Datum: 16.12.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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ö
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1 |
Sachverhalt
Zweiter Bürgermeister Manfred Niederauer begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Sennfelder von der Fränkischen Landeszeitung, Herrn Josef Goth, Herrn
Peter Heyder, Heyder & Partner, sowie 8 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.11.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2015 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem
keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.
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3. Verleihung einer Bürgermedaille
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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ö
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3 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat beschlossen, Herrn Josef Goth in der heutigen Sitzung für seine Tätigkeit als Ortssprecher von 1990 – 2014 die Bürgermedaille in Bronze zu verleih
en. Zweiter Bürgermeister Niederauer überreicht Herrn Goth die Medaille und Urkunde. Er bedankt sich für seine Tätigkeit als Ortssprecher und seine weiteren Verdienste.
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4. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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4 |
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4.1. Pflasterarbeiten nach Breitbandverlegung im Ortsteil Stegbruck Schlussrechnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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4.1 |
Sachverhalt
Für die Pflasterarbeiten an dem Gehweg des Ortsteiles Stegbruck wurde durch das Ing.-Büro Heller die Schlussrechnung vorgelegt. Die gesamte Baumaßnahme wurde mit 52.417,10 € brutto abgerechnet. Die Auftragssumme nach der Ausschreibung betrug 46.000,00 € brutto (inkl. 2% Nachlass). In den Gesamtkosten sind die anteiligen Kosten des Breitbandausbaus (Asphaltbelag/Pflasterbelag) beinhaltet.
Pflasterarbeiten 48.105,32 € brutto
Breitbandanteil 4.311,78 € brutto
Die entstandenen Mehrkosten in Höhe von 6.417,10 € brutto sind durch folgende zusätzliche Leistungen zu begründen:
- Umgestaltung des Zufahrtsbereiches zu Hs. Nr. 18
- Pflasterung der Restflächen vor Hs. Nrn. 16 und 20
- Erneuerung der Rückenstützen am bestehenden Bord
- Erneuerung der Betonleistensteine in Teilbereichen.
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4.2. Qualitätssiegel "Bildungsregionen in Bayern"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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informativ
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4.2 |
Sachverhalt
Der Landkreis Ansbach hat sich erfolgreich an der Initiative „Bildungsregionen in Bayern“ beteiligt und im Rahmen des 3. Dialogforums am 27.11.2015 aus den Händen des Bayerischen Staatsministers für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Herrn Dr. Ludwig Spaenle, das Qualitätssiegel erhalten. An dieser Initiative hat sich auch die Stadt Herrieden beteiligt.
Die Urkunde des Bayerischen Staatsministers für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst für die Stadt Herrieden mit der Auszeichnung „Bildungsregion in Bayern 2015“ geht in Umlauf.
Dokumente
Download Urkunde "Bildungsregion in Bayern 2015".pdf
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4.3. Städtebauförderungsprogramm Fassadensanierung Herrnhof 10
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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4.3 |
Sachverhalt
Laut Änderungsbescheid der Regierung vom 24.11.2015 wird die Förderung der Fassade am Gebäude Herrnhof 10 (Fenstererneuerung) von ursprünglich 9.000,00 € auf 31.800,00
€ erhöht.
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4.4. Einladung zur 43. Herrieder Fotoausstellung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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4.4 |
Sachverhalt
Zweiter Bürgermeister Niederauer lädt nochmals zur Eröffnung der
43. Herrieder Fotoausstellung am Samstag, 26.12.2015, 15:00 Uhr, in die Galerie des Rathauses ein.
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4.5. Einladung zum Krippenspiel in Elbersroth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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ö
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4.5 |
Sachverhalt
Zweiter Bürgermeister Manfred Niederauer teilt mit, dass alle Stadtratsmitglieder am Sonntag, 20.12.2015,
zum Krippenspiel in Elbersroth eingeladen sind.
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5. Beiputzarbeiten an den Fensterlaibungen des Rathauses durch die Firma Kaiser
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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5 |
Sachverhalt
Die ursprünglich im Angebot enthaltene Summe für einfache Malerarbeiten wird nun den Beiputzarbeiten der Firma Kaiser aus Herrieden zugeordnet. Daraus ergibt sich eine Minderung von 5.801,25 € brutto der Auftragssumme beim Gewerk Holzfenster.
