Datum: 23.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 18:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.02.2023
3 Bekanntgaben
3.1 Jahresbericht der Integrationsbeauftragten
3.2 Infos zum Tag des offenen Denkmals
3.3 Aktuelles zum Herrieder-Tafel-Projekt
3.4 Aktuelles zur Partnerschaft mit Melk und Bockau
3.5 Zukunftsdialog Heimat.Bayern – Ergebnisbericht
3.6 Satzung "Jugendverein"
4 Neujahrskonzert 2024
5 Veranstaltungsreihe "Kultur im Schloss"
6 Unterstützung Faschingsumzug - Aufgaben Verwaltung und Finanzen
7 Ersatzbeschaffung Weihnachtsbeleuchtung
8 Organisation des Weihnachtsmarktes
9 Würdigung herausragender sportlicher Leistungen ohne Treppenplatzierung
10 Einführung einer Stadtmedaille
11 Anfragen
11.1 Anfrage von Gaby Rauch – Einladung Ehrungen
12 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 23.05.2023 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales, die Integrationsbeauftragte Beate Jerger sowie einen Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 23.05.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 28.02.2023 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift_28.02.2023.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 23.05.2023 ö 3
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3.1. Jahresbericht der Integrationsbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 23.05.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Die Integrationsbeauftragten, Frau Beate Jerger und Herr Norbert Brumberger, geben ihren Jahresbericht 2022 im KSS-Ausschuss ab. Die Unterlagen sind im RIS eingestellt.

Dokumente
Download Bild zum Integrationsbericht 2023.pdf
Download Integrationsbericht2023.pdf

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3.2. Infos zum Tag des offenen Denkmals

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 23.05.2023 ö 3.2

Sachverhalt

Der Tag des offenen Denkmals findet in diesem Jahr am Sonntag, dem 10. September 2023, unter dem Motto „Talent Monument“ statt. Die Stadt Herrieden nimmt wieder mit verschiedenen Aktionen und einem bunten Rahmenprogramm teil. Die Anmeldung ist nach einem ersten Treffen mit den ehrenamtlich Mitwirkenden Mitte April erfolgt. 
Die Aktionen und das Rahmenprogramm sollen ab 13 Uhr beginnen. Sobald das Rahmenprogramm finalisiert ist, wird die Verwaltung den KSS-Ausschuss über den genauen Ablauf in einer Bekanntgabe informieren. 

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3.3. Aktuelles zum Herrieder-Tafel-Projekt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 23.05.2023 ö 3.3

Sachverhalt

Bürgermeisterin Jechnerer informiert über den aktuellen Sachstand des Projekts und stellt den neuen Flyer vor.

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3.4. Aktuelles zur Partnerschaft mit Melk und Bockau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 23.05.2023 ö 3.4

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert über die anstehenden Veranstaltungen im Rahmen der Partnerschaftspflege. Am Wochenende vom 11. bis 13. August 2023 wird eine Herrieder Delegation beim 50. Wurzelfest in Bockau zu Gast sein.
Der Jugendaustausch mit Melk findet in diesem Jahr vom 24. bis 28. Juli statt.
Vom 23. bis 26. August 2023 findet eine Seniorenfahrt nach Melk statt. Diese wird vom Seniorenbeauftragten Herrn Josef Leichs organisiert und von der Stadt Herrieden unterstützt.

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3.5. Zukunftsdialog Heimat.Bayern – Ergebnisbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 23.05.2023 ö 3.5

Sachverhalt

Der Ergebnisbericht des Dialogprozesses „Zukunftsdialog Heimat.Bayern“ sowie das Anschreiben der Bayerischen Staatsregierung wird von der Verwaltung zur Kenntnis veröffentlicht. Beides ist im RIS hinterlegt.

Dokumente
Download Anlage_Ergebnisbericht_Zukunftsdialog_HeimatBayern.pdf
Download FMS_Ergebnisbericht_Zukunftsdialog_Heimat Bayern.pdf

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3.6. Satzung "Jugendverein"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 23.05.2023 ö 3.6

Sachverhalt

In der KSS-Sitzung vom 28.02.2023 wurde der Bericht der Jugendbeauftragten vorgestellt. Dabei wurde besprochen, einen Jugendverein zu gründen. Die Satzung ist im RIS hinterlegt.

