Datum: 15.03.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Galerie im Rathaus
Gremium: Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 18:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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ö
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1 |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des BUL-Ausschusses sowie zwei Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 23.02.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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ö
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt. Die Tagesordnung wird um TOP 3.3 (Bekanntgabe Abbruch Trafostation) erweitert. TOP 4.6 wird heruntergenommen.
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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3 |
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3.1. Sachstandsberichte von Baumaßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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ö
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3.1 |
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3.2. Abbruch der Trafostation (14) durch MDN mbH, Am Altmühlhaag, Flst. 292, Gemarkung Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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ö
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3.2 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 01.03.2016 bestätigt die Main-Donau-Netzgesellschaft mbH, dass die Trafostation-Herrieden 14 am Altmühlhaag auf Flst. 292, Gemarkung Herrieden, gegen eine Kompaktstation auf dem Flst. 297, Gemarkung Herrieden, ersetzt wird.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme werden die Turmstation Herrieden 14, auf Flst. 292, Gemarkung Herrieden, samt Zubehör zurückgebaut. Das Grundstück ist
dann wieder frei verfügbar.
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3.3. Abbruch Trafostation Am Martinsberg auf Flst. 1956/1, Gemarkung Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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ö
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3.3 |
Sachverhalt
Bei einem Ortstermin am 10.03.2016 mit Vertretern der N-ERGIE in Herrieden, Straße Am Martinsberg (An der Zufahrt Ansbacher Straße Richtung Friedhofsparkplatz) wurde mitgeteilt, dass im Auftrag der N-EGIE die bestehende Trafostation auf Flst. 1956/1, Gemarkung Herrieden, abgebrochen und durch eine neue Kompaktstation (Maße b/l/h 3,00 m /1,90 m /1,80 m) ersetzt wird. Der Abbruch sowie die Errichtung der neuen Station sind für Mitte April vorgesehen.
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3.4. Parkausweisregelung in der Altstadt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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ö
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3.4 |
Sachverhalt
Es werden die aktuelle Situation und die Modalitäten für die Ausstellung von Anwohnerparkausweisen dargestellt. In der Sitzung liegt eine Tischvorlage auf.
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3.5. Reaktion der Stadt Ansbach zu den Hinweisen bezüglich der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 1 im Bereich des Brücken-Centers - Änderung der textlichen Festsetzungen zu den Verkaufsflächen, Stadt Ansbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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3.5 |
Sachverhalt
Aufgrund des Beschlusses des BUL-Ausschusses vom 24.11.2015 hat die Verwaltung im Rahmen des o.g. Beteiligungsverfahrens der Änderungsplanung unter der Maßgabe zugestimmt,
die im Sachverhalt des Beschlusses genannten Hinweise (vgl. TOP 8 der öffentlichen Sitzung vom 24.11.2015) zu beachten.
Mit Schreiben vom 25.02.2016, eingegangen am 03.03.2016, ging das Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz der Stadt Ansbach auf die Stellungnahme der Stadt Herrieden ein.
Das Schreiben wird dem BUL-Ausschuss nachfolgend zur Kenntnis gegeben:
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4. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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ö
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4 |
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4.1. Formlose Bauvoranfrage für Umbau Wohnhaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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4.1 |
Sachverhalt
Formlose Bauvoranfrage für den Umbau eines bestehenden Wohnhauses von Marcus und Sabine Wißmeier auf Flst. 19, Gemarkung Elbersroth, Am Steinbuck 1, im Bebauungsplan Nr. 1 „Steinbuck“.
Folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des Umbaus wird beantragt:
- Aufbau eines zusätzlichen Vollgeschosses, laut Bebauungsplan II/U (Erd- und Obergeschoss).
Die Dachneigung wird laut Bebauungsplan eingehalten. Aus Sicht der Verwaltung ist die Aufstockung städtebaulich zu vertreten (ähnliche Bauvorhaben im Bebauungsplan „Am Steinbuck 2“ vorhanden)
.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss stellt die gemeindliche Einvernahme für die o.g. beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4.2. Nutzungsänderung im EG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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ö
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4.2 |
Sachverhalt
Bauantrag für die Nutzungsänderung im Erdgeschoss von Gewerbefläche zu Wohnfläche mit gleichzeitiger Ansichtsänderung von Süd- und Ostfassade von Frau Charlotte Heumann auf Flst. 211, Gemarkung Herrieden, Marktplatz 8, Altstadtbereich.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme. Die positive Stellungnahme des Stadtplaners ist Bestandteil des Bauantrages.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4.3. Errichtung eines Carports
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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ö
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4.3 |
Sachverhalt
Bauantrag für die Errichtung eines Carports mit Eingangsüberdachung von Stefan Kästel auf Flst. 483/7, Gemarkung Herrieden, im Bebauungsplan Nr. 10 „Am Mühlfeld“.
