Datum: 07.06.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Galerie im Rathaus
Gremium: Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
Körperschaft: Stadt Herrieden
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Begrüßung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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ö
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1 |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Alfons Brandl begrüßt die Mitglieder des BUL-Ausschusses sowie vier
Zuhörer. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
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2. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.05.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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ö
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der öffentlichen Sitzung wurde ordnungsgemäß zugesandt. Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, ist das Protokoll genehmigt. Die Tagesordnung wird um TOP 9
erweitert.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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3. Bekanntgaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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3 |
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3.1. Sachstandsberichte von Baumaßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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ö
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3.1 |
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3.2. AN 36, Zebrastreifen und Geschwindigkeitsbeschränkung in Elbersroth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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3.2 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 01.03.2016 wurde von der Stadt Herrieden beim Landratsamt Ansbach (Verkehrsbehörde) beantragt, im Bereich des Spielplatzes in Elbersroth im Verlauf der Kreisstraße AN 36 einen Zebrastreifen und eine Geschwindigkeitsbeschränkung anzuordnen.
Ergebnis Zebrastreifen:
Nach Auskunft des Staatlichen Bauamtes Ansbach werden die Mindestwerte sowohl hinsichtlich
des Fußgänger- wie auch des Fahrzeugaufkommens vorliegend bei Weitem nicht erreicht. Die Anordnung eines Zebrastreifens kann daher nicht in Frage kommen.
Ergebnis Verkehrsbeschränkung:
Nur bei Vorliegen von außerordentlichen Gefahren, wie im unmittelbaren Umfeld von Schulen, kann die Geschwindigkeit abschnittsweise auf 30 km/h herabgesetzt werden. Bei Kinderspielplätzen gilt die Regelung allerdings nicht. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung ist nicht möglich.
Die E-Mail des Landratsamtes Ansbach (Verkehrsbehörde) vom 02.05.2016 ist im RIS hinterlegt
.
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3.3. Ausbau der Ortsdurchfahrt Elbersroth, Bauabschnitt 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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ö
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3.3 |
Sachverhalt
Für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Elbersroth, Bauabschnitt 1, wurde durch das Landratsamt Ansbach ein gemeinsamer Antrag (Landkreis und Stadt Herrieden) auf Neuvermessung
der Kreisstraße/Abgrenzungen zu den Privatgrundstücken gestellt. Die Kostenteilung wird in der Vereinbarung mit dem Landkreis Ansbach geregelt.
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3.4. Bereitstellung und Nutzung eines WMS Dienstes der MDN (Main-Donau-Netzgesellschaft mbH)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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3.4 |
Sachverhalt
Die MDN stellt der Stadt Herrieden ihre Daten über Strom- und Gasleitungen sowie der Straßenlampen im gesamten Stadtgebiet auf unbestimmte Zeit kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung. Hierbei können über das GIS Daten wie Lampenart, Leuchtmittel sowie alle Anschlüsse für Strom und Gas eingeblendet werden. Die hierdurch einsehbaren Daten ersetzen aber nicht die Einweisungen vor Ort, sondern dienen nur einer besseren Arbeitsvorbereitung und Einschätzung der Arbeiten. Die Freischaltung der Daten erfolgt Anfang Juli 2016.
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3.5. Hinweis auf Sperrung St. 2248
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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3.5 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Robert Goth sprach die Sperrung der St 2248 Richtung Leibelbach/Lammelbach an. Er erläutert, dass bei der Einweisung die Baufirma darauf hingewiesen wurde, die Sperrung so zu platzieren, die Zufahrt in Richtung Winn so lange wie möglich freigehalten werden soll
. Zu überlegen wäre, ein Hinweisschild „Anlieger frei“ anzubringen, um die Engstelle wegen der Baumaßnahme in Manndorf nicht übermäßig zu belasten. Somit wäre auch die Zufahrt zum Gasthaus in Lammelbach gewährleistet.
