Erlass einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 67 "Blick auf die Stadtmauer"
Daten angezeigt aus Sitzung: 09. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 04.05.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 09. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 04.05.2021 | ö | beschließend | 1.12 |
Beschluss
Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließen die beigefügte Veränderungssperre als Satzung; sie dient zur Sicherung der Planungen für den künftigen Bebauungsplan Nr. 67 „Blick auf die Stadtmauer“ im Bereich Grabenstraße/ Eisenhüttlein.
Der Geltungsbereich der Satzung zur Veränderungssperre umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 294/1 (Teilfl.), 304, 304/2, 304/3, 304/4, 304/5, 307 (Teilfl.), 307/6, 311, 79/17, Gemarkung Hersbruck.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen; die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.05.2021 12:52 Uhr