Datum: 19.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Galerie im Rathaus
Gremium: Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Begrüßung
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2 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.04.2016
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3 |
Außenbesichtigungen
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4 |
Bekanntgaben
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4.1 |
Sachstandsberichte von Baumaßnahmen
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4.2 |
Orientierende Erkundung von Altablagerungen, Flst. 1381, Gemarkung Neunstetten
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4.3 |
Orientierende Erkundung von Altablagerungen, Flst. Nrn. 396, 397, Gemarkung Oberschönbronn
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5 |
Bauanträge
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5.1 |
Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Lebensmittelmarktes
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5.2 |
Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses
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5.3 |
Antrag auf isolierte Befreiung
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5.4 |
Neubau einer Doppelgarage
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5.5 |
Landwirtschaftliches Nebengebäude und Errichtung Koppelzäunung
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5.6 |
Dachgeschossausbau und Aufbau von Dachgauben
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5.7 |
Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
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5.8 |
Wiederaufbau einer Mehrzweckhalle
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6 |
Erneuerung der Ortsdurchfahrt Neunstetten im Zuge der St 2249 - Unterhalt Rohrnetz Wasserleitung
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7 |
Ausbau Ortsdurchfahrt Elbersroth 1. BA - Gehweg zum Spielplatz
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8 |
Ausbau Ortsdurchfahrt Elbersroth 1. BA - Auftrag zur Errichtung von Straßenbeleuchtungsanlagen
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9 |
Kläranlage Elbersroth - Neuanschaffung Drehkolbengebläse
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10 |
Umbau und Erweiterung Bauhof BA III - Nachtrag Elektro Kaas
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11 |
5. Änderung des Flächennutzungsplanes, Gemeinde Burgoberbach
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12 |
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX Gewerbegebiet "Im Herrmannshof III", Gemeinde Burgoberbach
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13 |
Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXI "An der Weiherschneidbacher Straße", Gemeinde Burgoberbach
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14 |
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XXII Gewerbegebiet "Im Herrmannshof II" sowie vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet "Großflächiger Einzelhandel", Gemeinde Burgoberbach
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15 |
Verkehrssituation in Rauenzell, Hirtenweg
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16 |
Anfragen
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16.1 |
Johann Heller Fahrbahnverengung und Geschwindigkeitsmessung
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16.2 |
Max Heller Beleuchtung Freibadparkplatz
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16.3 |
Ludwig Bengel Randsteine bei der Norma
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16.4 |
Ludwig Bengel Sanierung Kreuzwegstationen zum Friedhof
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16.5 |
Jürgen Leis Maibaum/Weihnachtsbaum für Birkach
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16.6 |
Johann Heller Kostenübersicht Umbau Bauhof
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17 |
Bürgeranfragen
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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19.04.2016
|
ö
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|
1 |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des BUL-Ausschusses sowie zwei
Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.04.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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19.04.2016
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung wurde ordnungsgemäß zugesandt.
Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Außenbesichtigungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
|
30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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19.04.2016
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
Es fand keine Außenbesichtigung statt.
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4. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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19.04.2016
|
ö
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4 |
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4.1. Sachstandsberichte von Baumaßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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19.04.2016
|
ö
|
|
4.1 |
zum Seitenanfang
4.2. Orientierende Erkundung von Altablagerungen, Flst. 1381, Gemarkung Neunstetten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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19.04.2016
|
ö
|
|
4.2 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 08.02.2016 eingegangen bei der Stadt Herrieden am 18.02.2016 teilt das Landratsamt Ansbach mit, dass im Rahmen der Amtsermittl
ung 2015: eine orientierende Erkundung von Altablagerungen durch ein externes Gutachterbüro für die Altablagerung (ehemalige Hausmülldeponie) auf dem Grundstück der Stadt Herrieden, Neunstetten, Niederdombach Flst. 1381, Teilfläche, Gemarkung Neunstetten durchgeführt wurde. Die orientierende Untersuchung hat den Gefahrenverdacht einer Altlast jedoch nicht bestätigt. Auf Grundlage der durchgeführten orientierenden Untersuchung lässt sich kein weiterer Handlungsbedarf ableiten. Die Flächen mit der Flst. Nr. 1381 Teilfläche, Gemarkung Neunstetten sind nicht in Altlasten-Bodenschutz- und Deponieinformationssystem (ABuDIS) aufzunehmen, da auf beiden Flächen keine Auffüllungen und somit keine Altlasten vorgefunden wurden.
