Datum: 25.11.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
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ö
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1 |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Alban von der Fränkischen Landeszeitung, Herrn Ruppert, Architekturbüro Jechnerer, Herrn Ziegler und Frau Douzi, Fa. ConTech, sowie 42 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 28.10.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
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ö
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom
28.10.2015 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
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ö
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3 |
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3.1. Hinweis auf den FNP-Workshop am 27./28.11. in der Bauakademie Feuchtwangen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
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ö
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3.1 |
Sachverhalt
Herr Bürgermeister Brandl weist nochmals auf den am Wochenende stattfindenden FNP-Workshop in der Bauakademie Feuchtwangen hin. Fahrgemeinschaften können unter den Stadtratsmitgliedern gebildet werden. Beginn ist am Freitag, den 27.11.2015, um 15.00 Uhr.
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3.2. Ferienbetreuung im August 2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
|
ö
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3.2 |
Sachverhalt
In den Sommerferien 2015 wurde die Ferienbetreuung, wie im Jahr 2014, durch die Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) durchgeführt. Im letzten Jahr konnte die Ferienbetreuung kostendeckend durchgeführt werden. Die Belegung lag im Durchschnitt bei 13,3 Kindern, 10 Kinder sind nötig, um die Betreuung anzubieten. Im August 2015 war die Nachfrage geringer, hier waren durchschnittlich nur 5,3 Kinder angemeldet. Die Verwaltung hat sich entschieden, die Ferienbetreuung trotzdem anzubieten und das daraus resultierende Defizit zu tragen. Die gfi hat jetzt
die Abrechnung vorgelegt. Das Defizit beträgt 882,00 €. Dieser Betrag ist an die gfi zu überweisen. Im August 2013 wurde die Ferienbetreuung durch die Stadt Herrieden durchgeführt. Hier lag das Defizit bei 2.191,04 €.
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3.3. Sitzungstermine 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
|
ö
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3.3 |
Sachverhalt
Folgende Sitzungstermine wurden für das Kalenderjahr 2016 festgelegt:
Stadtrat
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B U L – Ausschuss
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Beginn: 19:00 Uhr
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Beginn 15:00 Uhr
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Sitzungsort: kath. Pfarrheim
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Sitzungsort: Galerie
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Mittwoch, 13. Januar
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Dienstag, 19. Januar
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Mittwoch, 03. Februar
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Dienstag, 02. Februar
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Mittwoch, 24. Februar
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Dienstag, 23. Februar
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Mittwoch, 16. März
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Dienstag, 15. März
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Mittwoch, 06. April
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Dienstag, 05. April
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Mittwoch, 20. April
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Dienstag, 19. April
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Mittwoch, 11. Mai
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Montag, 09. Mai
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Mittwoch, 08. Juni
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Dienstag, 07. Juni
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Mittwoch, 29. Juni
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Dienstag, 28. Juni
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Mittwoch, 27. Juli
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Dienstag, 26. Juli
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Mittwoch, 14. September
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Dienstag, 13. September
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Mittwoch, 05. Oktober
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Dienstag, 04. Oktober
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Mittwoch, 26. Oktober
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Dienstag, 25. Oktober
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Mittwoch, 23. November
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Dienstag, 22. November
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Mittwoch, 14. Dezember
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Dienstag, 13. Dezember
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Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus, Partnerschaften
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Schulverbandsausschuss
MSCHV
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Dienstag, 01. März
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Mittwoch, 17. Februar
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Dienstag, 14. Juni
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Dienstag, 12. April
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Dienstag, 19. Juli
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Montag, 11. Juli
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Dienstag, 11. Oktober
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Dienstag, 18. Oktober
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Beginn: 15:00 Uhr
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Beginn: 15:00 Uhr
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Sitzungsort: Galerie
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Sitzungsort: Galerie
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3.4. Ehrungen der Prüfungsbesten im schulischen, akademischen, berufsbildenden Bereich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
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ö
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3.4 |
Sachverhalt
Heute werden folgende verdiente junge Menschen geehrt:
1. Christoph Nenning, Gräbenwinden, Hochschule Ansbach, hat den Studiengang Energie- und Umweltsystemtechnik mit dem Bachelor of Engineering mit der Note 1,7 abgeschlossen.
