Datum: 26.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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73. Stadtratssitzung
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26.02.2025
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ö
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1 |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Zumach von der Fränkischen Landeszeitung sowie 11 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 15.01. und vom 05.02.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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73. Stadtratssitzung
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26.02.2025
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ö
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2 |
Sachverhalt
Die Protokolle der öffentlichen Sitzung vom 15.01. und 05.02.2025 wurden fristgerecht im RIS eingestellt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.
Dokumente
Download Niederschrift ö vom 05.02.2025.pdf
Download Niederschrift ö vom 15.01.2025.pdf
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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73. Stadtratssitzung
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3 |
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3.1. Bekanntgabe aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.02.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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73. Stadtratssitzung
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26.02.2025
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ö
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3.1 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin gibt bekannt, dass bei folgenden Tagesordnungspunkten die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wird:
- Vergabe Breitbandausbau in den Ortsteilen Neunstetten und Rauenzell an die Fa. Bisping & Bisping GmbH & Co. KG
Am 27.01.2025 fand eine Online-Sitzung der Arbeitsgruppe „Breitbandausbau“ statt. Durch das begleitende Büro Corwese GmbH wurde das Ergebnis des Auswahlverfahrens der für die Realisierung der Glasfaseranbindung der Ortsteile Neunstetten und Rauenzell erläutert.
Der Stadtrat der Stadt Herrieden schloss sich der Empfehlung an und beschloss, das Angebot der Firma Bisping & Bisping GmbH & Co. KG vorbehaltlich der Erteilung der endgültigen Förderbescheide (Bund und Ko-Finanzierung Land) anzunehmen und mit der Bisping & Bisping GmbH & Co. KG einen Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau abzuschließen.
Die Fa. Corwese wurde beauftragt, die Förderanträge (Bund und Ko-Finanzierung Land) zu konkretisieren und bei den zuständigen Stellen einzureichen. Nach Erhalt der endgültigen Förderbescheide soll die Bürgermeisterin die Firma Bisping & Bisping GmbH & Co. KG mit der Umsetzung nach dem vorliegenden Angebot beauftragen. Die entsprechenden Mittel sollen für den Haushalt 2025 und ggf. 2026 vorgesehen werden. Die Umsetzung soll innerhalb von 24 Monaten nach Unterzeichnung des Vertrages erfolgen.
- Vergabe Auftrag Globalkalkulation der Entwässerungsbeiträge und Wasserversorgungsbeiträge im Stadtgebiet Herrieden an die Gesellschaft für Kommunalberatung GmbH Heyder und Partner
Die zuletzt durchgeführte Globalberechnung für Entwässerungs- und Wasserversorgungsbeiträge erfolgte in den 1990ern. Der Stadtrat beschloss nun die Vergabe der Durchführung der Globalberechnung der Entwässerungsbeiträge und Wasserversorgungsbeiträge im Stadtgebiet Herrieden an die Gesellschaft für Kommunalberatung GmbH Heyder und Partner zu vergeben.
- Vergabe Neubau FFW Hohenberg, Elektroinstallation an die Fa. Electro Beck GmbH & Co KG aus Herrieden
- Vergabe Neubau FFW Hohenberg, Baumeisterarbeiten an die Fa. Neureiter GmbH aus Fremdingen
- Vergabe Neubau FFW Hohenberg, Holzbauarbeiten an die Fa. Stark Holzbau GmbH aus Feuchtwangen
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3.2. Faschingsumzug am Faschingsdienstag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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73. Stadtratssitzung
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26.02.2025
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ö
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3.2 |
Sachverhalt
Zur Sicherheit:
- Abstrakte Gefährdungslage
- Keine konkrete Gefährdung
- umfassende Überarbeitung des Sicherheitskonzeptes
- enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden und Führungskräften der Feuerwehr Herrieden: Dank an Dienststellenleiter Reinhold Rauch und Polizeihauptkommissar Heinz Lechler, stv. Kommandanten Christian Kolski und Daniel Engelhardt von der FW Herrieden
Zur Veranstaltung
- Mit über 800 Teilnehmenden und 24 Gruppen wird der Gaudiwurm am Faschingsdienstag unter dem Motto „Herrieder Allerlei“ einen neuen Teilnehmerrekord verzeichnen.
