Datum: 24.11.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Galerie im Rathaus
Gremium: Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.10.2015
3 Bekanntgaben
3.1 Sachstandsberichte von Baumaßnahmen
3.2 Wegeunterhaltung im Stadtgebiet Herrieden - Vorstellung des Verfahrens
3.3 Sachstandsbericht Erschließungssatzung OT Stegbruck
3.4 Vorstellung der ausgearbeiteten Voruntersuchung für eine Nahwärmeversorgung des Altstadtquartiers über eine BHKW-Anlage
3.5 Gehweg in Neunstetten, Leutershausener Straße
3.6 Ortsteil Roth - Überschwemmung Einbau einer Rückstauklappe
3.7 Ersatzbeschaffung eines Autoanhängers für den Bauhof
3.8 Anschaffung eines neuen Außenregals für den Bauhof; Umbau best. Außenregal für den Bauhof
3.9 Restaurierung der Sandsteinfensterlaibungen am Rathaus
3.10 Zuwendungsbescheid "Nationale Projekte des Städtebaus" für das Stadtschloss Herrieden
4 Gestaltungskonzept Kreisverkehre
5 Ortsteil Elbersroth, Beleuchtungssituation Verbindung "Am Steinbuck"- "Am Kräuterlehrgarten"
6 Wasserversorgung Lammelbach, Manndorf, Sauerbach und Winn - Straßenwiederherstellung und Straßenvollausbau
7 Bauanträge
7.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
7.2 Formlose Bauanfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
7.3 Aufbau Dachgauben und Ausbau Dachgeschoss
8 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 1 im Bereich des Brücken-Centers - Änderung der textlichen Festsetzungen zu den Verkaufsflächen, Stadt Ansbach
9 Umbau und Erweiterung Bauhof - Nachträge
10 Umbau und Erweiterung Bauhof - Vergabe Gewächshaus, 2. BA
11 Herrieden Herrnhof 4-5, Erneuerung der Heizungsanlage
12 Umgestaltung Altmühlhaag, Herrieden, 1. Nachtragsangebot Firma Ulsenheimer
13 Anfragen
13.1 Johann Heller Wegeunterhalt, Geh- und Radweg nach Rauenzell, Flurweg bei der Fa. Gima
13.2 Jürgen Leis Ablagerungen am Birkacher Weiher
13.3 Jürgen Leis Christbaum in Birkach
13.4 Max Heller Aufstellung des Geschwindigkeitsmessgerätes im BG "Schrotfeld" 15.1
14 Bürgeranfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des BUL-Ausschusses, Herrn Pollak vom Ing.-Büro Bautz, Herrn Volk sowie einen Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.10.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 2

Sachverhalt

Das Protokoll der öffentlichen Sitzung wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 3
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3.1. Sachstandsberichte von Baumaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 3.1
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3.2. Wegeunterhaltung im Stadtgebiet Herrieden - Vorstellung des Verfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 3.2

Sachverhalt

Die Verwaltung stellt die grundsätzliche Vorgehensweise sowie die Abrechnung der Wegeunterhaltung im Stadtgebiet Herrieden vor.

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3.3. Sachstandsbericht Erschließungssatzung OT Stegbruck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 3.3

Sachverhalt

Die Verwaltung informiert über die Festsetzungen der Erschließungssatzung und den momentanen Sachstand.

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3.4. Vorstellung der ausgearbeiteten Voruntersuchung für eine Nahwärmeversorgung des Altstadtquartiers über eine BHKW-Anlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 3.4

Sachverhalt

Das Ing.-Büro Bautz aus Ansbach stellt in der heutigen Sitzung des Bauausschusses seine ausgearbeitete Voruntersuchung für eine Nahwärmeversorgung des Altstadtquartiers über eine BHKW-Anlage vor.