2. Ernestine Großmann, Herrieden, hat im Abiturjahrgang 2015 am Theresien-Gymnasium ihr Abitur mit der Note 1,3 abgeschlossen.
3. Johannes Horndasch, Herrieden, hat im Abiturjahrgang 2015 am Platen-Gymnasium sein Abitur mit der Note 1,5 abgeschlossen.
4. Barbara Kaltenecker, Herrieden, hat an der Staatl. Fachakademie für Landwirtschaft, Fachrichtung Ernährungs- und Versorgungstechnik, ihren Abschluss als „Staatlich geprüfte Betriebswirtin für Ernährung und Versorgungsmanagement“ mit der Note 1,19 abgeschlossen. Sie erhält den Meisterpreis des Bay. Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
5. Anna-Lena Schwab, Leutenbuch, Staatliche Berufsschule I, Ansbach, Ausbildung zur Industriekauffrau, hat ihre Berufsausbildung mit der Note 1,44 abgeschlossen. Ausbildungsbetrieb Firma Schüller Möbelwerke KG, Herrieden.
6. Melissa Menhorn, Herrieden, Staatliche Berufsschule I Ansbach, Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation hat ihre Berufsausbildung mit der Note 1,36 abgeschlossen. Ausbildungsbetrieb Firma Hecht International GmbH, Burgoberbach.
7. Fabian Goth, Kugelmühle, Staatliche Berufsschule I Ansbach, Ausbildung zum Verkäufer hat seine Berufsausbildung mit der Note 1,42 abgeschlossen. Ausbildungsbetrieb Firma Aldi Süd GmbH, Ansbach.
8. Andre Raab, Hohenberg, Berufsausbildungswerk des Bezirks Mittelfranken, Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, Außenstelle Ansbach, hat die Ausbildung zum Fachlageristen mit der Note 3,0 abgeschlossen.
9. Patrick Kohlbach, Herrieden, Berufsausbildungswerk des Bezirks Mittelfranken, Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung, Außenstelle Ansbach, hat die Ausbildung zum Metallbearbeiter mit der Note 2,0 abgeschlossen.
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3.5. Übergabe der Stiftungsgelder der Marohn´schen Förderstiftung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
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ö
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3.5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes der Marohn´schen Förderstiftung, Herr Altbürgermeister Werner Herzog, übergibt an die Vereinsvorsitzenden entsprechend des Stiftungszwecks Zuwendungen aus den erwirtschafteten Kapitalerträgen. Er bedankt sich bei den Vereinsvorsitzenden für ihr ehrenamtliches Engagement. Ebenso bedankt er sich bei der Verwaltung der Stadt Herrieden. Herr Bürgermeister Brandl bedankt sich bei den Vereinen für die sehr gute Jugendarbeit und bei Herrn Herzog für den ehrenamtlichen Einsatz.
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3.6. Bürgerstiftung Herrieden; Bekanntgabe des Ergebnisses der Kirchweihverlosung 2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
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ö
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3.6 |
Sachverhalt
Die alljährliche Kirchweihverlosung fand dieses Jahr zugunsten der Bürgerstiftung Herrieden statt. In Kombination mit einer Mailing-Aktion konnten 4.040,30 € Reinerlös generiert werden, wovon 1.250,00 € direkt als Zustiftung auf das Konto der Deutschen Stiftungstreuhand AG flossen. Der Stiftungsrat befasst sich derzeit mit der weiteren Verwendung der Stiftungserträge. Das Stiftungskapital beläuft sich mittlerweile auf 52.080,00 €.
Rechtliche Würdigung
Bei der Bürgerstiftung Herrieden handelt es sich um eine nichtselbständige Stiftung. Sie wurde
im Rahmen des Konzeptes der „Stiftergemeinschaft Stadt und Landkreis Ansbach“ errichtet.
