Datum: 15.12.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Galerie im Rathaus
Gremium: Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.12.2015
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ö
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1 |
Sachverhalt
In Vertretung des Dritten Bürgermeisters Robert Goth begrüßt Ludwig Bengel die Mitglieder des BUL-Ausschusses sowie 3
Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.11.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.12.2015
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ö
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung wurde ordnungsgemäß zugesandt.
Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
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3. Außenbesichtigungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.12.2015
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ö
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3 |
Sachverhalt
Beide Außenbesichtigungstermine können am Schluss der Sitzung vorgenommen werden, da es hier bereits dunkel ist und die Beleuchtungssituation „Am Burgerfeld“ besser beurteilt werden kann.
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3.1. Antrag zur Errichtung von Straßenbeleuchtungen - Herrieden "Am Burgerfeld" und "Bürgerwaldweg"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.12.2015
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ö
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3.1 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 02.11.2015 stellt Frau Kaiser, Herrieden, Am Burgerfeld 5, den Antrag zur Errichtung von zwei Straßenbeleuchtungen im Bereich der Straße „Bürgerwaldweg“. Gleichzeitig stellt Herr König, Herrieden, Am Burgerfeld 6, mit E-Mail vom 24.11.2015 den Antrag, für die Errichtung von zusätzlichen Straßenbeleuchtungen im Bereich des Gewerbegebietes „Burgerfeld“.
Die Beleuchtungssituation wird in einer Außenbesichtigung begutachtet.
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4. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.12.2015
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ö
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4 |
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4.1. Sachstandsberichte von Baumaßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.12.2015
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ö
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4.1 |
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4.2. Kosten des Breitbandprojektes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.12.2015
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ö
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4.2 |
Sachverhalt
Für die Maßnahme „Breitband Herrieden BgA“ wurden im Haushalt 2015 1,8 Mio. € veranschlagt. Dies entspricht einem zu Beginn des Haushaltsjahres angenommenen Realisierungsgrad von 70 %. Entsprechend der haushaltsrechtlichen Würdigung wurden von diesem Ansatz im laufenden Jahr (Stand: 07.12.2015) 1.641.810,88 € liquiditätswirksam verausgabt. In welchem Umfang in den nächsten Tagen noch Rechnungen eingehen ist der Kämmerei nicht bekannt. Auf Basis der im September vom Ing.-Büro Heller übermittelten Aufstellung (24.09.2015) über die in 2015 und 2016 zu erwartenden Kosten wurde der im Entwurf des Vermögenshaushaltes 2016 angesetzte Wert von 450.000 € ermittelt (es wurde hier von geschätzten Schlussrechnungen i.H.v. 190.000 €, brutto, ausgegangen) und in der Haushaltsberatung dargestellt. In einer zwischenzeitlich übermittelten Kostenübersicht (Stand 20.11.2015) wird mit einem Betrag i.H
.v. 456.000 €, für 2016 gerechnet. Hauptunterschied zwischen den beiden Kostenberechnungen sind die im Vergleich zur Septemberkostenschätzung neu aufgenommenen Montagekosten in einer Größenordnung von über 300.000 €. Dies hat zur Folge, dass der im Haushaltsentwurf 2016 angesetzte Wert von 450.000 € um ca. 310.000 € zu erhöhen ist. Bei den genannten Kosten handelt es sich um Bruttopreise, die netto bei der Haushaltsstelle „Breitband Herrieden BgA“ veranschlagt werden. Die Abführung der Mehrwertsteuer (19 %) erfolgt über eine separate Haushaltsstelle und wird im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung mit zweimonatigem Versatz vom Finanzamt zurückerstattet.
Dipl.-Ing. Heller erläutert den derzeitigen Projektstand.
