Datum: 29.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
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ö
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1 |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Sennfelder von der Fränkischen Landeszeitung, Herrn Jocher, Citymanager, Frau Vogelsang, Planungsbüro Vogelsang, Herrn Klebe, Landschaftsplanung Klebe, Herrn Ziegler, ConTech, mit seinen beiden Mitarbeitern, Frau Douzi und Herrn Hong und Herrn Buckel, Geschichtsbeauftragter,
sowie 18 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.07.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
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ö
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 08.07.2015
wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
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ö
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3 |
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3.1. Gedenken an Herrn Karl Killian
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
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ö
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3.1 |
Sachverhalt
Bürgermeister Brandl bittet alle Anwesenden, sich zum Gedenken an Herrn Karl Killian zu einer Gedenkminute zu erheben.
Die Stadt Herrieden trauert um ihren ehemaligen Stadtrat
Herrn Karl Killian
Träger der Bürgermedaille in Bronze
Am 15. Juli 2015 verstarb Herr Karl Killian im Alter von 75 Jahren.
Vom 01. Mai 1978 bis 30. April 1996 gehörte er dem Stadtrat an.
Von 1990 bis 1996 war er Mitglied des Kreistages des Landkreises Ansbach.
Bei der Durchführung von Landschaftspflegearbeiten hat er durch sein ausgezeichnetes fachliches Wissen wertvolle Arbeit geleistet.
Auch bei der Flurerneuerung hat er maßgeblich mitgearbeitet. Besondere Schwerpunkte seiner Arbeit waren Fragen zur Landwirtschaft und zum Wege- und Gewässerunterhalt. Hierbei hat er sich gewissenhaft um die Anliegen der Bürger gekümmert.
Wir trauern um einen aufrichtigen und verdienten Mitbürger.
Mit tiefem Dank nehmen wir Abschied.
Wir werden Karl Killian in guter Erinnerung behalten.
Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.
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3.2. Breitbandausbau in Bayern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
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ö
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3.2 |
Sachverhalt
Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw) hat zum Thema „Herausforderung Breitbandausbau“
eine Umfrage gestartet. Die Ergebnisse sind in einer Broschüre zusammengefasst. Die Veröffentlichung steht unter www.vbw-bayern.de/Infrastruktur auch elektronisch zur Verfügung. Herr Brandl gibt die Broschüre in Umlauf.
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3.3. Breitband-Bericht Bayern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
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ö
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3.3 |
Sachverhalt
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat den Breitband-Bericht Bayern an die Stadt Herrieden üb
ersandt. Der Bürgermeister gibt den Breitband-Bericht Bayern in Umlauf.
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3.4. Bekanntgabe über den Stand zur ILE bzw. zum ILEK
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
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ö
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3.4 |
Sachverhalt
Am 13.07.2015 fand zu diesem Thema eine Besprechung beim Amt für Ländliche Entwicklung statt. Das Besprechungs
ergebnis ist in Form einer Niederschrift in der Anlage beigefügt.
Dokumente
Download Gesprächsergebnis ILE-ILEK 20150613.pdf
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3.5. Flurneuordnungsverfahren Altmühl 4
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
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ö
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3.5 |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 20.03.2015 hat das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken das Flurneuordnungsverfahren Altmühl 4 angeordnet. Damit die mit diesem Beschluss entstandene Teilnehmergemeinschaft handlungsfähig wird ist ein Vorstand zu wählen. Der Kandidatenvorschlag soll mindestens 4 Kandidaten (2 Vorstände, 2 Stellvertreter) beinhalten. Folgende Personen stehen zur Wahl: Herr Franz Seiß, Stegbruck, Herr Dieter Bunsen, Roth und Herr Gabriel Binder, Neunstetten. Bei Herrn Johann Kronberger, Herrieden, wurde am Dienstag, 28.07.2015, angefragt. Er hat um eine Woche Bedenkzeit gebeten.