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3.7. Zuwendungsbescheid "Nationale Projekte des Städtebaus" für das Stadtschloss Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
|
ö
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3.7 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 19.11.2015 (per E-Mail eingegangen am 20.11.2015, Eingang der schriftlichen Unterlagen ist für die nächsten Tage angekündigt) hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) in Bonn den Zuwendungsbescheid für das Projekt „Stadtschloss Herrieden – Sanierung und Nachnutzung“ im Rahmen des Bundesförderprogrammes „Nationale Projekte des Städtebaus“ gegenüber der Stadt Herrieden erlassen.
Die Zuwendung auf Ausgabenbasis beträgt hiernach 4.500.000,00 €. Die Zuwendung wird in Form der Anteilfinanzierung in Höhe von 66,67 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Der Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt höchstens 6.750.000,00 Euro.
Die Gewährung der Bundeszuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. Die Bewilligung setzt voraus, dass die Finanzierung des Vorhabens gesichert b
leibt. Die in dem Bescheid und dessen Anlagen genannten Termine sind einzuhalten; das Projekt ist bis zum 31.12.2018 abzuschließen.
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4. Strobel´sche Stipendienstiftung Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
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ö
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4 |
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2014 für die Strobel´sche Stipendienstiftung Herrieden schließt im Verwaltungshaushalt mit 681,74 € und im Vermögenshaushalt mit 4.490,66 € ab. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2015 wird in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 805,00 € und im Vermögenshaushalt 3.350,00 € festgesetzt.
Rechtliche Würdigung
Die Strobel´sche Stipendienstiftung Herrieden ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herrieden und unterliegt der Stiftungsaufsicht der Regierung von Mittelfranken (Art. 21 Abs. 1 BayStG – Kirchliche Stiftung).
„…Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der steuerrechtlichen Vorschriften und ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke“.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt den Haushaltsansatz 2015 für die Stobel´sche Stipiendienstiftung Herrieden zur Kenntnis und genehmigt die Jahresrechnung 2014 vorbehaltlich des Ergebnisses des Rechnungsprüfungsausschusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Armendürftungsstiftung Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
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ö
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5 |
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2014 für die Armendürftungsstiftung Herrieden schließt im Verwaltungshaushalt mit 4.955,05 € und im Vermögenshaushalt mit 17.464,98 € ab. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2015 wird in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 3.850,00 € und im Vermögenshaushalt auf 15.120,00 € festgesetzt.
Rechtliche Würdigung
Die Armendürftungsstiftung ist eine rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herrieden und unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landratsamtes (Art. 20 Abs. 2 BayStG – Kommunale Stiftung). „…Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke…“).
Beschluss
Der Stadtrat nimmt den Haushaltsansatz 2015 für die Armendürftungsstiftung Herrieden zur Kenntnis und genehmigt die Jahresrechnung 2014 vorbehaltlich des Ergebnisses des Rechnungsprüfungsausschusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Stadtstiftung Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
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ö
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6 |
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2014 für die Stadtstiftung Herrieden schließt im Verwaltungshaushalt mit 3.716,41 € und im Vermögenshaushalt mit 8.685,52 € ab.
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2015 wird in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 1.375,00 € und im Vermögenshaushalt auf 8.325,00 € durch den Stiftungsvorstand festgesetzt.
Rechtliche Würdigung
Die Stadtstiftung Herrieden ist eine rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herrieden und unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landratsamtes (Art. 20 Abs. 2 BayStG – Kommunale Stiftung).
Beschluss
Der Stadtrat nimmt den Haushaltsansatz 2015 für die Stadtstiftung Herrieden zur Kenntnis und genehmigt die Jahresrechnung 2014 vorbehaltlich des Ergebnisses des Rechnungsprüfungsausschusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Aufstellung Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Leben findet Innenstadt": Jahresantrag 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
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ö
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7 |
Sachverhalt
Der Jahresantrag zur Fortschreibung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Leben findet Innenstadt“ für die Programmjahre 2016 bis 2019 muss bis zum 01.12.2015 der Regierung von Mittelfranken vorgelegt werden. In Abstimmung mit dem Sanierungsplaner (Architekturbüro Jechnerer) hat die Abteilung Baurecht die Maßnahmen und Kostenansätze geschätzt und überarbeitet. Die Bedarfsmitteilung (Grobschätzung) ist als Anlage zu diesem TOP im Ratsinformationssystem hinterlegt. Der Antrag wird nach Beschluss des Stadtrates an die Regierung von Mittelfranken (sowie in Abdruck auch an das Landratsamt) übersandt. Die Stadtkämmerei erhält die Kostenansätze zur Information.
