Datum: 12.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Halle der Zimmerei Hahn
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:57 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.09.2022
3 Bekanntgaben
3.1 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.09.2022
3.2 3. Herrieder Unternehmerdialog
3.3 Vergabe Bestands-, Schaden- und Sanierungsgutachten für die Vordere Gasse 13
3.4 Bekanntgabe der Schülerzahlen der Grund- und Mittelschule Herrieden im Schuljahr 2022/2023
3.5 Projektaufruf Regionalbudget 2023
4 Bebauungsplan "Lebenshilfe" - Abwägung der Stellungnahmen und Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Planentwurfs zur erneuten öffentlichen Auslegung
5 Armendürftungsstiftung Herrieden, Jahresrechnung 2021 und Haushaltsplan 2022
6 Strobel´sche Stipendienstiftung Herrieden; Jahresrechnung 2021 und Haushaltsplan 2022
7 Stadtstiftung Herrieden; Jahresrechnung 2021 und Haushaltsplan 2022
8 Energie-Einsparungsmaßnahme - Umstellung Zyklus Amtsblatt
9 Bauantrag - Änderung im vorhandenen ARAL Tankstellenshop in REWE ToGo
10 Bauantrag - Änderung der Werbeanlage ARAL Tankstellenshop in REWE ToGo
11 Absicherung der KiTa auf dem Nägelein-Areal
12 Anfragen
12.1 Andreas Baumgärtner - Steuerfreie Einmalzahlung an Mitarbeiter
12.2 Wolfgang Strauß - Energiekosten
12.3 Robert Goth - Baugebiet Rauenzell Mitte
12.4 Gaby Rauch - Einladung zur Besichtigung von Bauhof und Wasserwerk
12.5 Johanna Serban - Schäden im Wald durch Mountainbikefahrer
13 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 38. Stadtratssitzung 12.10.2022 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Peter Zumach von der Fränkischen Landeszeitung sowie 13 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 38. Stadtratssitzung 12.10.2022 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2022 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 21.09.2022.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 38. Stadtratssitzung 12.10.2022 ö 3
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3.1. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 38. Stadtratssitzung 12.10.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin gibt Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.09.2022 bekannt. Das sind im Einzelnen:
  • Genehmigung Erbbaurechtsvertrag Kath. Pfarrpfründestiftung / Stadt Herrieden für FlSt. 90 Gemarkung Herrieden
  • Ersatzbeschaffung Fahrzeuge Gärtnerei 2022 –
    • Mehrzweckfahrzeug einschl. Winterdienstausrüstung und Mähkombination
    • Bandrechen
    • Vorbaukehrbesen
  • Honorarvergabe Neubau Geh- und Radweg von Rauenzell nach Burgoberbach
  • Honorarvergabe Sanierung Wasserverbundleitung Rauenzell Richtung Velden
  • Honorarvergabe Sanierung Siedlung Neunstetten 1 und 2
  • Vergabe Inlinersanierung Kanal „Am Martinsberg“ 

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3.2. 3. Herrieder Unternehmerdialog

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 38. Stadtratssitzung 12.10.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Der 3. Herrieder Unternehmerdialog steht unter dem Thema „Energie und Versorgungssicherheit“ und findet am 07.11.2022 um 19:00 Uhr im Saal des Landhotel „Zur Sonne“, Vordere Gasse 5 in Herrieden statt.

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3.3. Vergabe Bestands-, Schaden- und Sanierungsgutachten für die Vordere Gasse 13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 38. Stadtratssitzung 12.10.2022 ö 3.3

Sachverhalt

In der nichtöffentlichen BV-Sitzung am 20.09.2022 hat der BV-Ausschuss ein Bestands-, Schaden- und Sanierungsgutachten für die Vordere Gasse 13 an das Arch.-Büro Alizadeh aus Dinkelsbühl vergeben.

