Datum: 14.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Begrüßung
2 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 27.07.2016 und 17.08.2016
3 Bekanntgaben
3.1 Broschüre über die Entstehung der am Marktplatz aufgestellten Plastik - Mittelpunkt des Landkreises Ansbach
3.2 Einladung zum Spatenstich Campus Herrieden
3.3 Einladung zur ILEK-Auftaktveranstaltung
3.4 Termine Bürgerversammlungen
3.5 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern - Antwortschreiben
3.6 RegioKomm Hesselberg gKU - Verlustausgleich
4 Feststellung der Jahresrechnung 2015
5 Zuführung zur Sonderrücklage, Außerplanmäßige Ausgaben
6 Flurneuordnung und Dorferneuerung - Verfahren Bernhardswinden, Kreisfreie Stadt Ansbach
7 Vorstellung Entwurf Erschließung Schrotfeld 15.3
8 Asphaltdeckenbau - BG Schrotfeld 15.1 und BG Schrotfeld 15.2
9 Erneuerung/Verbreiterung der Gehwege und die Oberbauerneuerung der Hauptfahrbahn in der OD Neunstetten im Zuge der St 2249-Vereinbarung zwischen Freistaat Bayern vertreten durch das Staatliche Bauamt Ansbach und der Stadt Herrieden
10 Bauantrag - Erweiterung des bestehenden Drogerie Fachmarktes
11 Bauantrag - Nutzungsänderung eines Wohnraumes als Hundesalon
12 Bauantrag - Nutzungsänderung einer Druckerei zur Gaststätte
13 Bauantrag - Neubau eines Lebensmittelmarktes
14 Bauantrag - Nutzungsänderungen von Teilbereichen
15 Erweiterung der Biogasanlage
16 Umbau und Erweiterung Bauhof Herrieden - Umverteilung der Kosten von 2017 auf 2016
17 Umbau und Erweiterung Bauhof - Nachtrag Firma Neureiter
18 Umbau und Erweiterung Bauhof - Vergabe der Trockenbauarbeiten BA III
19 Umbau und Erweiterung Bauhof - Vergabe der Schreinerarbeiten - Innentüren BA III
20 Sanierung und Instandsetzung der Fassade am alten Brothaus, Marktplatz 3 - Vergabe Malerarbeiten
21 Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss - Baugrundschürfen und Archäologie
22 Sanierung ehemaliges Torwärterhaus, Neunstetterstraße 1 - Vergabe Putzer- und Malerarbeiten
23 Sanierung ehemaliges Torwärterhaus, Neunstetterstraße 1 - Vergabe Fensterarbeiten
24 Sanierung ehemaliges Torwärterhaus, Neunstetterstraße 1 - Vergabe Zimmererarbeiten
25 Anfragen
25.1 Anfrage von Robert Buckel - Baustelle der Caritas
25.2 Anfrage von Michael Gögelein - To-do-Liste und und Pflaster vor Backhaus Fischer in der Industriestraße
25.3 Anfrage von Armin Jechnerer - Freibad
25.4 Anfrage von Dieter Bunsen - Wertstoffhof und ehemaliger Bahndamm
26 Bürgeranfragen
26.1 Genehmigung für den Neubau eines Lebensmittelmarktes
26.2 Flächennutzungsplan für die Stadt Herrieden und Geschossfläche neuer Lebensmittelmarkt
26.3 Keine Anlieferung vor 7 Uhr bei neuem Lebensmittelmarkt

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1. Begrüßung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Sennfelder von der Fränkischen Landeszeitung sowie 20 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Anschließend stellt sich der neue Stadtpfarrer von Herrieden, Herr Peter Hauf, dem Gremium vor. Der Bürgermeister schlägt vor, den TOP 6 „Neuanschaffung einer Telefonanlage im Rathaus“ von der Tagesordnung zu nehmen. Das Gremium ist damit einverstanden.

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2. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 27.07.2016 und 17.08.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 2

Sachverhalt

Die Protokolle der öffentlichen Sitzungen vom 27.07.2016 und 17.08.2016 wurden ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem bis zum Ende der Sitzung keine Einwendungen erhoben wurden, sind die Protokolle genehmigt.

Dokumente
Download Niederschrift ö vom 17.08.2016.pdf
Download Niederschrift ö vom 27.07.2016.pdf

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3. Bekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 3
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3.1. Broschüre über die Entstehung der am Marktplatz aufgestellten Plastik - Mittelpunkt des Landkreises Ansbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 3.1

Sachverhalt

Die Broschüre über die Entstehung der am Marktplatz aufgestellten Plastik – Mittelpunkt des Landkreises Ansbach, geht in Umlauf.

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3.2. Einladung zum Spatenstich Campus Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 3.2

Sachverhalt

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass am Donnerstag, 06.10. 2016 um 10:30 Uhr am neuen Standort Schernberg 34 der Spatenstich für den Campus Herrieden stattfindet. Alle Mitglieder des Stadtrates sind hierzu eingeladen.

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3.3. Einladung zur ILEK-Auftaktveranstaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 3.3

Sachverhalt

Einladung zur ILEK-Auftaktveranstaltung am 26.09.2016 in Herrieden |
Gewinnspiel zur Namensfindung


Die Gemeinden Aurach, Burgoberbach, Burk, Wieseth, die Märkte Arberg, Bechhofen an der Heide, Dentlein am Forst, Dombühl sowie die Städte Herrieden und Leutershausen haben sich kürzlich zu einer interkommunalen Allianz für eine Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) zusammengeschlossen. Als Grundlage für die Zusammenarbeit wird nun ein Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (kurz: ILEK) erarbeitet. Unter dem Motto „Gemeinsam sind wir stärker“ wollen die Gemeinden qualifizierte Zukunftsstrategien für die Weiterentwicklung und Stärkung unserer ländlichen Region als Leben-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum entwickeln. In der interkommunalen Zusammenarbeit setzen sich die Gemeinden zum Ziel, Projekte, die alleine nicht realisierbar wären, in ökonomisch, ökologisch und sozial besonders nachhaltiger Weise zu planen und auszuführen.

