Datum: 11.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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70. Stadtratssitzung
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11.12.2024
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ö
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1 |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Frau Kiendl von der Fränkischen Landeszeitung sowie 34 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Bürgermeisterin teilt mit, dass der TOP 7 „Sonderrücklage Hochwasserschutz Stegbruck“ vertagt wird.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.11.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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70. Stadtratssitzung
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11.12.2024
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ö
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2024 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.
Dokumente
Download Niederschrift ö vom 27.11.2024.pdf
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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70. Stadtratssitzung
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11.12.2024
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ö
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3 |
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3.1. Nachruf Karl-Heinz Feßler
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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70. Stadtratssitzung
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11.12.2024
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ö
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3.1 |
Sachverhalt
Bürgermeisterin Dorina Jechnerer bittet alle Anwesenden sich zum Gedenken an Herrn Karl-Heinz Feßler und zur anschließenden Gedenkminute von ihren Plätzen zu erheben.
Die Stadt Herrieden trauert um ihren Gemeindediener Herrn Karl-Heinz Feßler aus Elbersroth.
Er verstarb am 27. November 2024 im Alter von 71 Jahren. Seit 01.03.2017 war er als Gemeindediener für die Stadt Herrieden im Bereich Elbersroth, Angerhof, Gimpertshausen und Leuckersdorf tätig.
Neben der Zustellung des Amtsblattes und anderer Behördenpost sorgte Herr Feßler stets äußerst gewissenhaft dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger über Aushänge fristgerecht über die Tagesordnungspunkte der nächsten Stadtratssitzungen, Ausschüsse oder über andere amtliche Bekanntmachungen informiert wurden.
Mit größter Sorgfalt und Zuverlässigkeit leistete er somit einen unverzichtbaren Beitrag für Transparenz in Politik und Verwaltung.
Die Stadt Herrieden wird Herrn Karl-Heinz Feßler in dankbarer Erinnerung behalten und ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.
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3.2. Jahresrückblick 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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70. Stadtratssitzung
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11.12.2024
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ö
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3.2 |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer dankt den Mitarbeitenden der Stadt Herrieden und des Mittelschulverbandes sowie den Mitgliedern des Stadtrates und den Projektpartnern der Stadt Herrieden für die geleistete Arbeit im zurückliegenden Jahr und würdigt die gemeinsam erfolgreich umgesetzten Maßnahmen und Projekte; ebenso die zukunftsweisenden politischen Weichenstellungen.
Schlaglichtartig wird das Jahr 2024 in Bildern beleuchtet.
Auf die Informationsbroschüren, die für die Bürgerversammlungen erstellt wurden, wird verwiesen.
Sie liegen im Rathaus zur Mitnahme aus und die Datei ist auf der Homepage der Stadt Herrieden zum Download hinterlegt:
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3.3. Zuwendungen aus der Marohn'schen Förderstiftung 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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70. Stadtratssitzung
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11.12.2024
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ö
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3.3 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes der Marohn‘schen Förderstiftung, Herr Altbürgermeister Werner Herzog, übergibt an die Vereinsvorsitzenden entsprechend des Stiftungszwecks Zuwendungen aus den erwirtschafteten Kapitalerträgen. Er bedankt sich bei den Vereinsvorsitzenden für ihr ehrenamtliches Engagement. Ebenso bedankt er sich bei den Mitarbeitern der Verwaltung der Stadt Herrieden. Erste Bürgermeisterin Jechnerer bedankt sich bei den Vereinen für die sehr gute Jugendarbeit und bei Herrn Herzog für dessen ehrenamtlichen Einsatz.
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3.4. Ehrung der Jahrgangsbesten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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70. Stadtratssitzung
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11.12.2024
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ö
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3.4 |
Sachverhalt
Die Stadt Herrieden ehrt heute im Rahmen dieser Stadtratssitzung Menschen, die sich im schulischen, akademischen und berufsbildenden Bereich durch Fleiß und Engagement mit ihren Leistungen hervorgehoben haben.
Hervorragende Leistungen und außergewöhnliche Erfolge sind keine Glückstreffer und fallen auch den talentiertesten Menschen nicht einfach in den Schoß.
Tatsächlich stehen exzellente Ergebnisse vielmehr am Ende eines Weges, der viel Ausdauer, beständigen Fleiß und hohe Konzentration erfordert.