Auftraggeber: Wasserwirtschaftsamt Ansbach
Gutachten vom 30.10.2015 IBB Ing.-Büro Barfeld, Nördlingen
Schlussbemerkung
In der Gesamtschau ist festzustellen, dass nach den durchgeführten Untersuchungen kein Abfall auf der Untersuchungsfläche zu finden war und die Befunde der chemischen Untersuchung insgesamt unauffällig waren. Aus diesem Grund halten wir eine Detailuntersuchung für nicht erforderlich. Der Verdacht auf Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung ist ausgeräumt.
Anlagen:
Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach vom 02.02.2016
Lageplandarstellung
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4.3. Orientierende Erkundung von Altablagerungen, Flst. Nrn. 396, 397, Gemarkung Oberschönbronn
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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19.04.2016
|
ö
|
|
4.3 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 08.02.2016 eingegangen bei der Stadt Herrieden am 18.02.2016 teilt das Landratsamt Ansbach mit, dass im Rahmen der Amtsermittl
ung 2015: eine orientierende Erkundung von Altablagerungen durch ein externes Gutachterbüro für die Altablagerung (ehemalige Hausmülldeponie) auf den Grundstücken der Stadt Herrieden, Flst. Nrn. 396, 397 Gemarkung Oberschönbronn, durchgeführt wurde. Die orientierende Untersuchung hat den Gefahrenverdacht einer Altlast jedoch nicht bestätigt. Auf Grundlage der durchgeführten orientierenden Untersuchung lässt sich kein weiterer Handlungsbedarf ableiten. Die Flächen mit den Flst. Nrn. 396, 397, Gemarkung Oberschönbronn, sind nicht in Altlasten-Bodenschutz- und Deponieinformationssystem (ABuDIS) aufzunehmen, da auf beiden Flächen keine Auffüllungen und somit keine Altlasten vorgefunden wurden.
Auftraggeber: Wasserwirtschaftsamt Ansbach
Gutachten vom 30.10.2015 IBB Ing.-Büro Barfeld, Nördlingen
Schlussbemerkung:
Bei den Geländeuntersuchungen wurden im Untergrund der Verdachtsfälle keine Verunreinigungen bzw. anthropogene Bestandteile festgestellt. Dementsprechend zeigten die durchgeführten chemischen Untersuchungen bei keiner Probe Überschreitungen des Hilfswertes 1 bzw. 2 im Original. Der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung ist somit nicht bestätigt, eine Detailuntersuchung der Deponie ist nicht erforderlich.
In der Gesamtschau ist festzustellen, dass nach den durchgeführten Untersuchungen kein Abfall auf der Untersuchungsfläche zu finden war und die Befunde der chemischen Untersuchung insgesamt unauffällig waren. Aus diesem Grund halten wir eine Detailuntersuchung für nicht erforderlich. Der Verdacht auf Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung ist ausgeräumt.
Anlagen:
Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach vom 02.02.2016
Lageplandarstellung
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5. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
|
30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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19.04.2016
|
ö
|
|
5 |
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5.1. Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Lebensmittelmarktes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
|
30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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19.04.2016
|
ö
|
|
5.1 |
Sachverhalt
Antrag auf Vorbescheid (Bauvoranfrage) für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes der Firma Lidl Dienstleistung GmbH Co. KG auf Flst. 1213/4, Gemarkung Herrieden, Industriestraße 7, im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Herrieden“.
Die Firma Lidl Dienstleistung GmbH möchte einen neuen Lebensmittelmarkt errichten. Das Bauvorhaben soll eine Verkaufsfläche von 1.397,10 m² bekommen. Es soll abgeklärt werden, ob dies planungsrechtlich zulässig ist. Ein rechtskräftiger Bescheid des Landratsamtes wird angestrebt.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5.2. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
|
30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
|
19.04.2016
|
ö
|
|
5.2 |
Sachverhalt
Bauantrag für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses von Siegfried Auer auf Flst. 501, Gemarkung Herrieden, Mühlbruck 1.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme. Der Hinweis dass das Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet liegt, soll erfolgen
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5.3. Antrag auf isolierte Befreiung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
|
30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
|
19.04.2016
|
ö
|
|
5.3 |
Sachverhalt
Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Zaunes von Alexander und Sabine Heller auf Flst. 682/39, Gemarkung Herrieden, Zellerwegfeld 1, im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Schrotfeld“.