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5. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.12.2015
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ö
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5 |
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5.1. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.12.2015
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ö
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5.1 |
Sachverhalt
Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage von Katharina Eigel und Thomas Mikolai auf Flst. 465/20, Gemarkung Herrieden, im Bebauungsplan Nr. 6 „Am Mühlfeld“, Dombühler Straße 31. Eine formlose Bauvoranfrage wurde in der BUL-Sitzung am 15.09.2015 gestellt. Auf den dortigen Beschluss TOP 7.1 wird verwiesen.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden in Aussicht gestellt:
- Erhöhung des Kniestockes auf 1 m, lt. Bebauungsplan 0,25 m zulässig
- Dachform (Flachdach) und Breite des Zwerchbaus (1/3 der Trauflänge)
- Liegende Fensterformate anstatt stehende Fensterformate
- Überschreitung der Baugrenze im Westen
- Errichtung eines Carports im Osten außerhalb der zulässigen Fläche.
Neu werden beantragt eine Dachgaube (Flachdach) und liegende Fenster auf der Nordseite. Der Zwerchbau hat nun eine Breite von 8 m. In der Bauvoranfrage wurden 6 m beantragt. Im Osten ist lediglich ein Stellplatz anstelle eines Carports vorgesehen (daher 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze).
Beschluss
Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme bezüglich der beantragten Befreiungen, von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, wie in der Bauvoranfrage vom 15.09.2015 beinhaltet: Zwerchbau mit 6 m Breite und Flachdach im Süden, Gaube im Nordosten mit Flachdach und liegende Fenster, allerdings mit durchgehender Traufe, Kniestock mit 1 m und Überschreitung der Baugrenze nach Westen. Die jetzt neu beantragten Befreiungen, Zwerchbau mit einer Breite von 8 m und Zwerchbau (vorher Gaube) im Norden werden nicht erteilt. Die Dacheindeckung muss in roter Farbe erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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5.2. Errichtung eines Balkons an ein bestehendes Wohnhaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.12.2015
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ö
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5.2 |
Sachverhalt
Bauantrag für die Errichtung eines Balkons an ein bestehendes Wohnhaus von Alfons Kocher auf Flst. 498, Gemarkung Herrieden, Mühlbruck 3.
Beschluss
Die gemeindliche Einvernahme wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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5.3. Errichtung eines Carports
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.12.2015
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ö
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5.3 |
Sachverhalt
Bauantrag für die Errichtung eines Carports von Alexandra und Thomas Weiß auf Flst. 683/69, Gemarkung Herrieden, Am
Schrotfeld 45, im Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“.
Beschluss
Die gemeindliche Einvernahme wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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5.4. Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.12.2015
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ö
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5.4 |
Sachverhalt
Bauantrag für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage von Alexandra und Heiko Lindner auf Flst. 1375/13, Gemarkung Elbersroth, im Bebauungsplan Nr. 13 „Goldfeld“. Eine formlose Bauvoranfrage wurde in der BUL-Sitzung am 07.07.2015 gestellt. Auf den dortigen Beschluss TOP 6.1 wird verwiesen.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden in Aussicht gestellt:
- Errichtung Wohnhaus und Garage mit einem Satteldach von 15 Grad anstatt 42 – 48 Grad
- Errichtung Wohnhaus mit OG anstatt DG
- Überschreitung der talseitigen Wandhöhe über natürlichem Gelände um ca. 1,80 m (statt 4,50 m jetzt 6,30 m)
- Überschreitung Baugrenze mit der Doppelgarage im Osten um ca. 4,50 m.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor. Eine zeichnerische Darstellung der Sonneneinwirkung lag der formlosen Bauvoranfrage bei. Ebenso ein Geländeschnitt. Diese kann in der Sitzung in Umlauf gegeben werden bzw. erläutert werden.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme für die o.g. genannten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Dacheindeckung muss in roter Farbe erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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5.5. Formlose Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.12.2015
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ö
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5.5 |
Sachverhalt
Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses von Natascha und Florian Burkl auf Flst. 683/56, Gemarkung Herrieden, im Bebauungsplan Nr. 15.2 „Schrotfeld“, Am Fischerfeld 7.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:
- Nichteinhaltung der Baulinie, Versetzung nach Norden um 10 m
- Überschreitung der Baugrenze nach Norden um 6 m
- Änderung der Firstrichtung.
