Datum: 20.03.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.02.2024
3 Bekanntgaben
3.1 Bürger-Workshop zur Altstadt am Samstag, 20. April 2024 - 13.30 Uhr in der Grund- und Mittelschule
3.2 örtliches Katastrophenschutzkonzept
3.3 neuste Statistik
4 Breitbanderschließung - weiteres Vorgehen
5 Bauanträge
5.1 Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Verwaltungsgebäudes
5.2 Antrag auf Vorbescheid - Erweiterung des Verwaltungsgebäudes mit Fußgänger-Überweg
6 Anfragen
6.1 Wolfgang Strauß - Bekanntgaben für die Stadtratssitzungen
6.2 Matthias Rank - Breitband
7 Beendigung der Öffentlichen Sitzung
8 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 59. Stadtratssitzung 20.03.2024 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Werner Wenk von der Fränkischen Landeszeitung sowie 6 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 59. Stadtratssitzung 20.03.2024 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 28.02.2024 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrif ö vom 28.02.2024.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 59. Stadtratssitzung 20.03.2024 ö 3
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3.1. Bürger-Workshop zur Altstadt am Samstag, 20. April 2024 - 13.30 Uhr in der Grund- und Mittelschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 59. Stadtratssitzung 20.03.2024 ö 3.1

Sachverhalt

Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen zum Bürger-Workshop "Altstadtentwicklung". Zum einen soll über die bisherigen Ideen und Konzepte zur weiteren Entwicklung der Altstadt informiert werden. Gleichzeitig wollen wir ein Stimmungsbild einholen, welche Projekte aus Sicht der Bürgerschaft eine hohe Priorität haben oder welche neuen Ideen bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden sollen. Die Veranstaltung beginnt für die Bürgerinnen und Bürger um 13.30 Uhr und findet in der Grund-und Mittelschule statt. Im Anschluss an den Bürgerworkshop trifft sich der Stadtrat um 15.30 Uhr an selber Stelle zur Klausur. Wer am Bürgerworkshop teilnehmen möchte, meldet sich bitte bis zum 10. April 2024 bei Frau Marion Büttner in der Stadtverwaltung an: marion.buettner@herrieden.de oder 09825/808-35

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3.2. örtliches Katastrophenschutzkonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 59. Stadtratssitzung 20.03.2024 ö 3.2

Sachverhalt


Der Anschlag auf die Stromversorgung in der Nähe des Tesla-Werks in Brandenburg hat uns einmal mehr vor Augen geführt, wir verwundbar unsere Infrastruktur ist. Auch Unwetter können zu Katastrophen- oder Großschadensereignissen führen, die mit einem Ausfall der Stromversorgung einher gehen können.
Um im Falle eines solchen Ereignisses handlungsfähig zu bleiben, muss jeder persönlich vorbereitet sein.
Daher erhalten alle Bürgerinnen und Bürger mit dem kommenden Amtsblatt eine Informationsbroschüre zu diesem Thema ausgehändigt. Mit dieser Broschüre sollen die Bürgerinnen und Bürger sensibilisiert werden. Denn wer vorbereitet ist, kann sich selbst, Angehörigen und Nachbarn helfen und Schäden mit Schutzmaßnahmen reduzieren. 
Außerdem wird über das kommunale Katastrophen-Leuchtturm-Konzept informiert. Dieses wurde von der Stadtverwaltung zusammen mit den technischen Betrieben, der Feuerwehr und dem BRK erarbeitet und mit dem Landratsamt abgestimmt. 

Herzstück des Katastrophenschutz-Leuchtturm-Systems ist der mit Notstrom versorgte stationäre Katastrophenschutz-Leuchtturm (Kat-L) im Gebäudekomplex der Grund- und Mittelschule. Hierhin können sich die Bürgerinnen und Bürger wenden, wenn es zu einem langanhaltenden und flächendeckenden Stromausfall kommt. Darüber hinaus gibt es in verschiedenen Dörfern „Katastrophenschutz- Informations- und Interaktionspunkte“ (Kat-I). Sie sind nicht unbedingt mit Notstrom versorgt und dienen zur Organisation der Selbsthilfe
innerhalb der Bevölkerung. 
Wichtigste Aufgabe des stationären Katastrophenschutz-Leuchtturms ist die Aufnahme und Weitergabe von Informationen an die Bevölkerung.
Weitere Module am stationären Katastrophenschutz-Leuchtturm können im Bedarfsfall eingerichtet werden.
Damit die Hilfebereitschaft vor Ort umgesetzt und Selbsthilfe gut organisiert werden können, werden neben dem Kat-L in Herrieden zusätzlich Katastrophenschutz-Informations- und Interaktionspunkte (Kat-I) in den Dörfern eingerichtet.