Hier wäre eine Befreiung hinsichtlich der Einfriedung auf der Grundstücksseite zur Straße erforderlich. Laut Punkt 3.4.2 müsste ein Abstand von mindestens 3 m von der straßenseitigen Grundstücksgrenze eingehalten werden. In dieser Straße sind jedoch ein Gehsteig und zusätzlich ein Grünstreifen bis zur Straße vorhanden (einzige breite Straße in diesem B-Plan). Die Verwaltung wollte hierzu die Einschätzung des BUL-Ausschusses. Bezugsfälle sind noch keine vorhanden.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss stimmt der Errichtung des Zaunes auf der Grenze zur Erschließungsstraße zu, da zwischen Grundstück und öffentlicher Straße noch ein Gehsteig sowie ein Grünstreifen vorhanden sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5.4. Neubau einer Doppelgarage
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
|
30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
|
19.04.2016
|
ö
|
|
5.4 |
Sachverhalt
Bauantrag für den Neubau einer Doppelgarage von Katja Steingruber und Uwe Ostertag auf Flst. 59, Gemarkung Hohenberg, An den Gärten 1.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5.5. Landwirtschaftliches Nebengebäude und Errichtung Koppelzäunung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
|
30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
|
19.04.2016
|
ö
|
|
5.5 |
Sachverhalt
Bauantrag für landwirtschaftliche Nebengebäude als überdachter Pferdeunterstand mit Heulager. Errichtung einer veränderbaren Koppelzäunung von André
Hussi und Tanja Schneider-Hussi auf Flst. 262, Gemarkung Elbersroth, Leuckersdorf 4.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5.6. Dachgeschossausbau und Aufbau von Dachgauben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
|
30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
|
19.04.2016
|
ö
|
|
5.6 |
Sachverhalt
Bauantrag für Dachgeschossausbau und Aufbau von Dachgauben von Reinhold Schaffner auf Flst. 654, Gemarkung Elbersroth, Gräbenwinden 18.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5.7. Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
|
30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
|
19.04.2016
|
ö
|
|
5.7 |
Sachverhalt
Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Daniela und Gerald Spring auf einer Teilfläche des Flst. 1430, Gemarkung Herrieden, Am Weinberg, Nähe Friedhof.
Die Erschließung (Kanal-, Wasser und Straße) der Teilfläche ist nach Überprüfung durch das technische Bauamt gesichert. Die Erschließung ist auf eigene Kosten herzustellen. Die Kanal- und Wasseranschlussbeiträge sind zu übernehmen.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss kann die gemeindliche Einvernahme in Aussicht stellen. Beim späteren Bauantrag ist von den Antragstellern ein Entwässerungsplan beizubringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5.8. Wiederaufbau einer Mehrzweckhalle
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
|
30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
|
19.04.2016
|
ö
|
|
5.8 |
Sachverhalt
Bauantrag für den Wiederaufbau einer Mehrzweckhalle von Stefan Wittmann auf Flst. 23, Gemarkung Oberschönbronn, Oberschönbronn 18.
Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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6. Erneuerung der Ortsdurchfahrt Neunstetten im Zuge der St 2249 - Unterhalt Rohrnetz Wasserleitung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
|
30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
|
19.04.2016
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Im Zuge der Ausbauarbeiten der St 2249 in Neunstetten (Hauptstraße) sind umfangreiche Maßnahmen an der Wasserleitung vorzunehmen. Dabei sind die Wasserleitungshausanschlüsse in der Hauptstraße auszuwechseln und Schiebergestänge und Schieberkappen zu erneuern.
Leistungsumfang:
- Auswechseln von 10 Hausanschlussleitungen im Bereich der St 2249 in offener Bauweise
- Kopflöcher für die Auswechslung der Schiebergestänge
Durch das Ing.-Büro Heller wurde eine Kostenberechnung vorgelegt. Die Kostenschätzung beinhaltet die Grabarbeiten in offener Bauweise ohne Wasserleitungsmaterialien und die Kopflöcher für die Auswechslung der Schiebergestänge. Insgesamt werden die Grabkosten für Wasserleitungsarbeiten auf ca. 30.000,00 € brutto geschätzt. Von der bautechnischen Abteilung wird vorgeschlagen, für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Neunstetten
in die Gesamtausschreibung (Leistungsverzeichnis) einen Bereich/Titel „Grabarbeiten der Wasserleitung“ mit aufzunehmen.
