Datum: 07.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Reliefzimmer des Stadtschlosses
Gremium: Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 18:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.01.2023
3 Außenbesichtigung
4 Bekanntgaben
4.1 Sachstandsbericht der Baumaßnahmen
4.2 Vergabe Räumer für die Kläranlage
4.3 Müllsammelaktion "Aktiv statt Altmüll"
4.4 Standorte Christbaumpflanzung
4.5 Baumpflegemaßnahmen 2023
4.6 Labyrinthbepflanzung am Zukunftswald
4.7 Zwischenbericht Solarbeleuchtung
4.8 Vorstellung Renaturierung WWA-Ansbach OT Neunstetten
5 Vorstellung des Projekts "Jeder Tropfen zählt"
6 Kleingärten
7 Preisanpassung Bauschuttdeponie
8 Windkraftprojekte im WK 63 und WK 26
9 Anfragen
9.1 Gaby Rauch: Nachfrage hinsichtlich PV-Förderrichtlinien
9.2 Robert Goth: 4. Reinigungsstufe Kläranlage Herrieden
9.3 Robert Goth: Ladestation für E-Bikes
9.4 Johann Heller: Osterfeuer 2023
9.5 Johann Heller: Abschluss Pachtverträge
10 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

zum Seitenanfang

1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 07.03.2023 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses sowie Herrn Binder vom WWA-Ansbach. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 07.03.2023 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2023 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Dokumente
Download UEL-Protokoll24.01.2023.pdf

zum Seitenanfang

3. Außenbesichtigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 07.03.2023 ö 3
zum Seitenanfang

4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 07.03.2023 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. Sachstandsbericht der Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 07.03.2023 ö 4.1

Sachverhalt

Umbau Pumpwerk Altmühlhaag 
  • Räumung und Absaugen des Klärschlammes in den alten Absetzbecken im Frühjahr
  • Abbau Zaunanlage
  • Prüfung ob ins Ökokonto aufgenommen werden kann.




Planung Hochbehälter

  • Angebotseinholung für Planungen Hochbehälter nach Abstimmung mit FWF bezüglich Hochbehälter
  • Kontaktaufnahme mit FWF



PV-Anlagen 
       
Kläranlage

  • Montagetermin noch nicht bekannt
  • noch keine Rückantwort Fa. Beck


FFW-Haus Stadel

  • Montagetermin noch nicht bekannt
  • noch keine Rückantwort Fa. Beck




Freibad

  • Montagetermin noch nicht bekannt
  • noch keine Rückantwort Fa. Beck



Ausgleichsflächen Baugebiet Schrotfeld 15.1-15.3
 
  • Angebote werden eingeholt
  • Bäume und Sträucher sind bestellt. Pflanzungen im Frühjahr 2023
  • Pflanzung zusammen mit den Ausgleichsflächen



Maßnahmen für Starkregenschutz 2023

  • Elbersroth Gänsäckergraben
Rückhaltung im Gänsäckergraben durch Aufweitungen und Verengungen durch Wasserbausteine ab Zufahrt Bittelhof bis Ortseingang Elbersroth
  • Verklausungen
Noch fehlende Verklausungen (Sickersdorf, Lattenbuch, Hechelschutzbach)
  • Gewässer III Ordnung
Rückhaltung in den Gräben Gewässer III Ordnung gemäß Gewässerentwicklungskonzept Frühjahr und Herbst 2023 (je nach Witterung)
  • Elbersroth Gänsäckergraben Aufweitungen und Verengungen durchgeführt Maßnahme abgeschlossen
  • Rösgraben Grabenräumung durchgeführt. (siehe Grabenräumung Gewässer III Ordnung)
  • Abflusserweiterung Rösgraben ab Brücke entlang privater Grundstücke bis hin zur Grabenräumung im Herbst geplant. 