Folgende Befreiungen werden beantragt:
- Überschreitung der Baugrenze.
- Errichtung mit Flachdach anstatt Satteldach.
- Stauraum zur öffentlichen Verkehrsfläche von 2,00 m anstatt 5,00 m.
Die beantragten Befreiungen sind städtebaulich zu vertreten. Reduzierung des Stauraumes möglich, da es sich um ein offenes Carport handelt. Bezugsfälle hinsichtlich der Errichtung
eines Flachdaches in diesem Bebauungsplan sind noch nicht vorhanden.
Beschluss
Die gemeindliche Einvernahme zu den oben beantragten Befreiungen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4.4. Dachgeschossausbau und Errichtung von zwei Dachgauben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
|
ö
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4.4 |
Sachverhalt
Bauantrag für Dachgeschossausbau und Errichtung von zwei Dachgauben von Tayfun Aranir auf Flst. 1358/56, Gemarkung Herrieden, im Bebauungsplan Nr. 2 „Herrieden“, Pfarrer-Speinle-Straße 8.
Folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird beantragt:
- Aufbau von Dachgauben im Süden und im Norden (Dachaufbauten in diesem Bereich nicht zulässig).
Bezugsfälle sind vorhanden.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme für die o.g. beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4.5. Anbau eines Wintergartens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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ö
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4.5 |
Sachverhalt
Bauantrag für den Anbau eines Wintergartens von Diana Reichenberger auf Flst. 465/41, Gemarkung Herrieden, Dombühler Str. 16 a, im Bebauungsplan Nr. 6 „Am Mühlfeld“.
Folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird beantragt:
- Überschreitung der Baugrenze um ca. 2,40 m.
Bezugsfälle sind bereits vorhanden (Nachbar).
Beschluss
Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme für die o.g. beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4.6. Neubau eines Sechsfamilienwohnhauses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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ö
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4.6 |
Sachverhalt
Bauantrag für den Neubau eines Sechsfamilienwohnhauses von Alfred und Heike Höfling auf Flst. 526, Gemarkung Stadel, Schönau 2.
Das alte Wohngebäude wird abgebrochen (verfahrensfrei). Die Anschlüsse sind im Grundstück vorhanden. Sämtliche Erschließungskosten sowie die Herstellungsbeiträge sind vom Bauherrn zu übernehmen. Lt. Aussage des Bauherrn ist die Höhe des geplanten Neubaus an die Höhenentwicklung der Nachbargebäude
angeglichen.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4.7. Errichtung einer Holzlege
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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4.7 |
Sachverhalt
Bauantrag für die Errichtung einer Holzlege von Johannes Binder auf Flst. 143/11, Gemarkung Rauenzell, im Bebauungsplan Nr. 4 „Schutzfeld“.
Folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird beantragt:
- Überschreitung der Baugrenze nach Norden um ca. 3 m.
Diese Befreiung kann von Seiten der Stadt Herrieden erteilt werden. Die Beantragung für die Abweichung von der BayBO hinsichtlich der Grenzbebauung mit einer Gesamtlänge von 19,70 m ist ebenso erforderlich und ist genehmigungspflichtig.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme für die o.g. beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5. Kanalsanierung Herrieden Ortsteil Neunstetten - Nachtrag zusätzlicher Inlinereinbau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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ö
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5 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Stadtrates vom 10.06.2015, TOP 14, wurde der Auftrag für die Kanalsanierung in Neunstetten für den Bauabschnitt 1, Altsiedlung Baugebiet 1, an die Firma Meyer Kanaltechnik aus Schwabach vergeben. Vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen werden von der ausführenden Firma zur Beurteilung/Feststellung des Schadensbildes die Kanäle gespült und mit einer TV-Kamera nochmals befahren. In den Kanalhaltungen N 012-N 026-N 544 waren in der Ausschreibung nur punktuelle Maßnahmen mittels Kurzliner vorgesehen. Eine Kamerabefahrung der Schachthaltungen durch die Firma Meyer hat ergeben, dass an mehreren Rohrmuffen starker Fremdwassereintritt vorhanden ist und bei einzelnen Rohren Längsrisse im Scheitelbereich vorgefunden wurden. Bei der Filmung aus dem Jahr 2010, in dem der Grundwasserstand sehr niedrig war, konnte ein Eindringen von Fremdwasser aus dem Muffenbereichen nicht festgestellt werden. Auch waren zum damaligen Zeitpunkt keine Risse im Scheitelbereich zu erkennen.