Dokumente
Download Statzung Jugendverein Herrieden.pdf

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4. Neujahrskonzert 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 23.05.2023 ö 4

Sachverhalt

Nach den positiven Erfahrungen mit dem Neujahrskonzert 2023 und den durchweg positiven Rückmeldungen schlägt die Verwaltung vor, das Konzert 2024 in gewohnter Weise mit der Erzgebirgischen Philharmonie Aue wieder durchzuführen. Als Termin wird Samstag, 6. Januar 2024 um 19 Uhr (Einlass und Empfang um 18:00 Uhr) vorgeschlagen. Mit den beiden Kirchen wurde bereits Verbindung aufgenommen.

Finanzielle Auswirkungen

6.500 Euro

Beschluss

Der KSS-Ausschuss schließt sich der Verwaltung an und begrüßt es von der Sache her, dass die Erzgebirgische Philharmonie Aue wieder beauftragt wird. Der Betrag ist nach der Geschäftsordnung und durch die Entscheidungsbefugnis der Bürgermeisterin abgedeckt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Veranstaltungsreihe "Kultur im Schloss"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 23.05.2023 ö 5

Sachverhalt

Um das Stadtschloss das gesamte Jahr über zu beleben und ein kulturelles Angebot für die Bevölkerung zu schaffen, wurde die Veranstaltungsreihe ‚Kultur im Schloss‘ vorgeschlagen. 
Hierbei sollen Kulturschaffende dabei unterstützt werden, verschiedene kulturelle Angebote im Stadtschloss anbieten zu können. 
Bevor mit der konkreten Planung und Konzepterstellung der Veranstaltungsreihe begonnen werden kann, müssen im Vorfeld noch einige Rahmenpunkte festgesetzt werden. 
So ist unter anderem die Priorität der Kulturreihe festzulegen, da das Stadtschloss ebenfalls für beispielsweise Hochzeiten und Geburtstage vermietet wird. Es ist abzustimmen, an wie vielen Wochenenden im Jahr das Schloss für kulturelle Veranstaltungen genutzt werden kann, bei denen die Stadt folglich keine Einnahmen hat. 
Außerdem muss festgelegt werden, wer im Rahmen dieser Veranstaltungsreihe Angebote schaffen darf. Ist dies für jeden Bürger möglich oder nur für konkrete Kulturschaffende/Vereine/Verbände etc.
Zudem müssen Kriterien für die Auswahl der Veranstaltungen festgesetzt werden, anhand derer entschieden wird, welche Angebote in die Veranstaltungsreihe aufgenommen werden. 
Im weiteren Vorgehen ist ein erstes Treffen mit den Kulturschaffenden geplant, bei welchem das Stimmungsbild dieser abgefragt werden soll. Über die genannten Aspekte und ggf. weitere Punkte soll in der heutigen Sitzung beraten werden. Auf Grundlage der Ergebnisse der heutigen Sitzung wird die Verwaltung ein Konzept erarbeiten.