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3.5. Gehweg in Neunstetten, Leutershausener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 3.5

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates vom 28.10.2015 wurde von Herrn Robert Goth vorgeschlagen, den Gehweg in der Leutershausener Straße in Neunstetten nach der Leitungsverlegung nicht mehr zu asphaltieren, sondern zu pflastern. Bei dem Jour-Fixe Termin am 03.11.2015, bei dem Herr Goth mit anwesend war wurde festgestellt, dass bereits seit 29.11.2015 der Asphaltunterbau eingebaut ist. Der noch vorhandene Asphaltbereich des Gehweges befindet sich in einem guten Zustand. Aus diesem Grunde hat man sich darauf festgelegt, die Asphaltdeckschicht aufzubringen.
Es ist noch darauf hinzuweisen, dass der Sachverhalt Asphaltierung/Pflasterausbau der Gehwege in Neunstetten in der Bauausschusssitzung vom 06.10.2015 unter dem Punkt „Baustellenbericht“ vorgestellt wurde und die Entscheidung getroffen wurde, dass in den Bereichen Leutershausener Straße und Windmühlstraße die Gehwege nach dem Breitbandausbau wieder mit Asphalt geschlossen werden.

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3.6. Ortsteil Roth - Überschwemmung Einbau einer Rückstauklappe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 3.6

Sachverhalt

Am 16.09.2015 wurde von Stadtratsmitglied Dieter Bunsen per E-Mail angefragt, ob die Rückstauklappe am Oberflächenkanal des Ortsteiles Roth zwischen der GV-Straße Roth und der St. 2249, eingebaut wurde. Eine Überprüfung hat ergeben, dass die Rückstauklappe zwischenzeitlich durch den städtischen Bauhof angebracht wurde.

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3.7. Ersatzbeschaffung eines Autoanhängers für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 3.7

Sachverhalt

Der bisherige Autoanhänger des Bauhofes würde keine TÜV- Plakette mehr bekommen.
Die Reparaturkosten übersteigen den Neuanschaffungswert.
Aus wirtschaftlichen Gründen ist es unrentabel, diesen wieder instandzusetzen.
Es wird ein neuer Anhänger des Fabrikats Humbauer für 1.925,00 € brutto angeschafft.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 6300.9350

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3.8. Anschaffung eines neuen Außenregals für den Bauhof; Umbau best. Außenregal für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 3.8

Sachverhalt

Um eine gültige Sachkundeprüfung zu bekommen sind beim bestehenden Pallettenregal im Außenbereich folgende Mängel festgestellt worden:

- Palettenregalsystem ist nicht für den Außenbereich geeignet.
- Paletten unterstützende Auflagen durch Gitterroste oder Winkelauflagen fehlen
- Belastungsschilder fehlen
- Regalfachwerk nicht nach Montageanleitung montiert
- Kein lotrechter Stand vorhanden

Nach Prüfung der Angebote hat die Firma Schwemmer & Dorn mit 4.464,62 € brutto das günstigste Angebot für ein Außenregal.
Das bestehende Regalsystem würde für den Innenbereich prüffähig umgebaut und kann übernommen werden. Die geschätzten Kosten für den Umbau liegen zwischen 1.000 € und 2.000 €.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 6300.9401

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3.9. Restaurierung der Sandsteinfensterlaibungen am Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 3.9

Sachverhalt

Im Zuge des Fensteraustausches am Rathaus sind die seitlichen Sandsteinfensterlaibungen im Simsbereich teilweise erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden. Jedoch ist anzumerken, dass nicht alle schadhaften Stellen auf den Fenstertausch zurückzuführen sind. Durch die veränderte Einbautiefe der Fenster mussten auch neue Außensimse am Rathaus angebracht werden. Beim Ausbau der alten Blechsimse sind dabei mehr oder weniger große Stücke der Sandsteinlaibungen mit abgegangen. Um weitere Schäden am Sandstein durch Schlagregen, Stauwasser, Frost und Kapillar zu verhindern, hat  die Firma Gessler aus Kleinried eine Kostenvoranschlag zur Ausbesserung von 2.269,93 € brutto abgegeben.

Damit die Arbeiten weiter ausgeführt werden können, hat der Erste Bürgermeister die Zustimmung zum Nachtrag bereits nach dem Verfügungsrahmen erteilt.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 6400.9400 2.269,93 € brutto

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3.10. Zuwendungsbescheid "Nationale Projekte des Städtebaus" für das Stadtschloss Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 3.10

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 19.11.2015 (per E-Mail eingegangen am 20.11.2015, Eingang der schriftlichen Unterlagen ist für die nächsten Tage angekündigt) hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) in Bonn den Zuwendungsbescheid für das Projekt „Stadtschloss Herrieden – Sanierung und Nachnutzung“ im Rahmen des Bundesförderprogrammes „Nationale Projekte des Städtebaus“ gegenüber der Stadt Herrieden erlassen.

