Datum: 07.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Nachruf für Herrn Erich Ortenreiter
3 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 29.11., 13.12.2023 und 17.01.2024
4 Bekanntgaben
4.1 Beauftragung zur Anschaffung eines neuen Servers im Rathaus
4.2 Baufortschritt Hochwasserschutz Stegbruck
4.3 Antwort auf die Anfrage von Ratsmitglied Fritz Oberfichtner vom 17. Januar 2024 zur Frage nach den Kompromissvorschlägen bezüglich des Stadtschlosses
4.4 Ergebnisse des Bürgerworkshops in Neunstetten
4.5 Erklärung der Bürgermeisterin mit Stellvertretern und Fraktionsvorsitzenden
4.6 Faschingsumzug am Faschingsdienstag, 13.02.2024 ab 13.33 h
4.7 Bürgerbüro und Ordnungsamt am Dienstag, 20.02.2024 wegen EDV-Umstellung geschlossen
4.8 Vor-Ort-Termin in Hohenberg am Dienstag, 27. Februar 2024 um 16.00 Uhr
5 Bebauungsplan Nr. 7 Wohngebiet "Halmonslache" im Ortsteil Neunstetten - Abwägung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
6 Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich der Altstadt für das Jahr 2024
7 Teilnahme an der Bündelausschreibung für den Bezug Erdgas; Zeitraum 01/2025 - 12/2027
8 Europawahl 2024 - Bestellung der Wahlleitung
9 Neugewählter stellvertretender Feuerwehrkommandant der FFW Hohenberg - Bestätigung durch den Stadtrat
10 Anfragen
10.1 Norbert Brumberger - Internationale Woche gegen Rassismus
10.2 Johanna Serban - Internationaler Frauentag am 08.03.2024
11 Beendigung der öffentlichen Sitzung
12 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 57. Stadtratssitzung 07.02.2024 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung sowie 8 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

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2. Nachruf für Herrn Erich Ortenreiter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 57. Stadtratssitzung 07.02.2024 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeisterin Dorina Jechnerer bittet alle Anwesenden, sich zum Gedenken an Herrn Erich Ortenreiter und zur anschließenden Schweigeminute von ihren Plätzen zu erheben.

Die Stadt Herrieden trauert um ihren langjährigen Mitarbeiter Herrn Erich Ortenreiter, der am 06. Februar 2024 im Alter von 61 Jahren verstorben ist.

Seit April 1999 war Herr Erich Ortenreiter als Leiter des Wasserwerkes für die Stadt Herrieden tätig. In dieser besonders verantwortungsvollen Position überwachte und regelte er zusammen mit seinem Team die Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Wasserverteilung im gesamten Stadtgebiet. Darüber hinaus fielen der Rohrleitungsbau und die Betreuung der Wasserversorgung in den städtischen Liegenschaften in seine Zuständigkeit. 
Herr Erich Ortenreiter war außerdem von Juni 2008 bis zur Auflösung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Rauenzell, Roth und Thann am 31.12.2016 ehrenamtlicher Wasserwart des Zweckverbandes. In diese Zeit fiel die Generalsanierung des Wasserwerkes, wobei nicht nur die Gebäude, sondern auch die Technik vollständig erneuert wurden. Herr Erich Ortenreiter wirkte dabei durch sein ausgezeichnetes fachliches Wissen entscheidend bei der Ausarbeitung und Umsetzung des Sanierungskonzeptes mit und hatte auch einen großen Anteil an der erfolgreichen Realisierung der Verbundleitung nach Herrieden zur Versorgungssicherheit und Abgabe des überschüssigen Quellwassers aus Rauenzell. 
Höchste Ansprüche an sich und seine Arbeit zeichneten Herrn Erich Ortenreiter in besonderem Maße aus. Jüngere Kollegen profitieren außerordentlich von seiner hohen Fachkompetenz und der Bereitschaft, sein Wissen und seine Kenntnisse an andere weiterzugeben. Dabei bewies Herr Erich Ortenreiter besonderes pädagogisches und didaktisches Geschick. Außerdem schätzten Vorgesetzte und Kollegen seine uneingeschränkte Hilfsbereitschaft und Zuverlässigkeit sowie seine Fähigkeit, auch bei schwierigen Problemen immer eine sehr gute Lösung zu finden. 
Höchste Wertschätzung und Anerkennung genoss er auch unter den Bürgerinnen und Bürgern, da er nicht nur äußerst zuverlässig die Versorgungssicherheit und Reinheit des Wassers garantierte, sondern auch immer besonders service- und kundenorientiert seinen Dienst versah. 
Mit tiefem Dank nehmen wir Abschied von einem hochgeschätzten und besonders verdienten Mitarbeiter. Die Stadt Herrieden wird Herrn Erich Ortenreiter ein ehrendes Andenken bewahren. Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. 