Ein ILEK zeichnet sich durch die aktive Beteiligung der Bürger am Planungsprozess aus. In diesem Zusammenhang findet am 26. September 2016 ab 19:30 Uhr eine große Auftaktveranstaltung in der Grund- und Mittelschule in Herrieden statt, zu der wir alle Interessierten ganz herzlich einladen. Bei der Veranstaltung werden durch die ILE-Bürgermeister sowie das Planungsbüro Klärle die Ziele des Projektes vorgestellt. Zusätzlich werden innerhalb erster Ideenwerkstätten gemeinsam mit den Einwohnern erste Ansätze und Ideen zu den verschiedenen Themenfeldern gesammelt.

Für die Namensfindung zum ILEK freuen wir uns zudem auf Ihre Vorschläge. Gerne können Sie Ihren persönlichen Namenswunsch direkt auf dem Flyer eintragen und als Postkarte an die Gemeinde Aurach zurücksenden. Für die Teilnahme am Gewinnspiel winken Ihnen attraktive Preise aus der Region!

Nutzen Sie die Chance! Gestalten Sie die weitere Entwicklung und Zukunft Ihrer Gemeinde sowie Ihrer gesamten Region durch die Teilnahme an den verschiedenen ILEK-Veranstaltungen und Aktionen mit!

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3.4. Termine Bürgerversammlungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 3.4

Sachverhalt

Bürgerversammlung Roth
Montag,31.10.2016,
Reiterstüberl, Reitverein Herrieden
Bürgerversammlung Lammelbach
Mittwoch, 02.11.2016
Gasthaus Birkel, Lammelbach
Bürgerversammlung Elbersroth
Donnerstag, 03.11.2016
AWO Elbersroth
Bürgerversammlung Herrieden
Donnerstag, 10.11.2016
Hotel Sonne, Herrieden
Bürgerversammlung Hohenberg
Montag, 14.11.2016
FFW Haus Hohenberg
Bürgerversammlung Stadel
Dienstag, 15.11.2016
Gemeinschaftshaus Stadel
Bürgerversammlung Neunstetten
Mittwoch, 16.11.2016
Sportheim Neunstetten
Bürgerversammlung Oberschönbronn
Donnerstag, 17.11.2016
FFW-Haus Oberschönbronn
Bürgerversammlung Stegbruck, Brünst, Heu berg
Donnerstag, 24.11.2016
FFW-Haus Stegbruck
Bürgerversammlung Rauenzell
Montag, 28.11.2016
Gemeinschaftshaus Rauenzell

Beginn jeweils 19:30 Uhr.
Eine Aufstellung mit den Terminen für die Bürgerversammlungen liegt als Tischvorlage aus.

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3.5. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern - Antwortschreiben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 3.5

Sachverhalt

Herr Bürgermeister Brandl gibt den Inhalt des Schreibens vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (Unterzeichn er Mdl Albert Füracker), bekannt.

Dokumente
Download Teilfortschreibung LEP Bayern.pdf

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3.6. RegioKomm Hesselberg gKU - Verlustausgleich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 3.6

Sachverhalt

In der Verwaltungsratssitzung der RegioKomm Hesselberg gKU (Klärschlammentsorgung) vom 10.12.2015 wurde über die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 sowie über den Ausgleich des Jahresfehlbetrages beraten.
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, den Verlustausgleich gemäß der Stimmenanteile an der RegioKomm Hesselberg gKU mit 350,00 € pro Stimme aufzuteilen. Die Stadt Herrieden hat fünf Stimmenanteile, daher berechnet sich ein Verlustausgleich von 1.750 €.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 7000.6300, 1.750 €

Dokumente
Download S45C-116080408360.pdf

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4. Feststellung der Jahresrechnung 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 4

Sachverhalt

Nach Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Stadtrat vorzulegen. Gemäß Art. 102 Abs. 1 GO ist in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres auszuweisen. Bei der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik besteht die Jahresrechnung aus dem kassenmäßigen Abschluss und der Haushaltsrechnung. Die Jahresrechnung ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Die Jahresrechnung 2015 des Haushalts wird mit den Anlagen dem Rechnungssprüfungsausschuss der Stadt Herrieden gem. Art. 102 GO i. V. m. §§ 77 ff KommHV-Kameralistik vorgelegt.

Die Jahresrechnung 2015 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:

                                                    2015                    (Vorjahr)
a)        Verwaltungshaushalt in E./A.                20.016.644,48 €        20.439.825,29 €
b)        Vermögenshaushalt in E./A.                   7.631.643,98 €        10.410.206,29 €
c)        Gesamthaushalt:                                27.648.288,46 €        30.850.031,58 €

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt
an den Vermögenshaushalt beträgt:                         1.952.071,88 €        3.889.042,26 €

Die Zuführung zur Allgem. Rücklage beträgt:         1.378.083,38 €        1.557.221,11 €

Die Sonderrücklage beträgt (31.12.2015):               1.651.946,70 €        1.539.861,33 €

Der Schuldenstand betrug zum 31.12.2015:        2.240.016,35 €         1.002.452,92 €
(Kernhaushalt)                

Rechtliche Würdigung

Art. 102 Abs. 2 GO

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Jahresrechnung für den Haushalt 2015 zur Kenntnis. Sie ist dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung zuzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Zuführung zur Sonderrücklage, Außerplanmäßige Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 5

Sachverhalt

Im Rahmen der Haushaltsplanerstellung 2016 wurde im Hinblick auf die sich abzeichnende Neuverschuldung auf eine Veranschlagung einer Zuführung zur Sonderrücklage verzichtet. Da sich das Haushaltsjahr im Hinblick auf die Steuereinnahmen (hier insbesondere die Gewerbesteuer) überaus positiv entwickelt, besteht die Möglichkeit, aufgrund einer seit der Erstellung des Halbjahresberichtes (SR-Sitzung vom 27.07.2016) weiteren Steigerung der Gewerbesteuer, nun doch einen Betrag von 325.000 € im aktuellen Haushaltsjahr der Sonderrücklage zuzuführen.