Die Zuwendung auf Ausgabenbasis beträgt hiernach 4.500.000,00 €. Die Zuwendung wird in Form der Anteilfinanzierung in Höhe von 66,67 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Der Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt höchstens 6.750.000,00 Euro.
Die Gewährung der Bundeszuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. Die Bewilligung setzt voraus, dass die Finanzierung des Vorhabens gesichert bleibt. Die in dem Bescheid und dessen Anlagen genannten Termine sind einzuhalten; das Projekt ist bis zum 31.12.2018 abzuschließen.

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4. Gestaltungskonzept Kreisverkehre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 4

Sachverhalt

Herr Volk präsentiert seine Konzepte zur Gestaltung der beiden Kreisverkehre auf der Staatsstraße 2249 Richtung Rauenzell und Herrieden Ortseingang M ühlbruck. Es wurde gewünscht, die beiden Kreisverkehre mit den Stadtwappen Herrieden und den Partnerstädten Melk und Bockau auf Mosaikbasis zu gestalten.

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5. Ortsteil Elbersroth, Beleuchtungssituation Verbindung "Am Steinbuck"- "Am Kräuterlehrgarten"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 5

Sachverhalt

Von Anwohnern aus dem Baugebiet Elbersroth „Am Steinbuck 2“ wurde die Anfrage gestellt, ob es möglich ist, die Beleuchtungssituation von der Straße Am Kräuterlehrgarten über dem vorhandenen wassergebundenen Weg Richtung Dorfplatz zu verbessern. Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Der Einbau von Solarleuten
2. Erdverkabelung mit Errichtung von Pilzleuchten (LED)
In der Sitzung des BUL-Ausschusses vom 27.05.2014 wurde bereits der Lieferung und Errichtung von Beleuchtungseinrichtungen für die Erweiterung des Baugebietes in Elbersroth „Am Steinbuck 2“, 2. Bauabschnitt, zugestimmt.
Herr Pachler von der N-ERGIE wird in der Sitzung die verschiedenen Möglichkeiten mit Kostenberechnung erläutern.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, eine Erdverkabelung mit Aufstellung der Beleuchtung zu vergeben.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 6700.9600 Beleuchtungseinrichtung 9.010,68 € brutto (ohne Grabarbeiten).
Aufnahme im Haushalt 2016.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stimmt der Aufstellung einer Leuchte durch die N-ERGIE Netz GmbH mit Gesamtkosten von ca. 2.000,00 € brutto auf dem Weg zum Kräuterlehrgarten in Richtung Weg zum Baugebiet zu. Diese Kosten sind im Haushalt 2016 mit aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Wasserversorgung Lammelbach, Manndorf, Sauerbach und Winn - Straßenwiederherstellung und Straßenvollausbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 6

Sachverhalt

In der BUL-Sitzung vom 10.12.2013 wurde durch das Ing.-Büro Biedermann bereits ein Entwurf für die Straßenwiederherstellung im Zuge der Bauarbeiten für die Wasserversorgung Lammelbach, Manndorf, Sauerbach und Winn vorgestellt. Es wurde darauf hingewiesen, dass verschiedene Maßnahmen ausgeführt werden, welche der Wasserversorgung nicht angelastet werden können.
Die Leistungen sind in getrennten Rechnungen zu erfassen und der jeweiligen Haushaltsstelle zuzurechnen. In der Sitzung des Stadtrates vom 11.12.2013 wurde der oben genannten Maßnahme zugestimmt und das Ing.-Büro Biedermann beauftragt, die Ausschreibung der Maßnahmen durchzuführen.
Zwischenzeitlich sind die Maßnahmen zur Wasserversorgung abgeschlossen, jedoch wurde die Straßenwiederherstellung in Lammelbach, Manndorf, Sauerbach und Winn noch nicht durchgeführt.
Lt. Zuwendungsbescheid des WWA vom 28.05.2013 sind staatliche Zuweisungen in Höhe von 179.630,56 € in Aussicht gestellt. Die Schlussrate im Umfang von 100.000 € wird erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausbezahlt. Von der Verwaltung wurde bereits eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis 31.12.2016 beantragt.
Um jedoch den Verwendungsnachweis bis 31.12.2016 erstellen zu können und die anteilsmäßigen Kosten für die Straßenwiederherstellung im Bereich der Wasserleitung als anrechenbare Kosten mit aufzunehmen, ist es erforderlich, die Maßnahme im Jahr 2016 auszuführen.
In der Sitzung wird Herr Zenker vom Ing.-Büro Biedermann den Maßnahmenumfang mit Kostenschätzung vorstellen.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 8150.3610 Einnahmen Förderbescheid nach RZWas 2005 vom 28.05.2013,
Schlussrate voraussichtliche Zuwendung ca. 100.000 € brutto wird erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises (bis 31.12.2016) ausbezahlt
HHSt. 6300.9539 enthalten im Haushaltsentwurf 2016 ca. 100.000,00 €
Ausgaben für Straßenwiederherstellung

