Datum: 19.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.03.2023
3 Bekanntgaben
3.1 Rechtsaufsichtliche Genehmigung des Haushaltes 2023
3.2 Öffnung des Parkbades Herrieden
3.3 Inanspruchnahme von Coronahilfen im Bäderbereich
3.4 Ergebnis der Klage gegen den Lärmschutzwall Mühlfeld
3.5 Entwicklung der Altstadt
3.6 Altstadtfest 2023
4 Breitbanderschließung der Ortsteile Neunstetten und Rauenzell
5 Neubau einer Produktions- u. Logistikhalle mit Sozialräumen u. Erweiterung einer Lagerhalle
6 Beschluss über den Satzungsentwurf über die Benutzung des Bürgerparks und des Mehrgenerationenparks
7 Radwegeverbindung Rauenzell - Burgoberbach
8 Anfragen
9 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 46. Stadtratssitzung 19.04.2023 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Werner Wenk von der Fränkischen Landeszeitung sowie 4 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 22.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 46. Stadtratssitzung 19.04.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 22.03.2023 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 22.03.2023.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 46. Stadtratssitzung 19.04.2023 ö 3
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3.1. Rechtsaufsichtliche Genehmigung des Haushaltes 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 46. Stadtratssitzung 19.04.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 28.03.2023 hat das Landratsamt Ansbach die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Herrieden für das Haushaltsjahr 2023 genehmigt. Die Aufnahme von Krediten in Höhe von 151.650 € zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Vermögenshaushaltes wurde genehmigt.
Erwähnenswert ist die übermittelte Einschätzung des Landratsamtes:
„Die Finanzkraft der Stadt ist robust und stabil. Im Haushaltsjahr 2023 leistet Herrieden den monetär höchsten Beitrag an der Kreisumlage (8,2 Mio. € bzw. 7,35%).“

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3.2. Öffnung des Parkbades Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 46. Stadtratssitzung 19.04.2023 ö 3.2

Sachverhalt

Am Samstag, 06.05.2023 startet die Freibadsaison im Herrieder Parkbad. Die notwendigen Vorbereitungsarbeiten laufen planmäßig.  
Der Dauerkartenverkauf findet wie im letzten Jahr ab Dienstag, 02.05.2023 direkt an der Kasse im Parkbad Herrieden, ausschließlich an folgenden Tagen statt:
von Dienstag, 02.05.2023 bis Donnerstag, 04.05.2023 von 14:00 bis 18:00 Uhr und
von Freitag, 05.05.2023 bis Sonntag, 07.05.2023 von 08:00 bis 18:00 Uhr.
 
Aktuell findet die Sanierung des Kinderbeckens im Herrieder Parkbad statt. Da diese Arbeiten sehr wetterabhängig sind, geht die Verwaltung davon aus, dass das Kinderbecken den Besuchern in den ersten Wochen der Freibadsaison nicht zur Verfügung steht. Dies ist darin begründet, dass das Kinderbecken erst dann gefliest werden kann, wenn es auch in der Nacht frostfrei ist und es einige Tage dauerhaft ohne Niederschläge bleibt. Sobald die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind, wird dies entsprechend kommuniziert.

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3.3. Inanspruchnahme von Coronahilfen im Bäderbereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 46. Stadtratssitzung 19.04.2023 ö 3.3

Sachverhalt

Zur Klarstellung teilt die Verwaltung nochmals mit, 

  1. dass für das Hallenbad des Schulverbandes im Rahmen der Corona-Pandemie außerordentliche Wirtschaftshilfen des Bundes im Jahr 2020/2021 (November-Hilfe und Dezember-Hilfe) beantragt und auch gewährt wurden (…„nach Auskunft des BMF gilt dies für alle Kommunalen Unternehmen, die am Markt tätig sind, unabhängig von ihrer Organisationsform. Damit sind auch Eigen- und Regiebetriebe antragsberechtigt; es gibt keinen formellen Ausschluss…“,*  
  2. dass im Bereich des Parkbades, „sich die Antragsberechtigung für kommunale Unternehmen nur auf die außerordentlichen Wirtschaftshilfen (Novemberhilfe – Dezemberhilfe) zum Ausgleich temporärer Schließungen bezieht. Dagegen haben die sogenannten Überbrückungshilfen nur den Ausgleich von Umsatzeinbußen bei Unternehmen der Privatwirtschaft im Fokus, kommunale Unternehmen sind für die Überbrückungshilfen nicht antragsberechtigt.“**