Somit obliegt die Gewährleistung der Baumaßnahme bei dem Vertragspartner (Tiefbaufirma).
Die Montagearbeiten der Wasserleitung werden in Eigenregie durch das Wasserwerk der Stadt Herrieden vorgenommen.
Der Leistungsumfang wird in der Sitzung vorgestellt. Die Planungsunterlagen sind diesem Tagesordnungspunkt beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 8150.5100 ca. 30.000,00 € brutto Grabarbeiten/Unterhalt Wasserleitung
HHSt. 8150.5100 ca. 7.000,00 € brutto Materialkosten/Unterhalt Wasserleitung
Beschluss
Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Leistungen für Grabarbeiten der Wasserleitung (Hausanschlüsse, Hydranten) in die Gesamtausschreibung zur Erneuerung der Ortsdurchfahrt Neunstetten im Zuge der St. 2249 mit aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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7. Ausbau Ortsdurchfahrt Elbersroth 1. BA - Gehweg zum Spielplatz
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
|
30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
|
19.04.2016
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
In der Informationsveranstaltung am 23.03.2016 wurde angesprochen, ob es nicht sinnvoll wäre, eine Verlängerung des Gehweges von der Straße „Am Steinbuck“ kommend bis zum Spielplatz auszubauen. Durch das Ing.-Büro Biedermann wurde eine Ausarbeitung von zwei Varianten mit verschiedenen Ausbaulängen vorgenommen.
Variante 1 Ausbaulänge ca. 19 m, Kosten ca. 6.540,47 € brutto.
Variante 2 Ausbaulänge ca. 54 m, Kosten ca. 10.428,95 € brutto.
Die Planungsvarianten mit Kostenschätzung werden in der Sitzung vorgestellt.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 6300.9503 ca. 10.428,95 € brutto
Beschluss
Dem Ausbau eines zusätzlichen Gehweges von der Straße „Am Steinbuck“ bis zum Spielplatz durch die Firma Ulsenheimer mit Gesamtkosten von ca. 10.428,95 € brutto wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8
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8. Ausbau Ortsdurchfahrt Elbersroth 1. BA - Auftrag zur Errichtung von Straßenbeleuchtungsanlagen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
|
30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
|
19.04.2016
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Elbersroth „1. BA“, wurde für die Errichtung einer neuen Straßenbeleuchtungseinrichtung in LED-Ausführung von der Main-Donau-Netzgesellschaft eine Planung mit Kostenangebot vorgelegt. In der Planung sind 17 Leuchten vom Typ Streetlight 10 mini LED, in Stahlausführung mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m vorgesehen.
Die bestehenden sog. Peitschenleuchten (RS 8), werden abgeklemmt, zurückgebaut und entsorgt.
In den Gesamtkosten sind die Vorbereitung der Leuchtenstandorte, die Kabelverlegung durch MDN, das Abklemmen und der Anschluss sowie der Rück- und Einbau der Leuchten beinhaltet.
Nach dem Kostenangebot der Main-Donau-Netzgesellschaft betragen die Gesamtkosten 33.893,64 € brutto.