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stimmt dem Entwurf zu und empfiehlt dem Stadtrat, die genannten Maßnahmen zur Straßenwiederherstellung für die Ortsteile Lammelbach, Manndorf, Sauerbach und Winn in den Haushaltentwurf 2016 enthalten mit aufzunehmen. Die Leistungen sind in getrennten Rechnungen zu Lasten der Haushaltsstellen Wasserleitung und Straßenunterhalt abzurechnen. Das Ing.-Büro Biedermann wird beauftragt, die Ausschreibung zur Straßenwiederherstellung vorzunehmen. Die Beleuchtungseinrichtungen im OT Winn sind zu überprüfen. Zusätzlich sind für die Mehrkosten in Höhe von ca. 60.000 € brutto in den Haushaltsplan 2016 mit aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 7
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7.1. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 7.1

Sachverhalt

Bauantrag  für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Lisa und Danny Hunger auf Flst. 220/6, Gemarkung Neunstetten, Am Eulersfeld 54, im Bebauungsplan Nr. 5 „Neunstetten“.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:

-        Überschreitung der Baugrenze für die Garage um 1,00 m nach Westen.

Beschluss

Die gemeindliche Einvernahme zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze für die Garage um 1,00 m nach Westen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7.2. Formlose Bauanfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 7.2

Sachverhalt

Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses von Sabine und Stefan Schuh auf Flst. 692/5, Gemarkung Rauenzell, im Bebauungsplan Nr. 6 „Weidenweg“, Weidenweg 3 (Anmerkung für den BUL-Ausschuss: Es liegen nur zwei Ausfertigungen der Bauvoranfrage vor).

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:

-        Wandhöhe mit 4,00 m anstatt 3,50 m
-        Dachüberstand mit 0,80 m anstatt 0,50 m
-        Überschreitung der Baugrenze für die Garage um ca. 5,00 m nach Süden (Flucht mit Nachbargarage)
-        Dacheindeckung in anthrazit.

Familie Schuh möchte ohne Keller bauen, da hier ein hoher Wasserspiegel vorherrscht (siehe Nachbar). Daher soll das Dachgeschoss besser ausgenutzt werden. Die Befreiungen sind aus Sicht der Verwaltung städtebaulich zu vertreten, Bezugsfälle sind in anderen Baugebieten vorhanden.
Lt. Punkt 11.3 der Satzung ist für Dachflächen folgendes verankert: Im Falle, dass in die Dachfläche integrierte Solar- bzw. Photovoltaikanlagen auf dem Dach etwa 80 % der jeweiligen Dachfläche einnehmen, kann die restliche Dachfläche dieser Dachseite auch verblecht oder mit grauen Dachformsteinen ausgebildet werden.

Bezugsfälle bzw. Befreiungen für die Dacheindeckung sind weder in diesem Baugebiet noch in anderen Baugebieten vorhanden.

Nach Rücksprache mit dem Bauherrn ist voraussichtlich eine spätere Nachrüstung einer Photovoltaikanlage geplant.

Beschluss

Die gemeindliche Einvernahme zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann hinsichtlich der Wandhöhe, Dachüberstände und Überschreitung der Baugrenze für die Garage in Aussicht gestellt werden. Die Dacheindeckung in anthrazit (für beide Seiten) kann nur in Aussicht gestellt werden, wenn die Antragstellung die Ausführung einer Solar- bzw. Photovoltaikanlage (Punkt 11.3 der Satzung) beinhaltet und diese nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Ansonsten muss die Dacheindeckung in roter Farbe vorgenommen werden .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7.3. Aufbau Dachgauben und Ausbau Dachgeschoss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 7.3

Sachverhalt

Bauantrag für den Aufbau von drei Dachgauben und Ausbau des Dachgeschosses von Marianne Christ auf Flst. 12/1, Gemarkung Hohenberg, Hohenberg 23.

