Datum: 23.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kath. Pfarrheim Herrieden
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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45. Stadtratssitzung
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23.11.2016
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ö
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1 |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des Stadtrates, Herrn Reum von der Fränkischen Landeszeitung, Herrn Werner Herzog, Frau Lydia Haberäcker, beide
Marohn’sche Förderstiftung, und Herrn Markus Jocher, Citymanager, sowie 28 Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Stadtrat beschlussfähig ist. Der Bürgermeister schlägt vor, den TOP 15 „Umnutzung der bestehenden Maschinenhalle als Laufhof für Tierwohl“ von der Tagesordnung zu nehmen. Das Gremium ist damit einverstanden. Stadtratsmitgliede Armin Jechnerer stellt den Antrag, die Tagesordnungspunkte 12 „Einleitung von Abwasser aus der Gärreststoffentwässerung der Fa. Natura, Seebronn“ und 13 „Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Gärresteaufbereitungsanlage“ von der Tagesordnung zu nehmen. Die Abstimmung im Gremium ergibt 5 : 13, damit ist der Antrag abgelehnt. Der TOP 5 „Vorstellung ISEK Projekte durch Citymanager Herr Jocher“ wird dem TOP 4 „Fortschreibung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan – Billigungs- und Auslegungsbeschluss“ vorgezogen. Auch hiermit ist das Gremium einverstanden.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.10.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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45. Stadtratssitzung
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23.11.2016
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ö
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2016 wurde ordnungsgemäß zugesandt. Bei TOP 6 „Vergabe Straßennamen im BG 15.3 Schrotfeld
“ muss es im Sachverhalt anstelle von „Antrag“ „Vorschlag“ lauten. Mit dieser Änderung ist das Protokoll genehmigt.
Dokumente
Download Niederschrift ö vom 26.10.2016.pdf
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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45. Stadtratssitzung
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23.11.2016
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3 |
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3.1. Ehrung Sitzungsteilnahme Robert Goth und Curt Bauer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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45. Stadtratssitzung
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23.11.2016
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ö
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3.1 |
Sachverhalt
Teilnahme an 500 Sitzungen des Stadtrates:
Mit dem heutigen Tag hat Dritter Bürgermeister Robert Goth seit seiner Wahl im Jahre 1984 an insgesamt 503 Sitzungen des Stadtrates teilgenommen.
Bürgermeister Brandl bedankt sich für die geleistete Arbeit in über 32 Jahren und überreicht als Anerkennung die Silbermedaille zur 1225-Jahr-Feier der Stadt Herrieden und einen Gutschein.
Mit dem heutigen Tag hat Stadtratsmitglied Curt Bauer seit seiner Wahl im Jahre 1984 an insgesamt 503 Sitzungen des Stadtrates teilgenommen.
Bürgermeister Brandl bedankt sich für die geleistete Arbeit in über 32 Jahren und überreicht als Anerkennung die Silbermedaille zur 1225-Jahr-Feier der Stadt Herrieden und
einen Gutschein.
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3.2. Ausschüttung Marohn'sche Förderstiftung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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45. Stadtratssitzung
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23.11.2016
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ö
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3.2 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes der Marohn‘
schen Förderstiftung, Herr Altbürgermeister Werner Herzog, übergibt an die Vereinsvorsitzenden entsprechend des Stiftungszwecks Zuwendungen aus den erwirtschafteten Kapitalerträgen. Er bedankt sich bei den Vereinsvorsitzenden für ihr ehrenamtliches Engagement. Ebenso bedankt er sich bei der Verwaltung der Stadt Herrieden. Herr Bürgermeister Brandl bedankt sich bei den Vereinen für die sehr gute Jugendarbeit und bei Herrn Herzog für den ehrenamtlichen Einsatz.
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3.3. Regierungserklärung des Bayerischen Ministerpräsidenten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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45. Stadtratssitzung
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23.11.2016
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ö
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3.3 |
Sachverhalt
Bürgermeister Brandl gibt die Regierungserklärung des Bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer, MdL, vom 28.09.2016, in Umlauf.
