Antrag zum Neubau eines Bürogebäudes mit Hausmeister- und Bereitschaftswohnung, Eichenhainstraße 15 a, Fl.Nr. 2704/75, Hersbruck


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 19.05.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Mitglieder des Ausschusses für Bau-, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu dem Bauantrag auf Neubau eines Bürogebäudes auf Fl.Nr. 2704/75, Eichenhainstr. 15 a, das städtische Einvernehmen nach folgender Maßgabe:

  1. Für die Hausmeisterwohnung sowie die beiden Wohneinheiten für Bereitschaftspersonal im 2. OG des Gebäudes wird eine Ausnahme vom Beb.pl. Nr. 14 „Eichenhain-Gelände“  i.V.m. § 9 Abs. 3 Ziff. 1 BauNVO  erteilt.
    Die Zustimmung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass im benachbarten Bestandsgebäude „Eichenhainstr. 17“, das mit dem Neubau Eichenhainstr. 15 a baulich verbunden werden soll,  keine Wohnnutzung erfolgt bzw. eine entsprechende Nutzungsänderung für eine gewerbliche Nutzung vorgenommen wird, so dass für den Gewerbebetrieb insgesamt die Wohnnutzung auf 1 Hausmeisterwohnung und 2 Bereitschaftswohnungen beschränkt bleibt.

  1. Die Freiflächenplanung ist unter Berücksichtigung des erhaltenswerten/ nach der BaumSchVO geschützten Baumbestandes gegeb.falls zu überarbeiten.

  1. Der Anbringung einer Werbeanlage in Form des Firmenlogos auf der Nordseite (=Straßenseite) im EG des Gebäudes wird zugstimmt; die Beleuchtung hat indirekt mit warmweißem Licht zu erfolgen, Leuchtbuchstaben sind nicht zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2022 11:51 Uhr