Datum: 20.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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36. Stadtratssitzung
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20.04.2016
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1 |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Sennfelder von der Fränkischen Landeszeitung sowie 6 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Tagesordnung wird um drei Bekanntgaben ergänzt. Das sind TOP 3.1 „Klärschlammtrocknungsanlage Leutershausen“, TOP 3.2 „Notunterkunft in Herrieden“ und TOP 3.3 „Bosch hilft: Aktion für Flüchtlinge“
.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.04.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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36. Stadtratssitzung
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20.04.2016
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 06.04.2016
wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.
Dokumente
Download Niederschrift ö vom 06.04.2016.pdf
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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36. Stadtratssitzung
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20.04.2016
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3 |
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3.1. Klärschlammtrockungsanlage Leutershausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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36. Stadtratssitzung
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20.04.2016
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3.1 |
Sachverhalt
Die Klärschlammtrockungsanlage in Sachsen, Leutershausen, wurde von der Firma Süwag Grüne Energien und Wasser GmbH ab dem 15.04.2016 an die Firma REKO-THERM GmbH i.G. verkauft. Die Firma REKO-THERM GmbH i.G. ist unter anderem mit der Entsorgung des Klärschlamms in Herrieden beauftragt. Der Verwaltungsrat der RegioKomm Hesselberg gKU hat in seiner außerordentlichen Sitzung vom 29.02.2016 dem Verkauf zugestimmt. Bürgermeister Brandl ergänzt hierzu, dass der Vertrag bis 2018 läuft.
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3.2. Notunterkunft in Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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36. Stadtratssitzung
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20.04.2016
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3.2 |
Sachverhalt
Der Landrat des Landkreises Ansbach hat einen Brief an den Helferkreis Flüchtlingshilfe Herrieden gerichtet. Darin wird mitgeteilt, dass die Notunterkunft voraussichtlich in der Kalenderwoche 16 vorläufig
geschlossen wird. Der Landrat bedankt sich für das außergewöhnliche Engagement des Helferkreises. Bürgermeister Brandl verliest den Brief.
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3.3. "Bosch hilft": Aktion für Flüchtlinge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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36. Stadtratssitzung
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20.04.2016
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3.3 |
Sachverhalt
Bürgermeister Brandl gibt bekannt, dass die Fa. Bosch eine Spende an den Helferkreis Asyl in Höhe von 2.300,00 € getätigt hat.
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4. Änderung der Gebührenordnung der städtischen Musikschule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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36. Stadtratssitzung
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20.04.2016
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4 |
Sachverhalt
Am 08.04.2016 fand im Rahmen der „STÄDTISCHEN MUSIKSCHULE DINKELSBÜHL – FEUCHTWANGEN – HERRIEDEN – WASSERTRÜDINGEN“ eine Besprechung der beteiligten Bürgermeister im Hinblick auf die defizitäre Gebührensituation der Musikschule statt. Daraus resultierend wurde vorgeschlagen, eine Erhöhung des Einheimischentarifs A um ca. 10 % zum 01.09.2016 vorzunehmen. Weiterhin wird vorgesehen, ab dem 01.09.2017 die Gebühren jährlich um 2 % anzuheben, um die absehbaren Tarifsteigerungen und sonstigen Erhöhungen der Ausgaben (z.B. Energiekosten) wenigstens teilweise aufzufangen. U.a. trägt der Umstand bei, dass der hohe Schüleranteil von Kommunen, welcher keiner der Trägerstädte angehört (sog. „Auswärtige“), mitverantwortlich für die Kostenunterdeckung ist. Hier beträgt der Anteil je nach Stadt bis zu 40 %. In der bereits bestehenden Gebührenordnung gibt es bereits einen „Auswärtigentarif“ B, welcher aber nur unmaßgeblich höher als Tarif A und keinesfalls kostendeckend ist. Die Trägerstädte sind sich einig, dass der Teil des durch „Auswärtige“ verursachten Defizits nicht zu 100 % umzulegen sein wird, sondern dass die Trägerstädte weiterhin einen Sockelbetrag von 20 % des durch auswärtige Schüler zu verursachenden Defizits tragen werden – nicht zuletzt aufgrund der Zentralitätsfunktion der Trägerstädte für die Umlandgemeinden und die interkommunale Solidarität. In einer Umfrage, die derzeit gestartet wird, können die auswärtigen Gemeinden sich dazu erklären, welcher Tarif für ihre Gemeindeangehörigen gelten soll, möchten sie sich anteilig am Defizit beteiligen, werden entsprechende Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Aufgrund dieser Vereinbarungen werden die Beiträge der Gemeinden anhand der Unterrichtsbelegungen durch die jeweiligen Schüler erhoben. Es stehen drei Tarife zur Wahl:
a) Auswärtige Gemeinden, die (abgesehen vom Sockelbetrag von 20 %) ihren Gemeindeangehörigen den Tarif A ermöglichen wollen, haben der jeweiligen Trägerstadt den doppelten Unterschiedsbetrag zwischen Tarif A und B zu erstatten.
b) Tarif B gilt für auswärtige Schüler, deren Gemeinde nur den einfachen Unterschiedsbetrag zwischen Tarif A und B erstatten.
c) Tarif C gilt für auswärtige Schüler, deren Gemeinde sich nicht am Defizit beteiligen.
