Datum: 20.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.07.2023
3 Bekanntgaben
3.1 Nachruf für Herrn Josef Engelhardt aus Roth
3.2 Nachruf für Herrn Alfons Christ aus Winn
3.3 Verlängerung der Betreuung durch den Windkümmerer
3.4 Bewerbung zum Bundesförderprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur - Projektaufruf 2023"
3.5 Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2022 und Verweis in den Rechnungsprüfungsausschuss
3.6 Informationen zur Beauftragung für städtische Waldungen und Grünflächen
3.7 Einladung zu den Aktionstagen Innenorte
4 Weiteres Vorgehen beim Projekt Stadtschloss
5 Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan mit integrieten Grünordnungsplan Nr. 23 "Naherholungsbereich Herrieden Steinweg"
6 Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung im Baugebiet Nr. 23 "Naherholungbereich Herrieden Steinweg"
7 Anfragen
7.1 Michael Weis - Radweg von Herrieden nach Burgoberbach
7.2 Max Heller - Risiko-Management bei Veranstaltungen
7.3 Max Heller - Marktautomat
7.4 Max Heller - ehemaliges Höcherl-Gelände
7.5 Max Heller - Grundstück ehemaliges Nägelein-Areal
7.6 Franziska Wurzinger - Einzelhandelsgroßprojekt an der Ansbacher Straße
7.7 Wolfgang Strauß - Trinkbrunnen
8 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 20.09.2023 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung sowie 11 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Der TOP 5 „Antrag der CSU-Fraktion zur Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts der Stadt Herrieden“ wird auf Antrag der CSU-Fraktion von der Tagesordnung genommen. 

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 20.09.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 26.07.2023 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 26.07.2023.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 20.09.2023 ö 3
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3.1. Nachruf für Herrn Josef Engelhardt aus Roth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 20.09.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Bürgermeisterin Dorina Jechnerer bittet alle Anwesenden, sich zum Gedenken an Herrn Josef Engelhardt und zur anschließenden Schweigeminute von ihren Plätzen zu erheben.

Die Stadt Herrieden trauert um ihren langjährigen Gemeindediener Herrn Josef Engelhardt aus Roth.
Er verstarb am 30. Juli 2023 im Alter von 71 Jahren. Von 2000-2013 war er als Gemeindediener für die Stadt Herrieden im Bereich der Altgemeinde Roth tätig. Neben der Zustellung des Amtsblattes und anderer Behördenpost sorgte Herr Engelhardt als Gemeindediener stets äußerst gewissenhaft dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger über Aushänge fristgerecht über die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung oder über andere amtliche Bekanntmachungen informiert wurden. Mit größter Sorgfalt und Zuverlässigkeit leistete er somit einen unverzichtbaren Beitrag für Transparenz in Politik und Verwaltung. Auch als 2. Vorstand der Feuerwehr Roth/Leutenbuch stellte er sich in den Dienst der Gesellschaft und setzte sich mit seiner Zeit und seinem Engagement zum Wohl seiner Mitbürgerinnen und Mitbürger ein. Die Stadt Herrieden wird Herrn Josef Engelhardt aus Roth in dankbarer Erinnerung behalten und ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.

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3.2. Nachruf für Herrn Alfons Christ aus Winn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 20.09.2023 ö 3.2

Sachverhalt

Bürgermeisterin Dorina Jechnerer bittet alle Anwesenden, sich zum Gedenken an Herrn Alfons Christ und zur anschließenden Schweigeminute von ihren Plätzen zu erheben. 

Die Stadt Herrieden trauert um den ehemaligen Gemeinderat Herrn Alfons Christ aus Winn, der am 13. August 2023 im Alter von 92 Jahren verstarb.

Von 1956 bis zur Gebietsreform 1971 gehörte er dem Gemeinderat der Altgemeinde Lammelbach an und war in dieser Funktion im März 1971 bei der Unterzeichnung des Eingemeindungsvertrages beteiligt. Als Gemeinderat setzte er sich mit großem Engagement für seine Mitbürgerinnen und Mitbürger ein und machte sich in besonderem Maße um die Dorfgemeinschaft verdient. Außerdem war Herr Alfons Christ als Feldgeschworener für die Stadt Herrieden tätig. Nicht zuletzt wegen seiner Erfahrung und Ortskenntnis genoss er bei den Bürgerinnen und Bürgern ein sehr hohes Ansehen.

