Datum: 09.06.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 16:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 21.04.2015 und vom 11.05.2015
3 Außenbesichtigungen
4 Bekanntgaben
4.1 Sachstandsberichte von Baumaßnahmen
4.2 St 2248 Errichtung einer Linksabbiegespur - Verlegung Bushaltestelle
4.3 Dankschreiben von Christine Brandauer
5 Bauanträge
5.1 Neubau eines Wohnhauses mit sieben Eigentumswohnungen, Carports und Stellplätzen
5.2 Überdachung ehemaliges Fahrsilos und Ausbau zur Bergehalle
5.3 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
6 Durchgang Altmühlhaag zur Altstadt - Vorstellung der Umsetzungs- und Fördermöglichkeiten ggf. mit Beschluss zur Ausschreibung
7 Deckblatt Nr. 19 zum FNP und Deckblatt Nr. 8 zum Bebauungsplan Nr. 4 der Stadt Ansbach
8 Feuerwehr Herrieden - Ersatzbeschaffung der Schließanlagen des Feuerwehrgerätehauses Herrieden
9 Einfriedungen von Kinderspielplätzen im Gemeindegebiet
10 Ortsteil Roth Errichtung einer Ballfangzaunanlage (Beachvolleyballfeld)
11 Erschließung Mischgebiet Sandfeld - Vergabe Materiallieferung Wasserversorgung
12 Anfragen
12.1 Sitzbank am Altmühlhaag
12.2 Spielgeräte Heuberg
12.3 Deckenbauprogramm 2015
12.4 Bauvorhaben in Heuberg
12.5 Flurweg von Elbersroth nach Leuckersdorf
12.6 Kanalanschluss Pfarrscheune Elbersroth
12.7 Wasserentnahmestelle am Winner Weg
12.8 Grabarbeiten im Baugebiet Schrotfeld
13 Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des BUL-Ausschusses. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 21.04.2015 und vom 11.05.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Außenbesichtigungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 3
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4. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 4
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4.1. Sachstandsberichte von Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 4.1
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4.2. St 2248 Errichtung einer Linksabbiegespur - Verlegung Bushaltestelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 4.2

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 19.03.2015 haben wir beim Staatlichen Bauamt bzgl. der Einrichtung einer ÖPNV-Haltestelle im südlichen Bereich des ARAL-Autohofs angefragt.
Am 25.03.2015 erhielten wir vom Staatlichen Bauamt, Herrn Strauß, folgende Antwortmail:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Brandl,
sehr geehrter Herr Bayer,

1.        Errichten einer neuen Bushaltestelle im Bereich der jetzt geplanten Linksabbiegespur:
Wie bereits erläutert, ist die Staatsstraße 2248 in diesem Bereich sehr stark befahren und gilt auch als Unfallhäufung. Der gemeinsame Bau der Linksabbiegespur ist schließlich auch Ergebnis dieser Situation. Die Errichtung einer bzw. zweier (Gegenrichtung?) Bushaltestellen an freier Strecke birgt sowohl Gefahren beim Anhalten und Abfahren der Buse und zudem für die Fußgänger beim queren der Straße. Insofern ist die Notwendigkeit kritisch zu hinterfragen. Sie schreiben, dass ganze Seniorengruppen sich hier bewegen. Bei einem Gespräch mit Ihnen H. Brandl, wurde erörtert, dass wir für die gesamte Situation zwischen dem Autohof und der südlichen Einmündung nach Regmannsdorf nachhaltige Lösungen erarbeiten wollen. Hierbei ist auch die Überlegung gekommen, an der Anschlussstelle zum Gewerbegebiet einen Kreisverkehr zu errichten. Hierbei könnte die Querungsproblematik einer neuen Bushaltestelle deutlich besser gelöst werden. Bei den aktuellen Überlegungen zur Anbindung des Autohofs inkl. des angrenzenden Gewerbegebietes an die St 2248 sollte abgeklärt werden, ob zur Steigerung der Attraktivität des Gewerbegebietes und zum besseren Anschlusses an den ÖPNV die Bushaltestelle innerhalb des Gewerbegebietes liegen soll.