Wegen der vom Bauphysiker (nach Beurteilung der ersten Ausgebauten alten Fenster und des zum Vorschein gekommenen inneren Wandaufbaus der Fensteranschlusssituation) geforderten aufwendigeren Putzarbeiten, und der enthaltene Ansatz für Putzarbeiten bedingt durch die Elektroinstallation, ist der seinerzeit übliche Ansatz für einfache Malerarbeiten nicht mehr ausreichend. Bedingt durch die großflächigen Stemmarbeiten beim Ausbau der alten Fenster und der Unterputzverlegung der Elektroinstallation mussten Staubwände in den einzelnen Rathausräumen zum Schutz der EDV-Technik montiert werden.
Um einen reibungslosen und störungsfreien Fensteraustausch während des laufenden Geschäftsbetriebs im Rathaus zu ermöglichen hat die Firma Kaiser diese beschriebenen Arbeiten bereits zeitgleich mit den Fenstertausch ausgeführt.
Die Schlussrechnung der Firma Kaiser beträgt hierfür 30.984,85 € brutto.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 0600.9400; 30.984,85 € brutto
Beschluss
Der Stadtrat stimmt den bereits ausgeführten Beiputzarbeiten
durch die Firma Kaiser nachträglich zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Gebührenkalkulation Abwasserbeseitigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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6 |
Sachverhalt
Für die kostenrechnende Einrichtung Abwasserbeseitigung sind kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren, zu erheben. Da Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die Kosten nicht übersteigen. Für den vierjährigen Kalkulationszeitraum (2016 bis 2019) beauftragte der Stadtrat mit Beschluss vom 28.10.2015 das Büro Heyder &
Partner, Gesellschaft für Kommunalberatung mbH, Tübingen, mit der Erstellung der Gebührenkalkulation Abwasser. Dipl.-Ing. Peter Heyder erläutert an Hand einer Powerpoint-Präsentation die Kalkulation.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt auf Basis der dargelegten Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 2016 – 2019 einen Abwasserpreis pro Kubikmeter von 3,17 €. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt 2,5 %, ein Ausgleich der Unterdeckung der vorangegangenen Jahre erfolgt nicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download PräsentationAbwasserWasser.pdf
Download KalkulationAbwasser.pdf
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7. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässserungssatzung der Stadt Herrieden (BGS-EWS) vom 23.11.2009
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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ö
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7 |
Sachverhalt
Aufgrund der unter TOP 6 dargelegten Kalkulation erlässt der Stadtrat folgende Satzung:
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Herrieden (BGS-EWS) vom 16.12.2015
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Stadtrat von Herrieden folgende Satzung:
Art. 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Herrieden vom 30.09.2004 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 11/2004) in der Fassung vom 19.03.2008 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 04/2008 vom 1
0.04.2008), zuletzt geändert durch Satzung vom 23.11.2009 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 22/2009) wird wie folgt geändert:
1. § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
§ 10
Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt ab 01.01.2016 3,17 € pro Kubikmeter Abwasser.
Art. 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft.
Herrieden, den 16. Dezember 2015
Stadt Herrieden
Alfons Brandl
Erster Bürgermeister
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die im Sachverhalt stehende Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Gebührenkalkulation Wasserversorgung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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8 |
Sachverhalt
Für die kostenrechnende Einrichtung Wasserversorgung sind kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren zu erheben. Da Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die Kosten nicht übersteigen. Für den vierjährigen Kalkulationszeitraum (2016 bis 2019) beauftragte der Stadtrat mit Beschluss vom 28.10.2015 das Büro Heyder &
Partner, Gesellschaft für Kommunalberatung mbH, Tübingen, mit der Erstellung der Gebührenkalkulation Wasser. Dipl.-Ing. Peter Heyder erläutert an Hand einer Powerpoint-Präsentation die Kalkulation.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt auf Basis der dargelegten Kalkulation für den Kalkulationszeitraum 2016 – 2019 einen Wasserpreis pro Kubikmeter von 1,82 € ab 01.01.2016 und einen Wasserpreis pro Kubikmeter von 1,89 € ab 01.01.2018. Der Kalkulatorische Zinssatz beträgt 2,5 %, ein Ausgleich der Unterdeckung der vorangegangenen Jahre erfolgt nicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download KalkulationWasser.pdf
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9. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Herrieden (BGS-WAS) vom 30.09.2004
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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ö
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9 |
Sachverhalt
Aufgrund der unter TOP 8 dargelegten Kalkulation erlässt der Stadtrat folgende Satzung:
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Herrieden vom 30.09.2004
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), erlässt die Stadt Herrieden folgende Satzung:
Art. 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 30.09.2004 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 11/2004), zuletzt geändert durch Satzung vom 01.01.2007 (Amtsblatt der Stadt Herrieden Nr. 12/2006) wird wie folgt geändert:
1. § 9 a Abs. 2 (Grundgebühr) erhält folgende Fassung:
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss pro Jahr
Q3 4,0 45,00 €
Q3 10 66,00 €
Q3 16 132,00 €
Q3 25 315,00 €.
2. § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt ab 01.01.2016 1,82 € pro Kubikmeter und ab 01.01.2018 1,89 € pro Kubikmeter des entnommenen Wassers.
3. § 10 Abs. 4 (Bauwasser) erhält folgende Fassung (neu):
Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Wasserbezugsgebühr zuzüglich 50 % der Gebühr nach Absatz 3. Die Mindestberechnungsmenge beträgt 35 m³. Die Bereitstellung der beweglichen Wasserzähler erfolgt nach Aufwand.
4. § 10 Abs. 5 Installationspauschale
Bei Einbau bzw. turnusgemäßem Wechsel von Abzugsuhren (Gartenwasseruhren, Brunnenwasseruhren, Zisternenwasseruhren, Nachspeisungsuhren etc.) wird eine Pauschale in Höhe von 20,00 € festgesetzt.
Art. 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2016 in Kraft.
Herrieden, den 16. Dezember 2015
Stadt Herrieden
Alfons Brandl
Erster Bürgermeister
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die im Sachverhalt stehende Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download Wasser_Abwasserpreisvergleich2015.pdf
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10. 21. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8) - Beteiligungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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ö
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10 |
Sachverhalt
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken hat in seiner Sitzung am 28.10.2015 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens für die 21. Änderung des Regionalplans beschlossen.
Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf wird der Regionalplan an vier Stellen inhaltlich und redaktionell überarbeitet:
a) Der Regionalplan Westmittelfranken soll rein redaktionell an die Struktur des Landesentwicklungsprogramms Bayern 2013 (LEP 2013) angepasst werden. Inhaltliche Änderungen resultieren daraus nicht.
b) Die Teilkapitel
A I (alt) „Allgemeine Ziele“
B IV (alt) 2.6 „Fremdenverkehrswirtschaft“
B IV (alt) 3 „Messen, Ausstellungen, Märkte“
B IV (alt) 4 „Verbraucherberatung“
B V (alt) „Arbeitsmarkt“ und
B XII (alt) „Technischer Umweltschutz“
sollen aus dem Regionalplan Westmittelfranken gestrichen werden, da im LEP 2013 entweder keine rechtliche Grundlage mehr besteht oder die Kapitel zwischenzeitlich in andere Kapitel überführt wurden.
c) Die am 01.08.2015 in Kraft getretene 13. Änderung des Regionalplans (Teilkapitel 5.2 „Bodenschätze“, ehemalige Bezeichnung B II (neu) 1.1.1 „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen“) soll überarbeitet werden. Über die 21. Änderung sollen 14 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete neu ausgewiesen, gestrichen oder in ihrem Flächenumriss und/oder ihrer Wertigkeit verändert werden.
d) Die am 01.01.2008 in Kraft getretene 7. Änderung des Regionalplans (Teilkapitel 7.2 „Wasserwirtschaft“, ehemalige Bezeichnung B I (neu) 3 „Wasserwirtschaft“) soll überarbeitet werden. Über die 21. Änderung sollen ein Vorranggebiet Wasserversorgung in seinem Flächenumriss verändert und ein Vorbehaltsgebiet Wasserversorgung neu ausgewiesen werden.
Die in c) genannten Änderungen betreffen allesamt Kommunen in den Landkreisen Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim sowie Weißenburg-Gunzenhausen, weshalb die vorliegende Änderungsplanung nach Prüfung durch die Verwaltung Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert.
Die in d) genannten Änderungen betreffen die Große Kreisstadt Dinkelsbühl sowie die Gemeinde Wilburgstetten, weshalb auch hi
er die vorliegende Änderungsplanung nach Prüfung durch die Verwaltung Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert.
