Datum: 25.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.07.2022
3 Bekanntgaben
3.1 Aktueller Stand Weihnachtsmarkt 2022
3.2 Informationen zu den städtischen Schaukästen
4 Satzungsentwurf über die Benutzung des Bürgerparks und Mehrgenerationenparks
5 Entscheidung über eine Printversion eines Veranstaltungskalenders
6 Beratung über Lasershow und Illumination
7 Anfragen
8 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 12. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 25.10.2022 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales. Zuhörer waren nicht anwesend. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 12. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 25.10.2022 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 26.07.2022 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift KSS 26.07.2022.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 12. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 25.10.2022 ö 3
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3.1. Aktueller Stand Weihnachtsmarkt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 12. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 25.10.2022 ö 3.1

Sachverhalt

Am 14.09.2022 trafen sich die Organisatoren des Weihnachtsmarktes, Jürgen Leis und Fritz Oberfichtner mit den etwaigen Teilnehmern des Weihnachtsmarktes. Die Vereine bekunden großes Interesse an der Teilnahme am diesjährigen Weihnachtsmarkt. Insgesamt werden ca. 16 Budenbetreiber am Markt teilnehmen. Fritz Oberfichtner kümmert sich um das künstlerische Programm, Jürgen Leis wird die Koordination der Weihnachtsbuden übernehmen. Aufgrund der bereits vorhandenen Stromanschlüsse und Toilettenmöglichkeiten am Vogteiplatz, wird der Weihnachtsmarkt dort stattfinden. Nächstes Treffen des Organisationsteams ist für den 10.11.2022 vorgesehen.

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3.2. Informationen zu den städtischen Schaukästen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 12. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 25.10.2022 ö 3.2

Sachverhalt

Die Schlüssel für die Vitrinen sind bei Frau Alexandra Andörfer hinterlegt.
Ein Aushang ist nur nach Genehmigung durch die Stadt Herrieden erlaubt. Die Vereine wurden instruiert, Aushänge selbstständig anzubringen und diese nach Ablauf der Veranstaltung auch wieder abzunehmen.
Eine Reinigung der Vitrinenscheiben wird beauftragt.

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4. Satzungsentwurf über die Benutzung des Bürgerparks und Mehrgenerationenparks

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 12. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 25.10.2022 ö 4

Sachverhalt

In der KSS-Sitzung vom 26.07.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Satzungsentwurf über die Benutzung des Bürgerparks und Mehrgenerationenparks zu entwerfen. Dieser ist nachfolgend aufgeführt: 


Satzung über die Benutzung des Bürgerparks und Mehrgenerationenparks

Die Stadt Herrieden erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1, Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern folgende Satzung über die Benutzung des Bürgerparks und Mehrgenerationenparks in der Stadt Herrieden:


§ 1
Öffentliche Einrichtungen

Die Stadt Herrieden betreibt und unterhält den Bürgerpark und Mehrgenerationenpark als öffentliche Einrichtungen. Die genaue Lage ist im Lageplan im Anhang dargestellt. 


§ 2
Zweck und Zugang

  1. Bürgerpark und Mehrgenerationenpark stehen – soweit nicht im Einzelfall gesondert angegeben - Kindern bis 14 Jahren zu Spielzwecken zur Verfügung.

  1. Kinder unter vier Jahren müssen in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder beauftragten Person (aufsichtspflichtig) sein.

  1. Bürgerpark und Mehrgenerationenpark sind täglich von 8 - 12 und 14 - 20 Uhr, längstens aber bis zum Einbruch der Dunkelheit geöffnet, es sei denn an den einzelnen Anlagen sind andere Zeiten vermerkt.



§ 3
Verhalten 

  1. Jede Person, die sich auf einem der in der Anlage 1 aufgeführten Plätze aufhält, muss sich so verhalten, dass andere, insbesondere die Nachbarschaft nicht gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

  1. Im Bürgerpark und Mehrgenerationenpark sind alle Verhaltensweisen und Arbeiten untersagt, die den Zweckbestimmungen der Anlagen zuwiderlaufen. Ausgenommen sind Arbeiten, die zum Erhalt oder Unterhalt der gärtnerischen oder baulichen Anlagen erforderlich sind.

Es ist insbesondere untersagt,

  1. Tiere, insbesondere Hunde frei laufen zu lassen,
  2. die Anlagen zu beschädigen oder zu verunreinigen, insbesondere durch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Müll, Unrat oder Hundekot,
  3. lärmbelästigende Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräte zu benutzen,
  4. alkoholische Getränke mit sich zu führen und zu konsumieren,
  5. mit Fahrzeugen aller Art (insb. Rollern, Mofas, Mopeds) zu fahren und diese abzustellen mit Ausnahme von kleinen Kinderfahrzeugen und Kinderwagen,
ausgenommen ist der farbig gekennzeichnete Fahrradweg.
  1. außerhalb zugelassener Grillstellen und –flächen offene Feuerstellen aufzustellen und/oder zu betreiben,
  2. Zelte aufzustellen und zu nächtigen,
  3. Veranstaltungen ohne vorherige Genehmigung durch die Stadtverwaltung abzuhalten,
  4. eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben und Waren aller Art anzubieten ohne die vorherige Genehmigung durch die Stadt.