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3.4. Bekanntgabe der Schülerzahlen der Grund- und Mittelschule Herrieden im Schuljahr 2022/2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 38. Stadtratssitzung 12.10.2022 ö 3.4

Sachverhalt

Die Verwaltung gibt die aktuellen Schülerzahlen der Grund- und Mittelschule für das Schuljahr 2022/2023 bekannt:
Schuljahr:
Gesamtschüleranzahl:
Verbandsschüler:
Aurach:
Burgoberbach:
Herrieden:*
2022/2023
601
522
36
51
435
2021/2022
564
497
30
56
411
2020/2021
582
508
37
60
411
2019/2020
605
538
35
64
439
2018/2019
597
531
35
64
432
2017/2018
583
533
36
60
437
2016/2017
555
513
32
54
427
2015/2016
550
514
33
57
424
2014/2015
539
504
35
63
406

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3.5. Projektaufruf Regionalbudget 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 38. Stadtratssitzung 12.10.2022 ö 3.5

Sachverhalt

ILE-Zusammenschluss Zweckverband Altmühlland A6;
Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte
Der ILE-Zusammenschluss Zweckverband Altmühlland A6 beabsichtigt für das Jahr 2023 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Mittelfranken Ansbach die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 90.000 EUR zu beantragen. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.
Der ILE-Zusammenschluss Zweckverband Altmühlland A6 ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf. 
Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung
  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung
den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten. 
Eine Maßnahme gilt nicht als begonnen, wenn der Vertrag ein eindeutiges und ohne finanzielle Folgen bleibendes Rücktrittsrecht für den Fall der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung enthält oder unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung hinsichtlich der Nichtgewährung der beantragten Zuwendung geschlossen wird.
Nicht als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Verträgen, die der Vorbereitung oder Planung des Projekts (einschließlich der Antragvorbereitung und -erstellung) dienen. Bei Baumaßnahmen gelten dementsprechend Planungsaufträge bis einschließlich Leistungsphase 7 HOAI, Baugrunduntersuchungen und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. Auch das Herrichten des Grundstücks (z.B. Planieren) gilt nicht als Beginn des Vorhabens, wenn die Auftragsvergabe hierfür von den weiteren Vergaben getrennt werden kann.
Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen (z. B. Gewerbe-De-minimis-Beihilfen) zu beachten. Nähere Informationen zur Abwicklung von De-minimis-Beihilfen wie Verordnungen, Merkblätter, De-minimis-Erklärungen sind auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu finden.
Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
a)        Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
b)        Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
c)        Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
d)        Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
e)        Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
f)        Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2023 beim ALE vorgelegt werden kann.
Zuwendungs- und Antragsberechtigte:
a)        Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b)        natürliche Personen und Personengesellschaften.
Art und Umfang der Förderung: Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.
Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regionalbudgets und des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ ist nicht möglich.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt. 
Kriterien zur Projektauswahl:
Kriterium
Bewertungsinhalt
Punkte
1
Konformität des Projekts mit dem Entwicklungskonzept und Handlungszielen des ILEKs
4
2
Überörtliche, bzw. lokale Ausstrahlung
3
3
Alleinstellungsmerkmal und/oder Innovationsgehalt
2
4
Partizipatorischer Ansatz
2
5
Nachhaltigkeit
3
6
Gemeinnützigkeit
2
Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Zweckverband Altmühlland A 6 und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.
Termine:        – Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 15.12.2022
– Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 20.09.2023 
Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung Regionalbudget) zur Verfügung.
Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten:
Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses:

Zweckverband ILE Altmühlland A6 Koordinationsstelle
Hilsbach 11, 91589 Aurach
Als Ansprechpartner steht zur Verfügung:
Barbara Fuchs, Hilsbach 11, 91589 Aurach, Mobil: 0160 83 37 923

Hilsbach, 26. September 2022       
Zweckverband ILE Altmühlland A6 
Koordination Barbara Fuchs

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4. Bebauungsplan "Lebenshilfe" - Abwägung der Stellungnahmen und Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Planentwurfs zur erneuten öffentlichen Auslegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 38. Stadtratssitzung 12.10.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 01.06.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Lebenshilfe“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit vom 08.07.2022 bis 09.08.2022 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 30.06.2022 bekannt gemacht.

Während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gingen von der Bürgerschaft keine Stellungnahmen ein.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden 26 Behörden/TÖB mit Brief vom 06.07.2022 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 4 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 10 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 12.10.2022 entnommen werden.