Quellen:
        *Schreiben des Deutschen Städtetages vom 08.12.2020
**Rundschreiben Nr. 338/2020 des Bayerischen Städtetages vom 10.12.2020    

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3.4. Ergebnis der Klage gegen den Lärmschutzwall Mühlfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 46. Stadtratssitzung 19.04.2023 ö 3.4

Sachverhalt

Die Klage vor dem Landgericht gegen die Stadt Herrieden wegen der Errichtung eines Lärmschutzwalls im Baugebiet Nr. 10 „Am Mühlfeld“ wurde abgewiesen.

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3.5. Entwicklung der Altstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 46. Stadtratssitzung 19.04.2023 ö 3.5

Sachverhalt

Die sich geänderten Rahmenbedingungen erfordern neue Ansätze für die Belebung der Altstadt. Früher waren Handel, Gewerbe und Gastronomie Garanten für eine belebte Altstadt. 
Heute wirken sich unter anderem das wachsende Angebot an Online-Angeboten, die Einzelhandelsentwicklung in der Industriestraße, die verkehrliche Situation, die Problematik, geeignete Nachfolger für inhabergeführte Betrieben zu finden, und das individuelle Konsumverhalten spürbar auf die Altstadt aus. 
Um die Attraktivität der Herrieder Altstadt zu bewahren und weiter zu verbessern, braucht es kontinuierliche und vielfältige Maßnahmen, die konzeptionell erarbeitet werden müssen. Das ISEK ist hierfür eine zentrale Säule. Es ist auf der Homepage der Stadt Herrieden abrufbar. Daneben gilt es, frequenzbringende etablierte Veranstaltungen zu koordinieren und zu bewerben und neue Projekte zu entwickeln und umzusetzen. 
Die Fraktionen werden gebeten, ihre Ideen zur Innenstadtentwicklung bis Mitte Juni bei der Verwaltung einzureichen. Aus den eingereichten Ideen wird die Verwaltung für die weiteren Beratungen einen Vorschlag für den Fahrplan zur Innenstadtentwicklung erarbeiten.

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3.6. Altstadtfest 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 46. Stadtratssitzung 19.04.2023 ö 3.6

Sachverhalt

Nach dreijähriger Pause wird das Herrieder Altstadtfest wieder am 15. und 16. Juli 2023 stattfinden. Die Stadtverwaltung begleitet und unterstützt die GbR, die das Altstadtfest veranstaltet, aktiv bei den Vorbereitungen. Mit dem Neustart des Festes erfolgt eine Verlagerung der Örtlichkeit hin zum Deocar- und Vogteiplatz. Für die beteiligten Vereine ergibt sich hierdurch u.a. der Vorteil, dass der Abbau nicht am Sonntagnacht erfolgen muss. Gleichzeitig bleibt der Verkehr weitgehend unberührt, da eine Sperrung des Storchentors nicht mehr erforderlich ist. Lediglich der Herrnhof von der Stiftsbasilika bis zur Abzweigung zum Reitverein müssen am Festwochenende für den Verkehr gesperrt werden. 