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3.4. Endgültige Steuerkraftzahlen 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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45. Stadtratssitzung
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23.11.2016
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ö
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3.4 |
Sachverhalt
Vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung wurden die vorläufigen Umlagegrundlagen (Umlagekraft) für die Stadt Herrieden für das Haushaltsjahr 2017 bekanntgegeben. Danach stellt sich die Summe der Steuerkraftzahlen (= Steuerkraftmesszahl) wie folgt dar:
Steuerkraft = Umlagekraft
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pro Kopf
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Lkr.-Rangzahl
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Endgültige Steuerkraft 2016:
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10.433.049,00 €
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1.317,47 €
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3
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Endgültige Steuerkraft 2015:
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11.718.026,00 €
|
1.498,60 €
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2
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3.5. Bericht des Asylbeauftragten für das Jahr 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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45. Stadtratssitzung
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23.11.2016
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ö
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3.5 |
Sachverhalt
Asylbeauftragter, Stadtratsmitglied Dieter Bunsen, gibt einen Bericht rund um das Thema Asyl in Herrieden für das Jahr 2016. Im
RIS ist der schriftliche Bericht hinterlegt.
Dokumente
Download Rechenschaftsbericht Asylbeauftragter.pdf
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3.6. Emmy Preisträger Matthias Bittner aus Rauenzell
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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45. Stadtratssitzung
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23.11.2016
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ö
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3.6 |
Sachverhalt
Bürgermeister Brandl gibt bekannt, dass der aus Rauenzell stammende Matthias Bittner in New York als Emmy-Preisträger ausgezeichnet wurde. Er hat heute morgen bereits die Glückwünsche der Stadt Herrieden telefonisch übermittelt.
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4. Vorstellung ISEK Projekte durch Citymanager Herr Jocher
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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45. Stadtratssitzung
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23.11.2016
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ö
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4 |
Sachverhalt
Der Citymanager, Herr Jocher, stellt in der Sitzung die einzelnen ISEK-Projekte wie folgt vor:
2. Noch laufende Projekte mit Projektstand
3. Offene Projekte aus der Liste der ISEK Projekte, die der Stadtrat beschlossen hat.
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5. Fortschreibung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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45. Stadtratssitzung
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23.11.2016
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ö
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5 |
Sachverhalt
Der Vorentwurf des Flächennutzungs- und Landschaftsplans wurde nach Durchführung der Bürgerversammlungen (Mai/Juni 2016) entsprechend der Rückkopplung im Workshop mit dem Stadtrat (22.10.2016) durch das Planungsbüro Vogelsang und das Büro Landschaftsplanung Klebe angepasst. Die erfolgten Änderungen können dem Anhang (im RIS) entnommen werden.
Bürgermeister Brandl stellt die Neuerungen im Hinblick auf den Flächennutzungsplan vor.
Beschluss
1. Bei der Bürgerversammlung in Hohenberg wurde angesprochen, dass im Baugebiet am Rosenfeld im alten Flächennutzungsplan 8 Bauplätze vorgesehen waren, diese sollten erhalten bleiben.
Abstimmung: 20 : 0
2. Der Bürgermeister liest das Schreiben der Fa. Schüller, Möbelwerk KG, vor. Die Fa. Schüller beantragt, die Grundstücke mit den Flurnummern 724, 725, 726, 727, 728, 730, 731, 732, 733, 595, 896/1, 900, 901 und 902 im neuen Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet auszuweisen. Vorgenannte Flächen sind für die Erweiterung der Fa. Schüller an der Rother Straße erforderlich.
Abstimmung: 20 : 0
3. Die Fa. Schüller, Möbelwerk KG, benötigt ein 12 ha großes Grundstück an der Autobahnauffahrt (50) an der Bundesstraße von Neunstetten in Fahrtrichtung Aurach auf der rechten Seite liegend. Die Fa. Schüller bittet auch dieses Grundstück in dem Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet auszuweisen. Herr Brandl führt aus, wenn diese Fläche ausgewiesen wird, muss andererseits in Neunstetten eine Gewerbefläche zurückgenommen werden.
Abstimmung: 16 : 4
4. Herr Brandl berichtet, dass das Gewerbegebiet am Eichelberg, gegenüber Aral-Autohof, aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen wird.
