Datum: 28.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 17:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
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1 |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des BUL-Ausschusses, Herrn Appold von der Firma Natura GmbH, Herrn Zenker vom Ing.-Büro Biedermann sowie vier Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.07.2015/Erweiterung der Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
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ö
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 07.07.2015 wird in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt.
Die Tagesordnung wird um TOP 5.3 (Bauantrag für den Neubau eines offenen Güllebehälters aus Stahlbeton) erweitert.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Außenbesichtigungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
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ö
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3 |
Sachverhalt
Es finden keine Außenbesichtigungen statt.
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4. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
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ö
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4 |
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4.1. Sachstandsberichte von Baumaßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
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ö
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4.1 |
Sachverhalt
Herr Ludwig gibt den momentanen Sachstand verschiedener Baumaßnahmen bekannt.
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4.2. Ortsteil Stegbruck Straßenbeleuchtung Stichstraße bei den Anwesen 27 bis 32
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
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4.2 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Bauausschusses vom 11.11.2014 wurde beschlossen, im Ortsteil Stegbruck neue Beleuchtungseinrichtungen aufzustellen. Im Bereich der Neubauten nach 1972 wird die Beleuchtung nur bei einer Kostenbeteiligung durch die Anlieger in Höhe von 90 % hergestellt.
Von der Stadt Herrieden werden 10 % der Gesamtkosten übernommen.
Von dieser Regelung sind für Stegbruck die Anwesen Flst. Nrn. 787/1, 787, 785/3, 785/4, 784 und 1019/3, Gemarkung Heuberg, betroffen.
Mit Schreiben vom 15.06.2015 wurde von der Stadt Herrieden den Grundstückseigentümern eine Kostenberechnung für das jeweilige Grundstück und zugleich eine Einverständniserklärung zugesandt mit der Bitte, diese bis zum 30.06.2015 bei der Stadt Herrieden abzugeben.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Aufstellung der Beleuchtungsanlagen nur erfolgt, wenn sich alle Grundstückseigentümer (Anlieger) bereit erklären,
ihren Kostenanteil zu übernehmen.
Nach den nun vorliegenden Erklärungen sind die Grundstückeigentümer nicht bereit, ihren Kostenanteil zu übernehmen.
Die Aufstellung von Beleuchtungseinrichtungen wird nicht erfolgen.
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5. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
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ö
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5 |
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5.1. Neubau zweier Anbauten an Bestand und Dachsanierung Bestand inkl. Neubaugauben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
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ö
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5.1 |
Sachverhalt
Bauantrag für den Neubau zweier Anbauten an den Bestand sowie Dachsanierung im Bestand inkl. Neubaugauben von Heinz Otto und Irmgard Manthey auf Flst. 921/4, Gemarkung Herrieden, Kaadener Straße 1.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss nimmt den Bauantrag zur Kenntnis. Die gemeindliche Einvernahme wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5.2. Formelle Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
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ö
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5.2 |
Sachverhalt
Formelle Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid) für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage von Katharina Eigel und Thomas Mikolai auf Flst. 465/20, Gemarkung Herrieden, im Bebauungsplan Nr. 6 „Am Mühlfeld“, Dombühler Straße 31.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:
- Errichtung Wohnhaus und Garage mit einem versetzten Pultdach und einer Dachneigung von 22° anstatt eines Satteldaches mit einer Dachneigung von 42° - 48°
- Errichtung Wohnhaus mit OG (zweites Vollgeschoss) anstatt DG (laut Bebauungsplan E+D)
- Garage bzw. Stellplatz auf einer anderen als im Bebauungsplan festgesetzten Fläche
- Dacheindeckung mit anthrazitfarbenen Dachpfannen anstelle eines roten Farbtones
- Fensterformat liegend anstatt eines stehenden Rechteckes
