Datum: 28.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Reliefzimmer des Stadtschlosses
Gremium: Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:03 Uhr bis 18:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 31.01.2023
3 Wohnen im Alter - Vorstellung Ergebnis der Umfrage
4 Bekanntgaben
4.1 Jahresbericht der Jugendbeauftragten
4.2 Information zu: Weiterentwicklung Gesundheitsversorgung Gesundheitsregion plus Landkreis und Stadt Ansbach: Änderungen in hausärztlichen Planungsbereichen
4.3 Aktualisierte Daten zur Ehrenamtsehrung
4.4 Wechsel beim Team für den Jugendaustausch Melk/Herrieden
4.5 Heimat.Erlebnistag
4.6 Anhebung der Wassertemperatur im Hallenbad
5 Skulptur im Baugebiet Burgerfeld
6 Satzungsentwurf über die Benutzung des Bürgerparks und Mehrgenerationenparks
7 Richtlinien über Ehrungen im sportlichen und ehrenamtlichen Bereich
8 Anfragen
8.1 Anfrage von Armin Jechnerer - Gymnasialstandort
9 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 28.02.2023 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales sowie Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 31.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 28.02.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2023 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download KSS vom 31.01.2023.pdf

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3. Wohnen im Alter - Vorstellung Ergebnis der Umfrage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 28.02.2023 ö 3

Sachverhalt

Der KSS-Ausschuss hat in seiner Sitzung am 17.05.2022 entschieden, der Koordinationsstelle „Wohnen im Alter“ den Auftrag für eine Umfrage zu erteilen. Bei dieser Umfrage sollen u.a.  Erkenntnisse gewonnen werden, ob der Bedarf an verschiedenen Lebens- und Wohnformen, Unterstützungs-, Pflege- und Beratungsangeboten für Senioren:innen in Herrieden gut gedeckt ist. Im Herbst 2022 wurden die von den Bürgerinnen und Bürgern ausgefüllte Umfragebögen an die Koordinationsstelle übersandt. Mittlerweile ist die Ausarbeitung fertig gestellt. Die Ergebnisse werden in der heutigen Sitzung vorgestellt. 
Im nächsten Schritt findet ein Expertenworkshop statt, in welchem mit verschiedenen Experten mögliche Umsetzungsstrategien für die Entscheidungsfindung im Stadtrat vorberaten werden sollen.

Die von Frau Preuß vorgeschlagene Liste mit der Auswahl der Experten für den Workshop ist im RIS eingestellt.

Diskussionsverlauf

Nach der Präsentation regt Armin Jechnerer an, verstärkt Prävention im Bereich Mitgliedschaften für Sportvereine zu betreiben. Hier bietet der BLSV einen attraktiven Anreiz, und unterstützt diesbezüglich eine Neumitgliedschaft mit einmalig 40 €. 

Beschluss

Der KSS stimmt der Auswahl der Experten für den Workshop zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download 20230215 - AfA - Stadt Herrieden - Vorstellung Ergebnisse.pdf
Download 20230215 - AfA - Stadt Herrieden - Vorstellung Ergebnisse.pdf
Download 3 - Vorschlag Teilnehmer Expertenworkshop.pdf

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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 28.02.2023 ö 4
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4.1. Jahresbericht der Jugendbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 28.02.2023 ö 4.1

Sachverhalt

Die Jugendbeauftragten, Frau Serban und Herr Hörauf, geben ihren Jahresbericht gegenüber dem Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales ab.

Dokumente
Download Bereicht_Jugendbeauftrage_28_2_23.pdf

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4.2. Information zu: Weiterentwicklung Gesundheitsversorgung Gesundheitsregion plus Landkreis und Stadt Ansbach: Änderungen in hausärztlichen Planungsbereichen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 28.02.2023 ö 4.2

Sachverhalt

Vom Landratsamt erreichte die Verwaltung folgende Information:

         Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,

im Auftrag von Herrn Landrat Dr. Ludwig leite ich Ihnen untenstehende Informationen zur Versorgung in den hausärztlichen Planungsbereichen des Landkreises Ansbach zu Ihrer Kenntnisnahme weiter.