Rechtliche Würdigung

Art. 66 GO – außerplanmäßige Ausgaben.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 9100.9104 – Zuführung zur Sonderrücklage.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe, Zuführung zur Sonderrücklage, in Höhe von 325.000 € zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Flurneuordnung und Dorferneuerung - Verfahren Bernhardswinden, Kreisfreie Stadt Ansbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 6

Sachverhalt

In der Sitzung vom 05.06.2014 hat der Stadtrat den Änderungen der Gemeindegrenzen im Zuge des Verfahrens Bernhardswinden, Kreisfreie Stadt Ansbach, zugestimmt.
Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Ansbach teilt nun mit, dass zur Festsetzung von Rechtsverhältnissen ein Stadtratsbeschluss g efasst werden muss, da neu angelegte öffentliche Feld- und Waldwege ins Eigentum und somit auch in die Baulast an die Stadt Herrieden übergehen.
Die Baulast richtet sich nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz in der jeweils gültigen Fassung. Sie umfasst auch die Instandhaltung der Straßen- und Wegeanschlüssen sowie die Durchlässe an der Einmündung von übergeordneten Straßen.
Ein Plan mit den beiden betroffenen öffentlichen Feld- und Waldwegen ist im RIS hinterlegt.

Rechtliche Würdigung

Art. 12 AGFlurbG

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Übernahme des Eigentums und der Baulast der von der Teilnehmergemeinschaft Bernhardswinden zugewiesenen, nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwege, einschließlich der Brücken, Stege und Durchlässe, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download Verfahren Bernhardswinden.pdf

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7. Vorstellung Entwurf Erschließung Schrotfeld 15.3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 7

Sachverhalt

In der Sitzung des BUL-Ausschusses am 13.09.2016 wurde über folgenden Sachverhalt beraten:
„Herr Willi Heller wird in der Sitzung des BUL-Ausschusses die Planung für die Erschließung das von Frau Vogelsang entwickelte Baugebiet Schrotfeld 15.3 vorstellen.“

Im Allgemeinen gilt:
-        Für den Bau der Erschließungsanlagen werden die Materialien und Bauweisen wie bei der Erschließung des Baugebiets Schrotfeld 15.2 angewendet.
-        Die Anschlussbeiträge für Kanal- und Wasser werden in voller Höhe entsprechend der jeweils gültigen Satzung erhoben.

Entwässerung:
-        Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Der neue Schmutzwasserkanal wird an das bestehende Pumpwerk Schrotfeld angeschlossen, welches für das gesamte Areal schon ausgelegt wurde. Das anfallende Oberflächenwasser der Haus- und Dachflächen ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück in einer Zisterne aufzufangen. Das gesammelte Wasser soll z.B. zur Gartenbewässerung genutzt werden. Der Überlauf wird über ein dem Klingengraben dem bestehenden Regenrückhaltebecken zugeleitet, welches ebenfalls schon für das Schrotfeldareal mit ausgelegt wurde.
-        Auf den Baugrundstücken in Grenznähe werden mit der Erschließung die Kontrollschächte für Oberflächen- und Schmutzwasser gesetzt.

Wasserversorgung:
-        Für die Wasserversorgung erfolgt der Anschluss des Baugebietes über einen Ringschluss mit dem bestehenden Schrotfeld 15.2. Über einen größeren Ringschluss mit der Hohenberger Straße muss in Zukunft nachgedacht werden.
-        Die Hydranten, sowohl Überflur wie auch Unterflur, sind an den Straßenrändern geplant um im Brandfall keine Straßen zu blockieren. Die Planung muss mit der Feuerwehr Herrieden noch abgestimmt werden.
-        Im Zuge der Erschließung wird mit den Schächten für Schmutz- und Oberflächenwasser ein Bauwasseranschluss für jedes Grundstück mit vorgesehen, welcher dann später als Grundstücksanschluss dient.

Straßenerschließung:
-        Die Erschließungsstraße erhält eine Breite von 5,00 m für Haupt- und Stichstraßen wie im Bebauungsplan vorgesehen.
-        Zur Verkehrsberuhigung sind wechselseitige Parkbuchten an der Hauptzufahrt geplant.
-        Die Stichstraßen erhalten keine Gehwege um zusätzlich den Verkehr zu beruhigen.
-        Entsprechend dem Straßenbeleuchtungsvertrag mit der N-ERGIE erfolgt die Beauftragung der Straßenbeleuchtung durch die Stadt Herrieden. Die Anlage wird entsprechend der Fertigstellung der Bebauung errichtet.
-        Für die Beschilderung der Einmündung der Erschließungsstraße auf die Gemeindestraße wird eine Verkehrsschau durchgeführt.
-        Die Deckschicht der Erschließungsstraße wird erst nach weitestgehender Bebauung des Baugebietes fertiggestellt.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Maßnahme wie vorgestellt zuzustimmen.“

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Asphaltdeckenbau - BG Schrotfeld 15.1 und BG Schrotfeld 15.2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 8