Ein Bezugsfall für Befreiungen für die Nichteinhaltung der Baulinie (mit einer Länge von 2,5 m für den Zwerchbau und 5 m für das Hauptgebäude) sowie für die Überschreitung der Baugrenze (mit einer Länge von 3 m) ist in dieser Straße vorhanden, eine Befreiung mit den o.g. Maßen jedoch noch nicht. Die genannten Befreiungen betreffen das Nachbargrundstück Flst. 683/59, Gemarkung Herrieden. Die Änderung der Firstrichtung ist ebenfalls in dieser Straße vorhanden und betrifft das Grundstück Flst. 683/49, Gemarkung Herrieden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die gleichen Befreiungen analog Flst. Nrn. 683/59 und 683/49 in Aussicht zu stellen. Die Pläne können nach Bedarf in der Sitzung in Umlauf gegeben bzw. gezeigt werden.
Beschluss
Die gemeindliche Einvernahme zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann analog der erteilten Befreiungen für die Flst. Nrn. 683/59 und 683/49, beide Gemarkung Herrieden, in Aussicht gestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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5.6. Formlose Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses mit vier Wohneinheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.12.2015
|
ö
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|
5.6 |
Sachverhalt
Formlose Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses mit vier Wohneinheiten von Petra Schilli auf Flst. 923/6, Gemarkung Herrieden, Memelweg 6.
Frau Schilli möchte eine Rückmeldung seitens der Stadt Herrieden, ob die angedachte Bebauung des Grundstückes vorstellbar und ob die Erschließung gesichert ist. Die Erschließung wurde vom technischen Bauamt geprüft. Der Kanal- und Wasseranschluss ist gesichert. Vorgesehen ist ein Wohnhaus E + I mit einem modernen Pultdach. Ansichten, Schnitte und Nachbarunterschriften liegen der formlosen Bauvoranfrage nicht bei.
Die Verwaltung hat Frau Schilli hinsichtlich der möglichen Vorgehensweisen für eine formlose und eine formelle Bauvoranfrage sowie über das Baugenehmigungsverfahren informiert.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss stellt grundsätzlich die Zustimmung zum Bauvorhaben in Aussicht. Die Bebauung soll der
vorhandenen Bebauung angepasst werden. Die Genehmigung obliegt dem Landratsamt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
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6. Sanierung der Fassade an der Stadt- und Pfarrbücherei Herrieden, Herrnhof 2
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.12.2015
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ö
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6 |
Sachverhalt
Für die Sanierung der Fassade an der Stadt- und Pfarrbücherei Herrieden wurde durch das Architekturbüro Pfister aus Herrieden eine Kostenschätzung vorgenommen. Danach wird von Gesamtkosten i.H.v. ca. 100.000 € brutto ausgegangen. Frau Pfister wird in der Sitzung den Sanierungsumfang und die Kosten erläutern.
Die Genehmigung zum Antrag für die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch die Regierung von Mittelfranken ist am 30.11.2015 bei der Stadt Herrieden eingegangen. Ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz sowie ein Zuwendungsantrag bei der Bayerischen Landesstiftung ist zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 8800.9400 Haushaltsplan 2016, 75.000 € brutto
Nach Kostenvoranschlag vom 30.10.2015, 100.000 € brutto
HHSt. 3650.3610 ca. 18.000 € brutto Zuwendung Fassadenprogramm Regierung von Mittelfranken