Fahrräder, Mofas, Mopeds und Motorräder sind ausschließlich auf den hierfür vorgesehenen Plätzen, soweit vorhanden, oder außerhalb des Geltungsbereichs abzustellen.


§ 4
Beseitigungspflicht

Wer durch Beschädigung, Verunreinigung oder in sonstiger Weise im Bereich der Anlagen einen ordnungswidrigen Zustand herbeiführt, oder wer die Aufsicht über eine andere Person oder ein Tier innehat, die oder das einen solchen ordnungswidrigen Zustand herbeigeführt hat, muss diesen ohne Aufforderung unverzüglich auf seine Kosten beseitigen. 


§ 5
Durchsetzung der Ordnung

  1. Den zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung ergehenden Anordnungen der Stadt oder der von ihr beauftragten Personen ist unverzüglich Folge zu leisten.
  2. Bei groben Verstößen gegen diese Satzung können die Besucherinnen und Besucher und Aufsichtspflichtigen von den Anlagen verwiesen und Platzverbote ausgesprochen werden.

§ 6
Haftung

  1. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung der Stadt ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
  2. Die Stadt haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die den Benutzenden durch Dritte zugefügt werden. Ebenso wird für Beschädigungen, die durch nichtsatzungsgemäße Benutzung der Anlage entstehen, keine Haftung übernommen.

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 GO kann mit Geldbuße belegt werden, wer im Bürgerpark und Mehrgenerationenpark entgegen § 3 Abs. 2 Satz die aufgeführten Plätze nicht der Zweckbestimmung entsprechend benutzt.

§ 8
Schadensanzeigen

Die Benutzenden der Anlagen bzw. deren Aufsichtspersonen sind gehalten, alle von ihnen wahrgenommenen Zuwiderhandlungen oder festgestellte Mängel an den Spieleinrichtungen unverzüglich der Stadtverwaltung zu melden.


§ 9
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 


Herrieden, den 25. Oktober 2022




Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin

 Anlage Lageplan:

Beschluss

Der KSS-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Satzung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Entscheidung über eine Printversion eines Veranstaltungskalenders

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 12. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 25.10.2022 ö 5

Sachverhalt

Bis einschließlich 2020 gab es den Veranstaltungskalender als Printversion.
Dieser wurde nicht nur im Rathaus ausgelegt, sondern auch an umliegende Kommunen mit der Bitte um Auslage versandt.
Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich die Verwaltung entschieden, auf die Printversion zu verzichten und stattdessen mit längerem Vorlauf im Amtsblatt auf die Veranstaltungen hinzuweisen. 
Im Abstimmungsgespräch für die Veranstaltungen 2023 wurde die Frage gestellt, ob wieder eine Printversion in Auftrag gegeben wird.  

Anstelle dessen kann ein Veranstaltungskalender im Amtsblatt auf der letzten Seite abgedruckt werden, so dass dieser Hinweis für jeden schnell sichtbar ist und auch auf einfache Weise aufgehoben werden kann. Große Veranstaltungen, für die sich Veranstalter Publikum von außerhalb erhoffen, werden von den Organisatoren regelmäßig in der FLZ beworben. 


Beschluss

Der aktuelle Veranstaltungskalender soll auf einer festen Seite des Amtsblattes in jeder Ausgabe abgedruckt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Beratung über Lasershow und Illumination

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 12. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 25.10.2022 ö 6

Sachverhalt

In der heutigen Sitzung soll über die Themen Lasershow an der Kirchweih und Illumination der Altstadt beraten werden, um Haushaltsmittel anmelden zu können.

Beschluss

Beschluss nach Beratung


Der Ausschuss empfiehlt, Haushaltsmittel für die Illumination am Altstadtfest einzustellen und Kosten für eine Feuershow am Storchentor zu ermitteln und diese bei den Haushaltsberatungen einzubringen. Die Entscheidung für die Art der Veranstaltung an der Kirchweih wird in einer der nächsten KSS-Sitzungen herbeigeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 12. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 25.10.2022 ö 7

Sachverhalt

Es wurden keine Anfragen gestellt.

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8. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 12. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 25.10.2022 ö 8

Sachverhalt

Es wurden keine Bürgeranfragen gestellt.

Datenstand vom 16.02.2023 14:42 Uhr