- Balkonbrüstung als verzinktes Geländer mit vertikalen Stahlstäben ausgeführt anstatt vertikaler Holzlattung bzw. gemauerter verputzter Brüstung.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss nimmt die formelle Bauvoranfrage zur Kenntnis. Diese wird vorerst zurückgestellt und soll auch noch nicht an das Landratsamt weitergeleitet werden. Zunächst soll ein Gesprächstermin zwischen dem Bürgermeister und den Antragstellern stattfinden. Hierbei soll über die Möglichkeit einer etwaigen Erhöhung des Kniestockes gesprochen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5.3. Neubau eines offenen Güllebehälters aus Stahlbeton
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
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ö
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5.3 |
Sachverhalt
Bauantrag für den Neubau eines offenen Güllebehälters aus Stahlbeton von Michael und Roswitha Engelhardt auf Flst. 674, Gemarkung Hohenberg, Schulberg, im Außenbereich.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss nimmt den Bauantrag zur Kenntnis. Die gemeindliche Einvernahme wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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6. Einleitung von Abwasser aus der Gärresstoffentwässerung der Fa. Natura, Seebronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
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ö
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6 |
Sachverhalt
Die Fa. Natura GmbH aus Seebronn plant derzeit eine Aufbereitung der Gärreststoffe aus der Biogasanlage. Dabei wird der Gärreststoff in einem Vakuumverdampfungsverfahren entwässert. Zurück bleibt ein Nährstoffkonzentrat, das dann als Flüssigdünger weiterverarbeitet wird. Der entzogene Wasserdampf wird anschließend wieder kondensiert. Hier bleibt eine klare wässrige Flüssigkeit. Dieses Kondensat hat aber immer noch eine Nährstoffbelastung, die eine Einleitung in ein Gewässer nicht zulässt. Das Kondensat muss über eine Kläranlage entsorgt werden. Es fallen jährlich bis zu 25.000 m³ Abwasser an. Dadurch werden um Seebronn bis zu 1.600 Fahrten für die Gülleausbringung eingespart. Die Fa. Natura möchte das Kondensat über die Abwasseranlage von Herrieden entsorgen und stellt dazu den Antrag auf Einleitungserlaubnis über eine Sondervereinbarung. Nach § 7 der Entwässerungssatzung der Stadt Herrieden ist dies möglich. Zusammen mit Herrn Appold wurde von der Verwaltung mit Beratung durch das Ing.-Büro Biedermann eine Kalkulation für die Einleitung erstellt. Die Berechnung zu dieser Kalkulation wird in der Sitzung erläutert und nach Beschlussfassung im RIS als Dokument angefügt. Folgende Eckpunkte für eine Einleitungsvereinbarung wurden besprochen:
1. Die Anschlussleitung von der Biogasanlage bis zum Ende des Ortskanals in Seebronn stellt die Fa. Natura selbst her und unterhält diese auch zukünftig.
2. Für den Anschluss wird kein Anschlussbeitrag erhoben.
3. Die Einleitungsgebühr wird nach den Betriebskosten der Kläranlage berechnet. Da eine klare wässrige Flüssigkeit ohne Feststoffe eingeleitet wird und dadurch kaum Verschleiß der Anlagenteile bedingt ist, werden die Werte für Abschreibung und Verzinsung mit nur 50 % angesetzt. Die Berechnung für die Gebühr wird in der Sitzung erläutert.
4. Die Einleitungsgebühr wird abhängig von der Belastung des Abwassers in vier Stufen ermittelt und berechnet.
5. Die Belastung des Abwassers wird zunächst viermal jährlich in einer Kontrollanalyse überwacht. Die Analysekosten trägt die Fa. Natura. Wenn sich im weiteren Betrieb konstante Werte im Abwasser einstellen, kann die Häufigkeit reduziert werden.
6. Die Abwassermenge wird über eine geeichte Zähleinrichtung ermittelt.
7. Es wird ein monatlicher Abschlag erhoben. Die Abrechnung erfolgt jährlich.
8. Es errechnet sich ein Abwasserpreis von 1,04 – 1,26 €/m³
Herr Appold wird in der Sitzung das Verfahren erläutern. Dabei handelt es sich um eine vom Bundesumweltministerium geförderte Pilotanlage.
Die Einleitung des Abwassers wurde bereits mit dem WWA besprochen. Hier wurden keine Einwände gegen die Einleitung erhoben.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Abschluss einer Einleitungsvereinbarung mit der Fa. Natura GmbH, vertreten durch Herrn Markus Appold, zu den genannten Bedingungen zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
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7. Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. EL 7 für den Gewerbepark Elpersdorf-Süd zur Änderung von Ausgleichs- und Bauflächen und der inneren Erschließung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
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ö
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7 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 10.07.2015, eingegangen am 13.07.2015, teilte das Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz der Stadt Ansbach mit, dass sich der Stadtrat der Stadt Ansbach in seiner Sitzung am 25.11.2014 mit den Stellungnahmen der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung befasst und den Deckblattentwurf zur Offenlegung beschlossen hat.