Zur besseren Veranschaulichung sind die derzeit gültige Gebührenordnung (Stand 01.09.2014) und die zum 01.09.2016 geplante Gebührenordnung digital als Anlage dem TOP beigefügt.
Beschluss
1. Die Gebührenordnung der Städtischen Musikschule wird mit Wirkung zum 01.09.2016 entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf neu gefasst, die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die bisher geltende Gebührenordnung tritt zum 31.08
.2016 außer Kraft.
2. Ab dem 01.09.2017 werden die Gebühren jährlich, jeweils zum 01.09., um 2 % erhöht und die Beträge jeweils auf volle Euro aufgerundet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download Geb.Ord.01.09.2014.pdf
Download Geb.Ord.01.09.2016.pdf
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5. Erneuerung der Ortsdurchfahrt Neunstetten im Zuge der St 2249 - Unterhalt Rohrnetz Wasserleitung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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36. Stadtratssitzung
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20.04.2016
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5 |
Sachverhalt
In der BUL-Ausschusssitzung am 19.04.2016 wurde über folgenden Sachverhalt beraten:
„Im Zuge der Ausbauarbeiten der St 2249 in Neunstetten (Hauptstraße) sind umfangreiche Maßnahmen an der Wasserleitung vorzunehmen. Dabei sind die Wasserleitungshausanschlüsse in der Hauptstraße auszuwechseln und Schiebergestänge und Schieberkappen zu erneuern.
Leistungsumfang:
- Auswechseln von 10 Hausanschlussleitungen im Bereich der St 2249 in offener Bauweise
- Kopflöcher für die Auswechslung der Schiebergestänge
Durch das Ing.-Büro Heller wurde eine Kostenberechnung vorgelegt. Die Kostenschätzung beinhaltet die Grabarbeiten in offener Bauweise ohne Wasserleitungsmaterialien und die Kopflöcher für die Auswechslung der Schiebergestänge. Insgesamt werden die Grabkosten für Wasserleitungsarbeiten auf ca. 30.000,00 € brutto geschätzt. Von der bautechnischen Abteilung wird vorgeschlagen, für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Neunstetten in die Gesamtausschreibung (Leistungsverzeichnis) einen Bereich/Titel „Grabarbeiten der Wasserleitung“ mit aufzunehmen.
Somit obliegt die Gewährleistung der Baumaßnahme bei dem Vertragspartner (Tiefbaufirma).
Die Montagearbeiten der Wasserleitung werden in Eigenregie durch das Wasserwerk der Stadt Herrieden vorgenommen.“
Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Leistungen für Grabarbeiten der Wasserleitung (Hausanschlüsse, Hydranten) in die Gesamtausschreibung zur Erneuerung der Ortsdurchfahrt Neunstetten im Zuge der St 2249 mit aufzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 8150.5100 ca. 30.000,00 € brutto Grabarbeiten/Unterhalt Wasserleitung
HHSt. 8150.5100 ca. 7.000,00 € brutto Materialkosten/Unterhalt Wasserleitung
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses vom 19.04.2016 an und beschließt die Leistungen für Grabarbeiten der Wasserleitung (Hausanschlüsse, Hydranten) in die Gesamtausschreibung zur Erneuerung der Ortsdurchfahrt Neunstetten im Zuge der St 2249 mit aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download S45C-Neunstetten WL.pdf
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6. Zuschussantrag Kath. Kirche - Holzwurmbekämpfung in der Stiftsbasilika
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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36. Stadtratssitzung
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20.04.2016
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6 |
Sachverhalt
Das Kath. Pfarramt Herrieden beabsichtigt im Innenraum der Stiftsbasilika eine Holzwurmbekämpfung im August diesen Jahres durchzuführen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 53.000 €, wobei der kirchliche Anteil bei 42.000 € liegt. Der staatliche Zuschuss beläuft sich auf 11.000 €.
Es wird um Gewährung eines städtischen Zuschusses gebeten. Die übliche Zuschusshöhe beträgt 10 % aus dem kirchlichen Gesamtaufwand von 42.000 €. Daher berechnet sich ein Zuschuss von 4.200 €. Da der Antrag erst nach Verabschiedung des Haushalts 2016 einging und somit keine Haushaltsmittel für diese Maßnahme vorgesehen sind, soll der Zuschuss im Haushalt 2017 berücksichtigt werden.
