Datum: 28.10.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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ö
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1 |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Sennfelder von der Fränkischen Landeszeitung, Herrn Ziegler, Fa. ConTech, Herrn Jocher, Citymanager, Frau Vogelsang und Frau Richardt, Planungsbüro Vogelsang, Herrn Fürhäußer, Architekturbüro Holzinger-Eberl-Fürhäußer, sowie 11 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Bekanntgaben wurden um folgende Tagesordnungspunkte ergänzt: TOP 3.2, Bericht vom „runden Tisch für Asylbewerber“; TOP 3.8, Einweihung Spielplatz Hohenberg; 3.9, Einladung zum Volkstrauertag am 15.11.2015; TOP 3.10 Bayerischer Innovationspreis Ehrenamt. Das Gremium nimmt die Ergänzung der Bekanntgaben zur Kenntnis. Der TOP 7, Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Kernort Herrieden einschließlich Gewerbegebiet an der A6 für das Jahr 2016, wurde vor dem TOP 4, Vorstellung aktueller Entwurfsstand Bebauungsplan Nr. 15.3 „Schrotfeld“,
behandelt.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.10.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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ö
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 07.10.2015
wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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ö
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3 |
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3.1. Spende für soziale Zwecke anstatt Weihnachtsgeschenke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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ö
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3.1 |
Sachverhalt
Herr Bürgermeister Brandl hat sich entschieden, anstatt der üblichen Weihnachtsgeschenke an Behörden eine Spende an eine soziale Einrichtung zu übergeben. Dies betrifft einen Betrag in Höhe von ca. 500,00 €.
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3.2. Bericht aus dem Arbeitskreis "runder Tisch für Asylbewerber"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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ö
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3.2 |
Sachverhalt
Herr Brandl teilt dem Gremium mit, dass in jeder Stadtratssitzung Informationen über den aktuellen Stand zum Thema „Asylbewerber“ weitergegeben werden. Herr Bunsen berichtet, dass zur Zeit 63 Asylbewerber dezentral in Herrieden untergebracht sind. Das ehemalige Coca-Cola-Gebäude wird voraussichtlich im Dezember belegt werden. Es wurden 52 Fahrräder für Asylsuchende abgegeben. Der Internationale Abend am 24.10.2015 war
sehr gut besucht. In Zusammenarbeit mit der Fachhochschule in Triesdorf soll Deutschunterricht angeboten werden. Auch die Katholische Erwachsenenbildung im Landkreis Ansbach will Sprachkurse für Asylsuchende anbieten. Im ehemaligen Rewe-Markt wird ein Lager für Wäsche, Kleidung, Mobiliar usw. eingerichtet. Die Herrieder Bürgerinnen und Bürger sowie die Geschäftsleute zeigen eine große Spendenbereitschaft für die asylsuchenden Menschen. Am Schluss seiner Ausführungen macht er noch auf die Veranstaltung am 16.11.2015 mit dem Landtagsabgeordneten Martin Stümpfig aufmerksam.
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3.3. Kostenentwicklung Umbau Bauhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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ö
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3.3 |
Sachverhalt
Das Architekturbüro Holzinger-Eberl-Fürhäuß
er stellt die Kostenentwicklung Umbau und Sanierung Bauhof, Bauabschnitt 1, vor. Hier ergibt sich eine Preisminderung von 40.834,00 € brutto zur ursprünglich geschätzten Summe von 1.135.961,00 € brutto.
Gründe für die Kostenreduzierung sind die mechanische Ausführung der Tore an der Hackschnitzelhalle, günstiger Soleerzeuger sowie günstige Angebotspreise bei den Gewerken Kunststofffenster, Malerarbeiten und Fliesenlegearbeiten.
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3.4. Kostenentwicklung KiTa St. Deocar
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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ö
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3.4 |
Sachverhalt
Das Architekturbüro Holzinger-Eberl-Fürhäußer stellt die Kostenentwicklung für den Neubau der Kita St. Deocar vor. Den geschätzten Kosten von 2.321.359,00 € stehen nach voraussichtlicher Schlussrechnung Kosten von 2.070.000,00 € gegenüber. Daraus ergibt sich eine Reduzierung von 251.359,00 € brutto.
Herr Fürhäußer berichtet, dass die Kostenminderung sich im Wesentlichen aus dem geringeren Gründungsaufwand im Bereich der Unterfangungen des Caritas-Gebäudes ergibt. Darüber hinaus haben die beteiligten Herrieder Firmen sehr günstige Preise eingeräumt. Auch die tatkräftige Unterstützung durch die Eltern der Kinder hat zur Kostenminderung beigetragen.
