Datum: 27.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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69. Stadtratssitzung
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27.11.2024
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ö
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1 |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung sowie 7 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.10.2024 und 06.11.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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69. Stadtratssitzung
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27.11.2024
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ö
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2 |
Sachverhalt
Die Protokolle der öffentlichen Sitzung vom 23.10.2024 sowie vom 06.11.2024 wurden ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, sind die Protokolle genehmigt.
Dokumente
Download Niederschrift ö vom 06.11.2024.pdf
Download Niederschrift ö vom 23.10.2024.pdf
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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69. Stadtratssitzung
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27.11.2024
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ö
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3 |
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3.1. Bekanntgabe aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 06.11.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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69. Stadtratssitzung
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27.11.2024
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ö
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3.1 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin teilt mit, dass bei folgendem Tagesordnungspunkt die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wird:
Der Stadtrat hat die Honorarvergabe für die Tragwerksplanung Hochbehälter an das Ing.-Büro für Baustatik und Tragwerksplanung Herrmann aus Feuchtwangen beschlossen.
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3.2. Abwicklung Vermarktung Baugrundstücke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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69. Stadtratssitzung
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27.11.2024
|
ö
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3.2 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05.05.2021 zugestimmt, dass die Vermarktung der Baugrundstücke über „Baupilot“ erfolgen kann. Dieses Tool war eine große Hilfe bei der Abwicklung der ersten vielen Bewerbungen um die neuen Grundstücke in den Baugebieten Schrotfeld 15.4 und Rauenzell Mitte. Nachdem der erste „Interessentenstau“ aufgrund der langen Zeit ohne Vermarktungsmöglichkeit abgearbeitet ist, galt es zu prüfen, ob der Mehrwert den finanziellen Aufwand rechtfertigt.
Die Grundstücke für das Baugebiet Heuberg wurden deshalb händisch vergeben. Die Verwaltung hat festgestellt, dass bei bis zu ca. 20 Bewerbern keine Softwareunterstützung erforderlich ist. Deshalb werden die künftigen Baugrundstücke ohne „Baupilot“ abgewickelt, wodurch sich eine Kostenersparnis von 3.000 Euro/a ergibt.
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3.3. Antwort auf die Anfrage von Gaby Rauch in der Bürgerversammlung in Rauenzell
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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69. Stadtratssitzung
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27.11.2024
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ö
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informativ
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3.3 |
Sachverhalt
In der Bürgerversammlung in Rauenzell wurde angemerkt, dass es wohl zum Verlust von Dokumenten im Rathaus gekommen sein soll.
In der Verwaltung wurde diesbezüglich nachgefragt:
Grundsätzlich ist es so, dass es im Zuge der Einführung der E-Akte notwendig ist, dass Urkunden einmalig eingescannt werden. Von Personen, die in Herrieden bzw. in den Altgemeinden geboren wurden, wird die Urkunde direkt vom Standesamt angefordert.
Bei Personen, die nicht in Herrieden bzw. den Altgemeinden geboren wurden, wird eine Geburts- oder Heiratsurkunde angefordert, sofern diese noch nicht vorliegt.
Festzuhalten ist, dass keine Dokumente verloren gegangen sind. Es lag offensichtlich ein Missverständnis dahingehend vor, dass die angesprochenen Dokumente noch nicht digitalisiert oder gerade beim Digitalisieren waren.
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3.4. Fränkischer Sommer 2025 zu Gast in Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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69. Stadtratssitzung
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27.11.2024
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ö
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3.4 |
Sachverhalt
Mit über 20 Konzerten bringt der Fränkische Sommer unter dem diesjährigen Motto „Zwischen Welten“ die Region zum Klingen. Internationale Stars und junge Nachwuchskünstler begeben sich dem Festivalmotto folgend auf eine musikalische Reise „Zwischen Welten“.
Im Rahmen der Konzert-Reihe „Fränkischer Sommer“ wird Chefdirigentin Joana Mallwitz mit dem Konzerthausorchester Berlin in der Herrieden Stiftsbasilika am 1. Juni 2025 ein Konzert geben.