Sachverhalt

Der Sachverhalt wurde in den Sitzungen des Bauausschusses vom 28.06.2016 und 13.09.2016 erläutert.
Sitzung vom 28.06.2016
Im Baugebiet „Schrotfeld 15.1 und Schrotfeld 15.2“ sind noch die fehlenden Asphaltdeckschichten aufzubringen. Im Vorfeld muss aber geprüft werden, ob noch alle Stellen geeignet sind die Asphaltdeckschicht aufzunehmen, da die Tragschicht schon viele Jahre der Witterung ausgesetzt ist. Im Zuge dieser Arbeiten sind Straßenverengungen zur Verkehrsberuhigung im Bereich der Straße „Am Klingengraben“ mit vorgesehen. Darüber war sich der BUL-Ausschuss in einer früheren Sitzung bereits einig.
Von der Verwaltung wurde eine Kostenschätzung für das Aufbringen einer Asphaltdeckschicht für folgende Siedlungsstraßen vorgenommen:
„Am Fischerfeld“, Am Kienberg“, „Am Kastenfeld“, „Am Klingengraben“, „Hohenbuckfeld“, „Zellerwegfeld“, „Dinkelburgweg“, „Schlossbergweg“ und „Kustoswiesen“
Die geschätzten Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 170.000 € brutto.
Eine Überprüfung der Tragschichten muss noch vorgenommen werden.
Für die Errichtung von Straßenverengungen sind pro Einengung Kosten von ca. 5.000 € brutto anzurechnen.
Aus diesen Gründen sollte die Asphaltdeckschicht noch im 2016 aufgebracht werden, da sonst größere Schäden am Unterbau zu erwarten sind.

Sachverhalt zur Breitbandversorgung:
Breitbandleerrohre sind in diesem Bereich nur in den Stichstraßen von der Straße „Am Klingengraben“ vorhanden. Diese wären im restlichen Bereich auch nur mit großem Kostenaufwand (Kostenberechnung Ing.-Büro Heller ca. 120.000 € brutto) zu realisieren, da kein Gehweg vorhanden ist. Die Telekom hat seit kurzem diesen Bereich aber mit FTTC ausgebaut und beabsichtigt in den nächsten 10 Jahren keinen Ausbau mit FTTH auch wenn Leerrohre vorhanden wären. Für einen zusätzlichen Ausbau von Leerohren (Mikrorohr-Schutzrohrverbund) für ein mögliches künftiges FTTH-Netzes der Erschließungsstraßen „Am Klingengraben“, „Am Kastenfeld“, „Am Fischerfeld“ und „Am Kienberg“ wurde bereits 2013 eine Kostenschätzung vorgenommen. Die Gesamtkosten wurden mit ca. 60.000,00 € kalkuliert.

Sitzung vom 13.09.2016
In der BUL-Sitzung vom 28.06.2016 wurde bereits der Sachverhalt und der Leistungsumfang zu dem Aufbringen der noch fehlenden Asphaltschichten im Baugebiet 15.1 und 15.2 dargestellt und die Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen, der Maßnahme noch im Jahr 2016 zuzustimmen. Jedoch wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und welche Möglichkeiten es gibt, an der Straße „Zum Klingengraben“ im Bereich der Bebauung, Fahrbahnverengungen einzubauen. Das Ing.-Büro Heller wurde beauftragt, verschiedene Vorschläge auszuarbeiten und in der Sitzung vorzustellen.

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss hält an der Empfehlung seiner Sitzung vom 28.06.2016 fest, der Maßnahme zuzustimmen. Außerdem wird dem Stadtrat empfohlen, den zusätzlichen Maßnahmen für die Fahrbahnverengungen an der Zufahrtstraße „Am Klingengraben“ im Bereich der Bebauung der vorgestellten Variante zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 6300.9549 (regulärer Ansatz Schrotfeld)   80.000 €
HHSt. 6300.9411 (Straßensanierungsprogramm) 72.000 €
HHSt. 6300.1710 (überpl. Mehreinnahmen Straßenunterhaltspauschale) 21.000 €

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des Bauausschusses an und beauftragt die Verwaltung die Ausschreibung vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. Erneuerung/Verbreiterung der Gehwege und die Oberbauerneuerung der Hauptfahrbahn in der OD Neunstetten im Zuge der St 2249-Vereinbarung zwischen Freistaat Bayern vertreten durch das Staatliche Bauamt Ansbach und der Stadt Herrieden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 9

Sachverhalt

Für die Straßenbaumaßnahme „Erneuerung/Verbreiterung der Gehwege und die Oberbauerneuerung der Hauptfahrbahn in der OD Neunstetten im Zuge der Staatsstraße 2249“ (Abschnitt 260, Station 0.005 bis Station 0,823) ist eine Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Ansbach, nachstehend – Straßenbauverwaltung-genannt, und der Stadt Herrieden vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Brandl, nachstehend – Stadt - genannt abzuschließen. Bzgl. der Festlegungen zur Vereinbarung (Kostenaufteilung, Abrechnung usw.) fand bereits am 11.03.2016 eine Besprechung im Staatlichen Bauamt Ansbach statt.
Teilnehmer: Staatliches Bauamt Ansbach, Herr Assum, Herr Wöhrle, Herr Schuld haus, Vertreter Stadt Herrieden, Herr Denzinger, Vertreter Ing.-Büro Heller, Herr Reif.
Bei einer weiteren Besprechung am 01.08.2016 im Staatlichen Bauamt Ansbach bei dem vom Staatlichen Bauamt die Herren Roland Wöhrle und Martin Schuldhaus als Vertreter des Freistaates Bayern und von der Stadt Herrieden die Herren Marco Jechnerer, Helmut Denzinger und Dritter Bürgermeister Robert Goth mit anwesend waren, wurde die Vereinbarung (Vorentwurf) besprochen mit der Empfehlung an den Stadtrat, dieser zuzustimmen.
Die Vereinbarung ist im RIS hinterlegt.