Begeisterung für das, was man tut, Talent und ein gesundes Maß an Ehrgeiz sind zweifelsohne sehr gute Begleiter, um mühsame Hindernisse auf dem Weg zum Erfolg zu nehmen oder Durststrecken in der Schule, in der Ausbildung oder im Studium durchzustehen.
Ein heute nicht mehr allzu häufig gebrauchtes Wort, beschreibt sehr treffend, was all diese Eigenschaften und Fähigkeiten in Summe bedeuten: Tüchtigkeit.
Tüchtigkeit wird den Menschen zugesprochen, die geschickt, erfahren, fleißig und in sehr guter Weise ihre Aufgaben erfüllen und Herausforderungen erfolgreich meistern.
Tüchtige Menschen sind Vorbilder und wichtige Stützen unserer Gesellschaft. Dies spiegelt sich in verschiedenen Bereichen unseres Lebens wider: Tüchtigkeit ist der Schlüssel des Erfolgs unserer Herrieder Unternehmer, Tüchtigkeit zeichnet auch die vielen engagierten Ehrenamtlichen in unseren Vereinen, in den Kirchen und bei unseren Rettungskräften aus. Und daher sprechen wir nicht zuletzt aufgrund der vielen tüchtigen Menschen in unserer Stadt und in unseren Dörfern, zu Recht von Herrieden als der Aktivstadt.
Besonders tüchtige junge Menschen aus unserer Mitte dürfen wir heute auszeichnen:
Wir sind stolz auf Ihre Leistungen und gratulieren Ihnen von Herzen zu Ihrem Erfolg:
Evangelia Boutsis aus Herrieden hat den qualifizierten Hauptschulabschluss an der Grund- und Mittelschule Herrieden mit einem Notendurchschnitt von 1,9 abgeschlossen.
Melanie Kramarczyk aus Herrieden hat die Mittlere Reife an der Realschule Herrieden mit einem Notendurchschnitt von 1,18 abgeschlossen.
Jannik Jung aus Herrieden hat die Mittlere Reife an der Realschule Herrieden mit einem Notendurchschnitt von 1,36 abgeschlossen.
Lena Schock aus Herrieden hat die Mittlere Reife an der Realschule Herrieden mit einem Notendurchschnitt von 1,36 abgeschlossen.
Michelle Jahn aus Herrieden hat die Ausbildung zur Pflegefachkraft an der Berufsfachschule Ansbach mit einem Notendurchschnitt von 1,16 abgeschlossen und wurde mit dem Staatspreis ausgezeichnet.
Lukas Nepovedomy aus Herrieden-Elbersroth hat das Abitur der Fachhochschule Triesdorf in der Ausbildungsrichtung Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie mit einem Notendurchschnitt von 1,1 abgeschlossen. Ihm wurde von der Gesellschaft Deutscher Chemiker als jahrgangsbester Abiturient der GDCh-Preis verliehen.
Julian Schmidt aus Herrieden hat die Weiterbildung zum staatlich geprüften Medizintechniker an der Fachakademie für Medizintechnik Ansbach mit einem Notendurchschnitt von 1,29 abgeschlossen. Ihm wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterpreis verliehen.
Weitere zu Ehrenden mussten sich für den heutigen Termin entschuldigen. Sie haben ihre Würdigung bereits im Rathaus oder bei der Abschlussveranstaltung in der Schule durch Bürgermeisterin Jechnerer erhalten.
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3.5. Bekanntgabe aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.11.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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70. Stadtratssitzung
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11.12.2024
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ö
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3.5 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin gibt bekannt, dass bei folgenden Tagesordnungspunkten die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wird:
- Der Stadtrat hat zwei Ausbildungsstellen für die Ausbildung VFA-K ab 01.09.2025 genehmigt.
- Die Vereinbarung über unbare Leistungen zum Hochwasserschutz in Stegbruck wurde mit dem Wasserwirtschaftsamt abgeschlossen.
- Der Auftrag für Landschaftsbauarbeiten am städtischen Kindergarten Oberschönbronn wurde an die Fa. Zäh Gartengestaltung aus Fürnheim vergeben.
