Datum: 19.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 18:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.07.2023
3 Außenbesichtigung
4 Bekanntgaben
4.1 Sachstandsbericht der Baumaßnahmen
4.2 Beleuchtung Treppe Steinweg
5 Bauanträge
5.1 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhaus mit Doppelgarage
6 Parken in der Altstadt
7 Markierungsarbeiten für die Radverkehrs- und Fußgängersicherheit
8 Anfragen
8.1 Johann Heller: Brückengeländer Wiesethbrücke in Elbersroth
8.2 Robert Goth: Geländerhöhe bei der Kapelle in Elbersroth
8.3 Max Hertlein: Bushaltestelle Hohenberg An den Gärten und Klingenfeld
8.4 Gabi Rauch: Ortsschild beim Parkhaus Schüller
9 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 38. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 19.09.2023 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses sowie zwei Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Der Tagesordnungspunkt 4.2 Jahresbericht des Stadtplaners wird in die Oktobersitzung verschoben.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 38. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 19.09.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 11.07.2023 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download Protokoll11.07.2023.pdf

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3. Außenbesichtigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 38. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 19.09.2023 ö 3

Sachverhalt

Am 14.02.2023 hat der BV-Ausschuss folgenden Punkt zu Limbach beraten:
Limbach:

Verkehrsspiegel auf Höhe Haus Nr. 12
Begründung        Bessere Einsicht, wenn in die „Hauptstraße“ von Zirndorf kommend, eingefahren wird.

Ergebnis        Ein Verkehrsspiegel ist nicht notwendig. An dieser Stelle gilt „rechts vor links“. Anbringen eines „rechts vor links“ Schildes und Freischneiden des Sichtdreiecks 


Folgender Beschluss wurde einstimmig gefasst:

„Limbach – Anbringung eines Vorfahrt-achten-schildes.“


In der Außenbesichtigung soll die Situation noch einmal vor Ort bewertet werden.

Beschluss

Der BV-Ausschuss befürwortet die Einrichtung der Tempo 30 Zone im gesamten Ort.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 38. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 19.09.2023 ö 4
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4.1. Sachstandsbericht der Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 38. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 19.09.2023 ö 4.1
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4.2. Beleuchtung Treppe Steinweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 38. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 19.09.2023 ö informativ 4.2

Sachverhalt

Um die Beleuchtungssituation der Treppenanlage zwischen „Steinweg und Friedhof, Am Martinsberg“ zu prüfen, wurden zwei Solarpollerleuchten und eine Solarlaterne beauftragt. Diese werden in den Herbst- und Wintermonaten 2023/2024 getestet, ob Solarleuchten an diesem Standort (Beschattung durch Bäume und Büsche) geeignet sind. 

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 38. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 19.09.2023 ö 5
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5.1. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhaus mit Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 38. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 19.09.2023 ö 5.1

Sachverhalt

Antrag auf Vorbescheid von Philipp Goth und Nadine Lebküchner, Colmberg, zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Flst. Nr. 101, Gemarkung Rauenzell (Kugelmühle).


          

Rechtliche Würdigung

Der Ortsteil Kugelmühle wird im FNP als unüberplant dargestellt. Das Baugrundstück liegt mit einer ausreichender Breite an einer Erschließungsstraße an. Die mögliche Bebauung kann im
Rahmen der umgebenen Bebauung (Innenbereich § 34 BauGB) als genehmigungsfähig angesehen werden wie die Bebauung Kugelmühle 5. Die Leitungen für Kanal und Wasser liegen in der Erschließungsstraße. Im Bereich der Baufläche kommt es gemäß der Hochwassergefahrenkarte zu einem Wassereinstau von 0 – 10 cm, im Bereich Starkregengefahrenkarte von 10 cm – max. 50 cm. 
                       
Hochwassergefahrenkarte                               Starkregengefahrenkarte                

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt, den Antrag zurückzustellen, bis der Antragsteller eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes und einen Nachweis über die Auswirkungen der geplanten Bebauung im Falle eines Starkregen und oder Hochwasserereignisses auf die umliegenden Grundstücke durch ein geeignetes Fachbüro erbringt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Parken in der Altstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 38. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 19.09.2023 ö 6