Die Regelungen für Fassadeninstandsetzungen bei kommunalen Bauvorhaben wurden einheitlich neu gefasst. Demnach kann hier – abweichend von der Regelung im kommunalen Fassadenprogramm der Stadt Herrieden – pauschal bis zu 30% der Kosten als förderfähig anerkannt werden. Bei gemeldeten Kosten von rund 100.000 € brutto sind das 30.000 € brutto. Bei dem üblichen Fördersatz von 60% ergeben sich daher Zuwendungen i.H.v. 18.000 € brutto.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Architekturbüro Pfister, Herrieden zu beauftragen für die Sanierung der Fassade an der Stadt- und Pfarrbücherei Herrieden eine beschränkte Ausschreibung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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7. Verkehrsschau Anwohnerantrag Bodenschwelle in Neunstetten, Pfarrgasse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.12.2015
|
ö
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|
7 |
Sachverhalt
Die durch Beschilderung gesperrte und nur für den Anliegerverkehr freigegebene Verbindungsstraße zwischen der Bundesstraße und der Hauptstraße wird, insbesondere in den Morgenstunden ab 5.30 Uhr, von Ortskundigen als Abkürzungsstrecke genutzt. Die Anwohner beantragen mittels Unterschriftenliste (zusätzlich zur bereits bestehenden Fahrbahneinengung beim Kindergarten) den Einbau einer Bodenschwelle, eines sog. „SPEED BLOCKERS“, um das Verkehrsaufkommen und die gefahrene Geschwindigkeit zu verringern und damit die Pfarrgasse als Abkürzungsstrecke unattraktiv zu machen. Bei in den letzten Wochen erfolgten Kontrollen und gebührenpflichtigen Verwarnungen durch die PI Feuchtwangen hat sich ergeben, dass die Verkehrsverstöße überwiegend von auswärts wohnhaften Mitarbeitern Herriedener Firmen auf der Fahrt von und zur Arbeit begangen werden.
Rechtliche Würdigung
Die Örtlichkeit wurde im Rahmen einer am 23.11.2015 durchgeführten Verkehrsschau zusammen mit der PI Feuchtwangen besichtigt. Von der Bundesstraße kommend darf, außer den Radfahrern, niemand einfahren, es gilt durch Beschilderung (Zeichen 250) ein Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art. Von der Ortsmitte/Hauptstraße kommend ist die Durchfahrt durch Beschilderung nur für Anwohner/Anlieger frei gegeben. Nur diesem Fahrerkreis ist es erlaubt, überhaupt dort zu fahren. Bedenken, warum eine solche Bodenschwelle aus polizeilicher Sicht nicht befürwortet werden kann, sind die zunehmende Lärmbelästigung für die Anwohner, welche beim Bremsen vor, beim Überfahren und beim anschließenden Beschleunigen nach dem Hindernis entsteht, sowie das Risiko der Haftung bei Schäden/Unfällen (z.B. stürzende Radfahrer, Schäden an Fahrzeugen) und die Beeinträchtigung für den Winterdienst.
Vor Ort beraten wurde der Vorschlag des PI-Vertreters, die Pfarrgasse von der Ortsmitte kommend als Einbahnstraße auszuweisen. Diese Maßnahme würde zu einer Verkehrsberuhigung beitragen, jedoch mit der Konsequenz, dass dann auch die Anwohner ihre Anwesen nur in Richtung Bundesstraße bzw. der parallel dazu verlaufenden Gemeindestraße verlassen und nur von der Hauptstraße kommend anfahren können.
Das eine Schild Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) steht aktuell ca. 30 m entfernt von der Bundesstraße kommend Richtung Pfarrgasse rechts am Straßenrand. Weiterer Vorschlag wäre, dieses eine 250er Schild durch zwei Schilder Zeichen 267 (Verbot der Einfahrt) zu ersetzen und diese direkt an der Bundesstraße aufzustellen, damit sie vom Fahrzeugführer früher zu erkennen sind. Die Schilder Zeichen 267 werden lt. Polizeiangaben erfahrungsgemäß eher akzeptiert als die Schilder Zeichen 250.