- Der Veranstalter ist die Stadt Herrieden. Organisiert wird der Umzug durch ein ehrenamtliches Orga-Team um Christine Kaiser, Julia Hödel und Thomas Weger.
- Die Bürgermeisterin, Mitarbeitende der städt. Verwaltung, des Ordnungsamtes und der technischen Abteilungen sorgen für das Gelingen des Faschingsumzuges im Vorfeld, während und im Nachgang mit einem nicht unerheblichen Zeitaufwand.
- Zahlreiche Sponsoren unterstützen den Umzug
- Der Zug wird von der Bürgermeisterin, ihren Stellvertretern und Vertretern des Stadtrates angeführt.
Route des Zuges:
Von der Großenrieder Straße, in der der Umzug um 13.33 Uhr startet, ziehen die Närrinnen und Narren zum Kreisverkehr beim Gasthaus „Akropolis“, zurück in die Großenrieder Straße und biegen dann rechts in die Bahnhofstraße ein.
Über den Marktplatz und durch die Vordere und Hintere Gasse, die Fronveststraße hinauf führt der Weg die Faschingsgemeinde schließlich zum Vogteiplatz vor das Stadtschloss.
Besonderheiten:
- faire Kamellen in der Fairtrade Stadt Herrieden
- Nach dem Umzug Party am Vogteiplatz mit Verköstigung, DJ und Kinderprogramm
- Fotowettbewerb
Fotowettbewerb:
alle Hobbyfotografen sind herzlich eingeladen, beim Fotowettbewerb mitzumachen. Jeder kann bis zu drei Bilder vom Faschingsumzug einreichen. Das Thema lautet „Herrieder Fasching im Blick“. Die Bilder werden öffentlich in der VR-Bank in Herrieden ausgestellt und Ende März von einer Jury bewertet und prämiert. Das Siegerbild wird das Herrieder Faschingsplakat 2026 zieren.
Das Rathaus ist am Faschingsdienstag, 4. März 2025, ab 12.00 Uhr geschlossen.
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3.3. Faires Frühstück für Frauen am Weltfrauentag unter dem Motto „Appetit auf Politik“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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73. Stadtratssitzung
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26.02.2025
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ö
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3.3 |
Sachverhalt
Am Weltfrauentag, 8. März 2025, laden Bürgermeisterin Dorina Jechnerer zusammen mit den Herrieder Stadträtinnen Aurelia Pelka, Gaby Rauch, Johanna Serban und Franziska Wurzinger von 9.00 bis 11.30 Uhr zum fairen Frauenfrühstück ins Stadtschloss in Herrieden ein.
Bei einer gemütlichen Tasse Kaffee und einem fairen Genuss-Frühstück geben sie Einblicke in die Gremienarbeit der Herrieder Kommunalpolitik: „Warum engagiere ich mich als Frau in der Kommunalpolitik? Wie erlebe ich als Frau die Debattenkultur? Wie viel Zeit muss ich als ehrenamtliche Stadträtin für die Politik investieren?“
Die Vereinbarkeit von Familie, Ehrenamt und Beruf soll dabei ebenso thematisiert werden wie persönliche Interessen und Kompetenzen als hilfreiche Grundlagen für ein Engagement in der Kommunalpolitik. Neben einem Impulsvortrag wird der persönliche Austausch der Besucherinnen mit den Kommunalpolitikerinnen im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen.
Anmeldungen werden bis 28. Februar 2025 an bgm@herrieden.de oder telefonisch Mo-Fr vormittags unter 09825/80811 erbeten.