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4. Vorstellung Sachstand und weitere Vorgehensweise für die Erweiterung Baugebiet Schrotfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
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ö
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4 |
Sachverhalt
Frau Vogelsang stellt den momentanen Sachstand (Info Grundstückssituation) für die
Aufstellung des Bebauungsplans Schrotfeld 15.3 vor und unterbreitet evtl. in Frage kommende Erschließungsmöglichkeiten und die weitere Vorgehensweise.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der weiteren vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Dieter Bunsen war bei der Abstimmung nicht im Saal.
Dokumente
Download BBPl. Schrotfeld 15.3 - weiteres Vorgehen.pdf
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5. Vorstellung Sachstand für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
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ö
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5 |
Sachverhalt
Frau Vogelsang stellt den momentanen Sachstand vor. Gleichzeitig werden auch mögliche Inhalte für den geplanten Workshop im Herbst festgelegt.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt den Sachstand zur Kenntnis und stimmt der festgelegten Zielsetzung, wie in der Präsentation vorgestellt, zu. Die Präsentation ist der Niederschrift des Protokolls als Anlage beigefügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download Zwischenstand Fortschreibung FNP und LP.pdf
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6. Aufstellung einer Einbeziehungssatzung, OT Stegbruck
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
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ö
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6 |
Sachverhalt
Auf dem Grundstück Flst. 786/1, Gemarkung Heuberg, am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteils Stegbruck sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung mit einem Wohnhaus geschaffen werden. Die Zufahrt dafür erfolgt über das südlich angrenzende Grundstück mit der Flurnummer 787/1.
Dafür wird eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufgestellt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kann im sogenannten vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BauGB durchgeführt werden.
a) Aufstellungsbeschluss Einbeziehungssatzung
b) Billigung Entwurf der Einbeziehungssatzung und Beschluss über die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Öffentlichkeit (Eigentümer und Nachbarn)
Beschluss
a) Aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – beschließt der Stadtrat die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung im Sinne des § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB im OT Stegbruck.
b) Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück mit der Flurnummer 786/1 sowie eine Teilfläche des Grundstücks mit der Flurnummer 787/1 der Gemarkung Stegbruck.
c) Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Stegbruck. Ziel ist es, die baurechtlichen Voraussetzungen für eine Ortsrandbebauung mit einem weiteren Wohnhaus und Garage zu schaffen.
d) Die Aufstellung erfolgt gemäß § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
e) Der Stadtrat billigt den vom Planungsbüro Vogelsang / Landschaftsplanung Klebe vorgelegten Entwurf der Einbeziehungssatzung mit der Begründung in der Fassung vom 29.07.2015.
f) Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von dieser öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB zu benachrichtigen und ihre Stellungnahmen zur Planung einzuholen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungs- und Billigungsbeschluss sowie Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.
Das Planungsbüro Vogelsang wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen und deren Stellungnahmen zur Planung einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download Einbeziehungssatzung Stegbruck.pdf
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7. Stadtschloss Herrieden: Zwischenstand und weiteres Vorgehen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
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ö
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7 |
Sachverhalt
Die mit dem Realisierungskonzept für das Stadtschloss Herrieden beauftragte Firma ConTech GmbH Real Estate Management aus Nürnberg hat auftragsgemäß folgende Leistungsbestandteile bearbeitet:
? Katalogisierung der Nutzungsansätze
? Analyse Gebäudebestand
? Untersuchung der technisch-wirtschaftlichen Machbarkeit der Nutzungen
? Erarbeitung von Nutzungsvorschlägen.
Die Ergebnisse wurden dem Stadtrat in der Sitzung vom 08.07.2015 vorgestellt. Zusätzlich erfolgte eine Vorbefassung in Sitzungen mit den Fraktionsvorsitzenden am 16.07.2015 sowie am 23.07.2015.
Zur Fortsetzung der Bearbeitung ist nun die Entscheidung über die einzuplanenden Nutzungen durch den Stadtrat zu treffen.