Aufgrund der jetzigen Situation wurde in Absprache mit dem Ing.-Büro Biedermann von der Firma Meyer GmbH Co. KG ein Nachtragsangebot für eine Kanalsanierung mittels Inliner auf gesamter Länge der drei Haltungen vorgelegt.
Technische Daten:
Haltung N 012 bis N 004 Länge 45,70 m DN 700 Zuläufe 2 GFK-Inliner
Haltung N 026 bis N 538 Länge 29,60 m DN 600 Zuläufe 1 GFK-Inliner
Haltung N 544 bis N 026 Länge 80,70 m DN 600 Zuläufe 1 GFK-Inliner
Nach dem vorliegenden Nachtragsangebot der Firma Meyer werden für die Kanalsanierung mit Kosten von 42.967,98 € brutto ausgegangen.
Herr Zenker vom Ing.-Büro Biedermann wird in der Sitzung eine Kanalfilmung zum Schadensbild der drei Rohrhaltungen zeigen. Eine Schadensbildbeurteilung der Kanalsituation und das vorgeschlagene Inliner-Verfahren werden dargestellt.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 7002.9506 ca. 42.957,98 € brutto (Neunstetten)
Beschluss
Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat,
der Beauftragung des Nachtragsangebotes der Firma Kanaltechnik Meyer GmbH & Co. KG aus Schwabach mit einem Angebotspreis von 42.967,98 € brutto zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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6. 18. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Leonhardswegfeld", Stadt Feuchtwangen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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ö
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6 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 29.02.2016, eingegangen am 01.03.2016, teilte die WLG Wollborn Landschaftsarchitekten GmbH aus Nürnberg im Auftrag der Stadt Feuchtwangen mit, dass der Stadtrat von Feuchtwangen in seiner Sitzung am 14.10.2015 beschlossen hat, den Bebauungsplan Nr. 3 „Leonhardswegfeld“ zu erweitern sowie im Parallelverfahren die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Der Stadtrat von Feuchtwangen hat am 24.02.2016 die Vorentwürfe gebilligt. In der gleichen Sitzung wurden die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden beschlossen.
Das Planungsgebiet für die Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Leonhardswegfeld“
befindet sich südlich der Stadt Feuchtwangen an der Kreuzung Dinkelsbühler Straße (B25)/Schopflocher Straße.
Der räumliche Geltungsbereich wird im Einzelnen wie folgt begrenzt:
Norden: Sondergebiet im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 3.
Süden: Landwirtschaftlich genutzte Acker- und Grünflächen.
Osten: Grünfläche unterhalb der Schutzzone für die 110 kV-Freileitungen.
Westen: Begrünte und bepflanzte Flächen, die ca. 36 m von der Dinkelsbühler Straße
(B25) entfernt sind.
Der räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von 20.539,05 m².
In direkter Angrenzung an das bestehende Gewerbe- und Sondernutzungsgebiet beim
„Leonhardswegfeld“ ist die Ansiedlung eines Baustoffhandels sowie eines Naturstein-
Verarbeitungsbetriebes geplant. Da das Gebiet bisher als Fläche zur Entwicklung von Natur
und Landschaft (B-Plan) / Sonderbaufläche (FNP) sowie als Fläche für die Landwirtschaft
ausgewiesen ist, ist es für die Durchführung der Planung notwendig, die beiden Bauleitpläne
entsprechend anzupassen.
Hierzu soll auf der Ebene des Flächennutzungsplanes eine gewerbliche Baufläche sowie
eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft (für die Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen) ausgewiesen werden. Auf
der Ebene des Bebauungsplanes werden entsprechend ein Gewerbegebiet sowie neue
Ausgleichsflächen festgesetzt.
Der Bereich ist im aktuellen Flächennutzungsplan zum Teil bereits für eine Bebauung
vorgesehen. Bei der vorgesehenen Änderung der Nutzungsart wird die Intensität der
Nutzung im Hinblick auf die Versiegelung und die Lärmimmissionen etwas ungünstiger.
Die Prüfung des Planentwurfs durch die Verwaltung hat ergeben, dass Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden.