- Der Vertrag über die öffentliche Mülleimerentleerung wurde mit einer jährlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten entfristet.
- Der Stadtrat hat die Vergabe der LED-Umrüstung und Wartung der Straßenbeleuchtung für das Jahr 2025 beschlossen.
- Der Stadtrat hat dem Antrag der Caritas Kreisstelle auf einen Zuschuss für die Integrationstätigkeit zugestimmt.
- Der Auftrag für die Notstromaggregate für den Katastrophenschutz wurde an die Fa. MAG-MOTOREN m.b.H. aus Grödig vergeben.
- Die Honorarvergabe für die Sanierung Baugebiet Neunstetten 1 und 2 fiel auf das Ing.-Büro Heller.
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3.6. Antwort auf die Anfrage von Walter Weckerlein in der Stadtratssitzung vom 27.11.2024 - Schutzhütte Waldkita
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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70. Stadtratssitzung
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11.12.2024
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ö
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3.6 |
Sachverhalt
In der Sitzung vom 27.11.2024 hat Herr Weckerlein in einer Anfrage der Verwaltung unterstellt, sie hätte in der Sitzung am 06.11.2024 unwahre Angaben hinsichtlich der Abgabe des Bauantrags im Landratsamt gemacht. Nachfolgend ist der Eingang beim Landratsamt dokumentiert. Dieser Brief war im Gemeindeportal des Landratsamtes eingestellt.
Damit ist nachgewiesen, dass die Verwaltung den Bauantrag am 31.10.2024 – also vor der fraglichen Stadtratssitzung – beim Landratsamt abgegeben hat und somit die Wahrheit gesprochen hat.
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3.7. Neugestaltung Flyer Bildstock- und Kapellenwanderwege um Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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70. Stadtratssitzung
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11.12.2024
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ö
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3.7 |
Sachverhalt
Die Verwaltung hat in den letzten Monaten den Flyer „Bildstock- und Kapellenwanderwege in und um Herrieden“ überarbeitet. Hierfür wurde Ende des Jahres 2023 ein Förderantrag bei der ILE Altmühlland A6 gestellt. Nach Bewilligung der Förderung wurde mit der Überarbeitung und Aktualisierung des Flyers begonnen und die Neugestaltung wurde vor Kurzem abgeschlossen.
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4. Neugewählte Kommandanten - Bestätigung durch den Stadtrat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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70. Stadtratssitzung
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11.12.2024
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ö
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4 |
Sachverhalt
Bei neugewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren bedarf es laut des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) der Zustimmung bzw. Bestätigung des Stadtrates.
Als Kommandant der FFW Heuberg wurde bei der ordentlichen Mitgliederversammlung am 23.11.2024 Herr Alexander Christ neu gewählt.
Zum stellvertretenden Kommandanten der FFW Heuberg wurde bei der ordentlichen Mitgliederversammlung am 23.11.2024 Herr Markus Christ neu gewählt.
Beschluss
Der Stadtrat bestätigt die neu gewählten Kommandanten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Grundsteuer A und B; Festsetzung der Hebesätze
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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70. Stadtratssitzung
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11.12.2024
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ö
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5 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des Finanz- und Personal-Ausschusses am 18.11.2024 beraten:
„Grundsteuerreform
Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, d.h. für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft und jedes Grundstück in Deutschland muss jährlich Grundsteuer bezahlt werden. Die persönlichen Verhältnisse der Eigentümerin bzw. des Eigentümers werden bei der Feststellung der Bemessungsgrundlage nicht berücksichtigt.
Die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Bemängelt wurde vor allem, dass die Werte veraltet sind und deshalb die einzelnen Grundsteuerzahlerinnen und -zahler ungleich behandelt werden. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 2025 berechnet sie sich dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen. Der neue Grundsteuermessbetrag wird auf Grundlage der vom Finanzamt ermittelten Äquivalenzbeträgen (für Grund und Boden sowie der Wohnfläche) festgesetzt. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Dieses wird für alle bebauten und unbebauten Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu ermittelt.
Die Grundsteuer B für Grundstücke des Grundvermögens wird künftig nach der Größe der Fläche von Grund und Boden sowie ggf. der Gebäudefläche und deren Nutzung berechnet.