Rechtliche Würdigung

Inhalt der Vereinbarung:
§ 1 Gegenstand des Vertrages
§ 2 Rechtliche Grundlagen dieser Vereinbarung
§ 3 Durchführung der Baumaßnahme
§ 4 Kosten der Fahrbahn, Brückenkappen, Seitenbereiche und Gehwege (Kostenaufteilung)
§ 5 Oberflächenentwässerung (Benutzungsdauer, einmaliger Kostenbeitrag)
§ 6 Kreuzungen und Einmündungen (Aufteilung der Kosten)
§ 7 Änderung von Versorgungsleitungen
§ 8 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
§ 9 Straßenbeleuchtung
§ 10 Zufahrten und Zugänge
§ 11 Verwaltungskosten (Vergütung)
§ 12 Zahlungspflicht und Abrechnung
§ 13 Baulast nach Fertigstellung
§ 14 Schriftform

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Ansbach – Straßenbauverwaltung – genannt, und der Stadt Herrieden, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Brandl, nachstehend – Stadt – genannt über die Erneuerung/Verbreiterung der Gehwege und die Oberbauerneuerung der Hauptfahrbahn in der OD Neunstetten im Zuge der St 2249 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2016-08-01_S1200_L2249_OD-Vereinbarung-GW-OBE-Neunstetten_Stadt-Herrieden_VORABZUG-GRUNDERWERB (2).pdf

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10. Bauantrag - Erweiterung des bestehenden Drogerie Fachmarktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 10

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 26.07.2016 und in der Stadtratssitzung am 14.09.2016 beraten:

„Bauantrag für die Erweiterung des bestehenden Drogerie Fachmarktes von IVMG GmbH & Co. Objekt 11 KG auf Flst. Nrn. 1212 und 1213, Gemarkung Herrieden, Industriestraße 5, im Bebauungsplan Nr. 3 „Gewerbegebiet“, Herrieden.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden vom Bauherrn beantragt:
-        Überschreitung der Baugrenze um ca. 4 m nach Süden
-        Überbauung des Regenrückhaltebeckens.

Die Befreiung für die Überschreitung der Baugrenze kann erteilt werden. Mit der Überbauung des Regenrückhaltebeckens besteht von Seiten der Stadt Einverständnis. Eine Tektur der wasserrechtliche Beurteilung bzw. Überrechnung wird vom Ing.-Büro Heller ausgearbeitet und separat beantragt. Nach Meinung des Bauherrn sind durch die Überbauung des Regenrückhaltebeckens die Grundzüge der Planung nicht beeinträchtigt. Die Verwaltung hielt bereits Rücksprache mit dem Landratsamt. Eine endgültige Beurteilung vom Landratsamt, ob eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig ist, kann nach Eingang der Unterlagen erfolgen. Die Unterschriften der Nachbarn sind auf den Bauplänen nicht vorhanden.“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme für die o.g. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erteilen. Ebenso wird die Zustimmung für die Überbauung des Regenrückhaltebeckens empfohlen.“

Beschluss

Der Stadtrat stellt die Beschlussfassung zurück, bis die wasserrechtliche Entscheidung vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Bauantrag - Nutzungsänderung eines Wohnraumes als Hundesalon

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 11

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 13.09.2016 beraten:


„Bauantrag für die Nutzungsänderung eines Wohnraumes als Hundesalon von Stefan Seiß, auf Flst. 75/2, Gemarkung Neunstetten, Mühlstraße 2.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Bauantrag - Nutzungsänderung einer Druckerei zur Gaststätte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 12

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 13.09.2016 beraten:

„Bauantrag für die Nutzungsänderung einer Druckerei zur Gaststätte von Gerhard Nave auf Flst. 927/8, Gemarkung Herrieden, Neunstetterstr. 28 a.
Ein Entwässerungsplan liegt dem Bauantrag nicht bei.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „ Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Bauantrag - Neubau eines Lebensmittelmarktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 13

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 13.09.2016 beraten:

„Bauantrag für den Neubau eines Lebensmittelmarktes von Nägelein Objektverwaltung GmbH + Co.KG auf Flst. 959/5, Gemarkung Herrieden, Steinweg 3 – 5.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat dem Bauantrag zuzustimmen, weist jedoch darauf hin, dass im Rahmen des Lärmgutachtens die Anwohner vor entsprechenden Immissionen auflagentechnisch zu schützen sind und ein sicherer Schulweg zu gewährleisten ist. Desweiteren sollen zusätzlich zwei Behindertenparkplätze mit Sichtdreiecken beim Übergang zum Edeka Markt errichtet werden. Der Parkplatz ist noch auszuleuchten und entsprechend zu begrünen. Die Neigung der Zu- und Ausfahrt muss abgeflacht werden. Die letzten 6 Meter sollen eine Neigung von nicht mehr als 2 – 3 Prozent Gefälle haben. Da diese Punkte Bestandteile des Genehmigungsverfahrens durch die Baugenehmigungsbehörde sind, soll die Baugenehmigungsbehörde darum gebeten werden, diese Punkte im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.“

Diskussionsverlauf

Während der Diskussion wurden nachfolgend aufgeführte Punkte angesprochen, die ebenfalls zu berücksichtigen sind:
-        Die im Lärmschutzgutachten angegebenen Anlieferzeiten müssen eingehalten oder alternativ muss ein Lärmschutz gebaut werden ;
-        Von 7:30 Uhr bis 8:00 Uhr kein Fahrzeugquerungsverkehr;
-        Fahren von Schrittgeschwindigkeit auf dem Parkplatz;
-        5 Jahre lang eine jährliche Befragung durchführen;
-        Verkaufsfläche von 900 qm im Lärmschutzgutachten und 1.200 qm im Bauantrag, dies ist zu prüfen;

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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14. Bauantrag - Nutzungsänderungen von Teilbereichen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 14

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 13.09.2016 beraten:

„Bauantrag für die Nutzungsänderung von Teilbereichen von Piazza Outlet GmbH & Co. KG auf Flst. 193, Gemarkung Neunstetten, An der Autobahn 20.
Das CETPM zieht vom Steinweg in das Bürogebäude An der Autobahn um.