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3.3. neuste Statistik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 59. Stadtratssitzung 20.03.2024 ö 3.3

Sachverhalt

Seit Anfang März liegen die Ergebnisse „Statistik kommunal“ des Landesamtes für Statistik aus dem Jahr 2023 vor. Für das Jahr 2023 sind die Daten zu Herrieden unter https://www.statistik.bayern.de/mam/produkte/statistik_kommunal/2023/09571166.pdf abrufbar. Stichtag der Erhebung ist 31.12.2022.

Einige ausgewählte Statistiken









Außerdem gibt es mittlerweile noch eine weitere interessante Datenplattform für Bayern: 
https://open.bydata.de

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4. Breitbanderschließung - weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 59. Stadtratssitzung 20.03.2024 ö 4

Sachverhalt

Im Rahmen des Bundesförderprogrammes „Gigabit-Richtlinie 2.0“ (Wirtschaftlichkeitslückenmodel) unterstützt die Fa. Corwese, Seefeld, die Stadt Herrieden auf der Grundlage des Markterkundungsverfahrens bei der Umsetzung des weiteren Breitbandausbaus. Am 23.11.2023 erhielt die Stadt Herrieden eine vorläufige Förderzusage für den Ausbau der noch nicht an das bestehende Glasfasernetz angeschlossenen Anwesen. Danach sah es zunächst so aus, als dass es im gesamten Stadtgebiet für 530 Adresspunkte eine Förderzusage gebe. Pro Anschlusspunkt geht der Fördermittelgeber von pauschalen Kosten in Höhe von 9.000 € aus, was eine Gesamtinvestition von 4.770.000 € zur Folge hätte. Bei einer Förderquote von 50 % ergibt sich eine mögliche Förderung von 2.385.000 €. Des Weiteren kann nach endgültiger Förderzusage des Bundes beim Freistaat Bayern ein Antrag auf Ko-Finanzierung gestellt werden. In diesem Verfahren beträgt der Fördersatz 40 % der Gesamtkosten. Somit würde sich der Eigenanteil der Stadt Herrieden auf 10 % der förderfähigen Gesamtkosten belaufen. 

Bei der Überprüfung der 530 Adresspunkte wurde festgestellt, dass darin auch Adresspunkte in den Außenbereichen enthalten sind, die nicht förderfähig sind, weil bereits durch das stadteigene Glasfasernetz eine Anschlussmöglichkeit gegeben ist. Bei diesen 143 Anschlusspunkten handelt es sich um Adresspunkte, welche 

  1. zum Zeitpunkt des städtischen Breitbandausbaus nicht anschließen wollten oder 
  2. zum damaligen Zeitpunkt noch nicht realisiert waren.

Somit besteht die Möglichkeit zum Glasfaseranschluss im Rahmen des Bundesförderprogramms, nur für die 387 Anschlusspunkte in den Ortsteilen Rauenzell und Neunstetten. In der Folge reduzieren sich die geplanten Gesamtkosten auf 3.483.000 €, analog die Förderung sowie der Eigenanteil. 

Herr Schuster von der Fa. Corwese wird den Tagesordnungspunkt in der Sitzung online erläutern (Fortgang des Förderverfahrens incl. Erläuterung des Ausschreibungsverfahrens) und für Fragen zur Verfügung stehen.    

