Datum: 04.06.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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77. Stadtratssitzung
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Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, von der Fränkischen Landeszeitung sowie Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.05.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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77. Stadtratssitzung
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2025 wurde fristgerecht im RIS eingestellt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.
Dokumente
Download Niederschrift ö vom 07.05.2025.pdf
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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77. Stadtratssitzung
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3.1. Antwort auf die Anfrage von Frau Wurzinger vom 19.03.2025
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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77. Stadtratssitzung
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3.1 |
Sachverhalt
Frau Wurzinger stellte in der Sitzung am 19.03.2025 die Frage, ob die Kinderbetreuungsplätze ausreichen und ob der Wohnort als Vergabekriterium mit aufgenommen werden kann?
Antwort: Es sind ausreichend Kinderbetreuungsplätze vorhanden. Der Wohnort wurde als Vergabekriterium mit aufgenommen und die Homepage entsprechend angepasst.
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3.2. Bekanntgabe aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 07.05.2025
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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77. Stadtratssitzung
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3.2 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin gibt bekannt, dass bei folgenden Tagesordnungspunkten die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wird:
- Auftragsvergabe Straßenbauprogramm 2025 an die Fa. Ernst Hähnlein, Feuchtwangen;
- Auftragsvergabe Asphaltprogramm 2025 an die Fa. Ernst Hähnlein, Feuchtwangen;
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4. Namensgebung KiTa Oberschönbronn mit Außenstelle Elbersroth
Gremium
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Sitzung
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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77. Stadtratssitzung
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Sachverhalt
Das KiTa-Team hat eine Elternbefragung zur Sammlung von Vorschlägen für die Bezeichnung der Kita Oberschönbronn mit Außenstelle Elbersroth durchgeführt. Wichtig war dem Team, den Bezug zu Kneipp® und zu beiden Orten herzustellen. Von Seiten der Verwaltung wurde angeregt, der umgebenden Geographie Rechnung zu tragen und beispielsweise einen Bezug zur Wieseth herzustellen. Am Ende schlug das KiTa-Team in Abstimmung mit dem Elternbeirat folgende Namen für die abschließende Namenswahl vor:
Die Bezeichnung „Wiesenzauber“ wird favorisiert.
Die Verwaltung schlägt daher dem Stadtrat vor, für die Kneipp®-KiTa Oberschönbronn mit Außenstelle Elbersroth den Namen „Kneipp®-KiTa Wiesenzauber“ zu beschließen.
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5. Gründung einer Kinderfeuerwehr durch FFW Oberschönbronn
Gremium
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Sitzung
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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77. Stadtratssitzung
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Sachverhalt
Die Freiwillige Feuerwehr Oberschönbronn möchte die zukünftige Leistungsfähigkeit der Feuerwehr sicherstellen und in die Nachwuchsarbeit investieren. Dazu plant sie neben der schon existierenden Jugendwehr eine Kinderfeuerwehr zu gründen. Diese soll den Nachwuchs der drei Ortschaften Lattenbuch, Limbach und Oberschönbronn schon frühzeitig für die Feuerwehr begeistern.
Nach ausführlicher Beratung durch den Kreisjugendbeauftragten KBM Ralf Bitter will die FFW Oberschönbronn die Kinderwehr als Teil der gemeindlichen Einrichtung der Feuerwehr gründen, damit diese Kinder über den KUVB versichert sind.
Weitere finanzielle Verpflichtungen ergeben sich für die Stadt Herrieden hierdurch nicht. Die Ausgaben für die Kinderwehr trägt die Feuerwehr Oberschönbronn.
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6. 1. Änderung des Flächennutzungsplans - Abwägungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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77. Stadtratssitzung
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Sachverhalt
Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 23.10.2024 den Entwurf zur 1. Änderung des rechtswirksamen (Stand: 23.11.2023) Flächennutzungs- und Landschaftsplans (FNP/LP) gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Die 1. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans ist erforderlich, da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind und der geplante Einzelhandel im Baugebiet des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ eine Sonderbaufläche erfordert. Der Flächennutzungsplan weist derzeit im Planungsgebiet eine gewerbliche Baufläche aus. Die gewerbliche Baufläche soll im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes in eine Sonderbaufläche (S) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO geändert werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum gebilligten Entwurf (Planblatt mit Begründung und Umweltbericht) fand im Zeitraum vom 25.11.2024 bis einschließlich 15.01.2025 statt. In dieser Beteiligung gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein.
Parallel erfolgte auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Eine Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen können der Abwägungstabelle mit Stand: 27.05.2025 entnommen werden. Insgesamt liegen keine Einwände gegen die 1. Änderung des FNP/LP vor. Durch einige Behörden erfolgte lediglich die Übermittlung verschiedener Hinweise zur Planung.
Dokumente
Download Abwägung_Beteiligung_3-2_4-2_1FNPÄnd_Herrieden_250527.pdf
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7. Einzelhandelsprojekt "Am Wasserturm" - Bebauungsplan Nr. 7 „Burgerfeld“ der Stadt Herrieden - Abwägungsbeschluss und V+E-Plan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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77. Stadtratssitzung
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Sachverhalt
Der Stadtrat Herrieden hat in seiner Sitzung am 26.07.2023 die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ beschlossen.