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3. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 29.11., 13.12.2023 und 17.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 57. Stadtratssitzung 07.02.2024 ö 3

Sachverhalt

Die Protokolle der öffentlichen Sitzungen vom 29.11., 13.12.2023 und 17.01.2024 wurden ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, sind die Protokolle genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 13.12.2023.pdf
Download Niederschrift ö vom 17.01.2024.pdf
Download Niederschrift ö vom 29.11.2023.pdf

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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 57. Stadtratssitzung 07.02.2024 ö 4
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4.1. Beauftragung zur Anschaffung eines neuen Servers im Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 57. Stadtratssitzung 07.02.2024 ö 4.1

Sachverhalt

Aus Sicherheitsgründen wurde Ende Dezember 2023 aufgrund von temporären Leistungsbeeinträchtigungen des bestehenden Servers durch die Erste Bürgermeisterin eine Beauftragung zur Anschaffung eines Neugerätes erteilt (§ 13 I Nr. 8 der Geschäftsordnung i.V. m. Art. 38 III GO). Es wurden im Vorfeld zwei Angebote eingeholt. Das Gerät wurde zwischenzeitlich geliefert und wird derzeit angeschlossen. Der Kaufpreis des Servers beträgt 19.765,31 € und ist im Haushaltsplanentwurf des Vermögenshaushaltes 2024 berücksichtigt. 

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4.2. Baufortschritt Hochwasserschutz Stegbruck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 57. Stadtratssitzung 07.02.2024 ö 4.2

Sachverhalt

Wie das Wasserwirtschaftsamt per E-Mail vom 01. Februar 2024 mitgeteilt ist Folgendes geplant: 
Die Firma Antritt beginnt Mitte Februar mit der Baustelleneinrichtung für das Schöpfwerk. Nach Herstellung der Aufstandsfläche für das Bohrgerät werden im März die Bohrpfähle als Gründung für das Schöpfwerk angefertigt. 
Die Firma Hirschmann wird voraussichtlich nach den Faschingsferien die Arbeiten am Los 1 wiederaufnehmen. 
Aktuell laufen die Abstimmungen für die E-Technik im Schöpfwerk (Los 3). Die Ausschreibung hierfür ist für März vorgesehen. 

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4.3. Antwort auf die Anfrage von Ratsmitglied Fritz Oberfichtner vom 17. Januar 2024 zur Frage nach den Kompromissvorschlägen bezüglich des Stadtschlosses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 57. Stadtratssitzung 07.02.2024 ö 4.3

Sachverhalt

Im Vorfeld der Stadtratsentscheidung für einen großen Veranstaltungssaal für bis zu 360 Personen im 3. OG des Stadtschlosses war die Suche nach einem fairen Kompromiss, den sowohl die Befürworter des großen Saals als auch die Befürworter des Bürgerzentrums mit Verwaltung mittragen hätten können, erfolglos geblieben. Welche Kompromissvorschläge in die Diskussion eingebracht wurden und warum ein fairer Kompromiss im Vorfeld der Stadtschloss-Entscheidung nicht zu Stande gekommen ist, lässt sich anhand der sehr gut dokumentierten Beratungen (siehe Ratsinformation der Stadt Herrieden und Veröffentlichungen auf der Homepage der Stadt Herrieden) nachvollziehen:

Am 8. Juli 2015 wurde unter der Sitzungsleitung des damaligen Bürgermeisters Alfons Brandl im Stadtrat nach ausführlicher Bürgerbeteiligung von Projektsteuerer Ziegler ein „innovatives Nutzungskonzept“ präsentiert. Unter dem Arbeitstitel „Bürgerzentrum im Schloss“ wurde eine Kombination verschiedener Nutzungen vorgestellt. Als Ziel war formuliert, dass das Schloss als Bürgerzentrum zum „Begegnungspunkt aller Bürger/innen und Gäste in Herrieden“ werden soll und die Verwaltung ins Stadtschloss integriert wird. Dieses Konzept wurde danach allerdings nur in Teilen weiterverfolgt, da man sich im weiteren Verlauf auf neue Varianten konzentrierte, die eine Hotelnutzung vorsahen. In einer Stadtratsklausur am 16. November 2019 wurden diese Hotelvarianten und ihre Bewertung vorgestellt. Eine Entscheidung wurde vom damaligen Bürgermeister Brandl nicht herbeigeführt.

In der Stadtratsklausur am 17. Oktober 2020 wurde kontrovers diskutiert, ob überhaupt an einer Hotelnutzung festgehalten werden sollte und ob es in Herrieden tatsächlich einen Bedarf für einen weiteren großen Veranstaltungssaal gibt. Im Nachgang der Klausur vom 17. Oktober 2020 bat die Bürgermeisterin die Fraktionen, sich zu positionieren, um eine belastbare Basis für die Suche nach einem tragfähigen Kompromiss zu haben. Diese Abfrage und entsprechende Veröffentlichungen in Parteipublikationen erbrachten folgendes Ergebnis:
 
CSU: Variante mit Saal (199 oder 340 Personen fassend), unter Beibehaltung der Hotelnutzung
 
BürgerForum: keine Verfolgung des vorher favorisierten Nutzungskonzeptes „Gastronomie mit Jugendgästehaus“ (siehe gemeinsamer Antrag von BFH und FW vom 01.02.2017) Rückbesinnung auf das Nutzungskonzept, das dem Stadtrat am 8. Juli 2015 präsentiert wurde: Umzug der Verwaltung vom bisherigen Rathaus ins Stadtschloss, kein Erfordernis für einen zusätzlichen großen Veranstaltungssaal im Stadtschloss
 
Bündnis 90/Die Grünen: Befürwortung einer Prüfung einer weiteren Variante, die die Verwaltung im Stadtschloss vorsieht.
 