Rechtliche Würdigung
Beteiligung i.S.v. § 4 Abs. 1 BauGB
Beschluss
Der BUL-Ausschuss nimmt die Planungen (Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Erweiterung des Bebauungsplanes) der Stadt Feuchtwangen zur Kenntnis. Da Belange der Stadt Herrieden nicht berührt werden, wird den vorgelegten Planungen zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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7. Umgestaltung Altmühlhaag Bereich "Wegebauarbeiten" Nachtragsangebot Stadtmauerdurchgang - Steinmetzarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
|
ö
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7 |
Sachverhalt
Im Bereich des Stadtmauerdurchgangs zur Fuggerstraße sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Nach Auskunft des Büros Jechnerer waren in der Kostenberechnung vom 17.08.2015 lediglich geringfügige Angleichungsarbeiten in Bodennähe des Durchgangs enthalten (ca. 1.000 € brutto). Die nun zusätzlich angebotenen Sandsteinarbeiten in Bodennähe und Verfugungsarbeiten oberhalb des angrenzenden Kellergewölbes waren bislang nicht Bestandteil der Maßnahme und sind somit nicht in der Kostenberechnung bzw. im Förderantrag enthalten.
Nach Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken handelt es sich bei den genannten Naturstein- und Verfugungsarbeiten um unvorhergesehene und notwendige Mehraufwendungen, die erst im Laufe der Baumaßnahme erkennbar wurden. Die geschätzte Kostenhöhe (4.664,45 € netto) waren bereits in der ursprünglichen Kostenberechnung vom 17.08.2015 als Unvorhergesehenes über 4.000 € netto enthalten.
Von Seiten der Regierung von Mittelfranken sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Auftragsvergabe ohne Wettbewerb gegeben.
Von der Firma Gessler Steinmetzwerkstätte aus Kleinried wurde für Sandstein- und Verfugungsarbeiten ein Kostenangebot vorgelegt. Danach wird der Aufwand auf ca. 5.550,70 € brutto geschätzt.
Rechtliche Würdigung
Bezüglich der Auftragsvergaben ist grundsätzlich ein Wettbewerb (auch bei freihändigen Vergaben) zu ermöglichen. Eine Ausnahme ist z.B. zulässig, „wenn die Leistung besonders dringlich ist“ (§ 3 Abs. 5 Nr. 2 VOB/A) oder wenn die Leistung nicht eindeutig festgelegt werden kann, „dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können“ (§ 3 Abs. 5 Nr. 3 VOB/A). Die Begründung dazu ist allerdings zu dokumentieren.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 6900.9503 ca. 5.550,70 € brutto
Beschluss
Der Auftragsvergabe an die Firma Gessler Steinmetzwerkstätte aus Kleinried für Sandstein- und Verfugungsarbeiten des Stadtmauerdurchgangs zur Fuggerstraße mit Angebotskosten von ca. 5.550,70 € brutto wird zugestimmt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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8. OT Bittelhof Nutzung eines städtischen Grünstreifens auf Flst. 1458, Gemarkung Elbersroth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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ö
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8 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 27.02.2016 stellt Herr Jürgen Wagner aus 91555 Feuchtwangen, Mosbach 55, einen Antrag um eine Genehmigung der Nutzung des 4 m breiten Ufergrünstreifens (unmittelbar am Charbach liegend) des städtischen Grundstückes Flst. 1458, Gemarkung Elbersroth, auf einer Länge von ca. 150 m.
Herr Wagner ist Eigentümer der Flst. Nrn. 1453/1 und 1432, Gemarkung Elbersroth. Er möchte um diese Grundstücke für seine Pferde einen flexiblen Weidezaun errichten. Die Nutzung des Grünstreifens wird damit begründet, dass es bei seiner bisherigen Wirkungsstätte eine ähnliche Situation gegeben hat. Der Grünstreifen an einem Bachlauf verwuchert stark. Es wachsen wilde Brombeerbüsche und Ähnliches, die eine Entfernung später sehr erschweren. Optisch schaut dieser Grünstreifen auch nicht schön aus. Er würde auch zum Bach einen Streifen von ca. 1,5 m stehen lassen, und diesen mit einem Balkenmäher mähen. Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Charbach um ein Gewässer 3. Ordnung handelt welches im Gewässerentwicklungskonzept der Stadt Herrieden enthalten ist. Des Weiteren besteht die Gefahr bei der Errichtung des flexiblen Weidezaunes, dass der Uferbereich durch die Pferde stark verdrückt wird.