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4. Breitbanderschließung der Ortsteile Neunstetten und Rauenzell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 46. Stadtratssitzung 19.04.2023 ö 4

Sachverhalt

Am 03.04.2023 startete die Bundesregierung die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0. Durch dieses Förderprogramm wird die Unterstützung des Gigabitausbaus, zuvor gefördert durch die Gigabit-Richtlinie des Bundes im Graue-Flecken-Förderprogramm, fortgeführt. Das bereits zwischen dem 18.07.2022 bis 14.09.2022 für Herrieden durchgeführte Markterkundungsverfahren ist somit hinfällig. Dies wurde auf Rückfrage durch den Projektträger Breitbandförderung (PWC) so bestätigt. Um das neue Förderprogramm nutzen zu können, ist ein neues Markterkundungsverfahren erforderlich. 

Grundsätzlich kann das Markterkundungsverfahren nur für das gesamte Stadtgebiet beantragt werden. Im Antrag wird jedoch vermerkt, dass aufgrund des vorangegangenen Verfahrens sich bereits die Kombination von GlasfaserPlus und Telekom für den Kernort ausgesprochen haben. Eine Abstimmung erfolgt mit dem Projektträger (PWC).

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Durchführung eines neuerlichen Markterkundungsverfahrens wie im Sachverhalt beschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Neubau einer Produktions- u. Logistikhalle mit Sozialräumen u. Erweiterung einer Lagerhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 46. Stadtratssitzung 19.04.2023 ö 5

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 28.03.2023 beraten:

Bauantrag für den Neubau einer Produktions- u. Logistikhalle mit Sozialräumen u. Erweiterung einer Lagerhalle von Fa. GIMA Gipser- und Malerbedarf GmbH & Co. KG Groß- und Einzelhandels KG auf Flst. 620, Gemarkung Neunstetten, Windmühlstraße 11. Die Unterlagen sind im RIS eingestellt.




Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt innerhalb eines überplanten Gebietes, V+E Plan Nr. 6 „Neunstetten Fa. Gima“ und ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an und erteilt die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Beschluss über den Satzungsentwurf über die Benutzung des Bürgerparks und des Mehrgenerationenparks

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 46. Stadtratssitzung 19.04.2023 ö 6

Sachverhalt

In der Sitzung des KSS-Ausschusses vom 28.02.2023 wurde aufgrund des Beschlusses aus der Sitzung des KSS-Ausschusses vom 25.10.2022 der Satzungsentwurf über die Benutzung des Bürgerparks und des Mehrgenerationenparks erneut beraten (§ 2 wurde konkretisiert):


Satzung über die Benutzung des Bürgerparks und Mehrgenerationenparks

Die Stadt Herrieden erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1, Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern folgende Satzung über die Benutzung des Bürgerparks und Mehrgenerationenparks in der Stadt Herrieden:


§ 1
Öffentliche Einrichtungen

Die Stadt Herrieden betreibt und unterhält den Bürgerpark und Mehrgenerationenpark als öffentliche Einrichtungen. Die genaue Lage ist im Lageplan im Anhang rot dargestellt. 


§ 2
Zweck und Zugang

  1. Bürgerpark und Mehrgenerationenpark stehen – soweit nicht im Einzelfall gesondert angegeben – der Bevölkerung im Allgemeinen zur Erholung und Kindern bis 14 Jahren zu Spielzwecken zur Verfügung.

  1. Kinder unter vier Jahren müssen in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder beauftragten Person (aufsichtspflichtig) sein.

  1. Bürgerpark und Mehrgenerationenpark sind täglich von 8 - 20 Uhr, längstens aber bis zum Einbruch der Dunkelheit geöffnet, es sei denn an den einzelnen Anlagen sind andere Zeiten vermerkt.



§ 3
Verhalten 

  1. Jede Person, die sich auf einem der in der Anlage 1 aufgeführten Plätze aufhält, muss sich so verhalten, dass andere, insbesondere die Nachbarschaft nicht gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

  1. Im Bürgerpark und Mehrgenerationenpark sind alle Verhaltensweisen und Arbeiten untersagt, die den Zweckbestimmungen der Anlagen zuwiderlaufen. Ausgenommen sind Arbeiten, die zum Erhalt oder Unterhalt der gärtnerischen oder baulichen Anlagen erforderlich sind.