Diskussionsverlauf
Im Hinblick auf den barrierefreien Ausbau von öffentlichen Gebäuden, ist für den Einbau eines Aufzuges im Rathaus im Antrag an die Regierung der Betrag für diese Maßnahme gegen den eingestellten Betrag für die Sanierung des Rathauses auszutauschen
.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt die Maßnahmen und Kostenansätze gemäß der Bedarfsmitteilung zur Kenntnis und stimmt dem Jahresantrag zu. Die Maßnahmen sollen von der Stadtkämmerei im Haushaltsplan 2016 und in der Finanzplanung der Folgejahre berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download Bedarfsmitteilung (Jahresantrag) 2016.pdf
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8. Umbau und Erweiterung Bauhof - Vergabe Gewächshaus, 2. BA
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
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ö
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8 |
Sachverhalt
Der Bauausschuss hat in einer Sitzung am 24.11.15 folgenden Sachverhalt vorberaten:
Für den Neubau des Gewächshauses fand die Submission am 28.10.2015 statt.
Es sind dazu vier Angebote bei der Stadt Herrieden eingegangen. Das günstigste Angebot der Firma Plonka aus Salzkotten über 90.297,20 € brutto wurde aus zwei Gründen ausgeschlossen:
1. Das Leistungsverzeichnis wurde zwar rechtzeitig per Mail übermittelt, jedoch nicht im verschlossenen Umschlag = Ausschlussgrund.
2. Eine Eintragung ins Leistungsverzeichnis mit mindernden qualitätsrelevanten Eigenschaften des U-Werts versehen worden = Ausschlussgrund.
In der Bieterfolge hat die Firma Kräss aus Pfaffenhofen mit 90.799,98 € brutto das zweitgünstigste Angebot abgegeben.
Die Angebotssumme der Firma Kräss ist um ca. 919,00 € günstiger als die Kostenschätzung des Architekturbüros Holzinger - Eberl – Fürhäusser.
Der Beschlussvorschlag des Bauausschusses wird in der Stadtratssitzung vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 6300.9401 90.799,98 € brutto
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des Bauausschusses an. Der Auftrag wird an die Firma Kräss aus Pfaffenhofen zu dem Angebotspreis von 90.799,98 € brutto vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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9. Neubau "Wohnen mit Service" und Tagespflege
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
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ö
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9 |
Sachverhalt
Bauantrag für den Neubau „Wohnen mit Service“ und Tagespflege vom Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V. auf den Flst. Nrn. 70, 70/4, Gemarkung Herrieden, Vogteiplatz 7 (mit gleichzeitigem Abbruch altes Wohnhaus und Scheune).
Herr Ruppert vom Architekturbüro Jechnerer stellt in der Sitzung die Planung vor.
Beschluss
Die gemeindliche Einvernahme wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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10. Umbau Ausstellungs-Center, Erweiterung Parkplätze Anlieferung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
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ö
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10 |
Sachverhalt
Bauantrag für den Umbau Ausstellungs-Center sowie Erweiterung Parkplätze für die Anlieferung von Schüller Möbelwerk KG auf Flst. Nr. 719, Gemarkung Herrieden, Rother Straße 1. Die Erstausfertigung wurde bereits ans Landratsamt Ansbach durch
den Bauherrn weitergeleitet.
Beschluss
Die gemeindliche Einvernahme wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Die Stadtratsmitglieder Max Heller und Manfred Niederauer haben an der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilgenommen.