Diskussionsverlauf

Jürgen Leis fragt nach der aktuellen Anzahl der Anmietungen des Stadtschlosses. Bürgermeisterin Jechnerer erklärt, dass die Zahlen für die nächste Sitzung vorbereitet werden. 
Michael Leis regt an, in die Veranstaltungsreihe nicht zu viele Veranstaltungen aufzunehmen, sonst wird die Reihe zu alltäglich, er schlägt maximal sechs Veranstaltungen pro Jahr vor. Gaby Rauch stimmt dem zu und schlägt auch maximal vier bis sechs Veranstaltungen vor, die Termine sollten vorher nicht festgelegt, sondern individuell gestaltet werden.
Norbert Brumberger berichtet, dass die Kleinkunstbühne bereits drei Veranstaltungen im Ratssaal durchgeführt hat und die Musiker von der Akustik sowie von der Unterstützung durch den Hausmeister begeistert waren.
Jürgen Leis meint, dass die Veranstaltungen auf jeden Fall einen öffentlichen Charakter haben sollen, egal wer der Veranstalter ist.
Fritz Oberfichtner schlägt vor, auch Doppelveranstaltungen im Schloss und im Garten stattfinden zu lassen.
Norbert Brumberger regt an, einen größeren Kühlschrank anzuschaffen, für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen sei der Kühlschrank in der Küche nicht ausreichend. Desweitern schlägt er vor, ein bestimmtes Genre beispielsweise Jazz, für die Veranstaltungsreihe zu etablieren. Armin Jechnerer entgegnet, dass kein bestimmtes Genre festgelegt werden sollte, sondern eher auf Vielfalt gesetzt werden solle, mit einem festgelegten Genre werden immer die gleichen Leute angesprochen.
Bürgermeisterin Jechnerer schlägt vor, die Veranstaltungsreihe vielfältig zu besetzen, beispielsweise auch mit Autorenlesungen, Filmvorführungen und darstellenden Künstlern. 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, aus den heutigen Anregungen ein Konzept für die Reihe „Kultur im Schloss“ zu erarbeiten.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ausschuss-Mitglied Gaby Rauch war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

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6. Unterstützung Faschingsumzug - Aufgaben Verwaltung und Finanzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 23.05.2023 ö 6

Sachverhalt

Nach den Erfahrungen des Faschingsumzuges 2023 erscheint es auch Sicht der Bürgermeisterin sinnvoll, dass die Stadt nicht nur auf dem Papier als Veranstalter des Faschingsumzuges erscheint, sondern tatsächlich personelle und finanzielle Ressourcen für den Fasching vom Ausschuss beschlossen werden. Wie der Übersicht (Bekanntgabe im nö Teil der Sitzung) zu entnehmen ist, sollte ein festes Budget von 5000 € (zusätzlich zu den Kosten, die durch die Tätigkeiten des Bauhofes entstehen) vorgesehen werden. Die Ausgaben der Stadt können wir in den Vorjahren durch die Akquirierung von Spendengeldern reduziert werden. Hier haben die ehrenamtlichen Organisatoren auch weiterhin ihre Unterstützung beim Werben von Sponsorengeldern zugesichert. 

Der personelle Aufwand, der in der Verwaltung für die Unterstützung der ehrenamtlichen Organisatoren beim Fasching anfällt, kann aktuell noch nicht eingeschätzt werden. Dies kann im kommenden Jahr dokumentiert werden. 

In der heutigen Sitzung soll außerdem eine Aussprache zum Thema „Gründung eines Faschingsvereins“ für das Jahr 2025 stattfinden. Die Verwaltung schlägt gleichzeitig vor, dass für das Jahr 2024 noch einmal alles so bleiben soll wie bisher, damit die Stunden festgehalten werden können, die dann wiederum der Verein in die Organisation mit einbringen müsste.

Finanzielle Auswirkungen

7.000 € Ausgaben
2.000 € Einnahmen

Diskussionsverlauf

Bürgermeisterin Jechnerer bot an, die Vorbereitungen für den Faschingsumzug 2024 selbst zu begleiten. Die Verwaltung notiert die für die Organisation anfallenden Stunden der Verwaltung. Anschließend spricht die Bürgermeisterin mit den Teilnehmern der Orga-Gruppe über die Gründung eines Vereins.

Beschluss

Der Ausschuss stimmt zu, dass für die Begleitung der ehrenamtlichen Organisatoren des Faschingsumzuges personelle Ressourcen in der Verwaltung für 2024 zur Verfügung gestellt werden. Außerdem beschließt der Ausschuss ein Budget von 5.000 € (Ausgaben 7.000 €, Einnahmen 2.000 €) für den Herrieder Fasching in die Haushaltsberatungen für 2024 einzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Ausschuss-Mitglied Norbert Brumberger war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

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7. Ersatzbeschaffung Weihnachtsbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 23.05.2023 ö 7

Sachverhalt

Die Verwaltung stellt die Möglichkeiten für eine Ersatzbeschaffung für die Weihnachtsbeleuchtung und deren Kosten vor.