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3.5. Abriss der ehemaligen KiTa St. Vitus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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3.5 |
Sachverhalt
Die Katholische Kirchenverwaltung Herrieden hat mit Schreiben vom 08.10.2015 mitgeteilt, dass der Altbau der Kindertagesstätte St. Vitus abgerissen wird. Eine anderweitige Nutzung wurde geprüft und ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll. Die Dachsanierung und der Einbau von Bädern würden nach Aussage des Architekturbüros voraussichtlich ca. 35.000,00 € betragen.
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3.6. Information des Citymanagers über aktuelle Projektstände
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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3.6 |
Sachverhalt
Der Citymanager, Herr Markus Jocher, wird in der heutigen Sitzung des Stadtrates dem Gremium einen Überblick über die aktuellen Projektstände der aus dem ISEK resultierenden Vorhaben geben.
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3.7. Errichtung eines Leitsystems in Herrieden - Schlussabrechnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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3.7 |
Sachverhalt
Durch das Architekturbüro Jechnerer aus Herrieden wurde für die Errichtung eines Leitsystems in Herrieden die Schlussabrechnung vorgelegt. Bei dem Kostenanschlag (inkl. Baunebenkosten, Architekturbüro) wurde von Kosten von 97.610,32 € ausgegangen. Nach der Kostenfeststellung wurde die Maßnahme (inkl. Baunebenkosten Architekturbüro) mit Gesamtkosten von 77.036,32 € abgerechnet. Wegen des Entfalls einiger Bausteine gegenüber der Ausschreibung (Rückstellung Pavillon am SG-Parkplatz, Reduzierung Infostelen etc.) konnte die Beschilderung entsprechend günstiger abgerechnet werden.
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3.8. Einweihung Spielplatz Hohenberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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ö
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3.8 |
Sachverhalt
Herr Brandl lädt alle Mitglieder des Stadtrates zur Einweihung des Spielplatzes Hohenberg, am Samstag, 31.10.2015, 14:00 Uhr,
auf den Spielplatz Hohenberg ein.
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3.9. Volkstrauertag in Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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3.9 |
Sachverhalt
Bürgermeister Brandl gibt bekannt, dass die Einladung zum Volkstrauertag in Herrieden am Sonntag, 15.11.2015, als Tischvorlage an alle Stadtratsmitglieder verteilt wurde.
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3.10. Bayerischer Innovationspreis Ehrenamt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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3.10 |
Sachverhalt
Herr Brandl gibt bekannt, dass vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration der „Bayerische Innovationspreis Ehrenamt“ in zwei Kategorien verliehen wird.
Kategorie 1: Innovative Projekte
6 Einzelpreise á 10.000 Euro für Projekte, die bereits realisiert werden. Die Kategorie ist für Projekte, die gerade erst begonnen haben und damit noch ganz am Anfang stehen.
Kategorie 2: Neue Ideen
5 Förderpreise je 3.000 Euro für herausragende Ideen und Konzepte. Diese Kategorie passt für alle, die mit ihren Ideen in den Startlöchern stehen.
Der Informationsflyer wird in Umlauf gegeben.
Anmeldeschluss: 31.12.2015
Die Preisverleihung findet am 30. Juni 2016
im Rahmen des Bayerischen Ehrenamtskongresses in Nürnberg statt.
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4. Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Kernort Herrieden einschließlich Gewerbegebiet an der A 6 für das Jahr 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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4 |
Sachverhalt
In Anlehnung an den Beschluss des Stadtrates, TOP 6 aus der Sitzung vom 07.10. 2015, ist der Erlass folgender Satzung erforderlich.
Verordnung
der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Kernteil Herrieden einschließlich Gewerbegebiet an der A6 für das Jahr 2016
Auf Grund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954) und Art. 228 der neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit § 11 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl S. 22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. März 2015 (GVBl S. 28), erlässt
die Stadt Herrieden folgende Verordnung:
§ 1
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage
Abweichend von der Vorschrift des § 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss im Kernort Herrieden einschließlich Gewerbegebiet an der A6 aus Anlass
1. des Frühjahrsmarktes am 06.03.2016 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
2. des Altstadtfestes am 17.07.2016 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
3. des Jahrmarktes an der Kirchweih am 18.09.2016 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr und
4. des Kathreinmarktes am 20.11.2016 von 12.00 Uhr bis 17.00Uhr
für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein.
