Datum: 08.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:08 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.06.2015
3 Bekanntgaben
3.1 Ergebnis des Sicherheitsgespräches mit der Polizeiinspektion Feuchtwangen
3.2 Schreiben der Fa. geobra Brandstätter zum Tod von Horst Brandstätter
4 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "An den Gärten", OT Hohenberg
5 Errichtung einer Stützwand mit Rinnensanierung und Gehwegausbau in Elbersroth "Am Steinbuck"
6 Umbau und Sanierung Bauhof - Planung einer PV-Anlage
7 Anfragen
8 Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 22. Stadtratssitzung 08.07.2015 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Sennfelder von der Fränkischen Landeszeitung, Herrn Schmoll, Projektgesellschaft für die kommunale Ver- und Entsorgungstechnik (Pfk) Ansbach, sowie 6 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.06.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 22. Stadtratssitzung 08.07.2015 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 24.06.2015 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 22. Stadtratssitzung 08.07.2015 ö 3
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3.1. Ergebnis des Sicherheitsgespräches mit der Polizeiinspektion Feuchtwangen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 22. Stadtratssitzung 08.07.2015 ö 3.1

Sachverhalt

Herr Bürgermeister Brandl hat am Sicherheitsgespräch der Polizeiinspektion (PI) Feuchtwangen am 18.06.2015 teilgenommen. In der Anlage im Ratsinformationssystem erhalten Sie die Auswertung der Kriminalstatistik und der Unfallstatistik der PI Feuchtwangen.

Dokumente
Download Kriminalstatistik Herrieden 2014.pdf
Download Verkehrsunfallstatistik Herrieden 2014.pdf

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3.2. Schreiben der Fa. geobra Brandstätter zum Tod von Horst Brandstätter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 22. Stadtratssitzung 08.07.2015 ö 3.2

Sachverhalt

Herr Brandl gibt ein Schreiben der Fa. geobra Brandstätter zum Ableben von Horst Brandstätter in Umlauf.

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4. 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "An den Gärten", OT Hohenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 22. Stadtratssitzung 08.07.2015 ö 4

Sachverhalt

1.        Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „An den Gärten“ im Bereich OT Hohenberg
a)        Beratung/Abwägung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Es wurden drei Behörden/TÖB mit Brief vom 26.05.2015 angeschrieben und gebeten, sich schriftlich zur Planung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Von den angeschriebenen Dienststellen haben zwei Anregungen und Hinweise zur Planung mitgeteilt. Die Stellungnahmen und Abwägungen können aus der Anlage entnommen werden.

b)        Beratung/Abwägung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Während der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 26.05.2015 – 26.06.2015 ging eine Stellungnahme ein.

Beschluss

a)        Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen der Beratung/Abwägung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (lt. Anlage) zu.

b)        Der Stadtrat stimmt den formulierten Beschlussvorschlägen der Beratung/Abwägung über die Stellungnahme der Öffentlichkeit (lt. Anlage) zu.

c)        Satzungsbeschluss:
Der Stadtrat beschließt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „An den Gärten“ (geändert im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB), bestehend aus den textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 08.07.2015 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, als Satzung.

d)        Weite res Verfahren:
Das Ing.-Büro Heller wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom Ergebnis der Abwägung zu unterrichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Ansbach gemäß § 10 Abs. 2 BauGB anzuzeigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Download 1 Änderung.pdf

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5. Errichtung einer Stützwand mit Rinnensanierung und Gehwegausbau in Elbersroth "Am Steinbuck"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 22. Stadtratssitzung 08.07.2015 ö 5

Sachverhalt

In der Sitzung des BUL-Ausschusse vom 07.07.2015 wird der TOP mit folgendem Sachverhalt vorbesporchen:
„Der Eigentümer des Grundstückes Flst. 50, Gemarkung Elbersroth, beabsichtigt unmittelbar an der Grundstücksgrenze zu dem städtischen Flst. 53 (Gehweg/Straße) den Neubau einer Garage. Aufgrund der vorhandenen Geländesituation mit einem Abstand der Straße von ca. 3.10 m und einem Abstand des Gehweges von 1,50 m wurde festgelegt, dass zur Sicherung der Straße und des Gehweges eine Stützwand aus Stahlbeton-Fertigteilen mit Hochlast-Mauer-scheiben (Lastfall D) auf einer Länge von ca. 50 m aufgestellt werden soll.
Durch das Bauamt wurde eine Überprüfung der Gesamtsituation vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass an der südlichen Bordsteinrinne bereits Verdrückungen und Senkungen vorhanden sind. Von der bautechnischen Abteilung wird vorgeschlagen, im Zuge der Bauarbeiten die Bordsteinrinne auf einer Länge von ca. 75 m zu erneuern. Gleichzeitig sollte ein Ausbau des Gehweges (Lückenschluss) auf einer Länge von ca. 110 m vorgenommen werden. Bei einer Gesamtausschreibung der Maßnahme ist mit wirtschaftlicheren Preisen zu rechnen.