Abstimmung: 20 : 0
5. Der Bürgermeister trägt vor, die Fläche an der Nürnberger Straße als Baugebiet auszuweisen.
Abstimmung: 14 : 6
a) Der Stadtrat billigt den angepassten Vorentwurf der Fortschreibung des
Flächennutzungs- und Landschaftsplans in der Fassung vom 23.11.2016.
b) Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Vorentwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
c) Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3
Dokumente
Download Her_FNP_Änderungen_nach_Workshop (2).pdf
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6. Strobel'sche Stipendienstiftung Herrieden; Jahresrechnung 2015 und Haushaltsplan 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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45. Stadtratssitzung
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23.11.2016
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ö
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6 |
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2015 für die Strobel´sche Stipendienstiftung Herrieden schließt im Verwaltungshaushalt mit 641,06 € und im Vermögenshaushalt mit 4.926,50 € ab. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2016 wird in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 645,00 € und im Vermögenshaushalt auf 4.795,00 € festgesetzt.
Rechtliche Würdigung
Die Strobel´sche Stipendienstiftung Herrieden ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herrieden und unterliegt der Stiftungsaufsicht der Regierung von Mittelfranken (Art. 21 Abs. 1 BayStG – Kirchliche Stiftung).
„..Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der steuerrechtlichen Vorschriften und ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.“
Beschluss
Der Stadtrat nimmt den Haushaltsansatz 2016 für die Strobel´sche Stipendienstiftung Herrieden zur Kenntnis und genehmigt die Jahresrechnung 2015 vorbehaltlich des Ergebnisses des Rechnungsprüfungsausschusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Michael Gögelein war bei der Abstimmung nicht im Saal.
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7. Armendürftungsstiftung Herrieden; Jahresrechnung 2015 und Haushaltsplan 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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45. Stadtratssitzung
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23.11.2016
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ö
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7 |
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2015 für die Armendürftungsstiftung Herrieden schließt im Verwaltungshaushalt mit 3.812,99 € und im Vermögenshaushalt mit 18.298,06 € ab. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2016 wird in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 3.850,00 € und im Vermögenshaushalt auf 15.120,00 € festgesetzt.
Rechtliche Würdigung
Die Armendürftungsstiftung ist eine rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herrieden und unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landratsamtes (Art. 20 Abs. 2 BayStG – Kommunale Stiftung). „..Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke..“).
Beschluss
Der Stadtrat nimmt den Haushaltsansatz 2016 für die Armendürftungsstiftung Herrieden zur Kenntnis und genehmigt die Jahresrechnung 2015 vorbehaltlich des Ergebnisses des Rechnungsprüfungsausschusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Michael Gögelein war bei der Abstimmung nicht im Saal.
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8. Stadtstiftung Herrieden; Jahresrechnung 2015 und Haushaltsplan 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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45. Stadtratssitzung
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23.11.2016
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ö
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8 |
Sachverhalt
Der Jahresabschluss 2015 für die Stadtstiftung Herrieden schließt im Verwaltungshaushalt mit 1.728,00 € und im Vermögenshaushalt mit 9.178,52 € ab.
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2016 wird in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt auf 2.735,00 € und im Vermögenshaushalt auf 9.178,00
€ durch den Stiftungsvorstand festgesetzt.
Rechtliche Würdigung
Die Stadtstiftung Herrieden ist eine rechtsfähige örtliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herrieden und unterliegt der Stiftungsaufsicht des Landratsamtes (Art. 20 Abs. 2 BayStG – Kommunale Stiftung).
Beschluss
Der Stadtrat nimmt den Haushaltsansatz 2016 für die Stadtstiftung Herrieden zur Kenntnis und genehmigt die Jahresrechnung 2015 vorbehaltlich des Ergebnisses des Rechnungsprüfungsausschusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Michael Gögelein war bei der Abstimmung nicht im Saal.