Zum Planungsanlass machte die Stadt Ansbach folgende Angaben:
Für das Gewerbe- und Industriegebiet Elpersdorf-Süd an der Autobahnanschlussstelle Herrieden existiert seit Februar 2004 der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. EL 7. Damit sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Bebauung des Gebietes gegeben. Im Rahmen der Ansiedlung von Joris Ide in Brodswinden wurde der Bebauungsplan 2011 in Teilen geändert, um den Fehlbedarf an Ausgleichsflächen im Gewerbegebiet Brodswinden nachweisen zu können. Die Erschließung des Gewerbegebietes wurde bisher immer zurückgestellt und der Vermarktung anderer Gewerbeflächen im Stadtgebiet Vorrang eingeräumt. Nach Feststellung der Wirtschaftsförderung ist in den letzten 2 ½ Jahren großer Bedarf an großflächigen Gewerbeflächen in Autobahnnähe in Bayern bzw. Süddeutschland deutlich geworden. Dabei werden Grundstücke zwischen 15 und 20 ha nachgefragt.
Für die Wirtschaftsförderung ist das Gebiet in Elpersdorf gut für großflächige und arbeitsplatzintensive Ansiedlungen geeignet. Vorteilhaft für Industrie- und Logistikbetriebe sind insbesondere die Nutzungsmöglichkeiten, die Nähe zur Autobahn und der Abstand zur nächsten Wohnbebauung.
Durch die bisher nicht erfolgte Erschließung besteht die Chance, auf die Investorenwünsche flexibel reagieren zu können und große zusammenhängende Gewerbeflächen zu schaffen. Es ist deshalb vorgesehen, die Straßenerschließung und Flächennutzung im Gewerbegebiet neu zu ordnen. Unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Gebietserschließung ist es geplant, den Anteil an vermarktbaren Gewerbeflächen zu erhöhen. Insbesondere durch eine Verlegung der Grün- und Ausgleichsflächen außerhalb des Geltungsbereiches entsteht ein Gewinn an Industrie- bzw. Gewerbeflächen von ca. 5,5 ha. Ein weiteres Ziel dieser Planung ist es, eine möglichst große Vielfalt an Flächengrößen bereitzustellen.
Mit der Verlegung der Leitungstrassen (FWF-Leitung und 20 kV-Freileitung der SWA) werden zudem attraktive Gewerbestandorte entlang der Staatsstraße geschaffen. Nach den Ausführungen der AWEAN kann das Regenrückhaltebecken für die Niederschlagswasserableitung nur ausgeführt werden, wenn die Fläche von den das Gebiet querenden Leitungen freigestellt wird. Der Planentwurf wurde daraufhin überarbeitet, um kein erneutes, vollumfängliches Wasserrechtsverfahren auszulösen. Wie bereits im ursprünglichen Bebauungsplan ausgewiesen, ist eine Verlegung der FWF-Leitung parallel zur Staatsstraße geplant. Die Elektro-Freileitung der SWA ist in der Erschließungsstraße vorgesehen. Dadurch können anstelle der geplanten Grün- und Ausgleichsflächen zusätzliche Baugrundstücke ausgewiesen werden.
Der Stadtrat der Stadt Ansbach hat am 24.09.2013 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. EL 7 durch das Deckblatt Nr. 2 beschlossen. Die Bebauungsplansatzung kann im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgen, da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt werden und die weiteren Tatbestandsvoraussetzungen des § 13 Abs. 1 BauGB erfüllt sind. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, wird abgesehen.
Planungsrechtliche Situation/Bestand:
Die Änderung entspricht größtenteils dem Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. EL 7 und umfasst 39,97 ha. Der im Norden festgesetzte Kreisverkehr liegt nun außerhalb des Änderungsbereichs und wurde bereits umgesetzt. Die Staatsstraße St 2248 liegt nun ebenfalls außerhalb des Änderungsbereichs. Ansonsten ist das Gebiet noch unbebaut. Die Grundstücke werden bislang überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt.