Aus Sicht der Verwaltung sollte von einer Einbahnstraßenregelung abgesehen werden, da dort nur Anwohnerverkehr zugelassen ist, auch von einer Änderung der Beschilderung sollte abgesehen werden, da die Verstöße überwiegend von ortskundigen Fahrern begangen werden. Trotz der Bedenken der Polizei sollte eine Bodenschwelle installiert werden, da dies dem Anwohnerantrag entspricht. Die Polizei wird immer wieder kontrollieren und Verstöße weiterhin ahnden.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss stimmt der Errichtung eines Sperrpfostens an der Brücke zu. Zusätzlich sollen beidseitig an der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße das Verkehrszeichenschild 267 aufgestellt werden. Auf der St
1066 soll ein Verkehrszeichenschild 222 (geradeaus Pfeil) aufgestellt werden. Hierzu wird eine verkehrsrechtliche Anordnung vom Landratsamt Ansbach benötigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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8. Verkehrsschau Anwohnerantrag Sperrung Rauenzell, Hirtenweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.12.2015
|
ö
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|
8 |
Sachverhalt
Die Anwohner der Gemeindestraße Hirtenweg, Rauenzell, beantragen mittels Unterschriftenliste die dauerhafte Sperrung für den Schwerlastverkehr und die Anbringung von verkehrsberuhigenden Fahrbahneinengungen, da viele LKW die Siedlungsstraße als Abkürzung benutzen und die aktuell geltende Geschwindigkeit (Zone 30 mit „rechts vor links“) oft überschritten bzw. nicht eingehalten wird. Bedingt durch die Vollsperrung in Kurzendorf nutzten viele LKW den Hirtenweg als Abkürzungsstrecke zur offiziellen Umleitungsstrecke über die Röser Straße. Um dem entgegenzuwirken, wurde der Hirtenweg am 20.05.2015 bis Ende 2015 für den Schwerlastverkehr gesperrt.
Rechtliche Würdigung
Die Örtlichkeit wurde am 23.11.2015 im Rahmen einer Verkehrsschau zusammen mit einem Vertreter der PI Feuchtwangen besichtigt. Lt. Polizeivertreter wurde im Hirtenweg noch nie ein Unfall aktenkundig. Viele Anwohner parken ihre Fahrzeuge auf der Straße, bereits deshalb kann dort nicht schnell gefahren werden. Der beantragte Einbau von Fahrbahneinengungen zur Geschwindigkeitsreduzierung kann deshalb nicht befürwortet werden. Eine dauerhafte Sperrung für den Schwerlastverkehr wird sicherlich eine Lärmentlastung für die direkten Anwohner bewirken und kann befürwortet werden. Zu bedenken ist jedoch, dass der Schwerlastverkehr dadurch dauerhaft auf die Röser Straße verlagert wird und die dortigen Anwohner mehr belastet werden sowie die Verringerung der Stellplätze auf der Straße Hirtenweg bei Einrichtung von Fahrbahneinengungen.
Aus Sicht der Verwaltung kann eine dauerhafte Sperrung für den Schwerlastverkehr durch entsprechende Beschilderung erfolgen, da dieser auf der (qualifizierten Kreisstraße) Röser Straße stattfinden soll. Auch die Errichtung von Fahrbahneinengungen zur Geschwindigkeitsreduzierung wird, wie von den Anwohnern gefordert, befürwortet.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss beschließt den TOP zurückzustellen. Es soll abgewartet werden, ob sich die Verkehrssituation aufgrund der wieder befahrbaren Ortsdurchfahrt Kurzendorf entspannt. Zusätzlich sollte auf der anderen Fahrbahnseite zur besseren Erkennung ein 30-Zone-Schild
aufgestellt werden. Bei weiteren Problemen kann eine erneute Entscheidung im BUL-Ausschuss herbeigeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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9. Nutzungsvertrag für die Verlegung einer Privatwasserleitung im Ortsteil Höfstetten
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.12.2015
|
ö
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9 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 14.10.2015 beantragt Herr Roland Gehret, Höfstetten 4, für die Errichtung eines Wasserhausanschlusses auf Flst. 356/1, Gemarkung Hohenberg, die Zustimmung zur Verlegung einer Wasserleitung auf dem städtischen Flst. 347, Gemarkung Hohenberg.
Nach Satzung werden bei der Neuverlegung einer Wasserhausanschlussleitung die Kosten von der Stadt Herrieden bis ca. 1,00 m nach der Grundstücksgrenze übernommen. Nachdem im Zuge dieser Maßnahme gleichzeitig auch die Verlegung einer Fernwärmeleitung (DN 200 mit 2 Rohren DN 50) erfolgt, wurde die Trassenführung verändert. Somit ist die Verlegung der Hausanschlusswasserleitung zusätzlich auf städtischem Grund auf einer Länge von ca. 7,00 m vorzunehmen.
