Datum: 08.06.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzungsdatum
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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Sachverhalt
Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Reum von der Fränkischen Landeszeitung, den Citymanager, Herrn Jocher, Frau Vogelsang, Planungsbüro Vogelsang, und Herrn Klebe, Landschaftsplanung Klebe
, Herrn Prof. Dr. May und Herrn Grombach, Fachhochschule Ansbach, sowie 29 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Tagesordnung wird um zwei Bekanntgaben ergänzt, das sind mit TOP 3.8 „Roadshow, eine Veranstaltungsreihe für private Bauherren und interessierte Handwerksbetriebe“ und unter TOP 3.9 „Kulturwochenende am 11. und 12.06.2016“. Der TOP 5 „Formlose Bauvoranfrage: Entwurfsplanung CETPM – Mischgebiet Sandfeld“ wird verschoben und nach TOP 7 „Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeugs LF 8 der Feuerwehr Herrieden“ behandelt.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.05.2016
Gremium
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Sitzung
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2016
wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt.
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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3 |
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3.1. Musikschulgebührenordnung
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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3.1 |
Sachverhalt
In der Besprechung am 10.05.2016 mit den Bürgermeistern der „Entsendegemeinden“ der auswärtigen Musikschüler wurde diesen die Möglichkeit eingeräumt, sich eigenständig auf ein einvernehmliches Angebot der Beteiligung zu einigen, nachdem das uns vorgeschlagene Modell der (80 % / 40% /0 %-Beteiligung mit der Folge der ggf. deutlich höheren Gebühren für Auswärtige) keinen Konsens fand.
Oberbürgermeister Dr. Hammer regte dabei an, die in Herrieden und Dinkelsbühl schon beschlossene Gebührenerhöhung mit den drei Tarifen (A, B und C) noch nicht zum 01.09.2016 anzuwenden.
Dinkelsbühl und Herrieden werden sich – entsprechend dem im RIS hinterlegten Entwurf – bis auf weiteres mit einer Erhöhung der derzeitigen Gebührentarife A und B um je ca. 10 % begnügen.
Evtl. kann dann eine neue Gebührenordnung zum 01.01.2017 oder zum 01.09.2017 umgesetzt werden, wenn klar ist, ob und wie die Beteiligung der Auswärtigen aussieht.
Dokumente
Download Gebührenordnung 2016_01.06.2016.pdf
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3.2. Rechtsaufsichtliche Stellungnahme zum Mittelschulverbandshaushalt 2016
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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3.2 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 22.04.2016 hat das Landratsamt Ansbach die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 des Mittelschulverbandes Herrieden gewürdigt. Die Haushaltssatzung 2016 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Kreditermächtigung, Verpflichtungsermächtigung) und bedarf somit keiner Genehmigung durch die Rechtsaufsicht. Die Zusammenfassung lautet: „Im Haushaltsjahr 2016 und im Finanzplanungszeitraum 2017 – 2019 ist die finanzielle Situation des Mittelschulverbandes Herrieden gesichert. Es bestehen keine Einwände gegen die Haushaltssatzung 2016 mit Anlagen.“
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3.3. Schülerzahlen und -umlage in den Schulverbänden
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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3.3 |
Sachverhalt
Die Aufstellung ist unter dem entsprechenden TOP im RIS hinterlegt.
Dokumente
Download Schülerzahlen_Mittelschulverbund_17.11.2015.pdf
Download Schulvergleich_2016.pdf
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3.4. Kommunalinvestitionsprogramm KIP; zur Förderung vorgesehene Projekte
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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3.4 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Bewilligung nach dem Kommunalinvestitionsprogramm KIP wurde von der Regierung von Mittelfranken bekanntgegeben, dass der Schulverband Aurach-Elbersroth-Weinberg für die Maßnahme „Schulsporthalle Weinberg“ mit einer Fördersumme von 49.300 € vorgesehen ist.
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3.5. Umgestaltung Altmühhaag Bereich Wegebauarbeiten und Neuanlage Fußweg Altmühlhaag-Fuggerstraße - Schlussrechnung
Gremium
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Sitzung
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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3.5 |
Sachverhalt
Für die Wegebauarbeiten am Altmühlhaag mit Neuanlage des Fußweges zur Fuggerstraße wurde durch das Architekturbüro Jechnerer die Schlussrechnung der Firma Ulsenheimer Bau vorgelegt. Die gesamte Baumaßnahme wurde mit 153.166,58 € brutto schlussgerechnet. Die Auftragssumme nach der Ausschreibung lag bei 132.924,64 € brutto.