Bei der Prüfung im Rahmen der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Verwaltung folgende Stellungnahme abgegeben:
„Die Verwaltung kommt nach Prüfung des Planentwurfs zu folgendem Ergebnis:
Grundsätzlich besteht Einverständnis mit der Änderungsplanung der Stadt Ansbach, jedoch sollte durch das Umweltamt der Stadt Ansbach geprüft werden, ob sich die Änderungen des Bebauungsplanes negativ auf den Abfluss im Bereich des Käferbaches auswirken könnten. Trifft dies nicht zu, kann den vorgelegten Planungen seitens der Stadt Herrieden zugestimmt werden, da weitere Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden.“
Infolgedessen wurde vom BUL-Ausschuss folgender Beschluss gefasst:
„Der Stadtrat nimmt die Änderungsplanung der Stadt Ansbach zur Kenntnis und stimmt den vorgelegten Planungen unter der Maßgabe zu, dass durch das Umweltamt der Stadt Ansbach geprüft wird, ob sich die Änderungen des Bebauungsplanes negativ auf den Abfluss im Bereich des Käferbaches auswirken könnten. Trifft dies nicht zu, wird den vorgelegten Planungen seitens der Stadt Herrieden zugestimmt, da weitere Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden.“
Da aufgrund der nun vorgelegten Planunterlagen nicht ersichtlich ist, ob dies seinerzeit geprüft bzw. der Einwand der Stadt Herrieden abgewogen wurde, hat die Verwaltung hier um entsprechende Mitteilung gebeten. Die Stadt Ansbach gab darauf folgende Stellungnahme mit E-Mail vom 17.07.2015 ab:
Die Verwaltung kommt nach Prüfung des Planentwurfs i.V.m. der Stellungnahme der Stadt Ansbach zu folgendem Ergebnis:
Den vorgelegten Planungen kann seitens der Stadt Herrieden zugestimmt werden, da Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden.
Rechtliche Würdigung
Beteiligung i.S.v. § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss
Der BUL-Ausschuss nimmt die Änderungsplanung der Stadt Ansbach zur Kenntnis. Es wird darauf hingewiesen, dass das wasserrechtliche Verfahren zum Schreinermühlbach zwingend erforderlich ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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8. Querung des Radweges entlang der Neunstetterstraße im Bereich Melker Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
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ö
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8 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Stadtrates vom 12.05.2015 hat Herr Gögelein darum gebeten, die Situation der Radwegquerung über die Melker Straße im Bereich der Einmündung von der Neunstetterstraße zu überprüfen. Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt wurde die Situation schon wiederholt mit einer Verkehrsschau begutachtet. Durch eine Beschilderung oder die Anbringung von Spiegeln ist keine Verbesserung zu erreichen. Eine Verbesserung könnte erreicht werden, wenn im Einfahrtsbereich die Hecken der anliegenden Grundstücke zurückgenommen werden könnten. Eine solche Verbesserung wurde erst kürzlich an der Münchener Straße an der Zufahrt zum Kindergarten St. Vitus erreicht. Dabei konnte in einer Grundstücksverhandlung mit dem Anlieger eine Fläche eingetauscht werden, damit die Sicht dauerhaft freigehalten werden kann.
Die Situation wird in der Sitzung anhand von Bildern erläutert.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss beschließt, dass eine Straßenmarkierung mit dem Zeichen 205 („Vorfahrt gewähren!“) als zusätzlicher Hinweis auf den Asphaltbelag aufgebracht werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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9. Ortsteil Heuberg Ersatzbeschaffung von Spielgeräten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
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ö
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9 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Bauausschusses vom 24.03.2015 wurde bereits die Situation der Spielgeräte auf dem Spielplatz in Heuberg erläutert und grundsätzlich der Beschaffung eines neuen Spielgerätes zugestimmt. Vor Beschlussfassung sollten noch weitere Angebote von Herstellern für Spielgeräte mit gleichem Spielwert und im gleichen Preissegment, eingeholt werden.