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3.4. ILE „Altmühlland A6“ – Fortführungsevaluierung am 19./20. Februar 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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73. Stadtratssitzung
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26.02.2025
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ö
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3.4 |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer und Regionalbeauftragte Franziska Wurzinger nahmen als Vertreterinnen der Stadt Herrieden an der Fortführungsevaluierung der ILE „Altmühlland A6“ am 19./20. Februar 2025 an der Schule für Dorf- und Flurentwicklung in Klosterlangheim teil.
Das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) für die 10 Mitgliedsgemeinden der ILE Altmühlland A6 wurde im 2017 fertig gestellt. Als Voraussetzung für die Förderung der ILE (Umsetzungsbegleitung, Regionalbudget, Konzepterstellung etc.) durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) muss sich jede ILE im ca. 3-4-Jahresturnus im Rahmen eines Seminars an der SDF Klosterlangheim evaluieren.
2022 hat die ILE in einer Zwischenevaluierung neue Handlungsfelder und Projektansätze erarbeitet. Seither wurden neben den erfolgreichen Regionalbudget-Projekten folgende Projekte umgesetzt bzw. befinden sich aktuell in Umsetzung:
- Beauftragung eines Büros für die Umsetzungsbegleitung
- Erstellen einer Website: www.altmuehlland-a6.de
- Erstellen eines „Reiseführers für die Hosentasche“ (Erscheinungsdatum 2025)
- Veranstaltung eines Regionaltages aktuell in Vorbereitung, voraussichtlich am 3. Oktober 2026, in Abklärung: Veranstaltungsort Herrieden
Ziel der nun erfolgten Fortführungsevaluierung war es, die grundsätzliche Ausrichtung der interkommunalen Zusammenarbeit nochmals zu diskutieren.
Neben der Bewertung der bisherigen Projektarbeit wurden im Seminar Handlungsfelder geprüft und aktualisiert sowie Ziele und Projektideen erarbeitet. Als neue Projekte sollen verfolgt werden:
- Intensivierung der interkommunalen Zusammenarbeit auf Verwaltungseben und in den technischen Betrieben, z.B. gemeinsame Ausschreibungen, Erfahrungsaustausch
- Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien
- Altmühlland-A6-Aktiv-Challenge nach dem Vorbild der früheren AGIL-LIGA
- Altmühlland-A6 „radeln und genießen“ – Radrundfahrt durch die Kommunen der ILE Altmühlland A6 mit Genuss-Stationen
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3.5. Bundestagswahl 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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73. Stadtratssitzung
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26.02.2025
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ö
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3.5 |
Sachverhalt
Bürgermeisterin Dorina Jechnerer dankt den verantwortlichen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung sowie den vielen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die am vergangenen Sonntag die ordnungsgemäße Durchführung der vorgezogenen Bundestagswahlen sichergestellt haben.
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4. Bedarfsanerkennung KiTa Lebenshilfe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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73. Stadtratssitzung
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26.02.2025
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ö
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4 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.02.2022 die Bedarfsanerkennung für den Neubau der KiTa Lebenshilfe beschlossen. Darin wurde der Bedarf von 50 Regelplätzen, 24 Krippenplätzen und eine Mischgruppe (15 bis 18 Plätze, je nach Altersmischung) anerkannt.
Die Regierung von Mittelfranken hat mit Schreiben vom 29.01.2025 darauf aufmerksam gemacht, dass die Bedarfsanerkennung identisch sein soll mit dem Bescheid des Landratsamtes in Bezug auf Zuwendungen nach Art. 10 BayFAG i.V.m. Art. 28 BayKiBiG. Dies hat zur Folge, dass die staatliche Förderung höher ausfallen wird, als dies nach der ursprünglichen Bedarfsanerkennung der Stadt Herrieden vom 23.02.2022 gewesen wäre.