Kostenschätzung:
Beschreibung der Leistung
Menge
Gesamtpreis
brutto
Errichtung einer Stützmauer aus Hochlastmauerscheiben für die Böschungsabsicherung des Flst. 50, Gemarkung Elbersroth
50,00 m
22.000 €
Straßenbauarbeiten
Erneuerung der Bordsteinrinne, Teilasphaltfläche der Straße erneuern,
Straßenablauf erneuern,
75,00 m
23.000 €
Gehwegvollausbau in Pflasterbauweise
110,00 m
25.000 €
Absicherung der Stützmauer, Holmgeländerabsicherung
40,00 m
6.000 €
Gesamtkosten

76.000,00 €

Die Gesamtkosten werden auf 76.000 € brutto geschätzt.
In der Sitzung wird die Empfehlung des BUL-Ausschusses vorgetragen.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 6300.9503 Ansatz 35.000 € brutto
Mehrkosten Deckung durch HHSt.: 6300.9411 41.000 € brutto
(Stützmauer, Gehwegausbau, Straßenunterhalt)

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Umbau und Sanierung Bauhof - Planung einer PV-Anlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 22. Stadtratssitzung 08.07.2015 ö 6

Sachverhalt

Am 30.06.2015 hat sich die Arbeitsgruppe zum Umbau des Bauhofes getroffen. Dabei wurde auch die Planung einer PV-Anlage besprochen. Zur Vorbereitung wurden von der Verwaltung Angebote mit Wirtschaftlichkeitsberechnung für eine PV-Anlage eingeholt. Der Bauhof hat einen Jahresstrombedarf von ca. 12.000 kWh. Die Wirtschaftlichkeit einer Anlage hängt von den Herstellungskosten, der Einspeisevergütung, dem Nutzungsgrad und dem möglichen Eigenverbrauch ab. Die beste Wirtschaftlichkeit wird mit einer Anlage bis 30 kWp erreicht. Über dieser Grenze wird der Aufwand für mögliche Regelungseingriffe durch den Netzbetreiber notwendig. Darunter kann die Einspeisung über den normalen Hausanschluss erfolgen. Mit der Anlage bis 30 kWp ist auch das Maximum für den Eigenverbrauch ausgeschöpft. Hier wurde von 5.000 kWh ausgegangen. Ein höherer Eigenverbrauch wird erst möglich, wenn Stromspeichertechnik installiert würde.
Das Dach der Kombihalle hat eine Neigung von 5°. Die Ausrichtung ist nach Osten und Westen. Hier müssen die Module entweder aufgeständert werden oder der Wirkungsgrad ist niedriger. Nach eingehender Diskussion kam die Arbeitsgruppe zu folgendem Vorschlag:
Derzeit soll auf dem Dach der Kombihalle keine PV-Anlage installiert werden. Eine PV-Anlage soll 2016 dann auf dem Dach des neuen Sozialtraktes installiert werden. Dieses Gebäude hat eine Ausrichtung nach Süden und die Dachneigung beträgt auch hier nur 5°. Die Dachfläche ist aber ausreichend für eine Anlage mit 30 kWp. Unmittelbar neben diesem Gebäude, im OG der KFZ-Werkstatt, befindet sich auch der Stromanschluss für den Bauhof, so dass hier die Installationskosten am niedrigsten sein werden.
Die Einplanung der Lastreserven auf dem Dach der Kombihalle wird aber von der Arbeitsgruppe für sinnvoll eingeschätzt, da dann auch später bei anderen Bedingungen im EEG auch hier eine Anlage nachgerüstet werden kann.
Für das Dach der Kombihalle wurden in der Wirtschaftlichkeitsberechnung für eine 30 kWp-Anlage folgende Eckdaten ausgewiesen:
Baukosten:                 ca. 37.000 € netto
Eigenverbrauch:        5.000 kWh/a
Überschuss in 20 a:        ca. 37.000 € netto

Für eine 53 kWp-Anlage bei Ausnutzung der gesamten Dachfläche:
Baukosten:                ca. 65.000 € netto
Eigenverbrauch:        5.000 kWh/a
Überschuss in 20 a:        ca. 47.000 €   

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 8100:9500 ca. 40.000 € netto für 2016

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag der Arbeitsgruppe zu. Auf dem Dach des Sozialtraktes soll  2016 eine PV-Anlage errichtet werden. Die nötigen Finanzmittel sind im Haushalt 2016 zu berücksichtigen. Begleitend dazu bewirbt sich die Stadt Herrieden in das neue Förderprogramm der N-ERGIE aufgenommen zu werden, das die Kombination einer Photovoltaikanlage mit einer Ladestation für Elektro-Fahrzeuge unterstützt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 22. Stadtratssitzung 08.07.2015 ö 7

Sachverhalt

Es wird keine Anfrage gestellt.

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8. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 22. Stadtratssitzung 08.07.2015 ö 8

Sachverhalt

Es wird keine Bürgeranfrage gestellt.

Datenstand vom 10.10.2016 08:56 Uhr