Datum: 23.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Reliefzimmer des Stadtschlosses
Gremium: Finanz- und Personalausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Bekanntgaben
2.1 Abgabefrist für die Grundsteuererklärung
2.2 Entwicklung der Finanzkraftkennzahlen der Stadt Herrieden in den letzten Jahre
3 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.12.2022
4 Vorläufiger Haushaltsplanentwurf (Vermögenshaushalt 2. Version)
5 Einsparungspotential im Bereich des Entwurf des Vermögenshaushaltes 2023
6 Vorläufiger Haushaltsplanentwurf (Verwaltungshaushalt 1. Version)
7 Anfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) 27. Finanz- und Personalausschuss 23.01.2023 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Finanz- und Personalausschuss,      . Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Personalausschuss beschlussfähig ist.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) 27. Finanz- und Personalausschuss 23.01.2023 ö 2
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2.1. Abgabefrist für die Grundsteuererklärung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) 27. Finanz- und Personalausschuss 23.01.2023 ö 2.1

Sachverhalt

Auf Anfrage des Zweiten Bürgermeisters erläutert die Verwaltung die Grundsteuerreform:  

Abgabefrist für die Grundsteuererklärung 31. Januar 2023
Die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahler ungleich behandelt werden. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 2025 berechnet sie sich dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Damit wird im Gegensatz zum Bundesmodell verhindert, dass die Grundsteuer automatisch steigt. 
Damit das Urteil korrekt umgesetzt wird, muss es in jedem Fall zu Belastungsverschiebungen innerhalb einer Kommune kommen – manche werden weniger, manche werden mehr als bisher zahlen müssen. Dies gilt für jedes Modell, also auch für die Berechnung der Grundsteuer nach dem Bundesgesetz. Die Grundsteuerreform soll aber aufkommensneutral sein. Insgesamt sollen die Grundsteuereinnahmen einer Kommune nach der Reform nicht höher sein als davor. Dies kann durch die Kommunen im Rahmen der Festsetzung der Hebesätze beeinflusst werden.
Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025. Die „neue“ Grundsteuer ist also erstmalig ab 2025 zu zahlen.
Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag: 1. Januar 2022) von Grundstücken (z. B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen z. B. auch einzelne oder mehrere land- und forstwirtschaftliche Flurstücke) eine Grundsteuererklärung einreichen. Die Grundsteuererklärung ist bis zum 31. Januar 2023 abzugeben. Hierzu wurden die Eigentümerinnen und Eigentümer zuletzt mit der Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 28. Oktober 2022 öffentlich aufgefordert. 
Weitere Informationen unter https://www.grundsteuer.bayern.de/

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2.2. Entwicklung der Finanzkraftkennzahlen der Stadt Herrieden in den letzten Jahre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) 27. Finanz- und Personalausschuss 23.01.2023 ö 2.2

Sachverhalt

Entwicklung der Finanzkraftzahlen* der Stadt Herrieden
*  Die Finanzkraft errechnet sich aus der Summe von Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen abzüglich der Kreisumlage.

 
Steuerkraft
Schlüsselzuweisung
Kreisumlage
Finanzkraft
2017
10,4 €
0,0 €
-5,0 €
5,4 €
2018
12,8 €
0,0 €
-6,1 €
6,7 €
2019
12,9 €
0,0 €
-6,0 €
6,9 €
2020
15,7 €
0,0 €
-7,2 €
8,5 €
2021
15,0 €
0,0 €
-6,8 €
8,2 €
2022
15,7 €
0,0 €
-7,2 €
8,5 €
2023
17,9 €
0,0 €
-8,2 €
9,7 €


Darlehensaufnahmen – geplant – tatsächlich
               
Jahr
geplante Darlehensaufnahme in Mio €
tatsächliche Darlehensaufnahme in Mio €
2012
2,6
0
2013
1,6
0
2014
1,98
0
2015
3,88
1,4
2016
1,97
0,7
2017
2,86
0
2018
1,66
0
2019
1,33
0
2020
2,47
2,4
2021
2,66
1,5
2022
0,88
0

Die Darlehensaufnahme im Jahr 2020 wurde noch vom Stadtratsgremium beschlossen, das bis zur Wahl 2020 tätig war.

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3. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) 27. Finanz- und Personalausschuss 23.01.2023 ö 3

Sachverhalt

Den Gremiumsmitgliedern wurde mit der papiermäßigen Ladung das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2022 übersandt und zeitgleich im RIS hinterlegt. Nachdem bis Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt. 