Einem Bau der Bushaltestelle im Zuge der Linksabbiegespur bei den derzeit vorhandenen Gegebenheiten (Querung an freier Strecke, offenes Gesamtkonzept) können wir daher nicht zustimmen.
2.        Rechtsabbiegestreifen bei der geplanten Linksabbiegespur nach Esbach/Regmannsdorf:

a) Im Rahmen der Unfallanalyse der vergangenen Jahre wurde festgestellt, dass Rechtsabbiegespuren oftmals ein erhöhtes Unfallrisiko haben. Insbesondere dann, wenn einbiegende Fahrzeuge warten, ein Rechtsabbieger die Rechtsabbiegespur befährt und damit dem Blick auf den nachfolgenden Verkehr verdeckt. An anderen Stellen unseres Zuständigkeitsgebietes wurde mehrere Rechtsabbiegespuren zurückgebaut und ein Rückgang der Unfälle festgestellt.

b) Bei dem Gespräch über ein nachhaltiges Gesamtkonzept für das Gewerbegebiet wurde von uns auch angesprochen, die Erschließung an einem Verknüpfungspunkt (derzeitiger Anschluss, ggf. künftiger Kreisverkehr) verkehrssicher und leistungsfähig auszubauen und eine entsprechende innere Erschließung umzusetzen. Wir würden es daher begrüßen, wenn langfristig auch die Flächen im westlichen Bereich (A6 Fashion Place) hierüber erschlossen werden. Somit würde die Problematik von Rechtsabbiegern in dem Bereich der geplanten Linksabbiegespur entfallen.

Insgesamt betrachtet halten wir aus fachlicher Sicht eine Rechtsabbiegespur im vorliegenden Fall nicht für geboten.
3.        Geschwindigkeitsbegrenzung 60 km/h

An der Einmündung zum Gewerbegebiet (Autohof) wurde die Staatsstraße auf 60 km/h begrenzt, da für Fahrzeuge aus dem Gewerbegebiet heraus (Einbieger) die Sichtverhältnisse nicht ausreichend sind. Dies trifft an der GVS nach Esbach nicht zu. Hier sind die Sichtverhältnisse ausreichend vorhanden. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist hier auch nach Rücksprache mit der Polizei und der unteren Verkehrsbehörde somit nicht geboten.
4.        Überholverbot im gesamten Streckenbereich

An den bereits vorhandenen Linksabbiegespuren an der Autobahnanschlussstelle und der Anschlussstelle zum Autohof ist faktisch ein Überholverbot schon vorhanden. Durch den Bau der gemeinsamen Linksabbiegespur wird ein weiteres Teilstück mit Überholverbot belegt. Somit verbleibt später nur ein relativ kurzes Zwischenstück von ca. 300 m ohne Überholverbot. Die Notwendigkeit hier ein Überholverbot anzuordnen wird von unserer Seite derzeit nicht gesehen.

Insgesamt weisen wir darauf hin, dass für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung oder eines Überholverbotes die Straßenverkehrsbehörde zuständig ist.“

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4.3. Dankschreiben von Christine Brandauer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 4.3

Sachverhalt

Herr Brandl hat ein Dankesschreiben von Frau Christine Brandauer, Fronveststr. 1, Herrieden, bekommen. Sie bedankt sich für die Entfernung des Baumes vor Ihrem Küchenfenster und die dadurch verbesserte Lebens- und Wohnqualität.