Die Gestaltungsvorschläge sind im RIS hinterlegt.

Beschluss

Der KSS-Ausschuss beschließt, dass die Verwaltung die Variante 5b mit Stern mit Engelsflügel in der Mitte mit grünem Schmuck und für den Storchenturm den Bogen am Storchenturm mit Stern anschaffen soll. Alle Sterne sollen 6-zackig sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Download Gestaltungsvorschläge Weihnachtsbeleuchtung Herrieden 2023 Teil1.pdf
Download Gestaltungsvorschläge Weihnachtsbeleuchtung Herrieden 2023 Teil2.pdf

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8. Organisation des Weihnachtsmarktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 23.05.2023 ö 8

Sachverhalt

Nachdem sich der Gewerbeverein aus der Organisation des Weihnachtsmarktes verabschiedet hat, wurde dieser für 2022 dankenswerter Weise von Fritz Oberfichtner und Jürgen Leis ehrenamtlich organisiert. Insgesamt war der Weihnachtsmarkt eine sehr gelungene Veranstaltung nach der Zeit der Corona bedingten Pause. Angedacht war seinerzeit, dass sich ein Verein findet, der die Verantwortung und die Organisation übernimmt. Dies ist leider nicht gelungen.

In der Nachbesprechung hat sich ergeben, dass es aus verschiedenen Gründen besser wäre, die Stadt Herrieden tritt als Veranstalter auf und organisiert mit Unterstützung durch Jürgen Leis und Fritz Oberfichtner den Weihnachtsmarkt. 

In diesem Fall ist die Zurverfügungstellung eines entsprechenden Budgets zwingend erforderlich. Diese müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen für die Jahre ab 2024 eingebracht werden. Für das Jahr 2023 kann der Markt finanziell umgesetzt werden wie 2022. Herr Fritz Oberfichtner wird in der nichtöffentlichen Sitzung die Zahlen vorstellen.

Mit der Übernahme des Weihnachtsmarktes durch die Stadt müssen auch die personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Diskussionsverlauf

Die Verwaltung notiert für das Jahr 2023 die Arbeitsstunden für die Organisation des Weihnachtsmarkts. Jürgen Leis und Fritz Oberfichtner haben in der Sitzung zugesagt, die Verwaltung weiterhin zu unterstützen.

Beschluss

Der KSS-Ausschuss beschließt, dass die Stadt den Weihnachtsmarkt veranstaltet und organisiert. Entsprechende Ressourcen sollen in der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Würdigung herausragender sportlicher Leistungen ohne Treppenplatzierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 23.05.2023 ö 9

Sachverhalt

In der Sitzung vom 31.01.2023 wurde die Überarbeitung der Richtlinie zur Sportler- und Ehrenamtsehrung beraten, in dessen Rahmen Ratsmitglied Armin Jechnerer anregte, dass es möglich sein sollte, herausragende sportliche Leistungen auch ohne Erzielen einer Platzierung 1 bis 3 zu würdigen. Nach den aktuell geltenden Richtlinien können jeweils nur Siege, das heißt Erfolge für das Erreichen der Plätze 1 bis 3, zur Ehrung vorgeschlagen werden. Eine erfolgreiche Teilnahme an internationalen Wettbewerben ohne Platzierung (z.B. Triathlon Roth) oder eine Viertplatzierung bei einer deutschen Meisterschaft können beispielsweise nicht geehrt werden. Dies betrifft die Mannschafts- und Einzelehrung sowie die Auszeichnung als Sportler oder Sportlerin bzw. Mannschaft des Jahres. In dieser Sitzung soll darüber beraten werden, ob die Richtlinien   dahingehend angepasst werden sollte. Die Verwaltung schlägt nachfolgende Ergänzungen vor:

  1. Ehrungen im sportlichen Bereich für Einzelsportler und Mannschaften
[…]
b) Die Sportmedaille wird verliehen für Siege (Platz 1-3) in unterschiedlichen Wettbewerben in:
Bronze
  • Für Siege bei Kreis- und Bezirksmeisterschaften, bei mittelfränkischen Meisterschaften oder vergleichbaren Wettbewerben
  • Reiteraufstieg in die LK 4
Silber
  • Für Siege bei nordbayerischen oder bayerischen Meisterschaften oder vergleichbaren Wettbewerben
  • Für Erfolge auf nationaler Ebene. Als Erfolge gelten neben Siegen (Platz 1-3) auch erzielte herausragende, sportliche Leistungen.
Gold 
  • Für die Teilnahme an olympischen Spielen, Special Olympics oder Paralympics, Welt- oder Europameisterschaften oder vergleichbaren internationalen Wettbewerben
  • Reiteraufstieg in die LK 2
  • Für Berufungen in Nationalmannschaften der einzelnen Verbände
  • Für Erfolge auf internationaler Ebene. Als Erfolge gelten neben Siegen (Platz 1-3) auch erzielte herausragende, sportliche Leistungen.

Beschluss

Der KSS-Ausschuss stimmt der Änderung der Richtlinie zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Einführung einer Stadtmedaille

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 23.05.2023 ö 10

Sachverhalt

Während der Diskussion über die Anpassung der Ehrungsrichtlinien kam der Gedanke zu einer Stadtmedaille auf. Die Verwaltung stellt die Erweiterung der Ehrungsrichtlinie wie folgt zur Diskussion:


RICHTLINIEN
der Stadt Herrieden
über Ehrungen im sportlichen und ehrenamtlichen Bereich

Die Richtlinie unterscheidet Ehrungen in folgenden Bereichen: 

1. Ehrungen im sportlichen Bereich für Einzelsportler und Mannschaften
2. Ehrungen für ehrenamtliche Leistungen in einem Verein
3. Ehrungen für ehrenamtliche Leistungen ohne Vereinsbeteiligung im sozialen, kulturellen und öffentlichen Bereich
4. Besondere Leistungen eines Vereins
5. Sportler und/oder Sportlerin, Mannschaft, ehrenamtlich tätige Person des Jahres
6. Ehrungen für außergewöhnliches Engagement zum Wohle der Gesellschaft (Stadtmedaille)


1. Ehrungen im sportlichen Bereich für Einzelsportler und Mannschaften

Die Stadt Herrieden würdigt sportliche Leistungen durch die Verleihung von Sportmedaillen, Ehrenurkunden und kleinen Präsenten im Wert von bis zu 10,00 €.
  • Die Sportmedaille hat eine runde Form mit einem Durchmesser von 50 mm und ist aus eloxiertem Metall in den Farben Gold, Silber oder Bronze.
       Die Sportmedaille trägt auf der Vorderseite das Stadtwappen mit der Inschrift "Stadt Herrieden" und auf der Rückseite den Text "Sportmedaille".
  • Die Ehrenurkunde wird im Format DIN A 4 erstellt.
a) Es werden Einzelsportler sowie Mannschaften geehrt. Es können Herrieder Mannschaften geehrt werden, auch wenn auswärtige Sportler Mannschaftsmitglieder sind. Auch die auswärtigen Mannschaftsmitglieder werden geehrt. Grundsätzlich können Herrieder, die in einer auswärtigen Mannschaft starten, in der Kategorie Mannschaftsehrung geehrt werden. Zu ehrende Einzelsportler müssen entweder in Herrieden ansässig sein oder für einen Herrieder Verein starten.
  • Mannschaften können für den Aufstieg in die nächsthöhere Spiel- bzw. Leistungsklasse geehrt werden. Der Aufstieg in dieselbe Klasse kann frühestens nach 5 Jahren wieder geehrt werden.
  • Die einzelnen Sportler erhalten zusätzlich zum Präsent und zur Medaille eine Urkunde. Trainer und Betreuer erhalten ebenfalls eine Urkunde.
b) Die Sportmedaille wird verliehen für Siege (Platz 1-3) in unterschiedlichen Wettbewerben in:
Bronze
  • Für Siege bei Kreis- und Bezirksmeisterschaften, bei mittelfränkischen Meisterschaften oder vergleichbaren Wettbewerben
  • Reiteraufstieg in die LK 4
Silber
  • Für Siege bei nordbayerischen oder bayerischen Meisterschaften oder vergleichbaren Wettbewerben
  • Für Erfolge auf nationaler Ebene. Als Erfolge gelten neben Siegen (Platz 1-3) auch erzielte herausragende, sportliche Leistungen.
  • Reiteraufstieg in die LK 3
Gold
  • Für Siege bei deutschen Meisterschaften bzw. vergleichbaren Wettbewerben
  • Für die Teilnahme an olympischen Spielen, Special Olympics oder Paralympics, Welt- oder Europameisterschaften oder vergleichbaren internationalen Wettbewerben.
  • Reiteraufstieg in die LK 2
  • Für Berufungen in Nationalmannschaften der einzelnen Verbände
  • Für Erfolge auf internationaler Ebene. Als Erfolge gelten neben Siegen (Platz 1-3) auch erzielte herausragende, sportliche Leistungen.
c) Vorschlagsrecht für die Ehrungen von Sportlerinnen, Sportlern und Mannschaften haben
  • die örtlichen Sportvereine
  • die Schulen
  • der Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales
  • der Stadtrat bzw. die Erste Bürgermeisterin
d) Für andere Sportarten gelten analoge Regelungen in Abstimmung mit dem Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales.