Die entstandenen Mehrkosten in Höhe von 20.241,94 € brutto sind durch folgende zusätzliche Leistungen zu begründen:
- Zusätzliche Pflasterung Fußweg zum Storchentor
- Erneuerung Einzeiler entlang Gärten und Ausführung als Stabgitterzaun
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3.6. Wegfall der Nichtöffentlichkeit
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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Sachverhalt
Der Grund für die Beratung und Beschlussfassung im nicht-öffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 16.03.2016, TOP 7 – Antrag der Fraktion Freie Wähler für eine Stelle als Jugendsozialarbeiter, ist weggefallen.
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3.7. Festschrift - 20 Jahre Hochschule Ansbach
Gremium
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Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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3.7 |
Sachverhalt
Die Festschrift der
Hochschule Ansbach wird in Umlauf gegeben.
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3.8. Roadshow - eine Veranstaltungsreihe für private Bauherren und interessierte Handwerksbetriebe
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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3.8 |
Sachverhalt
Herr Jocher stellt den Flyer „Roadshow“ vor. Anschließend lädt er
alle Interessierten zur Auftaktveranstaltung „Wissenswertes zu Erwerb & Renovierung von Immobilien“ am 12.07.2016, um 19:00 Uhr, ins Hotel „Zur Sonne“ Herrieden, ein.
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3.9. Kulturwochenende am 11. und 12.06.2016
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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3.9 |
Sachverhalt
Frau Schwander lädt zum bevorstehenden Kulturwochenende am 11. und 12.06.2016 ein. Das Fest der Nationen bildet am 11.06.2016 ab 13:00 Uhr
den Auftakt zum diesjährigen Kulturwochenende.
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4. Aufstellung Bebauungsplan Nr. 15.3 "Schrotfeld" mit integriertem Grünordnungsplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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Sachverhalt
Aufstellung Bebauungsplan Nr. 15.3 „Schrotfeld“ mit integriertem Grünordnungsplan der Stadt Herrieden
Zu diesem Tagesordnungspunkt werden Frau Vogelsang vom Planungsbüro Vogelsang und Herr Klebe vom Büro Landschaftsplanung Klebe, Nürnberg, begrüßt.
a) Beratung über Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Es wurden 21 Behörden/TÖB mit Brief vom 01.03.2016 angeschrieben und gebeten, sich bis zum 05.04.2016 im Hinblick auf den erforderlichen Umfang der Umweltprüfung zu äußern.
Von den angeschriebenen Dienststellen haben sich 15 schriftlich geäußert, davon haben acht Dienststellen Anregungen und Hinweise zur Planung vorgebracht (Die Stellungsnahmen sind ebenfalls im RIS hinterlegt).
b) Beratung über Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger)
Während der Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 04.03.2016 bis 05.04.2016 in Form einer öffentlichen Auslegung gingen drei Stellungnahmen ein.
Diskussionsverlauf
Stadtratsmitglied Armin Jechnerer schlägt vor, dass in der Nürnberger Straße und in der Hohenberger Straße eine Temporeduzierung angebracht wird, zumindest in der Zeit, in der die Schüler unterwegs sind. Herr Strauß spricht die einst angedachte Umgehungsstraße an und stellt fest, dass sich der Stadtrat im Rahmen einer Klausurtagung bereits einig war, dass diese in dem freien Korridor zwischen Hohenberg und Herrieden aufgrund der Entwicklungen nicht mehr zeitgemäß ist. Hierfür muss im Rahmen des Flächennutzungsplanverfahrens nach Alternativen gesucht werden. Mehrere Stadtratsmitglieder äußerten in der weiteren Diskussion Zustimmung zu dem Vorschlag. Es wurde auch vorgeschlagen, einen weiteren Fußweg für eine bessere bzw. kürzere Anbindung im Plangebiet vorzusehen. Bürgermeister Brandl teilt mit, dass die Telekom im neuen Baugebiet Glasfaserleitungen in jedes Anwesen auf eigene Kosten legen wird. Herr Michael Gögelein fragt an, wann das Baugebiet erschlossen sein wird. Frau Vogelsang antwortet, dass voraussichtlich in der letzten Sitzung vor der Sommerpause der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden kann. Mit der Erschließung könnte dann im Herbst 2016 begonnen werden.