Am 15.07.2015 wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit die erfreuliche Nachricht übermittelt, dass die Sanierung und Nachnutzung des Stadtschlosses Herrieden in das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus 2015 als Premiumprojekt aufgenommen wird“. Die Förderung beträgt 4,5 Millionen Euro. Diese Summe ist durch die Stadt Herrieden kozufinanzieren, wobei der Bundesförderanteil zwei Drittel und der kommunale Anteil ein Drittel beträgt. Aus diesem Grund muss das Gesamtprojekt in in sich abgeschlossene Teilprojekte gegliedert werden. Dabei sollen die Teilprojekte, die aus dem Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ gefördert werden, ein Gesamtvolumen von 6,75 Millionen Euro (4,5 Millionen Euro Bundesanteil plus 2,25 Millionen Euro Anteil der Stadt Herrieden) aufweisen. Die Förderung wird entsprechend mündlicher Mitteilung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 ausgereicht. Die anderen Teilprojekte werden im Rahmen der „herkömmlichen“ Städtebauförderung, gegebenenfalls ergänzt durch weitere Fördermittelgeber, mitfinanziert. Hierzu wird nach weiterer Detaillierung eine enge Abstimmung mit der Städtebauförderung bei der Regierung von Mittelfranken erfolgen.
Zur Konkretisierung der Förderung aus dem Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ ist nun zeitnah ein Zuwendungsantrag zu erarbeiten. Dieser ist nach der bisher veröffentlichten Terminschiene voraussichtlich im September 2015 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Details zum konkreten Ablauf sowie zu Umfang und Aufwand sollen zeitnah in einem Gespräch mit dem BBSR geklärt werden.
Bestandteil des Zuwendungsantrages wird aber mit Sicherheit die durch die ConTech GmbH auszuarbeitende Vorplanung sein. Die Erstellung der Vorplanung ist Bestandteil des bereits beauftragten Leistungsumfangs.
Als Grundlage für die Vorplanung ist der Nutzungsmix durch den Stadtrat nun festzulegen. Da die Vorplanung Bestandteil eines Zuwendungsbescheides durch das BBSR werden wird, sind zumindest die für die dort geförderten Teilprojekte eingereichten Unterlagen auch für die Ausführung weitgehend bindend, es ist jedoch davon auszugehen, dass das Gesamtkonzept im Rahmen des Zuwendungsantrags einzureichen ist.
Aus diesem Grund ist es - abhängig von der durch das BBSR vorzugebenden Terminschiene - gegebenenfalls notwendig, die aufgrund der heutigen Stadtratsentscheidung erarbeitete Vorplanung in einer Sondersitzung des Stadtrates in der Sommerpause vorzustellen und deren Einreichung als Bestandteil des Zuwendungsantrages zu beschließen.
Eine Aufteilung in einzelne Teilprojekte ist derzeit noch nicht möglich. Zum einen sollte für die Teilprojekte, die in die Bundesförderung aufgenommen werden, möglichst eine „Punktlandung“ bei 6,75 Millionen Euro erreicht werden. Zum anderen muss bedacht werden, dass die zeitlich kritischen Teilprojekte der Bundesförderung auch technisch und hinsichtlich der Nutzungen bis Ende 2018 fertiggestellt und betrieben werden können.
Die sehr knappe, durch das BBSR vorgegebene Zeitschiene bedingt, dass im September/Oktober 2015 bereits erste Maßnahmen in Gang zu setzen sind. Hier sind insbesondere die Vergabeverfahren nach VOF für die weiterführende Planung sowie die Zusammenstellung eines Projektteams (Verwaltung/Externe) zu nennen.
Aus vorgenannten Gründen möge der Stadtrat in seiner heutigen Sitzung die Entscheidung über die einzuplanenden Nutzungen treffen.