Vom Vorhabensträger wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um die Gebäudekubatur- und Stellung zu prüfen und zu optimieren. Ziel der Studie ist eine Planung, bei der sowohl die Belange und Anregungen der Bürgerschaft, soweit möglich, und die Belange und der Bedarf der geplanten Einrichtungen berücksichtigt werden.

Nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie stellte sich heraus, dass der Bedarf der geplanten Nutzung auch mit maximal zwei Vollgeschossen gedeckt werden kann. Eine entsprechende Anpassung des Bebauungsplanes soll heute beraten werden. 
Gegenüber den Planunterlagen, die öffentlich ausgelegt wurden, ändern sich folgende Punkte:
  • Anpassung der Baugrenze im Südosten
  • Reduzierung der Anzahl der maximal zulässigen Vollgeschosse von III auf II
  • Anpassung der zulässigen Dachneigung von 0° bis zu 45°

Die Anpassungen erfordern gem. § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen.
Der überarbeitete Entwurf wird dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgestellt. Die Unterlagen sind im RIS eingestellt.

Beschluss

  1. Der Stadtrat stimmt den formulierten Abwägungsvorschlägen gem. Abwägungstabelle zu und kommt zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Lebenshilfe“ vorgebrachten Hinweise, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. 

  1. Der Stadtrat billigt den vom Ing.-Büro Heller vorgelegten Entwurf in der Fassung vom 12.10.2022 und beschließt die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

  1. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben.

  1. Das Ing.-Büro Heller, Herrieden wird beauftragt, die Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Download Abwägungs- und Billigungsbeschluss ern. öffentl. Auslegung.pdf
Download Abwägungstabelle TÖB-Beteiligung.pdf
Download B-Plan.pdf
Download Festsetzungen.pdf
Download Festsetzungen-im Änderungsmodus.pdf

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5. Armendürftungsstiftung Herrieden, Jahresrechnung 2021 und Haushaltsplan 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 38. Stadtratssitzung 12.10.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2021 für die Armendürftungsstiftung Herrieden schließt im Verwaltungshaushalt mit 4.223,54 € und im Vermögenshaushalt mit 27.619,41 € ab. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2022 wird in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 4.350,00 € und im Vermögenshaushalt auf 29.140 € festgesetzt.

Rechtliche Würdigung

Die Armendürftungsstiftung Herrieden ist eine rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herrieden und unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landratsamtes (Art. 20 Abs. 2 BayStG –Kommunale Stiftung).  „… Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke …“).

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Haushaltsansatz 2022 für die Armendürftungsstiftung Herrieden zu und genehmigt die Jahresrechnung 2021 vorbehaltlich des Ergebnisses des Rechnungsprüfungsausschusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Strobel´sche Stipendienstiftung Herrieden; Jahresrechnung 2021 und Haushaltsplan 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 38. Stadtratssitzung 12.10.2022 ö 6

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2021 für die Strobel´sche Stipendienstiftung Herrieden schließt im Verwaltungshaushalt mit 544,78 € und im Vermögenshaushalt mit 2.760,84 € ab. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2022 wird in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 750,00 € und im Vermögenshaushalt auf 2.895,00 € festgesetzt.

Rechtliche Würdigung

Die Strobel´sche Stipendienstiftung Herrieden ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herrieden und unterliegt der Stiftungsaufsicht der Regierung von Mittelfranken (Art. 21 Abs. 1 BayStG – Kirchliche Stiftung).
„Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der steuerrechtlichen Vorschriften und ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.“

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Haushaltsansatz 2022 für die Strobel´sche Stipendienstiftung Herrieden zu und genehmigt die Jahresrechnung 2021 vorbehaltlich des Ergebnisses des Rechnungsprüfungsausschusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Stadtstiftung Herrieden; Jahresrechnung 2021 und Haushaltsplan 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 38. Stadtratssitzung 12.10.2022 ö 7

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2021 für die Stadtstiftung Herrieden schließt im Verwaltungshaushalt mit 2.856,23 € und im Vermögenshaushalt mit 5.321,16 € ab.
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2022 wird in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 2.900,00 € und im Vermögenshaushalt auf 6.765,00 € durch den Stiftungsvorstand festgesetzt.

Rechtliche Würdigung

Die Stadtstiftung Herrieden ist eine rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herrieden und unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landratsamtes (Art. 20 Abs. 2 BayStG – Kommunale Stiftung).