Grabenreinigung Gewässer III Ordnung  

  • Teilräumungen durchgeführt. Restliche Grabenräumungen auf Herbst verschoben
  • Grabenräumung Schreinermühlbach ab Velden (Ortsende) bis Altmühl durchgeführt.
  • Grabenräumung Rösgraben (Ortsende) bis Schreinermühlbach durchgeführt.
  • Gemeldete Gräben Gemarkung Lammelbach werden im Herbst durchgeführt



Pflanzungen Zukunftswald und Neunstetten

  • Bäume und Hecken sind bestellt für den Zukunftswald und auf Abruf für das Frühjahr verfügbar. 
  • Pflanzgenehmigung für den Wald liegt vor
  • Es 5 Heckenkreise und entsprechende Wege (=ideales Größenverhältnis zur Gesamtfläche)
Heckenbreite ca. 80cm
Wegbreite ca. 100cm
Gesamtdurchmesser ca. 18m
Pflanzenbedarf ca. 500 Hainbuchen
  • Pflanzung erfolgt mit eigenen Maschinen und durch die Gärtnerei
  • Hainbuchenheckenlabyrinth wurden gepflanzt. Bäume werden im Herbst gepflanzt

Neunstetten:
  • Keine Pflanzungen Richtung Aurach da durch untere Naturschutzbehörde abgelehnt
  • Pflanzungen Ortseingang von Herrieden sind durch den Landschaftspflegeverband Förderanträge gestellt. Für die Pflanzung regt dieser an dies als Bürgerpflanzaktion durchzuführen.


Umsetzung Öko-Kontoflächen

  • Neue Flächen für 2023 in Abstimmung mit Stadtgärtner und Büro Klebe


Entlandung Feuerlöschteich Leutenbuch
  • Maßnahme abgeschlossen – Teichhumus wird im Frühjahr abtransportiert



Entlandung Feuerlöschteich / Fischweiher Rauenzell

  • Angebotseinholung bis Ende Februar
  • Vergabe in der nächsten UEL-Ausschusssitzung



´
Entlandung Feuerlöschteich / Fischweiher Rös

  • Ausführung Herbst 2023
  • Maßnahme wird vorbereitet.




Heizungsanlagen

Marktplatz 3

    • Umbau wird nach der Heizperiode erfolgen, Anlage ist bestellt.


Deponie

Erweiterung Bauschuttdeponie / Abgrabung WWA

    • Wiesenbereich für die Abgrabung im Bereich der geplanten Erweiterung wurde abgeflattert
    • Temporäre Ausgleichsfläche für die Feldlerche als Projektarbeit im Bereich der Rekultivierungsflächen
    • Untersuchung des Tonwerkes nach Ernte (Feld ist bewirtschaftet)

zum Seitenanfang

4.2. Vergabe Räumer für die Kläranlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 07.03.2023 ö 4.2

Sachverhalt

In der nichtöffentlichen UEL-Sitzung am 24.01.2023 hat der UEL-Ausschuss beschlossen, den Auftrag für einen neuen Räumer an die Firma Rehart GmbH aus Ehingen zu vergeben. 

zum Seitenanfang

4.3. Müllsammelaktion "Aktiv statt Altmüll"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 07.03.2023 ö 4.3

Sachverhalt

Auch in diesem Jahr findet wieder die Müllsammelaktion „Aktiv statt Altmüll“ statt. Am Freitag, den 31.03.2023 werden die Grund- und Mittelschule, die Realschule, die Sebastian-Strobel-Schule und die Wolfhard-Schule ihre Umgebung vom Müll befreien. Als Belohnung erhalten die Schülerinnen und Schüler Freikarten für das Freibad. Der Bauhof kümmert sich um die Einsammlung des Mülls.

Am Samstag, den 01.04.2023 sind die Herrieder Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, im Stadtgebiet herumliegenden Unrat einzusammeln. Wie in den vergangenen Jahren wird die Aktion dezentral stattfinden. Alle Bürgerinnen und Bürger können sich alleine oder in Gruppen beteiligen. Mit dem gesammelten Müll gefüllte Tüten werden an den öffentlichen Mülleimern und Hunde-Toiletten abgestellt. Dort wird sie der Bauhof am darauffolgenden Montag abholen.

Unterstützt wird die Aktion voraussichtlich vom Fischereiverein Wasserrose, der seine alljährliche Altmühlreinigung ebenfalls am 01.04.2023 durchführen wird. Dabei werden verschiedene Abschnitte der Altmühl in Kleingruppen vom Müll befreit.

zum Seitenanfang

4.4. Standorte Christbaumpflanzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 07.03.2023 ö 4.4

Sachverhalt

Stadtgärtner Willi Wellhöfer stellt die Standorte der gepflanzten Christbäume vor. 

zum Seitenanfang

4.5. Baumpflegemaßnahmen 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 07.03.2023 ö 4.5

Sachverhalt

Stadtgärtner Willi Wellhöfer stellt die für 2023 geplanten Baumpflegemaßnahmen vor.