Beschluss

Die gemeindliche Einvernahme wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 1 im Bereich des Brücken-Centers - Änderung der textlichen Festsetzungen zu den Verkaufsflächen, Stadt Ansbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 8

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 19.10.2015, eingegangen am 28.10.2015, teilte das Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz der Stadt Ansbach mit, dass diese die Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 bezüglich der textlichen Festsetzungen beabsichtigt. Im Brücken-Center Ansbach sollen nach der Schließung des Praktiker-Baumarktes 2013 die dortigen Flächen umgenutzt und umgebaut werden. Durch die geplanten Änderungen sind textliche Änderungen des geltenden VEP zu den Verkaufsflächen erforderlich.

Die Regierung von Mittelfranken führt ein Raumordnungsverfahren durch. Die gemäß Art. 26 BayLplG in der Form eines vereinfachten Raumordnungsverfahrens durchgeführte landesplanerische Überprüfung hat den Zweck festzustellen, ob das raumbedeutsame Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt, ob hierfür Maßgaben vorzugeben sind und ggf. vorzuschlagen, wie das Vorhaben unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen Planungen und Maßnahmen öffentlicher und privater Planungsträger abgestimmt werden kann.

Zum Planungsanlass machte die Stadt Ansbach folgende Angaben:

Nach Schließung des Praktiker-Baumarktes (Fachmarkt 3) im Jahr 2013 sollen die dortigen Flächen umgenutzt und umgebaut werden. Im Januar 2015 wurde bereits eine Nutzungsänderung im Fachmarkt 3 zugunsten eines Bekleidungsfachgeschäftes mit einer Verkaufsfläche von ca. 2.450 m² genehmigt. Abweichend vom Bebauungsplan wurde eine Befreiung bezüglich der auf max. 10.000 m² festgesetzten Verkaufsfläche im Fachmarktzentrum sowie wegen Überschreitung der auf max. 3.000 m² festgesetzten Verkaufsfläche im Fachmarktzentrum für andere Sortimente als Baumarkt- und Elektroartikel erteilt. Die bisherige Verkaufsfläche im 1. OG des Einkaufszentrums (TC Buckenmaier) musste aufgegeben werden.

Derzeit stehen im Fachmarkt 3 noch drei mögliche Ladenflächen leer:

-        Leerfläche FM 3 Ost 2        ca.    716 m²
-        Leerfläche FM 3 Mitte        ca.    494 m²
-        Leerfläche FM 3 Nord        ca. 1.300 m²

Diese sowie die oben erwähnte aufgegebene Verkaufsfläche im 1. OG des Einkaufszentrums sollen baldmöglichst einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Die geplanten Veränderungen überschreiten den Vorhaben- und Erschließungsplan im Wesentlichen in zwei Punkten:

a)        Wegfall Verkaufsfläche Bau- und Gartenmarkt von mindestens 5.000 m² in den möglichen Fachmärkten.
b)        Überschreitung der Gesamtverkaufsfläche für zentrenrelevante sowie nicht zentrenrelevante Sortimente.

Durch die Überschreitung ist eine textliche Änderung des geltenden VEP erforderlich. Die Änderung des VEP wurde mit Schreiben vom 06.05.2014 von der BCA Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG beantragt.

Die Parteien sind sich einig, dass die kooperativ getroffenen Regelungen des VEP 1994 durch die „neuen Leitplanken“ von 2015 nicht reduziert oder beeinträchtigt werden dürfen, sondern eine zeitgemäße, der dem Handel immanenten deutlichen Dynamik entsprechenden Anpassung erfahren sollen.

Planungsrechtliche Situation/Bestand:

Nach den Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 für den östlichen Teilbereich der ehemaligen Hindenburgkaserne aus dem Jahr 1994 sind für das festgesetzte Sondergebiet folgende Gesamtverkaufsflächen zulässig:

a)        16.000 m² in einem Einkaufszentrum, davon max. 10.000 m² Verkaufsfläche für ein einzelnes Warenhaus und max. 3.000 m² für ein einzelnes Textilhaus, wobei Unterschreitungen bei den einzelnen Verkaufsflächen die zulässige Gesamtverkaufsfläche nicht mindern.
b)        10.000 m² in Fachmärkten, davon mindestens 5.000 m² Verkaufsfläche für Bau- und Gartenmärkte und mindestens 2.000 m² Verkaufsfläche für Elektronik und Haushaltsgeräte.