Diskussionsverlauf
Herr Karl Buckel, Geschichtsbeauftragter der Stadt Herrieden, gibt einen Überblick über den geschichtlichen Hintergrund des Stadtschlosses Herrieden. Er plädiert für die Rekonstruktion des Turms und des ursprünglichen Dachstuhls.
Am 19.08.2015 soll eine Stadtratssitzung mit dem Thema „Stadtschloss“ stattfinden.
Beschluss
Der Stadtrat beauftragt die ConTech GmbH, die Unterbringung folgender Nutzungen – in engster Abstimmung mit der Verwaltung – planerisch zu untersuchen und auf dieser Basis die Vorplanung entsprechend LP 2 der HOAI durchzuführen:
Nutzungen gemäß der heute in der Sitzung des Stadtrates vorgestellten Präsentation der ConTech GmbH. Die Leistung ist im beauftragten Leistungsumfang der ConTech GmbH enthalten; es entstehen keine Mehrkosten. Die Verwaltung wird beauftragt, nach erfolgter Detailabstimmung mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) den Zuwendungsantrag erstellen zu lassen. Sollten seitens der ConTech GmbH hierfür im beauftragten Angebot nicht enthaltene Zusatzleistungen erforderlich werden, werden diese nach Zeitaufwand vergütet. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass der Zuwendungsantrag möglicherweise Bestandteil eines Zuwendungsbescheides wird, so dass Abweichungen nicht oder nur in beschränktem Umfang möglich sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download 150729 Stadtrat klein.pdf
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8. Erlass einer Verordnung der Stadt Herrieden zum Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Seit 2008 ist in der Industriestraße eine Waschanlage in Betrieb. Ein Sonn- und Feiertagsbetrieb wurde bisher nicht genehmigt (s. Sitzungen v. 27.05.2009 u. 24.03.2010). Mit E-Mail v. 22.06.2015 stellt der Betreiber erneut den Antrag, die Betriebszeiten auf Sonn- und Feiertage auszudehnen da sich die Sachlage dahingehend geändert hat, dass in der unmittelbaren Nähe der Waschanlage mittlerweile ein Café an Sonn- und Feiertagen in Betrieb ist und dem Bürger nicht vermittelt werden kann, weshalb dies zulässig ist und der Betrieb einer Waschanlage nicht.
Nun hatte der Betreiber die Waschanlage entgegen dem letzten Beschluss vom 24.03.2010 die Waschanlage an den Sonntagen geöffnet. Die Bürgerinnen und Bürger machten von der Möglichkeit auch regen Gebrauch. Deshalb empfiehlt die Verwaltung, dem Antrag stattzugeben und den Betrieb der Waschanlage an den nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz zulässigen Tagen zu genehmigen. Hierfür ist jedoch eine entsprechende Verordnung zu erlassen:
Verordnung der Stadt Herrieden zum Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen vom 29.07.2015
Die Stadt Herrieden erlässt aufgrund des Artikels 2 Abs. 3 Nr. 5 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz vom 21. Mai 1980, BayRS 1131-3-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Mai 2015 (GVBl. S. 82) folgende
V e r o r d n u n g:
§ 1
Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen
Der Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen - ausgenommen Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingstmontag sowie Erster und Zweiter Weihnachtstag - wird zwischen 12.00 Uhr und 20.00 Uhr zugelassen.
§ 2
Zuwiderhandlungen
Nach Art. 7 Nr. 5 des Feiertagsgesetzes kann mit Geldbuße bis zu zehntausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 dieser Verordnung vor 12.00 Uhr bzw. an den ausgenommenen Feiertagen eine Autowaschanlage betreibt.
Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt im gesamten Stadtgebiet Herrieden einschließlich der Ortsteile.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Herrieden, den 29.07.2015
Alfons Brandl
Erster Bürgermeister
Rechtliche Würdigung
Der Betrieb von Waschanlagen in Herrieden an Sonn- und Feiertagen ist nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz möglich. Der Erlass einer entsprechenden Verordnung ist hierfür erforderlich. Das LRA Ansbach, Frau Hasselbacher, empfiehlt (nach Rücksprache mit der Regierung) bzgl. des Umfangs der von der Verordnung umfassten Feiertage nicht von den explizit im Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 Feiertagsgesetz aufgeführten Tagen abzuweichen.