Einige Pappeln, die bereits in die Jahre gekommen sind, müssen entfernt werden, damit die bereits vorhandene Unterpflanzung richtig wachsen können.

Dokumente
Download 20230307_125025.pdf
Download IMG_2860.pdf
Download IMG_2862.pdf
Download IMG_2864.pdf
Download IMG_2867.pdf

zum Seitenanfang

4.6. Labyrinthbepflanzung am Zukunftswald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 07.03.2023 ö 4.6

Sachverhalt

Bürgermeisterin Jechnerer informiert über die Neuanlegung und Bepflanzung des Labyrinths am Zukunftswald. Bilder sind im RIS hinterlegt.

Dokumente
Download Bilder Labyrinth Zukunftswald.pdf

zum Seitenanfang

4.7. Zwischenbericht Solarbeleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 07.03.2023 ö informativ 4.7

Sachverhalt

Für die Straßenbeleuchtung Baugebiet „Rauenzell Mitte“ sollen Solarleuchten aufgestellt werden. Nachdem bei der Orientierungsbeleuchtung (nur Beleuchtung auf Anforderung) vom Kreisverkehr Mühlbruck Richtung Stegbruck einige Solarleuchten im Winter ausgefallen sind, wurden diese überprüft und die Solarmodule nochmals neu ausgerichtet. Die Orientierungsbeleuchtung Richtung Hohenberg hatte bisher keine Ausfälle, wobei diese noch nicht so lange stehen. Im Baugebiet „Rauenzell Mitte“ werden Solarleuchten aufgestellt und sicherheitshalber ein Leerrohr mitverlegt.  

Für die Solarlampen wird von den Herstellern im Moment kein Wartungsvertrag angeboten. Auf die bisher aufgestellten Lampen sind 5 Jahre Garantie und ein Akkutausch kostet ca. 300-600 € je nach Lampentyp zzgl. Montage und Anfahrt.  Die Gesamtlebensdauer wird mit ca. 10-15 Jahren für Solarmodul und Leuchtmittel angegeben.

zum Seitenanfang

4.8. Vorstellung Renaturierung WWA-Ansbach OT Neunstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 07.03.2023 ö 4.8

Sachverhalt

Herr Binder vom des WWA-Ansbach stellt den aktuellen Stand im Verfahren Altmühl 4 vor. Eine Zusammenfassung ist im RIS hinterlegt.

Dokumente
Download Informationen zum Verfahren Altmühl 4_Sitzung Umweltausschuss Stadt Herrieden am 07.03.2023.pdf

zum Seitenanfang

5. Vorstellung des Projekts "Jeder Tropfen zählt"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 07.03.2023 ö 5

Sachverhalt

Herr Hilbert und Frau Gerstner von der Firma „Jeder Tropfen zählt GmbH“ stellen das Altspeisefett/-öl-Sammelprojekt anhand eines mobilen Automaten vor. Sie demonstrieren das Sammelsystem sowie Funktion und Innenleben des Automaten „live und in Farbe“ und beantworten anschließend die Fragen dazu.

Diskussionsverlauf

Folgende Kosten würden pro Jahr anfallen: 1,20 € brutto pro Einwohner.

Mit dem Landkreis sollen Gespräche geführt werden um das Projekt landkreisweit anzustoßen. 

Beschluss

Der UEL-Ausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Landkreis zu verhandeln, dass das Projekt auf Landkreisebene eingeführt wird. Herrieden steht als Projektgemeinde zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Michael Trottler war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum.

zum Seitenanfang

6. Kleingärten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 07.03.2023 ö 6

Sachverhalt

In der Sitzung vom 24.01.2023 wurde über das Thema „Kleingärten“ diskutiert. In der heutigen Sitzung wird von der Verwaltung ein Musterpachtvertrag vorgelegt. 



Gestattungs- und Nutzungsvertrag für Kleingärten

zwischen

der Stadt Herrieden 
und
                                               dem Pächter


§ 1 
Gegenstand des Vertrages

Teilfläche aus Flst. xxxx, Gemarkung Herrieden, siehe beiliegenden Plan. Die Gartenordnung ist Teil dieses Vertrages (s. Anlage). Die Vertragspartner erkennen diese mit der Unterschrift auf diesem Vertrag inhaltlich an.