Die Stadt Herrieden dankt Herrn Alfons Christ für seinen besonderen Einsatz zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und wird ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. Mit tiefem Dank nehmen wir Abschied von einem hochgeschätzten und verdienten Mitbürger.

Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.

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3.3. Verlängerung der Betreuung durch den Windkümmerer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 20.09.2023 ö 3.3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 2. August 2023 wurde der Stadt Herrieden mitgeteilt, dass die Bewerbung über eine Fortsetzung der Begleitung durch den Windkümmerer im Rahmen des Programms „Windkümmerer 2.0“ erfolgreich war, sodass Herr Maurer von der Energieagentur Nordbayern weiter die Windkraftprojekte begleiten kann.  Diese Unterstützung wird zu 100% gefördert.

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3.4. Bewerbung zum Bundesförderprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur - Projektaufruf 2023"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 20.09.2023 ö 3.4

Sachverhalt

Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde für das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ eine Bewerbung zum Bau der Turnhalle der Grund- und Mittelschule Herrieden abgegeben. In den letzten Jahren blieb die Bewerbung leider erfolglos, da die beantragten Fördermittel der eingereichten Bewerbungen die vorhandenen Fördermittel bei Weitem überstiegen haben. Die Förderquote bei diesem Förderprogramm beträgt 45 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Stadtverwaltung ist hier von 6,5 Millionen € an zuwendungsfähigen Kosten ausgegangen, welche auch in der abgegebenen Bewerbung so angegeben wurden. 

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3.5. Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2022 und Verweis in den Rechnungsprüfungsausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 20.09.2023 ö 3.5

Sachverhalt

Nach Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Stadtrat vorzulegen. Gemäß Art. 102 Abs. 1 GO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres auszuweisen. Bei der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik besteht die Jahresrechnung aus dem kassenmäßigen Abschluss und der Haushaltsrechnung. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Die Jahresrechnung 2022 des Haushalts wird mit den Anlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Herrieden gem. Art. 102 GO i. V. m. §§ 77 ff KommHV-Kameralistik vorgelegt. 

Die Jahresrechnung 2022 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:

Jahresrechnung (31.12.): 
2021
2022
a) Verwaltungshaushalt in Einnahmen u. Ausgaben: 

30.209.941,60 €
31.380.324,24 €
b)  Vermögenshaushalt in Einnahmen u. Ausgaben:       
8.977.162,22 €
10.121.442,39 €
c)  Gesamthaushalt:
39.187.103,82 €
41.501.766,63 €
Jahresüberschuss/fehlbetrag:
876.688,74 €
 2.029.865,53 €
Die Zuführung vom VerwHH an den VermögensHH beträgt:
6.880.709,65 €
7.422.465,20 €
Die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage beträgt: 
               876.688,74 €
2.029.865,53 €
Die Sonderrücklagen betragen:
2.974.716,02 €
3.474.823,69 €
Der Schuldenstand betrug: 
   5.139.347,28 €
4.665.046,78 €

Zur Finanzierung des Haushalts 2022 wurde eine Kreditaufnahme in Höhe von 884.355 € geplant. Aufgrund der positiven Entwicklung des Haushaltsjahres musste dieses nicht in Anspruch genommen werden. 
Verschuldung pro Kopf im Kernhaushalt geplant für 12/2021: 788,40 €, tatsächlich: 621,11 €.
Verschuldung pro Kopf im Kernhaushalt geplant für 12/2022: 682,72 €, tatsächlich: 570,02 €. 

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3.6. Informationen zur Beauftragung für städtische Waldungen und Grünflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 20.09.2023 ö 3.6

Sachverhalt

Herr Martin Hirsch hat sein Amt des Beauftragten für städtische Waldungen und Grünflächen niedergelegt. Nachdem Herr Josef Göppel 2022 verstorben ist, wurde die Stadt verstärkt von den Staatlichen Forsten unterstützt. Herr Dießel, der neue Förster wird sich in der nächsten Umweltausschusssitzung vorstellen und sein Beratungs- und Unterstützungsangebot erläutern.