Beschluss
Der Stadtrat erlässt die Verordnung der Stadt Herrieden zum Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5
Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Stefan Horndasch war bei der Abstimmung nicht anwesend.
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9. Neufassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
|
ö
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9 |
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 14.01.2015 hat der Stadtrat beschlossen, aufgrund der Einführung des Ratsinformationssystems und der dafür erforderlichen Anschaffung von geeigneten Gerätschaften durch die Stadtratsmitglieder selbst, den Mitgliedern des Stadtrats eine Technikpauschale in Höhe von 10,00 € monatlich zu gewähren. Aus diesem Grund ist die Anpassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts erforderlich. Folgende Textfassung wird zur Beschlussfassung vorgeschlagen.
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts
der Stadt
H E R R I E D E N
vom 29. Juli 2015
Aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Herrieden folgende Satzung:
§ 1 Zusammensetzung des Stadtrats
Der Stadtrat besteht aus dem berufsmäßigen Ersten Bürgermeister und 20 ehrenamtlichen Mitgliedern (§ 6).
§ 2 Ausschüsse
- Der Stadtrat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:
a) den Finanz- und Personalausschuss, bestehend aus dem Ersten Bürgermeister als Vorsitzenden und 7 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,
b) den Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, bestehend aus dem Ersten Bürgermeister als Vorsitzenden und 7 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,
c) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 7 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern, von welchen der Stadtrat ein Mitglied zum Vorsitzenden und ein weiteres Mitglied zum stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt,
d) den Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften, bestehend aus dem Ersten Bürgermeister als Vorsitzenden und 7 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern.
(2) 1Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit der Stadtrat selbst zur Entscheidung zuständig ist. 2Im Übrigen beschließen sie anstelle des Stadtrates (beschließende Ausschüsse).
(3) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.
§ 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder
Entschädigung
(1) 1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.
(2) Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 30,00 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates oder eines Ausschusses.
(3) 1Stadtratsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. 2Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,20 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. 3Sonstige Stadtratsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 10,20 € je volle Stunde. 4Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt. Die Sätze 2 bis 4 gelten nur bis 18 Uhr.
(4) Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.
(5) Das Ratsinformationssystem wurde angeschafft. Die Stadtratsmitglieder beschaffen sich selbst die dazugehörigen Gerätschaften (Tablet, Laptop, PC etc.). Als Ersatz für den finanziellen Aufwand erhalten alle Stadtratsmitglieder ab dem Monat der Einführung des Ratsinformationssystems eine Technikpauschale in Höhe von 10,00 € monatlich.
(6) Die Absätze 2 bis 5 gelten für den Ortssprecher entsprechend.
§ 4 Erster Bürgermeister
Der Erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.
§ 5 Weitere Bürgermeister
Der Zweite und Dritte Bürgermeister sind Ehrenbeamte.
§ 6 Inkrafttreten
1Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2015 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 07. Mai 2014 außer Kraft.