Finanzielle Auswirkungen
HH-Jahr: 2017
HHSt. 3700.9870: 4.200 €
Beschluss
Der Stadtrat gewährt für die Holzwurmbekämpfung in der Stiftsbasilika einen Zuschuss von 10 % aus dem kirchlichen Aufwand von 42.000 €, d.h. 4.200 €. Da vom Kath. Pfarramt Herrieden für 2016 keine Haushaltsmittel für diese Maßnahme angemeldet wurden, soll der Zuschuss im Haushalt 2017 eingeplant und ausgezahlt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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7. Kläranlage Elbersroth - Neuanschaffung Drehkolbengebläse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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36. Stadtratssitzung
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20.04.2016
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7 |
Sachverhalt
In der Sitzung des BUL-Ausschusses am 19.04.2016 wurde über folgenden Sachverhalt beraten: „Wie in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 02.02.2016 in TOP 4.3 bekanntgegeben, ist eines der beiden Drehkolbengebläse ausgefallen. Auch das zweite Drehkolbengebläse macht inzwischen große Probleme. Würde dieses auch ausfallen, wäre die Reinigungsleistung bei 0 %. Daher hat die Verwaltung 3 Firmen zur Abgabe eines Angebotes für neue Drehkolbengebläse angefragt. Zwei gültige Angebote sind bei der Verwaltung eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Augustin GmbH (Fabrikat Kaeser) aus Gunzenhausen mit einer Angebotssumme von 27.114,15 € brutto abgegeben. Die beiden neuen Drehkolbengebläse sind so ausgelegt, dass sie für den geplanten Umbau der Kläranlage ausreichen. Die Summe würde dann bei der Sanierung entfallen.“
Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Beauftragung der Firma Augustin aus Gunzenhausen mit einem Aufwand von 27.114,15 brutto zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 7005.9400 27.114,15 € brutto außerplanmäßig
Zur Deckung der Summe wird HHSt. 7001.9526 50.000 € (Inlinersanierung Siedlung West BA IV - Verschieben auf 2017) herangezogen.
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses vom 19.04.2016 an und beauftragt die Firma Augustin aus Gunzenhausen mit einem Aufwand von 27.114,15 € brutto den Auftrag auszuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download 2016-03-23_Vergabevorschlag Baumeister.pdf
Download 2016-03-23_Vergabevorschlag Gerüst.pdf
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8. Bauvoranfrage für den Neubau eines Lebensmittelmarktes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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36. Stadtratssitzung
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20.04.2016
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8 |
Sachverhalt
In der Sitzung des BUL-Ausschusses am 19.04.2016 wurde über folgenden Sachverhalt beraten:
„Bauvoranfrage für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes der Firma Lidl Dienstleistung GmbH Co. KG auf Flst. 1213/4, Gemarkung Herrieden, Industriestraße 7, im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „Herrieden“.
Die Firma Lidl Dienstleistung GmbH möchte einen neuen Lebensmittelmarkt errichten. Das Bauvorhaben soll eine Verkaufsfläche von 1.397,10 m² bekommen. Es soll abgeklärt werden, ob dies planungsrechtlich zulässig ist. Ein rechtskräftiger Bescheid des Landratsamtes wird angestrebt.“
Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an und beschließt die gemeindliche Einvernahme zu erteilen
.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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9. Bundesverkehrswegeplan 2030 - Resolution des Landkreises Ansbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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36. Stadtratssitzung
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20.04.2016
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9 |
Sachverhalt
Am 12.04.2016 wurde im Auftrag von Herrn Landrat Dr. Jürgen Ludwig eine E-Mail mit folgendem Inhalt an Herrn Ersten Bürgermeister Alfons Brandl versandt:
„An
Herren Oberbürgermeister der Großen Kreisstädte,
Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Ansbach
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Kreisausschuss des Landkreises Ansbach hat in seiner Sitzung vom 11.04.2016 die beigefügte Resolution zum Bundesverkehrswegeplan 2030 verabschiedet.
Wir geben Ihnen diese im Auftrag von Herrn Landrat Dr. Ludwig zur Kenntnis mit der Anregung, in Ihrem Gremium das Thema entsprechend zu diskutieren und sich ggf. dieser Resolution anzuschließen...“
Herr Bürgermeister Brandl verliest die Resolution, die dem Protokoll als Anlage beigefügt ist.