Das Landratsamt Ansbach hat nach Vorlage der Planungen die Betriebserlaubnis für 24 gleichzeitig anwesende Kinder ab einem Jahr und 75 gleichzeitig anwesende Kinder ab zwei Jahren und sechs Monaten in Aussicht gestellt. In der Zahl der Kindergartenplätze sind fünf Plätze, in der Zahl der Krippenplätze sind drei Plätze für Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder erhalten.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, den Bedarf von 75 gleichzeitig anwesenden Kinder ab zwei Jahren und sechs Monaten und für 24 gleichzeitig anwesende Kinder ab einem Jahr anzuerkennen. In der Zahl der Kindergartenplätze sind fünf Plätze, in der Zahl der Krippenplätze sind drei Plätze für Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder enthalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zur Geschwindigkeitsbegrenzung in der Nürnberger Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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73. Stadtratssitzung
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26.02.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Im Stadtrat wurde in der Sitzung am 11.09.2024 über folgenden Sachverhalt beraten:
„Bürgermeisterin Jechnerer erreichte am 31.08.2024 von der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Herrieden folgende E-Mail:
‚…wir reichen hiermit fristgerecht einen Antrag zur Behandlung in der nächsten Stadtratssitzung am 11. September 2024 ein. Ziel des Antrages ist es, eine spürbare Lärmreduzierung für die Anwohnenden der Nürnberger Straße durch Tempo 30 (nachts) auf Grundlage der Ergebnisse des Schallschutzgutachtens sowie der Maßnahmenempfehlung des Lärmschutzgutachters zu erreichen. Bei meinem letzten Besuch in Baden-Württemberg konnte ich erneut feststellen, dass an vielen Hauptverkehrsstraßen innerorts eine Temporeduzierung auf 30km/h aus Gründen des Lärmschutzes veranlasst ist und diese vor Ort sehr positiv wahrgenommen wird.
Wir würden uns über eine fraktionsübergreifende Zustimmung sehr freuen und bitten um Weiterleitung der Mail an alle Stadtratskolleginnen und -kollegen….‘
Unterfertigt war die E-Mail von allen Mitgliedern der Fraktion.
Der Antrag hat folgenden Inhalt:
‚Antrag vom 31.08.2024 der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Herrieden
Tempo 30 (22:00 – 8:00 Uhr) in der Nürnberger Straße
Die Stadt Herrieden hat auf Grundlage des Verkehrskonzeptes ein Schallschutzgutachten sowie die Ausarbeitung von Lärmschutzmaßnahmen in Auftrag gegeben. Das Schallschutzgutachten vom 13.12.2023 hat für die Nürnberger Straße ergeben, dass insbesondere in der Nacht (22:00-6:00 Uhr) die Auslösewerte für eine Lärmsanierung (54 dB (A) im Wohngebiet) überschritten werden.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h würde laut Aussagen des Gutachters zu einer Lärmreduzierung von durchschnittlich 2,5 dB (A) führen. Dies entspricht der gleichen Wirkung, die bei einer Reduzierung der Verkehrszahlen um 50 Prozent erzielt werden würde (vgl. Maßnahmenmatrix zum Schallschutz). Eine Geschwindigkeitsreduzierung kann damit zu wahrnehmbaren Lärmentlastungen und vor allem auch nachts zu geringeren Lärmspitzen beitragen.
Wir schlagen deshalb vor, Tempo 30 in der Nürnberger Straße aus Gründen des Lärmschutzes insbesondere für den Nachtzeitraum von 22 bis 8 Uhr einzuführen. Ziel ist es, die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner durch eine Reduzierung der verkehrsbedingten Lärmbelastung zu schützen. Darüber hinaus soll durch eine Geschwindigkeitsreduzierung bis 8 Uhr morgens die Sicherheit für Kinder auf ihrem Schulweg erhöht werden.‘
Im Antrag ist folgender Beschlussvorschlag formuliert:
‚Der Stadtrat beschließt, die Anordnung einer Geschwindigkeit von 30 km/h in der Nürnberger Straße nachts von 22 bis 8 Uhr zur Reduzierung der Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner.‘
Der Antrag ist im RIS eingestellt.