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9. Austrittsvereinbarung aus dem Zweckverband zur Wasserversorgung Rauenzell, Roth und Thann
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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45. Stadtratssitzung
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23.11.2016
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ö
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9 |
Sachverhalt
In der Sitzung vom 14.12.2015 hat der Marktgemeinderat Bechhofen den Austritt des Marktes Bechhofen aus dem Wasserzweckverband Rauenzell, Roth und Thann zum 31.12.2016 fristgerecht beschlossen. Die den Austritt begleitende Rechtsanwaltskanzlei Becker, Büttner, Held, München (BBH) hat hierzu einen Entwurf der Austrittsvereinbarung erarbeitet. Die Vereinbarung wurde im RIS hinterlegt. Sie wurde auch im Vorfeld dem Landratsamt Ansbach als Rechtsaufsichtsbehörde übermittelt. Dieses verwies bei Durchsicht der Vereinbarung auf die vertragliche Sicherstellung der Wasserversorgung der Ortsteile Thann und Winkel, welche durch das Vorliegen eines gültigen Wasserliefervertrages (siehe TOP 10) gewährleistet sein muss.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Austrittsvereinbarung der Stadt Herrieden aus dem Wasserzweckverband Rauenzell, Roth und Thann zum 31.12.2016 entsprechend beigefügter Vereinbarung. Das gesamte Aktiv- und Passivvermögen des Zweckverbandes geht auf die Stadt Herrieden über (Gesamtrechtsnachfolge).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download Austrittsvereinbarung_22.11.2016.pdf
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10. Abschluss eines Wasserliefervertrages für die Ortsteile Thann und Winkel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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45. Stadtratssitzung
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23.11.2016
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ö
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10 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Auflösung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Rauenzell, Roth und Thann findet am 21.11.2016 eine Sitzung des Zweckverbandes statt. Bestandteil der Tagesordnung ist auch der zu verhandelnde Wasserliefervertrag zwischen der Stadt Herrieden als Rechtsnachfolger des Wasserzweckverbandes und dem Kommunalunternehmen Markt Bechhofen (KMU) für die Versorgungsgebiete Thann und Winkel. Der Vertrag wird am Folgetag im RIS eingestellt. Die Mitglieder des Stadtrates werden mittels „Shot“ hiervon verständigt. Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung vorgetragen.
Der Zweckverbandsvorsitzende erläutert den in der Sitzung vom 21.11.2016 geschlossenen Vertrag.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge dem Vertrag zwischen dem Zweckverband zur Wasserversorgung Rauenzell, Roth und Thann und dem Kommunalunternehmen
Markt Bechhofen vom 21.11.2016 über die Lieferung von Trinkwasser zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Download Wasserliefervertrag_KMUBechhofen.pdf
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11. Zuschussantrag Evangelische Christuskirchengemeinde - Sanierung der bestehenden WC-Anlagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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45. Stadtratssitzung
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23.11.2016
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ö
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11 |
Sachverhalt
Die Evangelische Christuskirchengemeinde Herrieden hat im Gemeindehaus der Christuskirche die bestehende WC-Anlage saniert. Für die behindertengerechte Ausführung der Maßnahme entstanden Kosten in Höhe von 31.724,86 €. Es wird nun um die Gewährung eines städtischen Zuschusses in Höhe von 10% gebeten. Da der Antrag die Stadt erst während des laufenden Haushaltsjahres 2016 zugestellt wurde sind im aktuellen Haushaltsjahr keine Mittel bereit gestellt. Der Zuschuss wird somit erst im Haushaltsjahr 2017 berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt.: 3700.9870 3.172,00 € (HH-Jahr 2017)
Beschluss
Der Stadtrat gewährt für die behindertengerechte Sanierung der WC-Anlage im Gemeindehaus der Evangelischen Christuskirche einen Zuschuss von 10
% aus dem kirchlichen Aufwand von 31.724,86 €, d.h. 3.172,00 €. Der Zuschuss wird nach Genehmigung des Haushalts 2017 zur Zahlung fällig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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12. Einleitung von Abwasser aus der Gärreststoffentwässerung der Fa. Natura, Seebronn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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45. Stadtratssitzung
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23.11.2016
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ö
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12 |
Sachverhalt
Die Fa. Natura GmbH aus Seebronn plant derzeit eine Aufbereitung der Gärreststoffe aus der Biogasanlage. Dabei wird der Gärreststoff in einem Vakuumverdampfungsverfahren entwässert. Zurück bleibt ein Nährstoffkonzentrat, das dann als Flüssigdünger weiterverarbeitet wird. Der entzogene Wasserdampf wird anschließend wieder kondensiert. Hier bleibt eine klare wässrige Flüssigkeit. Dieses Kondensat hat aber immer noch eine Nährstoffbelastung, die eine Einleitung in ein Gewässer nicht zulässt. Das Kondensat muss über eine Kläranlage entsorgt werden. Es fallen jährlich bis zu 25.000 m³ Abwasser an. Dadurch werden um Seebronn bis zu 1.600 Fahrten für die Gülleausbringung eingespart. Die Fa. Natura möchte das Kondensat über die Abwasseranlage von Herrieden entsorgen und stellt dazu den Antrag auf Einleitungserlaubnis über eine Sondervereinbarung. Nach § 7 der Entwässerungssatzung der Stadt Herrieden ist dies möglich. Zusammen mit Herrn Appold wurden folgende Eckpunkte für eine Einleitungsvereinbarung besprochen:
1. Die Anschlussleitung von der Biogasanlage bis zum Ende des Ortskanals in Seebronn stellt die Fa. Natura selbst her und unterhält diese auch zukünftig.