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3.5. Neujahrskonzert am 3. Januar 2025 mit der Philharmonie Aue
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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69. Stadtratssitzung
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27.11.2024
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ö
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3.5 |
Sachverhalt
Am Freitag, den 3. Januar 2025 gastiert um 19:30 Uhr die Erzgebirgische Philharmonie Aue in der Aula der Grund- und Mittelschule Herrieden.
Die Eintrittskarten können in der Stadtkasse Herrieden zu den gewohnten Öffnungszeiten und am Stand der Stadt Herrieden am Herrieder Weihnachtsmarkt erworben werden.
Eintrittspreise: 25 € Kategorie 1, 20 € Kategorie 2,
4 € Ermäßigung Jugendliche/Schüler/Studenten/Schwerbehinderte/Ehrenamtskarten
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3.6. Herrieder Advent
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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69. Stadtratssitzung
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27.11.2024
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ö
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3.6 |
Sachverhalt
Die Stadt Herrieden lädt zusammen mit den Kirchen und Vereinen zu zahlreichen stimmungsvollen Veranstaltungen im Advent ein.
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4. Vorentwurfsplanung Neuausrichtung Wasserversorgung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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69. Stadtratssitzung
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27.11.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
In der Sitzung des UEL-Ausschusses vom 19.11.2024 wurde folgender Sachverhalt beraten:
„Herr Muschler vom Ing.-Büro PFK aus Ansbach stellt die Vorplanung (LPH 2) und neue Erkenntnisse zur Neuausrichtung der Wasserversorgung als Gesamtkonzept vor.“
Der UEL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der UEL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Neuausrichtung der Wasserversorgung wie nach der heute vorgestellten Variante 2B in den nächsten Jahren umzusetzen und die Verwaltung zu beauftragen, die entsprechenden Mittel in der Finanzplanung vorzusehen.“
Die Präsentation aus dem UEL-Ausschuss ist im RIS hinterlegt.
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des UEL-Ausschusses an und beschließt in den nächsten Jahren die Umsetzung des Gesamtkonzeptes nach der Variante 2B. Finanzmittel sollen hierfür in den entsprechenden Haushaltsjahren vorgesehen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Dokumente
Download Vorplanung Wasserversorgung.pdf
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5. Gebührenkalkulation Wasserversorgung für den Zeitraum 2025 - 2028
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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69. Stadtratssitzung
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27.11.2024
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ö
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5 |
Sachverhalt
Für die kostenrechnende Einrichtung Wasserversorgung sind kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren zu erheben. Da Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die Kosten nicht übersteigen. Für den vierjährigen Kalkulationszeitraum (2025 bis 2028) beauftragte die Stadt Herrieden das Büro Heyder & Partner, Gesellschaft für Kommunalberatung mbH, Tübingen, mit der Erstellung der Gebührenkalkulation Wasser. Das Büro hatte bereits die vorangegangenen Gebührenkalkulationen durchgeführt.
In diese Kalkulation sind in etwa 2/3 der Kosten der Umbaumaßnahme wie diese in TOP 4 der heutigen Sitzung zur Beratung steht bereits berücksichtigt. Die übrigen Kosten der Umbaumaßnahme finden Berücksichtigung in der Kalkulation für die Jahre 2029 ff.
Der derzeitige Wasserbezugspreis beträgt 2,09 €/m³ netto.
Aufgrund dessen, dass unser Hauptlieferant Fernwasser Franken (durchschnittliche jährliche Bezugsmenge: ca. 350.000 m³) alleine im dem letzten Kalkulationszeitraum den Bezugspreis von 1,05 €/m³ zum 01.07.2020 auf 1,20 €/m³ und zum 01.01.2024 auf weitere 1,45 €/m³ erhöht hat (entspricht knapp 50 % der jetzt geplanten Wasserpreiserhöhung) Jahr und die Ertüchtigung des bestehenden Netzes inklusive Bau eines Hochbehälters in den neuerlichen Kalkulationszeitraum fällt, ist von einer Erhöhung des Wasserpreises von ca. 32 % auszugehen. Die konkreten Werte werden bis 22.11.2024 im RIS hinterlegt.
Der Kämmerer, Herr Meyer, trägt den Sachverhalt vor.