§2
Vertragsbeginn und Anerkennungsgebühr

Die Stadt Herrieden gestatten dem Nutzungsberechtigten ab 01.10.20xx die Nutzung der Teilfläche. Für die Nutzung wird eine jährliche Anerkennungsgebühr in Höhe von   ? € jeweils zum 01.10. eines Jahres fällig. 


§ 3
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen

Der Vertrag läuft bis zum 30.09. eines Jahres und verlängert sich stillschweigend automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine der beiden Vertragsparteien drei Monate vor Vertragsende kündigt. Das Vertragsverhältnis endet mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende, wenn das Grundstück für gemeindliche Zwecke benötigt wird. Ersatzansprüche können gegenüber der Stadt Herrieden nicht geltend gemacht werden. Das Vertragsverhältnis kann mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, falls der Nutzungsberechtigte gegen Auflagen der Gartenordnung (im Anhang) verstößt. 


§ 4
Verkehrssicherungspflicht

Der Nutzungsberechtigte übernimmt im Zuge der Nutzung die Verkehrssicherungspflicht, die unter anderem die Reinigungs,- Räum- und Streupflicht beinhalten. 



§ 56
Haftung

Der Nutzungsberechtigte haftet für alle Schäden oder Unfälle, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit der Nutzung des Vertragsobjektes entstehen. Er ist verpflichtet, die Stadt Herrieden schadlos und auf seine Kosten klaglos zu halten, sofern Sie wegen eines Schadens oder Unfalles von anderen in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus haftet er gegenüber der Stadt Herrieden für jeden Schaden, der ihr, dem Personal oder ihren Beauftragten durch den Nutzungsberechtigten, das Personal, seinen Beauftragten oder durch die Eigenart der Kleingartennutzung zugefügt wird, es sei denn, der Nutzungsberechtigte kann nachweisen, dass ihn oder seinem Bediensteten oder ihren Beauftragten kein Verschulden trifft. Die Beweislast obliegt dem Nutzungsberechtigten. 


§ 6
Zu- und Abfahren

Für ungehindertes Zu- und Abfahren, z.B. zum bzw. vom Vertragsgrundstück, übernimmt die Stadt Herrieden keine Haftung. 


§ 7
Betretungsrecht

Die Stadt Herrieden ist berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt jederzeit zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung und der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Nutzungsberechtigten zu überzeugen. 


§ 8
Sonstiges

Der Nutzungsberechtigte haftet für die Erfüllung aller Vertragsverpflichtungen gesamtverbindlich. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist Herrieden, der Gerichtsstand Ansbach. Der Nutzungsberechtigte erkennt an, dass er auf Grund der Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages keinerlei Entschädigungs- und Ersatzansprüche gegenüber der Stadt hat.

Herrieden, 
Stadt Herrieden



_________________                                                        ______________
Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin                                                        Pächter                                
       


Gartenordnung der Stadt Herrieden
(§1 Abs. 1 Bundeskleingartengesetz)

Kleingartenanlagen sind Bestandteile des öffentlichen Grüns. Sie dienen der Gesunderhaltung, Erholung und Freizeitgestaltung der Bürger.

Jeder Pächter hat dafür zu sorgen, dass die im Bereich der Kleingartenanlage gelegenen Wege, Plätze, Grünflächen, Hecken, Kinderspielplätze, Umzäunung u.a.m. in sauberem und verkehrssicherem Zustand gehalten werden. Diese Aufgabe erfordert eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, ordnungsgemäße Bewirtschaftung und gegenseitige Rücksichtnahme aller Pächter dieser Kleingartenanlage.

Um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Stadt Herrieden und den Pächtern sowie zwischen den Pächtern untereinander zu erleichtern, wurde nachstehende Gartenordnung erlassen, die Bestandteil des Kleingartenpachtvertrages ist. 

1. Die Pächter der Gartenparzelle sind verpflichtet, die Bestimmungen des Pachtvertrages und dieser Gartenordnung einzuhalten.

2. Der Pächter ist für die ordnungsgemäße Anlage sowie die laufende Pflege und Unterhaltung des Gartens nach Maßgabe des Pachtvertrages und dieser Gartenordnung selbst verantwortlich. Er hat zur Sauberkeit und Pflege der Wege und der Grünflächen im Anlagenbereich mit beizutragen. 
Kann ein Pächter aus gesundheitlichen Gründen seinen Garten nicht selbst bearbeiten, so darf er mit schriftlicher Zustimmung der Stadt Herrieden einen Betreuer einsetzen.