Zu diesem Sachverhalt hatte der Bau- und Verkehrsausschuss in seinen Sitzungen vom 09.03.2021 und 28.03.2023 nach Empfehlung der Unterstützungsgruppe zur Erarbeitung des Verkehrskonzeptes und nach Anregungen in der Bürgerversammlung bereits den Beschluss gefasst, Tempo 30 in der Nürnberger Straße und Hohenberger Straße auszuweisen. Allerdings konnte dies von der Verwaltung bislang nicht umgesetzt werden, da nach Aussagen der übergeordneten Verkehrsbehörde, die Anordnung von Tempo 30 in diesen Straßen rechtlich nicht haltbar sei.
Zwischenzeitlich liegen die Ergebnisse des Lärmschutzgutachtens vor, die eine neue Grundlage für die Abstimmung mit der Verkehrsbehörde ermöglichen. Außerdem ging am 29. August 2024 ein Informationsschreiben des Bayerischen Gemeindetages (Rundschreiben 52/2024) bei der Bürgermeisterin ein, das über die Novellierung der StVO informiert. (https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0301-0400/321-24(B).html) .
Wesentliche Neuerungen für die Anordnung von Tempo 30:
‚Tempo 30
Die Ausnahmetatbestände zur Begrenzung auf Tempo 30 innerorts wurden in § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO erweitert. So sind nun auch Anordnungen innerörtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) nach Absatz 1 Satz 1 auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Fußgängerüberwegen, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwege sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen möglich. Bereits zuvor bestanden diese Möglichkeiten im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern.
Des Weiteren ist nun der sog. „Lückenschluss“ auf kurzen Streckenabschnitten (bis zu 500 Metern) zwischen zwei Tempo 30 Strecken möglich (§ 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 4 StVO). (…)
Begründung:
Die Verkehrssicherheit soll durch die bereits verankerte erleichterte Anordnungsmöglichkeit von streckenbezogenem Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen vor allgemeinbildenden Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern sowie vor den neu hinzutretenden Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und Fußgängerüberwegen auch vor Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (Heime, Tageseinrichtungen, Werkstätten) erhöht werden können. Schon bei Einführung der Regelung des § 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 6 StVO im Jahr 2016 wurde verdeutlicht, dass den Ländern damit ein Instrumentarium an die Hand gegeben werden soll, um verantwortungsvoll vor Ort prüfen zu können, in welchen Fällen eine streckenbezogene Tempo 30-Anordnung in Betracht kommt, um einerseits schwächere Verkehrsteilnehmer wie Kinder und Senioren zu schützen, andererseits den Verkehrsfluss nicht übermäßig zu beeinträchtigen. In den genannten Personenkreis sollten auch Menschen mit Behinderungen angemessen einbezogen werden. Verkehrssicherheitssensible Bereiche vor Kindergärten, Kindertagesstätten beziehungsweise Alten- und Pflegeheimen sind gleichermaßen geprägt von hohem Ziel- und Quellverkehr ankommender und abfahrender Fahrzeuge mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (Parksuchdruck, Fahrbahnquerungen, ständiges Ein- und Aussteigen sowie ständiger Wechsel des fließenden und des ruhenden Verkehrs) – diese sind mit der Situation vor Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen grundsätzlich vergleichbar. Darüber hinaus ist dort häufig eine Kumulation des Fußgängerverkehrs zu bestimmten Tageszeiten anzutreffen. Hinzu kommt, dass für Menschen mit Behinderungen die selbstständige Teilnahme am Straßenverkehr aufgrund ihrer zum Teil bestehenden Beeinträchtigungen – je nach Grad ihrer Behinderung – in den mobilitätsspezifischen Kompetenzen erschwert sein kann. Beispielhaft zu nennen sind hier Probleme bei der Wahrnehmung von akustischen Signalen, motorische Beeinträchtigungen und Gleichgewichtsstörungen als Folge von Hör- beziehungsweise Sehschädigung, beschränkte Möglichkeiten, sich durch das Hören von entsprechenden Verkehrsgeräuschen auf neue Situationen einzustellen sowie eingeschränkter interaktiver Austausch mit anderen Verkehrsteilnehmenden. Durch die Erweiterung des Katalogs verkehrssensibler Einrichtungen werden die örtlichen Straßenverkehrsbehörden befähigt, ihre Verantwortung für die Verkehrssicherheit umfassender wahrzunehmen. Nach pflichtgemäßem Ermessen können innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 Kilometer pro Stunde künftig im Einzelfall auch vor Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen erleichtert angeordnet werden, um deren Interessen als schutzbedürftige Verkehrsteilnehmende zu wahren. Im Übrigen greift auch die Ad-hoc-AG Fußverkehrspolitik der Verkehrsministerkonferenz den Personenkreis der Menschen mit Behinderungen explizit auf.