Beschluss
a) Der Stadtrat stimmt den Abwägungsvorschlägen der Anlage zu.
b) Billigung Entwurf und Auslegungsbeschluss
Der Stadtrat billigt den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15.3 „Schrotfeld“ mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 08.06.2016 sowie den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht unter Einbeziehung der o.g. Abwägungsergebnisse und beschließt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
c) Weiteres Verfahren
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 15.3 „Schrotfeld“ mit integriertem Grünordnungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Das Planungsbüro Vogelsang wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen und die Stellungnahmen zum Entwurf der Planung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Dokumente
Download BBP 15.3 Schrotfeld Vorentwurf Abwägung.pdf
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5. Beschaffungskonzept Fuhrpark Feuerwehr Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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08.06.2016
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5 |
Sachverhalt
Andreas Baumgärtner von der Stadtverwaltung stellt das aktuelle Fahrzeugbeschaffungskonzept für die Feuerwehr Herrieden vor. Bürgermeister Alfons Brandl, Kommandant Stefan Beckenbauer sowie Andreas Baumgärtner haben dieses Konzept bereits mit der Landkreisführungskraft, Kreisbrandrat Thomas Müller, abgesprochen. Das Beschaffungskonzept ist als Anlage dieses Tagesordnungspunktes im RIS hinterlegt und wird auch beim Feuerwehrbedarfsplan mit berücksichtigt.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt dem vorgestellten Beschaffungskonzept Variante A (ohne Abrollbehälter Wasser)
für die Feuerwehr Herrieden vorbehaltlich der jährlichen Haushaltslage zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Arnold Pelka war bei der Abstimmung nicht im Saal.
Dokumente
Download Fahrzeugkonzept - Wirtschaftlicher Vergleich.pdf
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6. Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeugs LF 8 der Feuerwehr Herrieden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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08.06.2016
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6 |
Sachverhalt
Der 1. Kommandant der Feuerwehr Herrieden, Stefan Beckenbauer, beantragt die Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeugs LF 8 (35 Jahre alt) durch ein Logistikfahrzeug.
Das Logistikfahrzeug soll als Wechselladerfahrzeug (WLF) ausgeführt werden. Dies hat aus Sicht der Feuerwehr Herrieden folgende Gründe:
- Die Anschaffung eines solchen Systems würde langfristig gesehen ein flexibles und schnelles Reagieren auf die Entwicklung der Stadt ermöglichen.
- Ein Transport der vorhandenen Gerätschaften aus dem Löschgruppenfahrzeug LF 8, der Beladung des Verkehrssicherungsanhängers und des Ölschadenanhängers wären sofort möglich, da das zulässige Gesamtgewicht und damit auch die Nutzlast mehr Spielraum lassen als z. B. bei einem Gerätewagen Logistik oder einem Versorgungs-LKW nach DIN.
- Der Transport von Sandsäcken oder anderen Transportgütern wäre im Großschadensfall ohne Probleme auf einer einfachen Mulde realisierbar.
Die Anschaffung soll folgende Ausstattung beinhalten:
- Trägerfahrzeug mit Haken
- geschlossene Wechselmulde in Ausführung Transport mit angebauter Hebebühne und inkl. der Rollcontainer zum Verlasten des Materials
- Standardmulde
Der Gesamtpreis wird auf ca. 232.000 € geschätzt und ist im Haushalt 2016 mit 240.000 € inkl. Ersatzbeschaffung des Rettungsbootes veranschlagt.
Laut schriftlicher Stellungnahme des Kreisbrandrates entspricht die Beschaffung eines Logistikfahrzeuges für die Feuerwehr Herrieden dem unter anderem am 12.04.2016 besprochenen und fortgeschriebenen Ausstattungskonzeptes auf Grundlage von insgesamt sieben notwendigen Stellplätzen für die kommunalen Feuerwehreinsatzfahrzeuge im Feuerwehrgerätehaus Herrieden.
Die Stationierung eines einzelnen Wechselladerfahrzeuges zum Transport von wechselbaren Abrollbehältern ist aufgrund der Größe und des Aufgabenbereiches der Feuerwehr Herrieden nicht zu empfehlen. Ein Konzept zur Stationierung von WLF sieht die Vorhaltung von mindestens zwei Trägerfahrzeugen und mehreren austauschbaren Abrollbehältern bei größeren Feuerwehren vor.