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4. Antrag auf Übernahme eines Anteils von 8/9 für die Kosten der Außenanlagen der KiTa St. Vitus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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4 |
Sachverhalt
Mit dem Schreiben vom 19.04.2016 (im RIS hinterlegt) beantragt die Kirchenverwaltung der Kirchenstiftung St. Vitus und St. Deocar die Übernahme der Kosten für die Außenanlagen an der Kindertagesstätte St. Vitus mit einem Anteil von 8/9. Die Kostenberechnung für den Gartenbereich beträgt laut Architekturbüro Jechnerer, Herrieden, ohne Zaunanlage 176.000 € (Anteil 8/9 entsprechen 156.444,44 €). Herr Ruppert vom Architekturbüro Jechnerer wird die Kosten und die Planung erläutern. Laut ursprünglicher Kostenberechnung waren für die Außenanlagen (Vorplatz, Parkplätze, Zaun, Grünflächen ansähen und Terrasse) 97.000 € angesetzt. Mehr war im Zuge der Hauptmaßnahme nicht vorgesehen. Abgerechnet wurden 171.851,83 € auf Grund von Massenmehrungen und mangelhafter Tragfähigkeit des Unterbaus. Die Kirche ist der Ansicht, dass es sich bei der Gartengestaltung um eine neue Maßnahme handelt. Im Wesentlichen sind Erdarbeiten und die Anlage bzw. Versetzung von Sandkästen vorgesehen. Enthalten ist nur ein neues Spielgerät.
Die Kirchenverwaltung erwägt jedoch die Bauleitung der Arbeiten anderweitig zu vergeben oder selbst zu übernehmen.
Von Seiten der Verwaltung wurde geprüft, ob die neue Maßnahme förderfähig wäre. Nach Aussage der Regierung wurden schon Außenanlagen mit der Maßnahme gefördert und der Förderbetrag voll ausgeschöpft.
Nach mehreren Vorsprachen von Frau Rauch im 2.Quartal 2015 bei Herrn Meyer und eines Schreibens seitens des Architekturbüro Jechnerer, wurde der für das Haushaltsjahr 2016 geplante Ansatz (Haushaltsrest aus 2014) von 60.000 € um 30.000 € (Abbruch St. Vitus) auf 90.000 € erhöht. Diese Erhöhung wurde in einem Schreiben vom 11.08.2015 (im RIS hinterlegt) von Herrn Bürgermeister Brandl der Kirchenverwaltung mitgeteilt. Auf dieses Schreiben folgte seitens der Kirchenverwaltung keinerlei Reaktion. Abzüglich Abbruch, Honorare und sonstiger getätigter Ausgaben ist daher für das Haushaltsjahr 2016 noch ein Restbetrag von ca. 21.000
€ für den Kindergarten St. Vitus vorhanden. Daher kann erst wieder für das Jahr 2017 ein Ansatz aufgenommen werden. Über eine Zwischenfinanzierung der Gesamtsumme bzw. Übernahme des 1/9 Anteils durch die Diözese Eichstätt für das Jahr 2016 kann die Kirchenverwaltung der Kirchenstiftung St. Vitus noch keine Aussage machen. Es wird dort die Entscheidung der Stadt Herrieden abgewartet.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 4641.9875: 21.000 € (Rest 2016)
Beschluss
Der BUL-Ausschuss beschließt, dass die Außenanlagen nochmals überarbeitet werden sollen und über die nächsten drei Jahre verteilt ausgeführt werden soll. Eine überarbeitete Planung mit Kostengliederung ist nochmals vorzulegen. Anhand der neuen Planung kann über eine mögliche Kostenaufteilung entschieden werden. Für das Haushaltsjahr 2016 sind noch ca. 21.000 € dafür eingeplant. Mit diesem Geld können die notwendigen Maßnahmen (Umzäunung, Auffüllung und Angrünung Abbruchstelle) ausgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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5 |
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5.1. Formlose Bauvoranfrage: Entwurfsplanung CETPM - Mischgebiet Sandfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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5.1 |
Sachverhalt
Der beauftragte Architekt wird in der Sitzung die Entwurfsplanung vorstellen. Bis zur Ladung lagen die notwendigen Unterlagen leider noch nicht vor. Sobald diese bei der Verwaltung eingehen, werden diese per E-Mail versandt.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Gebäudehöhe, die sich um ca. 0,80 m erhöhen und den Aufschüttungen die sich ebenfalls um ca. 0,80 m erhöhen, zu zustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5.2. Neubau eines Geräteraumes und Anbau einer Holzlege
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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5.2 |
Sachverhalt
Bauantrag für den Neubau eines Geräteraumes und Anbau einer Holzlege von Markus Rupprecht auf Flst. 318/31, Gemarkung Neunstetten, Burgerwaldstr. 10, im Bebauungsplan Nr. 1 „Neunstetten“.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze im Süden ist erforderlich.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5.3. Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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ö
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5.3 |
Sachverhalt
Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis für die Errichtung eines neuen barrierefreien Zuganges als Rampe von Johannes Bayer
für das Anwesen Marktplatz 14 auf Flst. 56, Gemarkung Herrieden.