Fortschrittliche Bürger: Variante mit Saal (199 oder 340 Personen fassend), unter Beibehaltung der Hotelnutzung, jedoch keine reine Hotelnutzung, Ablehnung eines Umzuges der Verwaltung vom Rathaus ins Stadtschloss, Prüfung einer Verlagerung der Musikschule in die Räume der Grund- und Mittelschule.
 
Freie Wähler: (Jahresflyer 2020) Priorisierung einer Lösung mit Gastronomie und Kultur und Verwaltung im Schloss, Skepsis gegenüber weiterem Veranstaltungsaal im Stadtschloss
 
Anschließend sondierte die Bürgermeisterin die Optionen eines Kompromisses, der Saal- und Verwaltungsbefürworter zusammenführt. So wurde in Abstimmung mit dem Architekten, dem Projektsteuerer und der Denkmalschutzbehörde geprüft, inwiefern sich der Wunsch nach einem weiteren Saal und dem Umzug der Verwaltung vereinbaren lässt.
Dabei wurde klar: Ein großer Saal im 3. OG, der auch entsprechende Nebenräume braucht, lässt keinen Spielraum für einen Kompromiss, der den Befürwortern der Verwaltung entgegenkommt. Allerdings wäre ein repräsentativer Raum für Empfänge oder ähnliches durchaus realisierbar. Und so stellte die Bürgermeisterin einen Kompromissvorschlag zur Diskussion, der einen weiteren Raum für Veranstaltungen auf Gebäudeteil C und den Umzug der Verwaltung vorsah.
Als Alternative wurde zu einem späteren Zeitpunkt der Diskussion vom BürgerForum auch folgender Kompromissvorschlag unterbreitet: Wenn die Verwaltung ins Stadtschloss umzieht, soll ein Sitzungssaal in den zu sanierenden Gebäudeteilen eingeplant werden, sodass der jetzige Ratssaal vor allem als Veranstaltungssaal zur Verfügung steht. Über diesen Kompromissvorschlag zu einer Lösung zu kommen, dafür sprachen sich im weiteren Verlauf auch die Ratsmitglieder von Bündnis 90/Die Grünen aus.

Am 26. Mai 2023 signalisierte Fraktionsvorsitzender Wolfgang Strauß die Bereitschaft, 
das Gespräch mit allen Fraktionen zu führen mit dem Ziel, eine Einigung herbeizuführen. Im Vorfeld der Vorbesprechung zur Stadtratssitzung am 5. Juli 2023 zeichnete sich aber keine Lösung an, die von allen Fraktionen mitgetragen werden konnte. Als Kompromissvorschlag des Fraktionsvorsitzenden der CSU wurde neben dem großen Saal eine Teilrathausnutzung ins Gespräch gebracht, jedoch unter Beibehaltung des großen Saals im 3. OG des Schlosses.

In der Sitzung vom 5. Juli 2023 wurde von den Saalbefürwortern am großen Saal mit mehr als 200 Personen festgehalten. Ein fairer Kompromiss wäre jedoch nur zu erreichen gewesen, wenn von der Forderung nach einem großen Saal mit mehr als 200 Personen abgerückt worden wäre und auch ein kleinerer Saal an anderer Stelle als im 3. OG des Palas eine Option dargestellt hätte.

Es folgten die Beratungen in der Septembersitzung. Einstimmig wurden vom Stadtrat die Kriterien für die vergleichende Gegenüberstellung der beiden Nutzungsvarianten beschlossen. 
Die Ergebnisse dieser Gegenüberstellung wurden in der Sitzung vom 8.11.2023 von Projektsteuerer Ziegler präsentiert. Letztlich hat eine knappe Mehrheit einen Beschluss für die Realisierung eines großen Saals im 3. OG des Stadtschlosses herbeigeführt, der von der Verwaltung nun umgesetzt wird. 

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4.4. Ergebnisse des Bürgerworkshops in Neunstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 57. Stadtratssitzung 07.02.2024 ö 4.4

Sachverhalt

Am 15. Januar 2024 fand im Sportheim Neunstetten ein Bürgerworkshop zum Thema „Nachnutzung der Alten KiTa und des Pfarrhofes“ statt. Bürgermeisterin Jechnerer konnte 28 Bürgerinnen und Bürger, darunter Herr Stadtpfarrer Hauf und Herr Pfarrer Höhr, begrüßen.
Zunächst wurden die bislang bei der Verwaltung eingegangenen Nutzungsideen vorgestellt. Diese wurden anschließen in Gruppen diskutiert und Vor- und Nachteile der einzelnen Nutzungsidee zusammengetragen. 
In einem nächsten Schritt wurden die Ergebnisse der Gruppenphase im Plenum vorgestellt und ausgehend von den Ergebnissen Bausteine einzelner Vorschläge zu einem weiteren Nutzungskonzept zusammengefügt. 
Abschließend bewerteten die Anwesenden die verschiedenen Nutzungskonzepte, in dem sie grüne (für eine positive Bewertung) und rote (für eine negative Bewertung) Punkte aufklebten. 
Im Ergebnis erhielt das Nutzungskonzept „Mischnutzung – Tagespflege (oder KiTa) mit betreutem Wohnen + Räumlichkeiten, die auch am Abend oder am WE anderweitig genutzt werden können“ mit großer Deutlichkeit die meiste Zustimmung. Die Option „Kita“ meint dabei nicht, eine Rückverlegung der KiTa aus dem Alten Schulhaus, sondern bei Bedarf ggf. eine weitere KiTa, idealerweise mit einer besonderen pädagogischen Ausrichtung, z.B. Montessori o.ä.
Das Ergebnis des Bürgerworkshops wird für die weiteren Beratungen im Stadtrat zur Verfügung gestellt.