Der Beleuchtungsplan mit Kostenangebot ist dieser Tagesordnung beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 6700.9600 ca. 33.893,64 € brutto
Haushaltsansatz 2016 140.000,00 € brutto
Beschluss
Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Beauftragung der Main-Donau Netzgesellschaft zur Lieferung und Errichtung von Straßenbeleuchtungsanlage mit einer Angebotssumme von 33.893,64 € brutto zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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9. Kläranlage Elbersroth - Neuanschaffung Drehkolbengebläse
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
|
30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
|
19.04.2016
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Wie in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 02.02.2016 in TOP 4.3 bekanntgegeben, ist eines der beiden Drehkolbengebläse ausgefallen. Auch das zweite Drehkolbengebläse macht inzwischen große Probleme. Würde dieses auch ausfallen, wäre die Reinigungsleistung bei 0 %. Daher hat die Verwaltung 3 Firmen zur Abgabe eines Angebotes für neue Drehkolbengebläse angefragt. Zwei gültige Angebote sind bei der Verwaltung eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Augustin GmbH (Fabrikat Kaeser) aus Gunzenhausen mit einer Angebotssumme von 27.114,15 € brutto abgegeben. Die beiden neuen Drehkolbengebläse sind so ausgelegt, dass sie für den geplanten Umbau der Kläranlage ausreichen. Die Summe würde dann bei der Sanierung entfallen.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 7005.9400 27.114,15 € brutto außerplanmäßig
Zur Decknung der Summe wird HHSt. 7001.9526 50.000€ (Inlinersanierung Siedlung West BA IV-Verschieben auf 2017) herangezogen
Beschluss
Der BUL–Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Beauftragung der Firma Augustin aus Gunzenhausen mit einem Aufwand von 27.114,15 € brutto zuzustimmen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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10. Umbau und Erweiterung Bauhof BA III - Nachtrag Elektro Kaas
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
|
30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
|
19.04.2016
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Im Nachtrag der Firma Kaas aus Ansbach werden die Maßnahmen für die elektrische Freischaltung des alten Sozialgebäudes angeboten. Im Vorfeld der eigentlichen Ausschreibung der Elektrotechnik müssen bestehende Verteiler mit den Verbrauchern abgeschaltet bzw. auf die neue Verteilung im OG umgeschaltet werden. Diese Kosten sind in der Kostenschätzung zum Bauabschnitt III des neuen Sozialgebäudes beinhaltet. Für die nötige Freischaltung werden dazu entsprechende Kabel, Geräte und Leistungen angeboten, welche nach tatsächlichem
Aufwand und Nachweisen abgerechnet werden. Mit der Beauftragung der Leistungen werden die Voraussetzungen für den anstehenden Abbruch geschaffen. Das Angebot über 9.086,14 € brutto wurde fachlich und rechnerisch mit Hilfe der vorliegenden Preisermittlung zum Hauptauftrag geprüft.
Aus Nachtrag 1 über 1.808,74 € brutto (BUL-Sitzung vom 24.11.2015) und Nachtrag 2 über 9.392,11 € brutto (BUL-Sitzung vom 15.12.2015) ergibt sich mit Nachtrag 3 eine neue Vergabesumme von 136.970,04 € brutto.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 6300.9401 9.086,14 € brutto
Beschluss
Der BUL-Ausschuss stimmt dem Nachtragsangebot der Firma Elektro Kaas über 9.086,14 € brutto zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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11. 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, Gemeinde Burgoberbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
|
30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
|
19.04.2016
|
ö
|
|
11 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 30.03.2016, eingegangen am 01.04.2016, teilte die Härtfelder IngenieurTechnologien GmbH aus Bad Windsheim im Auftrag der Gemeinde Burgoberbach mit, dass der Gemeinderat Burgoberbach in seiner Sitzung am 30.07.2015 die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen hat. Der Änderungsbeschluss wurde am 24.03.2016
ortsüblich bekanntgemacht.
Im Rahmen der 5. Flächennutzungsplanänderung hat der Gemeinderat Burgoberbach in der
Gemeinderatssitzung am 18.02.2016 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB nachfolgende Änderungen,
Ergänzungen sowie Rücknahmen im Flächennutzungsplan beschlossen:
1. Ausweisung einer Wohnbaufläche (W) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. XXI
„An der Weiherschneidbacher Straße" und Ausweisung einer
Spielplatzfläche westlich der Wohnbaufläche „An der Weiherschneidbacher Straße“
(Größe: ca. 2,98 ha).
2. Teilweise Zurücknahme der gewerblichen Baufläche nördlich der Winterschneidbacher
Straße im westlichen Planbereich des derzeit ausgewiesenen Gewerbegebietes und
Ausweisung einer Sondergebietsfläche (S) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. XXII
Gewerbegebiet „Im Herrmannshof II“ und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ (Größe: 2,23 ha).
3. Rücknahme der ausgewiesenen Wohnbaufläche im Nordwesten der Gemeinde
Burgoberbach (Größe: ca. 2,3 ha) und Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft.