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 5
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5.1. Neubau eines Wohnhauses mit sieben Eigentumswohnungen, Carports und Stellplätzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 5.1

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau eines Wohnhauses mit sieben Eigentumswohnungen, Carport und Stellplätzen von Johann Buckel Bau-GmbH auf Flst. Nrn. 91/7, 91/27, Gemarkung Hohenberg, Klingenfeld 7, im Bebauungsplan „Klingenfeld“.
Im Bebauungsplan ist für die Flst. Nrn. 91/7, Gemarkung Hohenberg, eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen, einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,7 vorgesehen. Das Wohnhaus wird auf Flst. 91/7 mit einer Größe von 862 m² und auf dem Flst. 91/27 (wurde neu gebildet) mit einer Größe von 235 m², gesamt 1.097 m², errichtet. Somit reichen GRZ und GFZ aus.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:

-        Überschreitung der Baugrenze nach Osten um ca. 4,50 m.
       Errichtung von Carports und Stellplätzen außerhalb der festgesetzten Fläche.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss nimmt den Bauantrag zur Kenntnis. Die gemeindliche Einvernahme zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der o.g. Punkte wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.2. Überdachung ehemaliges Fahrsilos und Ausbau zur Bergehalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 5.2

Sachverhalt

Bauantrag für die Überdachung des ehemaligen Fahrsilos und Ausbau zur Bergehalle von Roland Seiß auf Flst. 770, Gemarkung Heuberg, Stegbruck 3.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss nimmt den Bauantrag zur Kenntnis. Die gemeindliche Einvernahme wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5.3. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 5.3

Sachverhalt

Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Julia und Roland Christ auf Flst. 460/30, Gemarkung Herrieden, Melker Straße 14, im Bebauungsplan Nr. 6 „Mühlfeld“.

Folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird beantragt:
-        Erhöhung des Kniestockes auf 50 cm (laut Bebauungsplan 25 cm).

Beschluss

Der BUL-Ausschuss nimmt den Bauantrag zur Kenntnis. Die gemeindliche Einvernahme zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Erhöhung des Kniestockes wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Durchgang Altmühlhaag zur Altstadt - Vorstellung der Umsetzungs- und Fördermöglichkeiten ggf. mit Beschluss zur Ausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 6

Sachverhalt

Die Stadt Herrieden hat die Möglichkeit, einen Fußweg vom Altmühlhaag in die Altstadt hinein zu errichten. Herr Ruppert vom Architekturbüro Jechnerer wird in der Sitzung diese Möglichkeit vorstellen. Wenn der Bauausschuss dieses Projekt begrüßt, könnte vom Architekten die Planung weiter ausgearbeitet werden und mit der Regierung eine Förderung abgestimmt werden. Eine Bündelung der Bauarbeiten mit den Leistungen für die  Ausschreibung der Sanierung wird nicht befürwortet, da dann diese Arbeiten noch weiter verzögert werden. Außerdem stellt Herr Ruppert die ungefähren Kosten der Maßnahme vor.

Für die Errichtung des Weges ist Grunderwerb erforderlich. Hierfür haben wir in dieser Sitzung noch einen TOP in der nichtöffentlichen Sitzung vorgesehen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Errichtung des Weges werden in der Sitzung vorgestellt. Für die Maßnahme Altmühlhaag ist insgesamt auf HHSt. 6900.9503 ein Betrag in Höhe von 168.000 Euro veranschlagt.

Beschluss

Unter Vorbehalt des Beschlusses zum Grunderwerb in der nichtöffentlichen Sitzung, nimmt der BUL-Ausschuss die Planungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung. Die Förderung soll mit der Regierung abgestimmt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Deckblatt Nr. 19 zum FNP und Deckblatt Nr. 8 zum Bebauungsplan Nr. 4 der Stadt Ansbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 7

Sachverhalt

Deckblatt Nr. 19 zum Flächennutzungsplan für einen Teilbereich östlich der Schwabedastraße und Deckblatt Nr. 8 zum Bebauungsplan Nr. 4 für einen Teilbereich östlich der Schwabedastraße zur Errichtung von Einzelhandelsflächen, Stadt Ansbach

Mit Schreiben vom 07.05.2015, eingegangen am 12.05.2015, teilte das Amt für Stadtentwicklung Klimaschutz der Stadt Ansbach mit, dass diese beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 4 durch das Deckblatt Nr. 8 sowie den Flächennutzungsplan durch das Deckblatt Nr. 19 zu ändern. Anlass ist die geplante Errichtung von Einzelhandelsflächen östlich der Schwabedastraße durch einen Investor. Der wirksame Flächennutzungsplan soll parallel durch das Deckblatt Nr. 19 geändert werden.