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4.5. Erklärung der Bürgermeisterin mit Stellvertretern und Fraktionsvorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 57. Stadtratssitzung 07.02.2024 ö 4.5

Sachverhalt

Am 26. Januar 2024 veröffentlichte die Bürgermeisterin zusammen mit ihren Stellvertretern und den Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen eine Erklärung für Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat. Diese wurde auf der Homepage der Stadt Herrieden veröffentlicht und an die FLZ übersandt.

In Anlehnung an die Trierer Erklärung des Deutschen Städtetages vom 18. Januar 2024 erklären die Erste Bürgermeisterin der Stadt Herrieden und ihre Stellvertreter zusammen mit den Fraktionsvorsitzenden des Herrieder Stadtrates:
„Das jüngst bekannt gewordene Treffen von AfD-Funktionären mit Mitgliedern der Identitären Bewegung und die dort diskutierte Deportation von Millionen Menschen aus Deutschland hat uns alle schockiert. Wir nehmen es nicht hin, dass rechtsextreme Kräfte eine Atmosphäre der Verunsicherung, der Angst und des Hasses in unserem Land schüren. Wir lehnen jede Form von Extremismus ab und bekennen uns zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Bei uns in Herrieden leben Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammen – als Nachbarinnen und Nachbarn, als Kolleginnen und Kollegen, als Freundinnen und Freunde, als Familie. Wir akzeptieren nicht, dass Bürgerinnen und Bürger, dass Familien, dass sogar Kinder Angst davor haben müssen, von hier vertrieben zu werden. Unterschiedliche Meinungen, unterschiedliche Bewertungen politischer Themen, auch unterschiedliche Positionen zur Migrations- und Asylpolitik sind Teil unserer Demokratie. Demokratie braucht Auseinandersetzung, Demokratinnen und Demokraten müssen auch Streit aushalten und Widerspruch akzeptieren.
Was wir nicht akzeptieren, ist, wenn der Kern unserer Verfassung und die Basis unseres Zusammenlebens angegriffen wird: die Würde des Menschen. Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat müssen immer wieder neu verteidigt werden. Eine wehrhafte Demokratie lebt von einer aktiven und wachen Zivilgesellschaft vor Ort. Das haben Zehntausende Menschen in den vergangenen Tagen deutlich gemacht. Wir senden zusammen mit den Menschen, die aktuell gemeinsam auf die Straßen gehen, um Farbe zu bekennen für Demokratie und Menschenwürde, ein klares Signal der Solidarität – und gegen die Spaltung unseres Landes.“

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4.6. Faschingsumzug am Faschingsdienstag, 13.02.2024 ab 13.33 h

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 57. Stadtratssitzung 07.02.2024 ö 4.6