Beschluss

Der  Stadtrat  stimmt dem Haushaltsansatz 2022 für die Stadtstiftung Herrieden zu  und genehmigt die Jahresrechnung 2021 vorbehaltlich des Ergebnisses des Rechnungsprüfungsausschusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Energie-Einsparungsmaßnahme - Umstellung Zyklus Amtsblatt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 04.10.2022 ö 8
Stadtrat (Stadt Herrieden) 38. Stadtratssitzung 12.10.2022 ö 8

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des UEL-Ausschusses am 04.10.2022 beraten:

„Im Rahmen der Überlegungen zu den möglichen Energie-Einsparungsmaßnahmen hat sich die Verwaltung auch Gedanken über das Amtsblatt gemacht.

Das Amtsblatt der Stadt ist das offizielle Veröffentlichungsblatt. Dort werden amtliche Bekanntmachungen der Kommune wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht und Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse veröffentlicht. 

Um die Aktualität zur stärken, wurde vor einigen Jahren von einem 4-wöchigen Rhythmus auf einen 2-wöchigen Rhythmus umgestellt. Seither hat sich das Informationsverhalten der Bürgerinnen und Bürger und der Internetauftritt der Stadt Herrieden weiterentwickelt.

Tagesaktuell veröffentlicht die Stadt relevante Informationen auf der Homepage der Stadt. 
Die Information über das Amtsblatt ist dennoch unverzichtbar, doch stellt sich die Frage, ob der Erscheinungsrhythmus neu festgesetzt werden soll. Denkbar wäre eine Rückkehr zum 4-wöchigen Turnus oder die Einführung eines 3-wöchigen Turnus. Dadurch können Kosten und Ressourcen eingespart werden.  Unabhängig davon prüft die Verwaltung aktuell die automatische Verknüpfung von Homepage und Amtsblatt.“

Der UEL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der UEL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Erscheinungsrhythmus des Amtsblattes von 2 auf 4 Wochen umzustellen.“

Diskussionsverlauf

Es wurde vorgeschlagen, die Vergabe des Amtsblattes in diesem Zusammenhang auch neu auszuschreiben.

Beschluss

Der Stadtrat folgt der Empfehlung des Ausschusses und beschließt, dass der Erscheinungsrhythmus des Amtsblattes von 2 auf 4 Wochen umgestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Bauantrag - Änderung im vorhandenen ARAL Tankstellenshop in REWE ToGo

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 27. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 20.09.2022 ö 5.1
Stadtrat (Stadt Herrieden) 38. Stadtratssitzung 12.10.2022 ö 9

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 20.09.2022 beraten:

„Bauantrag - Änderung im vorhandenen ARAL Tankstellenshop, Shopumbau, Änderung der Inneneinrichtung und Sortimentsanpassung in REWE ToGo am vorhandenen Gebäude von BP Europa SE auf Flst. 843, Gemarkung Neunstetten im Bebauungsplan Nr. 14 „Regmannsdorf II“, Am Eichelberg 2.



Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 14 „Regmannsdorf II“ und ist nach § 30 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an und erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Bauantrag - Änderung der Werbeanlage ARAL Tankstellenshop in REWE ToGo

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 27. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 20.09.2022 ö 5.2
Stadtrat (Stadt Herrieden) 38. Stadtratssitzung 12.10.2022 ö 10

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 20.09.2022 beraten:

„Bauantrag - Änderung der Werbeanlage am vorhandenen ARAL Tankstellenshop in die Werbelogos REWE ToGo am vorhandenen Gebäude von BP Europa SE auf Flst. 843, Gemarkung Neunstetten im Bebauungsplan Nr. 14 „Regmannsdorf II“, Am Eichelberg 2.


Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 14 „Regmannsdorf II“ und ist nach § 30 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an und erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Absicherung der KiTa auf dem Nägelein-Areal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 38. Stadtratssitzung 12.10.2022 ö 11

Sachverhalt

Um die Interessen der Stadt Herrieden abzusichern, empfiehlt es sich aufgrund der schwebenden Grundstücksverhandlungen, das Bauvorhaben „Kindergarten“ auf dem Nägelein-Areal nicht nur über einen städtebaulichen Vertrag abzusichern. Eine entsprechende Festsetzung soll daher im Bebauungsplan mit aufgenommen werden. Das Büro Vogelsang bereitet die planerischen und textlichen Änderungen vor und übersendet diese zur Sitzung.