Herr Peter Heyder (Heyder & Partner) ist online zugeschaltet und stellt die Kalkulation vor. Im Anschluss beantwortet er die Fragen aus dem Gremium.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt auf Basis der dargelegten Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 2025 -2028 ab 01.01.2025 einen Wasserpreis pro Kubikmeter von 2,74 € netto (ohne Ausgleich der Unterdeckung der vorangegangenen Jahre).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Beschluss über die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Herrieden vom 30.09.2004
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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69. Stadtratssitzung
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27.11.2024
|
ö
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6 |
Sachverhalt
Aufgrund der unter TOP 5 dargelegten Kalkulation legt die Verwaltung folgenden Satzungsentwurf zur Beratung vor:
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Herrieden vom 30.09.2004
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), erlässt die Stadt Herrieden folgende Satzung:
Art. 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 30.09.2004 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 11/2004), zuletzt geändert durch Satzung vom 09.12.2020 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 26/2020) wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt
ab 01.01.2025 2,74 € pro Kubikmeter des entnommenen Wassers.
Art. 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.
Herrieden, den 27. November 2024
Stadt Herrieden
Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die im Sachverhalt dargestellte Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Gebührenkalkulation Abwasserentsorgung für den Zeitraum 2025 - 2028
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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69. Stadtratssitzung
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27.11.2024
|
ö
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|
7 |
Sachverhalt
Für die kostenrechnende Einrichtung Abwasserbeseitigung sind kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren, zu erheben. Da Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die Kosten nicht übersteigen. Für den vierjährigen Kalkulationszeitraum (2025 bis 2028) beauftragte die Stadt Herrieden das Büro Heyder & Partner, Gesellschaft für Kommunalberatung mbH, Tübingen, mit der Erstellung der Gebührenkalkulation Abwasser (Schmutz- und Regenwasser). Das Büro hatte bereits die vorangegangenen Gebührenkalkulationen durchgeführt.
Der bisherige geltende Abwasserpreis pro Kubikmeter beträgt 3,26 €.
Die finale Cent-genaue Festlegung des Abwasserpreises erfolgt dieser Tage und wird bis 22.11.2024 im RIS hinterlegt. Nach derzeitigem Stand ist von einer Beibehaltung des Abwasserpreises für die nächsten vier Jahre auszugehen. Das Büro Heyder & Partner wird dem Tagesordnungspunkt zur Sitzung elektronisch beiwohnen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt auf Basis der dargelegten Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 2025-2028 ab 01.01.2025 mit einem unveränderten Abwasserpreis pro Kubikmeter von 3,26 € (mit teilweisem Ausgleich der Unterdeckung der vorangegangenen Jahre).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
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8. Beschluss über die Satzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Herrieden (BGS-EWS) vom 30.09.2004
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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69. Stadtratssitzung
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27.11.2024
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ö
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8 |
Sachverhalt
Aufgrund der unter TOP 7 dargelegten Kalkulation legt die Verwaltung folgenden Satzungsentwurf zur Beratung vor:
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Herrieden (BGS-EWS) vom 30.09.2004
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Stadtrat von Herrieden folgende Satzung:
Art. 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Herrieden vom 30.09.2004 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 11/2004) in der Fassung vom 19.03.2008 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 04/2008 vom 10.04.2008), zuletzt geändert durch Satzung vom 09.12.2020 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 26/2020) wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden.
Die Gebühr beträgt weiterhin ab dem 01.01.2025 3,26 € pro Kubikmeter Abwasser.
Art. 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.
Herrieden, den 27. November 2024
Stadt Herrieden
Dorina Jechnerer
Erste Bürgermeisterin
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die im Sachverhalt dargestellte Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
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9. Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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50. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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12.11.2024
|
ö
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|
5.4 |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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69. Stadtratssitzung
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27.11.2024
|
ö
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|
9 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 12.11.2024 beraten:
„Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung der Schüller Möbelwerk KG zur Erneuerung der Lackierstraße 2, Flst. 764, Gemarkung Herrieden; Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet „Rother Straße“, Rother Straße 1, Herrieden.