Für Verlegung der Wasserleitung auf Flst. 356/1, Gemarkung Hohenberg,
ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages erforderlich. Sämtliche Kosten sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Beschluss
Dem Abschluss eines Nutzungsvertrages mit Herrn Roland Gehret, Höfstetten 4, zur Verlegung einer öffentlichen Wasserhausanschlussleitung auf Flst. 347, Gemarkung Hohenberg, wird zugestimmt. Die Gebühren für den Verwaltungsaufwand (pauschal) und die endgültige Entschädigung pro lfdm. Leitungsgraben sind vom Antragsteller zu übernehmen. Die Ausführung hat durch eine Fachfirma zu erfolgen. Nach Abschluss der Maßnahme sind die Ausführungspläne der Stadt Herrieden vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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10. Umbau und Erweiterung Bauhof - Nachtrag Firma Kammerer Tortechnik
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.12.2015
|
ö
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10 |
Sachverhalt
Der Nachtrag über 788,97 € brutto von der Firma Kammerer Tortechnik ergibt sich aus den Änderungen und Ergänzungen im Bereich der Kombihalle nach Aufmaß vor Ort. Die Nachtagssume beinhaltet Türen mit einer Größenänderung, sowie höhere bauphysikalische und brandschutztechnische Anforderungen. Für die bauphysikalischen und brandschutztechnischen Anforderungen werden Türen mit absenkbaren Bodendichtungen und Türen aus nicht brennbarer Mineralwolle benötigt.
Es erhöht sich somit die Gesamtauftragssumme auf 50.378,65 € brutto.
Finanzielle Auswirkungen
Beschluss
Der BUL-Ausschuss stimmt dem o.g. Nachtrag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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11. Umbau und Erweiterung Bauhof - Nachtrag Firma Elektro Kaas
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
|
24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.12.2015
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ö
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11 |
Sachverhalt
Der Nachtrag 2 vom 15.10.2015 der Firma Kaas über 9.392,11 € brutto wurde der Stadt nach Prüfung durch Herrn Grundmann, IGV am 1.12.2015 übergeben. Der Nachtrag wurde mit der Arbeitsgruppe zur Projektabstimmung am 17.10.2014 besprochen. Es werden zusätzliche Geräte und Komponenten angeboten, die sich nachträglich aus den bisher abgestimmten Nutzergesprächen mit zusätzlichen Anforderungen ergeben haben. Für zusätzliche Stromkreise mit den Steckdosen werden die entsprechenden Sicherungselemente und Schaltschutzanlagen in der Verteilung benötigt. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen für die Komponenten im Gewächshaus, Schreinerei und im Wasserwerk.
Für den vorgesehenen Verteileraufbau der Niederspannungshauptverteilung ergibt sich daraus ebenfalls ein anderer Aufbau. Anstelle von einem großen Verteiler werden nunmehr noch zwei kleinere Verteilerschränke benötigt.
Auch wird für eine datentechnische Anbindung der Kombihalle eine Verbindungsleitung benötigt. Dieses wird mittels eines Zugdrahts in der Leerrohrtrasse nachträglich eingezogen.
Aus Nachtrag 1 über 1.808,74 € brutto vom 14.09.2015 (BUL - Sitzung vom 24.11.2015) und Nachtrag 2 vom 15.10.2015 ergibt sich eine neue Vergabesumme von 127.883,90 € brutto.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 6300.9401
Beschluss
Der BUL-Ausschuss stimmt dem o.g. Nachtrag im Nachhinein zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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12. Umbau und Erweiterung Bauhof - Nachtrag Firma Antritt-Bau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.12.2015
|
ö
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12 |
Sachverhalt
Um mit den Elektroarbeiten für die Kombihalle beginnen zu können, musste vorzeitig der Elektroraum hergestellt werden. Somit werden die entstehenden Kosten für den Elektroraum im Bauabschnitt III des Sozialtraktes entfallen.
