Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses, Angersleiten 2, Fl.Nr. 121/1, 121/2, Gemarkung Altensittenbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
26. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 25.04.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 121/1 mit 121/2, Gemarkung Altensittenbach, Angersleiten 2, das städtische Einvernehmen nicht bzw. nur unter der Maßgabe, dass das EG-Niveau (OK Fertigfußboden) auf das Geländeniveau von 2015 reduziert wird.
Nachfolgenden beantragten Befreiungen vom Beb.pl. Nr. 40 „Höhensteig“ wird zugestimmt:
- Grundstückstrennung auf zwei Bauparzellen
Befreiung von den vorgegebenen Baugrenzen (Errichtung des EFH und der Garage vollständig außerhalb der Baugrenzen)
Errichtung der Doppelgarage mit einem Flachdach (begrünt) statt Satteldach
Änderung der vorgegebenen Kniestockhöhe von 50 cm auf 60 cm (gemessen außen an der Wand, Schnittpunkt von OK Rohfußboden bis Unterkante Sparren)
Änderung der Geschosshöhe im EG von 2,75 m auf 2,865 m.
Aufgrund des im Beb.pl. Nr. 40 festgesetzten Stellplatzschlüssels von 2 Stellplätzen je Wohneinheit wird darauf hingewiesen, dass das Einfamilienhaus auch bei einem späteren Bauantrag nur 1 Wohneinheit erhalten kann.
Darüber hinaus wird für das Einfamilienhaus eine Ziegel-Dacheindeckung in „Rot“ empfohlen.
Redaktioneller Hinweis:
Beim Einfamilienhaus muss das EG-Niveau (OK Fertigfußboden) folglich bei 373,90 müNN (statt im Antrag bei 374,70 müNN) eingeplant werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.06.2023 17:11 Uhr