Zum vorliegenden Beteiligungsverfahren kann daher positiv Stellung genommen und den Vorschlägen zur Änderung bzw. Fortschreibung des Regionalplanes seitens der Stadt Herrieden zugestimmt werden.
Die Tekturkarte zur 21. Änderung ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem zur Information für die Damen und Herren Mitglieder des Stadtrates hinterlegt.
Rechtliche Würdigung
Art. 1, 8, 14 -18 sowie 21 und 22 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 25.06.2012
Beschluss
Der Stadtrat nimmt den o.g. Sachverhalt zur Änderung des Regionalplans zur Kenntnis und stimmt dieser zu, da keine Belange der Stadt Herrieden tangiert werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download Tekturkarte 21. Änderung.pdf
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11. 22. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8); Teilkapitel 6.2.2 "Windkraft" (ehemalige Bezeichnung B V (neu) 3.1.1 "Windkraft") - Beteiligungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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ö
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11 |
Sachverhalt
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken hat in seiner Sitzung am 28.10.2015 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens für die 22. Änderung des Regionalplans im Teilkapitel 6.2.2 „Windkraft“ (ehemalige Bezeichnung B V (neu) 3.1.1 „Windkraft“) beschlossen.
Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf wird die am 01.08.2015 in Kraft getretene Änderung des Regionalplans (Kapitel 6 „Energieversorgung“, ehemalige Bezeichnung B V 3 „Energieversorgung“) im Teilkapitel 6.2.2 „Windkraft“ (ehemalige Bezeichnung B V (neu) 3.1.1 „Windkraft“) überarbeitet.
Über die 22. Änderung sollen zwei Vorranggebiete und drei weitere Vorbehaltsgebiete Windkraft im Regionalplan neu ausgewiesen sowie zwei bestehende Vorbehaltsgebiete in ihrem Flächenumriss und/oder ihrer Wertigkeit verändert werden.
Für die Stadt Herrieden relevant ist im Rahmen der vorliegenden Änderungsplanung das Vorranggebiet WK 63. Der Regionale Planungsverband führt in seiner Änderungsbegründung aus:
„Das geplante Vorranggebiet WK 63 (Stadt Herrieden, Landkreis Ansbach) war bereits in größerer Form im Rahmen der 20. Änderung des Regionalplans als interkommunales Vorranggebiet der Städte Herrieden und Leutershausen erörtert und diskutiert worden und war Teil des Beteiligungsverfahrens zur 20. Änderung. Aufgrund der eindeutig ablehnenden Haltung der Stadt Leutershausen erschien eine Darstellung der WK 63 auf dem Stadtgebiet Leutershausen – nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer benötigten gemeindlichen Bauleitplanung zur Realisierung von Windkraftprojekten vor dem Hintergrund der sog. „10H-Regelung“ – im Rahmen der 20. Änderung nicht zweckdienlich, die Substanz des regionalen Windkraftkonzeptes nachhaltig zu festigen. Im Rahmen der 22. Änderung des Regionalplans ist in der Folge geplant, die WK 63 als Vorranggebiet rein auf das Stadtgebiet Herrieden zu begrenzen. Aufgrund des gegenüber der vorherigen Planung eindeutig veränderten Gebietscharakters (Reduktion, nicht länger interkommunal) ist ein erneutes Beteiligungsverfahren notwendig.“
Die sonstigen von der vorliegenden Änderungsplanung betroffenen Gebiete liegen alle in Bereichen, bei denen nach Prüfung durch die Verwaltung Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden.
Zum vorliegenden Beteiligungsverfahren kann daher positiv Stellung genommen und den Vorschlägen zur Änderung bzw. Fortschreibung des Regionalplanes seitens der Stadt Herrieden zugestimmt werden.
Die Tekturkarte zur 22. Änderung ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem zur Information für die Damen und Herren Mitglieder des Stadtrates hinterlegt.