3. Im Falle der freiwilligen Aufgabe oder der Kündigung des Gartens ist der Garten zum Ende der Pachtzeit in den Ursprungszustand (Zustand bei Übernahme) zu versetzen. Insbesondere sind bauliche Anlagen jeglicher Art wieder zu entfernen. 

4. Eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit darf im Anlagenbereich nicht ausgeübt werden. Werbeanlagen sowie Automaten und Antennen dürfen nicht angebracht werden. Der gewerbliche Handel mit Getränken Tabak- und Süßwaren, Zeitschriften, Sämereien, Pflanzen, Düngemitteln, Bäumen und Sträuchern usw. ist nicht gestattet. 

5. Tierhaltung ist nicht gestattet. In Ausnahmefällen ist die schriftliche Erlaubnis der Stadt Herrieden einzuholen. Werden Haustiere in die Gartenanlage mitgebracht, so hat der Pächter dafür zu sorgen, dass niemand belästigt wird. 

6. Das Wohnen auf dem Gartengrundstück sowie die Überlassung an Dritte ist nicht erlaubt. Das Übernachten ist nur in einzelnen Ausnahmefällen gestattet.

7. Das Abstellen, Reparieren und Waschen von Kraftfahrzeugen und Wohnwagen in der Anlage oder im Garten sowie das Befahren der Wege im Anlagenbereich mit Kraftfahrzeugen ist nicht erlaubt. 
Schwere Lasten dürfen vom Pächter außerhalb der Zeit des Frostaufbruchs zu seiner Gartenparzelle gefahren werden. 

8. Jeder Gartenpächter hat für den Schutz und die Pflege der Anlageneinrichtungen einzutreten und etwaige Missstände abzustellen. 
Dem Verpächter gehörender Baum- und Strauchbestand ist schonend und pfleglich zu behandeln. Eingriffe an dem vorgenannten Baum- und Strauchbestand sind nur mit Genehmigung der Stadt Herrieden zulässig.
Aus dem Pachtgrundstück dürfen weder Sand, Erde sowie andere Bodenbestandteile entnommen, noch dauerhafte Veränderungen vorgenommen werden.

9. Während des Aufenthalts in der Kleingartenanlage ist jeder ruhestörende Lärm zu vermeiden. 

An Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr und von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr dürfen folgende Geräte und Maschinen nicht betrieben werden:
  • Rasenmäher
  • Grastrimmer/Graskantenschneider 
  • Rasentrimmer/Rasenkantenschneider
  • Laubbläser
  • Laubsammler
  • Motorsägen
  • Gartenhäcksler
  • Sonstige Geräte und Maschinen mit Verbrennungsmotor, die einen Schallleistungspegel von mehr als 90 dB (A) aufweisen.

Die Lautstärke von Rundfunk-/Fernsehgeräten und Phonogeräten ist so abzustimmen, dass niemand belästigt wird. Gleiches gilt für das Spielen von Musikinstrumenten jeder Art.

10. Plastik-Schwimmbecken und Zelte dürfen im Gartenbereich nicht aufgestellt werden. Ausgenommen hiervon ist das vorübergehende Aufstellen von kleinen Plastik-Schwimmbecken und Zelten für Kinder.

11. Die Lagerung und Verwendung von nicht aufbereiteten Hausabfällen sowie das Düngen mit Fäkalien ist nicht gestattet. 
Papier, Materialabfälle, Speisereste und andere Abfälle dürfen nicht herumliegen. Soweit Abfälle nicht kompostiert werden können, hat der Pächter für die ordnungsgemäße Entsorgung selbst zu sorgen. Abfälle dürfen nicht verbrannt werden. 

12. Pflanzenschutzmittel sind nicht zugelassen. Durch Anbauweise und Artenwahl soll biologisch einer übermäßigen Vermehrung von Schädlingen vorgebeugt werden. 
Soweit gesetzlich zugelassene Pflanzenbehandlungsmittel aufgebracht werden müssen, darf dies nur an windstillen Tagen geschehen. Hierbei ist auf Obst und Gemüse in den benachbarten Gärten Rücksicht zu nehmen. Der Pächter muss die Pächter der angrenzenden Gartenparzellen rechtzeitig verständigen.

