Datum: 06.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung sowie 6 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.10.2024
Gremium
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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68. Stadtratssitzung
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 23.10.2024 wird in der Sitzung am 27.11.2024 zur Genehmigung vorgelegt.
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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3.1. Ehrung für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung
Gremium
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Sitzung
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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68. Stadtratssitzung
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Sachverhalt
Der Bayerische Staatsminister des Innern, für Sport und Integration hat Frau Aurelia Pelka für langjähriges, verdienstvolles Wirken um die kommunale Selbstverwaltung Dank und Anerkennung in Form einer Urkunde ausgesprochen. Frau Aurelia Pelka gehört dem Stadtrat seit 2002 an und ist somit eine der Pionierinnen der Herrieder Kommunalpolitik. Darüber hinaus übt sie dieses Amt mittlerweile auch so lange wie noch keine Frau vor ihr aus. Zudem war sie die erste Frau im Stadtratsgremium, die einen Fraktionsvorsitz innehatte.
Die Bürgermeisterin würdigt die geleistete Arbeit der erfahrenen Kommunalpolitikerin, dankt ihr für ihren Einsatz zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger. Außerdem überreicht sie die Urkunde und übermittelt den Dank und die Glückwünsche der Regierung von Mittelfranken und des Landkreises Ansbach.
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3.2. Endlagersuche für radioaktive Abfälle
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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68. Stadtratssitzung
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3.2 |
Sachverhalt
Quelle: Endlagersuche - ein Wegweiser, Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
„Im April 2023 ging das letzte deutsche Atomkraftwerk vom Netz. Damit gehören rund 60 Jahre Kernenergienutzung in Deutschland der Vergangenheit an. Die noch Hunderttausende von Jahren strahlenden hochradioaktiven Abfälle aber bleiben eine Herausforderung für die Gegenwart und Zukunft. Denn in Deutschland existiert noch kein Endlager für hochradioaktive Abfälle.
Im Auftrag des Bundes sucht die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) deutschlandweit in einem wissenschaftsbasierten, transparenten, partizipativen und lernenden Verfahren nach dem Standort mit der bestmöglichen Sicherheit. Dieses Standortauswahlverfahren sieht auch eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Kommunale Vertreter*innen sowie die organisierte Zivilgesellschaft spielen dabei als wichtige Ansprechpartner*innen für die Menschen in ihrem Umfeld eine bedeutende Rolle.
Deutschlands hochradioaktiver Abfall, das sind etwa 10.100 Tonnen Schwermetall aus abgebrannten Brennelementen aus den Kernkraftwerken und rund 3.800 Kokillen mit verglasten Abfällen aus der Wiederaufbereitung.
Derzeit lagern diese Abfälle deutschlandweit in 16 oberirdischen Zwischenlagern. Auch wenn die Zwischenlager zu den bestgesicherten Anlagen in Deutschland zählen, können sie für Hunderte noch folgende Generationen keine dauerhafte Lösung sein.
Deutschland hat sich dafür entschieden, seine radioaktiven Abfälle tief unter der Erdoberfläche zu lagern. Das Verfahren zur Standortsuche ist im 2017 novellierten Standortauswahlgesetz (StandAG) festgelegt. Für diese tiefengeologische Lagerung kommen drei Wirtsgesteine in Frage: Salz-, Ton- und kristallines Gestein wie Granit.
Die Suche nach dem Endlagerstandort durchläuft drei Phasen. Einen ersten Meilenstein hat die BGE mit Abschluss des Schrittes 1 der Phase I bereits 2020 erreicht: Mehr als eine Million geologische Daten aus Bundes- und Landesbehörden wurden gesammelt und ausgewertet und im sogenannten Zwischenbericht Teilgebiete zusammengefasst. Der Bericht weist 90 Teilgebiete aus – sie umfassen 54 Prozent der Fläche Deutschlands. Diese Teilgebiete lassen auf Basis der vorhandenen Daten eine günstige geologische Gesamtsituation für die Endlagerung erwarten.