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Resolution des Landkreises Ansbach an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download Resolution des Landkreises Ansbach.pdf
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10. Ausbau Ortsdurchfahrt Elbersroth 1. BA - Auftrag zur Errichtung von Straßenbeleuchtungsanlagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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36. Stadtratssitzung
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20.04.2016
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10 |
Sachverhalt
In der Sitzung des BUL-Ausschusses am 19.04.2016 wurde über folgenden Sachverhalt beraten:
„Für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Elbersroth, 1. BA, wurde für die Errichtung einer neuen Straßenbeleuchtungseinrichtung in LED-Ausführung von der Main-Donau-Netzgesellschaft eine Planung mit Kostenangebot vorgelegt. In der Planung sind 17 Leuchten vom Typ Streetlight 10 mini LED in Stahlausführung mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m vorgesehen.
Die bestehenden sog. Peitschenleuchten (RS 8) werden abgeklemmt, zurückgebaut und entsorgt.
In den Gesamtkosten sind die Vorbereitung der Leuchtenstandorte, die Kabelverlegung durch MDN, das Abklemmen und der Anschluss sowie der Rück- und Einbau der Leuchten beinhaltet.
Nach dem Kostenangebot der Main-Donau-Netzgesellschaft betragen die Gesamtkosten 33.893,64 € brutto.“
Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Beauftragung der Main-Donau-Netzgesellschaft zur Lieferung und Einrichtung der Straßenbeleuchtungsanlage mit einer Angebotssumme von 33.893,64 € brutto zuzustimmen.
Rechtliche Würdigung
HHSt. 6700.9600 ca. 33.893,64 € brutto
Haushaltsansatz 2016 140.000,00 € brutto
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses vom 19.04.2016 an und beschließt die Main-Donau-Netzgesellschaft zur Lieferung und Errichtung der Straßenbeleuchtungsanlage mit einer Angebotssumme von 33.893,64 € brutto zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download Angebot Sl 10 mini LED 27W Mast 6m OT Elbersroth.pdf
Download Beleuchtungsplan OT Elbersroth.pdf
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11. Sanierung der Wege im Friedhof St. Martin Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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36. Stadtratssitzung
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20.04.2016
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11 |
Sachverhalt
Das Kath. Pfarramt Herrieden beabsichtigt die Wege innerhalb des Friedhofs St. Martin zu sanieren. Die Wege zwischen Kirchenvorplatz und mittlerem Wasserschöpfbecken und vom Kirchenvorplatz zum Steinweg wurden vor ca. 60 Jahren angelegt und weisen mittlerweile starke Unebenheiten auf.
Die Gesamtkosten werden auf 30.000 € geschätzt. Es wird um Gewährung eines Zuschusses gebeten. Die übliche Zuschusshöhe beträgt 33 % zu den Gesamtkosten, identisch zur Sanierung der Friedhofswege in Elbersroth und Rauenzell. Dementsprechend berechnet sich ein Zuschuss von 10.000 €. Da in diesem Jahr keine Haushaltsmittel für diese Maßnahme vorgesehen sind, soll der Zuschuss im Haushalt 2017 eingeplant werden.
Finanzielle Auswirkungen
HH-Jahr: 2017
HHSt. 3700.9870: 10.000 €
Beschluss
Der Stadtrat gewährt für die Sanierung der Wege des Friedhofs St. Martin einen Zuschuss von 33 % aus dem kirchlichen Aufwand von 30.000 €, d.h. 10.000 €. Da vom Kath. Pfarramt Herrieden für 2016 keine Haushaltsmittel für diese Maßnahme angemeldet wurden, soll der Zuschuss im Haushalt 2017 eingeplant und ausgezahlt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlagen.pdf
Download Schreiben Pfarrer.pdf
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12. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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36. Stadtratssitzung
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20.04.2016
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ö
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12 |
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12.1. Anfrage von Aurelia Pelka - Protokolle der BUL-Ausschuss-Sitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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36. Stadtratssitzung
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20.04.2016
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ö
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12.1 |
Sachverhalt
Frau Pelka teilt mit, dass die Protokolle der BUL-Ausschuss-Sitzungen auf der Homepage der Stadt Herrieden über das Ratsinformationssystem nicht einsehbar sind.
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12.2. Anfrage von Armin Jechnerer - Altes Altmühlbad
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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36. Stadtratssitzung
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20.04.2016
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ö
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12.2 |
Sachverhalt
Herr Jechnerer fragt an, ob am alten Altmühlbad Ruhebänke aufgestellt sind. Weiter fragt er an, ob eine Hinweistafel angebracht und ein Bootseinstieg geschaffen
werden kann.
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13. Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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36. Stadtratssitzung
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20.04.2016
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ö
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13 |
Sachverhalt
Es wird keine Bürgeranfrage gestellt.
Datenstand vom 10.10.2016 09:16 Uhr