Für die Grundsteuer A für Betriebe der Land– und Forstwirtschaft ist die Flächengröße und deren Ertragswert (Ertragsmesszahl) zukünftig entscheidend.
Wie wird die Grundsteuer B für Grundstücke berechnet?
Für Grundstücke (Grundsteuer B) wird in Bayern das wertunabhängige Flächenmodell umgesetzt. Das bedeutet, dass für die Lastenverteilung künftig nur noch die Flächen des Grundstücks und der Gebäude sowie deren Nutzung maßgeblich sind (Äquivalenzprinzip). Grundsätzlich gilt also für das Flächenmodell: Eigentümerinnen und Eigentümer von großen Grundstücken mit großen Gebäuden werden entsprechend mehr Grundsteuer zahlen müssen, als zum Beispiel Eigentümerinnen und Eigentümer von kleinen Wohnungen oder kleiner Grundstücke in derselben Gemeinde. Bei der Bewertung bleibt der Wert des Gebäudes (Alt- oder Neubau und Lage) unberührt. Mit den Grundsteuereinnahmen sollen allgemeine Ausgaben der Gemeinde für öffentliche Leistungen finanziert werden (z. B. Ausgaben für Infrastruktur, Spielplätze, Brandschutz, Straßenbeleuchtung). Es wird davon ausgegangen, dass ein Grundstück umso mehr Aufwand für die öffentlichen Leistungen der Gemeinde verursacht, je größer es ist. Daher wird an die Flächen angeknüpft.
Vier Faktoren sind entscheidend:
- Grundstücksfläche: Entscheidend ist die Fläche von Grund und Boden der Flurstücke. Ist das Flurstück bebaut, wird auch die bebaute Fläche berücksichtigt. Ist ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt, wird jede Wohnung bzw. jedes Teileigentum gesondert mit der zu der Wohnung / zu dem Teileigentum gehörenden anteiligen Grundstücksfläche angesetzt.
- Gebäudefläche: Zusätzlich ist bei bebauten Grundstücken die Gebäudefläche zu berücksichtigen. Die Gebäudefläche ist bei einer Wohnnutzung die Wohnfläche (nach der Wohnflächenverordnung), bei einer anderen Nutzung die Nutzfläche.
- Äquivalenzzahlen: Diese sind gesetzlich vorgegeben.
Grundstücksfläche: 0,04 € je m²
Gebäudefläche: 0,50 € je m²
- Grundsteuermesszahlen: Die Grundsteuermesszahlen sind ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Sie betragen für den Grund und Boden 100 %, die Wohnfläche 70 % und die Nutzfläche 100 %. Sie werden in bestimmten Fällen (Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, Denkmalschutz, sozialer Wohnungsbau) ermäßigt.
Beispielrechnung:
Wie wird die Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft berechnet?
Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) wird in allen Bundesländern - wie auch bisher - die Aufteilung anhand pauschalierter Ertragswerte berechnet. Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist der Ertragswert (Grundsteuerwert) entscheidend. Dieser wird auf Grundlage der Eigentumsflächen und der nutzungsabhängigen, pauschalen Faktoren berechnet.
Beispielrechnung für landwirtschaftlich genutzte Fläche:
Beispielrechnung für forstwirtschaftlich genutzte Fläche:
Wie hoch ist der Hebesatz?
Die Städte und Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf der vom Finanzamt ermittelten Grundlage (Grundsteuermessbeträge) anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuer.
Der Hebesatz ist ein Prozentsatz. Es gibt für jede Gemeinde mindestens zwei Hebesätze. Diese beiden Hebesätze können, müssen aber nicht gleich hoch sein. In Herrieden betrug der Hebesatz für die Grundsteuer A und Grundsteuer B seit 1990 jeweils 365 Prozent. Für die Grundsteuer ab 2025 muss der Stadtrat die Hebesätze neu beraten.
Der Stadtrat ist - wie bisher - in seiner Entscheidung, wie hoch er den Hebesatz festlegt, grundsätzlich frei. ABER Die Bundes- und Landespolitik haben ein „Versprechen der Aufkommensneutralität“ im Rahmen der Grundsteuerreform abgegeben.
Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten soll – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Aufkommen aus der Grundsteuer hat wie in den Jahren vor der Reform. Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückseigentümers gleichbleibt.
