Datum: 07.05.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.04.2025
3 Bekanntgaben
3.1 Bekanntgabe aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.04.2025
3.2 Jahresbericht der Musikschule Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Herrieden und Wassertrüdingen e.V.
3.3 Regionaltag ILE-Altmühlland A6 am 03.10.2026
4 Musikalische Früherziehung (MFE) in den Herrieder Kindertagesstätten 2025/2026
5 Förderprogramm zur Stärkung der Ortsteile von Herrieden
6 Fortschreibung der Gestaltungs- und Förderrichtlinien - Förderansatz Archäologie
7 Anfragen
8 Beendigung der öffentlichen Sitzung
9 Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

zum Seitenanfang

1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 76. Stadtratssitzung 07.05.2025 ö 1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Wenk von der Fränkischen Landeszeitung sowie 4 Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.04.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 76. Stadtratssitzung 07.05.2025 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 09.04.2025 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 09.04.2025.pdf

zum Seitenanfang

3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 76. Stadtratssitzung 07.05.2025 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Bekanntgabe aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 09.04.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 76. Stadtratssitzung 07.05.2025 ö 3.1

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin gibt bekannt, dass bei folgenden Tagesordnungspunkten die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wird:

Zustimmung zur Ausschreibung eines Versorgungs-LKW für die FFW Neunstetten durch die Firma Diezinger.

zum Seitenanfang

3.2. Jahresbericht der Musikschule Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Herrieden und Wassertrüdingen e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 76. Stadtratssitzung 07.05.2025 ö 3.2

Sachverhalt

Die Leiterin der Musikschule Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Herrieden, Wassertrüdingen e.V, Frau Ulrike Nüßlein, stellt den Jahresbericht für das Schuljahr 2023/2024 vor. Der Bericht ist im RIS hinterlegt.

Dokumente
Download Jahresbericht 2025 HER.pdf

zum Seitenanfang

3.3. Regionaltag ILE-Altmühlland A6 am 03.10.2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 76. Stadtratssitzung 07.05.2025 ö 3.3

Sachverhalt

Bürgermeisterin Jechnerer informierte in der Stadtratssitzung über den für 03.10.2026 geplanten Regionaltag. 

Am Samstag, den 03.10.2026 wird im Gewerbegebiet in Herrieden zum ersten Mal der „Altmühlland A6 Regionaltag 2026“ stattfinden. Dabei handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung, bei der sich die regionalen Unternehmen, Gewerbebetriebe, Direktvermarkter, Vereine etc. gegenüber einem breiten Publikum präsentieren und vernetzen können. Begleitet wird der „Altmühlland A6 Regionaltag 2026“ von einem gastronomischen Angebot und kulturellen Rahmenprogramm. An diesem Tag ist für alle etwas geboten! 
Veranstalter des Regionaltags ist der Zweckverband ILE Altmühlland A6. Dieser ist ein Zusammenschluss der zehn Kommunen Arberg, Aurach, Bechhofen a.d. Heide, Burgoberbach, Burk, Dentlein a. Forst, Dombühl, Herrieden, Leutershausen und Wieseth. 
Erste Informationen zum „Altmühlland A6 Regionaltag 2026“ gibt es im Rahmen einer Auftaktveranstaltung. Diese findet statt am Montag, den 02.06.2025, um 19 Uhr im Hotel & Landgasthof Bergwirt in Herrieden (Schernberg 1). 
Sofern Interesse an einer Teilnahme besteht, bitten wir um Rückmeldung bis Freitag, 09.05.2025 per Mail an marion.buettner@herrieden.de. 
Sollten Sie am Termin des Kick-Offs verhindert sein, aber Interesse an einer Teilnahme haben, können Sie dies gerne rückmelden, um weitere Informationen zu erhalten. 