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11. Kooperationsvereinbarung mit Tagesmüttern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
|
ö
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11 |
Sachverhalt
Die Vereinbarung vom Juli 2013 zwischen der Stadt Herrieden und den Tagesmüttern wurde in Anlehnung an die Abrechnungsmodalitäten des Landratsamtes geschlossen. In der Vereinbarung steht unter § 8, dass im Fall von Krankheit oder Fehlzeiten der Tagesmutter für bis zu 30 Tage der freiwillige Zuschuss der Stadt Herrieden weiter gezahlt wird. Das Landratsamt Ansbach hat den Tagesmüttern mit Schreiben vom 16.02.2015 mitgeteilt, dass das Tagespflegeentgelt nur noch für bis zu 20 Arbeitstage im Kalenderjahr weiter gezahlt wird. Dieses Schreiben ist bei der Stadt Herrieden am 15.10.2015 eingegangen. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass sich die Stadt Herrieden ab Januar 2016 der Entscheidung des Landratsamtes anschließt. Das heißt für die in Herrieden tätigen Tagesmütter werden ab dem Jahr 2016 nur noch 20 betreuungsfreie Tage finanziell unterstützt. Die Tagesmütter melden dem Landratsamt und der Stadt Herrieden die betreuungsfreien Tage. Bisher wurde die Grenze von 30 betreuungsfreien Tagen nicht überschritten.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass sich die Stadt Herrieden der Vorgehensweise des Landratsamtes Ansbach anschließt. Ab dem Jahr 2016 räumt die Stadt Herrieden den Tagesmüttern nur noch 20 betreuungsfreie Tage/Jahr ein. Für mehr genommene betreuungsfreie Tage wird der freiwillige Zuschuss gekürzt. Die Kooperationsvereinbarung wird mit einer Änderungsvereinbarung den neuen Gegebenheiten angepasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Max Heller war bei der Abstimmung nicht im Saal.
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12. Aktualisierung der Hundesteuersatzung vom 22.10.1998
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
|
ö
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12 |
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Herrieden hat in seinem Prüfungsbericht zur Jahresrechnung 2014 angeregt, die geltende Hundesteuersatzung anzupassen. Als Grundlage dient eine Erhebung der Hundesteuersätze im Landkreis Ansbach zum Stichtag 08.10.2014. Materiell-rechtliche Grundlage des Satzungsentwurfes ist die Mustersatzung zur Erhebung der Hundesteuer, des Bayerischen Innenministeriums. Abweichungen zur ursprünglichen Hundesteuersatzung und zur Mustersatzung wurden rot hervorgehoben. Die im Satzungsentwurf vorgeschlagenen Steuersätze basieren auf dem stichtagsbezogenen Durchschnittswert der Landkreiskommunen. Um einen gewissen Grad der Kostendeckung der durch die Hunde verursachten Kosten (Anschaffung von Hunde-WC´s, lfd. Entsorgung durch den Bauhof) zu erreichen, wird eine Erhöhung der Hundesteuersätze angestrebt. Grundlegende Abweichungen im materiell-rechtlichen Sinne der ursprünglichen Satzung und der Mustersatzung sind nicht vorhanden. Der Finanzausschuss der Stadt Herrieden hat in seiner letzten Sitzung die Hundesteuersatzung in nachstehender Form empfohlen:
Satzung zur Erhebung der Hundesteuer
vom 25. November 2015
Die Stadt Herrieden erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. März 2014 (GVBl. S. 70), folgende Satzung:
Steuertatbestand
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr.
Steuerfreiheit
Steuerfrei ist das Halten von
1. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,
2. Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariterbundes, des Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfallhilfe, des Technischen Hilfswerks oder des Bundesluftschutzverbandes, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen,
3. Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind,
4. Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind,
5. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
6. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen,
7. Hunden in Tierhandlungen.
Steuerschuldner; Haftung
(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Alle in einen Haushalt oder einen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihrem Haltern gemeinsam gehalten.
(2) Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
(3) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die Steuer.
Wegfall der Steuerpflicht; Anrechnung
(1) Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinander folgenden Kalendermonaten erfüllt werden.
(2) Tritt an die Stelle eines verendeten oder getöteten Hundes, für den die Steuerpflicht besteht, bei demselben Halter ein anderer Hund, so entsteht für das laufende Steuerjahr keine neue Steuerpflicht.
(3) Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für einen Teil des Steuerjahres bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so ist die erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die für das Steuerjahr nach dieser Satzung zu zahlen ist. Mehrbeträge werden nicht erstattet.