Sachverhalt

Traditionell findet auch heuer wieder der Herrieder Faschingsumzug am Faschingsdienstag statt. Das ehrenamtliche Organisationsteam um Christine Kaiser, Julia Hödel, Thomas Weger und Andreas Lechner freut sich über die große Resonanz der Vereine und privaten Faschingsgruppen. Mit mehr als 700 Teilnehmenden und an die 20 Gruppen wird der Gaudiwurm am Faschingsdienstag unter dem Motto „Herrieder Allerlei“ so groß wie seit Jahren nicht mehr ausfallen. Besonders erfreulich ist, dass erstmals wieder zwei Kindergruppen beim Umzug mit von der Partie sind, die KiTa St. Vitus unter dem Motto „Der Wald mit seinen Tieren“ und die „Kicker“ der F- und G-Jugend der SG DJK/TSV Herrieden. Anders als angekündigt, wird die Bürgermeisterin mit ihren Stellvertretern und den Mitgliedern des Stadtrates nicht den Umzug anführen. Der unerwartete Tod eines städtischen Mitarbeiters veranlasste die Verantwortlichen zu dieser Entscheidung. Der geplante Beitrag der „Schlossgespenster on tour“ unter dem Motto „Einig tönt die Stadtratsrunde: Im Stadtschloss herrscht heut‘ Geisterstunde“ soll im nächsten Jahr zu sehen sein.
Zahlreiche Sponsoren unterstützen den Umzug, der von der Stadt Herrieden veranstaltet wird. Von der Großenrieder Straße, in der der Umzug um 13.33 Uhr startet, ziehen die Närrinnen und Narren zum Kreisverkehr beim Gasthaus „Akropolis“, zurück in die Großenrieder Straße und biegen dann rechts in die Bahnhofstraße ein. Der reiche Bonbonregen lässt dabei nicht nur die Kinderaugen entlang der Straßen in Herrieden leuchten! Denn in der fairen Stadt Herrieden wird ein weltoffenes Faschingsbrauchtum gepflegt. Mit Süßigkeiten aus fairer Produktion soll ausgelassen gefeiert und gleichzeitig ein kleiner Beitrag für eine gerechtere Welt geleistet werden. Über den Marktplatz und durch die Vordere und Hintere Gasse, die Fronveststraße hinauf führt der Weg die Faschingsgemeinde schließlich zum Vogteiplatz vor das Stadtschloss, wo DJ Schaller ab 14 Uhr auflegt. Die SG TSV/DJK Herrieden sorgt für das leibliche Wohl der Feiernden und für die Kinder gibt es ein Unterhaltungsprogramm mit Ballon Lilly. Ab 15.30 Uhr verlagert sich die Faschingsparty dann ins Gasthaus Sonne, wo im Saal DJ Bifi für die richtige Stimmung sorgt. Die gute Laune und fröhliche Ausgelassenheit am Faschingsdienstag werden auch in diesem Jahr noch positiv nachwirken. Denn alle Hobbyfotografen sind herzlich eingeladen, beim Fotowettbewerb mitzumachen. Jeder kann bis zu drei Bilder (13 cm x 18 cm) vom Faschingsumzug einreichen. Das Thema lautet „Herrieder Fasching im Blick“. Die Bilder werden öffentlich ausgestellt und Ende März von einer Jury bewertet und prämiert. Mitmachen lohnt sich! Das Siegerbild wird das Herrieder Faschingsplakat 2025 zieren. Für die besten zwei Bilder gibt es zudem attraktive Sachpreise. Die Wettbewerbsbeiträge können bis zum 24. März 2024 in der VR-Bank Herrieden während der Geschäftszeiten abgegeben werden. Alle Bilder, die bei der VR-Bank abgegeben werden, nehmen am Wettbewerb teil. Darüber hinaus wird um Zusendung der Wettbewerbsbeiträge in digitaler Form ( jpg, sehr hohe Bildqualität) an amtsblatt@herrieden.de gebeten. Mit der Einsendung stimmen die Teilnehmer jeglicher Art der Veröffentlichung der Bilder unentgeltlich zu. Die Zusendung in digitaler Form ist keine Teilnahmevoraussetzung am Wettbewerb. Bilder, die nur in digitaler Form eingereicht wurden, nehmen nicht am Wettbewerb teil. 

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4.7. Bürgerbüro und Ordnungsamt am Dienstag, 20.02.2024 wegen EDV-Umstellung geschlossen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 57. Stadtratssitzung 07.02.2024 ö 4.7

Sachverhalt

Am Dienstag, 20.02.2024 sind Bürgerbüro und Ordnungsamt wegen der Einführung des Dokumenten-Management-Systems geschlossen. Im Laufe des Jahres ist mit weiteren einzelnen Beeinträchtigungen im Parteienverkehr zu rechnen. Die Öffentlichkeit wird darüber mit Vorlauf informiert. 

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4.8. Vor-Ort-Termin in Hohenberg am Dienstag, 27. Februar 2024 um 16.00 Uhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 57. Stadtratssitzung 07.02.2024 ö 4.8

Sachverhalt

Nachdem die Stadtverwaltung die Hohenberger Bürgerinnen und Bürger um Rückmeldungen und Verbesserungsvorschläge zur Parksituation in Zusammenhang mit der Wald-KiTa gebeten hat, werden die Vorschläge aktuell auf Umsetzbarkeit geprüft und mit der Leitung der Wald-KiTa abgestimmt. Bei einem Vor-Ort-Termin am Dienstag, 27. Februar 2024 um 16.00 Uhr soll mit den Bewohnerinnen und Bewohnern von Hohenberg die zukünftige Lösung abschließend abgestimmt werden. Zum Vor-Ort-Termin ergeht herzliche Einladung.

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5. Bebauungsplan Nr. 7 Wohngebiet "Halmonslache" im Ortsteil Neunstetten - Abwägung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 57. Stadtratssitzung 07.02.2024 ö 5

Sachverhalt

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 27.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Wohngebiet „Halmonslache“ im Ortsteil Neunstetten beschlossen.
Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die bedarfsgerechte Schaffung von Wohnbauflächen. Das bisher landwirtschaftlich genutzte Grundstück soll als Wohngebiet entwickelt werden. Dem Bedarf entsprechend wird ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO ausgewiesen. Ziel des Bebauungsplanes ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete bedarfsgerechte städtebauliche Entwicklung zu schaffen.
Das geplante Wohngebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Neunstetten. Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 4.300 m² und umfasst Teilflächen der Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 575, 573 und 568 der Gemarkung Neunstetten.

Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 11.10.2023 Planänderungen beschlossen, die gem. § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen erforderten.

Der Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit vom 04.12.2023 bis einschließlich 12.01.2024 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 23.11.2023 bekannt gemacht.

