Datum: 17.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Frau Kiendl von der Fränkischen Landeszeitung, die online zugeschaltet ist, sowie 3 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 29.11. und 13.12.2023
Gremium
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Sitzung
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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56. Stadtratssitzung
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Sachverhalt
Die Protokolle der öffentlichen Sitzung vom 29.11. und 13.12.2023 wurden ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem Einwendungen erhoben wurden, werden die Protokolle in der nächsten Sitzung zur Genehmigung nochmal vorgelegt.
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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56. Stadtratssitzung
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3.1. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.12.2023
Gremium
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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56. Stadtratssitzung
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3.1 |
Sachverhalt
In der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.12.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
- Zuschuss an die Caritas Kreisstelle für die Integrationstätigkeit
- Abschluss einer Vereinbarung zum Neubau eines Geh- und Radweges zwischen Lammelbach – Lettenmühle
- Vergabe der Verpachtung des Parkbad-Kiosks
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3.2. Homepage der Stadt Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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3.2 |
Sachverhalt
Bürgermeisterin Jechnerer gibt bekannt, dass die Homepage der Stadt Herrieden seit 16.01.2024 in neuem Gewand erscheint. In den nächsten Wochen werden immer wieder noch Ergänzungen vorgenommen. Ergänzend zur Homepage wird im Laufe des Februars noch die Herrieden App im App-Store abrufbar sein.
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3.3. Erfolgreiche Bewährungsprobe für Hochwasserschutz in Stegbruck
Gremium
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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3.3 |
Sachverhalt
In den letzten Tagen des vergangenen Jahres war der Herrieder Ortsteil Stegbruck erneut einer Hochwasserlage ausgesetzt. Dank der sehr guten Zusammenarbeit von Mitgliedern der Feuerwehr, Mitarbeitern des Bauhofs und der Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort griffen die Hochwasserschutzmaßnahmen ohne Einschränkung. Nachdem der erste Bauabschnitt rechtzeitig abgeschlossen wurde, hielten Damm, Mauer und Dammbalkentor das Altmühlwasser zurück. Durch die am 20. Dezember 2023 in Betrieb genommene Hochleistungspumpe, konnte sich ansammelndes Oberflächenwasser kontrolliert und zügig aus dem angelegten Pumpensumpf gepumpt werden.
Foto: Steffen Brand
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4. Verkehrskonzept Herrieden - Schalltechnische Untersuchung
Gremium
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Sitzung
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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Sachverhalt
Herr Högg und Frau Hüsing (online zugeschaltet) vom Ing.-Büro Möhler und Partner werden die schalltechnischen Untersuchungen basierend auf dem Verkehrskonzept in der Sitzung vorstellen.
Diskussionsverlauf
Herr Niederauer fragt an, ob die Lärmreduzierung bei 40 km/h ermittelt werden kann?
Beschluss
Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des Lärmschutzgutachtens Lärmschutzmaßnahmen auf den Weg zu bringen, wobei über die Umsetzung einzelner Maßnahmen separat beschlossen wird. Hierzu bedarf es einer fachlichen Empfehlung für geeignete Maßnahmen durch ein Ing.-Büro. Daher wird die Verwaltung beauftragt, vom Ing.-Büro Möhler und Partner auf Basis der bisherigen Beauftragung ein entsprechendes Angebot einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download Präsentation_Verkehrskonzept_Herrieden_20231213_Stand_20240115.pdf
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5. Bauantrag - Tekturplan für Errichtung eines Erdwalls
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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56. Stadtratssitzung
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Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 05.12.2023 beraten:
„Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 14.11.2023 beraten:
Tekturantrag für die Errichtung eines Erdwalls der Firma Schüller Möbelwerk KG auf Flst. 764/2, Gemarkung Herrieden, Rother Straße 1.
Nachdem der Wall abgerutscht ist, ist eine Umgestaltung in manchen Bereichen erforderlich. Die bisherige Höhe wird nicht überschritten. Die Basis des Walls wird an manchen Stellen verbreitert und an Engstellen so gestaltete, dass der Rettungsweg für die FFW verbessert wird.
Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss beschließt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.“
Der Bauantrag wird heute nunmehr zur Beschlussfassung vorgelegt. Am Sachverhalt hat sich nichts geändert. Die angesprochenen Befreiungen für den eigentlichen Bauantrag betrafen die Grünflächen. Diese mussten aufgrund einer besseren Umfahrung für die FFW und für die Zufahrt zu den Sprinklertanks, sowie für die Stromeinspeisung geändert werden.
Die jetzige Tektur setzt auf den damals beschlossenen Befreiungen auf, und umfasst folgenden Änderungen zum damals beschlossenen Bauantrag:
- Böschungsneigung in Teilbereichen nur 1:3,49 anstelle 1:1,5-1:2 (genaue Bereiche siehe Plandarstellung im Anhang)
- Entlang der Umfahrt werden in zwei Bereichen Mauerscheiben ergänzt (genau Bereiche siehe Plandarstellung im Anhang)
- Verbreiterung des Erdwalls nach Innen um ca. 16,5m im Bereich von Bau-km 0+300 bis 0+420“
Im BV-Ausschuss ergab sich folgender Diskussionsverlauf:
„Für eine Bewertung des Bauvorhabens ist es wichtig zu wissen, wie sich der Lärmpegel absolut und relativ verändert. Dazu sollte der Antragsstelle bis zur abschließenden Beratung im Stadtrat im Sinne der Transparenz ein aktuelles Messprotokoll vorlegen. Auf die Übereinkunft bezüglich des Lärmschutzes für Roth zwischen den Antragstellern und der Stadt im Zuge der Errichtung der Lärm- bzw. Sichtschutzwand wird verwiesen.“
Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“
Rechtliche Würdigung
Die Baumaßnahme befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 19 „Rother Straße“.
Im Bauantrag vom 09.12.2019 wurden Abweichungen (Einschnitte in die Grünflächen des Erdwalls) beantragt und beschlossen. Diese Abweichungen wurden zeichnerisch dargestellt, weil der Erdwall auch nur zeichnerisch im B-Plan festgehalten wird. Diese Abweichungen sind in den nachfolgenden Plänen dargestellt.
Aktuell gültiger B-Plan:
Plan Bauantrag vom 09.12.2019 mit Abweichungen:
Die jetzige Tektur setzt auf den damals beschlossenen Befreiungen auf und zeigt die Änderungen am Erdwall zum genehmigten Bauantrages.
Bei geringfügigen Abweichungen von einem Bauantrag kann auf einen Tekturantrag verzichtet werden, wenn dies im Verhältnis zur Größe der Baumaßnahme steht. Ob tatsächlich im vorliegenden Fall ein Tekturantrag erforderlich ist, kann unterschiedlich bewertet werden. Da allerdings ein Tekturantrag eingereicht wurde, muss dieser auch behandelt werden.
Beschluss
Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und erteilt die gemeindliche Einvernahme.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Die Stadtratsmitglieder Max Heller und Manfred Niederauer haben wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Dokumente
Download 1.2.1.1.8 Einbaumöglichkeiten.pdf
Download 1.2.1.1.9 Lageplan für den Wiedereinbau der Aushubmaterialien.pdf
Download 4. Lageplan.pdf
Download 5.1 Querprofile westlicher Erdwall.pdf
Download 5.2 Querprofile östlicher Erdwall.pdf
Download 6.1 Erläuterungen zum Freiflächengestaltungsplan.pdf
Download 6.2 Freiflächengestaltung_2000_Anl1.pdf
Download 6.3 Freiflächengestaltung_1000_Anl2.pdf
Download Berechnung Roth mit und ohne Wall 2-Schicht.pdf
Download Lageplan.pdf
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6. Hundesteuererhöhung 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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56. Stadtratssitzung
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17.01.2024
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Sachverhalt
Der UEL-Ausschuss hat in der Sitzung vom 21.11.2023 die Empfehlung an den Stadtrat gegeben, die Hundesteuer ab dem 01.01.2024 anzuheben.
