Formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses in Leutenbach, Fl.Nrn. 862, 863, Gemarkung Ellenbach
Daten angezeigt aus Sitzung: 20. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, 21.07.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 20. Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz | 21.07.2022 | ö | beschließend | 1.7 |
Beschluss
Die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz erteilen zu der formlosen Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses in Leutenbach auf Fl.Nr. 862 oder auf Fl.Nr. 863, Gemarkung Ellenbach, das städtische Einvernehmen nicht, da beide Standorte vollständig außerhalb der § 34-BauGB-Satzung liegen und der Darstellung im Flächennutzungsplan als Grünfläche widersprechen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.08.2022 10:25 Uhr