Steuermaßstab und Steuerersatz
Die Steuer beträgt alte Beträge
für den ersten Hund 32,00 Euro 20,45 €
für den zweiten Hund Landkreisdurch- = 52,00 Euro 30,68 €
für jeden weiteren Hund schnittswerte 65,00 Euro 51,13 €
für den Kampfhund 434,00 Euro 0,00 €
pro Jahr. Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.
Steuerermäßigungen
(1) Die Steuer ist ermäßigt
1. für Hunde, die in Einöden und Weilern (Abs. 2) gehalten werden
für den ersten Hund auf 16,00 Euro, (10,23 €)à 50 %
für den zweiten Hund auf 39,00 Euro, (23,01 €)à 75 %
für jeden weiteren Hund auf 39,00 Euro (30,68 €)à 60 %
pro Jahr. prozentuale Verteilung wie in der alten Satzung
2. um die Hälfte des Steuersatzes nach § 5 für Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist; für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach § 21 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes vom 1. März 1983 (GVBl. S. 51) zuletzt geändert am 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286, § 1 Nr. 406), mit Erfolg abgelegt haben.
(2) Als Einöde (Abs. 1 Nr. 1) gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als
500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. Als Weiler (Abs. 1
Nr. 1) gilt eine Mehrzahl benachbarter Anwesen, die zusammen nicht mehr als 300 Einwohner zählen und deren Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind.
(3) Die Steuerermäßigung gilt nicht für den Besitz von Kampfhunden.
Züchtersteuer
(1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für Hunde dieser Rasse in der Form der Züchtersteuer erhoben. § 2 Nr. 7 bleibt unberührt.
(2) Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte des Steuersatzes nach § 5. § 5 Satz 3 gilt entsprechend.
Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung (Steuervergünstigung)
(1) Maßgebend für die Steuervergünstigung sind die Verhältnisse zu Beginn des Jahres. Beginnt die Hundehaltung erst im Laufe des Jahres, so ist dieser Zeitpunkt entscheidend.
(2) In den Fällen des § 6 kann jeder Ermäßigungsgrund nur für jeweils einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden.
Entstehung der Steuerpflicht
Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jahres an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.
Fälligkeit der Steuer
Die Steuerschuld wird einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheids fällig.
Anzeigepflicht
(1) Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen aus.
(2) Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 3) soll den Hund unverzüglich bei der Gemeinde abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen ist oder eingegangen ist, oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist.
(3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder ändern sie sich, so ist das der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen.
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Erhebung der Hundesteuer vom 30. Juli 1980, geändert durch Satzung vom 22. Oktober 1998, außer Kraft.
Herrieden, den 25. November 2015
gez. Alfons Brandl
Erster Bürgermeister
Anmerkung:
(die gekennzeichneten Werte sind nicht Bestandteil des Satzungstextes und dienen nur der Erläuterung)
Finanzielle Auswirkungen
Jahressteueraufkommen 2014: 9.244,54 €
Planansatz 2016 (ceteris paribus): 15.000,00 €
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die im Sachverhalt dargestellte Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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13. Wasserversorgung Lammelbach, Manndorf, Sauerbach und Winn-Straßenwiederherstellung und Straßenvollausbau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
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ö
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13 |
Sachverhalt
In der Sitzung des BUL-Ausschusses am 24.11.2015 wurde folgender Sachverhalt erläutert:
„In der BUL-Sitzung vom 10.12.2013 wurde durch das Ing.-Büro Biedermann bereits ein Entwurf für die Straßenwiederherstellung im Zuge der Bauarbeiten für die Wasserversorgung Lammelbach, Manndorf, Sauerbach und Winn vorgestellt. Es wurde darauf hingewiesen, dass verschiedene Maßnahmen ausgeführt werden, welche der Wasserversorgung nicht angelastet werden können.
Die Leistungen sind in getrennten Rechnungen zu erfassen und der jeweiligen Haushaltsstelle zuzurechnen. In der Sitzung des Stadtrates vom 11.12.2013 wurde der oben genannten Maßnahme zugestimmt und das Ing.-Büro Biedermann beauftragt, die Ausschreibung der Maßnahmen durchzuführen.
