Außerkraftsetzung der Entwässerungssatzung sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Sitzung des Stadtrates, 01.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 05. Sitzung des Stadtrates 01.12.2020 ö beschließend 1.5

Beschluss

Die Änderungs- bzw. Aufhebungssatzungen zur „Satzung für die Entwässerungseinrichtung der Stadt Hersbruck – Entwässerungssatzung (EWS)“ sowie der „Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGEWS)“ werden gemäß den beiliegenden Entwürfen vom 05.11.2020 beschlossen.
Die Änderungs- bzw. Aufhebungssatzungen sollen am 01. Januar 2021 in Kraft treten und damit gleichzeitig die Entwässerungssatzung sowie die Beitrags- und Gebührensatzung außer Kraft setzen. Die Entwürfe der Änderungs- bzw. Aufhebungssatzungen sind Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2020 15:09 Uhr