Zur Darstellung der Veränderungen seit Februar 2021 habe ich Ihnen folgende Übersicht erstellt:
Planungsbereich
Versorgungsgrad Feb. 2021
Versorgungsgrad Feb. 2022
Versorgungsgrad Feb. 2023
Ansbach Nord
80,26%
79,84%
72,92%
Ansbach Süd
104,90%
100,36%
96,24%
Dinkelsbühl
91,71%
85,83%
79,75%
Feuchtwangen
80,71%
83,43%
81,28%
Rothenburg o.d.T.
101,36%
106,17%
95,14%
Wassertrüdingen
93,64%
94,11%
74,26%

Die Planungsbereiche Ansbach-Nord sowie Wassertrüdingen gelten somit als unterversorgt. Nähere Informationen dazu in der Mail unten.

Bei Rückfragen nehmen Sie gerne direkt mit dem Kommunalbüro für ärztliche Versorgung am LGL oder mit mir Kontakt auf.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Löhner
Geschäftsstellenleitung Gesundheitsregionplus
Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach“

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4.3. Aktualisierte Daten zur Ehrenamtsehrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 28.02.2023 ö 4.3

Sachverhalt

Für den in der KSS-Sitzung vom 31.01.2023 beschlossenen zu Ehrenden Ehrenamtlichen Wilhelm Rothenberger wurden der Verwaltung im Nachgang korrigierte Meldedaten vom Verein mitgeteilt. Demnach ist Herr Rothenberger seit mehr als 40 Jahren und damit länger als zunächst gemeldet im Ehrenamt aktiv.
Die beschlossene Verleihung der Goldmedaille bleibt von dieser Datenkorrektur unberührt. Gemäß Richtlinie wird Herrn Rothenberger nun zusätzlich noch ein Präsent übergeben.

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4.4. Wechsel beim Team für den Jugendaustausch Melk/Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 28.02.2023 ö 4.4

Sachverhalt

Bislang wurde der Jugendaustausch zwischen der Partnerstadt Melk und der Stadt Herrieden vom Partnerschaftsbeauftragten Stephan Wenk zusammen mit Birgit Feuchter organisiert. Mit E-Mail vom 14.02.2023 teilte Birgit Feuchter der Verwaltung mit, dass Sie nicht mehr zur Verfügung steht. 
Die Verwaltung ging deshalb in Abstimmung mit Stephan Wenk auf Frau Laura Frey aus Herrieden zu. Frau Frey teilte am 20.02.2023 mit, dass sie sich gerne beim Jugendaustausch mit Melk einbringt.

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4.5. Heimat.Erlebnistag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 28.02.2023 ö 4.5

Sachverhalt

Am Sonntag, dem 21. Mai 2023, initiiert das Heimatministerium gemeinsam mit dem Bayerischen Landesverein für Heimatpflege e.V. und den Bezirken einen „Heimat.Erlebnistag“. In ganz Bayern sollen für alle Bürgerinnen und Bürger Aktionen, Führungen und Vorträge zu Heimatthemen stattfinden. Ehrenamtliche, vor allem Heimatpfleger, Geschichtsvereine, Museen und Feldgeschworenenverbände werden eingeladen, in diesem Rahmen verschiedene Veranstaltungen anzubieten. Die Themen sind vielfältig: Ortsgeschichte, Traditionen, Bräuche, Ehrenamt und vieles mehr stehen auf dem Programm.
Jeder kann sich mit einer Aktion beteiligen und diese möglichst bis Ende April auf der Webseite unter www.heimat.bayern/heimaterlebnistag/ schnell und einfach anmelden. 

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4.6. Anhebung der Wassertemperatur im Hallenbad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 28.02.2023 ö 4.6

Sachverhalt

Frau Jechnerer gibt bekannt, dass nach einigen Beschwerden, die Wassertemperatur im Hallenbad Herrieden nun wieder um ca. 2°C erhöht wird. 