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3.7. Einladung zu den Aktionstagen Innenorte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 20.09.2023 ö 3.7

Sachverhalt

Bürgermeisterin Jechnerer weist auf die Aktionstage Innenorte hin. Eine Infobroschüre dazu liegt vor.

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4. Weiteres Vorgehen beim Projekt Stadtschloss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 20.09.2023 ö 4

Sachverhalt

Nachdem die Beratungen in der Sitzung vom 5. Juli 2023 nicht erkennen ließen, dass sich ein Kompromiss für die zukünftige Nutzung zwischen den Befürwortern eines Bürgerzentrums und den Befürwortern eines Veranstaltungszentrums abzeichnet, müssen für die abschließende Beratung über die zukünftige Nutzung des Herrieder Stadtschlosses eine Entscheidungsgrundlage vorgelegt und ggf. noch offene Fragen der einzelnen Fraktionen geklärt werden. 

Zur Vorbereitung der abschließenden Entscheidung wird der Projektsteuerer Herr Ziegler im Rahmen von fraktionsinternen Sitzungen zur Beantwortung offener Fragen jeweils ca. 30 Minuten (17:00 / 17:30 / 18:00 / 18:30 / 19:00 Uhr) den einzelnen Fraktionen zur Verfügung stehen. Als Termin hierfür ist Montag, der 16.10.2023 vorgesehen, wofür entsprechende Räume im Stadtschloss und Rathaus reserviert werden, die den Fraktionen bis 22.00 Uhr zur Verfügung stehen. Es wird von den Fraktionssprechern bis zum 09.10.2023 um Rückmeldung an die Geschäftsleitung gebeten, ob das Angebot in Anspruch genommen wird und ggf. welcher Termin (Uhrzeit) mit Herrn Ziegler bevorzugt wird. 

Herr Ziegler wird die beiden Nutzungsvarianten „Bürgerzentrum“ und „Veranstaltungszentrum“ unter Berücksichtigung folgender Aspekte einander gegenüberstellen.

  • Investitionskosten
  • Wartungs- und Instandhaltungskosten
  • Kosten des Betriebes
  • Förderkulisse
  • Funktionalität 
  • Auslastung der einzelnen Nutzungsbereiche
  • Arbeitsschutzrechtliche Aspekte
  • Anforderungen Tragwerksplanung / Brandschutz / Nutzlasten 
  • Planerische Schwierigkeiten aufgrund des Denkmals 
  • Parkplatzbedarf 
  • Öffentliche Zugänglichkeit 
  • Verträglichkeit der verschiedenen Nutzungsbereiche 
  • Ausreichende Infrastruktur, Nebenflächen und Entwicklungsflächen
  • Barrierefreiheit 
  • Synergien mit BT DEFGHI


Die unterschiedlichen Nutzungskonzepte umfassen folgende Bestandteile: 

Bürgerzentrum 
  • Verwaltung (Umzug der Verwaltung aus dem jetzigen Rathaus ins Stadtschloss)
  • Servicestelle für Bürger und Touristen
  • Geeignete Räumlichkeiten zur Stärkung des Biergartens, wetter- und saisonunabhängiger Betrieb für Pächter soll sichergestellt werden
  • Räume für öffentliche Nutzung, z.B. vhs, Ausstellungsflächen 
  • museumspädagogische Angebote

Veranstaltungszentrum  (Uneinigkeit besteht über die Bezeichnung des Nutzungskonzeptes mit großem Saal)
  • Saal für Großveranstaltungen (mehr als 200 Plätze bis 370 Plätze)
  • Gastronomie
  • Entwicklungsflächen/Ausstellungsflächen/Museum

Am Montag, den 23.10.2023, wird um 19:00 Uhr eine Sondersitzung zum Thema Stadtschloss im Ratssaal stattfinden.