In den Büroräumen im Obergeschoss des Bürogebäudes findet der theoretische Unterricht mit Gruppenarbeiten der Teilnehmer statt. Im Hallenbereich im Erdgeschoss werden die theoretischen Vorgaben im Bereich der zwei Produktionsstrecken in Gruppenarbeit in die Praxis umgesetzt.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „ Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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15. Erweiterung der Biogasanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 15

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 13.09.2016 beraten:

„Bauantrag für die Erweiterung der Biogasanlage der Firma Heller auf Flst. 49, 49/1 und 60/1, Gemarkung Lammelbach, Leibelbach 7, Herrieden.
Der Inhalt des Antrages wird in der Sitzung von der Verwaltung erläutert.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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16. Umbau und Erweiterung Bauhof Herrieden - Umverteilung der Kosten von 2017 auf 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö beschließend 16

Sachverhalt

In der BUL - Sitzung vom 13.09.2016 wurde über folgenden Sachverhalt beraten:

„Die einzelnen Bauabschnitte (BA´s) sind wie folgt auf die Jahre verteilt:
BA I – 2013/14 (Sanierung KFZ Halle, Anbau Waschhalle, Hackschnitzelhalle); BA II – 2014/2015 (Kombihalle); BA III – 2016/17 (Sozialgebäude); BA IV - 2017/18 (Außenanlagen, Kalthalle).

Im Jahr 2016 werden voraussichtlich noch Rechnungen von den einzelnen Gewerken für den BA III von ca. 460.000,00 € brutto gestellt werden. Dies sind keine Mehrkosten, sondern lediglich eine Verlagerung der Kosten von 2017 auf 2016. Dies resultiert aus Rechnungen des BA II in 2016, sowie ein sehr schneller Baufortschritt des BA III.

Im derzeitigen BA III werden zusätzlich vorgezogene Maßnahmen erbracht die im weiteren BA IV somit nicht mehr erbracht werden müssen (z.B. Unterbauvorbereitung Parkplätze Sozialgebäude).

Für die Maßnahmen BA I – BA III wurden bis 25.08.2016 2.677.833,95 € ausgegeben. Für das Jahr 2017 sind gemäß der Finanzplanung 930.000 € vorgesehen wovon in diesem Jahr noch die o.g. 460.000,00 € benötigt werden.  Die dann noch verbleibenden ca. 872.000 € auf die Gesamtsumme von 4,01 Mio. € (SR-Beschluss v. 10.03.2015) werden in 2017/2018 für die Restarbeiten Sozialgebäude,  Außenanlagen, Sanierung Kalthalle und Planer Honorare benötigt. Dies entspricht für den Haushalt 2017 einer Reduzierung des jetzt gültigen Finanzplanwertes für 2017 auf 370.000,00 €. Die Kostenprognose war in der Bekanntgabe in der Sitzung am 27.07.2016 im RIS hinterlegt.

Da die Abteilung Wasserwerk vorsteuerabzugsberechtigt ist, wurden durch die Verwaltung in Absprache mit der Steuerkanzlei Anteilsschlüssel für jeden Bauabschnitt anhand von Mitarbeiterzahlen oder Flächen erstellt. Dieses Verfahren befindet sich derzeit in der Abstimmung mit dem Finanzamt. In Summe ist über die Gesamtmaßnahme mit einem nachträglichen und in die Zukunft gerichteten Vorsteuerabzug von ca. 130.000 € zu rechnen.
Dies ist in der Gesamtsumme noch nicht berücksichtigt und könnte für die Sanierung des maroden Hauptkanals verwendet werden.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Kostenumverteilung zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 6300.9400
2016:  460.000 € überplanmäßig
2017:  370.000 € Reduzierter Planansatz

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL – Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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17. Umbau und Erweiterung Bauhof - Nachtrag Firma Neureiter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö beschließend 17

Sachverhalt

In der Sitzung des BUL-Ausschusses am 13.09.2016 wurde über folgenden Sachverhalt beraten: „Im Nachtrag der Firma Neureiter aus Fremdingen über 44.888,66 € brutto werden Leistungen angeboten, welche sich aus vorgezogene Leistungen aus BA IV, wie das Herrichten der Außenfläche des abgebrochenen Sozialgebäude, ergeben. Das Nachtragsangebot  wurde vom Architekturbüro Holzinger-Eberl-Fürhäusser fachlich und rechnerisch geprüft.
Mit dem Nachtrag über 44.888,66 € brutto erhöht sich die Auftragssumme auf 289.763,44 € brutto.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat dem Nachtrag der Firma Neureiter Bau aus Fremdingen über 44.888,66 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 6300.9401: 44.888,66 € brutto
Kostendeckung siehe TOP 17

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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18. Umbau und Erweiterung Bauhof - Vergabe der Trockenbauarbeiten BA III

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö beschließend 18

Sachverhalt

In der Sitzung des BUL-Ausschusses am 13.09.2016 wurde über folgenden Sachverhalt beraten:
„Für die Trockenbauarbeiten des neuen Sozialtrakts am Bauhof Herrieden wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Zur Submission am 04.08.2016 sind 3 Angebote bei der Verwaltung eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Wagner aus Schwabach mit einer Angebotssumme von 31.668,11 € brutto abgegeben. In der Angebotssumme ist bereits Nachtrag 1 über 1.829,45 € brutto und Nachtrag 2 über 3.714,35 € brutto enthalten. Der Nachtrag 1 beinhaltet die Kosten für die notwendige F 30 Brandschutzzwischendecke und F 30 Bodentreppe. Nachtrag 2 beinhaltet die Mehrkosten für Brandschutzkoffer über den Einbauleuchten. Die Kostenschätzung des Architekturbüros Holzinger-Eberl-Fürhäusser für dieses Gewerk lag bei 34.887,11 € brutto.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Beauftragung der Firma Wagner aus Schwabach mit einem Aufwand von 31.668,11 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 6300.9401: 31.668,11 € brutto
Kostendeckung siehe TOP 17

