Datum: 09.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schützenhaus Heuberg
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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39. Stadtratssitzung
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09.11.2022
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ö
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1 |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Werner Wenk von der Fränkischen Landeszeitung sowie 21 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.10.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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39. Stadtratssitzung
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09.11.2022
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ö
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 12.10.2022 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Frau Rauch wendet ein, bei TOP 8 „Energie-Einsparungsmaßnahme – Umstellung Zyklus Amtsblatt“ im Diskussionsverlauf noch einzufügen, dass die Vergabe des Amtsblattes neu ausgeschrieben wird. Mit dieser Ergänzung gilt das Protokoll als genehmigt.
Dokumente
Download Niederschrift ö vom 12.10.2022.pdf
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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39. Stadtratssitzung
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09.11.2022
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3 |
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3.1. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.10.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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39. Stadtratssitzung
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09.11.2022
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ö
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3.1 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin gibt Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 12.10.2022 bekannt. Das sind im Einzelnen:
- Die Kammer-Event-Gastronomie zieht ihr Angebot als Pächter „Gastronomie Stadtschloss“ zurück.
- Die Vergabe der PV-Anlage Freibad erfolgte an die Firma Beck aus Herrieden.
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3.2. Sitzungsplan 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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39. Stadtratssitzung
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09.11.2022
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ö
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3.2 |
Sachverhalt
Bürgermeisterin Jechnerer gibt die Sitzungstermine 2023 bekannt.
Der Sitzungsplan ist im RIS hinterlegt.
Dokumente
Download Sitzungsplan 2023.pdf
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3.3. Erarbeitetes Ergebnis Landesgartenschau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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39. Stadtratssitzung
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09.11.2022
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ö
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3.3 |
Sachverhalt
Das Planungsteam der Landesgartenschau (Arbeitsgemeinschaft Barbara Grundner-Köppel, Lothar Köppel, Kathrin Wendt) hat das gemeinsam erarbeitete Ergebnis zusammengestellt und an die Stadt Herrieden übersandt. Die Unterlagen sind im RIS hinterlegt.
Nach Rücksprache des Planungsteams mit der Fördergesellschaft für Bayerische Landesgartenschauen informierte das Planungsteam die Stadt Herrieden in einem Schreiben vom 28. Oktober 2022 wie folgt:
Dokumente
Download 2022-07-01__LGS_Herrieden_Ökologische Vernetzung.pdf
Download 2022-07-01__LGS_Herrieden_Ökologische Vernetzung_mit Wegen.pdf
Download 2022-07-01__LGS_Herrieden_Schutzgebiete.pdf
Download 2022-07-01_Besitzverteilungsplan.pdf
Download 2022-07-01_LGS_Herrieden_Konzept_Kerngebiet 1.pdf
Download 2022-07-01_LGS_Herrieden_Konzept_Kerngebiet 2.pdf
Download 2022-07-01_LGS_Herrieden_Konzept_Übersicht.pdf
Download Auskunft der Förderges. bay. LGS.pdf
Download KOE_Bewerbungsbroschuere Herrieden_FINAL.pdf
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3.4. Großtagespflege Rauenzell
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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39. Stadtratssitzung
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09.11.2022
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ö
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3.4 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin gibt bekannt, dass die Großtagespflege Rauenzell einen Modellvertrag über den Betrieb einer „Experimentierklausel-Großtagespflege“ mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, geschlossen hat. Somit können in der Großtagespflege Rauenzell 10 Kinder gleichzeitig von 2 Tagespflegepersonen betreut werden, ohne dass eine pädagogische Fachkraft anwesend sein muss. Die Großtagespflege wird wissenschaftlich durch das Staatsinstitut für Frühpädagogik begleitet, gewährt Zugang zur Einrichtung und nimmt an wissenschaftlichen Erhebungen teil. Der Modellvertrag tritt mit Wirkung zum 01.09.2022 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31.08.2024. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht gekündigt wird.