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5. Skulptur im Baugebiet Burgerfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 28.02.2023 ö 5

Sachverhalt

Am 01.02.2023 erreichte die Verwaltung folgende E-Mail von Stephan Wenk, Buckel-Bau:

„Hallo Dorina,
anbei die Projektbeschreibung zur geplanten Skulptur, damit Ihr euch das Ganze besser vorstellen könnt.
Die Skulptur soll auf die kleine Grünfläche im Zentrum des Burgerfeldes, hat max. Abmessungen 2x2m Grundfläche und 4m Höhe und steht auf öffentlichem Grund. Die tatsächliche Größe hängt von den eingereichten Wettbewerbsbeiträgen der Künstlerinnen und Künstler ab.
Die Kosten für die Erstellung samt Umgriff übernimmt die Wohnen im Burgerfeld-GmbH und würde sie der Stadt Herrieden schenken. Haftung und Unterhalt liege dann bei der Stadt-Herrieden, wobei die Stadt als Jury-Mitglied ein Mitsprache-Recht bei der Bewertung und Entscheidung besitzt. Hierbei werden natürlich auch statische und sicherheitsrelevante Aspekte berücksichtigt.
Viele Grüße, Stefan“


Die Projektbeschreibung ist im RIS hinterlegt.
Bürgermeisterin Jechnerer bittet bis zum Ende der Sitzung um Vorschläge, wer aus dem Gremium gerne die Rolle des Jury-Mitgliedes für die Stadt Herrieden übernehmen möchte.

Beschluss

Als Jury-Mitglied für die Stadt Herrieden wird Frau Johanna Serban entsendet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Hertlein war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend. Frau Serban enthielt sich der Abstimmung.

Dokumente
Download 4.6 - projektbeschreibung.pdf

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6. Satzungsentwurf über die Benutzung des Bürgerparks und Mehrgenerationenparks

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 28.02.2023 ö 6

Sachverhalt

In der KSS-Sitzung vom 26.07.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Satzungsentwurf über die Benutzung des Bürgerparks und Mehrgenerationenparks zu entwerfen. Nach einer ersten Überarbeitung in der KSS-Sitzung vom 25.10.2022 muss der §2 noch konkretisiert werden. Der Satzungsentwurf ist nachfolgend aufgeführt: 


Satzung über die Benutzung des Bürgerparks und Mehrgenerationenparks

Die Stadt Herrieden erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1, Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern folgende Satzung über die Benutzung des Bürgerparks und Mehrgenerationenparks in der Stadt Herrieden:


§ 1
Öffentliche Einrichtungen

Die Stadt Herrieden betreibt und unterhält den Bürgerpark und Mehrgenerationenpark als öffentliche Einrichtungen. Die genaue Lage ist im Lageplan im Anhang rot dargestellt. 


§ 2
Zweck und Zugang

  1. Bürgerpark und Mehrgenerationenpark stehen – soweit nicht im Einzelfall gesondert angegeben – der Bevölkerung im Allgemeinen zur Erholung und Kindern bis 14 Jahren zu Spielzwecken zur Verfügung.

  1. Kinder unter vier Jahren müssen in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder beauftragten Person (aufsichtspflichtig) sein.

  1. Bürgerpark und Mehrgenerationenpark sind täglich von 8 - 20 Uhr, längstens aber bis zum Einbruch der Dunkelheit geöffnet, es sei denn an den einzelnen Anlagen sind andere Zeiten vermerkt.



§ 3
Verhalten 

  1. Jede Person, die sich auf einem der in der Anlage 1 aufgeführten Plätze aufhält, muss sich so verhalten, dass andere, insbesondere die Nachbarschaft nicht gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

  1. Im Bürgerpark und Mehrgenerationenpark sind alle Verhaltensweisen und Arbeiten untersagt, die den Zweckbestimmungen der Anlagen zuwiderlaufen. Ausgenommen sind Arbeiten, die zum Erhalt oder Unterhalt der gärtnerischen oder baulichen Anlagen erforderlich sind.