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, den Breitbandausbau der Ortsteile Rauenzell und Neunstetten über das Bundesförderprogramm „Gigabit-Richtlinie 2.0“. Die Ausschreibung soll mit Unterstützung der Fa. Corwese erfolgen. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Breitbandausbau der Ortsteile Rauenzell und Neunstetten über das Bundesförderprogramm „Gigabit-Richtlinie 2.0“. Die Ausschreibung soll mit Unterstützung der Fa. Corwese erfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 59. Stadtratssitzung 20.03.2024 ö 5

Sachverhalt

Die Firma Sielaff möchte durch die geplanten Investitionen ihren Standort weiter stärken und dadurch langfristig Arbeitsplätze sicherstellen. Da am Standort ein Bedarf an zusätzlichen Verwaltungsflächen vorhanden ist, jedoch die Erweiterungsmöglichkeiten auf den betriebseigenen Grundstücken begrenzt sind, steht die Planung eines mehrgeschossigen Verwaltungsgebäudes an.
Dieses 3-geschossige Verwaltungsgebäude mit einer mittleren Geschosshöhe von 4,00m entspricht in etwa der Firsthöhe der bereits bestehenden Produktionshallen (Werk 2 und 4) auf dem Grundstück Flur-Nr. 1002 mit ca. 12,00m. Eine 3-geschossige Bauweise unterstützt weiterhin die Verminderung von zusätzlicher Flächenversiegelung.
Hierzu liegt der unteren Bauaufsichtsbehörde ein erster Antrag auf Vorbescheid mit 2 Fragen vor.
1. Sind 3 Vollgeschosse genehmigungsfähig?
2. Ist ein 3-geschossiger Verwaltungs-Neubau im Rahmen eines Bauantragsverfahrens mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Art. 63 (2) BayBO) genehmigungsfähig?

Die Planungen des neuen Verwaltungsgebäudes sehen vor, ein bestehendes eingeschossiges Gebäude abzubrechen und dort das Verwaltungsgebäude zu errichten. Zur besseren Verbindung der Betriebsteile, welche auf beiden Seiten der Münchener Straße liegen, ist eine Überbauung der Münchener Straße (Fl.-Nr. 998/1) mit einem Überweg für Fußgänger geplant.
Hierzu liegt der unteren Bauaufsichtsbehörde ebenfalls ein Antrag auf Vorbescheid mit folgender Frage vor: Ist eine Überbauung der Münchener Straße (Fl.-Nr. 998/1) mit einem Fußgängerüberweg genehmigungsfähig?

Entsprechende Anträge auf Vorbescheid wurden in der jüngsten Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung beraten. Vertreter der Firma Sielaff skizzierten in der Sitzung die zukünftige Entwicklungsplanung, präsentierten die konkreten Vorhaben und standen für Fragen aus dem Gremium zur Verfügung. 

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5.1. Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Verwaltungsgebäudes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 59. Stadtratssitzung 20.03.2024 ö 5.1

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 19.03.2024 beraten:
 
„Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines 3-geschossigen Verwaltungsgebäudes der Fa. Sielaff GmbH & Co. KG, Münchner Straße 20, 91567 Herrieden, auf den Flst. Nrn. 1001 und 1002 der Gemarkung Herrieden.  




Der Beschluss des BV-Ausschusses wird in der Sitzung bekanntgegeben.

Rechtliche Würdigung

Das geplante Verwaltungsgebäude liegt geringfügig außerhalb der Baugrenzen und der Bebauungsplan sieht nur eine 2-geschossige Bebauung vor. Befreiungen für die Überschreitung der Baugrenzen und zur Geschossigkeit wurden im Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet Herrieden“ schon erteilt. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und  …

Diskussionsverlauf

Frau Wurzinger fragt an, ob die grundsätzliche Überarbeitung des Bebauungsplans im Gewerbegebiet nicht sinnvoll wäre? Dadurch würden die alten Festsetzungen modernisiert werden und den Gewerbebetrieben Erweiterungsmöglichkeiten geboten. 
Herr Strauß spricht sich dafür aus, in den Gewerbegebieten in Zukunft höhere Bauhöhen ohne Ausnahmegenehmigung zuzulassen.

Beschluss

Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und erteilt die Befreiungen und die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5.2. Antrag auf Vorbescheid - Erweiterung des Verwaltungsgebäudes mit Fußgänger-Überweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 59. Stadtratssitzung 20.03.2024 ö 5.2

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 19.03.2024 beraten:

„Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des 3-geschossigen Verwaltungsgebäudes mit Fußgänger-Überweg der Fa. Sielaff GmbH & Co. KG, Münchner Straße 20, 91567 Herrieden, auf den Flst. Nrn. 1001, 1002 und 1045 der Gemarkung Herrieden.
  