Zusammen mit den Eltern und dem zuständigen Ortsprecher von Heuberg wurden die verschiedenen Angebote der Spielgeräthersteller Eibe, Maier und Hags beurteilt. Nach eingehender Prüfung der Spielgeräte (Verarbeitung, Materialien, Platzbedarf usw.) wurde von den Eltern die Empfehlung ausgesprochen, das Spielgerät Uniplay, „Iktaz“ von der Fa. Hags aus Dautphetal-Allendorf mit Gesamtkosten von 10.387,59 € zu beschaffen.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 5900.9400 für Spielgerät
Fallschutzmaterial (Kies) ca. 600 € brutto
Beschluss
Der Auftragsvergabe an die Firma Hags Spielgeräte aus Dautphetal-Allendorf zur Lieferung von Spielgeräten mit Gesamtkosten von 10.387,59 € brutto wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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10. Ortsteil Höfstetten Straßenbeleuchtung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
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ö
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10 |
Sachverhalt
Der Ortsteil Höfstetten wird im Jahr 2015 an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen.
Die Auftragsvergabe ist bereits erfolgt. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob im Zuge der Tiefbauarbeiten in Höfstetten bei einer evtl. neuen Trassierung der Straßenbeleuchtung zusätzliche Verlegearbeiten für ein Beleuchtungskabel durchzuführen sind.
Von der Main-Donau-Netzgesellschaft wurde ein Trassierungsplan für die Errichtung von Straßenbeleuchtungsanlagen nach den DIN-Vorschriften vorgelegt. Zurzeit befindet sich ein Straßenbeleuchtungskörper an der Ortsdurchfahrt von Höfstetten.
Die Planung der MDN sieht vor, fünf Straßenlaternen (nach DIN) zu errichten. Dafür wäre eine Verlängerung des bestehenden Beleuchtungskabels durch die MDN vorzunehmen.
Hierfür werden keine Kosten berechnet. Es ist vorgesehen, das Beleuchtungskabel im Rohrgraben der Wasserleitung mit zu verlegen.
Die Planung wird in der Sitzung vorgestellt.
Beschluss
Der Mitverlegung eines Beleuchtungskabels für einen möglichen späteren Ausbau der Straßenbeleuchtung für den Ortsteil Höfstetten wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt,
mit der Bauleitung (Ing.-Büro Biedermann), dem Tiefbauunternehmen (Fa. Schmelzer) und der MDN die Maßnahme zu koordieren und die erforderlichen Kabelverlegearbeiten vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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11. Errichtung einer barrierefreien WC-Anlage nördlich Gebäude Herrnhof 9, Vergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
|
ö
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11 |
Sachverhalt
Bereits in der Sitzung des BUL-Ausschusses vom 10.02.2015 wurde dem Kauf einer mobilen barrierefreien Sanitäranlage zugestimmt. Aufgrund der vorhandenen Mängel des gelieferten Behinderten-Sanitärcontainers wurde die Annahme verweigert und vom Kaufvertrag zurückgetreten. Damit eine bessere Beurteilung für den Kauf einer mobilen barrierefreien WC-Sanitärcontaineranlage vorgenommen werden kann, wurde eine Besichtigung bei verschiedenen Herstellern vorgenommen. Als Vertreter des Behindertenbeirates waren Herr Robert Buckel und Frau Gabi Rauch mit anwesend.
Die Angebote der Hersteller von verschiedenen mobilen barrierefreien WC-Sanitär-containeranlagen werden geprüft und in der Sitzung vorgestellt.
Mit Bescheid vom 03.07.2015 wurde der Bauantrag durch das Landratsamt Ansbach genehmigt.
Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung liegt vor.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 4300.9400
Materialanschlusskosten ca. 1.500,00 € brutto
Beschluss
Der Auftragsvergabe für die Herstellung, Lieferung und Aufstellung einer mobilen barrierefreien Sanitäranlage für körperlich eingeschränkte Menschen an die Fa. Grinbold-Jodag GmbH aus Dischingen-Eglingen mit einer Angebotssumme von 17.900,00 € brutto wird zugestimmt.
Die Anschlussarbeiten sind durch den städtischen Bauhof und dem Wasserwerk der Stadt Herrieden durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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12. Elbersroth, Pfarrer-Heumann-Straße 9, Fassadensanierung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
|
ö
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12 |
Sachverhalt
An dem ehemaligen Lehrerwohnhaus im Ortsteil Elbersroth, Pfarrer-Heumann-Straße 9, sind dringende Sanierungsmaßnahme an der Außenfassade des Wohnhauses und dem Nebengebäude (Garagen) durchzuführen. Im Zuge der Arbeiten sind die Holzfenster und Fensterläden nachzuarbeiten.