Denkbar wäre die Feuerwehr Herrieden in einem landkreisweiten Stationierungskonzept mit mehreren Wechselladerstandorten zu berücksichtigen. Solche Konzept-Planungen liegen für den Landkreis bisher nicht vor und sind derzeit auch nicht vorgesehen, da der Kreis auf Grundlage eines zuletzt im Jahr 2011 verabschiedeten Sonderfahrzeugkonzeptes die Beschaffung von einzelnen Sonderfahrzeugen durch die Kommunen, wie beispielsweise Drehleitern oder Groß-Tanklöschfahrzeuge finanziell fördert.
Herr Kreisbrandrat Thomas Müller empfiehlt deshalb, ein Standard-Einsatzfahrzeug "Logistik", z. B. einen Versorgungs-LKW, zu beschaffen, um weitere zusätzliche finanzielle Investitionen für z. B. neue bzw. ergänzende Stellplätze im Feuerwehrhaus Herrieden zu vermeiden. Sollte das Logistik-Fahrzeug dennoch auf Abrollbehälter-Basis beschafft werden, ist darauf zu achten, dass eine ordnungsgemäße Unterbringung des Fahrzeuges im Feuerwehrgerätehaus unter Beachtung der UVV sichergestellt ist.
Zur staatlichen Förderung kann gesagt werden, dass ohne ein Landkreiskonzept keine Förderung eines WLF möglich ist. Des Weiteren ist auch die Förderung eines Logistikfahrzeugs auf Basis eines WLF in Bayern nicht möglich. Dies wurde mit der Regierung von Mittelfranken geklärt.
Darstellung Finanzierungsmehraufwand im Vergleich Versorgungs-LKW (vom Kreisbrandrat gefordert sowie staatlich gefördert) und Wechselladersystem:
(€ in BRUTTO)
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Versorgungs-LKW
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Wechselladersystem
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Geschätzte Gesamtkosten
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175.000 €
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232.000 €
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Förderung
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38.900 €
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0 €
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Beteiligung Feuerwehrverein
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0 €
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Abstimmung Mitglieder- versammlung notwendig
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Gesamtaufwand
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136.100 €
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232.000 €
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Geschätzter Mehraufwand
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95.900 €
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Über die Beteiligung des Feuerwehrvereins der Feuerwehr Herrieden am Kauf des WLF ist eine Abstimmung in einer Mitgliederversammlung notwendig. Bis dahin ist die Bezuschussung des Vereins in der Schwebe.
Das zu verkaufende Löschgruppenfahrzeug LF 8 soll über die Zollauktion versteigert werden. Es kann mit ca. 5.000 € Erlös gerechnet werden.
Die beschränkte Ausschreibung des WLF soll so gestaltet werden, dass die Anbieter die Möglichkeit haben, Neufahrzeuge, Vorführ- und Gebrauchtfahrzeuge berücksichtigen können, da unter Umständen aufgrund der Kommunalrabatte ein Neufahrzeug wirtschaftlicher als ein Gebrauchtfahrzeug ist.
Die Ausschreibung soll in folgende Lose eingeteilt werden:
1. Fahrgestell ca. 135.000 €
2. Feuerwehrtechnischer Aufbau ca. 70.000 €
3. Beladung (Rollcontainer) ca. 25.000 €
Finanzielle Auswirkungen
Ausgabe: HHSt.: 1300.9350: 240.000 € abzgl. Anschaffung des Bootes ca. 8.000 €
Einnahme: HHSt.: 1300.3680: Über die Beteiligung des Feuerwehrvereins muss in einer Mitgliederversammlung abgestimmt werden.
HHSt.: 1300.3450: 5.000 € Verkauf altes Löschgruppenfahrzeug LF 8
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeugs LF 8 der Feuerwehr Herrieden durch ein Wechselladerfahrzeug wie oben angegeben zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
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7. Formlose Bauvoranfrage: Entwurfsplanung CETPM - Mischgebiet Sandfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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08.06.2016
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Sachverhalt
In der Sitzung des BUL-Ausschusses am 07.06.2016 hat der beauftragte Architekt die Entwurfsplanung vorgestellt. Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „
Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Gebäudehöhe, die sich um ca. 0,80 m erhöhen, und den Aufschüttungen, die sich ebenfalls um ca. 0,80 m erhöhen, zuzustimmen.“
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Feststellung der Jahresrechnung 2014
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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08.06.2016
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8 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Dieter Bunsen trägt den Sachverhalt vor. In der Sitzung vom 23.09.2015 nahm der Stadtrat die Jahresrechnungen 2014 der Stadt Herrieden, der Armendürftungsstiftung Herrieden, der Strobel`schen Stipendienstiftung und der Stadtstiftung Herrieden zur Kenntnis und verwies sie zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 GO). Das Gremium hat hierzu insgesamt acht Sitzungen abgehalten.