13. Mindestens ein Drittel der nicht überbauten Kleingartenfläche ist für Obst- und Gemüseanbau zu nutzen. Der übrige Teil kann als Erholungsfläche mit Ziersträuchern, Blumen und Rasen angelegt werden.
Wald-, Obst- und Ziergehölze, die im ausgewachsenen Zustand eine Höhe von 4 m oder mehr erreichen, dürfen nicht gepflanzt werden. Werden sie dennoch gepflanzt, sind diese zu entfernen, wenn sie die Höhe von 4 m erreicht haben.
Die gesetzlichen Abstandsvorschriften für die Pflanzungen sind bezüglich des Kleingartens so zu beachten, als ob es ein selbständiges Grundstück wäre. Nach dem bayerischen Nachbarrecht sind Bäume, Sträucher und Hecken (lebende Zäune) bis zu einer Höhe von 2 m mindestens 0,50 m von der Grenze entfernt zu pflanzen. Der Abstand ist von der Mitte des Stammes, wo er aus dem Boden tritt, bei Sträuchern und Hecken von der Mitte der zunächst der Grenze befindlichen Triebe ab zu messen. 
Grenzbepflanzungen dürfen mit Einfriedungen nicht verwachsen. Bohnen, Himbeeren, Brombeeren usw. müssen so gepflanzt werden, dass sie dem Nachbargarten keinen Schaden zufügen.

14. Bienenstände dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Stadt Herrieden aufgestellt werden.

15. Das Aufstellen von Zäunen und Einfriedungen ist nicht erlaubt. Auch die Errichtung von sichtbehinderten Einfriedungen an der Gartengrenze ist nicht erlaubt.
Sichtblenden am Freisitz an der Gartenlaube können bis zu einer Höhe von 1,5 m in Form 
von Hecken oder Schlingpflanzen berankten Stützgestellen zugelassen werden.
In jedem Fall ist es verboten, Rohrmatten, Kunststoffmatten, Plastikfolien oder andere Kunststofferzeugnisse anzubringen.

16. Die Hauptwasserleitung wird spätestens zum 31. Oktober abgesperrt und entleert. Der Gartenpächter hat nach Absperren der Hauptleitung alle Wasserleitungen in seiner Gartenparzelle zu entleeren und zu entlüften um Frostschäden zu verhindern. 
Das Wasser wird Anfang April -nach Ende der Frostperiode- wieder aufgedreht. Der Pächter muss sicherstellen, dass vor dem Aufdrehen des Wassers alle Auslaufventile wieder geschlossen sind. Für Schäden, die aufgrund schuldhafter Verletzung dieser Anweisung entstehen, haftet der Pächter. Die Wasserzapfstelle darf nicht verlegt werden. Das Gartenwasser ist kein Trinkwasser. Der Wasserverbrauch wird einmal jährlich abgerechnet.

17. Brunnenbau ist nicht zulässig, ebenso wenig die Entnahme des Wassers aus der Altmühl.

18. Die Beauftragten der Stadt Herrieden dürfen zur Erfüllung dienstlicher Obliegenheiten den Pachtgarten und die Gartenlaube nach vorheriger Ankündigung besichtigen. Bei Feststellung rechtswidriger Bebauung oder sonstiger rechtwidriger Nutzung des Gartens ist der Pächter zur unverzüglichen Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes auf seine Kosten verpflichtet. 

19. Diese Gartenordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des „Gestattungs- und Nutzungsvertrag für Kleingärten“.


Stadt Herrieden
Liegenschaftsamt

Diskussionsverlauf

Folgende Änderungen werden vorgenommen:
§2
Vertragsbeginn und Anerkennungsgebühr

Die Stadt Herrieden gestatten dem Nutzungsberechtigten ab 01.10.2023 die Nutzung der Teilfläche. Für die Nutzung wird eine jährliche Anerkennungsgebühr in Höhe von 0,35 € pro m² für Gärten mit einer Größe von 30 m² - 150 m² und 0,40 € pro m² für Gärten mit einer Größe ab 150 m² - 300 m² jeweils zum 01.10. eines Jahres fällig. 


Gartenordnung der Stadt Herrieden
 (§1 Abs. 1 Bundeskleingartengesetz) Dieser Hinweis entfällt.

