Datum: 11.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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65. Stadtratssitzung
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11.09.2024
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1 |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung sowie 6 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.07.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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65. Stadtratssitzung
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11.09.2024
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 24.07.2024 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.
Dokumente
Download Niederschrift ö vom 24.07.2024.pdf
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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65. Stadtratssitzung
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11.09.2024
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3 |
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3.1. Nachruf für Herrn Karl Heller
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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65. Stadtratssitzung
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11.09.2024
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3.1 |
Sachverhalt
Die Stadt Herrieden trauert um Herrn Karl Heller, der mit 94 Jahren am 19. August ein langes und erfülltes Leben vollendet hat. Unsere Trauer wird begleitet von tiefem Dank und großem Respekt angesichts der Lebensleistung und der Verdienste unseres Verstorbenen.
Von 1960 bis 1966 war Karl Heller Mitglied im Gemeinderat der damals eigenständigen Gemeinde Lammelbach. Von 1966 bis 1971 hatte er das Amt des zweiten Bürgermeisters der Altgemeinde Lammelbach inne.
Nach der Gebietsreform 1972 vertrat er von 1973 bis 1978 die Interessen der Altgemeinde Lammelbach als Ortssprecher im Stadtrat von Herrieden.
Schließlich gehörte er als gewähltes Mitglied dem Herrieder Stadtrat von 1978 bis 1984 an.
Sein Verantwortungsgefühl für die Gesellschaft, sein vorbildlicher Gemeinsinn und sein außergewöhnliches ehrenamtliches Engagement wirkten sich in vielerlei Hinsicht positiv für die Entwicklung unserer Heimat aus: So setzte er sich beispielweise für die Gründung des Schützenvereins Leibelbach ein und war seit der Gründung im Jahr 1963 bis 1999 Schützenmeister. Außerdem war Karl Heller bei der Gründung des Herrieder Altstadtfestes beteiligt und stiftete hierfür viele Jahre lang die Schützenscheiben. Darüber hinaus beteiligte er sich aktiv am Herrieder Weihnachtsmarkt und er regte außerdem die Restaurierung der Chorherrenkrippe an. Als Leiter der Krippenfreunde kümmerte er sich rund 35 Jahre lang um den jährlichen Aufbau in der Stiftsbasilika.
Sein Sinn für die Pflege von Tradition und Gemeinschaft verband sich zudem mit einer besonderen Musikalität.
Dem ersten Liederbuch „Wir singen in froher Runde“ folgte das Liederbuch „Z’sam g’hockt z’sam g’sunga“, das Karl Heller im Selbstverlag 1993 herausbrachte. Es war ihm ein Herzensanliegen, das gemeinsame Singen in geselliger Runde zu pflegen und das traditionelle Liedgut an die nächsten Generationen weiterzugeben. So waren seine Veranstaltungen unter dem gleichnamigen Motto „z’am g’hockt – z’am g’sunga“ weit über Herrieden hinaus bekannt und erfreuten sich großer Beliebtheit.
Beim gemeinsamen Singen gehörten für Karl Heller weltliche und geistliche Lieder selbstverständlich untrennbar zueinander. Ebenso erstreckte sich sein ehrenamtliches Engagement neben Politik und Verein auch auf den kirchlichen Bereich, in der Pfarrgemeinde, bei der Kolpingsfamilie und bei der Marianischen Männerkongregation. Er war Mitglied des Pfarrgemeinderates Herrieden und setzte sich für die Restaurierung der Frauenkirche ein. Für seine Bemühungen um die Restaurierung der Frauenkirche wurde er 1995 mit dem „Herrieder Storch“ ausgezeichnet. Außerdem wurde ihm 2004 die Denkmalschutzmedaille des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst verliehen.
Neben seinem Einsatz für die Frauenkirche gehörte er zu den Gründungsmitgliedern des Fördervereins „Stiftskirche Herrieden“.
Unter seiner Regie als Zimmermeister entstand die neue Kapelle am Ortseingang von Lammelbach und auch bei der Renovierung der Siechkapelle war er federführend beteiligt.
Aufgrund seiner vielfältigen Verdienste für das Gemeinwohl wurden ihm 1984 und 2019 die Bürgermedaillen der Stadt Herrieden in Bronze und Silber verliehen.
Herr Karl Heller hat Traditionen in unserer Heimat begründet und sichtbare Spuren weit über seinen Tod hinaus hinterlassen.