Rechtliche Würdigung:
Das Bauvorhaben befindet sich im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet „Rother Straße“ in Herrieden. Die Änderung bzw. Neuerrichtung der Lackierstraße befindet sich innerhalb der Produktionshallen. Die Unterlagen sind im RIS eingestellt.
Durch den Austausch der alten Lackieranlage 2 wird eine bessere Lackqualität erreicht und der Lackiervorgang wird weitgehend automatisiert. Durch den zusätzlichen prognostizierten Lösungsmittelverbrauch erhöht sich der Lösungsmittelverbrauch um ca. 10,7 %. Derzeit wird die Anlage nicht ausgelastet.
In der Sitzung wird ein Vertreter der Firma Schüller Möbelwerk KG anwesend sein, um Fragen des Gremiums zu beantworten.“
Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“
Beschluss
Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und beschließt, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Die Stadtratsmitglieder Max Heller und Manfred Niederauer nehmen wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
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10. Weitere Entwicklung zum Ausbau der Windenergie
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Sitzung des Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschusses
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19.11.2024
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ö
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|
7 |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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69. Stadtratssitzung
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27.11.2024
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ö
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10 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des UEL-Ausschusses am 19.11.2024 beraten:
„Windkümmerer Erich Maurer wird zunächst über den aktuellen Status zu den Windgebiete (WK 26, WK 63) berichten. Anschließend soll heute über die Optionen im Stadler Forst beraten werden. Es gilt zu prüfen, ob dem Stadtrat empfohlen werden soll, im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens den Ausbau von Windenergie (100% in kommunaler Hand bzw. Bürgergenossenschaft/Gesellschaft) im Stadler Forst weiterzuverfolgen.“
Der UEL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der UEL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, ein Bauleitplanverfahren zu starten, mit dem Ziel, dass Bürgerwindkraftanlagen im Stadler Forst errichtet werden können. Außerdem beauftragt der UEL-Ausschuss die Verwaltung, die Grundstückssicherung vorzunehmen.“
Beschluss
Der Stadtrat folgt der Empfehlung des UEL-Ausschusses und beauftragt die Verwaltung, Angebote für das Bauleitplanverfahren von Architekturbüros einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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11. Grundsatzbeschluss Förderung Radverkehr
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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69. Stadtratssitzung
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27.11.2024
|
ö
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|
11 |
Sachverhalt
Am 17.06.2020 beschloss der Stadtrat, dass die Stadt Herrieden die Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“ durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr anstreben soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Aufnahme der Stadt Herrieden in die „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern (AGFK Bayern)“ zu beantragen.
In der BV-Ausschuss-Sitzung am 12.11.2024 wurde wie folgt beraten:
„Die Vorbereisung zur Bestandsaufnahme der Radverkehrsförderung in Herrieden durch die AGFK Bayern fand am 07.07.2022 statt.
Um den Anforderungen an eine fahrradfreundliche Kommune gerecht zu werden, müssen entsprechend dem Bereisungsprotokoll der AGFK vom 07.07.2022 neben den Aufgaben, die von der Verwaltung umgesetzt werden, folgende Punkte beschlossen werden:
- Grundsatzbeschluss Radverkehrsförderung
- Beschluss mit Zielsetzung zur Erhöhung des Radverkehrsanteils (5% in 5-7 Jahren)
- Fahrradabstellanlagen in Stellplatzsatzung berücksichtigen
zu 1:
Der Stadtrat hat am 06.04.2022 durch die Verabschiedung des Radverkehrskonzepts bereits einen Grundsatzbeschluss zur Steigerung des Anteils des Radverkehrs gefasst.
Um eine deutliche und nachhaltige Steigerung des Radverkehrsanteils zu erreichen, insbesondere im Hinblick auf den Alltagsverkehr innerhalb der Gemeinde, wurde aus dem zu erarbeitenden Verkehrskonzept das Radverkehrskonzept bewusst ausgegliedert. Die Gemeinde bemüht sich aktiv um eine Stärkung des partnerschaftlichen Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer und nimmt dabei die Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger besonders in den Blick. Die Komponenten Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation sollen gleichermaßen berücksichtigt werden.
Die Aktivitäten zur Radverkehrsförderung werden interkommunal abgestimmt, insbesondere im Hinblick auf die Ergänzung und Erweiterung überörtlicher Radwege.