Der Herrieder Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.09.2022 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 20 „Steinweg“ beschlossen. Im Zuge der Vorbereitung der angestrebten öffentlichen Auslegung wurde deutlich, dass die Realisierung der erforderlichen und von Seiten der Stadt gewollte Kindertageseinrichtung nicht hinreichend gesichert ist. Bisher war hier eine Sicherung über eine vertragliche Regelung zwischen der Stadt und dem Bauwilligen vorgesehen. Das Zustandekommen dieser vertraglichen Vereinbarung ist aktuell aber nicht gesichert, so dass nun eine Sicherung über den Bebauungsplan vorgesehen werden soll.

Im Vergleich zum Entwurfsstand vom 29.03.2022 wurde nun eine Anpassung in den textlichen Festsetzungen sowie in der Begründung vorgesehen. Die vorgesehene Anpassung ist in den angefügten Dokumenten ersichtlich (Darstellung im Änderungsmodus). 

Beschluss

  1. Der Stadtrat billigt den vorliegenden ergänzten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Steinweg“ mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung in der Fassung vom 12.10.2022
  2. Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen. 
  4. Die Verwaltung / das Planungsbüro Vogelsang wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen und ihre Stellungnahmen zur Planung einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 38. Stadtratssitzung 12.10.2022 ö 12
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12.1. Andreas Baumgärtner - Steuerfreie Einmalzahlung an Mitarbeiter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 38. Stadtratssitzung 12.10.2022 ö 12.1

Sachverhalt

Herr Baumgärtner fragt an, ob die Stadt Herrieden die steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 3.000 € an die Mitarbeiter auszahlt?
Die Bürgermeisterin sagt zu, dass dieser Sachverhalt geprüft wird und gegebenenfalls für die FPA-Sitzung vorbereitet wird.

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12.2. Wolfgang Strauß - Energiekosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 38. Stadtratssitzung 12.10.2022 ö 12.2

Sachverhalt

Herr Strauß fragt an, wann die Stadtratsmitglieder eine Gesamtübersicht über evtl. Einsparpotentiale im Hinblick auf die Energiekosten erhalten?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass dies eine Aufgabe für den Klimaschutzmanager sein wird. In vielen Bereichen wird bereits Energie eingespart.

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12.3. Robert Goth - Baugebiet Rauenzell Mitte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 38. Stadtratssitzung 12.10.2022 ö 12.3

Sachverhalt

Herr Goth fragt nach, welche Firma mit dem Auftrag für den Abbruch der Gebäude im Baugebiet Rauenzell Mitte beauftragt wurde? Er gab an, Bürgermeisterin Jechnerer hätte in der letzten Sitzung mitgeteilt, dass der Abriss bereits erfolgt sei. Das habe er im Stadtratsfilm gesehen.

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12.4. Gaby Rauch - Einladung zur Besichtigung von Bauhof und Wasserwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 38. Stadtratssitzung 12.10.2022 ö 12.4

Sachverhalt

Frau Rauch fragt an, weshalb bei der Einladung zur Besichtigung von Bauhof und Wasserwerk explizit der Hinweis auf die Erreichbarkeit mit dem Fahrrad genannt wurde?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass dies als freundlicher Hinweis gedacht war.

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12.5. Johanna Serban - Schäden im Wald durch Mountainbikefahrer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 38. Stadtratssitzung 12.10.2022 ö 12.5

Sachverhalt

Frau Serban macht auf Schäden im Wald im Bereich Hohenbuck durch Mountainbikefahrer aufmerksam. Diese Wege sind auf der Internetplattform Komoot beschrieben. Sie fragt an, ob man dagegen etwas unternehmen kann?
Frau Jechnerer antwortet, dass die Anfrage bereits von der Verwaltung bearbeitet wird.

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13. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 38. Stadtratssitzung 12.10.2022 ö 13

Sachverhalt

Es wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.

Datenstand vom 11.11.2022 09:12 Uhr