Wir danken ihm für seinen besonderen Einsatz zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger.
Die Stadt Herrieden wird ihm ein ehrendes Gedenken bewahren.
Mit tiefem Dank nehmen wir Abschied von einem hochgeschätzten und verdienten Mitbürger.
Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.
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3.2. Ehrung für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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65. Stadtratssitzung
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11.09.2024
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3.2 |
Sachverhalt
Der Bayerische Staatsminister des Innern, für Sport und Integration hat Herrn Johann Heller für langjähriges, verdienstvolles Wirken um die kommunale Selbstverwaltung Dank und Anerkennung in Form einer Urkunde ausgesprochen. Die Bürgermeisterin überreicht die Urkunden und übermittelt auch den Dank und die Glückwünsche der Regierung von Mittelfranken und des Landkreises Ansbach.
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3.3. Lange Nacht der Demokratie am 02.10.2024 - Verlegung der Stadtratssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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65. Stadtratssitzung
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11.09.2024
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3.3 |
Sachverhalt
Am 02.10.2024 findet landesweit „Die lange Nacht der Demokratie“ statt.
Der VBSM (Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen) hat die Musikschulen Bayerns aufgerufen, an diesem Abend ein Konzert zu veranstalten. Infolgedessen hat sich die Leiterin der Musikschule Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Herrieden und Wassertrüdingen bereiterklärt, an diesem Tag in Herrieden eine Musikveranstaltung durchzuführen. Alle Kulturschaffenden wurden eingeladen, sich zu beteiligen. Die Stadt unterstützt diese Veranstaltung als Mitveranstalter. Musikschulleiterin Frau Nüßlein hat darüber informiert, dass Ensembles der Musikschule, der Gesangverein 1925 Neunstetten e.V. mit zwei Chören, Jungbläser und der Musikverein Neunstetten beteiligt sein werden.
Aufgrund der Veranstaltung wird die geplante Stadtratssitzung vom 02.10.2024 vorverlegt. Die Stadtratssitzung findet am Dienstag, 01.10.2024 um 19:00 Uhr im Stadtschloss Herrieden statt. Somit wird auch allen politischen Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Herrieden der Besuch der Veranstaltung im Rahmen der Reihe „Die Lange Nacht der Demokratie“ ermöglicht. Es ergeht herzliche Einladung.
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3.4. Tempo 30 in der Nürnberger Straße: bisherige Beschlusslage, Antrag vom 31.08.2024 der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, Änderung der StVO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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65. Stadtratssitzung
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11.09.2024
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3.4 |
Sachverhalt
Bürgermeisterin Jechnerer erreichte am 31.08.2024 von der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Herrieden folgende E-Mail:
„…wir reichen hiermit fristgerecht einen Antrag zur Behandlung in der nächsten Stadtratssitzung am 11. September 2024 ein. Ziel des Antrages ist es, eine spürbare Lärmreduzierung für die Anwohnenden der Nürnberger Straße durch Tempo 30 (nachts) auf Grundlage der Ergebnisse des Schallschutzgutachtens sowie der Maßnahmenempfehlung des Lärmschutzgutachters zu erreichen. Bei meinem letzten Besuch in Baden-Württemberg konnte ich erneut feststellen, dass an vielen Hauptverkehrsstraßen innerorts eine Temporeduzierung auf 30km/h aus Gründen des Lärmschutzes veranlasst ist und diese vor Ort sehr positiv wahrgenommen wird.
Wir würden uns über eine fraktionsübergreifende Zustimmung sehr freuen und bitten um Weiterleitung der Mail an alle Stadtratskolleginnen und -kollegen….“
Unterfertigt war die E-Mail von allen Mitgliedern der Fraktion.
Der Antrag hat folgenden Inhalt:
Antrag vom 31.08.2024 der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Herrieden
Tempo 30 (22:00 – 8:00 Uhr) in der Nürnberger Straße
Die Stadt Herrieden hat auf Grundlage des Verkehrskonzeptes ein Schallschutzgutachten sowie die Ausarbeitung von Lärmschutzmaßnahmen in Auftrag gegeben. Das Schallschutzgutachten vom 13.12.2023 hat für die Nürnberger Straße ergeben, dass insbesondere in der Nacht (22:00-6:00 Uhr) die Auslösewerte für eine Lärmsanierung (54 dB (A) im Wohngebiet) überschritten werden.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h würde laut Aussagen des Gutachters zu einer Lärmreduzierung von durchschnittlich 2,5 dB (A) führen. Dies entspricht der gleichen Wirkung, die bei einer Reduzierung der Verkehrszahlen um 50 Prozent erzielt werden würde (vgl. Maßnahmenmatrix zum Schallschutz). Eine Geschwindigkeitsreduzierung kann damit zu wahrnehmbaren Lärmentlastungen und vor allem auch nachts zu geringeren Lärmspitzen beitragen.