Die Rechnungsprüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob
- Haushaltssatzung und Haushaltsplan eingehalten worden sind,
- Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind sowie die
Jahresrechnung und die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,
- wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
- die Aufgaben mit geringem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise
wirksamer erfüllter werden können.
Inhalt und Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung sind im Bericht vom 10.05.2016 aufgezeigt. Die Fraktionen erhielten im Vorfeld eine Ausfertigung des Berichts. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Dieter Bunsen, erläutert den Abschlussbericht.
Die Haushaltsrechnung 2014 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:
a) Verw.HH in Einnahmen/Ausgaben* 20.439.825,29 € (20.487.498,07 €)
b) Verm.HH in Einnahmen und Ausgaben* 10.410.206,29 € (10.916.935,19 €)
c) Gesamthaushalt* 30.850.031,58 € (31.404.433,26 €)
(*bereinigte Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben).
(In Klammern: Vorjahreswerte).
Rechtliche Würdigung
Art. 102 Abs. 3 GO
Beschluss
Der Stadtrat beschließt gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Stadt Herrieden, die Armendürftungsstiftung Herrieden, die Strobel´sche Stipendienstiftung und die Stadtstiftung Herrieden die Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Rechnungsjahr 2014 festzustellen.
a) Der Stadtrat genehmigt die gebildeten Haushaltseinnahme- und –ausgabereste im Vermögenshaushalte 2014
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
b) Der Stadtrat genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt gemäß Art. 66 GO.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0
c) Der Stadtrat genehmigt die Jahresrechnung 2014 mit allen Anlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. Entlastung des Ersten Bürgermeisters im Zusammenhang mit der örtlichen Rechnungsprüfung 2014
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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08.06.2016
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ö
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9 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Dieter Bunsen, führt aus, dass das Gremium dem Stadtrat neben der Feststellung der Jahresrechnung 2014 die Entlastung des Ersten Bürgermeisters als Leiter der Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO einstimmig empfohlen habe.
Rechtliche Würdigung
Aufgrund Art. 49 GO ist der Erste Bürgermeister wegen persönlicher Beteiligung nicht stimmberechtigt.
Beschluss
Der Stadtrat erteilt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO dem Ersten Bürgermeister im Rahmen der Rechnungslegung 2014 Entlastung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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10. Antrag auf Übernahme eines Anteils von 8/9 für die Kosten der Außenanlagen der KiTa St. Vitus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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08.06.2016
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Sachverhalt
In der Sitzung des BUL-Ausschusses am 07.06.2016 wurde über folgenden Sachverhalt beraten:
„Mit dem Schreiben vom 19.04.2016 (im RIS hinterlegt) beantragt die Kirchenverwaltung der Kirchenstiftung St. Vitus und St. Deocar die Übernahme der Kosten für die Außenanlagen an der Kindertagesstätte St. Vitus mit einem Anteil von 8/9. Die Kostenberechnung für den Gartenbereich beträgt laut Architekturbüro Jechnerer, Herrieden, ohne Zaunanlage 176.000 € (Anteil 8/9 entsprechen 156.444,44 €). Herr Ruppert vom Architekturbüro Jechnerer wird die Kosten und die Planung erläutern. Laut ursprünglicher Kostenberechnung waren für die Außenanlagen (Vorplatz, Parkplätze, Zaun, Grünflächen ansähen und Terrasse) 97.000 € angesetzt. Mehr war im Zuge der Hauptmaßnahme nicht vorgesehen. Abgerechnet wurden 171.851,83 € auf Grund von Massenmehrungen und mangelhafter Tragfähigkeit des Unterbaus. Die Kirche ist der Ansicht, dass es sich bei der Gartengestaltung um eine neue Maßnahme handelt. Im Wesentlichen sind Erdarbeiten und die Anlage bzw. Versetzung von Sandkästen vorgesehen. Enthalten ist nur ein neues Spielgerät.