Ausgehend von den 90 Teilgebieten ermittelt die BGE im aktuellen Schritt 2 der Phase I bis voraussichtlich Ende 2027 Vorschläge für geeignete Standortregionen. Diese Vorschläge legt sie ihrer Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), zur Prüfung vor. Das BASE spricht eine Empfehlung an das Bundesumweltministerium (BMUV) aus, das anschließend einen Gesetzentwurf ins Parlament einbringt. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen trifft dann der Bundestag.
Die Standortregionen werden anschließend in Phase II übertägig erkundet. Die dabei gewonnenen Daten erlauben eine weitere Einengung der aussichtsreichsten Standorte, die schließlich in Phase III untertägig erkundet werden. Auch am Ende dieser Phasen entscheidet der Bundestag auf Basis der Vorschläge der BGE und der Empfehlungen des BASE.
Von großer Bedeutung werden am Ende jeder Phase die gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsformate für die breite Öffentlichkeit sein: die einberufenen Regionalkonferenzen, der Rat der Regionen sowie Stellungnahme-Verfahren und Erörterungstermine. Die Ergebnisse dieser Beteiligungsformate lässt das BASE in seine Empfehlungen für das weitere Vorgehen einfließen.
So geht es jetzt weiter
Auf dem Weg von den 90 Teilgebieten zu wenigen Standortregionen im derzeitigen Schritt 2 der Phase I schickt die BGE bis Ende 2027 alle Teilgebiete auf eine Art Hürdenlauf. Die Hürden bestehen aus Kriterien und Anforderungen der sogenannten repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU). Sie bestehen aus vier Prüfschritten, die von Schritt zu Schritt immer schwieriger zu bestehen sind. Dabei geht es um Fragen wie: Welches Gebiet erfüllt die Mindestanforderungen wie zum Beispiel die ausreichende Tiefe und Dicke des Gesteins? Wo führen etwa Störungszonen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren?
Die Gebiete, die die erste Hürde nicht schaffen, ordnet die BGE in die Kategorie D (ungeeignet) ein. Gebiete, die weitere Hürden nicht nehmen, landen in der Kategorie C (geringe Eignung bis ungeeignet). Gebiete, die die Prüfschritte 1 bis 3 bestanden haben, lassen einen sicheren Einschluss der hochradioaktiven Abfälle erwarten und werden mindestens in Kategorie B (gute Eignung) eingeordnet. Nur Gebiete, die alle vier Prüfschritte bestehen, landen in Kategorie A (beste Eignung) und können – nach weiteren Schritten – als Standortregionen vorgeschlagen werden.
Damit die Arbeitsfortschritte der BGE für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und transparent bleiben, wird die BGE ab Herbst 2024 Arbeitsstände in Form von interaktiven Karten veröffentlichen.