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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19. Umbau und Erweiterung Bauhof - Vergabe der Schreinerarbeiten - Innentüren BA III

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö beschließend 19

Sachverhalt

In der Sitzung des BUL-Ausschusses am 13.09.2016 wurde über folgenden Sachverhalt beraten:
„Für die Schreinerarbeiten- Innentüren des neuen Sozialtrakts am Bauhof Herrieden wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Zur Submission am 04.08.2016 sind 3 Angebote bei der Verwaltung eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Schlesinger aus Aurach mit einer Angebotssumme von 23.375,77 € brutto abgegeben. Die Kostenschätzung des Architekturbüros Holzinger-Eberl-Fürhäusser für dieses Gewerk lag bei 23.530,00 € brutto.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Beauftragung der Firma Schlesinger aus Aurach mit einem Aufwand von 23.375,77 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 6300.9401: 23.375,11 € brutto
Kostendeckung siehe TOP 16

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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20. Sanierung und Instandsetzung der Fassade am alten Brothaus, Marktplatz 3 - Vergabe Malerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö beschließend 20

Sachverhalt

In der Sitzung des BUL-Ausschusses am 13.09.2016 wurde über folgenden Sachverhalt beraten:
„Für die Malerarbeiten zur Sanierung und Instandsetzung der Fassade am alten Brothaus in Herrieden wurde eine freihändige Vergabe durchgeführt. Zur Submission am 23.08.2016 sind 5 Angebote bei der Verwaltung eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Kaiser aus Herrieden mit einer Angebotssumme von 25.530,86 € brutto abgegeben. Die Kostenschätzung des Architekturbüros Pfister für dieses Gewerk lag bei 26.788,00 € brutto.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Beauftragung der Firma Kaiser aus Herrieden mit einem Aufwand von 25.530,86 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 8800.9400
25.530,86 € brutto

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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21. Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss - Baugrundschürfen und Archäologie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 21

Sachverhalt

In der E-Mail von Frau Schwander am 25.08.2016 wurde folgender Sachverhalt zur Kostenentwicklung der Schürfen und Archäologie dargestellt:

„Derzeit finden archäologische Schürfen am Stadtschloss Herrieden statt.
Beauftragt wurden lt. Beschluss des BUL-Ausschusses vom  26.07.2016 über 5.771,50 € brutto die Fa. Specht (Archäologie) und mit Beschluss des BUL-Ausschusses vom 28.06.2016 die Fa. Buckel Bau aus Herrieden (für die Grabarbeiten) über 5.478,31 € brutto.

Die Fa. Buckel hat die Handschachtungen in Regie angeboten, was für die Unvorhersehbarkeit der zu erwartenden Arbeiten auch normal ist.
Nach aktuellem Stand sind wir bei der Fa. Buckel schon um ca. 7.500 € über dem Angebot, was auch bei der Beschlussfassung vorbehaltlich so erwähnt wurde. Wie bereits erwähnt, lässt sich im Vorfeld vieles nicht zeitlich einschätzen. So z.B. waren einige Grabarbeiten tiefer zu vollziehen und eben nicht nur Erde weg zu schieben. Es kommt immer darauf an, was man an der jeweiligen Schürfe vorfindet.

Am Montag, den 22.08.2016 wurden beim Jour Fix Termin Stadtschloss Herrieden folgendes vom Architekten Pludra angemerkt:
Es müssten 6 weitere Schürfen veranlasst werden. (Im Protokoll des vorigen Jour Fix Termins sind nur 3 Schürfen erwähnt, doch im weiteren Verlauf und am Jour Fix Termin am 22.08.2016 hat sich die Notwendigkeit von 6 Schürfen ergeben.) 2 Stück im Gebäude und 4 Stück im Freibereich. Die Schürfen braucht man für die Denkmalschutzbehörde (hier steht ein Termin am 13.09.2016 an) und für die weitere Planung im Bereich des geplanten Aufzugs.

Die zu erwartenden Mehrkosten für die zusätzlichen Schürfen bei den Archäologen werden geschätzt auf ca. 4.000 € brutto
Die weiteren Mehrkosten für die zusätzlichen Schürfen bei der Fa. Buckel Bau werden geschätzt auf ca. 6.000 € brutto.“

Da bis zum 25.08.2016 keine gegenteilige Meinung einging, hat die Verwaltung die Schürfen beauftragt. Diese werden derzeit noch ausgeführt. Die genaue Stundenabrechnung liegt daher noch nicht vor. Diese und die Gesamtkosten werden in der nächsten Sitzung bekanntgegeben.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt d en zusätzlichen Schürfen und archäologischen Aufwendungen auf Stundenbasis im Nachhinein zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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22. Sanierung ehemaliges Torwärterhaus, Neunstetterstraße 1 - Vergabe Putzer- und Malerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö beschließend 22

Sachverhalt

In der Sitzung des BUL-Ausschusses am 13.09.2016 wurde über folgenden Sachverhalt beraten:
„Architekt Wenk wird die Kostenentwicklung der einzelnen Gewerke für das Bauvorhaben in der Sitzung erläutern.