Rechtliche Würdigung
Art. 1, 8, 14 -18 sowie 21 und 22 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 25.06.2012
Beschluss
Der Stadtrat nimmt den o.g. Sachverhalt zur Änderung des Regionalplans zur Kenntnis und stimmt dieser zu
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Dokumente
Download Tekturkarte 22. Änderung.pdf
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12. Antrag der Stadtrats-Fraktion des BFH zum Thema Förderung der Elektromobilität
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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12 |
Sachverhalt
Folgender Antrag ging am 01.12.2015 bei der Verwaltung ein:
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem Antrag des Bürgerforums Herrieden für die finanzielle Förderung der Elektromobilität in Herrieden zu
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 15
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Dokumente
Download Antrag Bürgerforum Förderung der Elektromobilität.pdf
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13. Einrichtung einer Fußgängerampel mit Bedarfsanforderung in Höhe des Rathauses (St 2249)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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ö
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13 |
Sachverhalt
Unter TOP 12 der Sitzung des BUL-Ausschusses vom 15.09.2015 wurde folgender Beschluss gefasst: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat nach genauer Standortfestlegung, der Errichtung einer Lichtzeichenanlage (LZA) zuzustimmen, um einen behindertengerechten und sicheren Übergang im Bereich der St 2249 Marktplatz/Rathaus/Kirche zu ermöglichen. Der Standort soll zunächst in der ISEK AG beraten werden.“
In einer Verkehrsschau wurde am 03.12.2015 mit Vertretern von Verkehrspolizeiinspektion Ansbach, Staatlichem Bauamt, Landratsamt und städtischem Behindertenbeauftragten die Örtlichkeit mit dem Ergebnis besichtigt, dass einzig möglicher Standort auf Höhe des Rathauses zwischen dem Anwesen Herrnhof 4/5 und dem rückwärtigen Teil der Stiftsbasilika (Ölberg) sein kann. Ein Standort am Marktplatz muss aus verkehrstechnischen Gründen (Rückstau) abgelehnt werden. Eine Standortvorberatung in der ISEK AG kann zu keinem anderen Ergebnis führen und somit unterbleiben. Lt. Auskunft des Staatlichen Bauamtes muss für das Projekt federführend die Stadt Herrieden sein. Idealerweise sollte das örtliche Ing.-Büro Heller mit der Planung beauftragt werden.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 7910.9400: ca. 22.500,00 € brutto.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Errichtung einer behindertengerechten, mobilen Lichtzeichenanlage mit Bedarfsanforderung versuchsweise zwischen den Anwesen Herrnhof 4/5 und Stiftsbasilika und am Marktplatz, um die Frequentierung und die Verkehrssicherheit zu analysieren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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14. Sanierung der Fassade an der Stadt- und Pfarrbücherei Herrieden, Herrnhof 2
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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ö
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14 |
Sachverhalt
Der BUL-Ausschuss hat in seiner Sitzung am 15.12.2015 über folgenden Sachverhalt beraten. Dabei ist zu beachten, dass es sich um ein Zitat des Sachverhaltstextes aus der BUL-Sitzung handelt. Frau Pfister wird demzufolge in der Stadtratssitzung den TOP nicht noch einmal vorstellen.
Behandelter Sachverhalt aus der BUL-Sitzung:
„Für die Sanierung der Fassade an der Stadt- und Pfarrbücherei Herrieden wurde durch das Architekturbüro Pfister aus Herrieden eine Kostenschätzung vorgenommen. Danach wird von Gesamtkosten i.H.v. ca. 100.000,00 € brutto ausgegangen. Frau Pfister wird in der Sitzung den Sanierungsumfang und die Kosten erläutern.
Die Genehmigung zum Antrag für die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch die Regierung von Mittelfranken ist am 30.11.2015 bei der Stadt Herrieden eingegangen. Ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz sowie ein Zuwendungsantrag bei der Bayerischen Landesstiftung ist zu stellen.“
Der Beschluss des BUL-Ausschusses wird in der Sitzung bekannt gegeben.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 8800.9400 Haushaltsplan 2016, 75.000,00 € brutto
Nach Kostenvoranschlag vom 30.10.2015, 100.000,00 € brutto
HHSt. 3650.3610 ca. 18.000,00 € brutto Zuwendung Fassadenprogramm Regierung von Mittelfranken
Die Regelunen für Fassadeninstandsetzungen bei kommunalen Bauvorhaben wurden einheitlich neu gefasst. Demnach kann hier – abweichend von der Regelung im kommunalen Fassadenprogramm der Stadt Herrieden – pauschal bis zu 30% der Kosten als förderfähig anerkannt werden. Bei gemeldeten Kosten von rund 100.000,00 € brutto sind das 30.000,00 € brutto. Bei dem üblichen Fördersatz von 60% ergeben sich daher Zuwendungen i.H.v. 18.000,00 € brutto.