Eine Überschreitung der Gesamtverkaufsfläche im Fachmarktzentrum um bis zu 10.000 m² ist für ein Möbel- und Einrichtungshaus, für Bau- und Gartenmärkte und für Elektronik und Haushaltsgeräte zulässig.

Unzulässig sind großflächige Lebensmittelgeschäfte im Fachmarktzentrum.

Beurteilung durch die Verwaltung:

Nach Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken liegen die Größen für die Sortimentsbereiche Nahrungs- und Genussmittel sowie Sport, Sportbekleidung und Camping jeweils etwas über der im Landesentwicklungsprogramm (LEP Bayern) geregelten Zulässigkeit, jedoch handelt es sich hierbei um Bestand und nicht um Neuansiedlungen.

Der restliche Sortimentsbereich ist zwar als grenzwertig anzusehen, liegt jedoch größentechnisch noch innerhalb des zulässigen Bereiches.

Aus Sicht der Verwaltung sollte keine Schwächung des Handels im Bereich des Unterzentrums Herrieden durch die Änderungen in der kreisfreien Stadt Ansbach zu befürchten sein, da es sich ja um bereits im Bestand befindlichen Einzelhandel handelt.

Nach hiesigem Erachten sollte daher seitens der Stadt Herrieden der vorgelegten Änderungsplanung der Stadt Ansbach unter der Maßgabe zugestimmt werden, auf entsprechende künftige Ausweisungen zu verzichten und darauf zu achten, dass auch in Zukunft die bestehenden Versorgungsstrukturen der Stadt Herrieden aufrecht erhalten werden können.

Rechtliche Würdigung

Beteiligung i.S.v. § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss

Der BUL-Ausschuss nimmt die Änderungsplanung der Stadt Ansbach zur Kenntnis. Da Belange der Stadt Herrieden vermutlich nicht berührt werden, wird den vorgelegten Planungen unter der Maßgabe zugestimmt, die oben im Sachverhalt genannten Hinweise zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Umbau und Erweiterung Bauhof - Nachträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 9

Sachverhalt

1.        Nachtrag Elektro Kaas aus Ansbach über 1.808,74 € brutto
Im Nachtrag 1 werden zusätzliche Leistungen für die Leerrohrverlegung in den Betondecken durch die Fa. Kaas angeboten. Diese Leistungen waren nicht im beauftragten Leistungsumfang enthalten, da durch das Architekturbüro Holzinger-Eberl-Fürhäusser festgelegt worden war, die gesamte Kabelinstallation Aufputz zu verlegen. Nunmehr sollten im Zuge der Deckenmontage Leerrohre für eine spätere Verkabelung eingelegt werden. Für die entfallende Aufputzverlegung ist eine Einsparung von ca. 640,00 € zu erwarten. Eine genaue Abrechnung kann erst über die Aufmaßunterlagen erfolgen. Dadurch erhöht sich die Auftragssumme auf 117.851,79 € brutto.

2.        Nachtrag Firma Jechnerer über 822,29 € brutto
Der Nachtrag beinhaltet ein zusätzliches festverglastes Fenster in Achse 2 und zusätzlich der Paneelfelder in Bereich der Stützen und Leitungsdurchführungen zum Gewächshaus. Dadurch erhöht sich die Auftragssumme auf 37.169,65 € brutto. 

3.        Nachtrag Firma Seiler für Fallnetzarbeiten über 907,73 € brutto
Der Nachtrag resultiert aus der Verzögerung der Dacharbeiten (Auftragsvergabe) und den dadurch jetzt teilweise gleichzeitig erfolgenden Arbeiten. z.B. Montagearbeiten der Sektionaltore und Lichtkuppelmontage. Dadurch erhöht sich die Auftragssumme auf 11.040,58 € brutto.
Damit die Arbeiten weiter ausgeführt werden können, hat der Erste Bürgermeister die Zustimmung zu den einzelnen Nachträgen bereits nach dem Verfügungsrahmen erteilt.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 6300.9401

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stimmt den o.g. Nachträgen im Nachhinein zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. Umbau und Erweiterung Bauhof - Vergabe Gewächshaus, 2. BA