2. Für den Anschluss wird kein Anschlussbeitrag erhoben.
3. Die Einleitungsgebühr wird nach der derzeit gültigen BGS-EWS berechnet. Die Einleitungsgebühr beträgt 2,90 €/m³ (Stand September 2015) Abwasser .
4. Die Belastung des Abwassers wird zunächst viermal jährlich in einer Kontrollanalyse überwacht. Die Analysekosten trägt die Fa. Natura. Wenn sich im weiteren Betrieb konstante Werte im Abwasser einstellen, kann die Häufigkeit reduziert werden.
5. Die Abwassermenge wird über eine geeichte Zähleinrichtung ermittelt.
6. Es wird ein monatlicher Abschlag erhoben. Die Abrechnung erfolgt jährlich.
Herr Schimmel hat in der Sitzung die Konditionen und den Verhandlungsstand erläutert. Herr Appold, Fa. Natura GmbH, teilte nun per E-Mail mit, dass er zur Sicherheit einmal für sein häusliches Abwasser und einmal für das Destillat aus der Gärrestaufbereitung einen Anschluss an den öffentlichen Kanal benötigt, falls die Einleitewerte bei der Gärrestaufbereitung nicht eingehalten werden können. Falls die Einleitewerte der Gärrestaufbereitung passen, wird direkt in ein Gewässer ohne weitere Behandlung durch eine Kläranlage eingeleitet. Für das in den öffentlichen Kanal eingeleitete Abwasser würde er den regulären Betrag gemäß unserer Gebührensatzung (derzeit 2,90 €/cbm, Stand September 2015, Stand heute 3,17 €/cbm) bezahlen.
Die Einleitung des Abwassers wurde bereits mit dem WWA besprochen. Hier wurden keine Einwände gegen die Einleitung erhoben.
Der BUL-Ausschuss hat sich am 28.07.2015 und am 15.09.2015 vorberatend mit diesem Thema beschäftigt. In der Zwischenzeit wurde die Pilotanlage überarbeitet und optimiert. Die ursprünglich beabsichtigte einzuleitende Menge von 24.000 cbm ist nunmehr auf ca. 6.000 cbm reduziert worden. Bei der Anlage handelt es sich um eine vom Bundesumweltministerium geförderte Pilotanlage.
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses in den Punkten 1, 2, 5 und 6 an. Die Punkte 3, 4 und 7 wurden wie folgt beschlossen:
3. Die Einleitungsgebühr wird nach der derzeit gültigen BGS-EWS berechnet.
4. Die Belastung des Abwassers wird entsprechend der Anzahl der in der Kläranlage nötigen Kontrollanalyse überwacht. Die Analysekosten trägt die Fa. Natura. Wenn sich im weiteren Betrieb konstante Werte im Abwasser einstellen, kann die Häufigkeit reduziert werden.
7. Die Höchstmenge des eingeleiteten Destillats liegt bei 25.000 m³/jährlich, der Zielwert sind 6.000 m³/jährlich. Die vom Hersteller der Anlage vorgegebenen Höchstwerte werden eingehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2
Dokumente
Download Stellungnahme Klärwärter.pdf
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13. Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Gärresteaufbereitungsanlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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45. Stadtratssitzung
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23.11.2016
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ö
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13 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 22.11.2016 beraten:
„Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Gärresteaufbereitungsanlage von der Natura GmbH + Co.KG auf Flst. 378/1, Gemarkung Hohenberg“.
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme des Klärwärters über die Mehrbelastung und die momentane Auslastung der Kläranlage durch dieses Bauvorhaben einzuholen.“
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2
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14. Neubau eines Bürogebäudes und die Aufstockung eines Hygienegebäudes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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45. Stadtratssitzung
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23.11.2016
|
ö
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14 |
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 22.11.2016 beraten:
„Bauantrag von Herrn Markus Appold für den Neubau eines Bürogebäudes und die Aufstockung eines Hygienegebäudes auf Flst. 378/1, Gemarkung Hohenberg.“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.“
Rechtliche Würdigung
Die vorgesehene Baumaßnahme liegt im gültigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bioenergie Seebronn“. Die Vorgaben des Bebauungsplans werden eingehalten.