Es ist insbesondere untersagt,

  1. Tiere, insbesondere Hunde frei laufen zu lassen,
  2. die Anlagen zu beschädigen oder zu verunreinigen, insbesondere durch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Müll, Unrat oder Hundekot,
  3. lärmbelästigende Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräte zu benutzen,
  4. alkoholische Getränke mit sich zu führen und zu konsumieren,
  5. mit Fahrzeugen aller Art (insb. Rollern, Mofas, Mopeds) zu fahren und diese abzustellen mit Ausnahme von kleinen Kinderfahrzeugen und Kinderwagen,
ausgenommen ist der farbig gekennzeichnete Fahrradweg.
  1. außerhalb zugelassener Grillstellen und –flächen offene Feuerstellen aufzustellen und/oder zu betreiben,
  2. Zelte aufzustellen und zu nächtigen,
  3. Veranstaltungen ohne vorherige Genehmigung durch die Stadtverwaltung abzuhalten,
  4. eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben und Waren aller Art anzubieten ohne die vorherige Genehmigung durch die Stadt.


Fahrräder, Mofas, Mopeds und Motorräder sind ausschließlich auf den hierfür vorgesehenen Plätzen, soweit vorhanden, oder außerhalb des Geltungsbereichs abzustellen.


§ 4
Beseitigungspflicht

Wer durch Beschädigung, Verunreinigung oder in sonstiger Weise im Bereich der Anlagen einen ordnungswidrigen Zustand herbeiführt, oder wer die Aufsicht über eine andere Person oder ein Tier innehat, die oder das einen solchen ordnungswidrigen Zustand herbeigeführt hat, muss diesen ohne Aufforderung unverzüglich auf seine Kosten beseitigen. 


§ 5
Durchsetzung der Ordnung

  1. Den zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung ergehenden Anordnungen der Stadt oder der von ihr beauftragten Personen ist unverzüglich Folge zu leisten.
  2. Bei groben Verstößen gegen diese Satzung können die Besucherinnen und Besucher und Aufsichtspflichtigen von den Anlagen verwiesen und Platzverbote ausgesprochen werden.

§ 6
Haftung

  1. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung der Stadt ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
  2. Die Stadt haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die den Benutzenden durch Dritte zugefügt werden. Ebenso wird für Beschädigungen, die durch nichtsatzungsgemäße Benutzung der Anlage entstehen, keine Haftung übernommen.

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 GO kann mit Geldbuße belegt werden, wer im Bürgerpark und Mehrgenerationenpark entgegen § 3 Abs. 2 Satz die aufgeführten Plätze nicht der Zweckbestimmung entsprechend benutzt.

§ 8
Schadensanzeigen

Die Benutzenden der Anlagen bzw. deren Aufsichtspersonen sind gehalten, alle von ihnen wahrgenommenen Zuwiderhandlungen oder festgestellte Mängel an den Spieleinrichtungen unverzüglich der Stadtverwaltung zu melden.


§ 9
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 


Herrieden, den 28. März 2023




Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin

 Anlage Lageplan:

Beschluss

Der KSS-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Satzung zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Richtlinien über Ehrungen im sportlichen und ehrenamtlichen Bereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 28.02.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Verwaltung hat die in der KSS-Sitzung vom 31.01.2023 besprochenen Änderungen der Richtlinie über Ehrungen im sportlichen und ehrenamtlichen Bereich eingearbeitet. Die überarbeitete Fassung wurde im Vorfeld der Sitzung übersandt und ist im RIS eingestellt. 

Beschluss

Der KSS-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Richtlinie mit den besprochenen Änderungen zu beschließen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download Überarbeitete Richtlinie zur Sportler- und Ehrenamtsehrung_Stand 2023-01-31.pdf

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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 28.02.2023 ö 8
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8.1. Anfrage von Armin Jechnerer - Gymnasialstandort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 28.02.2023 ö 8.1

Sachverhalt

Armin Jechnerer fragt in Bezug auf Top 4.2 an, in wie weit es Möglichkeiten gibt, dass Herrieden Gymnasialstandort wird? Schulischen Gegebenheiten sind weichenstellend für künftige Ansiedelungen von Arztpraxen und Betriebe.

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9. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 14. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 28.02.2023 ö 9

Sachverhalt

Es liegen keine Bürgeranfragen vor.

Datenstand vom 16.06.2023 08:54 Uhr