Während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gingen zwei Stellungnahmen der Bürgerschaft ein. Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 07.02.2024 entnommen werden.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB wurden 27 Behörden/TÖB mit Brief vom 24.03.2023 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 5 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 10 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 07.02.2024 entnommen werden.
Nach erfolgter Abwägung kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan mit den textlichen Festsetzungen einschließlich Begründung mit Anlagen in der Fassung vom 07.02.2024.

Beschluss

  1. Der Stadtrat stimmt den formulierten Abwägungsvorschlägen zu und kommt zu dem Ergebnis, dass die bei der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Halmonslache“ im Ortsteil Neunstetten vorgebrachten Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden. Er stimmt den Beschlussvorschlägen auf Grundlage der Abwägungstabellen (Stand: 07.02.2024) zu.

  1. Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 7 „Halmonslache“ im Ortsteil Neunstetten mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen einschließlich Begründung mit Anlagen in der Fassung vom 07.02.2024, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Als Inhalt der Satzung gilt der Satzungstext der Sitzungsvorlage bzw. der Bebauungsplan mit Begründung und allen Anlagen.

weiteres Verfahren:

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Hinweise und Einwände vorgebracht haben, sind von den gefassten Beschlüssen zu unterrichten.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan im Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Ansbach gemäß § 10 Abs. 2 BauGB anzuzeigen.

Mit dem Tag der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan Nr. 7 „Halmonslache“ im Ortsteil Neunstetten in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download 00 Abwägungstabelle TÖB-Beteiligung.pdf
Download 03 GoP.pdf
Download 04 Umweltbericht.pdf
Download Abwägungstabelle Bürger-Beteiligung.pdf
Download Bebauungsplan (003).pdf
Download Begründung.pdf

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6. Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich der Altstadt für das Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 57. Stadtratssitzung 07.02.2024 ö 6

Sachverhalt

Nach Nr. 5 der Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 10.11.2004 (Az.: I 2/3693/1/04) sind die Gewerkschaften, der Einzelhandelsverband, die örtlichen Kirchen, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer und die Kreisverwaltungsbehörden vor Erlass einer Rechtsverordnung nach § 14 LadSchlG zu hören. Am 08.01.2024 wurde die Anhörung an die zu beteiligenden Stellen übermittelt. Die Anhörungsfrist endete am 05.02.2024. Bis Ende der Anhörungsfrist gingen drei Schreiben ein: 

  • Der Handelsverband Bayern teilt mit, dass keine Bedenken gegen die Verordnung bestehen. 

  • Vom DGB, Region Mittelfranken, ging folgende Stellungnahme ein: 
 „Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Jechnerer, sehr geehrte Stadtratsmitglieder, 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. Januar 2024. 
Der DGB Mittelfranken und der ver.di Bezirk Mittelfranken leh-nen mit dieser Stellungnahme gemeinsam die Offenhaltung von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Herrieden im Jahr 2024 ab. 
Zur Begründung: 
DGB und ver.di lehnen eine Öffnung der Einzelhandelsgeschäfte an Sonntagen grundsätzlich ab – und zwar unabhängig von ei-ner rechtlichen Betrachtung. Der freie Sonntag ist ein nicht ver-handelbares Kulturgut. 
Gemeinsam mit Kirchen und Sozialverbänden vertreten wir die Meinung, dass eine weitere Verschlechterung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Einzelhandel nicht hinnehmbar ist. Durch verkaufsoffene Sonntage wird diesen das ohnehin schon verkürzte Wochenende vollständig zunichte ge-macht. 
Uns geht es beim Eintreten für den Schutz des Sonntags nicht um den Versuch einer Bevormundung mündiger Menschen, son-dern um die Verhinderung einer Benachteiligung der Menschen, die sonntags zur Arbeit herangezogen werden. 
Klar ist: Wer am Sonntag einkaufen will, muss die Dienstleistung anderer in Anspruch nehmen. Sonntagseinkauf ist nicht gratis zu haben, er ist mit einem sozialen Preis zu bezahlen. Der verkaufs-Seite 2 von 3 des Schreibens vom 29.01.2024 offene Sonntag ist ein Wegbereiter in eine Zerteilung der Bevöl-kerung in Sonntagsgewinner*innen und Sonntagsverlierer*in-nen; solche Sonntagsverlierer*innen sind vor allem abhängig Beschäftigte, im Wesentlichen Frauen. 
Zusammenfassend gilt auch hier die Goldene Regel praktischer Ethik: „Was du nicht willst, das man dir tu, das füg' auch keinem andern zu.“ 
Der Sonn- und Feiertagsschutz genießt in Bayern seit jeher einen besonderen Stellenwert. Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, die Sonntagsarbeit aus kulturellen, religiösen und sozi-alen Gründen auf das gesellschaftlich notwendige Maß zu be-grenzen (Arbeit trotz des Sonntags). 
Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht mit seinem wegwei-senden Urteil vom 01.12.2009 bestätigt, indem es den arbeits-freien Sonntag als Grundrecht in aller Deutlichkeit stärkte. Ver-kaufsoffene Sonntage im Einzelhandel sind demnach nur ausnahmsweise mit einem außerordentlichen öffentlichen Inte-resse, nicht aber mit kommerziellen Interessen begründbar. Zu-dem urteilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 31.03.2011, dass ein verkaufsoffener Sonntag dann unzulässig ist, wenn der als Anlass dienende Markt nur Ali-bifunktion hat. 
Nun sind die genannten Anlässe sicherlich kein Alibi für die Öff-nung von Verkaufsstellen. Ob jedoch, aus den von Ihnen aufge-führten Gründen, gleich von einem „außerordentlichen öffentli-chen Interesse“ für eine Sonntagsöffnung ausgegangen werden kann, erscheint zumindest fraglich. 
Zur Klarstellung möchte wir darauf hinweisen: Eine besondere Wettbewerbssituation und eine Imagewerbung für die Stadt können keine Offenhaltung von Verkaufsstellen an Sonntagen begründen. Ein Wettbewerbsvorteil und korrigierende Struktur-maßnahmen sind von der Verordnungsermächtigung nicht ge-deckt. An dieser Stelle möchten wir ausdrücklich auf die Recht-sprechung des BVerwG v. 17.05.2017 (8 CN 1/16 – juris Rn. 16) verweisen, in der festgestellt wurde, dass das alltägliche Er-werbsinteresse („Shopping-Interesse“) potenzieller Kunden, aber auch das Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber*in-nen eine Sonntagsöffnung gerade nicht rechtfertigen kann. 
Nach der Bayerischen Verfassung dient der Sonntag der geisti-gen Erhebung der Menschen. Uns ist nicht ersichtlich, welchen Beitrag zu diesem Verfassungsgebot eine Sonntags-Ladenöff-nung leisten kann. Die Idee des Ruhetages, an dem der Mensch zu sich selbst kommt, ausgedehnt sein familiäres, religiöses, kul-turelles und soziales Leben pflegen und seinen Mitmenschen ohne jeden Gedanken an die eigene oder fremde Nützlichkeit begegnen kann, wird ausgehöhlt. 
Der Besuch der Märkte und Feste kann sicherlich geistige Erho-lung ermöglichen. Um die Teilnahme an diesem Fest allen Bür-ger*innen in der Stadt Herrieden zu ermöglichen, fordern wir die verantwortlichen Stadtratsmitglieder dazu auf, auf die Offenhal-tung der Verkaufsstellen zu verzichten. Wir sagen: Ja zu Märkten oder Festen, aber Nein zur Ladenöffnung aus diesem Anlass. 
Zu einem nachhaltigen Handeln gehört auch eine konsumfreie Zeit, die durch den freien Sonntag als rhythmische und gemein-sam planbare Unterbrechung des Alltags gegliedert wird. Der Sonntag schafft ein Stück mehr Freiheit vom Konsumzwang. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier, bringt es auf den Punkt: „Sonntagsschutz ist Freiheitsschutz.“ 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Norbert Feulner 
Regionssekretär DGB Region Mittelfranken“