Herr Bayer stellt nunmehr einen neuen Antrag für die Errichtung eines barrierefreien Zugangs an der östlichen Seite seines Anwesens (erster Antrag war eine Fassadenänderung im Süden). Dazu werden ca. 10 m² des städtischen Grundes benötigt. Hier wird ein Gestattungs- und Nutzungsvertrag von Seiten der Stadt mit Herrn Bayer abgeschlossen. Die Stellungnahme des Stadtplaners wird eingeholt. Eine Rücksprache mit dem Landratsamt wird am 02.06. vor Ort vorgenommen. Das Ergebnis wird in der Sitzung bekannt gegeben.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss stimmt dem Antrag zu. Die gemeindliche Einvernahme wird vorbehaltlich der positiven Stellungnahme des Stadtplaners erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5.4. Formlose Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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ö
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5.4 |
Sachverhalt
Herr Hermann Ritzer mit Familie (Tochter) beabsichtigen, das Flst. 1939, Gemarkung Herrieden, mit einem Mehrfamilienwohnhaus mit Garagen und Stellplätze zu bebauen.
Die Bebauung soll im westlichen Bereich (ca. 800 – 900 m²) erfolgen. Es würde ein Gebäude mit vier Wohnungen mit Terrassen entstehen. Das Bauvorhaben bzw. die Entwürfe werden in der Sitzung gezeigt und erläutert. Für das Nachbargrundstück (Bergmann) Flst. 1940, Gemarkung Herrieden, wurde 2008 ein Bauantrag in ähnlicher Form (3 Stockwerke, Flachdach) eingereicht.
Die Erschließung Kanal und Wasser ist vorhanden. Die Zufahrt über die Ansbacher Straße muss mit dem Staatlichen Bauamt Ansbach abgestimmt werden. Die jetzige Zufahrt wäre im nördlichen Bereich vorgesehen, nach Aussage von Herrn Ritzer könnte diese auch nach Süden verlegt werden. Eine Zufahrt über die Straße „Am Martinsberg“ ist durch die gewünschte Bebauung nicht möglich.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss kann die gemeindliche Einvernahme zur Bebauung mit einem Mehrfamilienwohnhaus unter der Voraussetzung in Aussicht stellen, dass das Staatliche Bauamt Ansbach der Ausfahrt im Süden zustimmt.
Für die Erlangung eines rechtskräftigen Bescheides ist vom Antragsteller eine formelle Bauvoranfrage einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5.5. Neubau eines Einfamilienwohnhauses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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ö
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5.5 |
Sachverhalt
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage von Andreas und Carolin Hirsch auf Flst. 597, Gemarkung Elbersroth, Sickersdorf 22.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5.6. Abbruch Hallen und Sanierung Zwischenbereich HRL 12
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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ö
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5.6 |
Sachverhalt
Bauantrag für den Abbruch der Hallen 8.0, 9.8 und Sanierung des Zwischenbereichs HRL 12 von Schüller Möbelwerk KG auf Flst. 764, Gemarkung Herrieden, Rother Str. 1.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat,
die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5.7. Neubau Halle 4.2 und 4.3 mit Umfahrung West
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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ö
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5.7 |
Sachverhalt
Bauantrag für den Neubau Halle 4.2 und 4.3 mit Umfahrung West von Schüller Möbelwerk KG auf Flst. Nrn. 739, 740, 757, 760/1, 764/2, alle Gemarkung Herrieden, Rother Str. 1.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat,
die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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5.8. Tekturplan für den Neubau einer Tankstelle
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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ö
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5.8 |
Sachverhalt
Tekturplan für den Neubau einer Tankstelle von
Bernhard Bayer auf Flst. 660, Gemarkung Heuberg, in Brünst.
