Formlose Bauvoranfrage zum Umbau/ Anbau eines Wohnhauses, Fl.Nr. 2951, Gemarkung Hersbruck, Hopfau 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 26.10.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu der formlosen Bauvoranfrage vom 11.10.2021 zum Umbau/ Anbau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2951, Hersbruck, Hopfau 1, das städtische Einvernehmen unter folgender Maßgabe:

  1. Gestaltung
Hinsichtlich der Dach-Gestaltung des Anbaus und des westlichen Dacherkers sowie der Fensteranordnung wird den Vorschlägen von Herrn Stadtbaumeister Beygang vom 13.10.2021 zugestimmt; diese Vorschläge sollen die Grundlage für den späteren Bauantrag bilden.
Die Zustimmung gilt darüber hinaus für den in der Bauvoranfrage nun skizzierten Umfang des Anbaus (im EG/OG: 7 m * 7 m/ im KG: 7m * 9,65m); die dargestellte Fassade in Holz sowie die Dacheindeckung mit Ziegel/Betondachsteinen in Rottönen ist dabei wesentlicher Bestandteil. 
Soweit erforderlich, wird einer Befreiung von der Gestaltungssatzung bzw. des Beb.pl. Nr. 31 für diese Ausführung des Anbaus/ Umbaus zugestimmt

  1. Der Grundsatzbeschluss des Bauausschusses vom 17.09.2020, einer Befreiung vom 
Bebauungsplan Nr. 31 zuzustimmen für eine Erweiterung auf bis zu 2 Wohnungen ist unabhängig davon ebenso weiterhin gültig wie die im Beschluss vom 17.09.2020 enthaltenen Vorgaben (z.B. zum erforderlichen Lärmschutz). 

Ergänzend wird klargestellt:  Der Beschluss bezieht sich auf insgesamt max. 2 Wohnungen im Gebäude Hopfau 1.

  1. Mit der Eintragung eines Geh- und Fahrtrechts (zugunsten des Baugrundstücks und auf Kosten des Antragstellers sowie auflösend-bedingt) auf dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 1126, Gemarkung Ellenbach, besteht Einverständnis

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2021 11:09 Uhr