Die Kirchenverwaltung erwägt jedoch die Bauleitung der Arbeiten anderweitig zu vergeben oder selbst zu übernehmen.
Von Seiten der Verwaltung wurde geprüft, ob die neue Maßnahme förderfähig wäre. Nach Aussage der Regierung wurden schon Außenanlagen mit der Maßnahme gefördert und der Förderbetrag voll ausgeschöpft.
Nach mehreren Vorsprachen von Frau Rauch im 2.Quartal 2015 bei Herrn Meyer und eines Schreibens seitens des Architekturbüro Jechnerer, wurde der für das Haushaltsjahr 2016 geplante Ansatz (Haushaltsrest aus 2014) von 60.000 € um 30.000 € (Abbruch St. Vitus) auf 90.000 € erhöht. Diese Erhöhung wurde in einem Schreiben vom 11.08.2015 (im RIS hinterlegt) von Herrn Bürgermeister Brandl der Kirchenverwaltung mitgeteilt. Auf dieses Schreiben folgte seitens der Kirchenverwaltung keinerlei Reaktion. Abzüglich Abbruch, Honorare und sonstiger getätigter Ausgaben ist daher für das Haushaltsjahr 2016 noch ein Restbetrag von ca. 21.000€ für den Kindergarten St. Vitus vorhanden. Daher kann erst wieder für das Jahr 2017 ein Ansatz aufgenommen werden. Über eine Zwischenfinanzierung der Gesamtsumme bzw. Übernahme des 1/9 Anteils durch die Diözese Eichstätt für das Jahr 2016 kann die Kirchenverwaltung der Kirchenstiftung St. Vitus noch keine Aussage machen. Es wird dort die Entscheidung der Stadt Herrieden abgewartet.“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss beschließt, dass die Außenanlagen nochmals überarbeitet werden sollen und über die nächsten drei Jahre verteilt ausgeführt werden soll. Eine überarbeitete Planung mit Kostengliederung ist nochmals vorzulegen. Anhand der neuen Planung kann über eine mögliche Kostenaufteilung entschieden werden. Für das Haushaltsjahr 2016 sind noch ca. 21.000 € dafür eingeplant. Mit diesem Geld können die notwendigen Maßnahmen (Umzäunung, Auffüllung und Angrünung Abbruchstelle) ausgeführt werden.“
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL–Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Dokumente
Download 20150811_Schreiben an Kirchenverwaltung.pdf
Download 20160419_Schreiben Kirchenverwaltung.pdf
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11. Neubau und Erweiterung der Gehwege im Friedhof Elbersroth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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08.06.2016
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Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 22.04.2015 beschlossen, für den Neubau und die Erweiterung der Gehwege im Friedhof Elbersroth der Kath. Kirchenstiftung Elbersroth einen Zuschuss von 18.333,33 €, d.h. 33 % der geschätzten Gesamtkosten von 55.000 € brutto, zu gewähren.
Die Kath. Kirchenstiftung Elbersroth hat nun die Abrechnung der Maßnahme vorgelegt. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 57.427,97 € brutto. Zusätzlich wurde Eigenleistung i.H.v. 1.320 € erbracht. Dementsprechend berechnet sich nun ein Zuschuss von 19.582,66 €.
Es wird um Erhöhung des städtischen Zuschusses i.H.v. 1.249,33 € gebeten.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt.: 3700.9870 Ansatz 18.350 €
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Erhöhung des städtischen Zuschusses wie oben angegeben zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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12. Abbruch Hallen und Sanierung Zwischenbereich HRL 12
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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08.06.2016
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ö
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12 |
Sachverhalt
Bauantrag für den Abbruch der Hallen 8.0, 9.8 und Sanierung des Zwischenbereichs HRL 12 von Schüller Möbelwerk KG auf Flst. 764, Gemarkung Herrieden, Rother Str. 1.
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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13. Neubau Halle 4.2 und 4.3 mit Umfahrung West
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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08.06.2016
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ö
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13 |
Sachverhalt
Bauantrag für den Neubau Halle 4.2 und 4.3 mit Umfahrung West von Schüller Möbelwerk KG auf Flst. Nrn. 739, 740, 757, 760/1, 764/2 alle Gemarkung Herrieden, Rother Str. 1.
