Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetztes; Widmung der Erschließungsanlagen im Baugebiet "Hirtenbühl - Nord"


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 02.12.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Im Ortsteil Altensittenbach wurden nachstehend näher beschriebene Straßen hergestellt. Sie sind deshalb nach den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) – insbesondere der Art. 6, 46 und 47 BayStrWG – zu Ortsstraßen zu widmen.

  1. Tannenstraße (Verlängerung)
Fl. Nr. 1045/56 Gemarkung Altensittenbach
Länge: 184 m
Anfangspunkt:        bisheriger Endpunkt (bei Fl. Nr. 1047 an der Westgrenze der einmündenden Ahornstraße Fl. Nr. 1045/24)
Endpunkt: Südwestgrenze der Fl. Nrn. 720 und 719

  1. Tannenstraße, östliche Stichstraße
Fl. Nr. 1045/63 Gemarkung Altensittenbach
Länge: 38 m
Anfangspunkt:        Tannenstraße, Fl. Nr. 1045/56 zwischen Nordecke Fl. Nr. 1045/61 und Südecke Fl. Nr. 1045/65
Endpunkt: Fl. Nr. 1045/64

Das Verfügungsrecht besteht in allen Fällen durch Eigentum an den Straßenflächen. Die Straßenbaulast liegt bei der Stadt Hersbruck.
Die Widmungen werden zwei Wochen nach ihrer Bekanntmachung wirksam.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2022 09:38 Uhr