Für den Neubau der Tankstelle ist nunmehr die Errichtung einer weiteren Abgabestelle (Zapfstelle) und einer Anzeigetafel für die Kraftstoffpreise vorgesehen.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5.9. Anbau an ein bestehendes Wohnhaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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ö
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5.9 |
Sachverhalt
Bauantrag für den Anbau an ein bestehendes Wohnhaus und einer Überdachung auf der Garage mit Abstellfläche von Volker Schara auf Flst. 614/1, Gemarkung Neunstetten, Kreuzstraße 2 (Gärtnereibetrieb).
Beschluss
Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5.10. Formlose Bauvoranfrage für die Errichtung einer Überdachung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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ö
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5.10 |
Sachverhalt
Anfrage durch die Nägelein Objektverwaltung GmbH & Co. KG vertreten durch Herrn Wilhelm Nägelein für den Neubau eines Verbrauchermarktes der Firma Edeka wird eine separate überdachte Anlieferung für den Fleischer benötigt.
Diese separate Überdachung würde über das städtische Grundstück (Gehweg, Flst. 1941/4) errichtet werden. Der Bauherr, die Firma Nägelein, beantragt die Zustimmung zur Überbauung des städtischen Grundstückes.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss beschließt, dass bis zur nächsten BUL-Sitzung ein Entwurf bzw. eine Entwurfsskizze des gesamten Planungsumgriffs (Wegfall alter Gebäude, Umgriff neuer Gebäude, Auffüllungen, Lage und Zufahrt Parkplätze, Anliefersituationen usw.) vom Planer vorgelegt bzw. vorgestellt werden soll, um
einen Beschluss herbeiführen zu können. Die Überplanung der städtischen Fläche (öffentlicher Geh- und Radweg) als Parkplatz und Anlieferweg (Metzger) wird als sehr kritisch erachtet, da Fahrzeuge den Geh- und Radweg queren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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6. Deckblatt Nr. 29 zum FNP und 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 5 (jeweils für einen Teilbereich nördlich der Louis-Schmetzer-Straße) zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes, Stadt Ansbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
|
ö
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6 |
Sachverhalt
Deckblatt Nr. 29 zum Flächennutzungsplan für einen Teilbereich nördlich der Louis-Schmetzer-Straße und 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 5 für einen Teilbereich nördlich der Louis-Schmetzer-Straße zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes, Stadt Ansbach
Mit Schreiben vom 04.05.2016, eingegangen am 09.05.2016, teilte das Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz der Stadt Ansbach mit, dass diese die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 beabsichtigt. Anlass ist die geplante Neuerrichtung eines Lebensmittelmarktes in der Louis-Schmetzer-Straße. Der wirksame Flächennutzungsplan soll parallel durch das Deckblatt Nr. 29 geändert werden.
An der Louis-Schmetzer-Straße plant die Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG den Abbruch und die Neuerrichtung der Filiale mit zukünftig ca. 1.483 m² Verkaufsfläche. Die
bisher genehmigten 1.292 m² Verkaufsfläche sollen somit um rund 15% erweitert werden. Dazu wurde um Änderung des bestehenden Bebauungsplanes mit Ausweisung eines Sondergebietes (großflächiger Einzelhandel) gemäß § 11 BauNVO gebeten.
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Bereich „gemischte Bauflächen“ dar. Der aus dem Jahr 2003 stammende Bebauungsplan „Änderung Nr. 2 zum Bebauungsplan Nr. 5“ setzt ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO fest.