In Anlehnung an eine Empfehlung der AG wird betont, dass die Leichtigkeit aller Verkehrsarten mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten ist und die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden der Flüssigkeit des Fahrverkehrs vorgeht. Dabei ist die besondere Schutzbedürftigkeit der nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmenden und der Menschen mit Behinderung besonders zu berücksichtigen.‘
Aufgrund der Ergebnisse des Lärmgutachtens und der veränderten Rechtsgrundlage durch die Novellierung der StVO prüft die Verwaltung derzeit erneut die Umsetzbarkeit der Beschlüsse vom 09.03.2021 und 28.03.2023.
Nach Abstimmung mit der antragsstellenden Fraktion wird der Antrag daher zunächst zurückgestellt, bis die Umsetzungsmöglichkeit der Beschlüsse vom 09.03.2021 und 28.03.2023 erneut geprüft wurde.
Am 13.11.2024 fand eine Verkehrsschau mit der Polizeiinspektion Feuchtwangen, dem Landratsamt Ansbach und dem staatlichen Bauamt Ansbach statt.
Das Protokoll der Verkehrsschau enthielt folgendes Ergebnis:
Nürnberger Straße
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Anlass für die Aufnahme in die Verkehrsschau
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- Anträge von Anwohnern
- Gremiumsbeschluss
- Ergebnisse des Lärmgutachtens
- Empfehlung aus dem Verkehrskonzept
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Zu prüfende Maßnahme
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Temporeduzierung auf 30 km/h, vollständig oder mindestens zwischen 22h und 8h
Rechtssichere Anordnung von Tempo 30
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Begründung
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Die Stadt Herrieden hat auf Grundlage des Verkehrskonzeptes ein Schallschutzgutachten sowie die Ausarbeitung von Lärmschutzmaßnahmen in Auftrag gegeben. Das Schallschutzgutachten vom 13.12.2023 hat für die Nürnberger Straße ergeben, dass insbesondere in der Nacht (22:00-6:00 Uhr) die Auslösewerte für eine Lärmsanierung (54 dB (A) im Wohngebiet) überschritten werden.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h würde laut Aussagen des Gutachters zu einer Lärmreduzierung von durchschnittlich 2,5 dB (A) führen. Dies entspricht der gleichen Wirkung, die bei einer Reduzierung der Verkehrszahlen um 50 Prozent erzielt werden würde (vgl. Maßnahmenmatrix zum Schallschutz). Eine Geschwindigkeitsreduzierung kann damit zu wahrnehmbaren Lärmentlastungen und vor allem auch nachts zu geringeren Lärmspitzen beitragen.
Gleichzeitig wird die Nürnberger Straße von zahlreichen Schulkindern auf dem Weg von und zur Schule gequert. Die Erschließung des Schrotfeldes 15.4 lässt in Zukunft einen weiteren Anstieg des Schülerverkehrs erwarten.