Diskussionsverlauf

  • Folgende Aspekte müssen bei der vergleichenden Betrachtung der Nutzungsvarianten noch betrachtet werden:
  • Investitionskosten (inkl. Basis der Ermittlung)
  • Förderkulisse – Aussage zur Förderhöhe einholen, soweit möglich;
  • Steigerung der Attraktivität der Altstadt;
  • Frage nach Auswirkung auf zusätzliche Kaufkraft für die Altstadt;
  • Außenwirkung für die Stadt Herrieden;
  • Ergebnisse aus bisherigem Bürgerbeteiligungsprozess;
  • Historie des Gebäudekomplexes;
  • Der neue Saal soll deutlich mehr als 200 Plätze bieten;
  • Restflächen ergeben sich nach Planung des Saals;
  • Die Fraktionen werden ggf. eine Priorisierung bzw. Gewichtung der Einzelaspekte vornehmen;
  • Ansprüche der Befürworter eines Saales;

Beschluss

Der Stadtrat stimmt den im Sachverhalt dargestellten Aspekten inklusiv der Ergänzungen aus der heutigen Sitzung für die vergleichende Gegenüberstellung und den zu vergleichenden Nutzungsvarianten zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan mit integrieten Grünordnungsplan Nr. 23 "Naherholungsbereich Herrieden Steinweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 20.09.2023 ö 5

Sachverhalt

Die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 23 „Naherholungsbereich Herrieden Steinweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hat einen Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 2,4 ha und umfasst die Grundstücke mit den Flst. Nrn. Teilfl. 974, 1423, 1963, 1964, 1965, 1966, 1967, 1968, 1969, 1970, 1971, 1972, 1972/1, Gemarkung Herrieden. 
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 BauGB aufgestellt.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Herrieden und in der derzeitigen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sind diese Flächen als Landschaftsbestandsteil: Wertvolle, historische Freifläche innerhalb der Stadt, Arten- und Gesellschaftsschutz aufgenommen und in der Fortschreibung: Grünfläche mit Zweckbestimmung und Flächen mit siedlungsstruktureller Bedeutung bzw. mit besonderer Bedeutung für die Naherholung festgelegt. 
Ziel dieser Bebauungsplanaufstellung ist den vorhandenen durchgehenden Grünzug für die Naherholung und Frischluftzufuhr zu sichern und für die Naherholung aufzuwerten. 
Das städtebauliche Ziel, die Sicherung des innerstädtischen Grünzuges, hat die Stadt im ISEK, im FNP und im Radverkehrskonzept bereits zum Ausdruck gebracht. 
Der Plan mit dem Geltungsbereich ist im RIS hinterlegt.

Diskussionsverlauf

Aus den Reihen des Gremiums wurde darauf hingewiesen, dass bei der Ausgestaltung des B-Plans, Grünflächen, Verkehrsflächen und ggf. auch bebaubare Flächen auf Teilflächen von Grundstücken festzusetzen sind.

Beschluss

  1. Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – beschließt der Stadtrat die      Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach 13a BauGB. 
b)      Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück mit den Flst. Nrn. Teilfl. 974, 1423, 1963, 1964, 1965, 1966, 1967, 1968, 1969, 1970, 1971, 1972, 1972/1, Gemarkung Herrieden. 
c)        Das Plangebiet befindet sich östlich und südöstlich der Martinskirche am Steinweg.  
d)        Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Dokumente
Download Lageplan Geltungsbereich_neu.pdf

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6. Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung im Baugebiet Nr. 23 "Naherholungbereich Herrieden Steinweg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 20.09.2023 ö 6

Sachverhalt

Zur Sicherung der Bauleitplanung im neuaufgestellten Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 23 „Naherholungsbereich Herrieden Steinweg“ ist für die Grundstücke mit der Flst. Nrn. 1965, 1966, Gemarkung Herrieden, eine Veränderungssperre mit nachstehendem Satzungstext zu erlassen. 
 

Die Stadt Herrieden erlässt auf Grund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 28.07.2023 (BGBl. I S. 221) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom 13.12.2016 (GVBl., S. 335), folgende 



S a t z u n g




§ 1

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 20.09.2023 beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet der Stadt Herrieden einen Bebauungsplan Nr. 23 „Naherholungsbereich Herrieden Steinweg aufzustellen.
Zur Sicherung dieser Planung wird die Veränderungssperre Nr. 1 erlassen.


§ 2

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die Grundstücke mit den Fl. Nrn.  1965, 1966, Gemarkung Herrieden.
Der Geltungsbereich ergibt sich auch aus dem beiliegenden Lageplan (Umgrenzung) und befindet sich im Bereich östlich und südöstlich der Martinskirche am Steinweg. 