Der Beschluss des BV-Ausschusses wird in der Sitzung bekanntgegeben.

Rechtliche Würdigung

Der geplante Fußgänger-Überweg liegt außerhalb der Baugrenzen und außerhalb des Bebauungsplans Nr. 3 „Gewerbegebiet Herrieden". Aufgrund der geplanten Höhe ist eine Nutzung der Straße wie bisher möglich.
Der Bebauungsplan sieht nur eine 2-geschossige Bebauung vor. Befreiungen für die Baugrenzenüberschreitung und zur Geschossigkeit wurden im Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet Herrieden“ schon erteilt. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und  …

Beschluss

Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und erteilt die Befreiungen und die gemeindliche Einvernahme.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 59. Stadtratssitzung 20.03.2024 ö 6
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6.1. Wolfgang Strauß - Bekanntgaben für die Stadtratssitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 59. Stadtratssitzung 20.03.2024 ö 6.1

Sachverhalt

Herr Strauß fragt an, ob die Bekanntgaben für die Stadtratssitzungen in Zukunft bis spätestens am Freitag vor der jeweiligen Sitzung eingestellt werden können?
Bürgermeisterin Jechnerer antwortet, dass Bekanntgaben keinen Beschluss erfordern und auch im Nachhinein an die Einladung jederzeit eingestellt werden dürfen. Im Nachgang der Niederschrift ist die aktuellste Version vorhanden.

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6.2. Matthias Rank - Breitband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 59. Stadtratssitzung 20.03.2024 ö 6.2

Sachverhalt

Herr Rank fragt an, was die Stadt tun muss, um das bestehende Breitbandnetz so auszuschreiben, dass die Bürger eine Wahlmöglichkeit für das beste Angebot erhalten?
Bürgermeisterin Jechnerer antwortet, dass in der nächsten Arbeitsgruppe „Breitband“ die Rahmenbedingungen des aktuellen Vertrags, der mit der Fa. Bisping besteht, besprochen werden.

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7. Beendigung der Öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 59. Stadtratssitzung 20.03.2024 ö 7

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin beendet die öffentliche Sitzung um 19:43 Uhr.

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8. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 59. Stadtratssitzung 20.03.2024 ö 8

Sachverhalt

Bürgermeisterin Jechnerer hat per E-Mail vom 18.03.2024 folgende Bürgeranfrage von Herrn Günter Pöschko erreicht: 

„Liegt das gemäß Stadtratssitzung vom 17.01.2024 einzuholende Angebot zum Lärmschutzgutachten zum Verkehr des Ing.-Büros Möhler und Partner nach nunmehr 2 Monaten vor?
Falls nein - warum nicht?
Mit welcher Priorität wollen Stadtrat und Verwaltung das Thema angehen?
Wie sieht der Zeitplan für das Projekt einschließlich Maßnahmenumsetzung aus?“

Der Stadtrat hat beschlossen, Lärmschutzmaßnahmen auf den Weg zu bringen, wobei über die Umsetzung einzelner Maßnahmen separat beschlossen wird. Hierzu bedarf es einer fachlichen Empfehlung für geeignete Maßnahmen durch ein Ing.-Büro. Daher wird die Verwaltung beauftragt, vom Ing.-Büro Möhler und Partner auf Basis der bisherigen Beauftragung ein entsprechendes Angebot einzuholen. Dieses Angebot wurde im Nachgang zur Sitzung nach Vorliegen des Protokolls von der Stadtverwaltung erbeten. Es gab zwischenzeitlich noch Nachfragen vom Büro, sodass eine abschließende Version des Angebots noch nicht vorliegt aber zeitnah erwartet wird. Nach Beauftragung muss mit einer gewissen Bearbeitungszeit gerechnet werden. Sobald die fachlichen Empfehlungen des Büros vorliegen, werden diese zur Beratung im Gremium vorgelegt. Im Rahmen dieser Beratung erfolgt die Priorisierung der Maßnahmen. 

Datenstand vom 10.04.2024 08:21 Uhr