Beratung und Beschlussfassung der Haushaltspläne 2022 der von der Stadt Hersbruck mitverwalteten Stiftungen
Daten angezeigt aus Sitzung: 12. Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses, 22.03.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Hauptverwaltungsausschuss | 12. Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses | 22.03.2022 | ö | vorberatend | 1.3 |
Beschluss
- Die Mitglieder des Hautverwaltungsausschusses als Stiftungsbeirat billigen den Entwurf der Haushaltspläne 2022 der von der Stadt Hersbruck mitverwalteten Stiftungen in der vorliegenden Form. Dem Stadtrat wird empfohlen, die Haushaltssatzung (Anlage 2) zu beschließen und die Haushaltspläne für 2022 unverändert zu verabschieden.
- Auf das Beifügen eines Finanzplanes (außer St. Elisabeth-Spital-Stiftung), einer Gruppierungsübersicht und des Haushaltsquerschnittes wird, wie in den Vorjahren, im Hinblick auf deren geringe Aussagefähigkeit gemäß Art. 42 Abs. 2 KommHV-K (Kommunalhaushaltsverordnung) i.V.m. Art. 70 GO (Gemeindeordnung) und VV zu § 4 KommHV-K (Verwaltungsvorschrift zur Kommunalhaushaltsverordnung) verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2022 11:42 Uhr