§ 3

In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen:

1.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:


a)
Vorhaben welche die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen, oder über die in einem anderen Verfahren entschieden wird.


b)
Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs, sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten, auch wenn sie keine Vorhaben nach a) sind;

2.
Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.


Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme erteilt werden.





§ 4

Die Veränderungssperre tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Herrieden in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren – vom Tag der Bekanntmachung gerechnet – außer Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bebauungsplanaufstellung für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird.


Hinweis:

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre und § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.



Herrieden, den 20.09.2023
Stadt Herrieden



Dorina Jechnerer 
Erste Bürgermeister

Diskussionsverlauf

Aus den Reihen des Gremiums wurde darauf hingewiesen, dass bei der Ausgestaltung des B-Plans, Grünflächen, Verkehrsflächen und ggf. auch bebaubare Flächen auf Teilflächen von Grundstücken festzusetzen sind.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt für die im Lageplan farbig markierten Grundstücke mit den Fl. Nrn. Teilfl. 974, 1423, 1963, 1964, 1965, 1966, 1967, 1968, 1969, 1970, 1971, 1972, 1972/1 Gemarkung Herrieden eine Veränderungssperre Nr. 1 (§§ 14 und 16 BauGB) als Satzung zu erlassen. 
  2. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan zur Veränderungssperre Nr. 1. 
  3. Diese Satzung mit Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. 
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Dokumente
Download Plan Geltungsbereich Veränderungssperre_neu2.pdf

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 20.09.2023 ö 7
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7.1. Michael Weis - Radweg von Herrieden nach Burgoberbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 20.09.2023 ö 7.1

Sachverhalt

Herr Weis macht darauf aufmerksam, dass für den Bau des Radweges die erforderlichen Rodungsarbeiten nur in der Zeit von Oktober bis Februar möglich sind.

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7.2. Max Heller - Risiko-Management bei Veranstaltungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 20.09.2023 ö 7.2

Sachverhalt

Herr Heller fragt an, ob die Stadt Herrieden ein Risiko-Management für öffentliche Veranstaltungen, z. B. Altstadtfest, Kirchweih, erstellt hat?

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7.3. Max Heller - Marktautomat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 20.09.2023 ö 7.3

Sachverhalt

Herr Heller fragt an, wie der Sachstand zum Marktautomat ist?
Bürgermeisterin Jechnerer antwortet, dass ein Pächter gefunden wurde.

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7.4. Max Heller - ehemaliges Höcherl-Gelände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 20.09.2023 ö 7.4

Sachverhalt

Herr Heller fragt an, wie der Sachstand beim Höcherl-Gelände ist?
Bürgermeisterin Jechnerer antwortet, dass hier Gespräche mit dem Investor stattfinden.

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7.5. Max Heller - Grundstück ehemaliges Nägelein-Areal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 20.09.2023 ö 7.5

Sachverhalt

Herr Heller fragt an, wie der Sachstand im Bereich Steinweg (Grundstück ehemaliges Nägelein-Areal) ist?
Bürgermeisterin Jechnerer antwortet, dass kein neuer Sachverhalt bekannt ist.

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7.6. Franziska Wurzinger - Einzelhandelsgroßprojekt an der Ansbacher Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 20.09.2023 ö 7.6

Sachverhalt

Frau Wurzinger fragt an, welche Betreiber von Seiten der Stadt für das Einzelhandelsgroßprojekt für die Sortimente Baumarkt, Schreibwaren, Getränke, Sport- und Elektroartikel angefragt wurden. Sie weist auf die Beratung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 18.01.2022 hin. Weiter regt sie an, dass die Stadt auch auf den Einzelhandelsverband zugehen soll. Neben der Kontaktaufnahme zum Einzelhandelsverband schlägt sie vor, die Suche nach einem Betreiber in den genannten Sortimenten gemeinsam mit dem Investor auszuschreiben.

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7.7. Wolfgang Strauß - Trinkbrunnen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 20.09.2023 ö 7.7

Sachverhalt

Herr Strauß fragt an, ob am Marktplatz auch ein Trinkbrunnen installiert werden kann?
Bürgermeisterin Jechnerer antwortet, dass dort bereits Trinkwasser zur Verfügung steht. 

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8. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 51. Stadtratssitzung 20.09.2023 ö 8

Sachverhalt

Es wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.

Datenstand vom 14.12.2023 07:48 Uhr