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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14. Tekturplan für den Neubau einer Tankstelle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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08.06.2016
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ö
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14 |
Sachverhalt
Tekturplan für den Neubau einer Tankstelle von Herrn Bernhard Bayer auf Flst. 660, Gemarkung Heuberg, in Brünst. Für den Neubau der Tankstelle ist nunmehr die Errichtung einer weiteren Abgabestelle (Zapfstelle) und einer Anzeigetafel für die Kraftstoffpreise vorgesehen.
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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15. Anbau Büro für Gärtnerei an ein bestehendes Wohnhaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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08.06.2016
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ö
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15 |
Sachverhalt
Bauantrag für den Anbau eines Büros für die bestehende Gärtnerei an ein bestehendes Wohnhaus und einer Überdachung auf der Garage mit Abstellfläche von Volker Schara auf Flst. 614/1, Gemarkung Neunstetten, Kreuzstraße 2.
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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16. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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08.06.2016
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ö
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16 |
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16.1. Anfrage von Johann Christ - Straßensperrung Richtung Leibelbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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08.06.2016
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ö
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16.1 |
Sachverhalt
Herr Christ fragt an, wie der Verkehr geleitet wird, wenn nächste Woche die Sperrung der Straße Richtung Leibelbach erfolgt. Herr Goth erläutert, dass bei der Einweisung die Baufirma darauf hingewiesen wurde, die Sperrung so zu platzieren, dass die Zufahrt in Richtung Winn so lange wie möglich freigehalten wird. Zu überlegen wäre ein Hinweisschild „Anlieger frei“ anzubringen, um die Engstelle wegen der Baumaßnahme in Manndorf nicht übermäßig zu belasten. Somit wäre auch die Zufahrt zum Gasthaus in Lammelbach gewährleistet.
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16.2. Anfrage von Robert Buckel - Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung Stadtschloss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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08.06.2016
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ö
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16.2 |
Sachverhalt
Herr Buckel fragt an, ob die Nichtöffentlichkeit für die Vergabe der Planungsleistungen für die Sanierung Stadtschloss aufgehoben werden kann. Dies wird von der Verwaltung bejaht. Es darf jedoch nicht der Inhalt des VOF-Verfahrens bekannt gemacht werden.
Herr Marco Jechnerer gibt das Ergebnis bekannt:
Gebäude und Innenräume Bau Consult Hermsdorf, Hermsdorf
Tragwerksplanung BfB, Büro für Baukonstruktion GmbH, Karlsruhe
Technische Gebäudeausrüstung iBB Bautz Ingenieurbüro, Ansbach
Elektrotechn. Gebäudeausrüstung Ingenieurbüro Wilde, Dinkelsbühl
Bauphysik Krämer Evers Bauphysik GmbH & Co. KG, Stuttgart
Freianlagen WLG Wollborn LandschaftsArchitekten GmbH, Nürnberg
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16.3. Anfrage von Johann Heller - Forst- und Waldbestand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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08.06.2016
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ö
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16.3 |
Sachverhalt
Herr Johann Heller teilt mit, dass die Stadt Herrieden auch Forst- und Waldbesitzer ist. Grundsätzlich wurde ein jährlicher Sachstandsbericht abgegeben. Das ist bisher nicht geschehen. Eine Begehung ist in dieser Amtsperiode noch nicht erfolgt. Der Bürgermeister hat zugesagt, dass dies noch stattfinden wird.
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16.4. Anfrage von Aurelia Pelka - Spritzmittel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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08.06.2016
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ö
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16.4 |
Sachverhalt
Frau Pelka teilt mit, dass der Bauhof am 23.05.2016 am Vogteiplatz (Nähe Zeitstrahl) ein Spritzmittel ausgebracht hat. Sie regt an, für die Stadt Herrieden ein Blühwiesenkonzept zu entwickeln. Vielleicht kann man somit auf chemische Spritzmittel verzichten. Die Verwaltung wird prüfen, um welches Mittel es sich gehandelt hat und Frau Pelka darüber informieren.
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16.5. Anfrage von Dieter Bunsen - Sportler- und Ehrenamtsehrung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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08.06.2016
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ö
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16.5 |
Sachverhalt
Herr Bunsen bedankt sich bei den Verantwortlichen für die Sportler- und Ehrenamtsehrung für die gelungene Durchführung der Veranstaltung.
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17. Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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38. Stadtratssitzung
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08.06.2016
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ö
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17 |
Sachverhalt
Es wird keine Bürgeranfrage gestellt.
Datenstand vom 10.10.2016 09:19 Uhr