2. Ehrungen für ehrenamtliche Leistungen in einem Verein

Die Stadt Herrieden würdigt ehrenamtliche Leistungen in einem Verein durch die Verleihung von Ehrenamtsplaketten, Ehrenurkunden und kleinen Präsenten im Wert von bis zu 10,00 €.
Ehrenamtlich tätig ist, wer im Verein ohne Entgelt als Vorstandsmitglied, in der Abteilungsleitung, als Übungsleiter oder Mannschaftsbetreuer oder als beauftragtes Vereinsmitglied Aufgaben und Funktionen wahrnimmt.
Gleiches gilt für die ehrenamtliche Berufung in Verbandsgremien.
  • Die Ehrenamtsplakette ist eine eckige Medaille aus eloxiertem Metall in den Farben Gold, Silber oder Bronze. Sie trägt auf der Vorderseite das Stadtwappen mit der Inschrift "Stadt Herrieden" und auf der Rückseite den Text "Ehrenamtsplakette".
  • Die Ehrenurkunde wird in DIN A 4 erstellt.
  • Für ehrenamtliche Tätigkeit von mehr als 40 Jahren wird ein zusätzliches Präsent im Wert von 20,--€ /Person verliehen.

  1. Die Ehrenamtsplakette wird in den einzelnen Stufen an die zu ehrende Person jeweils nur einmal vergeben.
b) Die Ehrenamtsplakette für Leistungen im Verein wird verliehen in:
Bronze
  • Für ehrenamtliche Tätigkeit im Verein von mehr als 10 Jahren
Silber
  • Für ehrenamtliche Tätigkeit im Verein von mehr als 20 Jahren
Gold
  • Für ehrenamtliche Tätigkeit im Verein von mehr als 25 Jahren und wieder nach 40 Jahren mit einem Zusatzgeschenk
c) Vorschlagsrecht für die Ehrungen von ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein haben 
  • die örtlichen Vereine
  • die Schulen
  • der Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales
  • der Stadtrat bzw. die Erste Bürgermeisterin