Dieses Versprechen der Aufkommensneutralität von Bund und Land steht dem verfassungsmäßig garantierten Recht der Kommunen auf Selbstverwaltung gegenüber.
Spannungsfeld: Grundsteuerreform und Kommunale Selbstverwaltung
Die kommunale Selbstverwaltung ist eines der Grundprinzipien unseres demokratischen Gemeinwesens und hat in Deutschland durch die Selbstverwaltungsgarantie in Artikel 28 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (GG) Verfassungsrang. Auch auf Landesebene ist das Selbstverwaltungsrecht verfassungsmäßig abgesichert (Artikel 10 und 11 der Verfassung des Freistaates Bayern - BV).
Das Selbstverwaltungsrecht bedeutet, dass die Gemeinden im Rahmen des eigenen Wirkungskreises ihre Aufgaben unabhängig und eigenverantwortlich ohne Weisungen von übergeordneten Stellen erfüllen. Das Selbstverwaltungsrecht sichert den Gemeinden einen Aufgabenbereich zu, der grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft umfasst.
Das Selbstverwaltungsrecht schließt unter anderem auch die Finanzhoheit und Satzungshoheit mit ein. Finanzhoheit umfasst das Recht der Gemeinde, ihre Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft im Rahmen eines geordneten Haushaltswesens selbständig zu führen. Satzungshoheit, umfasst die Befugnis der Gemeinde, ihre eigenen Angelegenheiten durch den selbstverantwortlichen Erlass von Satzungen zu regeln.
Die neuen Hebesätze für die Grundsteuer ab 2025
Die Finanzverwaltung der Stadt Herrieden bereitet seit 2022 mit zusätzlichem Personalaufwand die Umsetzung der Grundsteuerreform vor. Sie empfiehlt dem Stadtrat, die Verabschiedung einer Hebesatzsatzung, die zum 01.01.2025 in Kraft tritt. Die Berechnung der neuen Hebesätze wird aufkommensneutral erfolgen. D.h. die Grundsteuereinnahmen der Stadt Herrieden werden sich vor und nach der Grundsteuerreform zum Stichtag 01.01.2022 auf demselben Niveau bewegen. Nachdem nach Aussage der Finanzbehörden im Nachgang mit etlichen Korrekturen nach unten aufgrund von erforderlichen Änderungen von Messbeträgen zu rechnen ist, wurde ein Korrekturfaktor i.H.v. ca. 2,6 % von der Finanzverwaltung bei der neuen Hebesatzkalkulation eingerechnet, um dem Gebot der Aufkommensneutralität tatsächlich Rechnung zu tragen. Denn letztlich gilt es in diesem Zusammenhang auch Mindereinnahmen durch die Umsetzung der Grundsteuerreform zu verhindern.
Aufgrund der Gleichbehandlung von privat- und landwirtschaftlichen Flächen (die Hebesätze für Grundsteuer A und B betragen seit 1990 jeweils 365 %) schlägt die Verwaltung den gesamt aufkommensneutralen Hebesatz von 245 % für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B vor. Diese Gesamtbetrachtungsweise der Verwaltung ergibt sich daraus, da die Wohnhäuser der landwirtschaftlichen Betriebe nach dem neuen bayerischen Grundsteuergesetz der Grundsteuer B zugeordnet werden müssen.
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Grundsteuer A
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Grundsteuer B
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Gesamtsumme
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Jahressollstellung zum 01.01.2022 *
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105.976,20 €
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1.303.328,48 €
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1.409.304,68 €
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Messbetrag zum Stichtag 01.01.2022
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27.305,38 €
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563.191,31 €
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590.496,69 €
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Bei aktuellem Hebesatz 365%
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99.664,64 €
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2.055.648,28 €
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2.155.312,92 €
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Verwaltungsempfehlung 245%
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66.898,18 €
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1.379.818,71 €
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1.446.716,89 €
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* Die Sollstellung des Jahres 2022 wurde herangezogen, da sich die beim Finanzamt von den Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Steuererklärungen auf den Stichtag 01.01.2022 beziehen.