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3.5. Beantwortung der Anfrage aus der Stadtratssitzung vom 12.10.2022 - Steuerfreie Einmalzahlung an Mitarbeiter/innen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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39. Stadtratssitzung
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09.11.2022
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ö
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3.5 |
Sachverhalt
In Beantwortung der Anfrage des Zweiten Bürgermeisters aus der Stadtratssitzung vom 12.10.2022 teilt die Verwaltung mit, dass die Grundlage für Kommunen in Sachen Sonderzahlungen immer das Tarif- und Besoldungsrecht ist. Im Tarifrecht für den Bereich der VKA ist solch eine Sonderzahlung nicht vorgesehen und nicht gegeben. Somit ist es für Mitglieder der VKA derzeit nicht zulässig, eine solche zusätzliche Zahlung zu leisten.
Bei den anstehenden/laufenden Tarifverhandlungen könnte Gegenstand der Verhandlungen werden, dass diese Einmalzahlung tariflich vereinbart wird, als Baustein eines Tarifabschlusses. Bis dahin können keine Sonderzahlungen geleistet werden.
Auch für Beamte fehlt es auf kommunaler Ebene an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung.
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3.6. Baugebiet Heuberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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39. Stadtratssitzung
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09.11.2022
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ö
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3.6 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin teilt mit, dass sich Interessenten für das Baugebiet Heuberg über den Baupilot registrieren können.
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4. Einbeziehungssatzung "Heuberg Nord" - Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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39. Stadtratssitzung
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09.11.2022
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ö
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4 |
Sachverhalt
Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung vom 06.04.2022 die Einbeziehungssatzung „Heuberg Nord“ für die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in das Dorfgebiet nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen.
Mit dieser Satzung soll die Möglichkeit geschaffen werden, in direktem Anschluss an die bestehende Bebauung 4 weitere zu errichten.
Der Geltungsbereich der Satzung hat eine Größe von ca. 5.000 m² und umfasst eine Teilfläche der Flurnummer 96 und eine Teilfläche der Flurnummer 105 (Ortsstraße) der Gemarkung Heuberg. Diese werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs für die Einbeziehungssatzung ergibt sich aus dem Plan vom 09.11.2022
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Heuberg Nord“ lag in der Zeit vom 16.05.2022 bis 17.06.2022 öffentlich im Rathaus der Stadt Herrieden aus:
- Während der öffentlichen Auslegung gingen keine Stellungnahmen von Seiten der Bürger ein.
- Beratung über die Stellungnahmen / Abwägung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Es wurden 26 Behörden/TÖB mit Brief vom 09.05.2022 angeschrieben und gebeten sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 8 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 7 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben.
Die Stellungnahmen und Abwägungen können aus der Anlage entnommen werden.
Nach der erfolgten Abwägung der unterschiedlichen Belange kann die Einbeziehungssatzung „Heuberg Nord“ als Satzung beschlossen werden. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan und die Begründung einschließlich textlicher Festsetzungen und Grünordnung (jeweils in der Fassung vom 09.11.2022).
Diskussionsverlauf
Stadtratsmitglied Norbert Brumberger schlägt vor, für das neue Baugebiet ein Nahwärmenetz einzurichten. Das Nahwärmenetz könnte aus der Biogasanlage Leibelbach gespeist werden.
Beschluss
- Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen (lt. Abwägungstabelle in der Anlage) zu.