§ 2
Geltung anderer Rechtsverordnungen
Die durch Rechtsverordnungen nach den §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss freigegebenen Verkaufszeiten (Verkauf in ländlichen Gebieten und Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen) bleiben unberührt. Die jeweilige Gesamtöffnungszeit nach § 1 dieser Verordnung und nach den Rechtsverordnungen nach §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss darf insgesamt fünf Stunden nicht überschreiten.
§ 3
Inkrafttreten und Geltungsdauer
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des letzten von der Verordnung erfassten Tages.
Hinweise zur Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Kernort Herrieden einschließlich Gewerbegebiet an der A6 für das Jahr 2016
1. Arbeitnehmer dürfen an den verkaufsoffenen Sonntagen nur während der in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgesetzten Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer dreißig Minuten beschäftigt werden (§ 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss).
2. Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die weiteren Vorschriften des § 17 des Gesetzes über den Ladenschluss, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind für die an den freigegebenen Sonn- und Feiertagen für die in den geöffneten Verkaufsstellen beschäftigten Arbeitnehmer zu beachten.
3. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgelegten Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen können nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.
4. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung können nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
5. Vorsätzliche Verstöße gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung werden, wenn dadurch vorsätzlich oder fahrlässig Arbeitnehmer in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet werden, gemäß § 25 des Gesetzes über den Ladenschluss als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
Beschluss
Der Stadtrat erlässt die Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Kernort Herrieden einschließlich Gewerbegebiet an der A 6 für das Jahr 2016.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Vorstellung aktueller Entwurfsstand Bebauungsplan Nr. 15.3 "Schrotfeld"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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ö
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5 |
Sachverhalt
Das Planungsbüro Vogelsang hat im Rahmen der Ausarbeitung für die Erweiterung des BG Schrotfeld Erschließungsstudien konzipiert. Die hierbei herausgearbeiteten Varianten sollen in der heutigen Sitzung gezeigt und zur Diskussion gestellt werden.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt die vorgestellten Planungsvarianten zur Kenntnis und beschließt, dass die Entwurfsvariante A weiter ausgearbeitet und umgesetzt werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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6. Ausbau der Kreisstraße AN 54 Leibelbach - Lammelbach, Planungsvorstellung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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ö
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6 |
Sachverhalt
Herr Biedermann vom Landratsamt Ansbach stellt die Planungen zum Ausbau der Kreisstraße AN 54 von Leibelbach nach Lammelbach mit Neubau eines Geh- und Radweges vor.
Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 262.000,00 € brutto. Es ist mit einer Förderung von ca. 141.000,00 € zu rechnen, sodass sich ein Netto-Investitionsaufwand von ca. 121.000,00 € errechnet.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 27.10.2015 über den Ausbau der Kreisstraße AN 54 beraten. In der Sitzung wird die Beschlussempfehlung des BUL vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen
1.065 m x 220,00 € = 234.300,00 € zzgl. Nebenkosten von ca. 12 % ergibt gerundet 262.000,00 €
HHJ. 2016
Einnahmen: Förderung ca. 60 % HHSt. 6300.3610 ca. 141.000,00 €
Ausgaben: HHSt. 6300.9505 ca. 262.000,00 €
Diskussionsverlauf
Herr Johann Christ merkt hierzu an, dass die Straßenbeleuchtung dementsprechend ergänzt wird.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt den Planungen zum Ausbau der Kreisstraße AN 54 von Leibelbach nach Lammelbach mit Neubau eines Geh- und Radweges zu. Weiter wird die Empfehlung ausgesprochen, den Radweg hinter der Kapelle in Lammelbach in Richtung Manndorf weiterzuführen. Die Maßnahme soll im Haushalt 2016 eingeplant werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Dokumente
Download Ausschnitt aus Erläuterungsbericht.pdf
Download VE_5-2) L-Plan_1000.pdf
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7. Stadtschloss Herrieden - Festlegung des Bauteils für die Bundesförderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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ö
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7 |
Sachverhalt
In der nicht öffentlichen Stadtratssitzung vom 07.10.2015 hat der Stadtrat über folgenden Sachverhalt beraten:
Der Referatsleiter im BBR hat vorgegeben, dass doch jetzt schon für den Förderantrag das vom Bund geförderte Bauteil benannt werden muss. Dies bedeutet, dass der Förderantrag noch einmal überarbeitet werden muss.