Der Planentwurf umfasst das Flst. 773/3, Gemarkung Ansbach, mit ca. 8.970 m². Vorgesehen ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel i.S.v. § 11 BauNVO. Festgesetzt werden neben 1.500 m² maximaler Verkaufsfläche eine Grundflächenzahl von 0,8, eine maximale Wandhöhe von 10,0 m und eine Dachneigung von 0° bis 15°. Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit einer Darstellung Sonderbaufläche Einzelhandel erfolgt parallel zur Bebauungsplanänderung. Das geplante Vorhaben liegt im Versorgungsbereich B14-West. Durch die bestehenden Standorte wird zumindest rechnerisch eine ausreichende Versorgung im periodischen Bereich erreicht. Die Produktbreite muss jedoch durch angrenzende Teilbereiche geleistet werden. Hinsichtlich der Versorgung ist eine enge Verzahnung mit dem Bereich der Innenstadt gegeben. Die zu überplanende Fläche liegt weiterhin im Ergänzungsbereich Nahversorgung Südwest, darin vorgesehen sind folgende Maßnahmen:
- Ergänzung des vorhandenen Sortimentsangebotes
- Keine Ansiedlung zentrenrelevanter Sortimente, nur Sortimente aus der Sortimentsliste Ergänzungsbereich Nahversorgung
- Mögliche Erweiterung der vorhandenen Standorte um max. 15%.
Die geplante Neuerrichtung der Lidl-Filiale würde mit einem Zuwachs um ca. 15% Verkaufsfläche im Rahmen des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes der Stadt Ansbach liegen.
Die Prüfung des Planentwurfs durch die Verwaltung hat ergeben, dass Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden.
Rechtliche Würdigung
Beteiligung i.S.v. § 4 Abs. 1 BauGB
Beschluss
Der BUL-Ausschuss nimmt die Planungen (Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung des Bebauungsplanes) der Stadt Ansbach zur Kenntnis. Da Belange der Stadt Herrieden nicht berührt werden, wird den vorgelegten Planungen zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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7. 18. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Leonhardswegfeld", Stadt Feuchtwangen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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ö
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7 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 25.05.2016, eingegangen am 27.05.2016, teilte die WLG Wollborn Landschaftsarchitekten GmbH aus Nürnberg im Auftrag der Stadt Feuchtwangen mit, dass der Stadtrat von Feuchtwangen in seiner Sitzung am 18.05.2016 die eingegangenen Stellungnahmen zu den oben genannten Bauleitplanverfahren behandelt und hierzu Beschlüsse gefasst hat. In gleicher Sitzung wurden die Planungen i.d.F. vom 18.05.2016 gebilligt.
Folgende Ergänzungen der o.g. Planungen wurden beschlossen:
- Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten gemäß Anlage 2 zum LEP
werden ausgeschlossen
- Die Begründung sowie die Festsetzungen wurden um eine verbindliche Aussage zur Umsetzung der CEF-Maßnahmen aus dem saP-Gutachten ergänzt
- Die Festsetzungen zur Abwasserbeseitigung wurden textlich als auch zeichnerisch überarbeitet und in den Begründungen angepasst. Eine hydraulische Abschätzung eines 100-jährigen Hochwassers für den Überschlagbach wurde ebenso eingearbeitet wie das Überschwemmungsgebiet der Sulzach.
Die Prüfung des Planentwurfs durch die Verwaltung hat ergeben, dass Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden.
Rechtliche Würdigung
Beteiligung i.S.v. § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss
Der BUL-Ausschuss nimmt die Planungen (Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Erweiterung des Bebauungsplanes) der Stadt Feuchtwangen zur Kenntnis. Da Belange der Stadt Herrieden nicht berührt werden, wird den vorgelegten Planungen zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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8. Befestigung eines Fußweges im BG 5 "Eulersfeld", Neunstetten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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ö
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8 |
Sachverhalt
Aufgrund der Anfrage des Stadtratsmitgliedes Klaus Lohbauer in der letzten Stadtratssitzung, wurde von Seiten der Verwaltung überprüft, ob man eine fußläufige Verbindung vom BG 5 „Eulersfeld“ in Richtung Straße nach Steinbach mit Schotter befestigen kann. Laut Bebauungsplan ist dies jedoch nicht zulässig, da der Weg als reiner Wiesenwirtschaftsweg ausgewiesen wurde und sich in einer Ausgleichsfläche (ehemaliger Bahndamm) befindet.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss beschließt, den Weg wie im Bebauungsplan vorgesehen, zu belassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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9. Wasserversorgung Lammelbach, Manndorf, Sauerbach und Winn-Straßenwiederherstellung - Nachtrag Nr. 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
|
ö
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9 |
Sachverhalt
Bei der Straßenausbaumaßnahme im Ortsteil Winn wurde von der ausführenden Baufirma zur Herstellung der Straßeneinfassungen auf eine Abweichung der Baugrundverhältnisse hingewiesen. Nach dem Leistungsverzeichnis Pos. Nr. 2.3.10, hat die Baufirma durch ein staatlich anerkanntes Institut (dynamische/statische) Plattendruckversuche durchzuführen. Es wurde empfohlen, dass auf der Aushubsohle ein Probefeld mit dem Einbau einer 20 cm dicken Schotterpackung, die allseits mit einem Geotextil der GKR 5 ummantelt ist, und darüber eine
10 cm dicken Frostschutzschicht bis zur planmäßigen Unterkante des Betonauflagers des Bordsteins erfolgt.