Dazu sollen Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept nach und nach umgesetzt werden.
zu 2:
Die zurückliegende Verkehrserhebung ergab, dass das Fahrrad mit ca. 12% nach dem Pkw (ca. 66%) den zweitgrößten Anteil am Modal Split bildet.
Auf dem Weg zur „fahrradfreundlichen Kommune“ soll der Radanteil am Modal-Split um ca. 5 Prozentpunkte in 5 bis 7 Jahren steigen. Die bereits eingeleiteten und geplanten Maßnahmen dienen der Steigerung des Fahrradanteils am Modal-Split. Nachdem das Radverkehrskonzept im April 2021 verabschiedet wurde, soll spätestens 2028 erneut eine Verkehrserhebung durchgeführt werden, um die Veränderung des Modal-Splits zu ermitteln.
zu 3:
In der bestehenden Stellplatzsatzung sollen mindestens folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Anzahl der notwendigen Stellplätze auch für Fahrräder
- Regelung zur Ablöse von Fahrradstellplätzen
- Regelung zur baulichen Gestaltung, Ausstattung und Lage von Fahrradabstellanlagen“
Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Folgendes zu beschließen:
zu 1: Der Stadtrat bekräftigt seinen Grundsatzbeschluss, den er am 06.04.2022 durch die Verabschiedung des Radverkehrskonzepts gefasst hat. Um eine deutliche und nachhaltige Steigerung des Radverkehrsanteils zu erreichen, insbesondere im Hinblick auf den Alltagsverkehr innerhalb der Gemeinde, wurde aus dem zu erarbeitenden Verkehrskonzept das Radverkehrskonzept bewusst ausgegliedert. Die Gemeinde bemüht sich aktiv um eine Stärkung des partnerschaftlichen Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer und nimmt dabei die Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger besonders in den Blick. Die Komponenten Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation sollen gleichermaßen berücksichtigt werden.
Die Aktivitäten zur Radverkehrsförderung werden interkommunal abgestimmt, insbesondere im Hinblick auf die Ergänzung und Erweiterung überörtlicher Radwege.
Dazu sollen Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept nach und nach umgesetzt werden.
zu 2: Der Stadtrat beschließt eine Steigerung des Radverkehrsanteils am Modal-Split um 5% auf dann 17% anzustreben. Das Ziel soll in den nächsten 5 Jahren erreicht werden. Spätestens 2028 soll erneut eine Verkehrserhebung durchgeführt werden, um die Veränderung des Modal-Splits zu ermitteln.
Der BV-Ausschuss beschließt zu 3: Die aktuelle Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt Herrieden soll von der Verwaltung dahingehend überarbeitet werden, dass die erforderlichen Aspekte zum Radverkehr Berücksichtigung finden. Die überarbeitete Satzung ist dem Stadtrat zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.“
Diskussionsverlauf
Stadtratsmitglied Armin Jechnerer schlägt vor, den Beschluss zu 1 dahingehend zu präzisieren, dass der Satz „Die Komponenten Infrastruktur, Service, Information und Kommunikation sollen gleichermaßen berücksichtigt werden.“ um die Begriffe „Imageförderung und Marketing“ ergänzt wird.
Beschluss
Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und fasst folgende Beschlüsse:
zu 1: Der Stadtrat bekräftigt seinen Grundsatzbeschluss, den er am 06.04.2022 durch die Verabschiedung des Radverkehrskonzepts gefasst hat. Um eine deutliche und nachhaltige Steigerung des Radverkehrsanteils zu erreichen, insbesondere im Hinblick auf den Alltagsverkehr innerhalb der Gemeinde, wurde aus dem zu erarbeitenden Verkehrskonzept das Radverkehrskonzept bewusst ausgegliedert. Die Gemeinde bemüht sich aktiv um eine Stärkung des partnerschaftlichen Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer und nimmt dabei die Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger besonders in den Blick. Die Komponenten Infrastruktur, Service, Information, Kommunikation, Imageförderung und Marketing sollen gleichermaßen berücksichtigt werden.