An der Rettistraße östlich der Schwabedastraße plant ein Investor die Errichtung von Einzelhandelsflächen. Im derzeitigen Bestand  waren ein nicht mehr „zeitgemäßer“ Lebensmitteldiscounter, eine Spielhalle und verschiedene Handwerks- bzw. Dienstleistungsbetriebe eingemietet. Die derzeitigen Mieter haben im 1. Quartal 2015 das Objekt geräumt. Ein Planungsbüro hat für den Investor die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes beantragt, um eine Neuordnung mit Sondergebietsausweisung zu ermöglichen.

Das Areal umfasst das Flst. 2227, Gemarkung Ansbach, sowie die im Westen an das Flst. angrenzende Schwabedastraße bis zur Straßenmitte mit einer Gesamtfläche von ca. 1,1 ha.
Der Geltungsbereich der Änderung wird wie folgt abgegrenzt: Im Süden durch die Rettistraße und anschließender Wohnbebauung, im Westen über die Schwabedastraße durch das bestehende Mischgebiet mit Einzelhandelsnutzung nördlich der Rettistraße und anschließender Wohnbebauung und im Norden und Osten durch das bestehende eingeschränkte Gewerbegebiet.

Die bestehende Bausubstanz wurde komplett abgebrochen werden. Anschließend sollen Einzelhandelsflächen mit folgenden Nutzungen/Verkaufsflächen entstehen:
- Lebensmittelmarkt (Vollsortimenter) mit ca. 1.519 m² Verkaufsfläche
- Bäcker/Café mit ca. 150 – 200 m²
- drei Fachmärkte mit ca. 450 – 750 m² Verkaufsfläche (Drogeriemarkt, Biofachmarkt mit Bistro.
  Anstelle des dritten Fachmarktes sind zurzeit eine Bankfiliale, eine Apotheke und ein
  Lottogeschäft geplant).

Aus landesplanerischer Sicht wird seitens der Regierung von Mittelfranken ein Raumordnungsverfahren nicht für erforderlich gehalten.

Die Prüfung des Planentwurfs durch die Verwaltung hat ergeben, dass Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden.

Rechtliche Würdigung

Beteiligung i.S.v. § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss

Der BUL-Ausschuss nimmt die Planungen (Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung des Bebauungsplanes) der Stadt Ansbach zur Kenntnis. Da Belange der Stadt Herrieden nicht berührt werden, wird den vorgelegten Planungen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Feuerwehr Herrieden - Ersatzbeschaffung der Schließanlagen des Feuerwehrgerätehauses Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 8

Sachverhalt

Beim Erweiterungsbau der Feuerwehr Herrieden ist der Austausch der Schließanlage geplant. Der 1. Kommandant, Herr Stefan Beckenbauer, beantragt mit der E-Mail vom 21.05.2015, den Austausch der gesamten Schließanlage vorzuziehen und noch vor dem Erweiterungsbau anzuschaffen.
Der Austausch wird auf Grund des Alters notwendig. Die neue Schließanlage soll mit programmierbaren Schlüsseln oder Transpondern verbaut werden, um auf kommende Anforderungen oder Personalwechsel flexibel reagieren zu können. Der Einbau sowie die Programmierung der Schließanlage wird in Eigenleistung der Feuerwehr nach vorheriger Einweisung durch den Lieferanten durchgeführt. Die Gesamtkosten werden auf 12.000,00 € - 15.000,00 € brutto geschätzt.