Herrieden, 29. Juli 2015
Alfons Brandl
Erster Bürgermeister
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der ersten Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wie im Sachverhalt dargestellt zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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10. Sanierung Stützmauer an der Altmühl - Vergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
|
ö
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10 |
Sachverhalt
Für die Sanierung der Stützmauer an der Altmühl wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es wurden zehn Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Submission am 17.07.2015 sind drei Angebote eingegangen. Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Preuße und Rätsch aus Weimar mit einer Angebotssumme von 260.692,09 € brutto abgegeben. Die Kostenberechnung des Fachingenieurs von der LGA lag bei 206.998,45 € brutto. Vom Architekturbüro werden die Mehrkosten mit der derzeitigen Marktsituation begründet. Die Zustimmung der Regierung von Mittelfranken zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn liegt vor. Ein Förderbescheid ist noch nicht eingegangen, daher kann derzeit noch keine Angabe zur Förderhöhe gemacht werden.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 6900.9503 260.692,09 € brutto
Beschluss
Der Beauftragung der Fa. Preuße und Rätsch aus Weimar für die Durchführung der Arbeiten zur Sanierung der Stützmauer an der Altmühl mit einer Angebotssumme von 260.692,09 € brutto wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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11. Neugestaltung Altmühlhaag - Vergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
|
ö
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11 |
Sachverhalt
Für die Neugestaltung des Altmühlhaag wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es wurden zehn Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Submission am 17.07.2015 sind drei Angebote eingegangen. Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Ulsenheimer aus Lichtenau mit einer Angebotssumme von 132.924,64 € brutto abgegeben. Die Kostenberechnung des Architekturbüro Jechnerer lag bei 139.173,79 € brutto. Die Zustimmung der Regierung von Mittelfranken zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn liegt derzeit nur für den östlichen Bereich vor. Für die Fußwegverbindung durch die Stadtmauer zur Fuggerstraße steht diese noch aus. Deshalb kann zum jetzigen Zeitpunkt die Vergabe nur vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Mittelfranken auch für diesen Bereich erfolgen.
Ein Förderbescheid ist noch nicht eingegangen, daher kann derzeit noch keine Angabe zur Förderhöhe gemacht werden.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 6900.9503 132.924,64
€ brutto
Beschluss
Der Beauftragung der Fa. Ulsenheimer aus Lichtenau zur Neugestaltung des Altmühlhaag mit einer Angebotssumme von 132.924,64 € brutto wird vorbehaltlich der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch die Regierung von Mittelfranken zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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12. Ersatzbeschaffung Transporter Bauhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
|
ö
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12 |
Sachverhalt
Der Transporter VW-Pritsche am Bauhof ist inzwischen 16 Jahre alt und hat einen Kilometerstand von 260.000 km. Im Haushalt sind für eine Ersatzbeschaffung Mittel in Höhe von 32.000 € vorgesehen. Die Ersatzbeschaffung wurde in der Arbeitsgruppe Bauhof vorberaten. Als Ergebnis der Besprechung wurde folgende Empfehlung ausgesprochen: Es soll ein Transporter mit einfacher Kabine (drei Sitzplätze) und Kipppritsche angeschafft werden. Für die Unterbringung für Kleingeräte und Werkzeuge soll zusätzlich eine Transportbox angeschafft werden. Für den Transporter wurden vom KFZ-Meister, Herrn Roch, vier Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Müller aus Herrieden für einen Peugeot Boxer 435 L2 mit einem Angebotspreis von 28.995,00 € brutto abgegeben. Für die Transportbox wurden zwei Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot wurde hier von der Fa. Beutelhauser aus Rednitzhembach für die Transportbox Logic Line CB 190 XL mit einem Angebotspreis von 3.182,06 € brutto abgegeben.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 6300.9350 32.177,06 € brutto
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Anschaffung des Transporters zum Preis von 28.995,00
€ brutto und der Transportkiste zum Angebotspreis von 3.182,06 € brutto zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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13. Herrieden, Marktplatz 3, Fassadensanierung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
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ö
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13 |
Sachverhalt
Der Sachverhalt wird in der Sitzung des BUL-Ausschusses vom 28.07.2015 vorberaten. Dafür wurde folgender TOP in die Sitzung aufgenommen:
„Für die Fassadensanierung für das Gebäude Marktplatz 3 in Herrieden, wurden im Haushalt
2015 Mittel aufgenommen. Aufgrund der Substanzerhaltung wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Maßnahme in diesem Jahr durchzuführen.
Folgende Sanierungsarbeiten an der Außenfassade sind vorgesehen:
Fassadenarbeiten
- Fassadenfläche reinigen
- Fassadenfläche in Teilflächen mit Algenmittel streichen
- Fassadenfläche 2 x streichen (Silikatfarbe)
Fenster und Fensterläden
- schleifen, grundieren, 2 x lackieren oder streichen
Die Kosten werden auf ca. 27.000,00 € brutto geschätzt.
