Datum: 02.07.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Ratssaal des Stadtschlosses
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Dorina Jechnerer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, von der Fränkischen Landeszeitung sowie Zuhörer. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.06.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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78. Stadtratssitzung
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Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 04.06.2025 wurde fristgerecht im RIS eingestellt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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78. Stadtratssitzung
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3.1. Bekanntgabe aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 04.06.2025
Gremium
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Sitzung
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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78. Stadtratssitzung
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3.1 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin gibt bekannt, dass bei folgenden Tagesordnungspunkten die Nichtöffentlichkeit aufgehoben wird:
- Für den Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit wird die Firma actago GmbH aus Landau a. d. Isar beauftragt;
- Die Vergabe der Modernisierung Schaltanlage KA, E-Technik geht an die Firma Hofmockel GmbH aus Rohr;
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3.2. Einweihung Hochwasserschutz Stegbruck
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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78. Stadtratssitzung
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3.2 |
Sachverhalt
Am 23.06.2025 fand die Einweihung des Hochwasserschutzes in Stegbruck zusammen mit Staatsminister Thorsten Glauber statt.
Der Fernsehbeitrag ist unter folgendem Link abzurufen:
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3.3. Antwort auf die Anfrage aus der Sitzung vom 04.06.2025 zum Baugebiet Schrotfeld von Gaby Rauch
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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78. Stadtratssitzung
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02.07.2025
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3.3 |
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4. Vorstellung Vorentwurf Turnhalle Grund- und Mittelschule
Gremium
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Sitzung
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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78. Stadtratssitzung
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Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BV-Ausschusses beraten:
„Die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Hirsch Architekten / HEF Architekten stellt den aktuellen Planungsstand des Vorentwurfes vor. Als Grundlage für den Vorentwurf diente die im Stadtrat beschlossene Machbarkeitsstudie und die Anregungen aus der Arbeitsgruppe Turnhalle, die förderfähigen Flächen für den offenen Ganztag der Regierung, sowie das genaue Aufmaß vor Ort.“
Der BV-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BV-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat auf Basis des Vorentwurfes die Entwurfsplanung einschl. Kostenberechnung erstellen zu lassen.“
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5. Aufstellungs- u. Auslegungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung "Am Martinsberg" gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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78. Stadtratssitzung
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Sachverhalt
Im Nachgang zur Beratung des Stadtrates vom 23.10.2024 zum Bauantrag für Mehrfamilienwohnhäuser am Martinsberg ist nach der Forderung des Landratsamtes eine Einbeziehungssatzung erforderlich.
Am nördlichen Ortsrand von Herrieden soll eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB erlassen werden, mit dem Ziel einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einzubeziehen.
Mit dieser Satzung soll die Möglichkeit geschaffen werden, in direktem Anschluss an die bestehende Bebauung weitere Wohngebäude zu errichten. Hierzu liegt bereits ein Bauantrag für vier Mehrfamilienhäuser vor.
Die Voraussetzungen für dieses Verfahren gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 sind in diesem Fall gegeben.
Der Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung sieht für diesen Bereich bereits eine Wohnbaufläche vor. Das Vorhaben ist daher mit der städtebaulichen Entwicklung vereinbar. Außerdem ist keine Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern bestehen keine Anhaltspunkte. Die unvermeidbare Beeinträchtigung des Schutzgutes „Boden“ wird durch entsprechende naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen wieder ausgeglichen.
Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst die Flurnummer 1431 und eine Teilfläche der Flurnummer 1441 der Gemarkung Herrieden und die Flurnummer 1178 der Gemarkung Hohenberg. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt einer Gesamtfläche von ca. 0,66 ha. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs für die Einbeziehungssatzung ergibt sich aus dem Plan vom 02.07.2025.
Bei der Aufstellung der Satzung können die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 angewendet werden. Dabei kann auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet werden.
Dokumente
Download EinbeziehungssatzungAmMartinsberg_250625.pdf
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6. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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7. Beendigung der öffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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78. Stadtratssitzung
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7 |
Sachverhalt
Die Bürgermeisterin beendet die öffentliche Sitzung um Uhr.
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8. Antworten zu den eingereichten Bürgeranfragen
Gremium
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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78. Stadtratssitzung
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Datenstand vom 26.06.2025 11:22 Uhr