An der Oberfläche der Fassade ist bereits starker Algen- und Flechtenbewuchs vorhanden welche eine Schädigung der Bausubstanz mit sich bringt. In Teilbereichen sind Spannungsrisse am Fassadenputz vorhanden. Dadurch kann Feuchtigkeit in das Mauerwerk eindringen.
Von der bautechnischen Abteilung wird folgender Sanierungsablauf der Fassade, Fenster und Fensterläden vorgeschlagen.
Wohnhaus:
- Fassadenfläche reinigen
- Fassadenfläche mit Algo-Stopp vorstreichen
- Fassadenfläche mit VWS-Gewebe spachteln
- Fassadenfläche mit Silikat-Kratzputz strukturieren
- Fassadenfläche grundieren und 2 x streichen
Wohnhaus Fenster und Fensterläden
- schleifen, grundieren und 2 x streichen oder lackieren
Garagentrakt:
- Fassadenfläche reinigen, grundieren und streichen
Die Kosten der Maßnahme werden auf ca. 20.000 € brutto geschätzt.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 9406 20.000 € brutto (nach Kostenschätzung)
Beschluss
Der BUL-Ausschuss stimmt der Vorgehensweise für die Sanierungsarbeiten an der Außenfassade des Wohnhauses und der Garage zu. Die Verwaltung wird beauftragt,
eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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13. Herrieden, Marktplatz 3, Fassadensanierung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
|
ö
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13 |
Sachverhalt
Für die Fassadensanierung für das Gebäude Marktplatz 3 in Herrieden, wurden im Haushalt
2015 Mittel aufgenommen. Aufgrund der Substanzerhaltung wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Maßnahme in diesem Jahr durchzuführen.
Folgende Sanierungsarbeiten an der Außenfassade sind vorgesehen:
Fassadenarbeiten
- Fassadenfläche reinigen
- Fassadenfläche in Teilflächen mit Algenmittel streichen
- Fassadenfläche 2 x streichen (Silikatfarbe)
Fenster und Fensterläden
- schleifen, grundieren, 2 x lackieren oder streichen
Die Kosten werden auf ca. 27.000 € brutto geschätzt.
Der Bescheid zum Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis durch das Landratsamt Ansbach liegt vor.
Der Bewilligungsbescheid für Zuwendungen von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen (Nr. 105 Förderung von Maßnahmen im kommunalen Fassadenprogramm) durch die Regierung von Mittelfranken ist am 15.06.2015 bei der Stadt Herrieden eingegangen.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 8800.9400 27.000 € brutto (Kostenschätzung)
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt den Fassadensanierungsarbeiten am Gebäude Marktplatz 3 zu und empfiehlt dem Stadtrat der Maßnahme zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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14. Umbau und Sanierung Bauhof - Vergaben
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
|
ö
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14 |
zum Seitenanfang
14.1. Bodenbelagsarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
|
ö
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14.1 |
Sachverhalt
Für die Bodenbelagsarbeiten wurde eine Angebotseinholung durchgeführt. Es wurden acht Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Submission am 14.07.2015 sind fünf Angebote eingegangen. Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Veh aus Ulsenheim mit einer Angebotssumme von 11.415,27 € brutto abgegeben. Die Kostenberechnung des Architekten lag bei 13.194,72 € brutto.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 6300.9401 11.415,27 € brutto
Beschluss
Der BUL-Ausschuss stimmt der Beauftragung der Fa. Veh aus Ulsenheim mit einer Auftragssumme von 11.415,27 € brutto zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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14.2. Schlosserarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
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ö
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14.2 |
Sachverhalt
Für die Schlosserarbeiten wurde eine Angebotseinholung durchgeführt. Es wurden sechs Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Submission am 14.07.2015 sind zwei Angebote eingegangen. Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Diezinger aus Leutershausen mit einer Angebotssumme von 15.153,00 € brutto abgegeben. Die Kostenberechnung des Architekten lag bei 14.696,50 € brutto. In der Kostenberechnung ist aber bereits der Aufwand für die Absturzsicherung an den Zwischendecken der Schreinerei und Gärtnerei mit einem Aufwand von ca. 4.046 € brutto enthalten. Diese wurden aber jetzt noch nicht ausgeschrieben, da die Planung für dieses Geländer erst nach Herstellung der Decken erfolgen kann.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 6300.9401 15.153,00 € brutto
Beschluss
Der BUL-Ausschuss stimmt der Beauftragung der Fa. Diezinger aus Leutershausen mit einer Auftragssumme von 15.153,00
€ brutto zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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14.3. Malerarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