- Der Planentwurf der Einbeziehungssatzung „Heuberg Nord“ mit Begründung (jeweils in der Fassung vom 09.11.2022) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Als Inhalt der Satzung gilt der Satzungstext der Sitzungsvorlage bzw. die Einbeziehungssatzung mit Begründung.
weiteres Verfahren:
- Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwände vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Einbeziehungssatzung im Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Ansbach gemäß § 10 Abs. 2 BauGB anzuzeigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download Abwägungstabelle TÖB-Beteiligung.pdf
Download Begründung mit Grünordnung.pdf
Download Einbeziehungssatzung.pdf
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5. Neubau eines Gewerbebaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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39. Stadtratssitzung
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09.11.2022
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ö
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5 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der BV-Ausschusssitzung am 08.11.2022 beraten:
„Bauantrag – Neubau eines Gewerbebaus von Diana Pickelmann-Heller und Marco Heller auf Flst. 1219/4, Gemarkung Herrieden, im Baugebiet Nr. 3 „Gewerbegebiet“ - Herrieden, Industriestraße 16.
“
Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme und die Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen zu erteilen.“
Rechtliche Würdigung
Das vorgesehene Bauvorhaben liegt im überplanten Gebiet des Bebauungsplans Nr. 3 „Gewerbegebiet“ – Herrieden und ist nach § 30 BauGB genehmigungsfähig. Die erforderliche Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen kann erteilt werden, da entsprechende Bezugsfälle in unmittelbarer Nähe vorhanden sind.
Das Bauvorhaben benötigt nach GaStellV (Garagen- und Stellplatzverordnung) 18 Stellplätze.
Vorgesehen sind 23 Stellplätze.
Beschluss
Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und erteilt die gemeindliche Einvernahme und die Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Grundsätzliche Befreiung von Festsetzungen in Bebauungsplänen zum Thema Kleintierhaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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39. Stadtratssitzung
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09.11.2022
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ö
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6 |
Sachverhalt
In der Sitzung des BV-Ausschusses vom 18.10.2022 wurde über folgenden Sachverhalt beraten:
„In manchen Bebauungsplänen der Stadt Herrieden ist die Haltung von Kleintieren ausgeschlossen. In manchen Baugebieten ist zur Haltung von Tieren folgendes im Notarvertrag festgehalten: Der Käufer verpflichtet sich, Tiere, von denen eine Gefährdung oder eine Belästigung ausgehen könnte, nicht zu halten. Die Haustierhaltung (Hunde, Katzen) ist nach Zahl und Art nur in dem Umfang gestatten, den Nachbarn und Mitbewohner nach den jeweiligen Richtlinien der höchstrichterlichen Rechtsprechung dulden müssen.
Bürgermeisterin Jechnerer schlägt vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der jeweils gültigen Rechtsprechung Anträge auf Kleintierhaltung grundsätzlich zu genehmigen, sofern die Kleintierhaltung nachbarschaftsverträglich erfolgt.“
Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass grundsätzlich Befreiungen hinsichtlich der Kleintierhaltung wie im Sachverhalt dargestellt, erteilt werden sollen.“
Rechtliche Würdigung
In einem Allgemeinen Wohngebiet überschreitet die Haltung von mehr als 20 Hühner bzw. Geflügel und mehr als einem Hahn den Rahmen der wohntypischen Freizeitbeschäftigung, so die Entscheidung des VGH Bayern vom 28.04.2016 – 9 CS 15.2118.
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an und beschließt, dass grundsätzlich Befreiungen hinsichtlich der Kleintierhaltung wie im Sachverhalt dargestellt, erteilt werden sollen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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39. Stadtratssitzung
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09.11.2022
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ö
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7 |
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7.1. Gaby Rauch - Ehrung der Feuerwehrleute
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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39. Stadtratssitzung
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09.11.2022
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ö
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7.1 |
Sachverhalt
Frau Rauch fragt an, ob die Stadtratsmitglieder zur Ehrung der Feuerwehrleute eingeladen werden können?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass die Stadt die Teilnehmer einlädt, Ausrichter der Veranstaltung jedoch der Landkreis ist.
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8. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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39. Stadtratssitzung
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09.11.2022
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ö
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8 |
Sachverhalt
Es wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.
Datenstand vom 20.12.2022 14:22 Uhr