Beschluss
Da es sich bei dem Charbach um ein Gewässer 3. Ordnung handelt und dieses im Gewässerentwicklungskonzept der Stadt Herrieden enthalten ist, wird einer jetzigen Nutzung des Ufergrünstreifens nicht zugestimmt. Lediglich einer Nutzung, ohne Einzäunung der Fläche wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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9. Beschaffung von Betriebseinrichtungen für das Wasserwerk
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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ö
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9 |
Sachverhalt
Im Zuge des Neubaus benötigt das Wasserwerk diverse Betriebseinrichtungsgegenständ. Diese werden zur einer übersichtlichen Lagerhaltung und zur Sicherheit der Mitarbeiter benötigt. Bestehende und noch brauchbare Einrichtungsgegenstände werden weiter genutzt und eingebaut. Der Verwaltung liegen zwei vergleichbare und geprüfte Angebote vor. Das günstigste Angebot über 13.638,98 € brutto hat die Firma Schwemmer & Dorn aus Fürth abgegeben. Für diesen Betrag sind wir vorsteueraubzugsberechtigt.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 8150.9400
Beschluss
Der BUL-Ausschuss stimmt dem Angebot der Firma Schwemmer & Dorn über 13.638,98 € brutto zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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10. Umbau und Erweiterung Bauhof Herrieden - Vergabe der Abbrucharbeiten des bestehenden Sozialtrakts
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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ö
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10 |
Sachverhalt
Für die Abbrucharbeiten des bestehenden Sozialtrakts am Bauhof Herrieden wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Es wurden zehn Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Zur Submission am 03.03.2016 sind sechs Angebote bei der Verwaltung eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Kling aus Ellenberg mit einer Angebotssumme von 36.039,15 € brutto abgegeben. Die Kostenschätzung des Architekturbüros Holzinger Eberl Fürhäusser für dieses Gewerk lag bei 59.601,15 € brutto. In der Kostenschätzung ist die Entsorgung der Erdtanks sowie des Ölabscheiders mit ca. 10.000 € brutto enthalten, welche separat bei Spezialfirmen angefragt werden und nicht über den Abbruchunternehmer laufen.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 6300.9401 36.039,15 € brutto
Beschluss
Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Beauftragung der Firma Kling aus Ellenberg mit einem Aufwand von 36.039,15 € brutto zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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11. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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ö
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11 |
zum Seitenanfang
11.1. Johann Heller Sperrung in Neunstetten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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ö
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11.1 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Johann Heller erkundigt sich nach der Sperrung bei der Durchfahrt Pfarrgasse in Neunstetten Richtung Bundesstraße. Hier wird bei Herrn Bayer der aktuelle Sachstand erfragt.
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11.2. Robert Goth defekte Ampel Münchener Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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ö
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11.2 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Robert Goth weist auf die defekte Ampel (einseitig) in der Münchener Straße hin.
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11.3. Robert Goth Aufstellung Ampel Am Marktplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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ö
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11.3 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Robert Goth informiert, dass an beiden Standorten (die anschließend bei der Aussenbesichtigung festgelegt werden) die Ampel aufgestellt werden kann. Diese neu vom Straßenbauamt angeschaffte Ampelanlage kann den Durchgangsverkehr, die Anzahl der Anforderungen durch die Fußgänger und die Uhrzeiten erfassen.
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12. Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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ö
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12 |
Sachverhalt
Es wurden keine Bürgeranfragen gestellt.
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13. Außenbesichtigungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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ö
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13 |
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13.1. Standortsuche für Aufstellung Ampel Am Marktplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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ö
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13.1 |
Sachverhalt
Bei der Außenbesichtigung wurden zwei Standorte besichtigt. Standort eins Nähe der Zufahrt Rathaus – Ölberg. Standort zwei Infopavillion – Alte Bushaltestelle am Stiftskirchenvorplatz. Beide Standorte werden für geeignet erachtet. Die Ampel soll bei beiden Standorten nacheinander aufgestellt werden.
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13.2. Schulhaus Elbersroth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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28. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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15.03.2016
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ö
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13.2 |
Sachverhalt
Das Schulhaus Elbersroth wurde von den BUL-Mitgliedern besichtigt. Von Herrn Marco Jechnerer wurden Entwurfsskizzen hinsichtlich der Unterbringung eines Raumkonzeptes für die SVE gezeigt.
Datenstand vom 29.12.2017 11:20 Uhr