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4. Vorläufiger Haushaltsplanentwurf (Vermögenshaushalt 2. Version)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) 27. Finanz- und Personalausschuss 23.01.2023 ö 4

Sachverhalt

Eine aktualisierte Fassung des Vermögenshaushaltes (Stand 17.01.2023) wurde erstellt und in das RIS eingepflegt. Folgende Änderungen zu der Version vom 12.12.2022 wurden eingearbeitet:

Haushaltsstellen:

Das Gremium befasst sich mit der Vorlage:

0600.9350  Erwerb von bewegl. AV (u.a. EDV)
Die Positionen Schulung IT (4.000 €) und Zertifizierung Informationssicherheit (15.000 €) werden in den VerwHH verschoben. Das DMS (Dokumentenmanagement-System) wird in 2024 angesetzt. Der Ansatz beläuft sich somit auf 41.000 €. 

1122.9350  Verkehrsüberwachung – Umsetzung Verkehrskonzept
Der Ansatz wird auf 20.000 € festgeschrieben.

1300.9350  Feuerwehr – Erwerb Anlagevermögen
Die für 2024 vorgesehene Anschaffung eines TSF/W für Oberschönbronn muss im Vorfeld hinsichtlich der Unterbringung in das Gerätehaus geprüft werden. 
Für das Gerätehaus in Stadel sind 5.000 € für Pflasterarbeiten vorzusehen.

3400.3610  Heimatpflege – Förderung Wanderwege
Es ist ein Zuschuss von 10.000 € durch den Zweckverband Altmühlland A 6 anzusetzen.

3400.9350 Heimatpflege – Erwerb beweg. AV
Der Ansatz ist auf 12.000 € zu erhöhen (Weihnachtsbeleuchtung 10.000 €)

3400.9402  Heimatpflege – Beschilderung Wanderwege
Es ist ein Ansatz von 20.000 € vorzusehen. 

5800.3450  Stadtgärtnerei – Einnahmen aus dem Verkauf bewegl. Sachen
Der Ansatz ist auf 40.000 € zu erhöhen (Verkauf alter Unimog).

5900.9400  Kinderspielplätze (Baumaßnahmen)
„Leutenbuch“ ist durch „Böckau“ zu ersetzen. Der Ansatz ist um 5.000 € mit dem Hinweis „Planungskosten Erlebnisspielplatz“ zu erhöhen. Ansatz: 50.000 €

6200.9321  Wohnungsbauförderung – Erwerb von Baugrundstücken
Der Ansatz ist für den Bereich Neunstetten auf 300.000 € festzusetzen. 

6300.3450  Bauhof – Veräußerung von bewegl. AV
Der Ansatz ist auf „0“ zu setzen. Das Fahrzeug wurde bereits veräußert.

6300.9512  Elbersroth – BG „Am Steinbuck BA II“ 
Der Ansatz ist auf „0“ zu setzen. 

6300.9531  Neunstetten – Erschließung BG Halmonslache – 
Der Ansatz ist auf 200.000 € festzulegen. 

6300.9536  Rauenzell – BebPl. an der Veldner Straße
Der Ansatz ist auf 50.000 € festzulegen.

6700.9600  Straßenbeleuchtung – Neubau/Austausch
Aus dem Gremium kommt der Wunsch auf, dass der Beauftragte der N-ERGIE, Herr Sand, in einer UEL-Sitzung die Möglichkeiten der Steuerung/Austausch u.ä. der Straßenbeleuchtung erläutert.

7001.9510  Erweiterung und Sanierung Kläranlage
Der Ansatz ist auf 100.000 € zu erhöhen (Anschaffung eines Räumers und Notstromaggregat). 

7914.3610  Breitband - Förderung
Der Ansatz wird auf 160.000 € erhöht. 

8150.9513  Wasserversorgung Rauenzell
Der Ansatz ist auf „0“ zu setzen. Es existieren noch HARe.

8550.9320  Erwerb von Waldgrundstücken
Der Ansatz ist auf „0“ zu setzen. 

8800.9400 Städt. Gebäude Umbau/Instandsetzung
Nach kurzer Diskussion um die Abbruchkosten des „Ledererhauses“ erfolgt folgender Beschluss:
„Der Ansatz wird um 40.000 € auf 157.000 € reduziert.“
Abstimmung: 5:2

8800.9408  Sanierung Mühlbruck 1a
Der Ansatz wird auf 5.000 € reduziert. 

1400.9400  Hochbaumaßnahmen zum Hochwasserschutz
Der Ansatz wird auf 1.034.250 € verringert (Mitteilung des WWA-Ansbach vom 11.01.2023).

Aus den Reihen des Ausschusses wird hinterfragt, ob bei HHSt. 6300.9516 Sanierung der Feuerwehrzufahrt Hohenberg (Planungskosten) ein Ansatz erforderlich. Die Mitglieder des FPA kommen zu dem Entschluss, dass dies nicht erforderlich ist. Der Ansatz von 25.000 € ist zu streichen. 