Der Bescheid zum Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis durch das Landratsamt Ansbach liegt vor.
Der Bewilligungsbescheid für Zuwendungen von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen (Nr. 105 Förderung von Maßnahmen im kommunalen Fassadenprogramm) durch die Regierung von Mittelfranken ist am 15.06.2015 bei der Stadt Herrieden eingegangen.“
Die Empfehlung des BUL-Ausschusses wird in der Sitzung bekannt gegeben.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 8800.9400 27.000,00 € brutto (Kostenschätzung)
Beschluss
Entsprechend der Empfehlung des BUL-Ausschusses stimmt der Stadtrat zu, die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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14. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
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ö
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14 |
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14.1. Anfrage von Klaus Lohbauer - Geschwindigkeit im Schrotfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
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ö
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14.1 |
Sachverhalt
Herr Lohbauer berichtet, dass auf der Straße im Schrotfeld mit hoher Geschwindigkeit gefahren wird. Dieser Straßenabschnitt ist bereits als Zone 30 ausgeschildert. Herr Brandl schlägt vor, eine Geschwindigkeitsmessung durchzuführen bevor bauliche Maßnahmen ergriffen werden.
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14.2. Anfrage von Aurelia Pelka - Toiletten am Wertstoffhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
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ö
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14.2 |
Sachverhalt
Frau Pelka fragt nach, ob sich auf dem Gelände des Wertstoffhofs Toiletten befinden. Dort sind keine vorhanden. Die Mitarbeiter können die Toiletten der Baywa benutzen.
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14.3. Anfrage von Stefan Beckenbauer - Straßenbeleuchtung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
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ö
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14.3 |
Sachverhalt
Herr Beckenbauer erkundigt sich nach dem Ausbau der Straßenbeleuchtung „Am Klingengraben“. Dieser Sachverhalt wurde im BUL-Ausschuss behandelt.
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14.4. Anfrage von Michael Gögelein - Leerstandsmanagement
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
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ö
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14.4 |
Sachverhalt
Herr Gögelein berichtet aus der Stadt Ansbach, dass dort leerstehende Schaufenster mit Plakaten oder Karten beklebt sind. Er fragt an, ob mit den Eigentümern leerstehender Häuser in Herrieden gesprochen werden kann, dem Ansbacher Beispiel zu folgen. Herr Brandl informiert über die Leerstandsdatei, die wir von der Wirtschaftsförderung Landkreis Ansbach im Herbst erhalten.
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14.5. Anfrage von Wolfgang Strauß - letzte Stadtratssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
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ö
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14.5 |
Sachverhalt
Herr Strauß erwähnt, dass dies heute die letzte Stadtratssitzung in diesem Sitzungssaal ist. Dieses
besondere Ereignis soll mit Fotos dokumentiert werden.
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14.6. Anfrage von Curt Bauer - Ratsinformationssystem
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
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ö
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14.6 |
Sachverhalt
Herr Bauer berichtet, dass bei der Anmeldung im Ratsinformationssystem eine Fehlermeldung erscheint. Frau Schwander teilt mit, dass hier eine Liste mit ungelesenen
Einträgen gelöscht werden muss.
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14.7. Anfrage von Wolfgang Strauß - Umgang mit dem Ratsinformationssystem
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
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ö
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14.7 |
Sachverhalt
Herr Strauß fragt an, ob von Seiten der Verwaltung eine bebilderte Anleitung zum Umgang mit dem Ratsinformationssystem (Fehlerbehebung)
herausgegeben werden kann.
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15. Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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23. Stadtratssitzung
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29.07.2015
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ö
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15 |
Sachverhalt
Bürgeranfragen werden nicht gestellt.
Datenstand vom 11.01.2018 13:38 Uhr