Finanzielle Auswirkungen

Haushaltsjahr 2015; HHSt. 1300.9401, Ansatz 210.000,00 €, Haushaltsrest 300.000,00 €
Davon sind 500.000,00 € für die Erweiterung der FFW Herrieden berücksichtigt.

Beschluss

Der Bauausschuss stimmt der Ausschreibung einer neuen Schließanlage für das Feuerwehrgerätehaus zu. Herr Bürgermeister Brandl wird beauftragt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Einfriedungen von Kinderspielplätzen im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 9

Sachverhalt

Bei der sicherheitstechnischen Überprüfung von Kinderspielplätzen wurden durch den TÜV-Sachverständigen Mängel bezüglich der Einfriedung an verschiedenen Spielplätzen festgestellt. Die vorhandene Rundholzabgrenzung als Einfriedung ist unzureichend. Nach DIN EN 1176-1 sind als Abgrenzung zu den öffentlichen Verkehrsflächen Zaunanlagen mit einer Höhe von 1,20 m anzubringen.
Durch die Firma Eckenweber wurden für die einzelnen Spielplätze Kostenangebote vorgelegt:

Allgemeine Leistungsbeschreibung der Zaunanlage:
- Abbau und Entsorgung der bestehenden Abgrenzung
- Doppelstabgitterzaun feuerverzinkt, Höhe 1.208 mm komplett montiert
- einflügelige Drehflügeltür feuerverzinkt, Breite 1.250 mm, Höhe 1.200 mm
- Türschließer Dictator
- Einhängefeld feuerverzinkt, Breite 3.000 mm, Höhe 1.200 mm
- Alternativ: zweiflügeliges Drehflügeltor feuerverzinkt, Breite 3.000 mm, asymmetrisch geteilt, Gehflügel 1.250 mm, Standflügel: 1.750 mm, Höhe: 1.200 mm
Nach dem Kostenangebot der Firma Eckenweber aus Hohenberg betragen die Gesamtkosten 12.102,30 € brutto.

Finanzielle Auswirkungen

Außerplanmäßige Aufwendungen, Deckung über HHSt.: 6300.9526 (Nichtinanspruchnahme 2015)

Beschluss

Der Auftragsvergabe an die Firma Eckenweber aus Hohenberg zur Errichtung von Zaunanlagen an den Spielplätzen in den Ortsteilen Böckau, Brünst, Gräbenwinden, Lattenbuch und Herrieden Baumteilweg mit Gesamtkosten von 12.102,30 € brutto wird zugestimmt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. Ortsteil Roth Errichtung einer Ballfangzaunanlage (Beachvolleyballfeld)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 10

Sachverhalt

An der Beachvolleyballfeldanlage im Ortsteil Roth wurde durch einen TÜV-Sachverständigen eine Überprüfung des Standortes vorgenommen. Die Prüfung ergab, dass die Einfriedung zur Straße nicht ausreichend ist. Nach DIN 18034 Abs. 5.2 müssen Ballspielbereiche mit Schutzgitter von mindestens 4 m Höhe gegen Verkehrsflächen und Nachbargrundstücke abgeschirmt werden. Ein Ballfangzaun ist nachzurüsten. Von der Firma Eckenweber Zaunbau aus Hohenberg wurde ein Angebot für die Errichtung einer Ballfangzaunanlage vorgelegt.

Leistungsbeschreibung:
Pos.
Menge
Text
Einzelpreis netto
Gesamtpreis netto
1
30 m
Ballfangzaun mit Netz
Gittermatten feuerverzinkt/Netz grün Höhe 4.100 mm
bis 2.030 mm Doppelstabgitter Typ: 8/6/8 mm
ab 2.030 mm Netz, grün, MW 120 x 3,0 mm
mit umlaufenden Nylonringen
mit Pfosten RR 80/40/3 mm (alle 5 m)
mit Fundament 800x600x800 mm
mit Pfosten RR 60/40/2 mm (als Zwischenpfosten)
mit Fundament D = 300x800 mm
komplett montiert
99,95 €
2.998,50 €
2
1,00 Stck.
Endpfosten mit Fundament komplett montiert
185,00 €
185.00 €


