Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 46, Gemarkung Ellenbach, Kohlgaßweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 21.06.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz befürworten die Errichtung eines (Einfamilien-)Wohnhauses auf Fl.Nr. 46, Gemarkung Ellenbach unter folgender Maßgabe:

  1. Es soll eine Einbeziehungssatzung erstellt werden für Fl.Nr. 46 mit Fl.Nr. 40, Gemarkung Ellenbach.

  1. Die zusätzliche Wohnbebauung  auf den genannten Grundstücken  wird auf max. 150 m² Grundfläche (Außenkante) sowie max. 2 Wohneinheiten pro Gebäude beschränkt

  1. Die Gestaltung der zusätzlichen Wohngebäude soll sich an der Hausform „EG+DG“, symmetrisches Satteldach mit roter Ziegeleindeckung und DN 48°-52° orientieren

  1. Die Kosten (Planungen, Verfahrenskosten, gegeb.falls   Artenschutz bzw. Ausgleichsmaßnahmen) sind von den einbezogenen Grundstückseigentümern vertraglich zu übernehmen.

Die Kosten der erforderlichen Erschließung/ Anschlüsse an Ver- und Entsorgungsleitungen sind von den Eigentümern für jedes Grundstück gesondert mit den Stadtwerken/ mit der HEWA GmbH zu klären bzw. entsprechend zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 08.07.2022 08:19 Uhr