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Rechtliche Würdigung
Der Finanz- und Personal-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Hebesätze zum 01.01.2025 zu beschließen:
- Grundsteuer A: 245 %
- Grundsteuer B: 245 %“
Beschluss
Der Stadtrat folgt der Empfehlung des Finanz- und Personal-Ausschusses und beschließt die Festsetzung der Realsteuerhebesätze wie im Sachverhalt dargestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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70. Stadtratssitzung
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11.12.2024
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ö
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6 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des Finanz- und Personal-Ausschusses am 18.11.2024 beraten:
„Aufgrund der Grundsteuerreform ist der Erlass einer Hebesatzsatzung zum 01.01.2025 erforderlich. Aus diesem Grund stellt die Verwaltung nachstehenden Satzungsentwurf zur Beratung.
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B reduzieren sich jeweils von 365 % auf 245 %, der Hebesatz der Gewerbesteuer wird bei 305 % belassen.
Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der
Stadt Herrieden
(Hebesatzsatzung)
vom 11.12.2024
Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4.06.2024 (GVBl. S. 98)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 (GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128) und mit § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27.03.2024 (BGBl. 2024 I S. 108) erlässt die Stadt Herrieden folgende Satzung:
§ 1 Hebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre 245 v.H.
- für die Grundstücke (Grundsteuer B)
Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre 245 v.H.
- für die Gewerbesteuer
Haushaltsjahr 2025 und Folgejahre 305 v.H.
(unverändert)“
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Der FP-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat vorgenannte Satzung zu beschließen.
Nach Vorliegen der entsprechenden Jahresergebnisse erfolgt eine entsprechende Evaluation.“
Beschluss
Der Stadtrat folgt der Empfehlung des Finanz- und Personal-Ausschusses und beschließt die vorliegende Hebesatzsatzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Sonderrücklage Hochwasserschutz Stegbruck
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
70. Stadtratssitzung
|
11.12.2024
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
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8. Bauantrag - Neubau einer Unterstellhalle
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden)
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51. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
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03.12.2024
|
ö
|
|
5.1 |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
70. Stadtratssitzung
|
11.12.2024
|
ö
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|
8 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 03.12.2024 beraten:
„Bauantrag für den Neubau einer Unterstellhalle von Baumpflege u. Forstwirtschaft vertreten von Herrn Martin Hirsch, auf Flst. 355, Gemarkung Hohenberg, Höfstetten 3.“
Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“
Rechtliche Würdigung
Das geplante Bauvorhaben liegt im Innenbereich des Ortsteils Höfstetten und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und beschließt, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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70. Stadtratssitzung
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11.12.2024
|
ö
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9 |
zum Seitenanfang
9.1. Walter Weckerlein - Waldkita
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
|
70. Stadtratssitzung
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11.12.2024
|
ö
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|
9.1 |
Sachverhalt
Herr Weckerlein stellte die Frage, ob es eine Änderung der Bauordnung gab, die erlaubt, ohne Baugenehmigung zu bauen. Er verweist auf die bereits begonnenen Baumaßnahmen und den Baustopp, der vom Landratsamt verhängt wurde. Außerdem teilt er mit, dass er von Eltern angesprochen worden sei, da bereits seit 1,5 Jahren ein Bauwagen auf der Lichtung steht und sie wissen wollen, wann die Schutzhütte fertig sei.
Bürgermeisterin Jechnerer bestätigt, dass der Bauwagen als vorübergehende Schutzhütte aufgestellt wurde. Dass Bauantrag und Ausführung teilweise parallel gelaufen sind, wurde bereits in einer vorigen Sitzung beantwortet. Die Verwaltung steht in Kontakt zum Landratsamt. Seit dem Sitzungstag gäbe es positive Signale. Sie stellt fest, dass der Betrieb der KiTa weder gefährdet noch eingeschränkt möglich sei. Sie weist erneut daraufhin, dass eine Waldkita im Freien stattfindet und lediglich eine Schutzhütte erforderlich ist. D.h., der Bauwagen auf der Waldlichtung als Schutzhütte und die Bärenlochhütte als Schutzraum decken aktuell bereits die Bedürfnisse ab.
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10. Beendigung der öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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70. Stadtratssitzung
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11.12.2024
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ö
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10 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin beendet die öffentliche Sitzung um 21:10 Uhr.
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11. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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70. Stadtratssitzung
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11.12.2024
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ö
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11 |
Sachverhalt
Es wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.
Datenstand vom 16.01.2025 07:48 Uhr