Weiterhin soll bei HHSt. 6150.9402 Klimaschutzkonzept der Ansatz von 5.000 € gestrichen werden. In diesem Bereich ist im Jahr 2023 mit keinen Ausgaben zu rechnen. 

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5. Einsparungspotential im Bereich des Entwurf des Vermögenshaushaltes 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) 27. Finanz- und Personalausschuss 23.01.2023 ö 5

Sachverhalt

In der letzten Sitzung des Finanzausschusses am 12.12.2022 wurden die Fraktionen gebeten, Einsparungsvorschläge zum bestehenden Haushaltsplanentwurf (VermHH) zu unterbreiten. 
Von Seiten der Verwaltung werden folgende Einsparungsvorschläge zu Diskussion gestellt:

  1. HHSt. 3650.9530 – Sanierung Stadtschloss
Die Zuführung zur Sonderrücklage wird von 500.000 € auf 250.000 € reduziert.
  1. HHSt. 8800. 9400 – Städtische Liegenschaften (Sanierung Vordere Gasse 23 „Beck“)
Die Sanierung wird auf das HH-Jahr 2024 verschoben (150.000 €). 
  1. HHSt. 6200.9321 – Erwerb von Bauland-Grundstücken (Neunstetten)
Der Ansatz wird von 300.000 € auf 150.000 € reduziert. 
  1. HHSt. 3600.9500Gestaltung von Biotopen (Ökoflächen)
Der Ansatz wird von 130.000 € auf 70.000 € reduziert. 

Die Stadtkämmerei sieht bei einer Reduzierung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes in Höhe von ca. 600.000 € – in Abhängigkeit des tatsächlichen Ergebnisses des Verwaltungshaushaltes – die Möglichkeit, einen Gesamt-Haushalt 2023 ohne respektive nur mit geringer Aufnahme von Fremdkapital zu planen.   

Das Gremium diskutiert die vorgeschlagenen Reduzierungen im Vermögenshaushalt. Im Hinblick auf die geringere Zuführung zur Sonderrücklage „Stadtschloss“ einigt sich der Ausschuss darauf, dass, sollte sich Ende des Haushaltsjahres abzeichnen, dass das Haushaltsjahr besser verläuft als geplant, eine Erhöhung der Zuführung zur Sonderrücklage im Stadtrat mittels überplanmäßiger Ausgaben beschlossen werden soll. 
 

Beschluss

Der FPA stimmt den Einsparungsvorschlägen der Verwaltung zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Vorläufiger Haushaltsplanentwurf (Verwaltungshaushalt 1. Version)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) 27. Finanz- und Personalausschuss 23.01.2023 ö 6

Sachverhalt

Den Ausschussmitgliedern wurde mit der Ladung ein Auszug (Seite 86) des Verwaltungshaushaltes, aus welchem die zu erwartenden Steuereinnahmen bzw. die Staatlichen Zuweisungen und Beteiligungsbeträge für das Haushaltsjahr 2023 ersichtlich sind, übersandt und parallel in das RIS eingestellt. Kämmerer Meyer erläutert die Aufstellung und verweist bei den Ansätzen auf die im RIS hinterlegten Tabellen.

Das Gremium zeigt sich nach den Erläuterungen mit den Ansätzen  einverstanden.

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) 27. Finanz- und Personalausschuss 23.01.2023 ö 7

Sachverhalt

Gremiumsmitglied Wurzinger fragt an, ob die Verwaltung eine Aufstellung im Hinblick auf die bisher eingegangenen Anträge und Auszahlungen im Bereich der städtischen Förderung hinsichtlich Photovoltaikanlagen und Speicherinstallationen erstellt werden kann. Frau Jechnerer teilt mit, dass die Liste der eingegangenen Anträge erstellt werden kann. Eine Aufstellung der geleisteten Auszahlungen kann jedoch erst nach Abschluss der jeweiligen Maßnahmen und der dann eingereichten Rechnungen erfolgen. 

Ausschussmitglied Max Heller bittet um Erläuterung der Verfahrensweise und der damit verbundenen haushaltsrechtlichen Auswirkungen von gebildeten Haushaltsausgaberesten. Kämmerer Meyer erläutert, dass die Ansätze für Maßnahmen welche noch nicht im entsprechenden Haushaltsjahr abgerufen wurden, nach Rücksprache mit den Fachdienststellen, als Haushaltsreste in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden. Diese Ansätze sind somit im neuen Haushaltsjahr nicht zu veranschlagen. Sollte eine Maßnahme mit einem geringeren Betrag realisiert werden, also der Haushaltsrest nicht voll ausgeschöpft wird, erhöht dieser Betrag den aktuellen Sollüberschuss bzw. vermindert den aktuellen Sollfehlbetrag im Rahmen der Jahresrechnung.

Datenstand vom 01.08.2023 12:16 Uhr