Für die Festlegung des entsprechenden Bauteils gibt es zwei Möglichkeiten. Ausgangslage ist, dass wir eine Förderung von 2/3 erhalten, max. 4,5 Mio. €. Das bedeutet, wir müssen für das auszuwählende Bauteil 6,75 Mio. € ansetzen, um die höchst mögliche Förderung zu erzielen. Übersteigen die Kosten diesen Betrag, trägt die Stadt Herrieden den übersteigenden Teil alleine. Eine Städtebauförderung gibt es für den Bauteil, der über die Bundesförderung gefördert wird, nicht. Also ist es ratsam, ein Bauteil zu wählen, welches die 6,75 Mio. € sicher nicht übersteigt. Andere Bauteile werden von der Städtebauförderung gefördert (ca. 60%).
Aus Sicht der Bundesförderung gilt ein Bauteil als abgeschlossen, wenn man z.B. die Hülle fertig stellt und im Innenausbau zwei von drei Stockwerken saniert sind. Dies ist vergleichbar damit, wenn man ein Einfamilienhaus baut, jedoch das Dachgeschoss erst zu einem späteren Zeitpunkt ausbaut. Dabei ist dann zu klären, ob wir dann evtl. für das noch fehlende Stockwerk, nach dessen Herstellung, eine Förderung über die Städtebauförderung erhalten. Dies musste noch mit der Regierung abgeklärt werden.
In der Diskussion hat sich heraus kristallisiert, dass die Bauteile E-I plus Außenanlagen für die Bundesförderung gemeldet werden sollen. Weiter könne man im oberen Stockwerk der ehemaligen Stallungen einen Sitzungssaal vorsehen. Wenn das BHKW entsprechend gefördert wird, soll auch dieses hinein gerechnet werden. Inzwischen haben wir die Information über das BBR, Herrn Günthner, erhalten, dass das BHKW nicht über die Bundesförderung gefördert wird. Weiter wurde besprochen: Der sich unter der Büttnerei befindliche Keller, die Büttnerei (D) und der Keller der Büttnerei sollen in den Bauabschnitt mit aufgenommen werden und von der Gastronomie her erschlossen werden.
In der heutigen Sitzung gilt es nun, diesen Konsens durch Beschluss zu legitimieren.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, die Bauteile E-I mit der Erweiterung um den Sitzungssaal im oberen Stock der ehemaligen Stallungen sowie die Außenanlagen für die Bundesförderung zu melden.Der sich unter der Büttnerei befindliche Keller, die Büttnerei (D) und der Keller der Büttnerei sollen in den Bauabschnitt mit aufgenommen werden und von der Gastronomie her erschlossen werden. Dies unter der Maxime, dass
der Bauteil der Brauerei gefördert wird und nicht die Ausstattung. Der gesamte Außenbereich inkl. Schlosshof soll mit aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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8. Formlose Bauvoranfrage auf Nutzungsänderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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ö
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8 |
Sachverhalt
Formlose Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung des Kellergeschosses für Gewerberäume (Lagerverkauf für gluten- und laktosefreie Produkte) von Tanja Gruber auf Flst. 1420/1, Gemarkung Herrieden, Am Weinberg 7, im Bebauungsplan Nr. 12 „Am Weinberg“, WA-Gebiet.
Die formlose Bauvoranfrage mit umfänglicher Erläuterung liegt in der Sitzung aus und kann von der Verwaltung erläutert werden. Laut Auskunft Frau Gruber sind genügend Stellplätze am Haus vorhanden. Die Nachbarn sind mit der Nutzungsänderung bzw. der Ausführung des Gewerbes einverstanden. Bei Erteilung der gemeindlichen Einvernahme ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Ein Bauantrag ist einzureichen.
Hier die Eckdaten:
- Wochenöffnungszeiten: ca. 16 Stunden, Mi. und Do. von 14.00 bis 18.00 Uhr, Fr. von 10.00
bis 18.00 Uhr
- Verkaufsfläche: ca. 70 m²
- Ladeneingang: rückwärtiger Bereich im Keller (nicht einsehbar)
- Belieferung: 1 x pro Woche per LKW, Verweildauer ca. 15 Min.