Folgender Satz entfällt komplett:
Kann ein Pächter aus gesundheitlichen Gründen seinen Garten nicht selbst bearbeiten, so darf er mit schriftlicher Zustimmung der Stadt Herrieden einen Betreuer einsetzen. 

3. Im Falle der freiwilligen Aufgabe oder der Kündigung des Gartens ist der Garten zum Ende der Pachtzeit in den Ursprungszustand (Zustand bei Übernahme) zu versetzen. Insbesondere sind bauliche Anlagen jeglicher Art wieder zu entfernen. In Absprache mit der Stadt kann von dieser Regelung abgewichen werden, ohne dass das Recht auf finanziellen Ausgleich entsteht.

An Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr und von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr dürfen Geräte und Maschinen, die einen Schallleistungspegel von mehr als 90 dB (A) aufweisen, nicht betrieben werden:

Die Geräte entfallen komplett:
  • Rasenmäher
  • Grastrimmer/Graskantenschneider 
  • Rasentrimmer/Rasenkantenschneider
  • Laubbläser
  • Laubsammler
  • Motorsägen
  • Gartenhäcksler
  • Sonstige Geräte und Maschinen mit Verbrennungsmotor, die einen Schallleistungspegel von mehr als 90 dB (A) aufweisen.

12. Chemische Pflanzenschutzmittel sind nicht zugelassen. Durch Anbauweise und Artenwahl soll biologisch einer übermäßigen Vermehrung von Schädlingen vorgebeugt werden. 

Dieser Satz entfällt komplett: 
Soweit gesetzlich zugelassene Pflanzenbehandlungsmittel aufgebracht werden müssen, darf dies nur an windstillen Tagen geschehen. Hierbei ist auf Obst und Gemüse in den benachbarten Gärten Rücksicht zu nehmen. Der Pächter muss die Pächter der angrenzenden Gartenparzellen rechtzeitig verständigen.

13. Mindestens ein Drittel der nicht überbauten Kleingartenfläche ist für Obst- und Gemüseanbau zu nutzen. Der übrige Teil kann als Erholungsfläche mit insektenfreundlichen Ziersträuchern, Blumen und Rasen angelegt werden. Heimische Pflanzenarten sind zu verwenden. 

Wald-, Obst- und Ziergehölze, die im ausgewachsenen Zustand eine Höhe von 3 m oder mehr erreichen, dürfen nicht gepflanzt werden. Werden sie dennoch gepflanzt, sind diese zu entfernen, wenn sie die Höhe von 3 m erreicht haben. 
Die gesetzlichen Abstandsvorschriften für die Pflanzungen sind bezüglich des Kleingartens so zu beachten, als ob es ein selbständiges Grundstück wäre. Es wird auf das bayerische Nachbarrecht verwiesen. Siehe beiliegende Broschüre: „Rund um die Gartengrenze“. 
https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/broschueren/rund_um_die_gartengrenze.pdf

Entfällt komplett:
sind Bäume, Sträucher und Hecken (lebende Zäune) bis zu einer Höhe von 2 m mindestens 0,50 m von der Grenze entfernt zu pflanzen. Der Abstand ist von der Mitte des Stammes, wo er aus dem Boden tritt, bei Sträuchern und Hecken von der Mitte der zunächst der Grenze befindlichen Triebe ab zu messen. 

15. Das Aufstellen von Zäunen und Einfriedungen ist nicht erlaubt. Auch die Errichtung von sichtbehinderten Einfriedungen an der Gartengrenze ist nicht erlaubt.
Entfällt komplett:
Sichtblenden am Freisitz an der Gartenlaube können bis zu einer Höhe von 1,5 m in Form 
von Hecken oder Schlingpflanzen berankten Stützgestellen zugelassen werden.
In jedem Fall ist es verboten, Rohrmatten, Kunststoffmatten, Plastikfolien oder andere Kunststofferzeugnisse anzubringen.


18. Die Beauftragten der Stadt Herrieden dürfen zur Erfüllung dienstlicher Obliegenheiten den Pachtgarten und die Gartenlaube, (das Wort Gartenlaube entfällt komplett) nach vorheriger Ankündigung besichtigen. Bei Feststellung rechtswidriger Bebauung oder sonstiger rechtwidriger Nutzung des Gartens ist der Pächter zur unverzüglichen Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes auf seine Kosten verpflichtet.
Anmerkung: Der Pächter hat eine Saison Zeit, den jeweiligen Garten, nach der neuen Satzung, zu bewirtschaften bzw. die neue Satzung anzuwenden.