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ö
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14.3 |
Sachverhalt
Für die Malerarbeiten wurde eine Angebotseinholung durchgeführt. Es wurden sieben Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Submission am 14.07.2015 sind fünf Angebote eingegangen. Das günstigste Angebot wurde von der Fa. Nölp aus Leutershausen mit einer Angebotssumme von 7.854,00 € brutto abgegeben. Die Kostenberechnung des Architekten lag bei 3.427,20 € brutto. Mehrkosten in Höhe von ca. 1.500 € brutto gegenüber der Kostenschätzung werden mit Mehraufwand für Beschichtungen im Bereich des Lagerraumes für Pflanzenschutzmittel der Gärtnerei und des Lagerraumes für Chemikalien des Wasserwerkes nach Empfehlung durch die Arbeitssicherheitsbetreuung. Grundsätzlich ist diese Beschichtung hier nicht erforderlich, es wird aber die Reinigung der Böden erleichtert. Mehrkosten in Höhe von ca. 2.400 € brutto sind durch die Ausführung der Trennwand im Bereich Wasserwerk in Holzbauweise entstanden, da diese Wand gespachtelt und gestrichen werden muss. Diese Mehrkosten werden aber dadurch kompensiert, dass die Holzbauweise günstiger ist als die ursprünglich geplante Ausführung als Stahlbetonwand.
Die Gasbetonwände sowie die Sichtbetonwände erhalten keinen Anstrich.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 6300.9401 7.854,00 € brutto
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Beauftragung der Fa. Nölp aus Leutershausen mit einer Auftragssumme von 7.854,00 € brutto zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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15. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
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ö
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15 |
zum Seitenanfang
15.1. Grünflächenpflege
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
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ö
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15.1 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Max Heller fragt nach
, ob evtl. eine Fremdvergabe für die Grünflächenpflege von Bereichen wie Rathaus, Freibad, St. Vitus- bzw. St. Deocar-Kindergarten geprüft werden kann. Eine Prüfung wird erfolgen.
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15.2. Verkehrssicherungspflicht im Bereich Vogteiplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
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ö
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15.2 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Arnold Pelka weist auf die Verkehrssicherungspflicht im Bereich des Vogteiplatzes hin, da hier ein offenes Loch (Auslass für Flaggen) vorhanden ist. Die Anfrage wird an den Bauhof weitergeleitet.
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15.3. Ortsdurchfahrt Höfstetten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
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ö
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15.3 |
Sachverhalt
Ortssprecherin Serban erkundigt sich nach dem Stand der Planung und dem weiteren Vorgehen. Der Bürgermeister gibt hierzu eine Information.
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15.4. Kernwegenetz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
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ö
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15.4 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Max Heller fragt an, ob es eine Planung für das Kernwegenetz zu angrenzenden Gemeinden geben kann (Reparaturen, Kostenzuschüsse und dgl.). Der Bürgermeister erklärt, dass dies bereits
ein Bestandteil des „ILEK“ ist.
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15.5. Kreisverkehr
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
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ö
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15.5 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Max Heller regt an, eine Planung für einen neuen Kreisverkehr von Ansbach kommend, Abzweigung Ansbacher Straße zur Nürnberger Straße (Autohaus Grimm), voranzutreiben. Evtl. könnte solch ein Vorhaben über eine Art Sonderbauprogramm abgewickelt werden. Der Bürgermeister antwortet, dass für dieses Projekt derzeit keine Personalressourcen vorhanden sind.
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16. Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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18. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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28.07.2015
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ö
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16 |
Sachverhalt
Es werden keine Bürgeranfragen gestellt.
Datenstand vom 08.01.2018 12:07 Uhr