Sachverhalt

Die bisherige Praxis bei der Ausstellung von Parkausweisen im Altstadtbereich bedarf einer Reform. Bereits im Jahr 2017 hat der Ausschuss in seiner Sitzung vom 14.11.2017 über die Empfehlungen, die im Rahmen einer Studienarbeit „Verkehrslogistik: Parkkonzept für die Altstadt Herrieden“ (siehe Anlage im RIS) erarbeitet wurden, beraten. Folgende 2 der 7 Handlungsempfehlung fanden damals die Zustimmung des Ausschusses: 
  • Inbetriebnahme einer Beleuchtungsanlage am Festplatz: Am Festplatz sowie am Parkplatz vor dem Sportgelände soll eine von der Altstadt zeitlich unabhängige und separat steuerbare Straßenbeleuchtung installiert werden, um die Bedenken eines Diebstahls zu senken. Am Parkplatz vor dem Sportgelände sind bereits zwei Straßenbeleuchtungseinrichtungen vorhanden. Des Weiteren müsste der Weg über die Buchhandlung DECIMA in die Altstadt länger beleuchtet werden. 
    Aus Sicht der Verwaltung sollten für 2018 entsprechende Haushaltsmittel zur Umsetzung dieses Punktes eingestellt werden.
  • Verstärkung der Kontrollen: Die Vereinbarung mit der Stadt Ansbach zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sollte gekündigt und eine entsprechende Vereinbarung mit einem Dritten abgeschlossen werden, die wöchentliche Kontrollen in der Altstadt durchführen können. Als möglicher Partner kommt die Firma K+B, eine Kooperationsfirma der gGKVS (gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit) in Frage, die bei uns zukünftig den fließenden Verkehr überwachen soll.“

Des Weiteren hat der Ausschuss beschlossen: 
„Der Bau-Ausschuss beschließt die Nr. 2 und Nr. 5 umzusetzen. Ansonsten soll von der Verwaltung ein Verkehrskonzept für das Sanierungsgebiet erarbeitet werden unter Einbeziehung des Programms „Bayern Barrierefrei“.“

Das Verkehrskonzept liegt nun vor. Die einschlägigen Kapitel aus dem Verkehrskonzept zum Parken finden sich auf den S. 47ff. (im RIS hinterlegt).
Im Altstadtbereich wurde eine Anzahl von ca. 125 Stellplätzen ermittelt (Private Stellplätze sind hierin nicht ent­halten). Im gesamten Altstadtbereich gilt eine Zo­nenregelung mit einer Parkzeitbeschränkung auf 90 Minuten. Direkt am Rande der Altstadt stehen auf den Parkplätzen an der Münchener Straße, am Sportgelände und am Volksfestplatz ca. 320 Stell­plätze ohne zeitliche Beschränkung zur Verfügung. Die Altstadt ist von hier über kurze Fußwegeverbin­dungen zu erreichen. In etwas größerer Entfer­nung stehen noch weitere ca. 170 Stellplätze zur Verfügung. Auf der Homepage der Stadt Herrieden wird in einem Parkflyer (im RIS hinterlegt) dafür geworben, die Lang­zeitparkplätze am Rande der Altstadt zu benutzen. 

Folgende allgemeine Rahmenbedingungen für die Erteilung eines Parkausweises in der Altstadt (nach Beantragung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung – im RIS hinterlegt) gelten i.d.R. bisher: 
  • Der Bewerber muss mit Hauptwohnsitz im genannten Altstadtbereich wohnhaft gemeldet sein oder ein im Altstadtbereich wohnhafter und ansässiger Gewerbetreibender sein.
  • Nicht anspruchsberechtigt sind Gewerbetreibende, die lediglich ihre Firma, ihr Geschäft, Gaststätte usw. im Altstadtbereich haben sowie deren Angestellte. Allerdings gibt es vereinzelt Ausnahmegenehmigungen.
  • Weder die Betreiber von Gaststätten, noch Vorstände von Banken, Apotheker, Ärzte oder sonstige Gewerbetreibende haben Anspruch auf eine solche Parkerlaubnis. Allerdings gibt es vereinzelt Ausnahmegenehmigungen.
  • Die Kosten für die Erstellung eines Ausweises betragen im Jahr 10 € für den ersten Stellplatz, 30 € für weitere Stellplätze. 
  • Ein Parkausweis muss jährlich neu beim Bürgeramt der Stadt beantragt werden.

Entwicklung der Parkausweis-Ausstellung, inkl. Ausnahmegenehmigungen:
2016: 135
2017: 131
2018: 130
2019: 145
2020: 160, davon 50 Zweit- oder Drittanträge
2021: 160, davon 44 Zweit- oder Drittanträge
2022: 165, davon 44 Zweit- oder Drittanträge
2023: 165, davon 57 Zweit- oder Drittanträge

Der Ausschuss berät in der heutigen Sitzung über den zukünftigen Umgang mit dem Ausstellen von Parkausweisen in der Altstadt. 