Die Versuchsergebnisse zeigen, dass mit dem im Probefeld hergestellten Aufbau keine ausreichende Tragfähigkeit erreicht werden kann. Nachdem der Einsatz schwerer Verdichtungsgeräte und ein tieferer Bodentausch wegen der geringen Überdeckung zum Betonrohr des Oberflächenkanals (östliche Straßenseite) aus technischen Gründen ausscheidet, wurde durch dem geotechnischen Sachverständigen empfohlen, dass anstelle der Schotterpackung eine ca. 20 cm dicke hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT) über einem Geotextil der GKR 5 eingebaut wird.
Bei den Anschlussbereichen (Garage) wurde aufgrund der Örtlichkeiten ein zusätzlicher Granitzweizeiler eingebaut.
Durch die ausführende Firma Ernst Hähnlein Bau wurde für den Einbau einer zusätzlichen hydraulisch gebunden Tragschicht und dem Einbau eines Granitzweizeilers ein Nachtragsangebot Nr. 1 mit Gesamtkosten welche auf ca. 9.895,92 € geschätzt werden vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 6300.9539 Straßenwiederherstellung
Beschluss
Dem Nachtragsangebot Nr. 1 der Firma Hähnlein Bau für den zusätzlichen Einbau einer hydraulisch gebunden Tragschicht und eines Granitzweizeiler mit Gesamtkosten von
ca. 9.895,92 € brutto wird zugestimmt. In den Kosten sind bereits die Untergrundverbesserungen der Straßenbaumaßnahme in Manndorf mit beinhaltet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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10. Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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ö
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10 |
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10.1. Max Heller Brückengeländer der Brücke nach Roth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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ö
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10.1 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Max Heller weist darauf hin, dass das Brückengeländer Richtung Roth kaputt ist. Dies ist der Verwaltung bereits bekannt und wird nächste Woche in Augenschein genommen. Mittel für die Erneuerung des Geländers sind im Haushalts
jahr 2016 eingestellt.
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10.2. Johann Heller verwucherte Randbereiche von Spielplätzen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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ö
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10.2 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Johann Heller bittet um Begutachtung der Spielplätze, da die Randbereiche stark verwu
chert sind. Stadtratsmitglied Jürgen Leis regt dazu an, ob es nicht sinnvoll wäre, Kunststoffrandeinfassungen anzubringen. Weitergabe an den Bauhofleiter erfolgt.
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10.3. Stadtratsmitglied Johann Heller Verbleib der Tischtennisplatte Elbersroth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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ö
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10.3 |
Sachverhalt
Stadtratsmitglied Johann Heller fragt nach dem Verbleib der in Elbersroth abgebauter Tischtennisplatte (Aufbau in Lattenbuch war vorgesehen) und der Sitzgruppe (Ersatz für die Tischtennisplatte). Die Verwaltung prüft den momentanen Sachstand.
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11. Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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ö
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11 |
Sachverhalt
Es wurden keine Bürgeranfragen gestellt.
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12. Außenbesichtigungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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ö
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12 |
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12.1. Besichtigung Anwesen Fronveststraße 2 (ehemals Kaltenecker)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden)
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32. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
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07.06.2016
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ö
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12.1 |
Datenstand vom 29.12.2017 11:13 Uhr