Für die Putzer - und Malerarbeiten zur Sanierung des ehemaligen Torwärterhauses Neunstetterstraße 1 in Herrieden wurde eine freihändige Vergabe durchgeführt. Zur Submission am 31.08.2016 sind 3 Angebote bei der Verwaltung eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Kaiser aus Herrieden mit einer Angebotssumme von 30.688,32 € brutto abgegeben. Die Kostenschätzung des Architekten für dieses Gewerk lag bei 20.557,25 € brutto.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Beauftragung der Firma Kaiser aus Herrieden mit einem Aufwand von 30.688,32 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 8800.9521 20.557,25 € brutto, Rest wird gedeckt durch HHSt. 4645.9401 10.131,07 € brutto

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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23. Sanierung ehemaliges Torwärterhaus, Neunstetterstraße 1 - Vergabe Fensterarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö beschließend 23

Sachverhalt

In der Sitzung des BUL-Ausschusses am 13.09.2016 wurde über folgenden Sachverhalt beraten:
„Für die Fensterarbeiten zur Sanierung des ehemaligen Torwärterhauses Neunstetterstraße 1 in Herrieden wurde eine freihändige Vergabe durchgeführt. Zur Submission am 22.08.2016 sind 3 Angebote bei der Verwaltung eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Gögelein aus Sinbronn mit einer Angebotssumme von 24.345,62 € brutto abgegeben. Die Kostenschätzung des Architekten für dieses Gewerk lag bei 15.594,95 € brutto.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Beauftragung der Firma Gögelein aus Sinbronn mit einem Aufwand von 24.345,62 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 8800.9521 15.594,95 € brutto, Rest wird gedeckt durch HHSt. 4645.9401 8.750,67 € brutto

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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24. Sanierung ehemaliges Torwärterhaus, Neunstetterstraße 1 - Vergabe Zimmererarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö beschließend 24

Sachverhalt

In der Sitzung des BUL-Ausschusses am 13.09.2016 wurde über folgenden Sachverhalt beraten: „Für die Zimmererarbeiten zur Sanierung des ehemaligen Torwärterhauses Neunstetterstraße 1 in Herrieden wurde eine freihändige Vergabe durchgeführt. Zur Submission am 22.08.2016 sind 4 Angebote bei der Verwaltung eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Braun aus Neuendettelsau mit einer Angebotssumme von 32.740,79 € brutto abgegeben. Die Kostenschätzung des Architekten für dieses Gewerk lag bei 17.543,58 € brutto.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Beauftragung der Firma Braun aus Neuendettelsau mit einem Aufwand von 32.740,79 € brutto zuzustimmen.“

Finanzielle Auswirkungen

HHSt. 8800.9521 17.543,58 € brutto, Rest wird gedeckt durch HHSt. 8800.9406 15.197,21 € brutto

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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25. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 25
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25.1. Anfrage von Robert Buckel - Baustelle der Caritas

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 25.1

Sachverhalt

Herr Buckel trägt vor, dass die Stützmauer zum Stadtschloss hin abgerissen wurde. Dazu antwortet Herr Marco Jechnerer, dass die Stützmauer, wie bisher, wieder aufgebaut wird.

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25.2. Anfrage von Michael Gögelein - To-do-Liste und und Pflaster vor Backhaus Fischer in der Industriestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 25.2

Sachverhalt

Herr Gögelein möchte, dass die T o-do-Liste auch für den Rechnungsprüfungsausschuss angewendet wird. Weiter trägt er vor, dass das Pflaster vor dem Backhaus Fischer in der Industriestraße sehr schlecht ist. Bürgermeister Brandl antwortet, dass im Rahmen der Baumaßnahme des Drogeriemarktes Rossmann das Pflaster ausgebessert wird.

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25.3. Anfrage von Armin Jechnerer - Freibad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 25.3

Sachverhalt

Herr Jechnerer begrüßt die Entscheidung, dass das Freibad eine Woche länger geöffnet bleibt als ursprünglich geplant.

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25.4. Anfrage von Dieter Bunsen - Wertstoffhof und ehemaliger Bahndamm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 25.4

Sachverhalt

Herr Bunsen teilt mit, dass er noch keine Veränderung beim Wertstoffhof feststellen konnte. Bürgermeister Brandl antwortet, dass noch Grundstücksgeschäfte anstehen und die neue Beschilderung fehlt.
Er macht auf Stolperstellen auf dem ehemaligen Bahndamm aufmerksam. Die nachgeteerten Stellen weisen Risse auf. Die Gewährleistungsfrist läuft noch, das heißt die Firma wird von der Verwaltung aufgefordert, die Schäden zu beheben.

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26. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 26
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26.1. Genehmigung für den Neubau eines Lebensmittelmarktes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 26.1

Sachverhalt

Ein Bürger fragt an, wie es sein kann, dass die Stadt die Genehmigung zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes geben kann, wenn die Parkfläche bisher nur für 65 Fahrzeuge möglich war und jetzt 150 Parkplätze ausgewiesen sind. Der Bürgermeister antwortet, dass die Stadt im Rahmen des ausgewiesenen Flächennutzungsplanes nur die Zustimmung bzw. die Ablehnung des Bauantrages geben kann.

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26.2. Flächennutzungsplan für die Stadt Herrieden und Geschossfläche neuer Lebensmittelmarkt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 26.2

Sachverhalt

Eine Bürgerin fragt an, ob der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Herrieden überarbeitet wird oder nicht. Der Bürgermeister antwortet, dass in Bürgerversammlungen der FNP den Bürgern vorgestellt wurde. Nach dem Workshop kann der Bürger nochmal Einwände erheben. Es gibt jedoch auch Flächen in Herrieden, für die kein Bebauungsplan vorliegt.
Als nächstes stellt sie die Frage, welche Geschossfläche der neue Lebensmittelmarkt hat. Der Bürgermeister teilt mit, dass die Bürger die Möglichkeit haben, die Pläne im Rathaus einzusehen.

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26.3. Keine Anlieferung vor 7 Uhr bei neuem Lebensmittelmarkt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 42. Stadtratssitzung 14.09.2016 ö 26.3

Sachverhalt

Eine Bürgerin fragt an, ob es möglich ist, dass keine Anlieferung vor 7:00 Uhr stattfindet. Dazu antwortet der Bürgermeister, dass dies als Auflage in den Baugenehmigungsbescheid übernommen werden kann.

Datenstand vom 10.10.2016 09:24 Uhr