Von der Verwaltung wurden entsprechend der Beauftragung durch den UEL-Ausschuss die § 5 und 6 der Hundesteuersatzung mit den vorgeschlagenen Steuersätzen des UEL-Ausschusses überarbeitet.
Die Hundesteuersatzung der Stadt Herrieden vom 25. November 2015 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 01/2016 vom 14.01.2016) wird wie folgt geändert:
- § 5 erhält folgende Fassung:
Steuermaßstab und Steuersatz
Die Steuer beträgt
für den ersten Hund 50,00 €
für den zweiten Hund 100,00 €
für jeden weiteren Hund 120,00 €
pro Kampfhund 500,00 €
pro Jahr
Hunde, für die eine Steuerermäßigung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der
Anzahl der Hunde nicht anzusetzen.
Hunde, für die die Steuer nach Art. 6 Abs. 1 Nr. 2 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.
- § 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Steuerermäßigungen
- Die Steuer ermäßigt sich
für Hunde, die in Einöden und Weilern (Abs. 2) gehalten werden:
für den ersten Hund um die Hälfte
für den zweiten Hund um die Hälfte
für jeden weiteren Hund um die Hälfte
Ausgenommen von der Steuerermäßigung sind Kampfhunde.
- Die Steuer ermäßigt sich um die Hälfte des Steuersatzes nach § 5
für Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist; für Hunde die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach § 21 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes vom 1. März 1983 (GVBl. S. 51) zuletzt geändert am 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286, § 1 Nr. 406), mit Erfolg abgelegt haben.
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft. Die § 5 und § 6 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der Stadt Herrieden vom 25. November 2015 treten insoweit außer Kraft.
Die Satzung erhält das Ausfertigungsdatum 17.01.2024.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt.: 9000.0220 Erhöhung Hundesteuer um ca. 10.000,00 €
Beschluss
Der Stadtrat stimmt den vorgeschlagenen Änderungen zu und beauftragt die Bürgermeisterin mit der Ausfertigung und Veröffentlichung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
Dokumente
Download Akt. Hundesteuersatzung 2016.pdf
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7. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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56. Stadtratssitzung
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7 |
Sachverhalt
Gemäß § 32 GO können Stadtratsmitglieder Anfragen über solche Gegenstände richten, die in die Zuständigkeit des Stadtrates (§ 2 GO) fallen und nicht auf der Tagesordnung stehen.
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7.1. Matthias Rank - Hochwasserschutz Leutenbuch
Gremium
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Sitzung
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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56. Stadtratssitzung
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7.1 |
Sachverhalt
Herr Rank fragt an, wann der Hochwasserschutz für Leutenbuch begonnen wird?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass das Wasserwirtschaftsamt Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Leutenbuch beginnt, wenn die Maßnahmen zum Hochwasserschutz in Stegbruck abgeschlossen sind.
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7.2. Gaby Rauch - Umlauf FPA-Protokolle
Gremium
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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56. Stadtratssitzung
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7.2 |
Sachverhalt
Frau Rauch fragt an, ob die Protokolle des FPA-Ausschusses im Stadtrat in Umlauf gegeben werden können?
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7.3. Gaby Rauch - Umgang mit Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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56. Stadtratssitzung
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7.3 |
Sachverhalt
Frau Rauch fragt an, welche Bürgeranfragen in der Stadtratssitzung vorgetragen werden?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass die Bürgeranfragen vorgelesen werden, die schriftlich im Vorfeld von Bürgern eingereicht wurden.
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7.4. Fritz Oberfichtner - Pressemitteilung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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7.4 |
Sachverhalt
Herr Oberfichtner fragt an, ob in der Verwaltung ein Kompromissvorschlag zur weiteren Nutzung des Stadtschlosses eingegangen ist?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass sie dazu in der nächsten Sitzung eine Antwort geben wird.
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8. Beendigung der öffentlichen Sitzung
Gremium
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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56. Stadtratssitzung
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8 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin beendet die öffentliche Sitzung um 20:54 Uhr.
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9. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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Sachverhalt
Es wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.
Datenstand vom 09.02.2024 09:19 Uhr