Aktuelle Informationen des ADAC zum Parken. Quelle: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/anwohnerparkausweis/ (12.09.2023)

„Was bringt ein Bewohnerparkausweis?
Mit einem Bewohnerparkausweis ist Ihr Fahrzeug von der Höchstparkdauer und der Parkgebühren-Pflicht in einer fest definierten Zone Ihrer Stadt oder Gemeinde befreit. Der Ausweis gilt für Laufzeiten von mehreren Monaten bis zu zwei Jahren. Doch Anspruch auf einen konkreten Stellplatz besteht nicht. Der Bewohnerausweis gilt grundsätzlich für ein Fahrzeug und eine Parkzone. Die Sondergenehmigung ist personengebunden – Weitergeben ist verboten.
Das Bewohnerparken zielt darauf ab, fremde Fahrzeuge aus Wohngebieten mit hohem Parkdruck fernzuhalten und den Menschen, die dort leben, vor allem über Nacht das Abstellen ihres Autos zu ermöglichen. Die Parkplätze sind jedoch nicht überall rund um die Uhr den registrierten Anwohnerinnen und Anwohnern vorbehalten, sondern oft zeitlich beschränkt. Damit tagsüber auch andere leichter einen freien Parkplatz finden, dürfen in einer Bewohnerparkzone zwischen 9 und 18 Uhr maximal 50 Prozent der Stellflächen reserviert sein.

Wer kriegt eine Sondergenehmigung?
Um einen Anwohnerparkausweis zu bekommen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in dem Lizenzgebiet haben und ein Fahrzeug besitzen, das auf sie zugelassen ist oder nachweislich dauerhaft von Ihnen genutzt wird. Die meisten Kommunen setzen auch voraus, dass weder ein privater Stellplatz noch eine Garage zur Verfügung stehen. Jede Person erhält die Ausnahmegenehmigung in der Regel nur für ein Fahrzeug.“

Rechtliche Würdigung

Beschluss

Der BV-Ausschuss stellt fest und beschließt, dass es mittelfristig die Erarbeitung eines neuen Konzeptes für den ruhenden Verkehr braucht. Dieses ist im Rahmen eines Bürgerworkshops und einer Stadtratsklausur zu erarbeiten. Kurzfristig sollen weitere Ausnahmegenehmigungen für medizinische und therapeutische Praxen sowie Apotheken während der Öffnungszeiten ausgestellt werden (1 pro Einrichtung). Für den nächsten Beantragungszeitraum ist eine Ausnahmegenehmigung für Drittautos nicht mehr zulässig. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Dokumente
Download 819_Herrieden-Bericht-Konzept_221202_AN.pdf
Download Parken in Herrieden.pdf
Download Vorlage Antrag auf Ausnahmegenehmigung.pdf

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7. Markierungsarbeiten für die Radverkehrs- und Fußgängersicherheit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 38. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 19.09.2023 ö 7

Sachverhalt

Auf Anregung des Seniorenbeauftragten, der Fraktionen und von Bürgerinnen und Bürgern, soll in der heutigen Sitzung über Markierungsarbeiten 2024 beraten werden. Die bisher eingereichten Vorschläge werden in der Sitzung von der Verwaltung präsentiert. Außerdem wird die Verwaltung über ein Bundesförderprogramm berichten.

Beschluss

Der BV-Ausschuss beschließt, dass folgende Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden:
Rote Blockmarkierungen entlang der Nürnberger Straße, des Wasserturms, der Stegbrucker Straße und in Hohenberg, Abzweigung Klingenfeld. Außerdem sind Schilder vom Typ 1000-32 oberhalb des Vorfahrt achten Schildes anzubringen. Die Beschilderung der kombinierten Geh- und Radwege ist zu prüfen und ggf. in „Gehweg für Radfahrer frei“ abzuändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 38. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 19.09.2023 ö 8
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8.1. Johann Heller: Brückengeländer Wiesethbrücke in Elbersroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 38. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 19.09.2023 ö 8.1

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Johann Heller fragt an, wann die Entsorgung des kaputten Brückengeländers bei der Wiesethbrücke in Elbersroth veranlasst wird. Antwort: Dies wird vorgenommen.

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8.2. Robert Goth: Geländerhöhe bei der Kapelle in Elbersroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 38. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 19.09.2023 ö 8.2

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Robert Goth fragt an, ob das Geländer bei der Kapelle in Elbersroth aus Sicherheitsgründen erhöht werden kann. Antwort: Dies wird auf die Liste aufgenommen.

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8.3. Max Hertlein: Bushaltestelle Hohenberg An den Gärten und Klingenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 38. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 19.09.2023 ö 8.3

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Max Hertlein fragt an, ob an der Bushaltestelle Hohenberg An den Gärten und Klingenfeld Blinklichter angebracht werden können. Antwort: Dies wird weitergegeben.

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8.4. Gabi Rauch: Ortsschild beim Parkhaus Schüller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 38. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 19.09.2023 ö 8.4

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Gabi Rauch fragt an, ob das Ortsschild beim Parkhaus Schüller versetzt werden. Antwort: Dies wird geprüft

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9. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 38. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 19.09.2023 ö 9

Sachverhalt

Es liegen keine Bürgeranfragen vor.

Datenstand vom 09.11.2023 11:08 Uhr