3. Ehrungen für ehrenamtliche Leistungen ohne Vereinsbeteiligung im sozialen, kulturellen und öffentlichen Bereich

Die Stadt Herrieden würdigt ehrenamtliche Leistungen im sozialen, kulturellen und öffentlichen Bereich durch die Verleihung von Ehrenamtsplaketten, Ehrenurkunden und kleinen Präsenten im Wert von bis zu 10,00 €.
  • Die Ehrenamtsplakette ist eine eckige Medaille aus eloxiertem Metall in den Farben Gold, Silber oder Bronze. Sie tragen auf der Vorderseite das Stadtwappen mit der Inschrift "Stadt Herrieden" und auf der Rückseite den Text "Ehrenamtsplakette".
  • Die Ehrenurkunde wird in DIN A 4 erstellt. 
  • Für ehrenamtliche Tätigkeit von mehr als 40 Jahren wird ein zusätzliches Präsent im Wert von 20,--€ /Person verliehen.
a) Die Ehrenamtsplakette wird in den einzelnen Stufen an die zu ehrende Person jeweils nur einmal vergeben.
b) Die Ehrenamtsplakette für Leistungen im sozialen, kulturellen und öffentlichen Bereich wird verliehen in:
Bronze
  • Für ehrenamtliche Tätigkeit im sozialen, kulturellen und öffentlichen Bereich von mehr als 10 Jahren
Silber
  • Für ehrenamtliche Tätigkeit im sozialen, kulturellen und öffentlichen Bereich von mehr als 20 Jahren
Gold
  • Für ehrenamtliche Tätigkeit im sozialen, kulturellen und öffentlichen Bereich von mehr als 25 Jahren und wieder nach 40 Jahren mit einem Zusatzgeschenk.
c) Vorschlagsrecht für die Ehrungen von ehrenamtlicher Tätigkeit ohne Vereinsbeteiligung haben: 
  • soziale, kulturelle und öffentliche Einrichtungen
  • Einzelpersonen
  • der Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales
  • der Stadtrat bzw. die Erste Bürgermeisterin
d) Die Vorschläge müssen jeweils im Einzelfall begründet und die ehrenamtliche Tätigkeit beschrieben werden.

4. Besondere Leistungen eines Vereins

Die Stadt Herrieden würdigt besondere Leistungen eines Vereins durch die Verleihung von Ehrenurkunden und Präsenten.
  • Die Ehrenurkunde wird in DIN A 4 erstellt. Die Urkunde wird dem Verein und nicht den einzelnen Mitgliedern verliehen. Stellvertretend für den Verein nimmt diese der 1. Vorstand oder sein Vertreter entgegen.
  • Das Präsent wird in Form einer Spende im Wert von 50,-- € an den Verein übergeben.
a) Vorschlagsrecht für die Ehrungen von besonderen Leistungen eines Vereins haben:
  • die örtlichen Vereine
  • soziale, kulturelle und öffentliche Einrichtungen
  • Einzelpersonen
  • der Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales
  • der Stadtrat bzw. die Erste Bürgermeisterin
b) Die Vorschläge müssen jeweils im Einzelfall begründet und die besonderen Leistungen beschrieben werden.

5. Sportler und/oder Sportlerin, Mannschaft, ehrenamtlich tätige Person des Jahres

Die Stadt Herrieden würdigt den Sportler, die Mannschaft und die ehrenamtlich tätige Person des Jahres durch die Verleihung von Ehrenurkunden und Präsenten.
  • Die Ehrenurkunde wird in DIN A 4 erstellt.
  • Das Präsent wird in Form von einem Reisegutschein im Wert von 100,-- € (bei Teilnahmen an EM, WM und bei Teilnahmen an Olympiaden des IOC 150,-- €) übergeben. Gegen Vorlage der Reiseunterlagen innerhalb von 12 Monaten wird der Betrag ausbezahlt.
  • An die Mannschaft des Jahres wird ein Betrag von 200,-- € übergeben.
  1. Ausgewählt werden der Sportler, die Mannschaft und die ehrenamtlich tätige Person des Jahres vom Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales.
  2. Eine Ehrung posthum einer ehrenamtlichen Tätigkeit, die besondere Anerkennung verdient, kann innerhalb von 15 Monaten nach dem Sterbedatum der betreffenden Person eingereicht werden. Einreichen können die unter Nr. 2c und 3c erwähnten Personen/Gruppen/Vereine ab der Aufforderung im Amtsblatt im November eines Jahres.