Weitere Informationen zu den Aktivitäten, Projekten und Veranstaltungen der 
ILE Altmühlland A6 erhalten Sie unter www.altmuehlland-a6.de

zum Seitenanfang

4. Musikalische Früherziehung (MFE) in den Herrieder Kindertagesstätten 2025/2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 76. Stadtratssitzung 07.05.2025 ö 4

Sachverhalt

Seit dem KiTa-Jahr 2012/2013 wird in den Herrieder Kindertagesstätten für alle Mittelkinder und Vorschulkinder MFE angeboten. Ab dem Kita-Jahr 2023/2024 ist auch die Waldkita mit dabei. Die Kosten der MFE werden im Rahmen der Umlagefinanzierung durch den Verein der Musikschule Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Herrieden, Wassertrüdingen e.V erhoben. Die Kosten (31.680,72 €/Jahr) trägt die Stadt Herrieden. Die Gebühren werden nach Gruppenpreisen (146,67 €/Monat/Gruppe) erhoben. Im KiTa-Jahr 2024/2025 werden 163 Kinder in 18 Gruppen unterrichtet. Aufgrund der Kooperationsvereinbarungen konnte für das Kalenderjahr 2024 ein Zuschuss vom Verband Bayerischer Musikschulen in Höhe von 11.289,60 € vereinnahmt werden.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 4641.7018 (Ausgabe) 31.680,72 € für die Zeit von September 2024 bis August 2025

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, die Musikalische Früherziehung in den Herrieder Kindertagesstätten im KiTa-Jahr 2025/2026 fortzuführen. Die Kosten trägt die Stadt Herrieden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Musikalische Früherziehung in den Herrieder Kindertagesstätten im KiTa-Jahr 2025/2026 fortzuführen. Die Kosten trägt die Stadt Herrieden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Förderprogramm zur Stärkung der Ortsteile von Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 55. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 08.04.2025 ö 8
Stadtrat (Stadt Herrieden) 76. Stadtratssitzung 07.05.2025 ö 5

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 08.04.2025 beraten:

„Die Verwaltung schlägt vor, die Förderrichtlinien für das Förderprogramm zur Stärkung der Ortsteile Herrieden anzupassen.

§ 3 Abs. 4 sollte wie folgt geändert werden:
(4) Die äußere Planung der Gestaltung des Gebäudes ist dem zuständigen Ausschuss der Stadt Herrieden vorzulegen. Falls die äußere Gestaltung nicht wie vom Ausschuss genehmigt ausgeführt wird, behält sich die Stadt Herrieden vor, die Fördersumme zu reduzieren bzw. zu streichen. 

Neu eingefügt werden sollte nach Empfehlung der Verwaltung in § 3 der Förderrichtlinie:
(6) Stellt sich im Nachgang heraus, dass Fördervoraussetzungen aus den Absätzen 1 bis 5 nicht erfüllt sind oder dass im Nachgang davon abgewichen wurde, werden die Fördermittel versagt bzw. zurückgefordert. 

In der Sitzung des BV-Ausschusses vom 12.02.2022 teilte die Verwaltung mit, dass sie künftig nur einmal jährlich über die Höhe der ausbezahlten Fördermittel informiert. Wichtig ist jedoch, dass bei allen Förderanträgen der § 3 Abs. 4 einzuhalten ist, weshalb der BV-Ausschuss zunächst darüber beraten muss, ob die äußere Gestaltung des Gebäudes grundsätzlich förderwürdig ist.“

Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: 

„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Anpassung der Förderrichtlinien zuzustimmen.“

Im Vorfeld der Sitzung erreichte die Verwaltung ein Vorschlag von Dr. Christian Enz. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Förderrichtlinien für das Förderprogramm zur Stärkung der Ortsteile Herrieden anzupassen.

(4) Die äußere Planung der Gestaltung des Gebäudes ist dem zuständigen Ausschuss der Stadt Herrieden vorzulegen. Falls die äußere Gestaltung nicht wie vom Ausschuss genehmigt ausgeführt wird, erlischt die Förderzusage. 
Nur, wenn die neue Planung der Stadtverwaltung unverzüglich zur erneuten Prüfung vorgelegt wird, kann eine erneute Förderung trotz bereits begonnener Maßnahme beantragt werden. Dabei gilt auch im Fall der erneuten Beantragung, dass die Planung vom Ausschuss genehmigt werden muss und die Fördervoraussetzungen erfüllt sein müssen.

Abs. 6 soll bleiben, wie vom BV-Ausschuss empfohlen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und beschließt, der Anpassung der Förderrichtlinien zuzustimmen.

