Antrag auf Umbau eines Wohnhauses ( 2 Wohnungen und 2 Ferienwohnungen) auf Fl.Nr. 388, Altensittenbach, Lindlberghof 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 07.04.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zum Antrag auf Umbau des Wohnhauses Lindlberghof 1, Fl.Nr. 388, Altensittenbach,  zu 2 Wohnungen und 2 Ferienwohnungen das städtische Einvernehmen in dieser Form nicht.

Dem Vorhaben wird jedoch bei folgender Änderung zugestimmt:
  • Der Umbau/ die Nutzungsänderung des Gebäudes wird auf insgesamt max. 2 Wohnungen beschränkt (i.S.v. § 35 Abs. 4 Ziff. 5 BauGB).
Die geplanten Ferienwohnungen werden seitens der Stadt als planungsrechtlich nicht zulässig bewertet und müssten daher entfallen.

  • Die Zustimmung der Stadt steht unter dem Vorbehalt, dass sich (wie dargestellt) der Bauherr verpflichtet,  die erforderliche Löschwasserversorgung für sein Anwesen (48 m³/h mit einer sicheren Entnahme für 2 Stunden) auf seinem Grundstück ganzjährig sicherzustellen, z.B. durch den vorhandenen Pool ergänzt um einen Naturteich mit frostfreier Entnahmestelle. Diese privaten Entnahmestellen sind jederzeit für Rettungsmaßnahmen zugänglich zu halten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2022 09:51 Uhr