Die überarbeitete Fassung wird im RIS hinterlegt.

Beschluss

Der UEL-Ausschuss stimmt dem Vertragsentwurf und der Gartenordnung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, bestehende Pachtverträge zu kündigen und auf dieser Grundlage neu abzuschließen und bei neuen Pachtverhältnissen diesen Pachtvertrag zu verwenden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Preisanpassung Bauschuttdeponie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 07.03.2023 ö 7

Sachverhalt

1 m³ Bauschutt kostet im Moment 10 € (Beschluss SR vom 13.03.2018).
Durch die Verwaltung wurden die umliegenden Gemeinden mit Bauschuttdeponien abgefragt. Die Preise bewegen sich zwischen 14 € / m³ und 24 € / m³. 

Diskussionsverlauf

Die erforderlichen Erhöhungen sind neben den gestiegenen Unterhaltskosten für die Deponie auch der notwendigen Deponieerweiterung geschuldet. Die Bevölkerung soll darüber informiert werden.

Beschluss

Der UEL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Preis für die Bauschuttdeponie von 15 € / m³ ab 01.05.2023 und von 20 € für die Zeit ab 01.01.2025 festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Windkraftprojekte im WK 63 und WK 26

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 07.03.2023 ö 8

Sachverhalt

In der heutigen Sitzung soll über das weitere Vorgehen im WK 63 und WK 26 beraten werden. Aus Sicht der Verwaltung ist es nun erforderlich, Projektierer auszuwählen. 

Diskussionsverlauf

Hinweis: Die Gewerbesteuer soll in Herrieden bleiben. Auf regionalen Strom soll geachtet werden. Eine Bürgerfahrt nach Flachslanden wird angeregt.

Beschluss

WK 26: Der UEL-Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Firma Ökonergie aus Uffenheim einzuladen, damit sie erneut ihr Konzept im Ausschuss vorstellt.
WK63: Der UEL-Ausschuss beauftragt die Verwaltung, von den Projektierern Zeilinger, HEG und Wust, Angebote für das interkommunale Windkraftprojekt einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 07.03.2023 ö 9
zum Seitenanfang

9.1. Gaby Rauch: Nachfrage hinsichtlich PV-Förderrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 07.03.2023 ö 9.1

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Gaby Rauch fragt an, wie sich die PV-Förderrichtlinie hinsichtlich von Mietern verhält. Antwort: Bürgermeisterin Jechnerer erläutert die Förderrichtlinien.

zum Seitenanfang

9.2. Robert Goth: 4. Reinigungsstufe Kläranlage Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 07.03.2023 ö 9.2

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Robert Goth fragt an, ob es die 4. Reinigungsstufe gibt und ob diese benötigt wird. Antwort: Die 4. Reinigungsstufe ist noch für keine Kläranlage vorgeschrieben. Es gibt in Bayern eine Kläranlage mit der 4. Reinigungsstufe als Pilotanlage in Weißenburg. Laut Pressemitteilung Nr. 4/23 des Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz fördert der Freistaat jetzt 13 weitere wichtige Kläranlagen darunter auch die ZKA Ansbach.

zum Seitenanfang

9.3. Robert Goth: Ladestation für E-Bikes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 07.03.2023 ö 9.3

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Robert Goth fragt an, ob es im Stadtgebiet Ladestationen für E-Bikes gibt. Antwort: Die Ladestationen sind Bestandteile des Radverkehrskonzeptes.

zum Seitenanfang

9.4. Johann Heller: Osterfeuer 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 07.03.2023 ö 9.4

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Johann Heller fragt an, ob heuer wieder Osterfeuer möglich sind. Antwort: Die Verwaltung holt Erkundigungen ein.

zum Seitenanfang

9.5. Johann Heller: Abschluss Pachtverträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 07.03.2023 ö 9.5

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Johann Heller fragt an, bis wann die neuen Pachtverträge für die landwirtschaftlichen Flächen und Waldgrundstücke abgeschlossen werden. Antwort: Die Verwaltung gibt dies noch bekannt.

zum Seitenanfang

10. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 19. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses 07.03.2023 ö 10

Sachverhalt

Es liegen keine Bürgeranfragen vor.

Datenstand vom 23.05.2023 16:57 Uhr