Von Stadtpfarrer Peter Hauf erreichte die Verwaltung folgende Stellungnahme:

„Grüß Sie, Frau Schwander, 
ich habe den Eindruck, es hat sich schon etwas verändert, was die Größe des Marktes anbelangt. 
Natürlich verstehe ich die Interessen der Stadt und der Kaufleute.

Aber als Pfarrer muss ich für einen weitgehend arbeitsfreien Sonntag eintreten. 

Mit freundlichem Gruß 

Peter Hauf, Pfarrer“ 



Entwurf der Verordnung:

Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich der Altstadt für das Jahr 2024

vom 07.02.2024

Auf Grund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954) und Art. 228 der neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit § 11 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 25. Oktober 2023 (GVBl. S. 606), erlässt die Stadt Herrieden folgende Verordnung:

§ 1
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage

Abweichend von der Vorschrift des § 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich Altstadt aus Anlass

  1. des Frühjahrmarktes am 10.03.2024 von 12.00 Uhr bis 17.00Uhr 
  1. des Altstadtfestes am 21.07.2024 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr 
  1. des Jahrmarktes-Kirchweih am 15.09.2024 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr 
  1. des Kathreinmarktes am 24.11.2024 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr 

für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein.

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil dieser Verordnung. Offenhalten dürfen nur Verkaufsstellen, die sich in den rot umrandeten Bereichen befinden.


§ 2
Geltung anderer Rechtsverordnungen

Die durch Rechtsverordnungen nach den §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss freigegebenen Verkaufszeiten (Verkauf in ländlichen Gebieten und Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen) bleiben unberührt. Die jeweilige Gesamtöffnungszeit nach § 1 dieser Verordnung und nach den Rechtsverordnungen nach §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss darf insgesamt fünf Stunden nicht überschreiten.


§ 3
Inkrafttreten und Geltungsdauer

  1. Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des letzten von der Verordnung erfassten Tages.
  2. Sollte die Durchführung der Anlassveranstaltung(en) im Sinne des §1 dieser Verordnung aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung aus infektionsschutzrechtlichen Gründen) nicht möglich sein, verliert diese Verordnung für den betroffenen Tag der ausfallenden Anlassverordnung ihre Geltung. Eine Ladenöffnung ist an diesem Tag dann nicht zulässig. 