4. Nachrichtliche Übernahme des Überschwemmungsgebietes des Kappelbaches (HQ-100-Linie).
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne als verbindliche Bauleitpläne aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Burgoberbach erfolgt gemäß §
8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXI
„An der Weiherschneidbacher Straße“ und zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. XXII Gewerbegebiet „Im Herrmannshof II“ sowie des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“.
Die Prüfung des Planentwurfs durch die Verwaltung hat ergeben, dass Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden.
Rechtliche Würdigung
Beteiligung i.S.v. § 4 Abs. 1 BauGB
Beschluss
Der BUL-Ausschuss nimmt die Planungen (Änderung des Flächennutzungsplanes) der Gemeinde Burgoberbach zur Kenntnis. Da Belange der Stadt Herrieden nicht berührt werden, wird den vorgelegten Planungen zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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12. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX Gewerbegebiet "Im Herrmannshof III", Gemeinde Burgoberbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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19.04.2016
|
ö
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|
12 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 30.03.2016, eingegangen am 01.04.2016, teilte die Härtfelder IngenieurTechnologien GmbH aus Bad Windsheim im Auftrag der Gemeinde Burgoberbach mit, dass der Gemeinderat Burgoberbach in seiner Sitzung am 18.02.2016 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XX Gewerbegebiet „Im Herrmannshof III“ beschlossen hat. Der Änderungsbeschluss wurde am 24.03.2016 ortsüblich bekanntgemacht.
Mit dem Bebauungsplan Nr. XX 2. Änderung Gewerbegebiet „Im Herrmannshof III“ werden
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Autohauses mit Werkstatt
auf einer Fläche von 4.410 m² in der Gemeinde Burgoberbach ermöglicht.
Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. XX
2. Änderung Gewerbegebiet „Im Herrmannshof III“ umfasst eine Größe von ca. 2,0 ha.
Von der Planänderung sind die Flst. Nrn. 529, 528, 527/1, 527 und 527/2 (Teilfläche) der Gemarkung Burgoberbach betroffen.
Die Erweiterungsfläche soll gemäß § 8 BauNVO als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen
werden.
Die Prüfung des Planentwurfs durch die Verwaltung hat ergeben, dass Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden.
Rechtliche Würdigung
Beteiligung i.S.v. § 4 Abs. 1 BauGB
Beschluss
Der BUL-Ausschuss nimmt die Planungen (Änderung des Bebauungsplanes) der Gemeinde Burgoberbach zur Kenntnis. Da Belange der Stadt Herrieden nicht berührt werden, wird den vorgelegten Planungen zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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13. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXI "An der Weiherschneidbacher Straße", Gemeinde Burgoberbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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19.04.2016
|
ö
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13 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 30.03.2016, eingegangen am 01.04.2016, teilte die Härtfelder IngenieurTechnologien GmbH aus Bad Windsheim im Auftrag der Gemeinde Burgoberbach mit, dass der Gemeinderat Burgoberbach in seiner Sitzung am 29.10.2015 die Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XXI „An der Weiherschneidbacher Straße“ beschlossen hat. Der Änderungsbeschluss wurde am 24.03.2016 ortsüblich bekanntgemacht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. XXI „Erweiterung An der Weiherschneidbacher
Straße“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung eines ca. 2,98
ha (ohne externe Kompensationsflächen) großen Wohngebietes in der Gemeinde Burgoberbach, Gemarkung Burgoberbach, geschaffen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Weiherschneidbacher Straße“ umfasst eine Größe von ca. 2,98 ha.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes wird wie folgt abgegrenzt:
- Im Osten durch die Flst. Nrn. 667/1 (Teilfläche), 678 und 712 (Teilfläche).
- Im Süden durch die Flst. Nrn. 666, 663, 650 (Teilfläche) und 651.
- Im Westen durch Flst. 632 (Teilfläche).
- Im Norden durch die Flst. Nrn. 659/18, 659/19, 659/20, 659/21, 659 (Teilfläche),
659/22, 659/29, 666 und 667 der Gemarkung Burgoberbach.
Der räumliche Geltungsbereich des geplanten Spielplatzes wird wie folgt abgegrenzt:
- Im Osten durch Flst. 632 (Teilfläche).
- Im Süden durch Flst. 652.
- Im Westen durch den Hesselbach mit der Flst. 439 (Teilfläche).