Die Aktivitäten zur Radverkehrsförderung werden interkommunal abgestimmt, insbesondere im Hinblick auf die Ergänzung und Erweiterung überörtlicher Radwege.
Dazu sollen Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzeptes nach und nach umgesetzt werden.
zu 2: Der Stadtrat beschließt eine Steigerung des Radverkehrsanteils am Modal-Split um 5% auf dann 17% anzustreben. Das Ziel soll in den nächsten 5 Jahren erreicht werden. Spätestens 2028 soll erneut eine Verkehrserhebung durchgeführt werden, um die Veränderung des Modal-Splits zu ermitteln.
Der Stadtrat beschließt zu 3: Die aktuelle Garagen- und Stellplatzsatzung der Stadt Herrieden soll von der Verwaltung dahingehend überarbeitet werden, dass die erforderlichen Aspekte zum Radverkehr Berücksichtigung finden. Die überarbeitete Satzung ist dem Stadtrat zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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12. Verlängerung der Übertragung der Standesamtstätigkeiten des Marktes Bechhofen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
69. Stadtratssitzung
|
27.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Sachverhalt
Von der Marktgemeinde Bechhofen kam die Anfrage, ob die Übertragung der Standesamtstätigkeiten noch ein letztes Jahr Mal verlängert werden kann.
Vorgesehen ist der Zeitraum bis 31.03.2025. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass der Zeitraum nicht notwendig ist. Zum einen wird mit der Rückkehr der krankheitsbedingt abwesenden Kollegin gerechnet, zum anderen wurde ein neuer Geschäftsleiter eingestellt, der seinen Dienst am 01.01.2025 antritt. Dieser soll die Standesamtsvertretung mit übernehmen.
Mit den Standesbeamtinnen der Stadt Herrieden ist dies bereits abgestimmt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten werden der Marktgemeinde Bechhofen in Rechnung gestellt.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der weiteren Übernahme der Standesamtsgeschäfte für den Standesamtsbezirk Bechhofen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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13. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
69. Stadtratssitzung
|
27.11.2024
|
ö
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|
13 |
zum Seitenanfang
13.1. Walter Weckerlein - Schutzhütte Waldkita
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
69. Stadtratssitzung
|
27.11.2024
|
ö
|
|
13.1 |
Sachverhalt
Herr Weckerlein fragt an, ob es sein kann, dass der Bauantrag erst nach der Stadtratssitzung beim Landratsamt abgegeben wurde, denn ein Waldbesitzer hat ihm erzählt, dass 2 Mitarbeiter der Verwaltung am Donnerstag nach der Stadtrats-Sitzung zu den Waldbesitzern gegangen seien, um die Angrenzerunterschrift einzuholen.
Bürgermeisterin Jechnerer weist die Aussage als falsch zurück.
Herr Weckerlein fragt an, wie es sich bei den angrenzenden Waldbesitzern verhält im Hinblick auf Haftung der Eigentümer bei Windbruch oder Schneebruch?
Antwort der Bürgermeisterin: Die betroffenen Personen können sich beim Bauamt melden.
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13.2. Johanna Serban - Sperrung der Straße Herrieden - Hohenberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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69. Stadtratssitzung
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27.11.2024
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ö
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13.2 |
Sachverhalt
Frau Serban fragt an, weshalb es keine Information über die Sperrung der Straße zwischen Herrieden und Hohenberg gab?
Antwort von Marco Jechnerer: Die Straßensperrung wurde von der n-ergie veranlasst. Dabei wurde es versäumt, die Stadt Herrieden zu informieren.
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13.3. Matthias Rank Radverkehrskonzept
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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69. Stadtratssitzung
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27.11.2024
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ö
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13.3 |
Sachverhalt
Herr Rank fragt an, ob es möglich ist, dass die geplanten Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept für 2025 in einer Sitzung des BV-Ausschusses dargestellt werden?
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14. Beendigung der öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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69. Stadtratssitzung
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27.11.2024
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ö
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14 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin beendet die öffentliche Sitzung um 20:43 Uhr.
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15. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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69. Stadtratssitzung
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27.11.2024
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ö
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15 |
Sachverhalt
Es wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.
Datenstand vom 19.02.2025 08:48 Uhr