Anlass der Planung ist der Wunsch einer Einzelhandelsentwicklung im Norden von Herrieden.
Ziel ist es, das bestehende Nahversorgungsangebot im Südosten des Stadtgebietes mit einer weiteren Einkaufsmöglichkeit im nordwestlichen Teil zu ergänzen. Der geplante Einzelhandel dient vor allem zur Nahversorgung der bestehenden Wohngebiete im Herrieder Westen.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung liegt am nördlichen Ortsrand von Herrieden, südlich der Straße „Am Wasserturm“ und westlich der Staatsstraße 2248 „Ansbacher Straße“.
Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 1,5 ha.
Von der Änderung sind die Flurstücke 622 (teilw), 622/1, 623, 624, 625 und 626 Gemarkung Herrieden, von der Erweiterung sind Teilflächen der Flurnummern 1667/76, 1667/27 (Ansbacher Straße), Gemarkung Herrieden und Teilflächen der Flurnummern 126 (Am Wasserturm), 125 (Staatsstraße 2248), Gemarkung Hohenberg, betroffen.
In seiner Sitzung am 11.10.2023 hat der Stadtrat den Entwurf der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans lag in der Zeit vom 30.10.2023 bis einschließlich 30.11.2023 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 19.10.2023 bekannt gemacht.
In der Sitzung vom 23.10.2024 erfolgte die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen. Der Stadtrat fasste folgenden Beschluss:
- Für die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ erfolgt ein Verfahrenswechsel vom beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zum regulären Aufstellungsverfahren gemäß § 2 BauGB. Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren i.V. mit § 12 BauGB als Vorhabenbezogener Bebauungsplan fortgesetzt.
- Der Stadtrat stimmt den formulierten Abwägungsvorschlägen gemäß den Abwägungstabellen, die als Anlagen Bestandteil des Beschlusses sind, mit Stand vom 23.10.2024 zu und kommt zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ vorgebrachten Hinweise hinreichend gewürdigt sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden.
- Der Stadtrat billigt den vom Ing.-Büro Heller vorgelegten Entwurf in der Fassung vom 23.10.2024 und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
- Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben.
- Das Ing.-Büro Heller, Herrieden wird beauftragt, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
- Der Stadtrat bekräftigt den Beschluss, dass ein Kreisverkehr im Zuge der Einzelhandelsentwicklung weiterverfolgt wird. Die Finanzierung des Kreisverkehrs – auch in Hinblick auf eine möglicherweise erst nachträgliche Realisierung des Kreisverkehrs - muss bis zum Abschluss des Durchführungsvertrages abgestimmt werden.
Der Entwurf zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ mit Stand vom 23.10.2024 lag in der Zeit vom 25.11.2024 bis einschließlich 15.01.2025 öffentlich aus. Die öffentliche Auslegung wurde im Amtsblatt vom 21.11.2024 bekannt gemacht.
In der Zwischenzeit erfolgten außerdem Abstimmungen und Beratungen zum Kreisverkehr und zum Durchführungsvertrag.
In nicht-öffentlicher Sitzung am 07.05.2025 hat der Stadtrat dem Entwurf des Durchführungsvertrages zugestimmt. Der Durchführungsvertrag wurde zwischenzeitlich geschlossen. Bestandteil des Durchführungsvertrags ist der Vorhaben- und Erschließungsplan. Dieser ist im RIS veröffentlicht.
Eine Kostenbeteiligung für die Querungshilfe in der Straße „Am Wasserturm“, die entsprechend den Planungen für die Realisierung eines Kreisverkehres vorgesehen wird, hat der Projektierer vertraglich zugesichert. EDEKA hat gegenüber der Stadt Herrieden schriftlich Gesprächsbereitschaft hinsichtlich einer Kostenbeteiligung im Falle einer Realisierung des Kreisverkehrs abhängig von der wirtschaftlichen Lage nach Inbetriebnahme des Marktes signalisiert.
In der heutigen Sitzung erfolgt die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gingen von der Bürgerschaft zwei Stellungnahmen ein.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden 27 Behörden/TÖB mit Brief vom 20.11.2024 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben 5 Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Weitere 11 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben erklärt, dass Sie keine Einwendungen haben.
Frau Barbara Grabner vom Ing.-Büro Heller trägt die eingegangenen Stellungnahmen vor und unterbreitet Vorschläge zur Abwägung.
Die Stellungnahmen und Abwägungen können der Abwägungstabelle mit Stand vom 04.06.2025 entnommen werden.
Dokumente
Download Abwägungstabelle Bürger-Beteiligung_250604_anonymisiert.pdf
Download Abwägungstabelle TÖB-Beteiligung_250604.pdf
Download Vorhaben- und Erschließungsplan_250507.pdf
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8. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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77. Stadtratssitzung
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04.06.2025
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9. Beendigung der öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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77. Stadtratssitzung
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04.06.2025
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9 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin beendet die öffentliche Sitzung um Uhr.
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10. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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77. Stadtratssitzung
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04.06.2025
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Datenstand vom 04.06.2025 10:11 Uhr