- Im Norden durch Flst. 654 der Gemarkung Burgoberbach.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes (Plangebiet und Spielplatz)
beinhaltet folgende Grundstücke:
Flst. Nrn. 661, 664, 665, 662, 667/1 (Teilfläche), 666 (Teilfläche) sowie die Flst. 653 der
Gemarkung Burgoberbach.
Das Plangebiet soll gemäß § 4 BauNVO als Allgemeines Wohngebiet (WA) sowie als
öffentliche Grünfläche (Kinderspielplatz) ausgewiesen werden.
Gemäß § 5 BauGB regelt der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan die
Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde. Bebauungspläne sind gemäß §
8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Da das geplante Wohnbaugebiet (WA-Gebiet) nicht im Flächennutzungsplan ausgewiesen
ist, findet parallel zur Erweiterung des Bebauungsplanes „An der Weiherschneidbacher
Straße“ eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Burgoberbach statt. Diese 5. Flächennutzungsplanänderung umfasst das geplante
Wohnbaugebiet und soll im Flächennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche (W) ausgewiesen werden.
Die Prüfung des Planentwurfs durch die Verwaltung hat ergeben, dass Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden.
Rechtliche Würdigung
Beteiligung i.S.v. § 4 Abs. 1 BauGB
Beschluss
Der BUL-Ausschuss nimmt die Planungen (Erweiterung des Bebauungsplanes) der Gemeinde Burgoberbach zur Kenntnis. Da Belange der Stadt Herrieden nicht berührt werden, wird den vorgelegten Planungen zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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14. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XXII Gewerbegebiet "Im Herrmannshof II" sowie vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet "Großflächiger Einzelhandel", Gemeinde Burgoberbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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19.04.2016
|
ö
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14 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 30.03.2016, eingegangen am 01.04.2016, teilte die Härtfelder IngenieurTechnologien GmbH aus Bad Windsheim im Auftrag der Gemeinde Burgoberbach mit, dass der Gemeinderat Burgoberbach in seiner Sitzung am 30.07.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XXII für das Gewerbegebiet „Im Herrmannshof II“ (nördlich der Winterschneidbacher Straße) sowie eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für ein sonstiges Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ beschlossen hat. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 24.03.2016 ortsüblich bekanntgemacht.
In der Gemeinderatssitzung am 18.02.2016 wurde eine Änderung des
Aufstellungsbeschlusses vom 30.07.2015 zum Bebauungsplan Nr. XXII Gewerbegebiet „Im
Herrmannshof II“ sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet „Großflächiger
Einzelhandel“ beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. XXII Gewerbegebiet „Im Hermannshof II“ sowie dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ werden u.a. die Voraussetzungen für die Ansiedlung eines EDEKA-Marktes in Burgoberbach geschaffen. Zudem soll das Bemusterungszentrum Nürminger mit in den Geltungsbereich integriert werden, um den derzeitigen Bestand planungsrechtlich abzusichern.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XXII Gewerbegebiet
„Im Herrmannshof II“ sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ umfasst eine Größe von insgesamt ca. 2,23 ha. Das Gewerbegebiet „Im Herrrmannshof II“ hat eine Größe von 8.340 m², das geplante Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ weist eine Fläche von 5.814 m² auf.
Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:
- Im Osten durch die Flst. Nrn. 439/3 (Teilfläche), 481 (Teilfläche) und 533/2.
- Im Süden durch die Flst. Nrn. 531/5 (Teilfläche), 500, 494/7 (Teilfläche) und 495/1 (Teilfläche).
- Im Westen durch die Flst. Nrn. 481 und 456.
- Im Norden durch Flst. 451 (Teilfläche) der Gemarkung Burgoberbach.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes beinhaltet folgende Grundstücke:
Flst. Nrn. 452, 452/1, 453, 454, 455 sowie 481 (Teilfläche) der Gemarkung Burgoberbach.
Das Plangebiet soll gemäß § 8 BauNVO als Gewerbegebiet (GE) und gemäß § 11 BauNVO
als Sonstiges Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“ ausgewiesen werden.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu
entwickeln. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. XXII Gewerbegebiet „Im
Herrrmannshof II“ und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Großflächiger
Einzelhandel“ wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Burgoberbach in einer 5.