Wir schlagen deshalb vor, Tempo 30 in der Nürnberger Straße aus Gründen des Lärmschutzes insbesondere für den Nachtzeitraum von 22 bis 8 Uhr einzuführen. Ziel ist es, die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner durch eine Reduzierung der verkehrsbedingten Lärmbelastung zu schützen. Darüber hinaus soll durch eine Geschwindigkeitsreduzierung bis 8 Uhr morgens die Sicherheit für Kinder auf ihrem Schulweg erhöht werden.
Im Antrag ist folgender Beschlussvorschlag formuliert:
Der Stadtrat beschließt, die Anordnung einer Geschwindigkeit von 30 km/h in der Nürnberger Straße nachts von 22 bis 8 Uhr zur Reduzierung der Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner.
Der Antrag ist im RIS eingestellt.
Zu diesem Sachverhalt hatte der Bau- und Verkehrsausschuss in seinen Sitzungen vom 09.03.2021 und 28.03.2023 nach Empfehlung der Unterstützungsgruppe zur Erarbeitung des Verkehrskonzeptes und nach Anregungen in der Bürgerversammlung bereits den Beschluss gefasst, Tempo 30 in der Nürnberger Straße und Hohenberger Straße auszuweisen. Allerdings konnte dies von der Verwaltung bislang nicht umgesetzt werden, da nach Aussagen der übergeordneten Verkehrsbehörde, die Anordnung von Tempo 30 in diesen Straßen rechtlich nicht haltbar sei.
Zwischenzeitlich liegen die Ergebnisse des Lärmschutzgutachtens vor, die eine neue Grundlage für die Abstimmung mit der Verkehrsbehörde ermöglichen. Außerdem ging am 29. August 2024 ein Informationsschreiben des Bayerischen Gemeindetages (Rundschreiben 52/2024) bei der Bürgermeisterin ein, das über die Novellierung der StVO informiert. (https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0301-0400/321-24(B).html) .
Wesentliche Neuerungen für die Anordnung von Tempo 30:
„Tempo 30
Die Ausnahmetatbestände zur Begrenzung auf Tempo 30 innerorts wurden in § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO erweitert. So sind nun auch Anordnungen innerörtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) nach Absatz 1 Satz 1 auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Fußgängerüberwegen, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwege sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen möglich. Bereits zuvor bestanden diese Möglichkeiten im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern.
Des Weiteren ist nun der sog. „Lückenschluss“ auf kurzen Streckenabschnitten (bis zu 500 Metern) zwischen zwei Tempo 30 Strecken möglich (§ 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 4 StVO). (…)
Begründung:
Die Verkehrssicherheit soll durch die bereits verankerte erleichterte Anordnungsmöglichkeit von streckenbezogenem Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen vor allgemeinbildenden Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern sowie vor den neu hinzutretenden Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und Fußgängerüberwegen auch vor Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (Heime, Tageseinrichtungen, Werkstätten) erhöht werden können. Schon bei Einführung der Regelung des § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 6 StVO im Jahr 2016 wurde verdeutlicht, dass den Ländern damit ein Instrumentarium an die Hand gegeben werden soll, um verantwortungsvoll vor Ort prüfen zu können, in welchen Fällen eine streckenbezogene Tempo 30-Anordnung in Betracht kommt, um einerseits schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder und Senioren zu schützen, andererseits den Verkehrsfluss nicht übermäßig zu beeinträchtigen. In den genannten Personenkreis sollten auch Menschen mit Behinderungen angemessen einbezogen werden. Verkehrssicherheitssensible Bereiche vor Kindergärten, Kindertagesstätten beziehungsweise Alten- und Pflegeheimen sind gleichermaßen geprägt von hohem Ziel- und Quellverkehr ankommender und abfahrender Fahrzeuge mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (Parksuchdruck, Fahrbahnquerungen, ständiges Ein- und Aussteigen sowie ständiger Wechsel des fließenden und des ruhenden Verkehrs) – diese sind mit der Situation vor Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen grundsätzlich vergleichbar. Darüber hinaus ist dort häufig eine Kumulation des Fußgängerverkehrs zu bestimmten Tageszeiten anzutreffen. Hinzu kommt, dass für Menschen mit Behinderungen die selbstständige Teilnahme am Straßenverkehr aufgrund ihrer zum Teil bestehenden Beeinträchtigungen – je nach Grad ihrer Behinderung – in den mobilitätsspezifischen Kompetenzen erschwert sein kann. Beispielhaft zu nennen sind hier Probleme bei der Wahrnehmung von akustischen Signalen, motorische Beeinträchtigungen und Gleichgewichtsstörungen als Folge von Hör- beziehungsweise Sehschädigung, beschränkte Möglichkeiten, sich durch das Hören von entsprechenden Verkehrsgeräuschen auf neue Situationen einzustellen sowie eingeschränkter interaktiver Austausch mit anderen Verkehrsteilnehmenden. Durch die Erweiterung des Katalogs verkehrssensibler Einrichtungen werden die örtlichen Straßenverkehrsbehörden befähigt, ihre Verantwortung für die Verkehrssicherheit umfassender wahrzunehmen. Nach pflichtgemäßem Ermessen können innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 Kilometer pro Stunde künftig im Einzelfall auch vor Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen erleichtert angeordnet werden, um deren Interessen als schutzbedürftige Verkehrsteilnehmende zu wahren. Im Übrigen greift auch die Ad-hoc-AG Fußverkehrspolitik der Verkehrsministerkonferenz den Personenkreis der Menschen mit Behinderungen explizit auf.
In Anlehnung an eine Empfehlung der AG wird betont, dass die Leichtigkeit aller Verkehrsarten mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten ist und die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden der Flüssigkeit des Fahrverkehrs vorgeht. Dabei ist die besondere Schutzbedürftigkeit der nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmenden und der Menschen mit Behinderung besonders zu berücksichtigen.“
Aufgrund der Ergebnisse des Lärmgutachtens und der veränderten Rechtsgrundlage durch die Novellierung der StVO prüft die Verwaltung derzeit erneut die Umsetzbarkeit der Beschlüsse vom 09.03.2021 und 28.03.2023.
Nach Abstimmung mit der antragsstellenden Fraktion wird der Antrag daher zunächst zurückgestellt, bis die Umsetzungsmöglichkeit der Beschlüsse vom 09.03.2021 und 28.03.2023 erneut geprüft wurde.
Rechtliche Würdigung
Aufgrund der Ergebnisse des Lärmgutachtens und der veränderten Rechtsgrundlage durch die Novellierung der StVO prüft die Verwaltung derzeit erneut die Umsetzbarkeit der Beschlüsse vom 09.03.2021 und 28.03.2023.
Finanzielle Auswirkungen
Dem Antrag entnommen:
keine
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3.5. Herzsichere Kommune: Gesundheitsmagazin und Defibrillatoren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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65. Stadtratssitzung
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11.09.2024
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ö
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3.5 |
Sachverhalt
Auf Empfehlung des bayerischen Gemeindetages und in Zusammenarbeit mit dem Verein "Bürger retten Leben e.V." und dem WIKOMmedia-Verlag hat die Stadt Herrieden ein Gesundheitsmagazin mit dem Titel "Gesundes Leben und Wohnen in Herrieden" erarbeitet. Dieses ist online auf der Homepage der Stadt Herrieden unter https://www.herrieden.de/leben-freizeit/gesundheit-soziales/notfallnummern-defibrillatoren einzusehen und wurde an alle Herrieder Haushalte verteilt. Zudem wurden weitere Defibrillatoren installiert. Aktuell befinden sich nun an folgenden Standorten öffentlich gelistete Defibrillatoren.
- Sparkasse Herrieden, Marktplatz 13
- Freibad/Hallenbad Herrieden, Steinweg 12
- Gemeinschaftshaus Rauenzell, Zum Steinbachwald 6
- Freiwillige Feuerwehr Elbersroth, Feuchtwangener Straße 19
- Freiwillige Feuerwehr Neunstetten, Hauptstraße 26
- Landgasthof/Hotel Bergwirt, Schernberg 1
- Merlin Malerwerkstätten GmbH, Schernberg 23
Die Standorte sind auf der Homepage der Stadt Herrieden und bei www.citizenssavelives.com bzw. in der dazugehörigen App gelistet.