6. Ehrungen für außergewöhnliches Engagement zum Wohle der Gesellschaft (Stadtmedaille)

Die Stadt Herrieden würdigt Personen für einzigartig herausragende Leistungen mit Bezug zu Herrieden im öffentlichen, kulturellen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, ökologischen oder sozialen Bereich durch die Verleihung einer Stadtmedaille, einer Ehrenurkunde und eines Präsents. 
  • Die Stadtmedaille trägt auf der Vorderseite das Stadtwappen mit der Inschrift "Stadt Herrieden" und auf der Rückseite den Text "Stadtmedaille".
  • Das Präsent wird in Form eines Gutscheins für einen Baum ausgegeben, der entweder selbst auf dem eigenen Grundstück oder durch den Bauhof auf städtischem Grund gepflanzt werden kann.
  • Die Ehrenurkunde wird in DIN A 4 erstellt.
  1. Vorschlagsrecht für die Ehrung haben:
  • die örtlichen Vereine
  • soziale, kulturelle und öffentliche Einrichtungen
  • Einzelpersonen 
  • der Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales
  • der Stadtrat bzw. die Erste Bürgermeisterin
b) Eine Ehrung posthum, die besondere Anerkennung verdient, kann innerhalb von 15 Monaten nach dem Sterbedatum der betreffenden Person eingereicht werden. Einreichen können die unter Nr. 6a) erwähnten Personen/Gruppen/Vereine ab der Aufforderung im Amtsblatt im November eines Jahres.

67. Allgemeines
  1. Die Ehrung in den einzelnen Bereichen soll jährlich im Rahmen eines festlichen Empfanges stattfinden. Schon im Vorjahr sollen die Vereine und Bürger über das Amtsblatt aufgefordert werden, Ehrungen bis Mitte Januar eines Jahres zu melden. Berücksichtigt werden alle sportlichen und ehrenamtlichen Leistungen, die sich auf das Vorjahr des Ehrungsabends beziehen. Für die Stadtmedaille können auch länger zurückliegende, herausragende Leistungen gemeldet werden. Über die Vorschläge wird in einer eigens dafür anberaumten Ausschusssitzung Ende Januar eines Jahres entschieden. Der Ausschuss wählt dann aus allen Vorschlägen die zu ehrenden Sportler und Mannschaften und ehrenamtlich tätigen Personen aus. Zudem wird der Verein mit besonderen Leistungen sowie der Sportler und/oder die Sportlerin, die Mannschaft bzw. die ehrenamtlich tätige Person des Jahres ausgewählt. Weiterhin werden Empfänger einer Stadtmedaille bestimmt.
b) Neben den zu ehrenden Personen sollen Vertreter der meldenden Vereine und Institutionen sowie Angehörige der zu ehrenden Personen und der Stadtrat eingeladen werden.
c) Die Entscheidung über die zu verleihenden Ehrenzeichen trifft der Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales.
d) Im Bedarfsfall kann der Stadtrat für herausragende sportliche und ehrenamtliche Bereiche eine über diese Richtlinien hinausgehende Ehrung beschließen.
e) Bei Härtefällen kann vom Stadtrat eine besondere Einzelentscheidung getroffen werden.
f) Die Bezeichnung in oben genannter Richtlinie erstreckt sich ausschließlich auf die männliche Form. Selbstverständlich gelten die Ausführungen ebenso für die jeweils weibliche Form und anderweitige Geschlechteridentitäten.

Die Richtlinien gelten ab dem 01.019.2023.

Beschluss

Der Ausschuss stimmt der Einführung und Verleihung der Stadtmedaille wie im Sachverhalt beschrieben mit den Ergänzungen der heutigen Sitzung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 23.05.2023 ö 11
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11.1. Anfrage von Gaby Rauch – Einladung Ehrungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 23.05.2023 ö 11.1

Sachverhalt

Gaby Rauch fragt an, ob die Einladungen für die Ehrenamtsehrungen zukünftig an alle Personen persönlich zugestellt werden. Bürgermeisterin Jechnerer erklärt, dass das bisherige Vorgehen so beibehalten wird.

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12. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Kultur, Sport und Soziales (Stadt Herrieden) 15. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Soziales 23.05.2023 ö 12
Datenstand vom 26.07.2023 07:26 Uhr