Datum: 18.01.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Finanz- und Personalausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Bekanntgaben
3 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.12.2015
4 Vermögenshaushalt 2016 (Entwurf)
5 Anfragen

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) Finanz- und Personalausschuss 18.01.2016 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßte die Mitglieder des Finanz- und Personalausschusses. Er stellt fest, dass zur Sitzung vom 18.01.2016 ordnungsgemäß geladen wurde und das Gremium beschlussfähig ist.

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2. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) Finanz- und Personalausschuss 18.01.2016 ö 2

Sachverhalt

Kein Anfall.

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3. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.12.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) Finanz- und Personalausschuss 18.01.2016 ö 3

Sachverhalt

Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden ist das Protokoll vom 02.12.2015 genehmigt.   

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Vermögenshaushalt 2016 (Entwurf)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) Finanz- und Personalausschuss 18.01.2016 ö 4

Sachverhalt

Der Entwurf des Vermögenshaushaltes 2016 und die aktualisierte Bauprojektliste wurden den Ausschussmitgliedern am 15.01.2016 zugestellt. Die Aktualisierung betrifft die im Protokoll vom 02.12.2015 festgehaltenen Änderungen, sowie folgende sich in der Zwischenzeit ergebenden Erkenntnissen. Desweiteren liegt als Tischvorlage eine Aufstellung der Entwicklung der vergangenen Vermögenshaushalte, aus der die Investitionsaufwendungen, -Zuschüsse und –Förderungen nebst der Entwicklung im Grundveräußerungs- sowie im Herstellungsbeitragsbereich ersichtlich sind.  
HHSt.
1300.9350        FW – Erwerb von bewegl. Sachen des AV  
Ansatz: 327.500 €        (LF8 Herrieden, LF8 Elbersroth)

3700.9870        Kirchl. Einrichtungen – Invest. Zuschüsse
Ansatz: 27.950 €        (Ergänzung des Zuschusses Schutzhütte St. Salvator)

4641.3610        Förderung der Träger der Jugendhilfe
Ansatz: 194.500 €        (im HH-Jahr 2015 sind noch FAG-Förderung eingegangen)

5710.3610        Kneippanlage/Grünes Klassenzimmer
Ansatz: 5.000 €        (im HH-Jahr 2015 sind noch Fördergelder eingegangen)

6150.3610        Städtebaul. Planung
Ansatz: 78.800 €        (von der Reg.Mfr. ging zwischenzeitlich ein weiterer Förderbescheid ein)

6200.3260        Rückflüsse von Darlehen
Ansatz: 22.250 €        Lt. Tilgungsplan erhöht sich die Tilgungsrate (St. Gundekar)

7900.9400        Wirtschaft und Verkehr  - Tiefbaumaßnahmen (Breitband)
Ansatz 700.000 €        Basis des Ansatzes ist die Mitteilung vom Ing.-Büro Heller (BUL vom 15.12.2015).

9100.3100        Entnahme aus der Rücklage
Ansatz: 1.250.000 €        Nach Vorlage eines vorläufigen Abschlusses ist 2015 mit einer Rücklagenzuführung von ca. 1.250.000 € zu rechnen.

Die Verwaltung erläutert, dass von der ursprünglich im Haushalt 2015 veranschlagten
Kreditaufnahme von 3,88 Mio. € nur 1,4 Mio. € im Jahr 2015 bei der Förderbank LfA für die
Breitbandmaßnahme in Anspruch genommen  wurden (Zinssatz 0,15 % p.A.). Es ist geplant,
aus dieser nicht in Anspruch genommenen Ermächtigung 0,5 Mio. € als Haushaltseinnahmerest
für das Haushaltsjahr 2016 zu übertragen. Das Gremium zeigt sich mit dieser Vorgehensweise
einverstanden.  

Nach derzeitigem Stand der Einarbeitung der Nachträge beträgt der Fehlbetrag im
Vermögenshaushalt 2.823.860 €.



Das Gremium erteilt der Verwaltung den Auftrag zu prüfen, ob bei der Baumaßnahme
Bauhoferweiterung (HHSt. 6300.9400), ein energieeffizientes Förderdarlehen (KfW bzw.
BayernLB) Anwendung finden kann. Der Ansatz hierfür wird auf 850.000 € festgesetzt.  

 

Rechtliche Würdigung

Aufgrund der geplanten Kreditaufnahme für Investitionen ist gemäß Art. 71 Abs. 2 GO die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich.

Dokumente
Download Bauprojektliste_13.01.2016.pdf
Download Entwurf_Vermögenshaushalt2016 (Einzelpläne).pdf

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5. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Personalausschuss (Stadt Herrieden) Finanz- und Personalausschuss 18.01.2016 ö 5

Sachverhalt

Kein Anfall.

Datenstand vom 07.05.2020 14:35 Uhr