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 10

Sachverhalt

Für den Neubau des Gewächshauses fand die Submission am 28.10.2015 statt.
Es sind dazu vier Angebote bei der Stadt Herrieden eingegangen. Das günstigste Angebot der Fa. Plonka aus Salzkotten über 90.297,20 € brutto wurde aus zwei Gründen ausgeschlossen:
1.        Das Leistungsverzeichnis wurde zwar rechtzeitig per Mail übermittelt, jedoch nicht in einem verschlossenen Umschlag = Ausschlussgrund.
2.        Eine Eintragung ins Leistungsverzeichnis ist mit mindernden qualitätsrelevanten Eigenschaften des U-Werts versehen worden = Ausschlussgrund

In der Bieterfolge hat die Fa. Kräss aus Pfaffenhofen mit 90.799,98 € brutto das zweit günstigste Angebot abgegeben.
Die Angebotssumme der Fa. Kräss ist um ca. 919,00 € günstiger als die Kostenschätzung des Architekturbüros Holzinger - Eberl – Fürhäusser.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 6300.9401 90.799,98 € brutto

Beschluss

Der BUL empfiehlt dem Stadtrat der Firma Kräss den Auftrag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11. Herrieden Herrnhof 4-5, Erneuerung der Heizungsanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 11

Sachverhalt

In der Wohnung im 1. OG von Herrn Herzog des Anwesens Herrnhof 4 – 5 ist die Heizungsanlage defekt. Es sind insgesamt drei Heizungsanlagen des gleichen Typs vom Baujahr 1994 in der Wohnung von Herrn Rindfleisch, EG, Herrn Herzog, 1. OG und Stadt Herrieden, 2. OG verbaut. Diese sind alle am gleichen Schornstein angeschlossen.
Herr Karl Balk Bezirksschornsteinfeger teilte uns schriftlich mit, dass ab September 2015 nach der Ökodesign-Richtlinie nur noch Brennwertkessel neu errichtet werden dürfen. Da für diese neuen Anlagen ein Kunststoff-Kamineinsatz vorgesehen ist, können die alten Anlagen auch nicht mehr betrieben werden. Somit könnte man sich die Kosten des neuen Kamininnenrohrs dritteln.
Er empfiehlt uns daher die alte bestehende Heizung mit auszutauschen. Herr Rindfleisch würde in diesem Zuge auch seine alte Heizung tauschen.
Von der Verwaltung wurden dazu vier Firmen angefragt. Von den zwei Firmen die ein Angebot abgegeben haben, hatte die Fa. Ulfig aus Aurach das günstigste Angebot mit 7.207,83 € brutto abgegeben. Da bei den Wohnungen Rindfleisch und Herzog die Firma Marcher durch Nachverhandlung das günstigste Angebot vorgelegt hat, wurde auch das Angebot für die Wohnung der Stadt Herrieden nachverhandelt. Aus Gewährleistungsgründen ist es sinnvoll alle Thermen von einer Firma ausführen zu lassen. Der nachverhandelte Angebotspreis beträgt 6.798,42 € brutto.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 8800.9400 6.789,42 brutto

Beschluss

Der BUL stimmt dem Angebot der Firma Marcher zu und beauftragt, diese die Arbeiten auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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12. Umgestaltung Altmühlhaag, Herrieden, 1. Nachtragsangebot Firma Ulsenheimer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 12

Sachverhalt

Die Realisierung des Fußwegs zur Fuggerstraße wurde im bereits laufenden Planungs- und Ausschreibungsprozess beschlossen. Zum Zeitpunkt des Versands der gemeinsamen Ausschreibung war die Grundstücksübereignung noch nicht vollzogen und die Planung für den Fußweg zur Fuggerstraße noch nicht fertig gestellt, die Ausschreibung musste jedoch zur Einhaltung der Gesamtterminschiene am Altmühlhaag versandt werden. Im Zuge der weiteren Ausarbeitung der Planung wurde überlegt, ob nicht das Mobiliar wie am Marktplatz aufgestellt werden sollte. Demnach ergeben sich folgende zusätzlichen Kosten.