Es ist insbesondere untersagt,

  1. Tiere, insbesondere Hunde frei laufen zu lassen,
  2. die Anlagen zu beschädigen oder zu verunreinigen, insbesondere durch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Müll, Unrat oder Hundekot,
  3. lärmbelästigende Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräte zu benutzen,
  4. alkoholische Getränke mit sich zu führen und zu konsumieren,
  5. mit Fahrzeugen aller Art (insb. Rollern, Mofas, Mopeds) zu fahren und diese abzustellen mit Ausnahme von kleinen Kinderfahrzeugen und Kinderwagen,
ausgenommen ist der farbig gekennzeichnete Fahrradweg.
  1. außerhalb zugelassener Grillstellen und –flächen offene Feuerstellen aufzustellen und/oder zu betreiben,
  2. Zelte aufzustellen und zu nächtigen,
  3. Veranstaltungen ohne vorherige Genehmigung durch die Stadtverwaltung abzuhalten,
  4. eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben und Waren aller Art anzubieten ohne die vorherige Genehmigung durch die Stadt.


Fahrräder, Mofas, Mopeds und Motorräder sind ausschließlich auf den hierfür vorgesehenen Plätzen, soweit vorhanden, oder außerhalb des Geltungsbereichs abzustellen.


§ 4
Beseitigungspflicht

Wer durch Beschädigung, Verunreinigung oder in sonstiger Weise im Bereich der Anlagen einen ordnungswidrigen Zustand herbeiführt, oder wer die Aufsicht über eine andere Person oder ein Tier innehat, die oder das einen solchen ordnungswidrigen Zustand herbeigeführt hat, muss diesen ohne Aufforderung unverzüglich auf seine Kosten beseitigen. 


§ 5
Durchsetzung der Ordnung

  1. Den zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung ergehenden Anordnungen der Stadt oder der von ihr beauftragten Personen ist unverzüglich Folge zu leisten.
  2. Bei groben Verstößen gegen diese Satzung können die Besucherinnen und Besucher und Aufsichtspflichtigen von den Anlagen verwiesen und Platzverbote ausgesprochen werden.

§ 6
Haftung

  1. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung der Stadt ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
  2. Die Stadt haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die den Benutzenden durch Dritte zugefügt werden. Ebenso wird für Beschädigungen, die durch nichtsatzungsgemäße Benutzung der Anlage entstehen, keine Haftung übernommen.

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 GO kann mit Geldbuße belegt werden, wer im Bürgerpark und Mehrgenerationenpark entgegen § 3 Abs. 2 Satz die aufgeführten Plätze nicht der Zweckbestimmung entsprechend benutzt.

§ 8
Schadensanzeigen

Die Benutzenden der Anlagen bzw. deren Aufsichtspersonen sind gehalten, alle von ihnen wahrgenommenen Zuwiderhandlungen oder festgestellte Mängel an den Spieleinrichtungen unverzüglich der Stadtverwaltung zu melden.


§ 9
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 


Herrieden, den XXXXX




Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin

 Anlage Lageplan:


Der KSS-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der KSS-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Satzung zu beschließen.“

Diskussionsverlauf

Während der Diskussion hat sich ergeben, dass Weg, der südlich an den Biergarten angrenzt aus dem Geltungsbereich genommen wird.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des KSS-Ausschusses an und beschließt die Satzung wie im Sachverhalt dargestellt, mit der Änderung, dass der Fuß- und Radweg entlang des Biergartens explizit aus dem Geltungsbereich herausgenommen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Radwegeverbindung Rauenzell - Burgoberbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 46. Stadtratssitzung 19.04.2023 ö 7

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 28.03.2023 beraten:

„In der Sitzung vom 29.11.2022 wurde über die Radwegeverbindung zwischen Rauenzell - Burgoberbach beraten. 
In der Zwischenzeit liegen konkrete Aussagen zu den Fördermöglichkeiten vor: Aktuell ist eine Förderung nach dem Sonderbaulastprogramm grundsätzlich nur für unselbständige straßenbegleitende Radwege möglich. Der Ausbau abgerückter Waldwege ist nicht förderfähig. Außerdem hat der Vertreter der Staatsforsten erneut erklärt, dass der Asphaltierung, bzw. Ertüchtigung oder dem Neubau von Radwegen im Staatswald seitens des Staatsforstes nicht zugestimmt wird. 
Die Grundstücksverhandlungen der Gemeinde Burgoberbach entlang der Staatsstraße sind in der Zwischenzeit weit gediehen. Die Gemeinde Burgoberbach favorisiert die Wegführung entlang der Staatsstraße.
Herr Willi Heller vom Ing.-Büro Heller wird in der heutigen Sitzung noch einmal in einer Zusammenschau die Vor- und Nachteile der bislang diskutierten Wegeführungen aufzeigen. Außerdem wird eine modifizierte Wegführung vorgestellt.
Eine Empfehlung an den Stadtrat über die Radwegeführung soll in der heutigen Sitzung erfolgen.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:

„Der BV-Ausschuss spricht sich für den Bau der Radwegeverbindung Rauenzell – Burgoberbach in der Variante 4 aus und empfiehlt dem Stadtrat, diese Variante zu beschließen.“


Herr Willi Heller vom Ing.-Büro Heller hat für die heutige Sitzung noch folgende Vergleichsrechnung aufgestellt:

  • Die Länge der Radwegvarianten eins und vier sind praktisch gleich,
  • Querungshilfen auf der Staatstraße werden bei beiden Varianten vom Staatlichen Bauamt gewünscht. Somit müssen im Falle von Variante 1 die Kosten für eine weitere Querungshilfe mit berücksichtigt werden.
  • Der Ausbau des „Trampelpfades“ nach Rauenzell mit einer Länge von ca. 80 m. schlägt mit ca. 10.000 € Mehrkosten zu Buche und wird vom staatlichen Bauamt aus Sicherheitsgründen angeregt.
  • Bei Variante 1 soll in der Steilstrecke mit einer Länge von ca. 400 m der Radweg von 2,5 m Regelbreite auf 3,0 m verbreitert werden, um schiebenden Radfahrern mehr Bewegungsfreiheit zu geben. Mehrkosten ca. 15.000 €. 
  • Bei Variante 1 fallen erhebliche Erdarbeiten mit Stützmauern im Bereich der Steilstrecke an, Mehrkosten ca. 70.000 €.
  • Bei Variante 4 schlägt der Wellstahldurchlass mit ca. 180.000€ zu Buche.

Somit ergeben sich für die Variante 4 im Gegensatz zu Variante 1 zunächst Mehrkosten von ca. 85.000 €, die mit ca. 80 % förderfähig sind. Wenn jedoch die Querungshilfe am Ortseingang von Rauenzell bei Variante 1 verwirklicht wird, fällt die Differenz zwischen Variante 1 und Variante 4 noch kleiner aus.
Außerdem ist mit zusätzlichen Fördermitteln für die Überquerungshilfe am Weidenweg zu rechnen, wenn diese im Zuge des Radwegebaus (Variante 4) gebaut wird. Entsprechende Abstimmungsgespräche mit dem staatlichen Bauamt haben bereits stattgefunden. Diese zusätzlichen Fördermittel verbessern die Wirtschaftlichkeit der Variante 4 zusätzlich.
Gleichzeitig fällt die Verkehrssicherheit bei Variante 4 gegenüber Variante 1 deutlich höher aus.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BV-Ausschusses an und beschließt, dass für die Variante 4 die Planung beauftragt und entsprechende Grundstücksverhandlungen geführt werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 46. Stadtratssitzung 19.04.2023 ö 8

Sachverhalt

Es wird keine Anfrage gestellt.

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9. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 46. Stadtratssitzung 19.04.2023 ö 9

Sachverhalt

Es wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.

Datenstand vom 15.06.2023 10:11 Uhr