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an und beauftragt das Architekturbüro Pfister, Herrieden, für die Sanierung der Fassade und den Umbau als barrierefreien Zugang zur Stadt- und Pfarrbücherei in einer beschränkten Ausschreibung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
15. Recycling-Kuverts aus ehemaligen Kriegskarten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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ö
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15 |
Sachverhalt
In der Sitzung am 28.10.2015 fragte Stadtratsmitglied Armin Jechnerer an, ob die Stadtverwaltung Recycling-Kuverts aus ehemaligen Kriegskarten verwenden kann. Die Grund- und Mittelschule Herrieden verwendet diese Kuverts bereits. Die Stadtverwaltung benötigt ca. 2.000 Stück Kuverts DIN lang und ca. 500 Kuverts C4 im Jahr (ohne Briefumschläge für Wasser- und Abwasserbescheide). Aus nachstehender Tabelle können die Einkaufspreise jeweils abgelesen werden.
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Direktrecycling
(aus alten
Landkarten)
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Fa. Kaiser
Bürobedarf,
Ansbach
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Differenz:
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Kuvert DIN lang mit Fenster
2.000 Stück
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84,50 € netto
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17,98 € netto
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66,52 €
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C4 Versandtaschen mit Fenster
500 Stück
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84,50 € netto
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29,90 € netto
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54,60 €
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Aufgrund der Vorgaben durch die Fairtrade-Auszeichnung schlägt die Verwaltung vor, dass das Einsparen an zu produzierenden Papier durch das Verwenden von vorhandenem Papier so ein wertvoller Beitrag zum fairen Umgang mit der Natur ist, dass die Stadt Herrieden diese Mehrkosten aufwenden sollte.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Verwendung der Direktrecycling Briefumschläge zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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16. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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ö
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16 |
zum Seitenanfang
16.1. Anfrage von Michael Gögelein - Parkplatzsituation am Marktplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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ö
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16.1 |
Sachverhalt
Herr Gögelein schildert das Parkplatzproblem der Anwohner mit Parkausweis
am Marktplatz. Der Zweite Bürgermeister sagt zu, dass der Sachverhalt dem BUL-Ausschuss vorgelegt wird.
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16.2. Anfrage von Klaus Lohbauer - Flurbereinigungsweg Richtung Käferbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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ö
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16.2 |
Sachverhalt
Herr Lohbauer teilt mit, dass der Flurbereinigungsweg Richtung Käferbach stark verschmutzt ist. Auf dem Weg lagert die Tiefbaufirma, die den Breitbandausbau durchführt, ihre Maschinen und Material. Die Verwaltung wird die Tiefbaufirma auffordern,
den Weg zu säubern.
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16.3. Anfrage von Robert Buckel - Dienstfahrzeuge der Stadtverwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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ö
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16.3 |
Sachverhalt
Herr Buckel schlägt vor, das Alter und den Kilometerstand der Dienstfahrzeuge der Stadtverwaltung herauszusuchen, um bei einer notwendigen Ersatzbeschaffung ein Elektrofahrzeug in Betracht zu ziehen. Frau Schwander teilt mit, dass Bürgermeister Brandl die Verwaltung schon damit beauftragt hat.
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16.4. Anfrage von Johann Heller - Heckenpflege
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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ö
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16.4 |
Sachverhalt
Herr Heller teilt mit, dass die Fördergelder für die Heckenpflege zur Verfügung stehen. Die Stadt Herrieden soll die erforderlichen Anträge stellen.
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16.5. Anfrage von Michael Weis - Waldwege
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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ö
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16.5 |
Sachverhalt
Herr Weis fragt an, wer für die Wiederherstellung eines beschädigten, gemeindlichen Waldweges aufkommen muss. Herr Goth antwortet, dass der Eigentümer den Verursacher auffordert, den Schaden zu beheben. Der Eigentümer kann auch den Weg herrichten lassen
und die Kosten dem Verursacher in Rechnung stellen.
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17. Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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30. Stadtratssitzung
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16.12.2015
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ö
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17 |
Sachverhalt
Es wird keine Bürgeranfrage gestellt.
Datenstand vom 10.10.2016 09:05 Uhr