Leistungsbeschreibung nach Ausschreibung:
Pos.Nr.
Produkt Typ „
ME
Einh. Preis €
Ges. Preis € brutto
3.210 + 7.080
Parkbank HDS Stadtmobiliar
Typ B 6260 Länge 180 cm
3
1.538,05 €
4.614,15 €
3.220 + 7.090
Abfallbehälter HDS Stadtmobiliar Typ A 2250 40 Liter
3
1.275,00 €
3.825,01 €




8.439,16 €

Zusätzliche Leistungen:
Pos.Nr.
Produkt
ME
Einh. Preis €
Ges. Preis € brutto
9.01
Parkbank „MAGIC“ Länge 180 cm
4
2.532,68 €
10.130,71 €
9.02
Abfallbehälter „Sydney“ 40 Liter
3
779,24 €
2.337,71 €
9.03
Stahlpoller „Holstein“
5
455,48 €
2.277,42 €




14.745,84 €



abzgl. Ausschreibung
./.8.439,16 €



Mehrkosten
6.306,68 €

Das Angebot beinhaltet die gleiche Ausstattung der Bänke und Poller wie im Marktplatzbereich.
Die Poller werden als verkehrssichernde Maßnahme des behindertengerechten Übergangs benötigt.

Rechtliche Würdigung

HHSt. 6900.9503 Mehrkosten 6.306,68 € brutto

Beschluss

Dem Nachtragsangebot der Fa. Ulsenheimer aus Lichtenau mit Gesamtkosten von 2.328,18 € brutto wird zugestimmt. Folgende Produkte wurden ausgewählt: Parkbank HDS (wie in der Ausschreibung vorgesehen), Abfallbehälter „Sydney“ und Stahlpoller „Holstein“. Die Einheitspreise des Nachtragsangebotes der Fa. Ulsenheimer sind durch Kalkulationen belegt und angemessen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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13. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 13
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13.1. Johann Heller Wegeunterhalt, Geh- und Radweg nach Rauenzell, Flurweg bei der Fa. Gima

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 13.1

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Johann Heller erkundigt sich nach dem Sachstand zum Wegeunterhalt, Geh- und Radweg nach Rauenzell sowie dem Flurweg nördlich der Fa. Gima. Bürgermeister Brandl erläutert, dass Herr Denzinger in der nächsten BUL-Sitzung eine Aufstellung der festgelegten Maßnahmen vorstellt, die evtl. ergänzt werden kann . Eine Ausschreibung der festgelegten Maßnahmen kann über den Winter erfolgen. Eine Beurteilung für den Geh- und Radweg sowie dem Flurweg bei der Fa. Gima wird vorgenommen.

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13.2. Jürgen Leis Ablagerungen am Birkacher Weiher

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 13.2

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Jürgen Leis berichtet, dass der Biber am Birkacher Weiher sein Unwesen treibt. Er fragt, ob der Anlieger die Ablagerungen des Bibers entfernen darf, oder ob man andere Eingriffe vornehmen kann. Durch diese Ablagerungen kommt es teilweise zu Überschwemmungen der angrenzenden Grundstücke. Herr Denzinger erläutert, dass des Öfteren schon Besichtigungen mit dem Biberbeauftragten des Landkreises Ansbach vorgenommen wurden. Ein Abfangen des Bibers wird nicht genehmigt.

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13.3. Jürgen Leis Christbaum in Birkach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 13.3

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Jürgen Leis fragt nach, ob die Bürger von Birkach ihren alten Christbaum abholzen dürfen, da er mittlerweile schon sehr groß geworden ist und die Aufbringung der Weihnachtsbeleuchtung sehr schwierig wird und ohne Gerätschaften nicht mehr zu handhaben ist. Eine Neupflanzung soll im nächsten Jahr erfolgen. Herr Bürgermeister Brandl gab die Zustimmung zur Vorgehensweise.

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13.4. Max Heller Aufstellung des Geschwindigkeitsmessgerätes im BG "Schrotfeld" 15.1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 13.4

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Max Heller bittet um Aufstellung des Geschwindigkeitsmessgerätes an der Hohenberger Straße zur Zufahrt Schrotfeld (BG „Schrotfeld“ 15.1) zwecks Zählung des Verkehrsaufkommens und der Geschwindigkeitsmessung. Dies wird an Amt 3 weitergegeben.

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14. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 23. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 24.11.2015 ö 14

Sachverhalt

Es werden keine Bürgeranfragen gestellt.

Datenstand vom 08.01.2018 12:16 Uhr