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Empfehlung aus dem Verkehrskonzept
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Maßnahme 2.1.3: Geschwindigkeitsreduzierung in der Nürnberger Straße
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Ergebnis der Verkehrsschau
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Laut der Einschätzung von Herrn Leisner und Herrn Lechler ist eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nicht rechtssicher durchzuführen. Um dies über die Argumentationslinie des Lärmschutzes zu begründen, wäre eine Lärmreduzierung von 3 dB (A) notwendig. Der Aspekt der Verkehrssicherheit kann zum einen nicht herangezogen werden, da die Nürnberger Straße sehr gut mit Querungshilfen ausgebaut ist und zum anderen handelt es sich um keinen Unfallschwerpunkt.
Die Argumentation, dass die Anordnung von Tempo 30 in Baden-Württemberg einfacher möglich ist, wird seitens des Landratsamtes dadurch entkräftet, dass es sich bei der StVG und der StVO zwar um bundesgesetzliche Regelungen handelt, jedoch die praktische Handhabung durch landesrechtliche Vorgaben, z.B. Vollzugsbekanntmachungen geregelt wird. Hier werden die Bundesgesetze seitens des Bayerischen Ministerium für Innen, Bau und Verkehr anders ausgelegt als in Baden-Württemberg.
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Im Bau- und Verkehrsausschuss wurde am 21.01.2025 über das Ergebnis der Verkehrsschau beraten und folgender Beschluss gefasst:
„Temporäre Reduzierung auf 30 km/h
(Empfehlung an den Stadtrat)
Abstimmung J:5, N:4“
Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen Herrieden ist im RIS hinterlegt.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, die Anordnung einer Geschwindigkeit von 30 km/h in der Nürnberger Straße nachts von 22 bis 8 Uhr zur Reduzierung der Lärmbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 10
Abstimmungsbemerkung
Somit ist der Antrag abgelehnt.
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6. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die Installation eines stationären Blitzers in Neunstetten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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73. Stadtratssitzung
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26.02.2025
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Bau- und Verkehrsausschuss befasste sich in der Sitzung vom 11.02.2025 mit folgendem Sachverhalt:
„Mit Schreiben vom 26.01.2025 ging bei der Stadt Herrieden von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgender Antrag ein:
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt, dass im Ortsteil Neunstetten in der Windmühlstraße (B14) ortseinwärts ein stationärer Blitzer installiert wird.
Begründung:
Rund ein Viertel der tödlichen Verkehrsunfälle in Bayern ist auf hohe und nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen. Maßnahmen der Verkehrsüberwachung, insbesondere auch die der Geschwindigkeitsüberwachung helfen, dieser hohen Zahl an geschwindigkeitsbezogenen Verkehrsunfällen wirk-sam entgegenzutreten. Seit einem Erlass des Bayerischen Innenministeriums aus dem Jahr 2020 dürfen Kommunen in Bayern innerorts stationäre Blitzer aufstellen. Früher war das in Bayern den Kommunen nicht bzw. nur mit Zustimmung des Bayerischen Innenministeriums erlaubt. Hierzu ist erforderlich, dass in einem ortsbezogenen und aussagekräftigen Zeitraum signifikante Geschwindigkeitsüberschreitun-gen (heißt Beanstandungsquoten um 10 Prozent oder mehr) vorliegen. Dies ist in Neunstetten in der Windmühlstraße gemäß den Ergebnissen der mobilen Verkehrsüberwachung (Messungen über 2-3 Stunden) regelmäßig der Fall (vgl. Amtsblatt Nr. 2 und Nr. 5/2023). Bei den Ortsbegehungen im Zuge der Erarbeitung des Verkehrskonzepts zusammen mit dem Verkehrsplaner wurde diese Möglichkeit bereits von den Anwesenden favorisiert, wurde aber zu dem damaligen Zeitpunkt nicht umgesetzt.