Herrieden, den 07.02.2024


Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin




Hinweise zur Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich Altstadt und der Industriestraße für das Jahr 2024

  1. Arbeitnehmer dürfen an den verkaufsoffenen Sonntagen nur während der in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgesetzten Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer dreißig Minuten beschäftigt werden (§ 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss). 

  1. Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die weiteren Vorschriften des § 17 des Gesetzes über den Ladenschluss, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind für die an den freigegebenen Sonn- und Feiertagen für die in den geöffneten Verkaufsstellen beschäftigten Arbeitnehmer zu beachten. 

  1. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgelegten Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen können nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden. 

  1. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung können nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden. 

  1. Vorsätzliche Verstöße gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung werden, wenn dadurch vorsätzlich oder fahrlässig Arbeitnehmer in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet werden, gemäß § 25 des Gesetzes über den Ladenschluss als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.




Bekanntmachungsvermerk:
Die Verordnung wird im Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 2/2024 vom 22.02.2024 ortsüblich bekannt gemacht.


Beschluss

Der Stadtrat stimmt der „Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich der Altstadt für das Jahr 2024“ vom 07.02.2024 für das Jahr 2024 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Teilnahme an der Bündelausschreibung für den Bezug Erdgas; Zeitraum 01/2025 - 12/2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 57. Stadtratssitzung 07.02.2024 ö 7

Sachverhalt

Die derzeitigen Erdgaslieferungsverträge mit der Logo Energie GmbH, Euskirchen (SLP-Tarif; 1,9228ct/kWh) und der Stadtwerke Amberg Versorgungs-GmbH (RLM-Tarif; 1,8800 ct/kWh) zur Versorgung der städtischen Liegenschaften haben eine feste Laufzeit bis zum 01.01.2025. Wie bereits in der Vergangenheit, bietet die KUBUS GmbH in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag den bayerischen Kommunen und Zweckverbänden aktuell die Teilnahme an der Erdgasbündelausschreibung für den Zeitraum 01/2025 – 12/2027 an. Der Gesamtaufwand für den Bezug von Erdgas für städtische Liegenschaften betrug im Jahr 2022 und 2023 ca. 85.000 € bzw. ca. 90.000 € inkl. Steuern, Abgaben und Umlagen. 

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 8100.6550; ca. 1.500,00 €

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Schwerin, zur Teilnahme an der Bündelausschreibung für den Bezug von Erdgas für den Lieferzeitraum 01.01.2025 - 01.01.2028 zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Europawahl 2024 - Bestellung der Wahlleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 57. Stadtratssitzung 07.02.2024 ö 8

Sachverhalt

Für die Europawahl 2024 muss vom Stadtrat ein/e Wahlleiter/in sowie ein/ Stellvertreter/in berufen werden. Die Verwaltung schlägt als Wahlleiterin Frau Lisa-Marie Röhrer vor. Als Stellvertretung wird Herr Maximilian Kroemer vorgeschlagen.

Beschluss

Der Stadtrat beruft für die Europawahl 2024 Frau Lisa-Marie Röhrer zur Wahlleiterin und Herrn Maximilian Kroemer zur Stellvertretung der Wahlleiterin.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Franziska Wurzinger war bei der Abstimmung nicht im Saal.

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9. Neugewählter stellvertretender Feuerwehrkommandant der FFW Hohenberg - Bestätigung durch den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 57. Stadtratssitzung 07.02.2024 ö 9

Sachverhalt

Bei neugewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren bedarf es laut dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) der Zustimmung bzw. Bestätigung durch den Stadtrat.

Als stv. Kommandant der FFW Hohenberg wurde bei der Jahreshauptversammlung am 27.01.2024 Herr Bastian Goth neu gewählt. 

Beschluss

Der Stadtrat bestätigt das Ergebnis der Wahl.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 57. Stadtratssitzung 07.02.2024 ö 10

Sachverhalt

Gemäß § 32 GO können Stadtratsmitglieder Anfragen über solche Gegenstände richten, die in die Zuständigkeit des Stadtrates (§ 2 GO) fallen und nicht auf der Tagesordnung stehen.

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10.1. Norbert Brumberger - Internationale Woche gegen Rassismus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 57. Stadtratssitzung 07.02.2024 ö 10.1

Sachverhalt

Herr Brumberger fragt an, ob zur zur Internationalen Woche gegen Rassismus in der Zeit vom 11.03.-24.03.2024 eingeladen werden kann? Es werden verschiedene Veranstaltungen stattfinden. Er ruft dazu auf, dass die Stadt und die Fraktionen daran teilnehmen und vielleicht gemeinsam eine Veranstaltung durchführen. 

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10.2. Johanna Serban - Internationaler Frauentag am 08.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 57. Stadtratssitzung 07.02.2024 ö 10.2

Sachverhalt

Frau Serban fragt an, ob anlässlich des Internationalen Frauentags zur Veranstaltung des Landkreises „Frau sein, Frau fühlen“ im Stadtschloss eingeladen werden kann?

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11. Beendigung der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 57. Stadtratssitzung 07.02.2024 ö 11

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin beendet die öffentliche Sitzung um 19:38 Uhr.

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12. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 57. Stadtratssitzung 07.02.2024 ö 12

Sachverhalt

Es wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.

Datenstand vom 06.03.2024 08:25 Uhr