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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15. Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Stadtteil Herrieden einschließlich Gewerbegebiet an der A 6 und Stadtteil Leibelbach für das Jahr 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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45. Stadtratssitzung
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23.11.2016
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ö
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beschließend
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15 |
Sachverhalt
Für die verkaufsoffenen Sonntage an den Markttagen im Jahr 2017 gilt es wieder eine Verordnung zu erlassen. Bürgermeister Brandl erläutert den Sachverhalt. Folgender Text für die Verordnung wird von der Verwaltung vorgeschlagen:
Verordnung
der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Stadtteil Herrieden einschließlich Gewerbegebiet an der A 6 und Stadtteil Leibelbach für das Jahr 2017
Auf Grund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954) und Art. 228 der neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit § 11 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl S. 22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Oktober 2015 (GVBl S. 384), erlässt
die Stadt Herrieden folgende Verordnung:
§ 1
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage
Abweichend von der Vorschrift des § 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss im Stadtteil Herrieden einschließlich Gewerbegebiet an der A 6 und Stadtteil Leibelbach aus Anlass
1. des Frühjahrsmarktes am 26.03.2017 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
2. des Altstadtfestes am 16.07.2017 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
3. des Jahrmarktes-Kirchweih am 17.09.2017 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr und
4. des Kathreinmarktes am 26.11.2017 von 12.00 Uhr bis 17.00Uhr
für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein.
§ 2
Geltung anderer Rechtsverordnungen
Die durch Rechtsverordnungen nach den §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss freigegebenen Verkaufszeiten (Verkauf in ländlichen Gebieten und Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen) bleiben unberührt. Die jeweilige Gesamtöffnungszeit nach § 1 dieser Verordnung und nach den Rechtsverordnungen nach §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss darf insgesamt fünf Stunden nicht überschreiten.
§ 3
Inkrafttreten und Geltungsdauer
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des letzten von der Verordnung erfassten Tages.
Hinweise zur Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Stadtteil Herrieden einschließlich Gewerbegebiet an der A 6 und Stadtteil Leibelbach für das Jahr 2017
1. Arbeitnehmer dürfen an den verkaufsoffenen Sonntagen nur während der in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgesetzten Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer dreißig Minuten beschäftigt werden (§ 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss).
2. Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die weiteren Vorschriften des § 17 des Gesetzes über den Ladenschluss, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind für die an den freigegebenen Sonn- und Feiertagen für die in den geöffneten Verkaufsstellen beschäftigten Arbeitnehmer zu beachten.
3. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in § 1 der oben abgedruckten Verordnung festgelegten Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen können nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten m
it einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.
4. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung können nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
5. Vorsätzliche Verstöße gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung werden, wenn dadurch vorsätzlich oder fahrlässig Arbeitnehmer in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet werden, gemäß § 25 des Gesetzes über den Ladenschluss als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die vorgelegte Satzung wie im Sachverhalt dargestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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16. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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45. Stadtratssitzung
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23.11.2016
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ö
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16 |
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16.1. Anfrage von Michael Gögelein - Ampelanlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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45. Stadtratssitzung
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23.11.2016
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ö
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16.1 |
Sachverhalt
Herr Gögelein stellt die Frage, ob es möglich ist, dass die Ampelanlage zu bestimmter Uhrzeit nur noch auf Anforderung zu schalten ist. Herr Goth erklärte, dass dies nicht umsetzbar sei.
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16.2. Anfrage von Aurelia Pelka - Straßenbeleuchtung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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45. Stadtratssitzung
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23.11.2016
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ö
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16.2 |
Sachverhalt
Frau Pelka berichtet, dass die Straßenbeleuchtung am Vogteiplatz und am Marktplatz heute Abend ausgeschaltet ist.
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17. Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Herrieden)
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45. Stadtratssitzung
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23.11.2016
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ö
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17 |
Sachverhalt
Es wird keine Bürgeranfrage gestellt.
Datenstand vom 13.01.2017 09:41 Uhr