Desweiteren beinhaltet der Nachtrag auch die Kosten, welche durch das Umverlegen der bestehenden Versorgungsleitungen im Baufeld II der Kombihalle bei den Gründungsarbeiten entstanden sind.
Nach Absprache mit der Arbeitsgruppe am 2.10.2014 und 17.10.2014 sind in der Kombihalle über den Büros Betondecken erstellt worden, welche als Lager genutzt werden sollen.
Die Nachtragsumme von der Firma Antritt-Bau beträgt 10.716,59 € brutto.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 6300.9401
Beschluss
Der BUL-Ausschuss stimmt dem o.g. Nachtrag im Nachhinein zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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13. Reparatur Biomasseheizung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.12.2015
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ö
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13 |
Sachverhalt
Derzeit stellt der Bauhof Herrieden täglich zwei Arbeiter, die morgens von ca. 7:00 Uhr bis 8:00 Uhr und nachmittags von 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr ausgetretenes Brennmaterial zurück in den Materialbunker schaufeln. Würden wir diesen Aufwand nicht betreiben, würde bedingt durch den Gegendruck des ausgetretenen Brennmaterials, die Anlage über den Sicherheitsschalter auf Störung gehen. Die Gründe für den Austritt des Materials sind laut Begutachtung des Technikers der Herstellerfirma verschlissene Abweis- und Bodenbleche des Kettenförderers. Auf Grundlage der Begutachtung wurde der Stadt Herrieden ein Angebot zur Beseitigung des Mangels erstellt. Die Angebotssumme beträgt 14.600,46 € brutto. Im Angebotspreis sind auch verschiedene Dichtungen, Sensoren und Lichtschranken enthalten, die wieder einen reibungslosen Betrieb der Anlage gewährleisten.
Der Stadt Herrieden wurde noch erfreulicherweise kurzfristig ein Reparaturtermin in diesem Jahr zugesichert. Da die ausführende Reparaturfirma wegen personeller Planung und Bestellungen für Ersatzteile eine verbindliche Zusage benötigte, wurde dies vorab schon veranlasst.
Zu bedenken ist, dass dem Bauhof im Falle eines Wintereinbruchs oder über die anstehenden Feiertage nicht die personellen Möglichkeiten und Ressourcen zu Verfügung stehen, um die Anlage täglich mit einem Zeitaufwand von vier Stunden am Laufen zu halten.
Das Biomassenheizwerk ist ein Betrieb gewerblicher Art, somit refinanziert sich diese Investition im Rahmen der Abschreibung.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 8160.9500 Entwurf 2016
Die Rechnungsstellung erfolgt im Januar 2016.
Beschluss
Der Auftragsvergabe wird im Nachhinein zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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14. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.12.2015
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ö
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14 |
Sachverhalt
Es werden keine Anfragen gestellt.
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15. Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.12.2015
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ö
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15 |
Sachverhalt
Herr Mikolai und Frau Eigel erkundigten sich nach dem Grund des negativen Beschlusses hinsichtlich ihres Bauvorhabens.
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16. Antrag zur Errichtung von Straßenbeleuchtungen - Herrieden "Am Burgerfeld" und "Bürgerwaldweg"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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24. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.12.2015
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ö
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16 |
Sachverhalt
Bei der Außenbesichtigung wurde festgestellt, dass die Beleuchtung für das Burgerfeld ausreichend ist. Lediglich beim Bürgerwaldweg müsste eine Lampe errichtet werden. Um kurzfristig eine Ausleuchtung zu erreichen, sollen am Gebäude der Coca-Cola Lampen angebracht werden (beide Richtungen). Diese sind vom Landkreis zu errichten. Die Beleuchtung am Durchgangsweg Am Martinsberg vom Friedhof Richtung Schernberg soll zurückgestellt werden bis eine Gesamtplanung bzw. Sanierung des Weges erfolgt. Für die Beleuchtung soll vorab von der Technischen Bauabteilung ein Angebot eingeholt werden.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss stimmt der oben genannten Vorgehensweise zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.01.2018 12:18 Uhr