Zwischenzeitlich sind die Maßnahmen zur Wasserversorgung abgeschlossen, jedoch wurde die Straßenwiederherstellung in Lammelbach, Manndorf, Sauerbach und Winn noch nicht durchgeführt.
Lt. Zuwendungsbescheid des WWA vom 28.05.2013 sind staatliche Zuweisungen in Höhe von 179.630,56 € in Aussicht gestellt. Die Schlussrate im Umfang von 100.000 € wird erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausbezahlt. Von der Verwaltung wurde bereits eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis 31.12.2016 beantragt.
Um jedoch den Verwendungsnachweis bis 31.12.2016 erstellen zu können und die anteilsmäßigen Kosten für die Straßenwiederherstellung im Bereich der Wasserleitung als anrechenbare Kosten mit aufzunehmen, ist es erforderlich, die Maßnahme im Jahr 2016 auszuführen.
In der Sitzung wird Herr Zenker vom Ing.-Büro Biedermann den Maßnahmenumfang mit Kostenschätzung vorstellen.“
Der Beschluss des BUL-Ausschusses wird in der Sitzung bekannt gegeben.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 8150.3610 Einnahmen Förderbescheid nach RZWas 2005 vom 28.05.2013,
Schlussrate voraussichtliche Zuwendung ca. 100.000 € brutto wird erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises (bis 31.12.2016) ausbezahlt
HHSt. 6300.9539 enthalten im Haushaltsentwurf 2016 ca. 100.000,00 €
Ausgaben für Straßenwiederherstellung
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an und beschließt die genannten Maßnahmen zur Straßenwiederherstellung für die Ortsteile Lammelbach, Manndorf, Sauerbach und Winn in den Haushaltsentwurf 2016 aufzunehmen. Die Leistungen sind in getrennten Rechnungen zu Lasten der Haushaltsstellen Wasserleitung und Straßenunterhalt abzurechnen. Das Ing.-Büro Biedermann wird beauftragt, die Ausschreibung zur Straßenwiederherstellung vorzunehmen. Die Beleuchtungseinrichtungen im OT Winn sind zu überprüfen. Zusätzlich sind für die Mehrkosten in Höhe von ca. 60.
000,00 € brutto in den Haushaltsplan 2016 mit aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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14. Facebookauftritt Asyl Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
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ö
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14 |
Sachverhalt
Aus der Mitte des Helferkreises Runder Tisch Asyl kam der Wunsch, bei Facebook einen Auftritt für die Flüchtlingshilfe zu erstellen. Herr Andreas Klare hat diesen Auftritt gestaltet und dem Helferkreis am 12.11.2015 vorgestellt. Die für die Überwachung und Pflege des Facebookauftrittes berechtigten Administratoren sind folgende Mitglieder des Helferkreises:
Bürgermeister Alfons Brandl, Herr Andreas Klare, Herr Christoph Wurzinger, Frau Franziska Reutter und Frau Lena Klare.
Da auch die Stadt Herrieden für das Projekt einsteht und sich mit den Asylbewerbern solidarisch zeigt, wird ein zu Facebook weiterführender Link auf der städtischen Homepage eingerichtet und das nachfolgende städtische Homepageimpressum verwendet.