Zwischensumme Netto

3.183,50 €


zzgl. 19 %

604,87 €


Gesamtbetrag

3.788,37 €

Nach dem vorliegenden Angebot der Firma Eckenweber aus Hohenberg sind Gesamtkosten von 3.788,37 € brutto zu erwarten.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird zur Kenntnis genommen und zurückgestellt. Vor Beschlussfassung soll eine Verkehrsschau mit dem TÜV durchgeführt werden, ob evtl. auch die Ausweisung einer Spielstraße möglich wäre. Herr Bürgermeister Brandl soll dies veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11. Erschließung Mischgebiet Sandfeld - Vergabe Materiallieferung Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 11

Sachverhalt

Für die Materiallieferung für die Wasserversorgung zur Erschließung des Mischgebietes Sandfeld wurden zwei Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot hat die Fa. HTi-Ginger aus Wendelstein b. Nürnberg mit 9.184,10 € netto abgegeben.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stimmt der Vergabe der Materiallieferung an den günstigsten Anbieter, die Fa. HTI Ginger aus Wendelstein, für 9.184,10 € netto zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 12
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12.1. Sitzbank am Altmühlhaag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 12.1

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Buckel bittet um die Anbringung eines zusätzlichen Geländers an der Bankanlage am Altmühlhaag (gegenüber KITA St. Deocar). Wird ans Ordnungsamt weitergeleitet.

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12.2. Spielgeräte Heuberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 12.2

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Goth erkundigt sich, bis wann mit dem TOP Spielgeräte für den Spielplatz in Heuberg zu rechnen ist. Derzeit noch Abstimmung wegen eines Modells eines anderen Herstellers.

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12.3. Deckenbauprogramm 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 12.3

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Goth fragt nach, bis wann mit dem Deckenbauprogramm 2015 zu rechnen ist. Wird für eine der nächsten Sitzungen vorbereitet.

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12.4. Bauvorhaben in Heuberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 12.4

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Johann Heller erkundigt sich nach dem Sachstand hinsichtlich der Bauanfrage für den Ortsteil Heuberg. Der Antragsteller wird von der Verwaltung informiert.

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12.5. Flurweg von Elbersroth nach Leuckersdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 12.5

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Johann Heller bittet um Überprüfung, von welchen Fahrzeugen der wassergebundene Flurweg von Elbersroth nach Leuckersdorf benutzt wird, da der Weg nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge freigegeben ist. Wird ans Ordnungsamt weitergeleitet.

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12.6. Kanalanschluss Pfarrscheune Elbersroth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 12.6

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Leis erkundigt sich, ob die Stadt den Kanalanschluss für die Pfarrscheune in Elbersroth herstellen könnte. Liegt in den Händen des Eigentümers. Stadt Herrieden ist nicht Eigentümer.

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12.7. Wasserentnahmestelle am Winner Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 12.7

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Max Heller fragt nach, ob bei der Wasserentnahmestelle am Winner Weg bauliche Veränderungen vorgesehen sind. Ist im Haushalt vorgesehen.

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12.8. Grabarbeiten im Baugebiet Schrotfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 12.8

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Max Heller möchte wissen, welche Grabarbeiten im Schrotfeld entlang der Straße Am Klingengraben durchgeführt werden. Die Grabarbeiten werden im Auftrag der T-Com durchgeführt.

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13. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 15. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 09.06.2015 ö 13

Sachverhalt

Eine Bürgerin weist darauf hin, dass sich im Bereich der Straße Am Klingengraben in Richtung Spielplatz, noch eine Oberlichtlaterne mit gelbem Licht befindet. Ein Austausch bzw. Angleich an die bereits bestehende LED-Beleuchtung wäre wünschenswert. Ein Austausch ist vorgesehen.

Datenstand vom 08.01.2018 11:55 Uhr