- Kundenfrequenz: 3 – 15 Kunden pro Öffnungstag
- genügend Parkplätze auf eigenem Grundstück
- Nachbarn sind selbst Kunden
Beschluss
Der Stadtrat stellt die gemeindliche Einvernahme für die Nutzungsänderung sowie die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich WA-Ausweisung bzw. der Zustimmung zur Ausführung des Gewerbes in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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9. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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ö
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9 |
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9.1. Anfrage von Michael Weis - Umleitung in Rauenzell, Hirtenweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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ö
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9.1 |
Sachverhalt
Herr Weis fragt an, ob das Geschwindigkeitsmessgerät in der Röser Straße aufgestellt und im Bereich der Bushaltestelle eine Zone 30 festgelegt werden kann.
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9.2. Anfrage von Robert Goth - Kreisstraße AN 55, Höhe Rös
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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ö
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9.2 |
Sachverhalt
Herr Goth schlägt vor, die Geschwindigkeit auf der Kreisstraße AN 55, Höhe Rös, auf 80 km/h zu begrenzen. In diesem Bereich gibt es keine Abbiegespur nach Rös
.
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9.3. Anfragen von Klaus Lohbauer - Geschwindigkeitsmessung im Schrotfeld und Straßenabschnitt bei Regmannsdorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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ö
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9.3 |
Sachverhalt
Herr Lohbauer fragt nach, ob die Geschwindigkeitsmessung schon durchgeführt wurde. Hierauf antwortet Frau Schwander, dass dies bereits im Jahr 2014 erfolgt ist. Im Jahr 2015 wurde noch keine Messung durchgeführt. Weiter erkundigt er sich nach dem Straßenabschnitt bei Regmannsdorf im Hinblick auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung
. Hier gibt es keine 80 km/h-Begrenzung, weil eine Abbiegespur vorhanden ist.
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9.4. Anfragen von Armin Jechnerer - Kuverts der Grund- und Mittelschule Herrieden und Lärmschutz im Bereich der A6
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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ö
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9.4 |
Sachverhalt
Herr Jechnerer fragt an, ob die Verwaltung der Stadt Herrieden auch Kuverts aus ehemaligen Kriegskarten verwenden kann, wie dies die Grund- und Mittelschule Herrieden bereits praktiziert.
Im Rahmen des weiteren Ausbaus der A6 sind Lärmschutzmaßnahmen geplant. Herr Jechnerer schlägt vor, dass sich die Stadt Herrieden zusammen mit der Stadt Ansbach um geeignete Maßnahmen für die betroffenen Orte bemüh
t.
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9.5. Anfragen von Klaus Rupprecht - Altmühlhaag; Anwesen Neunstetter Straße 1; Kanalsanierung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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ö
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9.5 |
Sachverhalt
Herr Rupprecht fragt an, wie lange die Durchfahrt „Storchentor“ noch gesperrt ist. Herr Brandl antwortet, dass die Sperrung noch bis 13.11.2015 dauert.
Weiter erkundigt er sich nach dem Sachstand Anwesen Neunstetter Straße 1. Es antwortet Frau Schwander, dass die Altstadtfreunde unter der Regie von Stephan Wenk Arbeiten in den Innenräumen vornehmen.
Als nächstes erkundigt er sich nach dem Stand der
Kanalsanierung in Neunstetten und Elbersroth. Frau Schwander sagt zu, den Sachverhalt zu prüfen. Sie gibt das Ergebnis in der nächsten Sitzung bekannt.
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9.6. Anfrage von Robert Goth - Gehweg Leutershausener Straße, Neunstetten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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ö
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9.6 |
Sachverhalt
Herr Goth schlägt vor, den Gehweg in der Leutershausener Straße in Neunstetten nach der Leitungsverlegung nicht mehr mit Asphalt zu verschließen, sondern zu pflastern. Dieser Sachverhalt soll im BUL-Ausschuss behandelt werden
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9.7. Anfrage von Wolfgang Strauß - Veranstaltung am 06.11.2015 zum Thema Asyl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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ö
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9.7 |
Sachverhalt
Herr Strauß lädt alle Stadtratsmitglieder zu der Veranstaltung zum Thema Asyl
am 06.11.2015 mit Innenminister Joachim Herrmann ins Pfarrheim ein.
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9.8. Anfrage von Robert Buckel - Imagefilm
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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ö
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9.8 |
Sachverhalt
Herr Buckel erkundigt sich nach dem Sachstand in puncto Imagefilm für die Stadt Herrieden. Frau Schwander erklärt, dass dieses Projekt im Aufgabenbereich des Citymanagers liegt.
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10. Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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28. Stadtratssitzung
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28.10.2015
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ö
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10 |
Sachverhalt
Es wird keine Bürgeranfrage gestellt.
Datenstand vom 10.10.2016 09:01 Uhr