Formlose Bauvoranfrage zum Umbau eines Wohnhauses, Hopfau 1, Fl.Nr. 2951, Gemarkung Hersbruck


Daten angezeigt aus Sitzung:  04. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 17.09.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nehmen Kenntnis von der Bauvoranfrage zum  Umbau/ Erweiterung des  Wohnhauses  „Hopfau 1“ mit  bis zu 2 Wohnungen  und  fassen folgenden Beschluss:

Die Flächen rund um „Hopfau 1“ sollen – wie im Flächennutzungsplan dargestellt – als Entwicklungspotential für Gewerbeflächen zur Verfügung stehen; dementsprechend soll auch der Beb.pl. Nr. 31 geändert bzw. neu überplant werden.

Es wird in diesem Fall als „unbeabsichtigte Härte“ des Beb.pl. Nr. 31 betrachtet, wenn für das bestehende Anwesen „Hopfau 1“ keine Erweiterungsmöglichkeit bestünde.

Für die geplante Erweiterung des Wohnhauses „Hopfau 1“ auf bis zu 2 Wohnungen wird daher eine Befreiung vom Beb.pl. Nr. 31 in Aussicht gestellt mit folgender Maßgabe:

  • die Grundstückseigentümer erklären verbindlich, dass das Anwesen vom bisherigen Eigentümer und seiner Familie genutzt wird (analog § 35 Abs. 4 Nr. 5 c BauGB)
  • die Stadt übernimmt mit dem Einvernehmen zu einer Erweiterung des Wohnhauses keine Verbindlichkeiten hinsichtlich der straßenmäßigen oder abwassertechnischen Erschließung des Anwesens; diesbezüglich bleibt es bei der bisherigen Erschließung
  • die Grundstückseigentümer haben im Rahmen eines Vorbescheidsantrages oder eines  Bauantrags eine entsprechende Entwässerungsplanung für das Anwesen vorzulegen (Dimensionierung der Hauskläranlage prüfen etc.)
  • die Grundstückseigentümer prüfen durch entsprechende Gutachten (nach Abklärung mit dem LRA) eigenverantwortlich die Einhaltung der Lärmwerte am Wohnhaus in Bezug auf die angrenzende Eisenbahnstrecke bzw. B-14 bzw. bestehende Gewerbegebiete der Umgebung


Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2020 15:32 Uhr