Stadt Herrieden
Herrnhof 10
91567 Herrieden
Telefon: +49 (0)9825 808-0Telefax: +49 (0)9825 808-30E-Mail: mail@herrieden.de Internet: www.herrieden.de
Die Stadt Herrieden ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Ersten Bürgermeister Alfons Brandl.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 203/114/70303
Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c Abgabenordnung: DE
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: 1. Bürgermeister Alfons Brandl (Anschrift wie oben)
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Konzept, Design, Layout und technische Umsetzung nach BITV
Bildmaterial – nicht besonders gekennzeichnet Stadt Herrieden, gessler online
Weitere QuellenBildmaterial – Film- und Fotoclub HerriedenBildmaterial vom „alten und neuen” Herrieden besonders im Bereich Geschichte mit freundlicher und engagierter Unterstützung von Max Brenner und Karl Buckel Bildmaterial – Helmut JechnererLogo 1225 Jahre Herrieden – buero25
Bildmaterial – DB-FL (Datenbank Fotolia)Einige der Bilder und Grafiken sind bei Fotolia erworben und für die Verwendung durch gessler online (Betreuung der Homepage der Stadt Herrieden) lizensiert. Sollten wir einen Fotografen hier versehentlich nicht aufgezählt haben bitten wir um eine Nachricht – die Lizensierung kann bei Fotolia geprüft werden.Einzelne Fotografen sind:© frenta - Fotolia.com© m.schuckart - Fotolia.com© Anatoly Maslennikov - Fotolia.com© ioannis kounadeas - Fotolia.comDesign basierend auf einem Konzept von webdesign wien
Beschluss
Der Stadtrat stim
mt der Aufnahme des weiterführenden Links sowie der Verwendung des städtischen Impressums für den Facebookauftritt des Helferkreises Runder Tisch Asyl zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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15. Anlage eines Urnengrabfeldes auf dem Friedhof in Wieseth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
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ö
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15 |
Sachverhalt
Die Evang.-Luth. Verwaltungsstelle Rothenburg o. d. T. beabsichtigt die Anlage eines Urnengrabfeldes auf dem Friedhof in Wieseth.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 9.540,83 €. Es wird um Gewährung eines Zuschusses iHv 19 %, d.h. 570,00 € gebeten.
Aus Sicht der Verwaltung kann für die geplante Maßnahme kein Zuschuss gewährt werden, da die Gräber von Hinterbliebenen gemietet und dafür Gebühren erhoben werden. Nach Ablauf der Mietzeit werden die Grabstellen erneut vermietet und weiter Einnahmen erzielt. Hierdurch verringern sich demzufolge die Investitionskosten kontinuierlich, sodass sich die Grabanlage allein durch die Gebühreneinnahmen refinanziert.
Die Stadt Feuchtwangen sowie der Markt Dentlein sind der gleichen Auffassung des Sachverhaltes und haben daher den Antrag abgelehnt. Die Verwaltung schlägt vor, dass sich der Stadtrat der Haltung der Stadt Feuchtwangen und des Marktes Dentlein anschließt.
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung und Haltung der Stadt Feuchtwangen und des Marktes Dentlein an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download Friedhof Wieseth - Zuschussantrag Urnengrabfeld.pdf
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16. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
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ö
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16 |
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16.1. Anfrage von Dieter Bunsen - Belegung der Realschulturnhalle durch Asylbewerber
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
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ö
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16.1 |
Sachverhalt
Herr Bunsen fragt an, ob die Realschulturnhalle mit Asylbewerbern belegt wird. Herr Brandl antwortet, dass es sich dabei um ein Gerücht handelt. Die Stadt Herrieden ist bemüht die Asylbewerber dezentral unterzubringen.
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16.2. Anfrage von Johann Heller - Sitzungstermine 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
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16.2 |
Sachverhalt
Herr Heller merkt zu den Sitzungsterminen für 2016 an, dass die Sitzungen des Ausschusses für Bau-, Umwelt- und Landwirtschaft meistens einen Tag vor den Stadtratssitzungen stattfinden. Die Vorbesprechung zu den Stadtratssitzungen sollte dann montags terminiert werden, damit die Termine nicht so eng aufeinander folgen.
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17. Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
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17 |
zum Seitenanfang
17.1. Bürgeranfrage von Herrn Probst - neues Baugebiet Schrotfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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29. Stadtratssitzung
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25.11.2015
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ö
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17.1 |
Sachverhalt
Herr Probst äußert sich zum geplanten Bebauungsplan für das neue Baugebiet Schrotfeld. Er fragt auch an, ob die Straße Richtung Hohenberg mit einbezogen wird. Herr Brandl antwortet, dass die Stadt Herrieden liberaler mit neuem Baurecht
umgehen will und dass die Straße nach Hohenberg im Zuge der Erschließung des Baugebietes bis zur Einfahrt ins neue Baugebiet mit ausgebaut wird. Der Rest des befestigten Flurbereinigungsweges bleibt in der bisherigen Breite, um Abkürzungsfahrten durch Hohenberg zu vermeiden.
Datenstand vom 10.10.2016 09:02 Uhr