Innenstadtkonzeption bzgl. der zulässigen Nutzung im Erdgeschoss von Gebäuden


Daten angezeigt aus Sitzung:  08. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 04.03.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss 1

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau-, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz stimmen zu, dass in den Grundsatzbeschluss die Spitalgasse ab der Trennung zwischen „Turngasse/Pragerstraße“ und „Martin-Luther-Straße“ mit aufgenommen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 10

Beschluss 2

  1. Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz sprechen sich dafür aus, dass das Erdgeschoss von innerstädtischen Gebäuden einer gewerblichen Nutzung  vorbehalten werden soll; Umnutzungen zu Wohnungen sollen daher künftig in den Straßenzügen bzw. bei den Gebäuden, die in der Anlage 1 der beigefügten Konzeption gelb markiert sind, nicht zulässig sein.

  1. Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließen, hierfür einen (einfachen) Bebauungsplan aufzustellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung entsprechend auszuarbeiten und in einer der nächsten Sitzungen zur Billigung vorzulegen.

Das Beb.pl.-Verfahren soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt werden.

Ergänzt:
  1. Die Mitglieder des Ausschusses für Bau-, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz stimmen zu, dass der Bebauungsplan in Abstimmung mit dem neuen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept aufgestellt werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2021 10:38 Uhr