Flächennutzungsplanänderung geändert, da das geplante Gewerbegebiet gegenüber der im
Flächennutzungsplan der Gemeinde Burgoberbach ausgewiesenen Gewerbefläche im
westlichen Bereich nicht deckungsgleich ist und das geplante Sondergebiet „Großflächiger
Einzelhandel“ im Flächennutzungsplan nicht ausgewiesen ist.
Die Prüfung des Planentwurfs durch die Verwaltung hat ergeben, dass Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden.
Rechtliche Würdigung
Beteiligung i.S.v. § 4 Abs. 1 BauGB
Beschluss
Der BUL-Ausschuss nimmt die Planungen (Änderung des Bebauungsplanes) der Gemeinde Burgoberbach zur Kenntnis. Da Belange der Stadt Herrieden nicht berührt werden, wird den vorgelegten Planungen zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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15. Verkehrssituation in Rauenzell, Hirtenweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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19.04.2016
|
ö
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|
15 |
Sachverhalt
In der Sitzung vom 02.02.2016 hat der BUL-Ausschuss beschlossen, aufgrund des Antrages der Anwohner des Hirtenweges, drei Fahrbahnverengungen im Hirtenweg aufzustellen. Zusätzlich wurde eine Geschwindigkeitsmessung in beide Richtungen durchgeführt. Diese hat ergeben, dass in die eine Richtung 28 km/h und in die andere Richtung 31 km/h gefahren wird. Nunmehr ging ein neuer Antrag auf Entfernung der Fahrbahnverengungen ein. Der Sachverhalt wird in der Sitzung erläutert.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss beschließt, dass die Fahrbahnverengungen wieder abgebaut und an anderer Stelle (Schrotfeld) aufgebaut werden sollen
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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16. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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19.04.2016
|
ö
|
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16 |
zum Seitenanfang
16.1. Johann Heller Fahrbahnverengung und Geschwindigkeitsmessung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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19.04.2016
|
ö
|
|
16.1 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Johann Heller regt an, vor Aufstellung der Fahrbahnverengungen im Schrotfeld, eine Geschwindigkeitsmessung durchzuführen. Dies wird von der Verwaltung veranlasst.
zum Seitenanfang
16.2. Max Heller Beleuchtung Freibadparkplatz
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
|
30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
|
19.04.2016
|
ö
|
|
16.2 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Max Heller erkundigt sich nach den momentanen Sachstand für die Beleuchtung am Freibadparkplatz. Bis zu einer der nächsten Sitzungen soll eine Aufstellung hinsichtlich der notwendigen Errichtungen
von Beleuchtungen erfolgen.
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16.3. Ludwig Bengel Randsteine bei der Norma
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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19.04.2016
|
ö
|
|
16.3 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Ludwig Bengel weist auf die hohen Randsteine bei der Einfahrt zur Norma hin und möchte wissen, ob diese von der Stadt errichtet worden sind. Eine Überprüfung wird vorgenommen.
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16.4. Ludwig Bengel Sanierung Kreuzwegstationen zum Friedhof
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
|
30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
|
19.04.2016
|
ö
|
|
16.4 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Ludwig Bengel erläutert, dass die Marianische Männerkongregation die Kreuzwegstationen zum Friedhof sanieren möchte. Heuer vier und nächstes Jahr drei Stationen. Von Seiten der Verwaltung wird auf die erforderliche Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis hingewiesen.
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16.5. Jürgen Leis Maibaum/Weihnachtsbaum für Birkach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
|
30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
|
19.04.2016
|
ö
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16.5 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Jürgen Leis bittet darum, ob heuer wieder ein Maibaum aus dem städtischen Wald geholt werden darf. Ebenso wird der alte, zu groß gewordene Weihnachtsbaum entfernt und eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden.
Beide Vorhaben sollen mit dem Stadtgärtner abgestimmt werden.
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16.6. Johann Heller Kostenübersicht Umbau Bauhof
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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19.04.2016
|
ö
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16.6 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Johann Heller bittet um eine Kostenübersicht über alle bisherige Bauabschnitte für den Umbau des Bauhofes. Diese soll bis zu einer der nächsten Stadtratssitzungen zusammen gestellt werden.
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17. Bürgeranfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
|
30. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
|
19.04.2016
|
ö
|
|
17 |
Sachverhalt
Es werden keine Bürgeranfragen gestellt.
Datenstand vom 29.12.2017 11:17 Uhr