Einen direkten Vergleichsfall bildet in diesem Zusammenhang die Gemeinde Wilburgstetten, die – ebenfalls an einer Ortsdurchfahrt durch eine Bundestraße – zwei stationäre Blitzer im Dezember 2024 installiert hat.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für einen stationären Blitzer schwanken je nach Modell und Technik zwischen 65.000€ und 250.000€. Es gilt, die wirtschaftlichste Variante für den genannten Einsatzzweck zu wählen. Laut Verkehrsplaner empfiehlt es sich, aus Gründen der Flexibilität und der Wirtschaftlichkeit mit Leergehäusen und nur einer mobilen Kamera zu arbeiten, die dann an verschiedenen Standorten in diesen Gehäusen eingesetzt werden kann („semistationäre Anwendung“). Somit kann das System kostengünstig um weitere Problempunkte im Gemeindegebiet, zum Beispiel die Ortseinfahrten Velden und Rauenzell, erweitert werden.
Auswirkungen auf Umwelt und Nachhaltigkeitsziele:
Reduzierte Geschwindigkeit führt zu weniger Schadstoffausstoß und Lärmemissionen sowie zu einer erhöhten Sicherheit für Radfahrende und Fußgänger/-innen.
Quellen:
Der Bau- und Verkehrsausschuss fasste folgenden Beschluss, nachdem dieser vom Antragsteller neu formuliert wurde:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Verwaltung zu beauftragen, die Umsetzbarkeit einer dauerhaften Geschwindigkeitskontrolle zu prüfen.“
Das Abstimmungsergebnis war 2:7. Damit war der Antrag abgelehnt.
Diskussionsverlauf
In der Sitzung wurde der Beschlussvorschlag mit der antragstellenden Fraktion abgestimmt.
Beschluss
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzbarkeit einer teilstationären oder dauerhaften Geschwindigkeitskontrolle in Neunstetten und im Stadtgebiet zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 11
Abstimmungsbemerkung
Somit ist der Antrag abgelehnt.
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7. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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73. Stadtratssitzung
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26.02.2025
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ö
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7 |
zum Seitenanfang
7.1. Jürgen Leis - Installation eines stationären Blitzers in Neunstetten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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73. Stadtratssitzung
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26.02.2025
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ö
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7.1 |
Sachverhalt
Herr Leis fragt an, ob das Thema in den BV-Ausschuss verwiesen und dort noch einmal neu beraten werden kann?
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7.2. Michael Weis - Tagesordnung zur Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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73. Stadtratssitzung
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26.02.2025
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ö
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7.2 |
Sachverhalt
Herr Weis fragt an, weshalb bei der Einladung zur Sitzung nur eine Bekanntgabe eingetragen war und dann tatsächlich 5 Bekanntgaben vorgetragen wurden?
Die Bürgermeisterin antwortet, dass sie stets nachmittags vor der Sitzung die Bekanntgaben vorbereitet.
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7.3. Wolfgang Strauß - Kreditähnliche Rechtsgeschäfte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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73. Stadtratssitzung
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26.02.2025
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ö
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7.3 |
Sachverhalt
Herr Strauß fragt an, ob für seine Anfrage zu den kreditähnlichen Rechtsgeschäften aus der Stadtratssitzung vom 15.01.2025 öffentlicher Teil, im FPA nichtöffentlich beraten, jetzt die Nichtöffentlichkeit aufgehoben ist?
Antwort: Dies erfolgt im Rahmen der nächsten Sitzung im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen.
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8. Beendigung der öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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73. Stadtratssitzung
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26.02.2025
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ö
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8 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin beendet die öffentliche Sitzung um 20:16 Uhr.
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9. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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73. Stadtratssitzung
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26.02.2025
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ö
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9 |
Sachverhalt
Es wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.
Datenstand vom 10.04.2025 09:12 Uhr