Bis zur Entscheidung des Gesetzgebers zur Festlegung der Standortregionen für die übertägige Erkundung bleiben die veröffentlichten Arbeitsstände aus den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen noch veränderbar und nicht verbindlich. Sie stellen noch keinen Vorschlag für Standortregionen dar, sondern geben einen Einblick in die aktuelle Arbeit der BGE.“
Quelle: Endlagersuche - ein Wegweiser, Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Endlagersuche Navigator
„Wie ist der Arbeitsstand für ein bestimmtes Gebiet? Aufschluss gibt der BGE Endlagersuche Navigator. In der interaktiven Anwendung zeigt die BGE die Arbeitsstände auf dem Weg von den Teilgebieten zu Standortregionen anhand von Karten. Hintergrundmaterialien helfen die Informationen einzuordnen. Eine integrierte Postleitzahl-Suchfunktion liefert Ihnen zielsicher Informationen zum Stand der Arbeiten der BGE für Ihrem Wohnort.“
Für Herrieden liegt zur Standortsuche für ein Atomendlager noch kein Untersuchungsergebnis für Herrieden vor. Für die Nachbarkommune Leutershausen ist die Untersuchung schon weiter fortgeschritten mit folgendem Ergebnis:
Arbeitsstand: Kategorie D
„Das ausgewählte Gebiet wurde im Zuge der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) als Gebiet der Kategorie D eingestuft. Dies bedeutet, dass dieses Gebiet für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle ungeeignet ist. Durch welches rvSU-Kriterium diese Entscheidung getroffen wurde, wird im Reiter Begründung beschrieben. Das Gebiet liegt im Teilgebiet “Saxothuringikum” (009_00TG_194_00IG_K_g_SO). Das Wirtsgestein in diesem Teilgebiet ist Kristallines Wirtsgestein. Weitere Informationen zur Geologie dieses Teilgebiets finden Sie im Reiter Geologie. Eine Zusammenfassung des rvSU-Arbeitsstands in diesem Teilgebiet finden Sie im Steckbrief zum rvSU-Arbeitsstand (PDF, 712 KB, nicht barrierefrei)“
Weitere Informationen und Angebote der BGE
„Mehr Informationen zur Endlagersuche erhalten Sie auf den BGE-Internetseiten www.bge.de/endlagersuche und www.einblicke.de. Hier können Sie sich zudem für den Newsletter zur Endlagersuche anmelden: www.bge.de/newsletter.“
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4. Bundestagswahl 2025 - Bestellung der Wahlleitung
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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Sachverhalt
Für die Bundestagswahl 2025 muss vom Stadtrat eine Wahlleitung sowie eine stellvertretende Wahlleitung berufen werden. Die Verwaltung schlägt als Wahlleiter den Ordnungsamtsleiter, Herrn Florian Weinmann vor. Als stellvertretende Wahlleiterin wird stellvertretende Ordnungsamtsleiterin, Frau Bettina Haubner, vorgeschlagen.
Beschluss
Der Stadtrat beruft für die Bundestagswahl 2025 Herrn Florian Weinmann zum Wahlleiter und Frau Bettina Haubner zur Stellvertreterin des Wahlleiters.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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5. Anfragen
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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68. Stadtratssitzung
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5.1. Walter Weckerlein - Schutzhütte am Waldkindergarten
Gremium
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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68. Stadtratssitzung
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5.1 |
Sachverhalt
Herr Weckerlein fragt an, wie der Sachstand zum Bau der Schutzhütte im Waldkindergarten ist?
Antwort: Der Bauantrag wurde beim Landratsamt eingereicht.
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5.2. Manfred Niederauer - kommunaler Finanzausgleich
Gremium
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Sitzung
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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Sachverhalt
Herr Niederauer fragt an, wie sich der kommunale Finanzausgleich auf die Stadt Herrieden auswirkt und ob es bereits Überlegungen gibt, nicht erforderliche freiwillige Leistungen auf ihre Notwendigkeit zu prüfen?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass sie mit dem Bezirk und dem Landratsamt im Austausch ist und im Rahmen der Haushaltsberatung hierüber eine Beratung vorgesehen ist.
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5.3. Wolfgang Strauß - Gruppengröße in den Kindertagesstätten
Gremium
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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5.3 |
Sachverhalt
Herr Strauß fragt an, ob die Stadt diese Gelegenheit nutzen kann, um mit der Kindergartenfachaufsicht im Landratsamt die Anzahl der zulässigen Kinder pro Gruppe in den Kindertagesstätten nochmals zu besprechen, da in den städtischen Kindertagesstätten sowohl der Betreuungsschlüssel, als auch das Platzangebot deutlich über dem bayerischen Standard liegen.
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6. Beendigung der öffentlichen Sitzung
Gremium
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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68. Stadtratssitzung
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6 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin beendet die öffentliche Sitzung um 19:14 Uhr.
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7. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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68. Stadtratssitzung
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Sachverhalt
Es wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.
Datenstand vom 28.11.2024 08:25 Uhr