Beschluss

Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und beschließt, der Anpassung der Förderrichtlinien mit der heute vorgetragenen Änderung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Fortschreibung der Gestaltungs- und Förderrichtlinien - Förderansatz Archäologie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss (Stadt Herrieden) 56. Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses 06.05.2025 ö 11
Stadtrat (Stadt Herrieden) 76. Stadtratssitzung 07.05.2025 ö 6

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses am 06.05.2025 beraten: 

„Bei der Verwaltung ist am 18.03.2025 ein Antrag der Bürgervereinigung Altstadtfreunde Herrieden e.V. eingegangen. Das Schreiben ist im RIS eingestellt. In der heutigen Sitzung soll über die Aufnahme des Förderansatzes für archäologische Grabungen und Dokumentationen in den Gestaltungs- und Förderrichtlinien beraten werden. 

Das Stadtplanungsbüro Jechnerer hat nach Abstimmung mit der Verwaltung folgenden Formulierungstext für die Aufnahme in das städtische Förderprogramm „Richtlinie Eigentumserwerb & Modernisierung“ vorgeschlagen:
„Gefördert werden Kosten für archäologische Grabungen und Dokumentationen bei bodendenkmalrechtlichen Maßnahmen in Höhe von 50%, jedoch max. 5.000,-- Euro. Maßgeblich ist eine vorherige Beteiligung des BLfD sowie eine abgestimmte und richtlinienkonform durchgeführte Gesamtmaßnahme“.

Erläuterung des Sachverhalts vom Stadtplanungsbüro Jechnerer
Nach dem Denkmalschutzgesetz (Art. 7, Abs. 1, Satz 2) sind die Kosten für Ausgrabungen im Rahmen des Zumutbaren durch den Veranlasser zu tragen. 
Nach Rücksprache mit Herrn Dr. Lobinger, BLfD wird i. A. eine Quote von 15% als zumutbar angesehen (d. h. die Kosten für die Ärchäologie dürfen bis zu 15% der Gesamtkosten betragen, die Quote ist vglw. hoch). Nur wenn diese Quote überstiegen wird, kann eine Bezuschussung beim BLfD beantragt werden. 
Zwar werden laut Herrn Dr. Lobinger derzeit auch seitens des BLfD die Förderbedingungen überarbeitet, aktuell liegen aber hierzu noch keine Ergebnisse vor. Ungeachtet dessen könnte somit ein „freiwilliger Zuschuss“ durch die Stadt Herrieden gewährt werden.

Weiterhin hat sich das Stadtplanungsbüro zu diesem Thema mit Herrn Rashba, Regierung von Mittelfranken ausgetauscht. Laut Herrn Rashba können archäologischen Kosten (wie bereits angenommen) nicht über das „Fassadenprogramm“ gefördert werden. Von daher kann die Bezuschussung der Archäologie nur über das städtische Förderprogramm erfolgen, die Kosten müssten somit zu 100% durch die Stadt Herrieden getragen werden.“ 


Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: 

„Der BV-Ausschuss folgt den Empfehlungen des Stadtplaners und der Verwaltung und empfiehlt dem Stadtrat, die Aufnahme des Fördersatzes für archäologische Grabungen und Dokumentationen in den Gestaltungs- und Förderrichtlinien, wie im Sachverhalt dargelegt, zuzustimmen.“



 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und … .

Beschluss

Der Stadtrat folgt der Empfehlung des BV-Ausschusses und beschließt, dass der Fördersatz für archäologische Grabungen und Dokumentationen wie vom BV-Ausschuss beraten und empfohlen, in den Gestaltungs- und Förderrichtlinien aufgenommen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
Download Antrag Altstadfreunde.pdf

zum Seitenanfang

7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 76. Stadtratssitzung 07.05.2025 ö 7

Sachverhalt

Es wird keine Anfrage gestellt.

zum Seitenanfang

8. Beendigung der öffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 76. Stadtratssitzung 07.05.2025 ö 8

Sachverhalt

Die Bürgermeisterin beendet die öffentliche Sitzung um 19:43 Uhr.

zum Seitenanfang

9. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 76. Stadtratssitzung 07.05.2025 ö 9

Sachverhalt

Es wurde keine Bürgeranfrage eingereicht.

Datenstand vom 20.05.2025 10:55 Uhr