Die Verwaltung hat darüber hinaus weitere Förderanträge für die Anschaffung weiterer Defibrillatoren für die Außenorte gestellt.
Die Stadt Herrieden dankt allen Sponsoren und Unternehmen, die die Aktion „herzsichere Kommune“ finanziell oder durch die Anschaffung von Defibrillatoren für den eigenen Betrieb unterstützen.
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3.6. Bekanntgabe aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.07.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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65. Stadtratssitzung
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11.09.2024
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3.6 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin gibt bekannt, dass bei folgenden Tagesordnungspunkten die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wird:
- Vergabe Schutzhütte für Waldkita; Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Auftrag zu vergeben.
- Anschaffung einer Reinigungs-, Desinfizierungs- und Trocknungseinrichtung für die Atemschutzwerkstatt FFW Herrieden; Vergabe an die Fa. ALBRO Engineering aus Seckach.
- Vergabe Kommunale Wärmeplanung an das Ing.-Büro Rückert aus Lauf a. d. Pegnitz.
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3.7. Kirchweihmontag - 16.09.2024 - Rathaus und Bürgerbüro bleiben geschlossen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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65. Stadtratssitzung
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11.09.2024
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3.7 |
Sachverhalt
Bürgermeisterin Jechnerer informiert das Gremium, dass gemäß der Tradition das Rathaus und auch das Bürgerbüro in der derzeitigen Außenstelle im Stadtschloss am Kirchweihmontag, 16.09.2024, geschlossen bleiben. Die Öffentlichkeit wurde über die Medien FLZ, Homepage und App informiert.
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4. Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2023 und Verweis in den Rechnungsprüfungsausschuss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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65. Stadtratssitzung
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11.09.2024
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4 |
Sachverhalt
Nach Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Stadtrat vorzulegen. Gemäß Art. 102 Abs. 1 GO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres auszuweisen. Bei der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik besteht die Jahresrechnung aus dem kassenmäßigen Abschluss und der Haushaltsrechnung. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Die Jahresrechnung 2023 des Haushalts wird mit den Anlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Herrieden gem. Art. 102 GO i. V. m. §§ 77 ff KommHV-Kameralistik vorgelegt.
Die Jahresrechnung 2023 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:
Jahresrechnung (31.12.):
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2023
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2022
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a) Verwaltungshaushalt in Einnahmen u. Ausgaben:
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28.857.665,10 €
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31.380.324,24 €
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b) Vermögenshaushalt in Einnahmen u. Ausgaben:
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7.024.265,84 €
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10.121.442,39 €
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c) Gesamthaushalt:
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35.881.930,94 €
|
41.501.766,63 €
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Jahresüberschuss/fehlbetrag:
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185.329,67 €
|
2.029.865,53 €
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Die Zuführung vom VerwHH an den VermögensHH beträgt:
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3.024.265,84 €
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7.422.465,20 €
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Die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage beträgt:
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185.329,67 €
|
2.029.865,53 €
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Die Sonderrücklagen betragen:
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3.474.823,69 €
|
3.474.823,69 €
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Der Schuldenstand betrug:
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4.190.605,71 €
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4.665.046,78 €
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Zur Finanzierung des Haushalts 2023 wurde eine Kreditaufnahme in Höhe von 151.650 € geplant. Aufgrund der weitgehend positiven Entwicklung des Haushaltsjahres musste dieses nicht in Anspruch genommen werden.
Aus Sicht der Kämmerei verlief das Haushaltsjahr 2023 planmäßig. Es waren keine größeren Abweichungen zu dem im Haushaltsplan 2023 veranschlagten Ansätzen zu verzeichnen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass die Jahresrechnung 2023 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung verwiesen wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Bestellung eines Mitgliedes aus der Fraktion der Freien Wähler für den Mittelschulverband
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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65. Stadtratssitzung
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11.09.2024
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ö
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5 |
Sachverhalt
Aufgrund des Austrittes des Zweiten Bürgermeisters Andreas Baumgärtner aus der Fraktion der Freien Wähler, muss für den Mittelschulverband ein neues Mitglied bestellt werden. Der Stadtrat hat sich durch Beschluss der Geschäftsordnung für die Ermittlung der Anzahl der Sitze in den Ausschüssen für das Berechnungssystem nach Hare-Niemeyer entschieden. Bei einer Ausschussstärke von 5 Mitgliedern (ohne die Vorsitzende) ergibt sich daraus folgende Anzahl der Sitze für die einzelnen Gruppierungen:
CSU: 1 Sitz
BFH: 1 Sitz
Bündnis 90/Die Grünen: 1 Sitz
FOB: 1 Sitz
FW: 1 Sitz
Die Fraktion der Freien Wähler behält weiterhin ihren Platz im Mittelschulverband, weshalb der Fraktionsvorsitzende folgende Personen für die Neubesetzung vorgeschlagen hat:
Mitglied: Gaby Rauch
1. Stellvertreter: Dr. Christian Enz
Beschluss
Der Stadtrat bestellt die im Sachverhalt benannten Personen in die Versammlung des Mittelschulverbandes.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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65. Stadtratssitzung
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11.09.2024
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6 |
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6.1. Franziska Wurzinger - Faire Woche
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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65. Stadtratssitzung
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11.09.2024
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ö
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6.1 |
Sachverhalt
Frau Wurzinger macht auf die Veranstaltungen im Rahmen der Fairen Woche in Herrieden aufmerksam. Gleichzeitig lädt sie alle Zuhörer zu dem Vortrag am 30.09.2024 ein.
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6.2. Michael Weis - Ruhebänke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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65. Stadtratssitzung
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11.09.2024
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ö
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6.2 |
Sachverhalt
Herr Weis fragt an, ob entlang des Geh- und Radweges zwischen Velden und Rauenzell Ruhebänke aufgestellt werden können?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass der Antrag aufgenommen wird.
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6.3. Wolfgang Strauß - Antrag der CSU-Fraktion zur Verkehrsführung am Marktplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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65. Stadtratssitzung
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11.09.2024
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6.3 |
Sachverhalt
Herr Strauß fragt an, weshalb der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat Gehör findet und der Antrag der CSU-Fraktion zur Verkehrsführung am Marktplatz an den BV-Ausschuss verwiesen wurde? Er fordert, dass der Antrag auch im Stadtrat behandelt wird.
Die Bürgermeisterin antwortet, dass in der Geschäftsordnung des Stadtrates geregelt ist, welche Anträge im BV-Ausschuss oder im Stadtrat behandelt werden. Anfragen zu verkehrlichen Themen sind im BV-Ausschuss, Anträge, die aus dem Verkehrskonzept resultieren, sind auf seinen Antrag hin im Stadtrat zu beraten.
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6.4. Gaby Rauch - Terminvergabe im Bürgerbüro
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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65. Stadtratssitzung
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11.09.2024
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6.4 |
Sachverhalt
Frau Rauch berichtet von einer persönlichen Erfahrung, die sie im Bürgerbüro gemacht hat, kritisiert in diesem Zusammenhang die Abläufe im Bürgerbüro und bietet ihre Hilfe bei der Terminvergabe und bei spontanen Besuchen als gelernte Arzthelferin an.
Antwort: Bürgermeisterin Jechnerer stellt die Rückfrage, ob Frau Rauch im konkreten Fall, ihre Kritik gegenüber den Mitarbeiterinnen oder dem Vorgesetzten geäußert habe. Da dies nicht der Fall gewesen sei, sei es nach Ansicht von Bürgermeisterin Jechnerer umso bedauerlicher, dass Frau Rauch nun durch ihre Anfrage im Rahmen einer öffentlichen Stadtratssitzung die Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro vorführe.
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6.5. Johanna Serban - Neubau Feuerwehrhaus Hohenberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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65. Stadtratssitzung
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11.09.2024
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ö
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6.5 |
Sachverhalt
Frau Serban fragt an, ob es eine zeitliche Schiene für den Neubau des Feuerwehrhauses Hohenberg gibt?
Herr Ertl antwortet, dass der Bauantrag beim Landratsamt eingereicht wurde und die Ausschreibungen vorbereitet werden. Es wird noch die Förderzusage abgewartet.
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7. Beendigung der Öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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65. Stadtratssitzung
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11.09.2024
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ö
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7 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin beendet die öffentliche Sitzung um 19:38 Uhr.
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8. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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65. Stadtratssitzung
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11.09.2024
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ö
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Sachverhalt
Es wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.
Datenstand vom 24.10.2024 10:09 Uhr